Flüchtlingsdrama in Europa - Teil 1
Thread wurde von SGE_Werner am Dienstag, 17. Juli 2018, 21:47 Uhr um 21:47 Uhr gesperrt weil:
Geht hier weiter: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/130980
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http://fluechtlingsforschung.net/fluchtlingsforschung-gegen-mythen/
"Migranten, die einen Asylantrag stellen, egal ob mit oder ohne Einreiseerlaubnis, darf man nicht ohne Prüfung zurückweisen (Art. 33 Abs. 1 GFK). "
auch die behauptung, daß sie unmittelbar aus ländern kommen müssen(!), in denen leib und leben in gefahr sind, ist eine mär.
Flüchtlinge ohne gesetzliche Einreise
1.Die vertragschließenden Staaten sollen keine Strafen wegen illegaler Einreise oder Anwesenheit über Flüchtlinge verhängen, die, direkt aus einem Gebiet kommend, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne des Artikels 1 bedroht war, ohne Erlaubnis einreisen oder sich ohne Erlaubnis auf ihrem Gebiet befinden, vorausgesetzt, daß sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und gute Gründe für ihre illegale Einreise oder Anwesenheit vorbringen.
Quelle: Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) BGBl. Nr. 55/1955
https://www.amnesty.at/de/view/files/download/showDownload/?tool=12&feld=download&sprach_connect=123
Umkehrschluß: Wenn die Flüchtlinge "nicht direkt aus einem Gebiet kommend.." können die vertragschließenden Staaten also Strafen wegen illegaler Einreise verhängen. Oder?
Man muß es nicht tun aber man darf. Darüber gibt es im Aufenthaltsgesetz eine Regelung im:
§ 13 Grenzübertritt
(1) Die Einreise in das Bundesgebiet und die Ausreise aus dem Bundesgebiet sind nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, soweit nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind. Ausländer sind verpflichtet, bei der Einreise und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 mitzuführen und sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu unterziehen.
(2) An einer zugelassenen Grenzübergangsstelle ist ein Ausländer erst eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Lassen die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden einen Ausländer vor der Entscheidung über die Zurückweisung (§ 15 dieses Gesetzes, §§ 18, 18a des Asylgesetzes) oder während der Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung dieser Maßnahme die Grenzübergangsstelle zu einem bestimmten vorübergehenden Zweck passieren, so liegt keine Einreise im Sinne des Satzes 1 vor, solange ihnen eine Kontrolle des Aufenthalts des Ausländers möglich bleibt. Im Übrigen ist ein Ausländer eingereist, wenn er die Grenze überschritten hat.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html
Aber in dem Fall mache ichs mal, hier gehts mir darum das die CSU sich Dir und den Pegidisten anschleimt. Aber das steht ja schon weiter oben.
Hier aber nochmal ein Text dazu
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
Art. 31 GFK – Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
- Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
- Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen beim Wechsel des Aufenthaltsorts keine Beschränkungen auferlegen, außer denen, die notwendig sind; diese Beschränkungen werden jedoch nur solange Anwendung finden, bis die Rechtsstellung dieser Flüchtlinge im Aufnahmeland geregelt oder es ihnen gelungen ist, in einem anderen Land Aufnahme zu erhalten. Die vertragschließenden Staaten werden diesen Flüchtlingen eine angemessene Frist sowie alle notwendigen Erleichterungen zur Aufnahme in einem anderen Land gewähren."
https://www.jurion.de/Gesetze/GFK/31in besitz von gültigen einreisepapieren ist, verschwindend gering ist. klar kann natürlich der politisch verfolgte, versuchen über seinem heimatland in besitz eines visums oder ähnlichem zu kommen, um dann legal nach deutschland einzureisen. ich vermute aber, daß auch dir klar sein wird, daß die erfolgsaussichten dieses unterfangen rel. gering sind.
dies wird auch seeehofer klar sein, deshalb würde natürlich das ansinnen von seehofer dazu führen, daß keine flüchtlinge mehr einreisen dürfen und damit faktisch das aslyrecht in deutschland ausser kraft gesetzt wäre. ich denke nicht, daß es weiterer zitate der genfer flüchtlingskoventionen benötigt.
wir hatten bereits schonmal eine ähnliche zeit wie heute, in der sich in der breiten masse sehr deutlich fremdenfeindlichkeit gezeigt hat. damals ist die politik in voreilendem gehorsam eingeknickt und hat das asylrecht in deutschland geschliffen (das dublin abkommen ist eine der folgen davon). gebracht hat es nichts, die fremdenfeindlichkeit ist geblieben. ich denke nicht, daß wir das nochmal tun sollten.
seehofer, ist einer derjenigen populisten, die die ängste der "besorgten bürger" bedient und aus meiner sicht damit fremdenfeinlichkeit hoffähig macht.
Obwohl es auch hier keiner Erklärung bedürft hätte, da du es ja im Ausgangsposting schon gesagt hast.
Und dennoch: Hier geht es primär um das Thema Flüchtlinge, von daher würde es in den entsprechenden Thread gehören.
Nur weil du persönlich der Meinung bist, Seehofer würde sich damit bei Pegida anschleimen, macht es noch lange nicht mehr Sinn, das Thema hier abzuhandeln.
Aber egal, für dich ist eh alles nur ein großer Eintopf ohne Differenzierung. Dafür fehlt's halt...
Ein Hundskrüpel unser Seehofer, wie der die Flüchtlinge halt sozusagen schon prophylaktisch mit einem Integrationskurs versieht: Der gute Deutsche, noch mehr der gute Bayer, hat seinen Ausweis IMMER bei sich. Das üben wir jetzt in Syrien, Irak oder sonstirgendwo ab dem ersten Bombenabwurf!
Meiner Meinung nach sollte auch jeder noch eine gültige Geburtsurkunde dabei haben, das entlastet die bayerischen Standesämter enorm, wo man doch weiß wie gerne der Araber und der Neger und so schnakseln tut ...
Ja unser Horst, der hat das Herz am rechten Fleck. Das ist einer von uns, der weiß, was uns besorgte Bürgerinnen und Bürger umtreibt, da ist der mit seiner tief christlichen Überzeugung ganz schnell bei uns und hilft uns unsere Angst zu besiegen. DAS nenne ich mal wieder gelebte Christlichkeit!
Also danke Horstl, dass du uns vor den ganzen bösen Auweislosen Arabern retten tust. Könntest du noch den blubberer ins FC Bayern Forum ausweisen lassen? Dann wähl ich dich. Ganz bestimmt!!!
Um eine Strafe zu verhängen ist es vielmehr sogar Grundvoraussetzung, sie erstmal ins Land zu lassen. Art 31 ist hier daher völlig irrelevant.
DA
Dieser HASS, der nicht nur in dir kocht, verhindert jegliche Diskussion. Denn wer schon Vorschläge nicht verstehen kann, nicht verstehen will oder sogar absichtlich falsch verstehen will, der hat keinerlei Grundlagen für eine Diskussion. Es bleiben dann nur Kampf und Hetze.
Wer aus Syrien oder Afghanistan legal einreisen möchte, der braucht ein Visum. Darum geht es beim CSU-Vorschlag aber eindeutig NICHT. Dieser dreht sich nur um Ausweise!
Wer keinen Ausweis hat, kann sich in den zahlreichen Ländern der Balkanroute einen solchen ausstellen lassen. Genau das regelt die GFK. Ein rein bürokratischer Akt auf friedlichem, europäischem Boden. Eine Mini-Hürde für Asylbewerber, die das Prozedere in Deutschland etwas schneller und übersichtlicher macht.
http://www.pnp.de/nachrichten/politik/1918463_PNP-exklusiv-CSU-will-Fluechtlinge-ohne-Ausweis-zurueckweisen.html
ich bezog mich in meiner aussage auf diesen artikel,
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/4895919/CSU-will-Fluchtlinge-ohne-Papiere-kunftig-abweisen?_vl_backlink=/home/index.do
in dem u.a steht, daß personen ohne gültige einreiseerlaubnis (!) zurückgewiesen werden sollen, das ist mit sicherheit nicht nur ein gültiger ausweis.
in dem von dir verlinkten (nicht vollständigen) artikel der pnp ist in der tat nur von ausweisdokumenten die rede.
aber geschenkt, selbst wenn es nur um die ausweispapiere ginge, wäre es nicht zulässig, die menschen pauschal an der grenze abzuweisen, aber auch das weiss seehofer.
ob Visum oder Ausweis - es handelt sich hier doch nur wieder einmal um den (wievielten eigentlich?) fast schon verzweifelten Versuch Seehofers, eine neue Handhabe gegen Flüchtlinge zu besitzen. Und was hat er nicht schon alles ins Feld geführt.
Stört dich eigentlich gar nicht, dass dieser christliche Landesfürst in seiner beispielhaft vorgelebten Nächstenliebe eigentlich noch überhaupt nichts für Flüchtlinge und Verfolgte getan hat? Also, so von sich aus, ungezwungen und nicht von der Realität bereits eingeholt?
Passt insofern noch immer hier rein, da es ja um die Verteidigung der "Werte des christlichen Abendlandes" geht. Im Fall Seehofer frage ich mich, was es da zu verteidigen gibt.
Aber darum geht es hier ja gar nicht. Wenn es auch darum ginge, dann bräuchte man ja einfach nur einen Asylantrag stellen, wenn ein Visum abgelehnt worden wäre. Also so läuft der Hase nicht.
Es geht hier ausschließlich um Ausweispapiere. Dass diese viele der Flüchtenden nicht haben, ist klar. Sei es wegen tatsächlichem Verlust, Angst vor Abweisung oder einfach nur Böswilligkeit.
Seehofer hält sich im Grunde mit seiner Forderung nur an geltendes Recht (Dublin).
Dass Dublin für Deutschland eine Komfortzone darstellt, sofern man die Regelung anwendet und nicht bricht, steht auch außer Frage, aber dieser Vertrag wurde eben genauso unterschrieben, wie auch die GFK.
Und demnach ist jeder Flüchtende im ersten Einreiseland zu registrieren, und dort hat er sich auch neue Ausweispapiere ausstellen zu lassen.
Ob das nun wiederum nur eine Mini-Hürde ist, wie emjott sagt, ist eine andere Frage. Ich denke, dass dies schon komplizierter ist. Aber all dies ändert nichts an geltendem Recht, und daran hält sich ein Herr Seehofer im Gegenteil zu Frau Merkel. Natürlich gilt auch das Recht der GFK, an unserer Grenze nicht zurückgewiesen werden zu dürfen, nur dürften die Leute laut Dublin gar nicht erst ohne Papiere bis zu unserer Grenze kommen. Da kollidieren also zwei Gesetze miteinander. Und je nach politischer Couleur nutzt man dann das eine oder das andere für seine Forderungen.
und seehofer hält sich nicht an geltendes recht. die pauschale abweisung von flüchtlingen ohne gültige ausweispapiere ist schlicht und einfach nicht zulässig, auch nach dublin III nicht. es gibt regeln dafür, wie sichergestellt wird, daß menschen den antrag im land des erstzutritts stellen und diese regel beinhaltet nicht die pauschale zurückweisung.
das wird seehofer auch wissen, aber diese forderung macht sich halt gut, klingt gut, typisch populistisch halt.
dublin III kann im übrigen ausgesetzt werden und deutschland kann die prüfung des asylantrages direkt übernehmen, das ist keine verletzung von geltendem recht, aber das hatten wir ja schon.
die faz schreibt im übrigen auch von einer gültigen einreiseerlaubnis und nicht nur von ausweispapieren:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/csu-will-fluechtlinge-ohne-ausweis-nicht-einreisen-lassen-13990304.html
was die wiederbeschaffung von papieren angeht, die ja angeblich so einfach sein soll. auch da "irrt" die csu, auch das hat unter umständen sehr hohe hürden, da bei diesem procedere die konsulate/botschaften der ursprungsländer beteiligt sind, was natürlich bei politisch verfolgten eine "mini-hürde" ist.
auch hier gilt, es klingt gut, es ist musik in den ohren, derjenigen, die sowas hören wollen und ist nicht schnell zu wiederlegen, weil die realität leider komplex ist, auch ein typisches charakteristikum von populistischen vorschlägen.
Wenn Du Dein Landeshorstl einigermassen richtig beurteilst setzt der spezielle Ausweisprioritäten. Dann siehts auch für Dich nicht mehr gut aus
Was genau ist ein "Eierfranke"? Und welche Probleme sollte der Horst mit meinem Ausweis haben?
Immerhin besitze ich das gleiche Idiom und bin der gleichen Herkunft wie unser guter Markus Söder (wo ist der ver.fic.kte Kotzsmiley???)
Aber darum geht es hier ja gar nicht. Wenn es auch darum ginge, dann bräuchte man ja einfach nur einen Asylantrag stellen, wenn ein Visum abgelehnt worden wäre. Also so läuft der Hase nicht.
Es geht hier ausschließlich um Ausweispapiere. Dass diese viele der Flüchtenden nicht haben, ist klar. Sei es wegen tatsächlichem Verlust, Angst vor Abweisung oder einfach nur Böswilligkeit.
Seehofer hält sich im Grunde mit seiner Forderung nur an geltendes Recht (Dublin).
Dass Dublin für Deutschland eine Komfortzone darstellt, sofern man die Regelung anwendet und nicht bricht, steht auch außer Frage, aber dieser Vertrag wurde eben genauso unterschrieben, wie auch die GFK.
Und demnach ist jeder Flüchtende im ersten Einreiseland zu registrieren, und dort hat er sich auch neue Ausweispapiere ausstellen zu lassen.
Ob das nun wiederum nur eine Mini-Hürde ist, wie emjott sagt, ist eine andere Frage. Ich denke, dass dies schon komplizierter ist. Aber all dies ändert nichts an geltendem Recht, und daran hält sich ein Herr Seehofer im Gegenteil zu Frau Merkel. Natürlich gilt auch das Recht der GFK, an unserer Grenze nicht zurückgewiesen werden zu dürfen, nur dürften die Leute laut Dublin gar nicht erst ohne Papiere bis zu unserer Grenze kommen. Da kollidieren also zwei Gesetze miteinander. Und je nach politischer Couleur nutzt man dann das eine oder das andere für seine Forderungen.
und seehofer hält sich nicht an geltendes recht. die pauschale abweisung von flüchtlingen ohne gültige ausweispapiere ist schlicht und einfach nicht zulässig, auch nach dublin III nicht. es gibt regeln dafür, wie sichergestellt wird, daß menschen den antrag im land des erstzutritts stellen und diese regel beinhaltet nicht die pauschale zurückweisung.
das wird seehofer auch wissen, aber diese forderung macht sich halt gut, klingt gut, typisch populistisch halt.
dublin III kann im übrigen ausgesetzt werden und deutschland kann die prüfung des asylantrages direkt übernehmen, das ist keine verletzung von geltendem recht, aber das hatten wir ja schon.
die faz schreibt im übrigen auch von einer gültigen einreiseerlaubnis und nicht nur von ausweispapieren:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/csu-will-fluechtlinge-ohne-ausweis-nicht-einreisen-lassen-13990304.html
was die wiederbeschaffung von papieren angeht, die ja angeblich so einfach sein soll. auch da "irrt" die csu, auch das hat unter umständen sehr hohe hürden, da bei diesem procedere die konsulate/botschaften der ursprungsländer beteiligt sind, was natürlich bei politisch verfolgten eine "mini-hürde" ist.
auch hier gilt, es klingt gut, es ist musik in den ohren, derjenigen, die sowas hören wollen und ist nicht schnell zu wiederlegen, weil die realität leider komplex ist, auch ein typisches charakteristikum von populistischen vorschlägen.
Hast du dir mein Posting überhaupt richtig durchgelesen? Ich glaube nicht!
Aber auf den ersten Absatz gehe ich gerne nochmal ein:
Du willst mein Verständnis dafür, dass Menschen ohne Einreiseerlaubnis (Visum) abgewiesen werden können, lieber nicht kommentieren!? Übrigens hast du meine Aussage auch schon wieder leicht verdreht, ich sprach nicht davon, dass wir in deren Ländern auch ein Visum bräuchten, sondern dass es allgemein Länder gibt, für die wir auch ein Einreisevisum brauchen.
Warum? Verjag mal die Flüchtlinge aus deinem Kopf und denke dann nochmal drüber nach!
Fast in jedem Land der Welt ist das so! Das ist ganz normal! Aber ich vermute, dass du das alles im Bezug auf Flüchtlinge meinst. Ich hingegen sprach von der Allgemeinheit.
und seehofer hält sich nicht an geltendes recht. die pauschale abweisung von flüchtlingen ohne gültige ausweispapiere ist schlicht und einfach nicht zulässig, auch nach dublin III nicht. es gibt regeln dafür, wie sichergestellt wird, daß menschen den antrag im land des erstzutritts stellen und diese regel beinhaltet nicht die pauschale zurückweisung.
das wird seehofer auch wissen, aber diese forderung macht sich halt gut, klingt gut, typisch populistisch halt.
dublin III kann im übrigen ausgesetzt werden und deutschland kann die prüfung des asylantrages direkt übernehmen, das ist keine verletzung von geltendem recht, aber das hatten wir ja schon.
die faz schreibt im übrigen auch von einer gültigen einreiseerlaubnis und nicht nur von ausweispapieren:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/csu-will-fluechtlinge-ohne-ausweis-nicht-einreisen-lassen-13990304.html
was die wiederbeschaffung von papieren angeht, die ja angeblich so einfach sein soll. auch da "irrt" die csu, auch das hat unter umständen sehr hohe hürden, da bei diesem procedere die konsulate/botschaften der ursprungsländer beteiligt sind, was natürlich bei politisch verfolgten eine "mini-hürde" ist.
auch hier gilt, es klingt gut, es ist musik in den ohren, derjenigen, die sowas hören wollen und ist nicht schnell zu wiederlegen, weil die realität leider komplex ist, auch ein typisches charakteristikum von populistischen vorschlägen.
Hast du dir mein Posting überhaupt richtig durchgelesen? Ich glaube nicht!
Aber auf den ersten Absatz gehe ich gerne nochmal ein:
Du willst mein Verständnis dafür, dass Menschen ohne Einreiseerlaubnis (Visum) abgewiesen werden können, lieber nicht kommentieren!? Übrigens hast du meine Aussage auch schon wieder leicht verdreht, ich sprach nicht davon, dass wir in deren Ländern auch ein Visum bräuchten, sondern dass es allgemein Länder gibt, für die wir auch ein Einreisevisum brauchen.
Warum? Verjag mal die Flüchtlinge aus deinem Kopf und denke dann nochmal drüber nach!
Fast in jedem Land der Welt ist das so! Das ist ganz normal! Aber ich vermute, dass du das alles im Bezug auf Flüchtlinge meinst. Ich hingegen sprach von der Allgemeinheit.
Du bist sozusagen der Großmeister der Spitzfindigkeiten und schreibst all das was du "so ganz allgemein" meinst nur rein zufällig in den Flüchtlingsthread.
Ja Ne! Schon klar ...
Hast du dir mein Posting überhaupt richtig durchgelesen? Ich glaube nicht!
Aber auf den ersten Absatz gehe ich gerne nochmal ein:
Du willst mein Verständnis dafür, dass Menschen ohne Einreiseerlaubnis (Visum) abgewiesen werden können, lieber nicht kommentieren!? Übrigens hast du meine Aussage auch schon wieder leicht verdreht, ich sprach nicht davon, dass wir in deren Ländern auch ein Visum bräuchten, sondern dass es allgemein Länder gibt, für die wir auch ein Einreisevisum brauchen.
Warum? Verjag mal die Flüchtlinge aus deinem Kopf und denke dann nochmal drüber nach!
Fast in jedem Land der Welt ist das so! Das ist ganz normal! Aber ich vermute, dass du das alles im Bezug auf Flüchtlinge meinst. Ich hingegen sprach von der Allgemeinheit.
in besitz von gültigen einreisepapieren ist, verschwindend gering ist. klar kann natürlich der politisch verfolgte, versuchen über seinem heimatland in besitz eines visums oder ähnlichem zu kommen, um dann legal nach deutschland einzureisen. ich vermute aber, daß auch dir klar sein wird, daß die erfolgsaussichten dieses unterfangen rel. gering sind.
dies wird auch seeehofer klar sein, deshalb würde natürlich das ansinnen von seehofer dazu führen, daß keine flüchtlinge mehr einreisen dürfen und damit faktisch das aslyrecht in deutschland ausser kraft gesetzt wäre. ich denke nicht, daß es weiterer zitate der genfer flüchtlingskoventionen benötigt.
wir hatten bereits schonmal eine ähnliche zeit wie heute, in der sich in der breiten masse sehr deutlich fremdenfeindlichkeit gezeigt hat. damals ist die politik in voreilendem gehorsam eingeknickt und hat das asylrecht in deutschland geschliffen (das dublin abkommen ist eine der folgen davon). gebracht hat es nichts, die fremdenfeindlichkeit ist geblieben. ich denke nicht, daß wir das nochmal tun sollten.
seehofer, ist einer derjenigen populisten, die die ängste der "besorgten bürger" bedient und aus meiner sicht damit fremdenfeinlichkeit hoffähig macht.