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Wie umgehen mit den Rechtsradikalen?

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Was kann denn den Herrschaftenaus Sylt denn passieren ? Sollten die aus wohlhabenden Familien sein, wird man wohl versuchen eine Vorstrafe zu verhindern. Ob das geht ? Wegen Volksverhetzung vorbestraft zu sein kann auch für einen höheren Sohn oder Tochter uebel sein. Da fallen einige Türen zu. So stell ich mir das vor... Die Alten und die Anwälte werden irgendwie was zu verhindern versuchen.
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Ich beziehe mich auf Aussagen im privaten Bereich : Denen passiert nix, die haben Geld. Oder : Das wirdit Geld geklärt.

Ich glaube das nicht so wirklich.
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Ich beziehe mich auf Aussagen im privaten Bereich : Denen passiert nix, die haben Geld. Oder : Das wirdit Geld geklärt.

Ich glaube das nicht so wirklich.
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Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
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Tja, zu befürchten ist das. Ich hab gehofft, dass die richtig einen mitbekommen.
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Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
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hawischer schrieb:

Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.

Verpixelt werden die komischerweise oft erst wenn die Täter gefasst wurden, ob jetzt hier oder bei Ausschreitungen jeglicher Art.
hawischer schrieb:

Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.

Hitlergruß und "Ausländer raus" rufen ist eindeutig. Der mit dem Hitlergruß wird eine Geldstrafe im 4stelligen Bereich bekommen, die anderen werden strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.
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Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
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hawischer schrieb:

Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen


Bei dem Typ mit dem Hitlergruß bist Du zumindest im Bereich der verfassungsfeindlichen Kennzeichen.
Das würde ich als justiziabel einschätzen.

Was die anderen angeht:
"Ausländer raus" alleine würde für Volksverhetzung (leider) nicht reichen. In Verbindung mit "Deutschland den Deutschen" wird es aber zu einer Parole, die die extreme Rechte meiner Erinnerung nach seit den 70ern nutzen.
Da wird's dann schon eindeutiger.

Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.

Die in Prüfung befindliche Exmatrikulation der beteiligten Studentin kann ich nicht einschätzen. Da fehlt mir die Erfahrung.
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hawischer schrieb:

Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.

Verpixelt werden die komischerweise oft erst wenn die Täter gefasst wurden, ob jetzt hier oder bei Ausschreitungen jeglicher Art.
hawischer schrieb:

Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.

Hitlergruß und "Ausländer raus" rufen ist eindeutig. Der mit dem Hitlergruß wird eine Geldstrafe im 4stelligen Bereich bekommen, die anderen werden strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.
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Keine Vorstrafe ?
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Keine Vorstrafe ?
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Erst wenn jemand eine Strafe über 90 Tagessätze oder eine Strafe über 3 Monate bekommt.
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hawischer schrieb:

Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen


Bei dem Typ mit dem Hitlergruß bist Du zumindest im Bereich der verfassungsfeindlichen Kennzeichen.
Das würde ich als justiziabel einschätzen.

Was die anderen angeht:
"Ausländer raus" alleine würde für Volksverhetzung (leider) nicht reichen. In Verbindung mit "Deutschland den Deutschen" wird es aber zu einer Parole, die die extreme Rechte meiner Erinnerung nach seit den 70ern nutzen.
Da wird's dann schon eindeutiger.

Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.

Die in Prüfung befindliche Exmatrikulation der beteiligten Studentin kann ich nicht einschätzen. Da fehlt mir die Erfahrung.
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Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.
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Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.
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Eintracht-Laie schrieb:

Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.


Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.

Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.

Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
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Eintracht-Laie schrieb:

Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.


Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.

Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.

Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
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Wedge schrieb:

Eintracht-Laie schrieb:

Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.


Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.

Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.

Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.


Aus ähnlichen Gründen ?
Aus
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Eintracht-Laie schrieb:

Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.


Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.

Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.

Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
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Mit (ausreichend hoher) Abfindung kannst Du fast machen was Du willst, da geht es aber dann nicht mehr darum was arbeitsrechtlich zulässig und gerichtsfest ist - dies sind zwei paar Schuhe.
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Mit (ausreichend hoher) Abfindung kannst Du fast machen was Du willst, da geht es aber dann nicht mehr darum was arbeitsrechtlich zulässig und gerichtsfest ist - dies sind zwei paar Schuhe.
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Eintracht-Laie schrieb:

Mit (ausreichend hoher) Abfindung kannst Du fast machen was Du willst, da geht es aber dann nicht mehr darum was arbeitsrechtlich zulässig und gerichtsfest ist - dies sind zwei paar Schuhe.

Fast

Wenn einer stur bleibt, wird's eng.
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Eintracht-Laie schrieb:

Mit (ausreichend hoher) Abfindung kannst Du fast machen was Du willst, da geht es aber dann nicht mehr darum was arbeitsrechtlich zulässig und gerichtsfest ist - dies sind zwei paar Schuhe.

Fast

Wenn einer stur bleibt, wird's eng.
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fromgg schrieb:

Eintracht-Laie schrieb:

Mit (ausreichend hoher) Abfindung kannst Du fast machen was Du willst, da geht es aber dann nicht mehr darum was arbeitsrechtlich zulässig und gerichtsfest ist - dies sind zwei paar Schuhe.

Fast

Wenn einer stur bleibt, wird's eng.

Das passiert halt nur selten. Wer will schon bei einem AG bleiben, der einen nicht mehr will und bei Verbleib schikanieren kann, da nimmt fast jeder lieber die Kohle.
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Tja, zu befürchten ist das. Ich hab gehofft, dass die richtig einen mitbekommen.
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fromgg schrieb:

Tja, zu befürchten ist das. Ich hab gehofft, dass die richtig einen mitbekommen.

Zwei haben mittlerweile ihren Job los, einer wurde von ihrer Hamburger Uni ein Hausverbot erteilt. Der Uni-Ausschuß prüft derzeit einen Rauswurf.

Mehrere andere dieser ekligen Rassisten droht wohl auch berufliches Ungemach.
Da scheint man noch zu prüfen.
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Wedge schrieb:

Eintracht-Laie schrieb:

Wedge schrieb:

....Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.


Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.


Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.

Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.

Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.


Aus ähnlichen Gründen ?
Aus
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fromgg schrieb:

Aus ähnlichen Gründen ?
Aus


Jedenfalls Vorfälle, die öffentlich wurden.
Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.
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Gewalt auf einem Straßenfest ist für mich ein Vorfall  privater Natur. Auch wenn das dämlich ist und abzulehnen ist. So unterschiedlich sind die Ansichten.

Ich gehe davon aus, dass die meisten oder viele ihre Arbeitsstellen verlieren werden. Dann isses aus mit
Sylt und geldrumschmeissen. Ich bin nicht sicher , ob die alle aus reichen Familien sind. Da wird auch oft geblendet. Einen AMG kriegste doch leicht.
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fromgg schrieb:

Aus ähnlichen Gründen ?
Aus


Jedenfalls Vorfälle, die öffentlich wurden.
Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.
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Wedge schrieb:

Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.

Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.
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Wedge schrieb:

Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.

Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.
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propain schrieb:

Wedge schrieb:

Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.

Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.


THIS
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propain schrieb:

Wedge schrieb:

Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.

Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.


THIS
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fromgg schrieb:

propain schrieb:

Wedge schrieb:

Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.

Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.


THIS

Seh ich auch so. Allerdings kann man auf so einen Arbeitgeber dann auch getrost verzichten.


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