>

Streik -diesmal nervts!

#
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?
#
Tackleberry schrieb:
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?


Stimmt... laut FAZ.


Gericht lässt GDL weiter streiken
#
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


I wo.
Ich schätze es durchaus, wenn im deutschen Privatfernseh und auch im Focus endlich mal jemand die Ex-Ehegattin des Rambo-Gewerkschafters zu Wort kommen lässt.
Da erfährt man endlich mal, was das für ein sauberer Herr ist: Ein Rechthaber, Diktator, ein zornesfaltiger Teuerweinsäufer!

Da wundert einen doch gar nichts mehr und man kann die übrigen Informationen, ja diese ganze Streiksache, mal richtig einordnen.
#
...ach du scheiße,

kennt man ja!
#
Focus-Links kann man bedenkenlos behandeln wie BILD-Links auch > /dev/null
Ich sehe da keinen Unterschied.
#
Muss man das jetzt verstehen, auch das Landesarbeitsgericht entscheidet zu Gunsten der GDL das, der Streik rechtmäßig ist. 15 min später wird gemeldet das der Streik nur noch bis Samstagabend 18:00 Uhr geht.
#
Nordhessen3 schrieb:
Muss man das jetzt verstehen, auch das Landesarbeitsgericht entscheidet zu Gunsten der GDL das, der Streik rechtmäßig ist. 15 min später wird gemeldet das der Streik nur noch bis Samstagabend 18:00 Uhr geht.


GdL und Bahn haben während des Verfahrens über einen Vergleich verhandelt. Dieser ist nicht zustande gekommen, weil die Bahn die Tarifpluralität nicht schon in den Vergleich reinschreiben wollte. Also wird man jetzt darüber verhandeln, der Streik hat insoweit erstmal seinen Zweck erreicht.
#
Aus Sicht der GDL macht das schon Sinn.Sie wollten durch die Richter eine eindeutige Legitimation des Streikes erreichen.Das hatt  die GDL jetzt bekommen.Ein Vergleich hätte von den Mitgliedern als  eine Schwächung der Verhandlungsposition interpretiert werden können, da wie @stefank richtig beschreibt wichtige Kernforderungen in Gefahr geraten wären    . Das ist alles schon nachvollziehbar.
#
Man sollte als Erstes mal die Verhandlungsführer auf beiden Seiten austauschen, da sind zu viele emotionale Dinge im Spiel und zu wenig sachliche.
Insofern wäre zusätzlich ein Schlichter, der ja faktisch ein Mediator ist, gar nicht so verkehrt.

Dann wäre der "Diktator", "Teuerweinsäufer" usw. erst mal aus der Schusslinie.

Gerne würde ich jetzt zur Abrundung des Bildes noch eine Charakterisierung des Vorstandsmitgliedes Ulrich Weber, DB AG, aus seinem persönlichen Umfeld lesen.  
"Focus", BLÖD usw.: Macht mal los!
#
sotirios005 schrieb:

Gerne würde ich jetzt zur Abrundung des Bildes noch eine Charakterisierung des Vorstandsmitgliedes Ulrich Weber, DB AG, aus seinem persönlichen Umfeld lesen.  
"Focus", BLÖD usw.: Macht mal los!

Immerhin war er dran beteiligt das man Mainz nicht mehr anfahren konnte, was für Nichtmainzer irgendwie lustig war.
#
propain schrieb:
sotirios005 schrieb:

Gerne würde ich jetzt zur Abrundung des Bildes noch eine Charakterisierung des Vorstandsmitgliedes Ulrich Weber, DB AG, aus seinem persönlichen Umfeld lesen.  
"Focus", BLÖD usw.: Macht mal los!

Immerhin war er dran beteiligt das man Mainz nicht mehr anfahren konnte, was für Nichtmainzer irgendwie lustig war.


Auch für mich als Mainzer war es Lustig  
#
Tackleberry schrieb:
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?


Eben. Es ist das Gleiche, wie anscheinend keiner wirklich weiss, für bzw. gegen was diese pöhse GDL da eigentlich streikt. Hab das in einem anderen Fred geschrieben, obwohl das thematisch da nur als Vergleich dienen sollte:

Fragt man einen der fluchenden, ob sie sich denn bewusst sind, für bzw. gegen was die GDL da gerade streikt, hört man "höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen" - aber das könne eine Gesamtgewerkschaft aber doch auch erreichen und nicht so eine kleine Einzelgewerkschaft. Es bedarf dann doch so einiger Erklärungen ihnen begreiflich zu machen, dass es in diesem Streik gar nicht darum ging. Mit keinem Wort. "Quatsch, worum denn sonst?!" - Darum, dass der Staatsbetrieb Deutsche Bahn als Grundvoraussetzung fordert, dass die Gewerkschaft - durch die Hintertür - bitteschön erst mal ihr Grundrecht auf Streik abtritt, und man sich erst dann über Löhne und Gehälter unterhalten möchte. Es geht also um nicht weniger, als die Abschaffung eines Grundgesetzes auf (durch das Grundgesetz) verbotener Weise, nämlich dem auf Grundrecht auf Streik, dass Frau Arbeitsministerin Nahles (SPD) mit ihrer Gesetzesinitiative "Gesetz zur Tarifunion" gleichsam entsorgt:

"Gestern": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit", das am 20. Januar 1934 in Kraft trat und Gewerkschaften abschaffte, verbot und zerschlug.

http://www.zerschlagung-gewerkschaften19.../2-mai-1933/

"Heute": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Tarifeinheit", das die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) - unterstützt von CDU, SPD, FDP und den Grünen - am 03. Dezember 2014 im Bundestag behandeln lassen will um das Gesetz im Sommer 2015 in Kraft treten zu lassen.

Glaubt man also dem, was man von unseren Politikern von schwarz bis grün hört, auf jedem TV-Sender, in (fast) jeder Zeitung liest, geht es aber doch "nur" einen wildgewordenen Gewerkschafts"boss", der das "ganze Land in Geiselhaft" nimmt, um einen Schwanzvergleich zwischen der GDL, EVG und DB - und wenn überhaupt - um "höhere Löhne" und evtl. "bessere Arbeitsbedingungen". Und der gefrustete Pendler stimmt dankbar ein, ohne sich vermutlich im Klaren zu sein, was er sich da für einen Bären aufbinden lassen lässt.

Der Kernpunkt des Streiks ist die Tarifpluralität, also das Recht jeder Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eigene und unabhängige Tarifverträge abschliessen zu können. Jede Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern unterschiedliche Unterstützungen an, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge oder Serviceleistungen und man kann das durchaus mit einer Parteienpolitik oder verschiedenen Anwälten vergleichen. Man hat die Wahl, von wem man sich vertreten lassen möchte. - und das ist, nicht ohne Grund, unser aller gutes Recht, betrachtet man unsere eigene Geschichte.

Es ist kein Geheimnis, dass verschiedene Gewerkschaften sich - namentlich z.B. der DGB - inzwischen recht Arbeitgebernah präsentieren und deren Tarifabschlüsse sich gerne an dem orientieren, was arbeitgeberseitig angeboten wird. Das die Tarifergebnisse im Vergleich zur vorhergehenden Tariferhöhung dabei tatsächlich keine höhere Kaufkraft bewirken, sondern im Gegenteil nicht mal Teuerungsrate und Inflationsrate kompensieren, muss man fast schon als "traditionell" betrachten. Solche Abschlüsse festigen also eine Status quo, statt zu einer tatsächlichen Verbesserung hinsichtlich Löhnen und Gehältern zu wirken.

Die Forderung der Deutschen Bahn - und nun auch auftragsgemäß übernommen durch die Politik in Gestalt der Arbeitsministerin Nahles (SPD) - bei verschiedenen Gewerkschaften im selben Segment nur noch mit der ihr genehmeren Gewerkschaft Abschlüsse zu treffen und die andere damit zur Friedenspflicht zwingen zu können, setzt das verbriefte Streikrecht über die Hintertür außer Kraft. Um aufzuzeigen, wie das dann aussehen kann, hier ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen:

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterlagen dem sogenannten TVOED, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, bzw. dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder - bis zu dem Zeitpunkt, als mehrere Bundesländer diese Tarifverträge aufkündigten. Im Nachgang verhandelte die Arbeitgeberseite primär ihre Tarifverträge mit verschiedenen "christlichen Gewerkschaften", die aus überwiegend kirchlich geführten Einrichtungen stammten und die bereits damals arbeitnehmerfeindlichsten Tarifverträge abschloss, die die Gewerkschaftslandschaft kannte. Nicht von ungefähr, denn diese Gewerkschaften wurden durch die Träger der Einrichtungen selbst in Leben gerufen und weitgehend von ihnen kontrolliert. Faktisch schloss also die Einrichtung einen Tarifvertrag mit sich selbst ab - entsprechend sahen diese Tarifverträge auch aus.
Da sich andere Einrichtungen des Gesundheitswesens nach dem Ausscheren aus dem TVOED/TV-L ihren Tarifpartner weitgehend selbst aussuchen konnten, wurden die Tarifabschlüsse dieser "christlichen Gewerkschaften" in diesen Jahren beinahe flächendeckend zur Vertragsgrundlage aller Neubeschäftigten oder von Änderungskündigungen Betroffenen. Bis diese Praxis durch das Bundesverwaltungsgericht wegen Aushebelung der Tarifpluralität gestoppt werden konnte, vergingen etliche Jahre, ohne das die Bevölkerung davon groß Notiz nahm. Schließlich betraf es sie in ihren Berufen zumeist ja nicht. Und ebendies ändert sich, wenn das Gesetz der Frau Nahles wie geplant im Sommer 2015 in Kraft treten wird.

Bislang konnten sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften hier auf die Verankerung im Grundgesetz berufen. Mit in Kraft treten des "Gesetzes zur Tarifautonomie" wird nun jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass sich Arbeitgeber tatsächlich aussuchen können, mit welcher Gewerkschaft sie Tarifabschlüsse eingehen wird - und egal wie schlecht die auch seien, können die sonstigen Gewerkschaften nichts dagegen tun, denn sie wären dann an die in Frau Nahles Gesetzentwurf enthaltene Friedenspflicht gebunden. Und die besagt: ist für einen Arbeitszweig ein Tarifvertrag geschlossen worden, so gilt dieser Tarifvertrag für sämtliche in diesem Arbeitszweig - auch bei einer anderen Gewerkschaft - organisierten Mitglieder und untersagt allen anderen Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Mit dem Beispiel der "christlichen Gewerkschaften" entstünde somit ein Tarifdiktat, welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.

Das sich Arbeitgeberverbände über dieses Gesetz frohlocken, daraus wird nicht mal ein Hehl gemacht. Solche arbeitgebernahen Gewerkschaften gibt es in nahezu jeder Branche. Und mit wem wird man als Arbeitgeber dann wohl Tarifverträge aushandeln, um Ruhe vor den tatsächlich effektiven Gewerkschaften zu haben, gleichzeitig an Löhnen und Gehältern zu sparen und Arbeitsbedingungen endlich annähernd zügellos an mein Unternehmen anpassen zu können?

Das Funktionsprinzip der Desinformation und Steuerung über gezielte Informationsauswahl ist nicht neu und wie effektiv das ist, sieht man ja. Ob "Die Linke" oder "GDL-Streik" - biete den Menschen eine Auswahl an Möglichkeiten an und lasse sie sich doch eine aussuchen, während man die Naheligendste schön unter den Teppich kehrt. Beim Bund nannten wir das Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Die Parallele zum 02. Mai 33, der Bildung der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) am 10. Mai 1933 als „einheitliche Interessenvertretung“ von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, kommt nicht von ungefähr. Es ist das Gleiche - sprichwörtlich in (schwarz-rot-)grün.
#
warum nevt es eigentlich, wenn Arbeitnehmer für Ihre Rechte streiken? Viel mehr nervt mich, dass Großkonzerne und ihre "Führer" sich aufführen wie die Mafia, Millionengehälter kassieren, Steuern "sparen" indem sie sich willfährige Politiker "züchten" (schönen gruß Herr Juncker), und das alles völlig legal!(??) ok...ist ein anderes Thema...
#
Sperber schrieb:
Tackleberry schrieb:
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?


Eben. Es ist das Gleiche, wie anscheinend keiner wirklich weiss, für bzw. gegen was diese pöhse GDL da eigentlich streikt. Hab das in einem anderen Fred geschrieben, obwohl das thematisch da nur als Vergleich dienen sollte:

Fragt man einen der fluchenden, ob sie sich denn bewusst sind, für bzw. gegen was die GDL da gerade streikt, hört man "höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen" - aber das könne eine Gesamtgewerkschaft aber doch auch erreichen und nicht so eine kleine Einzelgewerkschaft. Es bedarf dann doch so einiger Erklärungen ihnen begreiflich zu machen, dass es in diesem Streik gar nicht darum ging. Mit keinem Wort. "Quatsch, worum denn sonst?!" - Darum, dass der Staatsbetrieb Deutsche Bahn als Grundvoraussetzung fordert, dass die Gewerkschaft - durch die Hintertür - bitteschön erst mal ihr Grundrecht auf Streik abtritt, und man sich erst dann über Löhne und Gehälter unterhalten möchte. Es geht also um nicht weniger, als die Abschaffung eines Grundgesetzes auf (durch das Grundgesetz) verbotener Weise, nämlich dem auf Grundrecht auf Streik, dass Frau Arbeitsministerin Nahles (SPD) mit ihrer Gesetzesinitiative "Gesetz zur Tarifunion" gleichsam entsorgt:

"Gestern": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit", das am 20. Januar 1934 in Kraft trat und Gewerkschaften abschaffte, verbot und zerschlug.

http://www.zerschlagung-gewerkschaften19.../2-mai-1933/

"Heute": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Tarifeinheit", das die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) - unterstützt von CDU, SPD, FDP und den Grünen - am 03. Dezember 2014 im Bundestag behandeln lassen will um das Gesetz im Sommer 2015 in Kraft treten zu lassen.

Glaubt man also dem, was man von unseren Politikern von schwarz bis grün hört, auf jedem TV-Sender, in (fast) jeder Zeitung liest, geht es aber doch "nur" einen wildgewordenen Gewerkschafts"boss", der das "ganze Land in Geiselhaft" nimmt, um einen Schwanzvergleich zwischen der GDL, EVG und DB - und wenn überhaupt - um "höhere Löhne" und evtl. "bessere Arbeitsbedingungen". Und der gefrustete Pendler stimmt dankbar ein, ohne sich vermutlich im Klaren zu sein, was er sich da für einen Bären aufbinden lassen lässt.

Der Kernpunkt des Streiks ist die Tarifpluralität, also das Recht jeder Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eigene und unabhängige Tarifverträge abschliessen zu können. Jede Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern unterschiedliche Unterstützungen an, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge oder Serviceleistungen und man kann das durchaus mit einer Parteienpolitik oder verschiedenen Anwälten vergleichen. Man hat die Wahl, von wem man sich vertreten lassen möchte. - und das ist, nicht ohne Grund, unser aller gutes Recht, betrachtet man unsere eigene Geschichte.

Es ist kein Geheimnis, dass verschiedene Gewerkschaften sich - namentlich z.B. der DGB - inzwischen recht Arbeitgebernah präsentieren und deren Tarifabschlüsse sich gerne an dem orientieren, was arbeitgeberseitig angeboten wird. Das die Tarifergebnisse im Vergleich zur vorhergehenden Tariferhöhung dabei tatsächlich keine höhere Kaufkraft bewirken, sondern im Gegenteil nicht mal Teuerungsrate und Inflationsrate kompensieren, muss man fast schon als "traditionell" betrachten. Solche Abschlüsse festigen also eine Status quo, statt zu einer tatsächlichen Verbesserung hinsichtlich Löhnen und Gehältern zu wirken.

Die Forderung der Deutschen Bahn - und nun auch auftragsgemäß übernommen durch die Politik in Gestalt der Arbeitsministerin Nahles (SPD) - bei verschiedenen Gewerkschaften im selben Segment nur noch mit der ihr genehmeren Gewerkschaft Abschlüsse zu treffen und die andere damit zur Friedenspflicht zwingen zu können, setzt das verbriefte Streikrecht über die Hintertür außer Kraft. Um aufzuzeigen, wie das dann aussehen kann, hier ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen:

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterlagen dem sogenannten TVOED, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, bzw. dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder - bis zu dem Zeitpunkt, als mehrere Bundesländer diese Tarifverträge aufkündigten. Im Nachgang verhandelte die Arbeitgeberseite primär ihre Tarifverträge mit verschiedenen "christlichen Gewerkschaften", die aus überwiegend kirchlich geführten Einrichtungen stammten und die bereits damals arbeitnehmerfeindlichsten Tarifverträge abschloss, die die Gewerkschaftslandschaft kannte. Nicht von ungefähr, denn diese Gewerkschaften wurden durch die Träger der Einrichtungen selbst in Leben gerufen und weitgehend von ihnen kontrolliert. Faktisch schloss also die Einrichtung einen Tarifvertrag mit sich selbst ab - entsprechend sahen diese Tarifverträge auch aus.
Da sich andere Einrichtungen des Gesundheitswesens nach dem Ausscheren aus dem TVOED/TV-L ihren Tarifpartner weitgehend selbst aussuchen konnten, wurden die Tarifabschlüsse dieser "christlichen Gewerkschaften" in diesen Jahren beinahe flächendeckend zur Vertragsgrundlage aller Neubeschäftigten oder von Änderungskündigungen Betroffenen. Bis diese Praxis durch das Bundesverwaltungsgericht wegen Aushebelung der Tarifpluralität gestoppt werden konnte, vergingen etliche Jahre, ohne das die Bevölkerung davon groß Notiz nahm. Schließlich betraf es sie in ihren Berufen zumeist ja nicht. Und ebendies ändert sich, wenn das Gesetz der Frau Nahles wie geplant im Sommer 2015 in Kraft treten wird.

Bislang konnten sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften hier auf die Verankerung im Grundgesetz berufen. Mit in Kraft treten des "Gesetzes zur Tarifautonomie" wird nun jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass sich Arbeitgeber tatsächlich aussuchen können, mit welcher Gewerkschaft sie Tarifabschlüsse eingehen wird - und egal wie schlecht die auch seien, können die sonstigen Gewerkschaften nichts dagegen tun, denn sie wären dann an die in Frau Nahles Gesetzentwurf enthaltene Friedenspflicht gebunden. Und die besagt: ist für einen Arbeitszweig ein Tarifvertrag geschlossen worden, so gilt dieser Tarifvertrag für sämtliche in diesem Arbeitszweig - auch bei einer anderen Gewerkschaft - organisierten Mitglieder und untersagt allen anderen Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Mit dem Beispiel der "christlichen Gewerkschaften" entstünde somit ein Tarifdiktat, welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.

Das sich Arbeitgeberverbände über dieses Gesetz frohlocken, daraus wird nicht mal ein Hehl gemacht. Solche arbeitgebernahen Gewerkschaften gibt es in nahezu jeder Branche. Und mit wem wird man als Arbeitgeber dann wohl Tarifverträge aushandeln, um Ruhe vor den tatsächlich effektiven Gewerkschaften zu haben, gleichzeitig an Löhnen und Gehältern zu sparen und Arbeitsbedingungen endlich annähernd zügellos an mein Unternehmen anpassen zu können?

Das Funktionsprinzip der Desinformation und Steuerung über gezielte Informationsauswahl ist nicht neu und wie effektiv das ist, sieht man ja. Ob "Die Linke" oder "GDL-Streik" - biete den Menschen eine Auswahl an Möglichkeiten an und lasse sie sich doch eine aussuchen, während man die Naheligendste schön unter den Teppich kehrt. Beim Bund nannten wir das Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Die Parallele zum 02. Mai 33, der Bildung der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) am 10. Mai 1933 als „einheitliche Interessenvertretung“ von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, kommt nicht von ungefähr. Es ist das Gleiche - sprichwörtlich in (schwarz-rot-)grün.



Ich muss dir leider sagen, dass du zunächst die Begriffe wie Tarifautonomie durcheinanderschmeißt bzw. falsch benutzt. In der Folge zeigt es sich, dass du Nahles Gesetzvorhaben falsch verstehst bzw. mit etwas anderem verwechselst. Und schließlich ist der Vergleich mit der DAF des Dritten Reiches, wie meist bei Nazivergleichen, nicht haltbar. Etwas weniger Aufgeregtheit und dafür nochmaliges Nachlesen würde dein Engagement fundierter machen.
#
stefank schrieb:
Sperber schrieb:
Tackleberry schrieb:
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?


Eben. Es ist das Gleiche, wie anscheinend keiner wirklich weiss, für bzw. gegen was diese pöhse GDL da eigentlich streikt. Hab das in einem anderen Fred geschrieben, obwohl das thematisch da nur als Vergleich dienen sollte:

Fragt man einen der fluchenden, ob sie sich denn bewusst sind, für bzw. gegen was die GDL da gerade streikt, hört man "höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen" - aber das könne eine Gesamtgewerkschaft aber doch auch erreichen und nicht so eine kleine Einzelgewerkschaft. Es bedarf dann doch so einiger Erklärungen ihnen begreiflich zu machen, dass es in diesem Streik gar nicht darum ging. Mit keinem Wort. "Quatsch, worum denn sonst?!" - Darum, dass der Staatsbetrieb Deutsche Bahn als Grundvoraussetzung fordert, dass die Gewerkschaft - durch die Hintertür - bitteschön erst mal ihr Grundrecht auf Streik abtritt, und man sich erst dann über Löhne und Gehälter unterhalten möchte. Es geht also um nicht weniger, als die Abschaffung eines Grundgesetzes auf (durch das Grundgesetz) verbotener Weise, nämlich dem auf Grundrecht auf Streik, dass Frau Arbeitsministerin Nahles (SPD) mit ihrer Gesetzesinitiative "Gesetz zur Tarifunion" gleichsam entsorgt:

"Gestern": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit", das am 20. Januar 1934 in Kraft trat und Gewerkschaften abschaffte, verbot und zerschlug.

http://www.zerschlagung-gewerkschaften19.../2-mai-1933/

"Heute": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Tarifeinheit", das die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) - unterstützt von CDU, SPD, FDP und den Grünen - am 03. Dezember 2014 im Bundestag behandeln lassen will um das Gesetz im Sommer 2015 in Kraft treten zu lassen.

Glaubt man also dem, was man von unseren Politikern von schwarz bis grün hört, auf jedem TV-Sender, in (fast) jeder Zeitung liest, geht es aber doch "nur" einen wildgewordenen Gewerkschafts"boss", der das "ganze Land in Geiselhaft" nimmt, um einen Schwanzvergleich zwischen der GDL, EVG und DB - und wenn überhaupt - um "höhere Löhne" und evtl. "bessere Arbeitsbedingungen". Und der gefrustete Pendler stimmt dankbar ein, ohne sich vermutlich im Klaren zu sein, was er sich da für einen Bären aufbinden lassen lässt.

Der Kernpunkt des Streiks ist die Tarifpluralität, also das Recht jeder Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eigene und unabhängige Tarifverträge abschliessen zu können. Jede Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern unterschiedliche Unterstützungen an, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge oder Serviceleistungen und man kann das durchaus mit einer Parteienpolitik oder verschiedenen Anwälten vergleichen. Man hat die Wahl, von wem man sich vertreten lassen möchte. - und das ist, nicht ohne Grund, unser aller gutes Recht, betrachtet man unsere eigene Geschichte.

Es ist kein Geheimnis, dass verschiedene Gewerkschaften sich - namentlich z.B. der DGB - inzwischen recht Arbeitgebernah präsentieren und deren Tarifabschlüsse sich gerne an dem orientieren, was arbeitgeberseitig angeboten wird. Das die Tarifergebnisse im Vergleich zur vorhergehenden Tariferhöhung dabei tatsächlich keine höhere Kaufkraft bewirken, sondern im Gegenteil nicht mal Teuerungsrate und Inflationsrate kompensieren, muss man fast schon als "traditionell" betrachten. Solche Abschlüsse festigen also eine Status quo, statt zu einer tatsächlichen Verbesserung hinsichtlich Löhnen und Gehältern zu wirken.

Die Forderung der Deutschen Bahn - und nun auch auftragsgemäß übernommen durch die Politik in Gestalt der Arbeitsministerin Nahles (SPD) - bei verschiedenen Gewerkschaften im selben Segment nur noch mit der ihr genehmeren Gewerkschaft Abschlüsse zu treffen und die andere damit zur Friedenspflicht zwingen zu können, setzt das verbriefte Streikrecht über die Hintertür außer Kraft. Um aufzuzeigen, wie das dann aussehen kann, hier ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen:

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterlagen dem sogenannten TVOED, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, bzw. dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder - bis zu dem Zeitpunkt, als mehrere Bundesländer diese Tarifverträge aufkündigten. Im Nachgang verhandelte die Arbeitgeberseite primär ihre Tarifverträge mit verschiedenen "christlichen Gewerkschaften", die aus überwiegend kirchlich geführten Einrichtungen stammten und die bereits damals arbeitnehmerfeindlichsten Tarifverträge abschloss, die die Gewerkschaftslandschaft kannte. Nicht von ungefähr, denn diese Gewerkschaften wurden durch die Träger der Einrichtungen selbst in Leben gerufen und weitgehend von ihnen kontrolliert. Faktisch schloss also die Einrichtung einen Tarifvertrag mit sich selbst ab - entsprechend sahen diese Tarifverträge auch aus.
Da sich andere Einrichtungen des Gesundheitswesens nach dem Ausscheren aus dem TVOED/TV-L ihren Tarifpartner weitgehend selbst aussuchen konnten, wurden die Tarifabschlüsse dieser "christlichen Gewerkschaften" in diesen Jahren beinahe flächendeckend zur Vertragsgrundlage aller Neubeschäftigten oder von Änderungskündigungen Betroffenen. Bis diese Praxis durch das Bundesverwaltungsgericht wegen Aushebelung der Tarifpluralität gestoppt werden konnte, vergingen etliche Jahre, ohne das die Bevölkerung davon groß Notiz nahm. Schließlich betraf es sie in ihren Berufen zumeist ja nicht. Und ebendies ändert sich, wenn das Gesetz der Frau Nahles wie geplant im Sommer 2015 in Kraft treten wird.

Bislang konnten sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften hier auf die Verankerung im Grundgesetz berufen. Mit in Kraft treten des "Gesetzes zur Tarifautonomie" wird nun jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass sich Arbeitgeber tatsächlich aussuchen können, mit welcher Gewerkschaft sie Tarifabschlüsse eingehen wird - und egal wie schlecht die auch seien, können die sonstigen Gewerkschaften nichts dagegen tun, denn sie wären dann an die in Frau Nahles Gesetzentwurf enthaltene Friedenspflicht gebunden. Und die besagt: ist für einen Arbeitszweig ein Tarifvertrag geschlossen worden, so gilt dieser Tarifvertrag für sämtliche in diesem Arbeitszweig - auch bei einer anderen Gewerkschaft - organisierten Mitglieder und untersagt allen anderen Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Mit dem Beispiel der "christlichen Gewerkschaften" entstünde somit ein Tarifdiktat, welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.

Das sich Arbeitgeberverbände über dieses Gesetz frohlocken, daraus wird nicht mal ein Hehl gemacht. Solche arbeitgebernahen Gewerkschaften gibt es in nahezu jeder Branche. Und mit wem wird man als Arbeitgeber dann wohl Tarifverträge aushandeln, um Ruhe vor den tatsächlich effektiven Gewerkschaften zu haben, gleichzeitig an Löhnen und Gehältern zu sparen und Arbeitsbedingungen endlich annähernd zügellos an mein Unternehmen anpassen zu können?

Das Funktionsprinzip der Desinformation und Steuerung über gezielte Informationsauswahl ist nicht neu und wie effektiv das ist, sieht man ja. Ob "Die Linke" oder "GDL-Streik" - biete den Menschen eine Auswahl an Möglichkeiten an und lasse sie sich doch eine aussuchen, während man die Naheligendste schön unter den Teppich kehrt. Beim Bund nannten wir das Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Die Parallele zum 02. Mai 33, der Bildung der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) am 10. Mai 1933 als „einheitliche Interessenvertretung“ von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, kommt nicht von ungefähr. Es ist das Gleiche - sprichwörtlich in (schwarz-rot-)grün.



Ich muss dir leider sagen, dass du zunächst die Begriffe wie Tarifautonomie durcheinanderschmeißt bzw. falsch benutzt. In der Folge zeigt es sich, dass du Nahles Gesetzvorhaben falsch verstehst bzw. mit etwas anderem verwechselst. Und schließlich ist der Vergleich mit der DAF des Dritten Reiches, wie meist bei Nazivergleichen, nicht haltbar. Etwas weniger Aufgeregtheit und dafür nochmaliges Nachlesen würde dein Engagement fundierter machen.


Nahles Vorhaben ist nicht falsch zu verstehen: „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“ Und das stammt nicht von November 2014, sondern bereits von Mitte des Jahres.

Am Beispiel der christlichen "Gewerkschaften" muss man auch nicht spekulieren, wie eine Gewerkschaft mehrheitsfähig gemacht werden kann. Das damals versuchte Modell ist durchaus Blaupausen geeignet. Das mag keine 1:1 Neuauflage von 33 sein, keine Frage - das geht nicht und daran hinkt tatsächlich jeder NS-Vergleich. es geht auch um nicht um die Ideologie, sondern um den Modus operandi, wie man eine Bevölkerung für solch ein Vorhaben auf Linie trimmt.

Ansonsten Danke für die Blumen, Stefan, auch wenn ich mir gewünscht hätte, Du hättest das Durcheinanderwerfen konkretisiert. Hab ich (ernsthaft) ?
#
stefank schrieb:
Sperber schrieb:
Tackleberry schrieb:
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?


Eben. Es ist das Gleiche, wie anscheinend keiner wirklich weiss, für bzw. gegen was diese pöhse GDL da eigentlich streikt. Hab das in einem anderen Fred geschrieben, obwohl das thematisch da nur als Vergleich dienen sollte:

Fragt man einen der fluchenden, ob sie sich denn bewusst sind, für bzw. gegen was die GDL da gerade streikt, hört man "höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen" - aber das könne eine Gesamtgewerkschaft aber doch auch erreichen und nicht so eine kleine Einzelgewerkschaft. Es bedarf dann doch so einiger Erklärungen ihnen begreiflich zu machen, dass es in diesem Streik gar nicht darum ging. Mit keinem Wort. "Quatsch, worum denn sonst?!" - Darum, dass der Staatsbetrieb Deutsche Bahn als Grundvoraussetzung fordert, dass die Gewerkschaft - durch die Hintertür - bitteschön erst mal ihr Grundrecht auf Streik abtritt, und man sich erst dann über Löhne und Gehälter unterhalten möchte. Es geht also um nicht weniger, als die Abschaffung eines Grundgesetzes auf (durch das Grundgesetz) verbotener Weise, nämlich dem auf Grundrecht auf Streik, dass Frau Arbeitsministerin Nahles (SPD) mit ihrer Gesetzesinitiative "Gesetz zur Tarifunion" gleichsam entsorgt:

"Gestern": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit", das am 20. Januar 1934 in Kraft trat und Gewerkschaften abschaffte, verbot und zerschlug.

http://www.zerschlagung-gewerkschaften19.../2-mai-1933/

"Heute": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Tarifeinheit", das die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) - unterstützt von CDU, SPD, FDP und den Grünen - am 03. Dezember 2014 im Bundestag behandeln lassen will um das Gesetz im Sommer 2015 in Kraft treten zu lassen.

Glaubt man also dem, was man von unseren Politikern von schwarz bis grün hört, auf jedem TV-Sender, in (fast) jeder Zeitung liest, geht es aber doch "nur" einen wildgewordenen Gewerkschafts"boss", der das "ganze Land in Geiselhaft" nimmt, um einen Schwanzvergleich zwischen der GDL, EVG und DB - und wenn überhaupt - um "höhere Löhne" und evtl. "bessere Arbeitsbedingungen". Und der gefrustete Pendler stimmt dankbar ein, ohne sich vermutlich im Klaren zu sein, was er sich da für einen Bären aufbinden lassen lässt.

Der Kernpunkt des Streiks ist die Tarifpluralität, also das Recht jeder Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eigene und unabhängige Tarifverträge abschliessen zu können. Jede Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern unterschiedliche Unterstützungen an, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge oder Serviceleistungen und man kann das durchaus mit einer Parteienpolitik oder verschiedenen Anwälten vergleichen. Man hat die Wahl, von wem man sich vertreten lassen möchte. - und das ist, nicht ohne Grund, unser aller gutes Recht, betrachtet man unsere eigene Geschichte.

Es ist kein Geheimnis, dass verschiedene Gewerkschaften sich - namentlich z.B. der DGB - inzwischen recht Arbeitgebernah präsentieren und deren Tarifabschlüsse sich gerne an dem orientieren, was arbeitgeberseitig angeboten wird. Das die Tarifergebnisse im Vergleich zur vorhergehenden Tariferhöhung dabei tatsächlich keine höhere Kaufkraft bewirken, sondern im Gegenteil nicht mal Teuerungsrate und Inflationsrate kompensieren, muss man fast schon als "traditionell" betrachten. Solche Abschlüsse festigen also eine Status quo, statt zu einer tatsächlichen Verbesserung hinsichtlich Löhnen und Gehältern zu wirken.

Die Forderung der Deutschen Bahn - und nun auch auftragsgemäß übernommen durch die Politik in Gestalt der Arbeitsministerin Nahles (SPD) - bei verschiedenen Gewerkschaften im selben Segment nur noch mit der ihr genehmeren Gewerkschaft Abschlüsse zu treffen und die andere damit zur Friedenspflicht zwingen zu können, setzt das verbriefte Streikrecht über die Hintertür außer Kraft. Um aufzuzeigen, wie das dann aussehen kann, hier ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen:

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterlagen dem sogenannten TVOED, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, bzw. dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder - bis zu dem Zeitpunkt, als mehrere Bundesländer diese Tarifverträge aufkündigten. Im Nachgang verhandelte die Arbeitgeberseite primär ihre Tarifverträge mit verschiedenen "christlichen Gewerkschaften", die aus überwiegend kirchlich geführten Einrichtungen stammten und die bereits damals arbeitnehmerfeindlichsten Tarifverträge abschloss, die die Gewerkschaftslandschaft kannte. Nicht von ungefähr, denn diese Gewerkschaften wurden durch die Träger der Einrichtungen selbst in Leben gerufen und weitgehend von ihnen kontrolliert. Faktisch schloss also die Einrichtung einen Tarifvertrag mit sich selbst ab - entsprechend sahen diese Tarifverträge auch aus.
Da sich andere Einrichtungen des Gesundheitswesens nach dem Ausscheren aus dem TVOED/TV-L ihren Tarifpartner weitgehend selbst aussuchen konnten, wurden die Tarifabschlüsse dieser "christlichen Gewerkschaften" in diesen Jahren beinahe flächendeckend zur Vertragsgrundlage aller Neubeschäftigten oder von Änderungskündigungen Betroffenen. Bis diese Praxis durch das Bundesverwaltungsgericht wegen Aushebelung der Tarifpluralität gestoppt werden konnte, vergingen etliche Jahre, ohne das die Bevölkerung davon groß Notiz nahm. Schließlich betraf es sie in ihren Berufen zumeist ja nicht. Und ebendies ändert sich, wenn das Gesetz der Frau Nahles wie geplant im Sommer 2015 in Kraft treten wird.

Bislang konnten sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften hier auf die Verankerung im Grundgesetz berufen. Mit in Kraft treten des "Gesetzes zur Tarifautonomie" wird nun jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass sich Arbeitgeber tatsächlich aussuchen können, mit welcher Gewerkschaft sie Tarifabschlüsse eingehen wird - und egal wie schlecht die auch seien, können die sonstigen Gewerkschaften nichts dagegen tun, denn sie wären dann an die in Frau Nahles Gesetzentwurf enthaltene Friedenspflicht gebunden. Und die besagt: ist für einen Arbeitszweig ein Tarifvertrag geschlossen worden, so gilt dieser Tarifvertrag für sämtliche in diesem Arbeitszweig - auch bei einer anderen Gewerkschaft - organisierten Mitglieder und untersagt allen anderen Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Mit dem Beispiel der "christlichen Gewerkschaften" entstünde somit ein Tarifdiktat, welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.

Das sich Arbeitgeberverbände über dieses Gesetz frohlocken, daraus wird nicht mal ein Hehl gemacht. Solche arbeitgebernahen Gewerkschaften gibt es in nahezu jeder Branche. Und mit wem wird man als Arbeitgeber dann wohl Tarifverträge aushandeln, um Ruhe vor den tatsächlich effektiven Gewerkschaften zu haben, gleichzeitig an Löhnen und Gehältern zu sparen und Arbeitsbedingungen endlich annähernd zügellos an mein Unternehmen anpassen zu können?

Das Funktionsprinzip der Desinformation und Steuerung über gezielte Informationsauswahl ist nicht neu und wie effektiv das ist, sieht man ja. Ob "Die Linke" oder "GDL-Streik" - biete den Menschen eine Auswahl an Möglichkeiten an und lasse sie sich doch eine aussuchen, während man die Naheligendste schön unter den Teppich kehrt. Beim Bund nannten wir das Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Die Parallele zum 02. Mai 33, der Bildung der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) am 10. Mai 1933 als „einheitliche Interessenvertretung“ von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, kommt nicht von ungefähr. Es ist das Gleiche - sprichwörtlich in (schwarz-rot-)grün.



Ich muss dir leider sagen, dass du zunächst die Begriffe wie Tarifautonomie durcheinanderschmeißt bzw. falsch benutzt. In der Folge zeigt es sich, dass du Nahles Gesetzvorhaben falsch verstehst bzw. mit etwas anderem verwechselst. Und schließlich ist der Vergleich mit der DAF des Dritten Reiches, wie meist bei Nazivergleichen, nicht haltbar. Etwas weniger Aufgeregtheit und dafür nochmaliges Nachlesen würde dein Engagement fundierter machen.


Danke Stefan
#
Sperber schrieb:
stefank schrieb:
Sperber schrieb:
Tackleberry schrieb:
miraculix250 schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Wenn ich sehe, dass der Focus Bilder vom Haus von Weselsky abbildet und die Bild-Zeitung seine Büro-Nummer postet (auch wenn die ohnehin zugänglich ist), dann schäme ich mich für unsere Medien fremd.


Wundert mich eher, daß dir das erst jetzt so ergeht.

Gericht hat übrigens entschieden: Streik rechtens, Forderungen der GDL nicht unrechtens. Mal so am Rande.


Um die Forderungen der GDL ging es bei der Gerichtsentscheidung doch gar nicht, oder doch?


Eben. Es ist das Gleiche, wie anscheinend keiner wirklich weiss, für bzw. gegen was diese pöhse GDL da eigentlich streikt. Hab das in einem anderen Fred geschrieben, obwohl das thematisch da nur als Vergleich dienen sollte:

Fragt man einen der fluchenden, ob sie sich denn bewusst sind, für bzw. gegen was die GDL da gerade streikt, hört man "höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen" - aber das könne eine Gesamtgewerkschaft aber doch auch erreichen und nicht so eine kleine Einzelgewerkschaft. Es bedarf dann doch so einiger Erklärungen ihnen begreiflich zu machen, dass es in diesem Streik gar nicht darum ging. Mit keinem Wort. "Quatsch, worum denn sonst?!" - Darum, dass der Staatsbetrieb Deutsche Bahn als Grundvoraussetzung fordert, dass die Gewerkschaft - durch die Hintertür - bitteschön erst mal ihr Grundrecht auf Streik abtritt, und man sich erst dann über Löhne und Gehälter unterhalten möchte. Es geht also um nicht weniger, als die Abschaffung eines Grundgesetzes auf (durch das Grundgesetz) verbotener Weise, nämlich dem auf Grundrecht auf Streik, dass Frau Arbeitsministerin Nahles (SPD) mit ihrer Gesetzesinitiative "Gesetz zur Tarifunion" gleichsam entsorgt:

"Gestern": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit", das am 20. Januar 1934 in Kraft trat und Gewerkschaften abschaffte, verbot und zerschlug.

http://www.zerschlagung-gewerkschaften19.../2-mai-1933/

"Heute": Politische und fraktionsübergreifende Anstrengungen, eine wehrhafte Gewerkschaft - die nichts anderes tat, als ihre Pflichten wahrzunehmen und die Rechte der Arbeiter und Angestellten zu verteidigen - bedienen sich zur eigenen Machtsicherung eines aufgehetzten und wahnwitzig großer Mobs, der beständig durch sämtliche Medien mit gezielt einseitigen und selektiven Information indoktriniert wurde. All das mündet letztlich in Lynchaufrufen und Rufmordkampagnen gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftsführer und einer grundlegenden Gesetzesinitiative der Regierung, die Gewerkschaftsarbeit per se verunmöglichen soll: dem "Gesetz zur Tarifeinheit", das die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) - unterstützt von CDU, SPD, FDP und den Grünen - am 03. Dezember 2014 im Bundestag behandeln lassen will um das Gesetz im Sommer 2015 in Kraft treten zu lassen.

Glaubt man also dem, was man von unseren Politikern von schwarz bis grün hört, auf jedem TV-Sender, in (fast) jeder Zeitung liest, geht es aber doch "nur" einen wildgewordenen Gewerkschafts"boss", der das "ganze Land in Geiselhaft" nimmt, um einen Schwanzvergleich zwischen der GDL, EVG und DB - und wenn überhaupt - um "höhere Löhne" und evtl. "bessere Arbeitsbedingungen". Und der gefrustete Pendler stimmt dankbar ein, ohne sich vermutlich im Klaren zu sein, was er sich da für einen Bären aufbinden lassen lässt.

Der Kernpunkt des Streiks ist die Tarifpluralität, also das Recht jeder Gewerkschaft, für ihre Mitglieder eigene und unabhängige Tarifverträge abschliessen zu können. Jede Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern unterschiedliche Unterstützungen an, unterschiedliche Mitgliedsbeiträge oder Serviceleistungen und man kann das durchaus mit einer Parteienpolitik oder verschiedenen Anwälten vergleichen. Man hat die Wahl, von wem man sich vertreten lassen möchte. - und das ist, nicht ohne Grund, unser aller gutes Recht, betrachtet man unsere eigene Geschichte.

Es ist kein Geheimnis, dass verschiedene Gewerkschaften sich - namentlich z.B. der DGB - inzwischen recht Arbeitgebernah präsentieren und deren Tarifabschlüsse sich gerne an dem orientieren, was arbeitgeberseitig angeboten wird. Das die Tarifergebnisse im Vergleich zur vorhergehenden Tariferhöhung dabei tatsächlich keine höhere Kaufkraft bewirken, sondern im Gegenteil nicht mal Teuerungsrate und Inflationsrate kompensieren, muss man fast schon als "traditionell" betrachten. Solche Abschlüsse festigen also eine Status quo, statt zu einer tatsächlichen Verbesserung hinsichtlich Löhnen und Gehältern zu wirken.

Die Forderung der Deutschen Bahn - und nun auch auftragsgemäß übernommen durch die Politik in Gestalt der Arbeitsministerin Nahles (SPD) - bei verschiedenen Gewerkschaften im selben Segment nur noch mit der ihr genehmeren Gewerkschaft Abschlüsse zu treffen und die andere damit zur Friedenspflicht zwingen zu können, setzt das verbriefte Streikrecht über die Hintertür außer Kraft. Um aufzuzeigen, wie das dann aussehen kann, hier ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen:

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen unterlagen dem sogenannten TVOED, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes, bzw. dem TV-L, dem Tarifvertrag der Länder - bis zu dem Zeitpunkt, als mehrere Bundesländer diese Tarifverträge aufkündigten. Im Nachgang verhandelte die Arbeitgeberseite primär ihre Tarifverträge mit verschiedenen "christlichen Gewerkschaften", die aus überwiegend kirchlich geführten Einrichtungen stammten und die bereits damals arbeitnehmerfeindlichsten Tarifverträge abschloss, die die Gewerkschaftslandschaft kannte. Nicht von ungefähr, denn diese Gewerkschaften wurden durch die Träger der Einrichtungen selbst in Leben gerufen und weitgehend von ihnen kontrolliert. Faktisch schloss also die Einrichtung einen Tarifvertrag mit sich selbst ab - entsprechend sahen diese Tarifverträge auch aus.
Da sich andere Einrichtungen des Gesundheitswesens nach dem Ausscheren aus dem TVOED/TV-L ihren Tarifpartner weitgehend selbst aussuchen konnten, wurden die Tarifabschlüsse dieser "christlichen Gewerkschaften" in diesen Jahren beinahe flächendeckend zur Vertragsgrundlage aller Neubeschäftigten oder von Änderungskündigungen Betroffenen. Bis diese Praxis durch das Bundesverwaltungsgericht wegen Aushebelung der Tarifpluralität gestoppt werden konnte, vergingen etliche Jahre, ohne das die Bevölkerung davon groß Notiz nahm. Schließlich betraf es sie in ihren Berufen zumeist ja nicht. Und ebendies ändert sich, wenn das Gesetz der Frau Nahles wie geplant im Sommer 2015 in Kraft treten wird.

Bislang konnten sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften hier auf die Verankerung im Grundgesetz berufen. Mit in Kraft treten des "Gesetzes zur Tarifautonomie" wird nun jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass sich Arbeitgeber tatsächlich aussuchen können, mit welcher Gewerkschaft sie Tarifabschlüsse eingehen wird - und egal wie schlecht die auch seien, können die sonstigen Gewerkschaften nichts dagegen tun, denn sie wären dann an die in Frau Nahles Gesetzentwurf enthaltene Friedenspflicht gebunden. Und die besagt: ist für einen Arbeitszweig ein Tarifvertrag geschlossen worden, so gilt dieser Tarifvertrag für sämtliche in diesem Arbeitszweig - auch bei einer anderen Gewerkschaft - organisierten Mitglieder und untersagt allen anderen Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Mit dem Beispiel der "christlichen Gewerkschaften" entstünde somit ein Tarifdiktat, welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.

Das sich Arbeitgeberverbände über dieses Gesetz frohlocken, daraus wird nicht mal ein Hehl gemacht. Solche arbeitgebernahen Gewerkschaften gibt es in nahezu jeder Branche. Und mit wem wird man als Arbeitgeber dann wohl Tarifverträge aushandeln, um Ruhe vor den tatsächlich effektiven Gewerkschaften zu haben, gleichzeitig an Löhnen und Gehältern zu sparen und Arbeitsbedingungen endlich annähernd zügellos an mein Unternehmen anpassen zu können?

Das Funktionsprinzip der Desinformation und Steuerung über gezielte Informationsauswahl ist nicht neu und wie effektiv das ist, sieht man ja. Ob "Die Linke" oder "GDL-Streik" - biete den Menschen eine Auswahl an Möglichkeiten an und lasse sie sich doch eine aussuchen, während man die Naheligendste schön unter den Teppich kehrt. Beim Bund nannten wir das Tarnen, Täuschen und Verpissen.

Die Parallele zum 02. Mai 33, der Bildung der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) am 10. Mai 1933 als „einheitliche Interessenvertretung“ von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, kommt nicht von ungefähr. Es ist das Gleiche - sprichwörtlich in (schwarz-rot-)grün.



Ich muss dir leider sagen, dass du zunächst die Begriffe wie Tarifautonomie durcheinanderschmeißt bzw. falsch benutzt. In der Folge zeigt es sich, dass du Nahles Gesetzvorhaben falsch verstehst bzw. mit etwas anderem verwechselst. Und schließlich ist der Vergleich mit der DAF des Dritten Reiches, wie meist bei Nazivergleichen, nicht haltbar. Etwas weniger Aufgeregtheit und dafür nochmaliges Nachlesen würde dein Engagement fundierter machen.


Nahles Vorhaben ist nicht falsch zu verstehen: „Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“ Und das stammt nicht von November 2014, sondern bereits von Mitte des Jahres.

Am Beispiel der christlichen "Gewerkschaften" muss man auch nicht spekulieren, wie eine Gewerkschaft mehrheitsfähig gemacht werden kann. Das damals versuchte Modell ist durchaus Blaupausen geeignet. Das mag keine 1:1 Neuauflage von 33 sein, keine Frage - das geht nicht und daran hinkt tatsächlich jeder NS-Vergleich. es geht auch um nicht um die Ideologie, sondern um den Modus operandi, wie man eine Bevölkerung für solch ein Vorhaben auf Linie trimmt.

Ansonsten Danke für die Blumen, Stefan, auch wenn ich mir gewünscht hätte, Du hättest das Durcheinanderwerfen konkretisiert. Hab ich (ernsthaft) ?



Ich darf dich höflich darauf aufmerksam machen ,dass das nunmehr geplante Gesetz  bis 2006 geltende Rechtslage war. Die Behauptung Frau Nahles (!!) plane einen Angriff auf die Gewerkschaften oder trimme die Bevölkerung auf Linie...ist hanebüchen.
#
Sperber schrieb:


Bislang konnten sich Arbeitnehmer und Gewerkschaften hier auf die Verankerung im Grundgesetz berufen. Mit in Kraft treten des "Gesetzes zur Tarifautonomie" wird nun jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass sich Arbeitgeber tatsächlich aussuchen können, mit welcher Gewerkschaft sie Tarifabschlüsse eingehen wird - und egal wie schlecht die auch seien, können die sonstigen Gewerkschaften nichts dagegen tun, denn sie wären dann an die in Frau Nahles Gesetzentwurf enthaltene Friedenspflicht gebunden. Und die besagt: ist für einen Arbeitszweig ein Tarifvertrag geschlossen worden, so gilt dieser Tarifvertrag für sämtliche in diesem Arbeitszweig - auch bei einer anderen Gewerkschaft - organisierten Mitglieder und untersagt allen anderen Gewerkschaften Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Mit dem Beispiel der "christlichen Gewerkschaften" entstünde somit ein Tarifdiktat, welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet.
.



Das ist der Abschnitt, wo es schiefläuft. Das Gesetz bezieht sich auf die Tarifeinheit, nicht die Tarifautonomie (weiter oben nennst du es ja selbst richtig).
Vor allem aber will Nahles damit nicht etwa Kleingewerkschaften tariffähig machen (das geht nach der Rechtssprechng es Bundesarbeitsgerichts auch gar nicht), sondern vielmehr die jeweilige Mehrheitsgewerkschaft, also die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern,bevorteilen. Und das ist in den allermeisten Fällen eben eine DGB-Gewerkschaft. Übrigens, ich erwähnte es bereits einmal, würde dies gerade bei der Bahn nicht klappen, da in manchen der 300 Betriebe der Bahn die EVG nicht die Mehrheitsgewerkschaft ist. Aber in der Regel eben schon. Und darum geht es der SPD als traditionell DGB-verbundener Partei.
#
Die Diskussion hier ist recht spannend, besonders da sich Teilnehmer gut in Fragen des Tarifrechts auskennen (Stefank, H.Gründel, Sperber, usw.). Daher fände ich es klasse, wenn ich auf meine folgenden Praxisfragen Antworten bekäme:

Unterstellen wir mal, die Bahn gibt nach und schließt mit der GDL für die Zugbegleiter einen Lohntarifvertrag ab.
Gleichzeitig schließt sie auch mit der EVG einen Lohntarifvertrag für Zugbegleiter ab.
Beide Tarifverträge unterscheiden sich in der Lohnhöhe.
Für Mitglieder der GDL gilt der eine, für Mitglieder der EVG der andere. Woher weiß die Bahn, welcher Zugbegleiter in welcher Gewerkschaft ist? Danach fragen darf sie wohl nicht? Welcher Lohn erhält der Zugbegleiter der keiner Gewerkschaft angehört? Handelt dieser den Lohn dann frei mit der Bahn aus? Kann das bedeuten, dass die 3 Beispielszugbegleiter in einem Betrieb alle einen anderen Lohn haben? Wie steht es dann mit der gewerkschaftlichen Forderung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" (siehe Leiharbeiter-Diskussion) aus? Wie verhält sich bei unterschiedlichen Tarifverträgen dann eigentlich der Betriebsrat, der die Einhaltung der Tarifverträge überwachen soll? Sagt dann der GDL-Betriebsrat dem EVB-Zugbegleiter was Sache ist, wenn der sich nach seiner Einstufung erkundigt?

Vielen Dank für eure Antworten.  
#
hawischer schrieb:
Welcher Lohn erhält der Zugbegleiter der keiner Gewerkschaft angehört?    

Gute Fragen, habe ich mir auch schon gestellt.


Teilen