Ffm60ziger schrieb: Es geht also weiter,Revision wurde angeköndigt! Somit gibts auch keine Ruhe!
Würde ich wirkliche Reue zeigen, dann würde ich es dabei belassen und hoffen das ich früher wegen guter Führung herauskomme.
Ich würde alles versuchen, um nicht täglich in der JVA-Dusche auf einem Stück Seife auszurutschen. Er hat ja schon zu spüren bekommen, wie es dort abgeht. Bewährung und ab nach Serbien.
Und warum genau nach Serbien? Weil diejenigen die ihn gezeugt haben aus Serbien kommen? Ich dachte wo man aufwächst ist man auch heimisch.
Was machen wir eigentlich mit denen, die ohne Zutun das "Glück" hatten, von 2 Einheimischen gezeugt worden zu sein, aber ähnliches wie dieser Sanel begangen haben?
pelo schrieb: Ohne diesen Schlägertypen jetzt verteidigen zu wollen,empfinde ich das Urteil als zu hoch u. wurde m E. eher aufgrund des medialen Interesses in dieser Höhe ausgesprochen. So weit ich das von aussen natürlich nur bewerten kann und nachdem was in der Presse geschrieben u. hier auch eingestellt war, ist es für mich nach diesem Urteil nur schwer vorstellbar,dass das Gericht auch die Provokationen der Getöteten ausreichend berücksichtigt hat. Zudem war bei beiden Betroffenen auch Alkohol im Spiel.
Und warum genau nach Serbien? Weil diejenigen die ihn gezeugt haben aus Serbien kommen? Ich dachte wo man aufwächst ist man auch heimisch.
Was machen wir eigentlich mit denen, die ohne Zutun das "Glück" hatten, von 2 Einheimischen gezeugt worden zu sein, aber ähnliches wie dieser Sanel begangen haben?
da isser aber spät dran: meiner Erinnerung nach hat die FDP schon 2002 (oder wars die Titanic?) in Thüringen eine Umfrage gestartet, in der unter anderem zur Auswahl stand, ob man Friedman nicht in die Türkei abschieben solle.
Und warum genau nach Serbien? Weil diejenigen die ihn gezeugt haben aus Serbien kommen? Ich dachte wo man aufwächst ist man auch heimisch.
Was machen wir eigentlich mit denen, die ohne Zutun das "Glück" hatten, von 2 Einheimischen gezeugt worden zu sein, aber ähnliches wie dieser Sanel begangen haben?
Was das Thema bitte hiermit zu tun?
BTT: Es ist wie ich finde sehr schwer sich wirklich ein urteil darüber zu bilden. Und da sehe ich vorallem unsere Medien in einer Mitschuld. Tugce wurde mehr oder weniger als Sinnbild der ZivilCourage hingestellt obwohl sie wie sich später herausstellt nicht ganz unschuldig an der Eskalation war. Natürlich rechtfertigt das nciht den Schlag aber zumindest in meinen Rechtsverständiss sollte es keinen Unterschied machen ob es eine Frau ist die an der Provokation zumindest beteiligt ist oder eben ein Mann.
Die Frage die sich mir eigentlich seit beginn der Sache stellt ist was wäre gewesen wenn es eben nicht eine Gruppe angetrunkener junger Mädels gewesen wäre sondern ebenso eine Gruppe Jungs und es wäre zu genau der gleichen Tat gekommen? Wäre das Mediale Interesse das geliche gewesen? Wäre das Urteil das gleiche gewesen? Ausgehend von der Aussage: Vor dem Gesetz sind alle gleich sollte dies doch sowohl für Täter als auch für das Opfer gelten oder sehe ich das falsch?
Es sollte also eigentlich völlig egal sein welches Geschlecht das Opfer hatte.
Und bevor wieder irgendwer das ganze falsch versteht ich möchte damit beim besten willen ncihts rechtfertigen aber ich versuche das ganze mal etwas neutraler zu beobachten.
crasher1985 schrieb: ich versuche das ganze mal etwas neutraler zu beobachten.
Neutraler als wer?
Vorallem als ein großteil der Medienlandschaft. Aber ich finde es beindruckend wie man sich glaube den unwichtigsten Punkt eines Posts heraussuchen kann und auf den Rest garnicht reagiert.
crasher1985 schrieb: 3 Jahre sind es also. Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.
Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.
Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.
Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.
Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.
Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.
Wir sind aber im Jugendstrafrecht.
Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen. KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.
Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...
Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.
Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...
Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch? Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.
Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen. Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.
Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.
Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.
Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.
pelo schrieb: Ohne diesen Schlägertypen jetzt verteidigen zu wollen,empfinde ich das Urteil als zu hoch u. wurde m E. eher aufgrund des medialen Interesses in dieser Höhe ausgesprochen. So weit ich das von aussen natürlich nur bewerten kann und nachdem was in der Presse geschrieben u. hier auch eingestellt war, ist es für mich nach diesem Urteil nur schwer vorstellbar,dass das Gericht auch die Provokationen der Getöteten ausreichend berücksichtigt hat. Zudem war bei beiden Betroffenen auch Alkohol im Spiel.
Vielen Dank für das Einstellen dieses FAZ Artikels u.dadurch bekannt gemachte Begründung des Gerichtsurteils.
Deinem letzten Absatz nach dem FAZ Artikel stimme ich ja ausdrücklich zu.
Ich bin generell sogar für härtere Strafen bei Körperverletzungs.-Delikten.
Trotzdem bin ich nach wie vor der Meinung ,dass dieses gefällte Urteil ohne das enorme bundesweite Medieninteresse ( zumindest in der Höhe) nach all dem ,was man zunächst spekulierte u. sich später tatsächlich als doch nicht so einfach herausstellte, so nicht ergangen wäre.
Wie sieht eigentlich Reue zeigen aus, vor allem wenn man in Haft sitzt?
Man könnte einfach die Strafe annehmen.
Oder der Mutter sagen, nicht aufs Foto der Toten zu spucken, weil man eine Strafe verdient hat. Oder dem Bruder, er soll die Freundin nicht ohrfeigen. Ach nein, das gehört nicht hierher, wie wohlerzogen diese Familie ist.
Und warum genau nach Serbien? Weil diejenigen die ihn gezeugt haben aus Serbien kommen? Ich dachte wo man aufwächst ist man auch heimisch.
Was machen wir eigentlich mit denen, die ohne Zutun das "Glück" hatten, von 2 Einheimischen gezeugt worden zu sein, aber ähnliches wie dieser Sanel begangen haben?
Weil er in Deutschland seines Lebens nicht mehr sicher ist?
crasher1985 schrieb: 3 Jahre sind es also. Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.
Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.
Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.
Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.
Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.
Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.
Wir sind aber im Jugendstrafrecht.
Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen. KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.
Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...
Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.
Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...
Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch? Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.
Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen. Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.
Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.
Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.
Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.
DA
Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.
Und warum genau nach Serbien? Weil diejenigen die ihn gezeugt haben aus Serbien kommen? Ich dachte wo man aufwächst ist man auch heimisch.
Was machen wir eigentlich mit denen, die ohne Zutun das "Glück" hatten, von 2 Einheimischen gezeugt worden zu sein, aber ähnliches wie dieser Sanel begangen haben?
Weil er in Deutschland seines Lebens nicht mehr sicher ist?
crasher1985 schrieb: 3 Jahre sind es also. Mich würde ernshaft interessieren ob es diese 3 Jahren ohne das Bild was die Medien gezeichnet haben und die Mediale Aufmerksamkeit auch gegeben hätte.
Auch wenn ich durchaus denke das der Richter sich versucht davon nciht beinflussen zu lassen kann man sich glaube ich nicht komplett davon losreisen.
Kann er ja gar nicht, weil von seinem Urteil ein Signal ausgeht. Hier: Wenn man "mal" scheiße baut, kommt man eben nicht irgendwie davon.
Vor Jahren gab es Tote durch Mercedes-Testfahrer. In der Folge stieg das Strafmaß bei ähnlichen Unfällen (Drängler, Raser) enorm an. Auch Gerichtsurteile unterliegen Moden bzw. dem Zeitgeist.
Das sehe ich allerdings sehr kritisch. gesetz ist Gesetz und dort wird auch das Strafmaß vorgegeben. Und solange es keine Anpassung an diesen gibt hat es eigentlich völlig egal zu sein ob Signalwirkung oder nicht. Nur weil ein Prozess Mediales Interesse weckt darf deshalb der Angeklagte keinen Nachteil erleiden.
Nuja, bis 10 Jahre Jugendstrafe sind für Körperverletzung mit Todesfolge an sich schon möglich, 3 Jahre sind die absolute Mindeststrafe im Erwachsenen-Strafrecht.
Wir sind aber im Jugendstrafrecht.
Eben. Und genau da haben wir einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Jugendstrafe, da bewegen wir uns schon nicht in den höheren Bereichen. KV mit Todesfolge ist halt nunmal etwas, das von der Strafrechtsordnung nicht als "mal Scheiße gebaut" angesehen wird. Die drei Jahre Mindeststrafe im Erwachsenenstrafrecht werden bspw. schon verhängt, wenn man jemanden krankenhausreif geschlagen hat und der verstirbt dann im Krankenhaus an einem Behandlungsfehler.
Ergänzung: Wobei man im letzten Fall noch einen minder schweren Fall mit nur einem Jahr Mindeststrafe in Betracht ziehen müßte...
Ich will auch überhaupt nicht darüber urteilen ob die Strafe nun angemessen sit oder nicht das kann ich aufgrund mangelnder Fachkentniss auch garnicht. Sag mir doch mal ob du der Meinung bist das in oben beschriebenen Annahme das gleiche urteil gefallen wäre.
Ist natürlich schwer, wenn einem nicht der ganze Vorgang samt persönlicher Eindrücke bekannt ist (und hier fließt natürlich auch ein, daß es sich beim Opfer um eine körperlich unterlegene Frau handelt). Ich wäre wohl je nach Gewichtung der einzelnen Details da aber auch von einem Strafrahmen zwischen 2 und 4 Jahren ausgegangen...
Hier frag ich mal nach. Spielt es echt eine Rolle in diesem Fall? Wäre es eine gegenseitige Auseinandersetzung gewesen mit gerangel etc könnte ich das nachvollziehen aber bei einer Ohrfeige auch? Das Problem war ja nicht die Ohrfeige sondern ehr der daraus resultierende Sturtz.
Wenn ich das noch recht im Kopf habe, sagte hier der Rechtsmediziner aus, daß sie durch den Schlag bewußtlos wurde, weshalb sie beim folgenden Sturz keinerlei Abwehrreaktionen dagegen mehr zeigte. Insofern war genau dieser Schlag der Grund für den Sturz und seine Folgen. Dieser Ursachenzusammenhang ist hier dann u.a. auch ausreichend für die Annahme der KV mit Todesfolge, bei der der Tod nur als fahrlässige, also nicht als absichtlich herbeigeführte Folge der Körperverletzung gilt.
Ok danke dann sieht das natürlich anders aus. Dieser sachverhalt war mir nciht bekannt. Bisher bin ich davon ausgeagngen das sie "Nur" unglücklich gestürtzt ist.
Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.
Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.
DA
Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.
Was wird aus einer wie auch immer gearteten Ohrfeige, wenn die Geschlagene in diese hineinspringt? Wie man es deutlich auf dem vollständigen Video sehen kann.
Würde ich wirkliche Reue zeigen, dann würde ich es dabei belassen und hoffen das ich früher wegen guter Führung herauskomme.
Ich würde alles versuchen, um nicht täglich in der JVA-Dusche auf einem Stück Seife auszurutschen.
Er hat ja schon zu spüren bekommen, wie es dort abgeht.
Bewährung und ab nach Serbien.
Da ist noch nichts von zu spüren. Sehr schwierig das Ganze.
Und warum genau nach Serbien? Weil diejenigen die ihn gezeugt haben aus Serbien kommen? Ich dachte wo man aufwächst ist man auch heimisch.
Was machen wir eigentlich mit denen, die ohne Zutun das "Glück" hatten, von 2 Einheimischen gezeugt worden zu sein, aber ähnliches wie dieser Sanel begangen haben?
Der Vorsitzende Richter selbst hat hier die extreme Vorverurteilung durch Medien und Politik kritisiert.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-im-prozess-tugce-albayrak-revision-der-verteidiger-13649653.html
Und darüber, daß hier ein Mensch gestorben ist, sollte m.E. nicht allzu leichtfertig hinweggegangen werden; wenn jemand auf einen anderen einschlägt, kann das eben Folgen haben, die von der Rechtsordnung dann auch geahndet gehören.
da isser aber spät dran: meiner Erinnerung nach hat die FDP schon 2002 (oder wars die Titanic?) in Thüringen eine Umfrage gestartet, in der unter anderem zur Auswahl stand, ob man Friedman nicht in die Türkei abschieben solle.
Wie sieht eigentlich Reue zeigen aus, vor allem wenn man in Haft sitzt?
Was das Thema bitte hiermit zu tun?
BTT:
Es ist wie ich finde sehr schwer sich wirklich ein urteil darüber zu bilden. Und da sehe ich vorallem unsere Medien in einer Mitschuld. Tugce wurde mehr oder weniger als Sinnbild der ZivilCourage hingestellt obwohl sie wie sich später herausstellt nicht ganz unschuldig an der Eskalation war. Natürlich rechtfertigt das nciht den Schlag aber zumindest in meinen Rechtsverständiss sollte es keinen Unterschied machen ob es eine Frau ist die an der Provokation zumindest beteiligt ist oder eben ein Mann.
Die Frage die sich mir eigentlich seit beginn der Sache stellt ist was wäre gewesen wenn es eben nicht eine Gruppe angetrunkener junger Mädels gewesen wäre sondern ebenso eine Gruppe Jungs und es wäre zu genau der gleichen Tat gekommen? Wäre das Mediale Interesse das geliche gewesen? Wäre das Urteil das gleiche gewesen?
Ausgehend von der Aussage: Vor dem Gesetz sind alle gleich sollte dies doch sowohl für Täter als auch für das Opfer gelten oder sehe ich das falsch?
Es sollte also eigentlich völlig egal sein welches Geschlecht das Opfer hatte.
Und bevor wieder irgendwer das ganze falsch versteht ich möchte damit beim besten willen ncihts rechtfertigen aber ich versuche das ganze mal etwas neutraler zu beobachten.
Neutraler als wer?
Vorallem als ein großteil der Medienlandschaft. Aber ich finde es beindruckend wie man sich glaube den unwichtigsten Punkt eines Posts heraussuchen kann und auf den Rest garnicht reagiert.
Ja, das wäre gut.
Ich kann auch beim angestrengtesten Nachdenken nicht erkennen, wo da der Unterschied ist. Der Schlag ist kausal für den Sturz ist kausal für die Verletzung ist kausal für den Tod.
Ich weiß auch wirklich nicht, wo da ein Ansatzpunkt für Revision sein soll. "Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren." sagt der Anwalt. Ja , und? Es gibt subjektiv immer eine andere Lösung für alles, das ist doch kein Grund für eine Revision.
DA
Vielen Dank für das Einstellen dieses FAZ Artikels u.dadurch bekannt gemachte Begründung des Gerichtsurteils.
Deinem letzten Absatz nach dem FAZ Artikel stimme ich ja ausdrücklich zu.
Ich bin generell sogar für härtere Strafen bei Körperverletzungs.-Delikten.
Trotzdem bin ich nach wie vor der Meinung ,dass dieses gefällte Urteil ohne das enorme bundesweite Medieninteresse ( zumindest in der Höhe) nach all dem ,was man zunächst spekulierte u. sich später tatsächlich als doch nicht so einfach herausstellte, so nicht ergangen wäre.
Man könnte einfach die Strafe annehmen.
Oder der Mutter sagen, nicht aufs Foto der Toten zu spucken, weil man eine Strafe verdient hat. Oder dem Bruder, er soll die Freundin nicht ohrfeigen. Ach nein, das gehört nicht hierher, wie wohlerzogen diese Familie ist.
DA
Weil er in Deutschland seines Lebens nicht mehr sicher ist?
Naja es spielt für mich schon einen wesentlichen Unterschied ob ich jemanden eine leichte Ohrfeige gebe oder mit voller Kraft mit der flachen Hand zuschlage.
Der Arme....
Was wird aus einer wie auch immer gearteten Ohrfeige, wenn die Geschlagene in diese hineinspringt? Wie man es deutlich auf dem vollständigen Video sehen kann.
Na zum Beispiel das Urteil akzeptieren und nicht mehr Berufung einlegen.