Wie umgehen mit den Rechtsradikalen?
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:06 Uhr um 16:06 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Ich glaube das nicht so wirklich.
Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
Ich glaube das nicht so wirklich.
Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
Verpixelt werden die komischerweise oft erst wenn die Täter gefasst wurden, ob jetzt hier oder bei Ausschreitungen jeglicher Art.
Hitlergruß und "Ausländer raus" rufen ist eindeutig. Der mit dem Hitlergruß wird eine Geldstrafe im 4stelligen Bereich bekommen, die anderen werden strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.
Bei dem Typ mit dem Hitlergruß bist Du zumindest im Bereich der verfassungsfeindlichen Kennzeichen.
Das würde ich als justiziabel einschätzen.
Was die anderen angeht:
"Ausländer raus" alleine würde für Volksverhetzung (leider) nicht reichen. In Verbindung mit "Deutschland den Deutschen" wird es aber zu einer Parole, die die extreme Rechte meiner Erinnerung nach seit den 70ern nutzen.
Da wird's dann schon eindeutiger.
Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.
Die in Prüfung befindliche Exmatrikulation der beteiligten Studentin kann ich nicht einschätzen. Da fehlt mir die Erfahrung.
Zwei haben mittlerweile ihren Job los, einer wurde von ihrer Hamburger Uni ein Hausverbot erteilt. Der Uni-Ausschuß prüft derzeit einen Rauswurf.
Mehrere andere dieser ekligen Rassisten droht wohl auch berufliches Ungemach.
Da scheint man noch zu prüfen.
Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
Verpixelt werden die komischerweise oft erst wenn die Täter gefasst wurden, ob jetzt hier oder bei Ausschreitungen jeglicher Art.
Hitlergruß und "Ausländer raus" rufen ist eindeutig. Der mit dem Hitlergruß wird eine Geldstrafe im 4stelligen Bereich bekommen, die anderen werden strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.
Ob es eine Frage des Geldes ist, mag sein. Gute Anwälte kosten.
Ich kenne jetzt zu dem Sylter Fall nur die Medienberichte. Das reicht, um seinen Abscheu zu formulieren.
Wer was wann konkret gesagt und getan hat, das mussen strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Ob es zu Verurteilungen kommen wird, der verlinkten Kommentar im "Vorwärts" hat Zweifel.
Zweifelhaft sind auch der Bestand von Kündigungen von Arbeitsverträgen.
Rechtlich wehren werden sich die Leute in den Video möglicherweise gegen die identifizierende Berichterstattung. Üblicherweise sieht man verpixelte Fotos in den Medien.
Also, um das Grölen ausländerfeindlicher Lieder allein reicht wegen Volksverhetzung verurteilt zu werden ist fraglich. Gut möglich, dass Gerichte zusätzlich eine Beweisführung über eine ausländerfeindliche Gesinnung verlangen.
Lange Rede, ich fürchte Deine Bekannten werden Recht behalten.
https://www.vorwaerts.de/inland/nach-eklat-auf-sylt-warum-auslaender-raus-rufe-allein-nicht-strafbar-sind
Bei dem Typ mit dem Hitlergruß bist Du zumindest im Bereich der verfassungsfeindlichen Kennzeichen.
Das würde ich als justiziabel einschätzen.
Was die anderen angeht:
"Ausländer raus" alleine würde für Volksverhetzung (leider) nicht reichen. In Verbindung mit "Deutschland den Deutschen" wird es aber zu einer Parole, die die extreme Rechte meiner Erinnerung nach seit den 70ern nutzen.
Da wird's dann schon eindeutiger.
Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.
Die in Prüfung befindliche Exmatrikulation der beteiligten Studentin kann ich nicht einschätzen. Da fehlt mir die Erfahrung.
Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.
Verpixelt werden die komischerweise oft erst wenn die Täter gefasst wurden, ob jetzt hier oder bei Ausschreitungen jeglicher Art.
Hitlergruß und "Ausländer raus" rufen ist eindeutig. Der mit dem Hitlergruß wird eine Geldstrafe im 4stelligen Bereich bekommen, die anderen werden strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen.
Bei dem Typ mit dem Hitlergruß bist Du zumindest im Bereich der verfassungsfeindlichen Kennzeichen.
Das würde ich als justiziabel einschätzen.
Was die anderen angeht:
"Ausländer raus" alleine würde für Volksverhetzung (leider) nicht reichen. In Verbindung mit "Deutschland den Deutschen" wird es aber zu einer Parole, die die extreme Rechte meiner Erinnerung nach seit den 70ern nutzen.
Da wird's dann schon eindeutiger.
Was die Entlassungen angeht:
Wenn es einen entsprechenden Code of Conduct im jeweiligen Unternehmen gibt, dann geht das durchaus. Du kannst da als Unternehmen auch in den privaten Bereich hinein argumentieren. Stichwort Vetrauensverhältnis.
Im Zweifel geht's da am Ende nur um die Abfindung.
Die in Prüfung befindliche Exmatrikulation der beteiligten Studentin kann ich nicht einschätzen. Da fehlt mir die Erfahrung.
Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.
Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.
Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.
Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
Nein, eher nicht.
Kein firmeneigener Kodex kann Mitarbeitern vorschreiben wie sie sich im Privatleben zu verhalten haben und hebelt dabei mal eben das Arbeitsrecht aus. Bedeutet nicht dass eine Entlassung aufgrund des Privatlebens völlig unmöglich ist, die Hürden sind aber aus guten Gründen recht hoch.
Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.
Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.
Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
Aus ähnlichen Gründen ?
Aus
Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.
Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.
Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
Aus ähnlichen Gründen ?
Aus
Jedenfalls Vorfälle, die öffentlich wurden.
Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.
Ich bin kein Anwalt, nur Führungskraft, aber ich habe schon Menschen in Zusammenhang mit Code of Conduct freigesetzt.
Die Details haben die Personaler und die Anwälte gemacht. Ich erinnere jedenfalls doppelte Kündigung. Einmal fristlos und zeitgleich fristgerecht.
Und am Ende lief es mehrfach auf "zerstörtes Vertrauensverhältnis" mit Abfindung raus.
Fast
Wenn einer stur bleibt, wird's eng.
Fast
Wenn einer stur bleibt, wird's eng.
Das passiert halt nur selten. Wer will schon bei einem AG bleiben, der einen nicht mehr will und bei Verbleib schikanieren kann, da nimmt fast jeder lieber die Kohle.
Fast
Wenn einer stur bleibt, wird's eng.
Das passiert halt nur selten. Wer will schon bei einem AG bleiben, der einen nicht mehr will und bei Verbleib schikanieren kann, da nimmt fast jeder lieber die Kohle.
Zwei haben mittlerweile ihren Job los, einer wurde von ihrer Hamburger Uni ein Hausverbot erteilt. Der Uni-Ausschuß prüft derzeit einen Rauswurf.
Mehrere andere dieser ekligen Rassisten droht wohl auch berufliches Ungemach.
Da scheint man noch zu prüfen.
Aus ähnlichen Gründen ?
Aus
Jedenfalls Vorfälle, die öffentlich wurden.
Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.
Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.
Ich gehe davon aus, dass die meisten oder viele ihre Arbeitsstellen verlieren werden. Dann isses aus mit
Sylt und geldrumschmeissen. Ich bin nicht sicher , ob die alle aus reichen Familien sind. Da wird auch oft geblendet. Einen AMG kriegste doch leicht.
Jedenfalls Vorfälle, die öffentlich wurden.
Einmal ging's u.B. um Gewalt auf einem Strassenfest.
Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.
THIS
Was geht denn so etwas einen Arbeitgeber an? Oder hat er einen Kollegen geschädigt, das wäre ein Grund. Oder nach Verurteilung wenn er ein einwandfreies Führungszeugnis braucht.
THIS
Seh ich auch so. Allerdings kann man auf so einen Arbeitgeber dann auch getrost verzichten.
THIS
Seh ich auch so. Allerdings kann man auf so einen Arbeitgeber dann auch getrost verzichten.
Wir hatten einen, der war bei einer Demo vom dritten Weg, lautstark zu hören, sehen und Gewalt anwendend, inkl. Präsentation in den Nachrichten.
Da waren allein 5 MA bei mir, die sich weigerten mit dieser Person weiter in einer Firma zu arbeiten aus Angst um ihre Gesundheit.
Ja, was waren wir ein schlechter AG die Ängste der MA aufzunehmen und entsprechend zu handeln... pfui.