Schon krass wie da richtige Arbeitsplätze nicht besetzt werden um Hartz IV Empfänger zu gängeln. Nennen das noch frech Qualifizierungsangebot, dabei sind das nur Tätigkeiten die jeder ohne jegliche Qualifikation sofort machen könnte.
Deutschland kann Sozialhilfe verweigern - Arbeitslose Rumänin hat keinen Anspruch auf Hartz IV
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag über den Anspruch von Zuwanderern auf deutsche Hartz IV-Leistungen entschieden. Demnach haben Einwanderer, die nur wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kommen, kein Recht auf Sozialleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein Grundsatzurteil über deutsche Sozialhilfe für Armutseinwanderer aus dem EU-Ausland gefällt. Demnach haben EU-Ausländer, die nur wegen des guten Sozialsystems nach Deutschland kommen und sich keine Arbeit suchen, auch keinen Anspruch auf Hartz IV.
Deutschland kann Sozialhilfe verweigern - Arbeitslose Rumänin hat keinen Anspruch auf Hartz IV
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag über den Anspruch von Zuwanderern auf deutsche Hartz IV-Leistungen entschieden. Demnach haben Einwanderer, die nur wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kommen, kein Recht auf Sozialleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein Grundsatzurteil über deutsche Sozialhilfe für Armutseinwanderer aus dem EU-Ausland gefällt. Demnach haben EU-Ausländer, die nur wegen des guten Sozialsystems nach Deutschland kommen und sich keine Arbeit suchen, auch keinen Anspruch auf Hartz IV.
Und ab spätestens 12 Uhr stehen uns dann erwartungsgemäß dutzendweise weitere Presseveröffentlichungen ins Haus, die darlegen zu können glauben, dass das nun bedeute, dass Klarheit hinsichtlich der Ansprüche von "Armutszuwanderern" in Deutschland geschaffen ist.
Tatsächlich war Gegenstand der heutigen Entscheidung C-333/13 einzig, und das wird leider weithin übersehen, ob eine EU-Bürgerin, die weder in ihrem Heimatland, noch in Deutschland einen Bezug zum Arbeitsmarkt aufwies und einen solchen gemäß des Sachverhaltes auch gar nicht suchte, dennoch einen Anspruch auf Leistungen besitzt. Leider liegt der Volltext der EuGH-Entscheidung noch nicht vor, so dass mit Spannung abzuwarten bleibt, ob der EuGH möglicherweise am Rande auch etwas zu den Ansprüchen von EU-Bürgern geäußert hat, die belegbar nachweisen können, dass sie Arbeit in Zuwanderungsland suchen.
Ungeachtet des Verfahrensausgangs dürften jedenfalls weiterhin jene Fälle in Streit mit den Behörden enden, bei welchen bereits gearbeitet wurde oder wenigstens tatsächliche eine Beschäftigung kurzfristig angestrebt wird.
Deutschland kann Sozialhilfe verweigern - Arbeitslose Rumänin hat keinen Anspruch auf Hartz IV
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag über den Anspruch von Zuwanderern auf deutsche Hartz IV-Leistungen entschieden. Demnach haben Einwanderer, die nur wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kommen, kein Recht auf Sozialleistungen. Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein Grundsatzurteil über deutsche Sozialhilfe für Armutseinwanderer aus dem EU-Ausland gefällt. Demnach haben EU-Ausländer, die nur wegen des guten Sozialsystems nach Deutschland kommen und sich keine Arbeit suchen, auch keinen Anspruch auf Hartz IV.
Und ab spätestens 12 Uhr stehen uns dann erwartungsgemäß dutzendweise weitere Presseveröffentlichungen ins Haus, die darlegen zu können glauben, dass das nun bedeute, dass Klarheit hinsichtlich der Ansprüche von "Armutszuwanderern" in Deutschland geschaffen ist.
Tatsächlich war Gegenstand der heutigen Entscheidung C-333/13 einzig, und das wird leider weithin übersehen, ob eine EU-Bürgerin, die weder in ihrem Heimatland, noch in Deutschland einen Bezug zum Arbeitsmarkt aufwies und einen solchen gemäß des Sachverhaltes auch gar nicht suchte, dennoch einen Anspruch auf Leistungen besitzt. Leider liegt der Volltext der EuGH-Entscheidung noch nicht vor, so dass mit Spannung abzuwarten bleibt, ob der EuGH möglicherweise am Rande auch etwas zu den Ansprüchen von EU-Bürgern geäußert hat, die belegbar nachweisen können, dass sie Arbeit in Zuwanderungsland suchen.
Ungeachtet des Verfahrensausgangs dürften jedenfalls weiterhin jene Fälle in Streit mit den Behörden enden, bei welchen bereits gearbeitet wurde oder wenigstens tatsächliche eine Beschäftigung kurzfristig angestrebt wird.
Stimmt was Du sagst.So haben sie es auch im TV aufgezeigt.
Dieser Rumäne "deckt"alleine die originäre Armutszuwanderung insoweit ab , als er keinen Bezug zum Arbeitsmarkt hatte , ganz gezielt ins Sozialhifesystem einwandern wollte..
Zu der Thematik wenn jemand im Rahmen dieses Personenkreises berechtigt auf Arbeitssuche ist, wurde nix gesagt.
Da werden die Juristen evtl. bestenfalls in der Begründung Hinweise finden .
Ende 2014 gab es fast doppelt so viele Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien und Rumänien wie Anfang des Jahres. Gegenüber t-online.de hat ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung bestätigt. Demnach ist die Zahl der Bezieher aus den beiden neuen EU-Ländern seit Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit Anfang 2014 von 45.260 auf 83.082 Ende 2014 gestiegen. Das sind 83,6 Prozent mehr als vor Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
Ende 2014 gab es fast doppelt so viele Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien und Rumänien wie Anfang des Jahres. Gegenüber t-online.de hat ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung bestätigt. Demnach ist die Zahl der Bezieher aus den beiden neuen EU-Ländern seit Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit Anfang 2014 von 45.260 auf 83.082 Ende 2014 gestiegen. Das sind 83,6 Prozent mehr als vor Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
Urna, kannst gerne den Beitrag gleich auch wegen OT sperren. Aber ich wollte nur kurz erläutern, dass es etwas über 100 Tausend Migranten aus Bulgarien in Deutschland gab 2013 und 2014 mit einer Zuwanderung von 75000-90000 zu rechnen ist, sprich ein Anstieg von über 75 % bei Annahme, dass relativ wenige auch wieder zurückgehen. Zudem ist eine Zuwanderung von 200000 Rumänen realistisch, bei einer halben Million rumänischstämmigen, wovon aber viele Rumänien-Deutsche sind, die teilweise recht alt sind. Somit ist auch hier ein beträchtlicher Anstieg zu erkennen.
Daher ist der Anstieg schon fast komplett aus den Zuwanderungszahlen zu erklären. So und nun sperren.
Endlosschleifen . Das Sozialgericht Gotha in Thüringen hatte die ALG-II-Kürzungen im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht den Bereich prüfen.
"Hartz-IV-Bezieher büßen 182 Millionen wegen Sanktionen ein Hunderttausendfach werden Hartz-IV-Bezieher wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jobcenters bestraft. Doch fordern Sanktionen nicht tausendfach Kriminalität heraus? Nun soll der Bereich auf den Prüfstand."
Ffm60ziger schrieb: Endlosschleifen . Das Sozialgericht Gotha in Thüringen hatte die ALG-II-Kürzungen im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht den Bereich prüfen.
"Hartz-IV-Bezieher büßen 182 Millionen wegen Sanktionen ein Hunderttausendfach werden Hartz-IV-Bezieher wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jobcenters bestraft. Doch fordern Sanktionen nicht tausendfach Kriminalität heraus? Nun soll der Bereich auf den Prüfstand."
Sicher fordert sowas Kriminalität heraus, irgendwie müssen die Leute ja über die Runden kommen. Ich halte das schon seit etlichen Jahren für dämlich Leuten das Minimum an Geld nicht zu geben, da die Aufklärung und Bestrafung von Verbrechen um ein vielfaches höher ist als das Geld zu zahlen. Irgendwie müssen die Leute ja zu Lebensmitteln kommen, wenn nicht über das Amt, dann halt anders. Aber was macht unsere Politik, stellt sich hin und erzählt wieviel Geld eingespart wurde durch diese Hartz-IV-Kürzungen, was sie aber nicht erzählen wieviel Geld sie mehr ausgeben mussten für Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Haftstrafen, Bewährungshelfer und einige Kleinigkeiten mehr.
Ffm60ziger schrieb: Endlosschleifen . Das Sozialgericht Gotha in Thüringen hatte die ALG-II-Kürzungen im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht den Bereich prüfen.
"Hartz-IV-Bezieher büßen 182 Millionen wegen Sanktionen ein Hunderttausendfach werden Hartz-IV-Bezieher wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jobcenters bestraft. Doch fordern Sanktionen nicht tausendfach Kriminalität heraus? Nun soll der Bereich auf den Prüfstand."
Sicher fordert sowas Kriminalität heraus, irgendwie müssen die Leute ja über die Runden kommen. Ich halte das schon seit etlichen Jahren für dämlich Leuten das Minimum an Geld nicht zu geben, da die Aufklärung und Bestrafung von Verbrechen um ein vielfaches höher ist als das Geld zu zahlen. Irgendwie müssen die Leute ja zu Lebensmitteln kommen, wenn nicht über das Amt, dann halt anders. Aber was macht unsere Politik, stellt sich hin und erzählt wieviel Geld eingespart wurde durch diese Hartz-IV-Kürzungen, was sie aber nicht erzählen wieviel Geld sie mehr ausgeben mussten für Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Haftstrafen, Bewährungshelfer und einige Kleinigkeiten mehr.
Ffm60ziger schrieb: Endlosschleifen . Das Sozialgericht Gotha in Thüringen hatte die ALG-II-Kürzungen im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht den Bereich prüfen.
"Hartz-IV-Bezieher büßen 182 Millionen wegen Sanktionen ein Hunderttausendfach werden Hartz-IV-Bezieher wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jobcenters bestraft. Doch fordern Sanktionen nicht tausendfach Kriminalität heraus? Nun soll der Bereich auf den Prüfstand."
Sicher fordert sowas Kriminalität heraus, irgendwie müssen die Leute ja über die Runden kommen. Ich halte das schon seit etlichen Jahren für dämlich Leuten das Minimum an Geld nicht zu geben, da die Aufklärung und Bestrafung von Verbrechen um ein vielfaches höher ist als das Geld zu zahlen. Irgendwie müssen die Leute ja zu Lebensmitteln kommen, wenn nicht über das Amt, dann halt anders. Aber was macht unsere Politik, stellt sich hin und erzählt wieviel Geld eingespart wurde durch diese Hartz-IV-Kürzungen, was sie aber nicht erzählen wieviel Geld sie mehr ausgeben mussten für Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Haftstrafen, Bewährungshelfer und einige Kleinigkeiten mehr.
wie war!
...und wieder muss man bis ans höchste Gericht!
Ist ja mittlerweile gefühlt Usus in Deutschland, daß die Gesetze nicht mehr durch die Politik gemacht werden, sondern durchs BVG. Und dabei ist nicht das BVG zu kritisieren!
Paradies für Reiche - Hölle für Arme "Firmenerben zahlen in Deutschland kaum Erbschaftsteuer. Bei kleinen Erbschaften langt der Staat aber kräftig zu, wenn der Erblasser auch nur kurzzeitig Sozialleistungen bezogen hat"
"Um die Öffentlichkeit davon abzulenken, dass es hier um die oberen Zehntausend geht, schwadronierten deren Freunde wie Baden-Württembergs Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) oder CSU-Chef Horst Seehofer gerne vom "Mittelstand" oder den "Familienunternehmen", die durch Schäubles Reformpläne angeblich in ihrer Existenz bedroht seien. Tatsächlich wären schon von Schäubles ursprünglichen Plänen weniger als ein Prozent aller Firmenerben betroffen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervorgeht."
"Ist es nötig zu erwähnen, dass in unserem Rechtssystem nicht nur die Erben von früheren ALG-II-Empfängern das Nachsehen haben, sondern auch ALG-II-Empfänger selbst, wenn sie erben? Egal ob der Erbe selbst oder ein anderes Mitglied seiner "Bedarfsgemeinschaft" ALG II oder Sozialhilfe bezieht, das Erbe wird als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet."
"Eigentlich eine prima Gelegenheit für eifrige Sachbearbeiter, penibel zu prüfen, ob die Bestattungskosten auch "notwendig und angemessen" waren, wie es im Jobcenter-Deutsch so schön heißt. So wäre etwa knallhart nachzufragen, ob es für die Mutter eines Hartzis wirklich eine luxuriöse Urne sein musste oder ob im Zweifel nicht auch eine Keksdose genügt hätte"
Schon krass wie da richtige Arbeitsplätze nicht besetzt werden um Hartz IV Empfänger zu gängeln. Nennen das noch frech Qualifizierungsangebot, dabei sind das nur Tätigkeiten die jeder ohne jegliche Qualifikation sofort machen könnte.
Deutschland kann Sozialhilfe verweigern - Arbeitslose Rumänin hat keinen Anspruch auf Hartz IV
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag über den Anspruch von Zuwanderern auf deutsche Hartz IV-Leistungen entschieden. Demnach haben Einwanderer, die nur wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kommen, kein Recht auf Sozialleistungen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein Grundsatzurteil über deutsche Sozialhilfe für Armutseinwanderer aus dem EU-Ausland gefällt. Demnach haben EU-Ausländer, die nur wegen des guten Sozialsystems nach Deutschland kommen und sich keine Arbeit suchen, auch keinen Anspruch auf Hartz IV.
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/urteil-eugh-arbeitslose-rumaenin-hat-keinen-anspruch-auf-hartz-iv_id_4265226.html
Und ab spätestens 12 Uhr stehen uns dann erwartungsgemäß dutzendweise weitere Presseveröffentlichungen ins Haus, die darlegen zu können glauben, dass das nun bedeute, dass Klarheit hinsichtlich der Ansprüche von "Armutszuwanderern" in Deutschland geschaffen ist.
Tatsächlich war Gegenstand der heutigen Entscheidung C-333/13 einzig, und das wird leider weithin übersehen, ob eine EU-Bürgerin, die weder in ihrem Heimatland, noch in Deutschland einen Bezug zum Arbeitsmarkt aufwies und einen solchen gemäß des Sachverhaltes auch gar nicht suchte, dennoch einen Anspruch auf Leistungen besitzt.
Leider liegt der Volltext der EuGH-Entscheidung noch nicht vor, so dass mit Spannung abzuwarten bleibt, ob der EuGH möglicherweise am Rande auch etwas zu den Ansprüchen von EU-Bürgern geäußert hat, die belegbar nachweisen können, dass sie Arbeit in Zuwanderungsland suchen.
Ungeachtet des Verfahrensausgangs dürften jedenfalls weiterhin jene Fälle in Streit mit den Behörden enden, bei welchen bereits gearbeitet wurde oder wenigstens tatsächliche eine Beschäftigung kurzfristig angestrebt wird.
Stimmt was Du sagst.So haben sie es auch im TV aufgezeigt.
Dieser Rumäne "deckt"alleine die originäre Armutszuwanderung insoweit ab , als er keinen Bezug zum Arbeitsmarkt hatte , ganz gezielt ins Sozialhifesystem einwandern wollte..
Zu der Thematik wenn jemand im Rahmen dieses Personenkreises berechtigt auf Arbeitssuche ist, wurde nix gesagt.
Da werden die Juristen evtl. bestenfalls in der Begründung Hinweise finden .
Da stand beim Absenden auch noch 'ne Sperrbegründung.
Gud...dann auf gen Offetread
Ende 2014 gab es fast doppelt so viele Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien und Rumänien wie Anfang des Jahres. Gegenüber t-online.de hat ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung bestätigt. Demnach ist die Zahl der Bezieher aus den beiden neuen EU-Ländern seit Beginn der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit Anfang 2014 von 45.260 auf 83.082 Ende 2014 gestiegen. Das sind 83,6 Prozent mehr als vor Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_73543376/hartz-iv-fuer-immer-mehr-bulgaren-und-rumaenen.html
,-)
Ein Komenteneinschlag wäre mir allerdings lieber gewesen.
Daher ist der Anstieg schon fast komplett aus den Zuwanderungszahlen zu erklären. So und nun sperren.
Das Sozialgericht Gotha in Thüringen hatte die ALG-II-Kürzungen im Mai als verfassungswidrig eingestuft. Nun soll das Bundesverfassungsgericht den Bereich prüfen.
"Hartz-IV-Bezieher büßen 182 Millionen wegen Sanktionen ein
Hunderttausendfach werden Hartz-IV-Bezieher wegen Verstößen gegen Vorgaben des Jobcenters bestraft. Doch fordern Sanktionen nicht tausendfach Kriminalität heraus? Nun soll der Bereich auf den Prüfstand."
http://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/Hartz-IV-Bezieher-buessen-182-Millionen-wegen-Sanktionen-ein;art14268,1112176
Sicher fordert sowas Kriminalität heraus, irgendwie müssen die Leute ja über die Runden kommen. Ich halte das schon seit etlichen Jahren für dämlich Leuten das Minimum an Geld nicht zu geben, da die Aufklärung und Bestrafung von Verbrechen um ein vielfaches höher ist als das Geld zu zahlen. Irgendwie müssen die Leute ja zu Lebensmitteln kommen, wenn nicht über das Amt, dann halt anders. Aber was macht unsere Politik, stellt sich hin und erzählt wieviel Geld eingespart wurde durch diese Hartz-IV-Kürzungen, was sie aber nicht erzählen wieviel Geld sie mehr ausgeben mussten für Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Haftstrafen, Bewährungshelfer und einige Kleinigkeiten mehr.
wie war!
...und wieder muss man bis ans höchste Gericht!
Ist ja mittlerweile gefühlt Usus in Deutschland, daß die Gesetze nicht mehr durch die Politik gemacht werden, sondern durchs BVG. Und dabei ist nicht das BVG zu kritisieren!
"Firmenerben zahlen in Deutschland kaum Erbschaftsteuer. Bei kleinen Erbschaften langt der Staat aber kräftig zu, wenn der Erblasser auch nur kurzzeitig Sozialleistungen bezogen hat"
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45361/1.html
"Um die Öffentlichkeit davon abzulenken, dass es hier um die oberen Zehntausend geht, schwadronierten deren Freunde wie Baden-Württembergs Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid (SPD) oder CSU-Chef Horst Seehofer gerne vom "Mittelstand" oder den "Familienunternehmen", die durch Schäubles Reformpläne angeblich in ihrer Existenz bedroht seien. Tatsächlich wären schon von Schäubles ursprünglichen Plänen weniger als ein Prozent aller Firmenerben betroffen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervorgeht."
"Ist es nötig zu erwähnen, dass in unserem Rechtssystem nicht nur die Erben von früheren ALG-II-Empfängern das Nachsehen haben, sondern auch ALG-II-Empfänger selbst, wenn sie erben? Egal ob der Erbe selbst oder ein anderes Mitglied seiner "Bedarfsgemeinschaft" ALG II oder Sozialhilfe bezieht, das Erbe wird als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet."
"Eigentlich eine prima Gelegenheit für eifrige Sachbearbeiter, penibel zu prüfen, ob die Bestattungskosten auch "notwendig und angemessen" waren, wie es im Jobcenter-Deutsch so schön heißt. So wäre etwa knallhart nachzufragen, ob es für die Mutter eines Hartzis wirklich eine luxuriöse Urne sein musste oder ob im Zweifel nicht auch eine Keksdose genügt hätte"
Es läuft was gewaltig schief in Deutschland.