Deutsche Polizei...
Thread wurde von SGE_Werner am Mittwoch, 29. September 2021, 21:42 Uhr um 21:42 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/124171?page=63#5369447
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https://www.main-ding.de/themen/Razzia-am-Kraftwerk-in-Wuerzburg-Polizei-gibt-Fehler-zu;art17980,1722781
Jugendliche wurden stundenlang festgehalten, fotografiert etc.
Ist prozentual auf ganz Hessen gesehen ziemlich exakt die gleiche Quote wie die Pyro-Deppen in Mailand zur Anzahl aller Eintracht Fans dort.
Was sagt uns das?
Alle Polizisten sind Verbrecher/Rechtsextreme = alle Eintracht Fans sind Verbrecher?
Oder sollte man vielleicht doch in beiden Fällen etwas stärker differenzieren?
Fang doch mal damit an, propains Beitrag differenziert zu betrachten.
Die von Dir dort hineininterpretierte Pauschalisierung, er würde unterstellen, alle Polizeibeamten in Hessen seien Rechtsextreme hat sich mir nicht aufgedrängt.
Und dann könnte man als nächstes herausarbeiten, worin man eine größere Gefahr für unsere Demokratie sieht: in zündelnden Fußballfans im Block oder in einer - unterstellt - ähnlich großen Anzahl von Polizei- bzw. Staatsschutzbeamten, die nach bisherigen Erkenntnissen offenbar rechtem Gedankengut zuneigen und es mit ihrem Eid auf die Verfassung nicht so genau nehmen.
Beim Diffenzieren hilft, wie so oft, ein Blick ins Gesetz. Während für Pyrofans die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) gelten, gilt für Beamte:
§ 60 Bundesbeamtengesetz: Grundpflichten des Beamten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
§ 61 Bundesbeamtengesetz: Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
(2) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung zur Erhaltung oder Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten teilzunehmen.
§ 62 Bundesbeamtengesetz: Folgepflicht
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei organisatorischen Veränderungen dem Dienstherrn Folge zu leisten.
§ 63 Bundesbeamtengesetz: Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Merke: Nach allgemein gültiger rechtswissenschaftlicher Definition bedeutet Gerechtigkeit "Gleiches gleich, und Ungleiches ungleich zu behandeln".
Ist prozentual auf ganz Hessen gesehen ziemlich exakt die gleiche Quote wie die Pyro-Deppen in Mailand zur Anzahl aller Eintracht Fans dort.
Was sagt uns das?
Alle Polizisten sind Verbrecher/Rechtsextreme = alle Eintracht Fans sind Verbrecher?
Oder sollte man vielleicht doch in beiden Fällen etwas stärker differenzieren?
Fang doch mal damit an, propains Beitrag differenziert zu betrachten.
Die von Dir dort hineininterpretierte Pauschalisierung, er würde unterstellen, alle Polizeibeamten in Hessen seien Rechtsextreme hat sich mir nicht aufgedrängt.
Und dann könnte man als nächstes herausarbeiten, worin man eine größere Gefahr für unsere Demokratie sieht: in zündelnden Fußballfans im Block oder in einer - unterstellt - ähnlich großen Anzahl von Polizei- bzw. Staatsschutzbeamten, die nach bisherigen Erkenntnissen offenbar rechtem Gedankengut zuneigen und es mit ihrem Eid auf die Verfassung nicht so genau nehmen.
Ist prozentual auf ganz Hessen gesehen ziemlich exakt die gleiche Quote wie die Pyro-Deppen in Mailand zur Anzahl aller Eintracht Fans dort.
Was sagt uns das?
Alle Polizisten sind Verbrecher/Rechtsextreme = alle Eintracht Fans sind Verbrecher?
Oder sollte man vielleicht doch in beiden Fällen etwas stärker differenzieren?
Beim Diffenzieren hilft, wie so oft, ein Blick ins Gesetz. Während für Pyrofans die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) gelten, gilt für Beamte:
§ 60 Bundesbeamtengesetz: Grundpflichten des Beamten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
§ 61 Bundesbeamtengesetz: Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
(2) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung zur Erhaltung oder Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten teilzunehmen.
§ 62 Bundesbeamtengesetz: Folgepflicht
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei organisatorischen Veränderungen dem Dienstherrn Folge zu leisten.
§ 63 Bundesbeamtengesetz: Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Merke: Nach allgemein gültiger rechtswissenschaftlicher Definition bedeutet Gerechtigkeit "Gleiches gleich, und Ungleiches ungleich zu behandeln".
Das wird dann bei den zahlreichen feuchtfröhlichen Zusammenkünfte vorgelesen und nach jedem Paragraphen erfolgt ein Tusch, der das gellende Gelächter der Anwesenden unterbricht. Danach gehts dann gemeinsam noch mal auf die Straße ...
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/luegde-so-versagen-die-behoerden-im-mutmasslichen-missbrauchsfall-a-1263203.html
Beim Diffenzieren hilft, wie so oft, ein Blick ins Gesetz. Während für Pyrofans die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) gelten, gilt für Beamte:
§ 60 Bundesbeamtengesetz: Grundpflichten des Beamten
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.
§ 61 Bundesbeamtengesetz: Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
(2) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung zur Erhaltung oder Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten teilzunehmen.
§ 62 Bundesbeamtengesetz: Folgepflicht
(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei organisatorischen Veränderungen dem Dienstherrn Folge zu leisten.
§ 63 Bundesbeamtengesetz: Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
Merke: Nach allgemein gültiger rechtswissenschaftlicher Definition bedeutet Gerechtigkeit "Gleiches gleich, und Ungleiches ungleich zu behandeln".
Das wird dann bei den zahlreichen feuchtfröhlichen Zusammenkünfte vorgelesen und nach jedem Paragraphen erfolgt ein Tusch, der das gellende Gelächter der Anwesenden unterbricht. Danach gehts dann gemeinsam noch mal auf die Straße ...
Perfide Unterstellung von dir. Vielmehr geht es ganz normal zu den guten Freunden in die Kneipe:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/berlin-lka-beamter-treffen-neonazi-kontraste-rbb24-recherche.html
Das wird dann bei den zahlreichen feuchtfröhlichen Zusammenkünfte vorgelesen und nach jedem Paragraphen erfolgt ein Tusch, der das gellende Gelächter der Anwesenden unterbricht. Danach gehts dann gemeinsam noch mal auf die Straße ...
Perfide Unterstellung von dir. Vielmehr geht es ganz normal zu den guten Freunden in die Kneipe:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/berlin-lka-beamter-treffen-neonazi-kontraste-rbb24-recherche.html
https://www.der-postillon.com/2019/04/pfeffer-roll-on.html
http://11freunde.de/interview/rechtsanwalt-thomas-wings-ueber-neue-polizeieinheit-bei-fussballspielen-0?kompletter-artikel
Mir geht das ein bisschen ähnlich. Als Kind hatte ich Respekt und quasi unerschütterliches Vertrauen in den "Freund und Helfer". Im Alltag mache ich durchaus immer noch zumeist gute Erfahrungen. Aber ich gehöre auch keiner Minderheit an und sehe mit Sorge das Verhalten mancher und bin erschüttert darüber, dass die auch noch gedeckt werden und damit den Ruf aller beschädigen.
"Das sind die beiden Felder, wo viel ausprobiert wird, weil sie natürlich auch in der Öffentlichkeit viel Beachtung finden. Deshalb kann man dort gut experimentieren und zeigen, dass man etwas für die Sicherheit tut. Natürlich entstehen auch entsprechende Bilder, auf deren Grundlage man noch weitere Forderungen herleiten kann. Letztendlich ist es eine Form von reaktionärer Politik."
Das deckt sich mit meiner hier seit langem vorgetragenen Beobachtung, dass die Polizei im Fussballbereich schon immer Aufruhrbekämpfung am geeigneten Objekt einübt.
"Das sind die beiden Felder, wo viel ausprobiert wird, weil sie natürlich auch in der Öffentlichkeit viel Beachtung finden. Deshalb kann man dort gut experimentieren und zeigen, dass man etwas für die Sicherheit tut. Natürlich entstehen auch entsprechende Bilder, auf deren Grundlage man noch weitere Forderungen herleiten kann. Letztendlich ist es eine Form von reaktionärer Politik."
Das deckt sich mit meiner hier seit langem vorgetragenen Beobachtung, dass die Polizei im Fussballbereich schon immer Aufruhrbekämpfung am geeigneten Objekt einübt.
Neuer Polizeipräsident versucht die Fusion zu schrotten!
Im Osten nichts neues?
Doch! Landkreis, Gemeinden und schließlich der Innenminister von MeckPomm stellen sich hinter die Fusion Veranstalter und pfeiffen den Polizeipräsidenten, seine uniformierten und zivilen Einsatzkräfte, Wasserwerfer, Panzer zurück.
Kleine Randnotiz: das Sicherheitskonzept der Fusion Veranstalter wurde ungekürzt an die Polizei-Hochschule durchgesteckt, an einen dorthin versetzten Polizisten, ehemaliger AfDler der am Wahlstand Jugendliche mit Reizgas angegriffen hatte.
Mal wieder Beispiele wie die Straftäter der Polizei geschützt werden. Unglaublich und widerlich. Sowas darf da auch noch weiter arbeiten, unter anderem weil nur wegen Datenklau vorgegangen wurde und nicht wegen Sexualdelikten. Auch mal wieder typisch, es wurde vertuscht und kam erst durch den Datenschutzbeauftragten raus.
Hier die neuen Entwicklungen in diesem Fall:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-whatsapp-texte-an-maedchen-keine-anklagen-a-1272391.html
Man muss es in aller Ernsthaftigkeit sagen: Die Polizei in Deutschland entwickelt sich zu einer echten Gefahr für die Gesellschaft.
Mal wieder Beispiele wie die Straftäter der Polizei geschützt werden. Unglaublich und widerlich. Sowas darf da auch noch weiter arbeiten, unter anderem weil nur wegen Datenklau vorgegangen wurde und nicht wegen Sexualdelikten. Auch mal wieder typisch, es wurde vertuscht und kam erst durch den Datenschutzbeauftragten raus.
Hier die neuen Entwicklungen in diesem Fall:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-whatsapp-texte-an-maedchen-keine-anklagen-a-1272391.html
Man muss es in aller Ernsthaftigkeit sagen: Die Polizei in Deutschland entwickelt sich zu einer echten Gefahr für die Gesellschaft.
Hier die neuen Entwicklungen in diesem Fall:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-whatsapp-texte-an-maedchen-keine-anklagen-a-1272391.html
Man muss es in aller Ernsthaftigkeit sagen: Die Polizei in Deutschland entwickelt sich zu einer echten Gefahr für die Gesellschaft.
In MV versorgen Bullen Prepper mit Munition und einige sind offenbar Teil einer Naziterrororganisation.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-munition-fuer-den-tag-x-a-1272059.html
In MV versorgen Bullen Prepper mit Munition und einige sind offenbar Teil einer Naziterrororganisation.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-munition-fuer-den-tag-x-a-1272059.html
ACAPreppers
In MV versorgen Bullen Prepper mit Munition und einige sind offenbar Teil einer Naziterrororganisation.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mecklenburg-vorpommern-munition-fuer-den-tag-x-a-1272059.html
ACAPreppers
wurde vom Zug überrollt. Er hinterlässt Frau und Tochter.
Ich bin dankbar für den Einsatz unserer Polizei und jedem Polizisten, der sein Leben und Gesundheit zu oft riskieren muss.
Ja, es gibt Gesetzesverstöße von Polizisten und kritikwürdiges Verhalten von Polizeimassnahmen. Aber...
Wenn ich die Beiträge in diesem thread lese, habe ich den Eindruck, die Polizei sei ein faschistische Verein mit mafiösen Strukturen.
Hier ein Textbeispiel:
"Man muss es in aller Ernsthaftigkeit sagen: Die Polizei in Deutschland entwickelt sich zu einer echten Gefahr für die Gesellschaft."
Ich glaube eher, dass wenn sich Leute, die diese Meinung propagieren an Einfluss gewännen, sich das zu einer echten Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft entwickeln würde.
Dies ist aber - außerhalb dieser thread - Blase hier - Gottseidank nicht der Fall.
Ich scheint eher so zu sein, dass du in deiner Blase nicht mitbekommst, was in der Welt so passiert: https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article195179593/Polizei-Skandale-sollen-Thema-im-Landtag-werden.html