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Winterneuzugang Yusupha Yaffa

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Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.
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Basaltkopp schrieb:
Knueller schrieb:
Basaltkopp schrieb:

In der Tat. Wie viele Stürmer wird es wohl in Frankfurt / Bundesgebiet geben, die Yusupha Y. heissen?


Ich kenne noch drei.


Dich hat niemand gefragt!


Grüß Dich, Niemand. Bist Du der aus Odysseus?
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concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Mal für die ganz Begriffsstutzogen wie mich - ein geständiger Schwerverbrecher kommt nicht bis zur Verhandlung in U-Haft, wenn weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr besteht?

Wie hoch ist eigentlich die Verdunklungsgefahr eines dunkelhäutigen Menschen im deutschen Winter?  ,-)
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concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...
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Natürlich gibt es offene Fragen, aber das ist Bestandteil polizeilicher Ermittlungen.
Spekulieren kann man immer und wer tut das nicht.
Aber das was bis jetzt öffentlich ist reicht allenfalls für vage Spekulationen, wenn überhaupt.
Ich gehe auch mal davon aus das auch das mutmaßliche  Opfer einen Topanwalt haben wird, bei dem öffentlichen Interesse.
Die Frage wird sein ob es Zeugen gibt, sonst wird es so ausgehen wie bei Kachelmann und Türck, nämlich Aussage gegen Aussage.
Für die Eintracht natürlich eine Gratwanderung. Entweder die Eintracht schützt und steht nicht zu ihrem Spieler oder man deckt einen Vergewaltiger.
Deswegen muss man auch klar trennen zwischen persönlicher Verfehlung und Verantwortung des Arbeitgebers.
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DelmeSGE schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Freidenker schrieb:
Also mittlerweile ist es laut Polizei bestätigt, dass die "Tat" nachts geschah, während Piazon und Carlos noch auf Tour waren. Wenn man jetzt 1 und 1 zusammen zählt, hat Carlos Yusupha Y. seinen Wohnungsschlüssel sicherlich nicht ohne Grund gegeben und ist nichtsahnend morgens zum Training gefahren. Das stinkt bis zum Himmel.


Was Du so alles zu wissen glaubst.    


Er ist der König der Verschwörungen...zu viel Tatort geguckt..



Also glaubt ihr zwei an Yaffas Schuld? Wenn er unschuldig ist, wird meine "Verschwörung" die einzige mögliche Erklärung sein.
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DelmeSGE schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


Natürlich. Der Haftgrund wird sicher Fluchtgefahr sein. Deshalb auch die Kaution.
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concordia-eagle schrieb:
DelmeSGE schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


Natürlich. Der Haftgrund wird sicher Fluchtgefahr sein. Deshalb auch die Kaution.


   
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etienneone schrieb:
concordia-eagle schrieb:
DelmeSGE schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


Natürlich. Der Haftgrund wird sicher Fluchtgefahr sein. Deshalb auch die Kaution.


     


Was gibts denn da zu lachen?
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raideg schrieb:
etienneone schrieb:
concordia-eagle schrieb:
DelmeSGE schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


Natürlich. Der Haftgrund wird sicher Fluchtgefahr sein. Deshalb auch die Kaution.


     


Was gibts denn da zu lachen?


Zustimmendes lachen. Weil U-Haft fast immer wegen Fluchtgefahr gilt.
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DelmeSGE schrieb:


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


bei mord, todschlag, versuchten mord und sexual verbrechen ist u-haft per gesetz pflicht,
bei z.b. schwerer körperverletzung gibt es u-haft dann nur bei fluchtgefahr oder sowas
(ist jetzt nicht alles 100% aber bei den genannten ist des mMn sicher so)
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SGE1085 schrieb:
DelmeSGE schrieb:


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


bei mord, todschlag, versuchten mord und sexual verbrechen ist u-haft per gesetz pflicht,
bei z.b. schwerer körperverletzung gibt es u-haft dann nur bei fluchtgefahr oder sowas
(ist jetzt nicht alles 100% aber bei den genannten ist des mMn sicher so)


Du meinst §112a StPO

Da muss aber hinzukommen, dass

"bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, dass er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde........"
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DelmeSGE schrieb:
concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:


Ich drehe mal den Spieß um und frage die Anwälte hier, ob man Yaffa überhaupt auf Kaution freilassen würde, wenn seine Schuld erwiesen bzw. er geständig wäre?


Ja. Wenn weder Flucht- noch Verdunklungs- noch Wiederholungsgefahr besteht, darf U-Haft nicht angeordnet werden.


Er hat ja in U-Haft gesessen....
Also muss ja doch eine Fluchtgefahr oder ähnliches bestanden haben...


Er hat ja keine Verbindungen nach Deutschland, ausser halt die Eintracht.
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wird bestimmt spannend, wenn der plötzlich zurück nach afrika macht und die eintracht auf der kaution sitzen bleibt.
dann gibt's im sommer halt ein kleineres budget für neuzugänge.
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Sheik_Yerbouti schrieb:
wird bestimmt spannend, wenn der plötzlich zurück nach afrika macht und die eintracht auf der kaution sitzen bleibt.
dann gibt's im sommer halt ein kleineres budget für neuzugänge.  


Du scheinst ja genaue Infos zu haben. Erleuchte uns.
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Sheik_Yerbouti schrieb:
wird bestimmt spannend, wenn der plötzlich zurück nach afrika macht und die eintracht auf der kaution sitzen bleibt.
dann gibt's im sommer halt ein kleineres budget für neuzugänge.  


Ganz sicher wird uns wegen den 100.000 € ein Topspieler durch die Lappen gehen.  
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Sheik_Yerbouti schrieb:
wird bestimmt spannend, wenn der plötzlich zurück nach afrika macht und die eintracht auf der kaution sitzen bleibt.
dann gibt's im sommer halt ein kleineres budget für neuzugänge.  


Da Yaffa 100%ig abhauen wird und wahrscheinlich schon jetzt irgendwo in Afrika in einem Buschdorf sitzt und uns die 100.000 Euro in den Ruin treiben, sollten wir die Mannschaft besser sofort vom Spielbetrieb abmelden.

[Auf Userwunsch korrigierend editiert by Matzel, 27.01.2015]
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concordia-eagle schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Mal ein anderer Ansatz. Haftbefehle werden immer von Menschen ausgestellt. Und der hat einen Ermessensspielraum bzw kann sich ein eigenes Urteil darüber bilden, wie begründet oder unbegründet ein Tatverdacht sein mag.
Und wenn dieser Mensch sieht, dass der Tatverdächtige zufällig Spieler der SGE ist,  kann das vielleicht auch seine Entscheidung beeinflussen.  


Das ist natürlich denkbar aber die Richter, die ich kenne, würden sich davon sicher nicht leiten lassen.


Vielleicht am Offenbacher Amtsgericht
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Sheik_Yerbouti schrieb:
wird bestimmt spannend, wenn der plötzlich zurück nach afrika macht und die eintracht auf der kaution sitzen bleibt.
dann gibt's im sommer halt ein kleineres budget für neuzugänge.  


naja, eigentlich ist es dann mit dem Berufswunsch Profikicker vorbei, da sogar die FIFA bei solchen Themen zu langen Sperren neigt.
Bliebe ihm nur die Möglichkeit, sich mit neuem Namen, neuer Geburtsurkunde (sowas soll's ja in Afrika manchmal gegen Bargeld geben) und operiertem Gesicht nochmal von vorne anzufangen.

Und um mal noch einen Nebenkriegsschauplatz aufzumachen. Seinen beiden Zechkumpanen Zambrano und Piazon - und letztlich auch der Eintracht - hat er mit der ganzen Affäre schon jetzt einen Bärendienst erwiesen.
Die Eintracht steht mitten in der Verhandlung mit CZ und wenn sein berühmter Berater nun endlich nach Frankfurt kommt um zu verhandeln, steht BH völlig blöd in einem moralischen Dilemma. CZ jetzt eine empfindliche Strafe reindrücken zu müssen und gleichzeitig um dessen Verbleib zu buhlen - das wird ein Spagat, den nicht jeder beherrscht.

CZ ist aber ein Führungsspieler, auf dem Platz und auch außerhalb, dessen muss er sich bewusst sein - was offensichtlich Samstag nacht nicht geklappt hat - und es wäre ein wesentlicher Makel, wenn sich die Vorwürfe gegen Yaffa bestätigen würden, dass er einen 18jährigen mit einem Mädchen allein in seiner Wohnung zurücklässt. Hier muss die sportliche Führung reagieren und mahnend eingreifen, da führt mMn kein Weg dran vorbei. Normalerweise zieht das eine Geldstrafe nach sich und da hat CZ ja wenig Humor, wie man so hört.

Insofern kann diese ganze traurige Angelegenheit nachher noch einen bitteren Nachgeschmack für die Eintracht bekommen - selbst wenn ein Gericht in ein paar Monaten zum Schluss käme, dass die Behauptungen des Opfers und scheinbar gesicherte Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichen sollten. Die Verhandlung über CZ Vertragsverlängerung finden nun unter diesem ungünstigen Stern statt.

Dass Piazon im Sommer wieder weg ist, davon gehe ich sowieso aus. Da verstärkt sich der Wunsch zu bleiben sicher auch nicht durch diesen nächtlichen Ausflug mit seinen mutmaßlichen Folgen.
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und vielleicht sollte ich noch hinzufügen:
Das ist sehr traurig. Eine Vergewaltigung ist ein extrem dumme Tat - grade wenn Du als Profifußballer am Anfang deiner Karriere stehst. Sollte sich der Vorwurf bewahrheiten und er verurteilt werden, wird es nachher zwei Menschen geben, deren Leben er damit zerstört hat. Das des armen Mädels - und sein eigenes. Sehr traurig.


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