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Stuttgart 21

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HeinzGründel schrieb:
concordia-eagle schrieb:
sgeammain schrieb:
...und gestörten Demokratieverhältnis reden würden...


Nur ganz kurz, dann bin ich auch wieder weg.

Völlig unabhängig von S21 und ob sinnvoll oder nicht, zu teuer, zu unpraktisch, ob es Bestechung gab, völlig wurscht.

Es gibt meines Wissens nach weder nach der Baden-Württembergischen noch nach der deutschen Verfassung einen Rechtsanspruch der Bürger Entscheidungen der von Ihnen gewählten Repräsentanten zu kippen.

Wer das will, braucht eine andere Verfassung. Im Gegensatz dazu hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Durchführung des genehmigten Verfahrens. Wäre das auch anders, könnte das Land ökonomisch dicht machen, da sich dann wohl nie wieder ein Investor finden würde, da er ja nicht weiß, ob ein paar Jahre später das Projekt wieder gekippt wird.

Demgegenüber gibt es selbstverständlich das Demonstrationsrecht und wie dieses beendet wurde, da gibt es keine 2 Meinungen.

Das ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage und den mit einer Änderung verknüpften ökonomischen Problemen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land muss sich auf feste Zusagen/Entscheidungen, der Administration/Politik verlassen können, sonst haben wir alle ein Problem.





Dass ist ein sehr guter Punkt. Bin wirklich gespannt wie das eine Landesregierung anderer Couleur rückabwickeln will


Dazu habe ich heute Morgen ein Interview gelesen und es scheint da im öffentlichen Recht andere Regelungen als im privatrechtlichen Bereich zu geben. Diese erlauben eine relativ problemlose Rückabwicklung.
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concordia-eagle schrieb:
peter schrieb:
concordia-eagle schrieb:
sgeammain schrieb:
...und gestörten Demokratieverhältnis reden würden...


Nur ganz kurz, dann bin ich auch wieder weg.

Völlig unabhängig von S21 und ob sinnvoll oder nicht, zu teuer, zu unpraktisch, ob es Bestechung gab, völlig wurscht.

Es gibt meines Wissens nach weder nach der Baden-Württembergischen noch nach der deutschen Verfassung einen Rechtsanspruch der Bürger Entscheidungen der von Ihnen gewählten Repräsentanten zu kippen.

Wer das will, braucht eine andere Verfassung. Im Gegensatz dazu hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Durchführung des genehmigten Verfahrens. Wäre das auch anders, könnte das Land ökonomisch dicht machen, da sich dann wohl nie wieder ein Investor finden würde, da er ja nicht weiß, ob ein paar Jahre später das Projekt wieder gekippt wird.

Demgegenüber gibt es selbstverständlich das Demonstrationsrecht und wie dieses beendet wurde, da gibt es keine 2 Meinungen.

Das ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage und den mit einer Änderung verknüpften ökonomischen Problemen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land muss sich auf feste Zusagen/Entscheidungen, der Administration/Politik verlassen können, sonst haben wir alle ein Problem.



wie war das nochmal mit dem atomausstieg?    


Gutes Beispiel: Rot/Grün musste sich mit den Kraftwerksbetreibern einigen, sie konnten eben gerade nicht einseitig den Ausstieg bestimmen. Jetzt wird der Vertrag wiederum gemeinsam geändert.

Das geht natürlich auch bei S21, aber immer nur im gegenseitigen Einverständnis per Vertrag, nicht durch Anordnung.


Wer ist nochmal der Hauptaktionär bei der Bahn?

Wäre es politisch gewollt, wäre eine Rückabwicklung möglich.
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RichardKress schrieb:
[

Dazu habe ich heute Morgen ein Interview gelesen und es scheint da im öffentlichen Recht andere Regelungen als im privatrechtlichen Bereich zu geben. Diese erlauben eine relativ problemlose Rückabwicklung.


Das würde mich wundern.
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peter schrieb:


anscheinend habe ich mich nicht ausreichend verständlich erklärt:

die messlatte dafür, wann ein system überdreht, sollte nicht die ddr sein. so niedrig sind meine ansprüche an die gesellschaft in der ich lebe nicht.


So schätze ich dich auch nicht ein.

peter schrieb:

und, zum vielleicht noch besseren verständnis:"ich hatte meine befehle" ist für mich die abgewandelte version von "sie hat es doch aber auch gewollt". absolut kein argument etwas zu rechtfertigen.


Ich hatte ja schon mehrfach geschrieben, dass die Art und Weise nicht korrekt war. Der Polizeieinsatz an sich aber schon. Schließlich ist das Projekt legitim.

peter schrieb:

jedes system beinhaltet den freibrief den eigenen kopf weg zu schalten. man kann sich ja auch hübsch im system einkuscheln, so man sich einen platz an den kleinen und großen fressnäpfen gesichert hat.


Macht doch keiner, wenn er friedlich demonstriert


peter schrieb:

das ist aber nicht demokratie, das ist hierarchie. ich wette dass durch die bank weg fast alle politiker, die an der entscheidung von S21 beteiligt sind, in den aufsichtsräten oder als berater tätig sind, für firmen, die am neubau beteiligt sein werden.

und damit sind wir wieder am punkt: ist es totalitär oder ist es demokratisch, wenn der wähler überhaupt keinen einfluß auf wichtige politische entscheidungen hat? weil es gar keine alternativen gibt, da alle abkassieren?


Stuttgart 21 gab es doch schon vor den letzten Wahlen und dennoch hat die Mehrheit, wie es in einer repräsentativen Demokratie ist, die CDU gewählt.

Schließlich kann man auch nicht sagen, ob die Mehrheit BaWü's wirklich gegen S21 ist. Umfragen beziffern die Ablehnung nur auf ca. 54 % und das nach den Vorkommnissen vom letzten Donnerstag.



peter schrieb:

ich wüsste im übrigen nicht, dass sich jemand über eine nasse unterhose beschwert hätte. es geht einzig um die frage eskalation oder deeskalation. und du hälst staatliche eskalation, bis zu einem gewissen punkt, anscheinend für angemessen.  


Zunächst ist es eine Provokation der Demonstranten, wenn sie sich auf das Baugrundstück stellen und dort bleiben. Irgendwas muss die Polizei ja unternehmen. Dass das nicht angemessen war, was teilweise geschah, habe ich auch mehrfach geschrieben.
Ich halte Wasserwerfer bei angemessenem Einsatz (nach Ankündigung) durchaus für die bessere Alternative.
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Ich muss mal suchen ob ich das noch finde. Bei der momentanen Informations- und Meinungsflut zu dem Thema ist das nicht so einfach
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peter schrieb:
HeinzGründel schrieb:
@reggae

Argumentieren ist immer erlaubt. Finde ich.

Die Kostenschätzung vom Stern ist ganz interessant. Ich sehe den Schwerpunkt aber weniger in der Spekulation. Die Gewinnung von innerstädtischen Flächen muß ja  nichts schlechtes sein. Man kann das mit Wohnbebauung zupflastern oder von mir aus auch ein Freigehege für  Juchtenkäfer oder  Bereitschaftspolizisten einrichten.

@Frankenadler.

Ziemlich überzeugende Darlegung

@Xaver

Prestigträchtig  ist doch auch so ein wertendes Wort. Was ist denn daran prestigeträchtig? Stuttgart ist verkehrstechnisch ein Nadelöhr. Das versucht man eben zu erweitern.


hast du gerade den bundestagsbeitrag des fdp-manns gehört? der hat seine rede damit abgeschlossen, dass es "nicht nur" um einsparung von fahrtzeiten ginge, sondern auch um die demonstration wirtschaftlichen vermögens. da fällt mir dann spontan auch das wort prestige ein.


Was soll man von der FDP auch anderes erwarten.
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concordia-eagle schrieb:
sgeammain schrieb:
...und gestörten Demokratieverhältnis reden würden...


Nur ganz kurz, dann bin ich auch wieder weg.

Völlig unabhängig von S21 und ob sinnvoll oder nicht, zu teuer, zu unpraktisch, ob es Bestechung gab, völlig wurscht.

Es gibt meines Wissens nach weder nach der Baden-Württembergischen noch nach der deutschen Verfassung einen Rechtsanspruch der Bürger Entscheidungen der von Ihnen gewählten Repräsentanten zu kippen.

Wer das will, braucht eine andere Verfassung. Im Gegensatz dazu hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Durchführung des genehmigten Verfahrens. Wäre das auch anders, könnte das Land ökonomisch dicht machen, da sich dann wohl nie wieder ein Investor finden würde, da er ja nicht weiß, ob ein paar Jahre später das Projekt wieder gekippt wird.

Demgegenüber gibt es selbstverständlich das Demonstrationsrecht und wie dieses beendet wurde, da gibt es keine 2 Meinungen.

Das ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage und den mit einer Änderung verknüpften ökonomischen Problemen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land muss sich auf feste Zusagen/Entscheidungen, der Administration/Politik verlassen können, sonst haben wir alle ein Problem.


Na gut, CE. Was aber, wenn es durch Demonstrationen, Argumentation und Aufklärung gelingt, einer breiten Öffentlichkeit vor Augen zu stellen, dass die Weiterführung dieses Projektes a) sachlich unsinnig, b) exorbitant kostspielig, und zwar c) gleich mehrfach so teuer zu stehen kommt als zum Zeitpunkt der Beschlusslage angenommen und auch kommunziert? Dann wählt sich die verantwortliche Landesregierung gleichsam selber ab im kommenden Frühjahr, da sie ihrem geleisteten Eid ("für das Land nur das Beste" etc. pp)ganz offenkundig krass zuwider handelt.

Anders herum: kann, darf eine Landesregierung ihren geleisteten Eid brechen, indem sie ein Projekt weiterführt, dessen Unsinnigkeit inzwischen erwiesen ist? (dies einmal vorausgesetzt, es gibt aber gute Argumente für die Annahme).

Es ist mir bekannt, dass außerdem auch noch Bund und DB involviert sind, ich möchte mich in diesem Fall aber einmal auf die Landesebene fokusieren.

@HG, Du gehst auf viele entscheidende Punkte, die hier behandelt wurden, nach wie vor nicht ein. Ich nenne stichwortartig nur kurz: die bestehenden erheblichen Zweifel von unabhängiger fachgeologischer Seite an der technischen Durchführbarkeit des Projekts; die seitens der Planunsstäbe selbst (!) bestehende und sogar gewachsene Skepsis an der technischen Machbarkeit (Elektrifizierung des Tunnels, Fluchtanlagen etc. - siehe das veröffentliche Geheimdokument). Und was den Hbf. Stuttgart anbelangt: nun, der scheint, wie unabhängige Statistiken der Bahn selbst zu belegen scheinen, bundesweit ausgezeichnet dazustehen. Warum? Weil eine große Anzahl von Gleisen zur Verfügung steht. Diese wird bei Tieferlegung erheblich vermindert, d.h., wie Verkehrsexperten ausgeführt haben: der eigentliche "Flaschenhals" wird überhaupt erst durch das Projekt erzeugt. Erst recht wenn stimmt, was in dem ARD-Schwerpunkt (der eigentlich uns vorzubehalten wäre    ) ausgeführt wurde, dass die Gleise in dem langen Tunnel von S-Bahn und ICE gleichzeitig benutzt werden. Schade, dass im Tunnel kein Platz für Schafe und Kühe ist. Für Fütterung wäre die Situation perfekt.
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adlerkadabra schrieb:


Na gut, CE. Was aber, wenn es durch Demonstrationen, Argumentation und Aufklärung gelingt, einer breiten Öffentlichkeit vor Augen zu stellen, dass die Weiterführung dieses Projektes a) sachlich unsinnig, b) exorbitant kostspielig, und zwar c) gleich mehrfach so teuer zu stehen kommt als zum Zeitpunkt der Beschlusslage angenommen und auch kommunziert? Dann wählt sich die verantwortliche Landesregierung gleichsam selber ab im kommenden Frühjahr, da sie ihrem geleisteten Eid ("für das Land nur das Beste" etc. pp)ganz offenkundig krass zuwider handelt.

Anders herum: kann, darf eine Landesregierung ihren geleisteten Eid brechen, indem sie ein Projekt weiterführt, dessen Unsinnigkeit inzwischen erwiesen ist? (dies einmal vorausgesetzt, es gibt aber gute Argumente für die Annahme).




ak, ich habe nur dargelegt, wer welche Rechtsansprüche hat und wer nicht. Und nein, die Landesregierung dürfte einseitig! auch unter den von Dir geschilderten Umständen die Baugenehmigung nicht aufheben.

Anders geht es doch gar nicht. Stell Dir vor ein grosses Windparkprojekt ist geplant und dann wird kurz vor oder während des Baubeginns einseitig die Genehmigung widerrufen?

Wie soll denn dann noch was funktionieren? Wer soll dann denn noch einen Windpark in Deutschland auch nur planen?

Normalhin trägt ja auch der Investor die größeren Risiken und Kosten (selbst bei Zuschüssen), dies wird in dieser bestimmten Konstellation allerdings vermengt.

Ich habe auch nicht das geringste Problem, wenn man sich hier einigt, nur mit einer einseitigen Rücknahme einer hoheitlich erteilten Erlaubnis geht es eben nicht. Und im Ausland könnte es als Einknicken gewertet werden, da muss das präzise kommuniziert werden.

Das waren nur rechtliche Ausführungen ohne jedwede Wertung meinerseits.

So, jetzt bin ich hier aber endgültig wieder raus.
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Tuess schrieb:


Du bist doch Rechtsanwalt in einer Demokratie und kommst mit einem Satz von Lenin, indem er die Revolutionsfähigkeit der deutschen bezweifelt...sehr interessant.


Tja, das Gesetz, nach dessen § 3 das verboten war, ist leider kürzlich abgeschafft worden...
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stefank schrieb:
Tuess schrieb:


Du bist doch Rechtsanwalt in einer Demokratie und kommst mit einem Satz von Lenin, indem er die Revolutionsfähigkeit der deutschen bezweifelt...sehr interessant.


Tja, das Gesetz, nach dessen § 3 das verboten war, ist leider kürzlich abgeschafft worden...


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einen habe ich noch, weil mich dieser fdp-(denkt euch ein wort) eben dermaßen aufgeregt hat.

was bringt es mir eigentlich 20 minuten früher in ulm zu sein, wenn ich sowieso sicherheitshalber einen ice früher nehme (nach stuttgart fahren die fast stündlich) da meine letzten beiden versuche von frankfurt nach stuttgart zu kommen bereits in frankfurt mit 30 miuten bahnverspätung gestartet wurden?

soll das ein witz sein?

fahren die züge in frankfurt pünktlicher gen süden, wenn stuttgart einen tiefbahnhof hat? fahren dann mehr mit dem zug? wollen dann alle nach stuttgart und ulm, die das vorher nicht wollten? wird ulm dann ein urlaubsreiseziel (erleben sie ulm unter palmen)?

was für ein verlogener unfug.
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concordia-eagle schrieb:

So, jetzt bin ich hier aber endgültig wieder raus.


Ich beantrage hierzu eine Forumsabstimmung  
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peter schrieb:
einen habe ich noch, weil mich dieser fdp-(denkt euch ein wort) eben dermaßen aufgeregt hat.

was bringt es mir eigentlich 20 minuten früher in ulm zu sein, wenn ich sowieso sicherheitshalber einen ice früher nehme (nach stuttgart fahren die fast stündlich) da meine letzten beiden versuche von frankfurt nach stuttgart zu kommen bereits in frankfurt mit 30 miuten bahnverspätung gestartet wurden?

soll das ein witz sein?

fahren die züge in frankfurt pünktlicher gen süden, wenn stuttgart einen tiefbahnhof hat? fahren dann mehr mit dem zug? wollen dann alle nach stuttgart und ulm, die das vorher nicht wollten? wird ulm dann ein urlaubsreiseziel (erleben sie ulm unter palmen)?

was für ein verlogener unfug.



Die Strecke Stuttgart/Ulm ist eh nicht so stark befahren, was ja auch ein Kritikpunkt der S21-Gegner ist. Das ist nicht so wie Frankfurt/Köln, die stark befahren ist und wo wegen der Strecke sogar der Flugverkehr zwischen den Städten eingestellt wurde und somit noch mehr Leute befördert werden.
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So, hab mal gewühlt...

Eine Volksabstimmung könnte in Baden-Württemberg doch funktionieren.  

Artikel 60 Absatz 3 Verfassung Baden-Württemberg:

"Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen."

Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf zum Ausstieg aus Stuttgart 21 in den Landtag ein. Dieser würde mit den Stimmen der Mehrheit abgelehnt. Dann würden 2/3 der Landtagsmitglieder einen Volksentscheid beantragten, der dann durchgeführt werden müsste.

Mappus ordnete erst mal eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit an. Gutachter sind Paul Kirchhof und der Rechtsanwalt Peter Dolde. Das Ergebnis der Prüfung wird Mappus vermutlich am Donnerstag im Landtag bekanntgeben.

Dass das Gutachten negativ ausgeht, gilt als sicher, denn Dolde hat für die Landesregierung schon öfter derartige Gutachten verfasst. Der Verein Mehr Demokratie e. V. bezeichnete Dolde als "Auftragskiller für Bürgerbegehren".

Wenn aber der Druck gegen Stuttgart 21 anhält, könnte es ziemlich wurscht sein, was Dolde meint. Dann kann sich dieses Verfahren als eine formale Möglichkeit des Staates erweisen, mit blauen Augen aus der Nummer 'rauszukommen..
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Es muß heißen: Dann würden 1/3 der Landtagsmitglieder einen Volksentscheid beantragten, der dann durchgeführt werden müsste.
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HeinzGründel schrieb:
concordia-eagle schrieb:
sgeammain schrieb:
...und gestörten Demokratieverhältnis reden würden...


Nur ganz kurz, dann bin ich auch wieder weg.

Völlig unabhängig von S21 und ob sinnvoll oder nicht, zu teuer, zu unpraktisch, ob es Bestechung gab, völlig wurscht.

Es gibt meines Wissens nach weder nach der Baden-Württembergischen noch nach der deutschen Verfassung einen Rechtsanspruch der Bürger Entscheidungen der von Ihnen gewählten Repräsentanten zu kippen.

Wer das will, braucht eine andere Verfassung. Im Gegensatz dazu hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Durchführung des genehmigten Verfahrens. Wäre das auch anders, könnte das Land ökonomisch dicht machen, da sich dann wohl nie wieder ein Investor finden würde, da er ja nicht weiß, ob ein paar Jahre später das Projekt wieder gekippt wird.

Demgegenüber gibt es selbstverständlich das Demonstrationsrecht und wie dieses beendet wurde, da gibt es keine 2 Meinungen.

Das ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage und den mit einer Änderung verknüpften ökonomischen Problemen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land muss sich auf feste Zusagen/Entscheidungen, der Administration/Politik verlassen können, sonst haben wir alle ein Problem.





Dass ist ein sehr guter Punkt. Bin wirklich gespannt wie das eine Landesregierung anderer Couleur rückabwickeln will


Und ob überhaupt. Spd-Gabriel sagt hier:
faz/Gabriel schrieb:
Die SPD habe die Planungen für „Stuttgart 21“ unterstützt und an dieser Haltung habe sich nichts geändert, sagte Gabriel.
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Anita1950 schrieb:
HeinzGründel schrieb:
concordia-eagle schrieb:
sgeammain schrieb:
...und gestörten Demokratieverhältnis reden würden...


Nur ganz kurz, dann bin ich auch wieder weg.

Völlig unabhängig von S21 und ob sinnvoll oder nicht, zu teuer, zu unpraktisch, ob es Bestechung gab, völlig wurscht.

Es gibt meines Wissens nach weder nach der Baden-Württembergischen noch nach der deutschen Verfassung einen Rechtsanspruch der Bürger Entscheidungen der von Ihnen gewählten Repräsentanten zu kippen.

Wer das will, braucht eine andere Verfassung. Im Gegensatz dazu hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Durchführung des genehmigten Verfahrens. Wäre das auch anders, könnte das Land ökonomisch dicht machen, da sich dann wohl nie wieder ein Investor finden würde, da er ja nicht weiß, ob ein paar Jahre später das Projekt wieder gekippt wird.

Demgegenüber gibt es selbstverständlich das Demonstrationsrecht und wie dieses beendet wurde, da gibt es keine 2 Meinungen.

Das ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage und den mit einer Änderung verknüpften ökonomischen Problemen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land muss sich auf feste Zusagen/Entscheidungen, der Administration/Politik verlassen können, sonst haben wir alle ein Problem.





Dass ist ein sehr guter Punkt. Bin wirklich gespannt wie das eine Landesregierung anderer Couleur rückabwickeln will


Und ob überhaupt. Spd-Gabriel sagt hier:
faz/Gabriel schrieb:
Die SPD habe die Planungen für „Stuttgart 21“ unterstützt und an dieser Haltung habe sich nichts geändert, sagte Gabriel.


dann wählen wir halt alle die grünen. die "fallen" ja nie um...
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@anita

der absatz geht aber noch weiter...

Die SPD habe die Planungen für „Stuttgart 21“ unterstützt und an dieser Haltung habe sich nichts geändert, sagte Gabriel. Angesichts des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung sei aber nun eine „zusätzliche Legitimationsgrundlage“ notwendig. Die Politik müsse erkennen, dass das Projekt von der Bevölkerung in Frage gestellt wird, und dürfe daher keine weiteren Fakten schaffen. Es gelte nun Zeit zu gewinnen, um die „unterschiedlichen Argumente nochmals öffentlich und sachlich zu erörtern“.


so klingt das wieder ganz anders. man kann auch pro s21 sein und trotzdem die richtigen entscheidungen treffen. wenn s21 in einem neu aufgerollten verfahren transparent legitimiert wird, wird sich der protest ganz schnell wieder legen, denke ich.
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arti schrieb:
Anita1950 schrieb:
HeinzGründel schrieb:
concordia-eagle schrieb:
sgeammain schrieb:
...und gestörten Demokratieverhältnis reden würden...


Nur ganz kurz, dann bin ich auch wieder weg.

Völlig unabhängig von S21 und ob sinnvoll oder nicht, zu teuer, zu unpraktisch, ob es Bestechung gab, völlig wurscht.

Es gibt meines Wissens nach weder nach der Baden-Württembergischen noch nach der deutschen Verfassung einen Rechtsanspruch der Bürger Entscheidungen der von Ihnen gewählten Repräsentanten zu kippen.

Wer das will, braucht eine andere Verfassung. Im Gegensatz dazu hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Durchführung des genehmigten Verfahrens. Wäre das auch anders, könnte das Land ökonomisch dicht machen, da sich dann wohl nie wieder ein Investor finden würde, da er ja nicht weiß, ob ein paar Jahre später das Projekt wieder gekippt wird.

Demgegenüber gibt es selbstverständlich das Demonstrationsrecht und wie dieses beendet wurde, da gibt es keine 2 Meinungen.

Das ändert aber nichts an der bestehenden Rechtslage und den mit einer Änderung verknüpften ökonomischen Problemen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land muss sich auf feste Zusagen/Entscheidungen, der Administration/Politik verlassen können, sonst haben wir alle ein Problem.





Dass ist ein sehr guter Punkt. Bin wirklich gespannt wie das eine Landesregierung anderer Couleur rückabwickeln will


Und ob überhaupt. Spd-Gabriel sagt hier:
faz/Gabriel schrieb:
Die SPD habe die Planungen für „Stuttgart 21“ unterstützt und an dieser Haltung habe sich nichts geändert, sagte Gabriel.


dann wählen wir halt alle die grünen. die "fallen" ja nie um...


du hast noch nie eine persönliche meinung geändert, eine position revidiert?
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double_pi schrieb:

so klingt das wieder ganz anders. man kann auch pro s21 sein und trotzdem die richtigen entscheidungen treffen. wenn s21 in einem neu aufgerollten verfahren transparent legitimiert wird, wird sich der protest ganz schnell wieder legen, denke ich.

Das ist aber das allgemeine Problem der Politik, die beschliessen immer irgendwelche Sachen, sind aber nicht in der Lage die Sachen einfach und verständlich zu erklären. Oftmals werden Dinge auch noch verschwiegen oder verschleiert und dann wundern sich unsere Politiker das die Politikverdrossenheit immer mehr zunimmt. Und gerade das Verhalten was einige Politiker in Stuttgart an den Tag legen, das ist es doch warum viele sagen "Die machen ja eh was sie wollen, wir sind eh nur noch dafür da alle 4 Jahre ein Kreuz zu machen".


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