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Deutsche Polizei...


Thread wurde von SGE_Werner am Mittwoch, 29. September 2021, 21:42 Uhr um 21:42 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/124171?page=63#5369447
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Auch wenn ich kein Mitleid mit dem Erschossenen entwickeln kann, sollte schon noch mal festgestellt werden, dass schon der Warnschuss mehr als fragwürdig war als polizeiliches Mittel. Absolut inakzeptabel ist aber das Verhalten des Polizisten danach. Wer so handelt, hat als Polizist im Außendienst ohnehin nix verloren und gehört zumindest wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sofern ein anderes Motiv als Überforderung hinzukommt, dann natürlich wegen noch schwereren Anklagepunkten.
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friseurin schrieb:
Ich rechtfertige den Schusswaffengebrauch an sich und nicht das Ergebnis des Schusses. Kleiner, aber feiner Unterschied...aber man liest, was man lesen will.


Du rechtfertigst den Schusswaffengebrauch aus Sicht des Gesetzes. Ich kritisiere den Schusswaffengebrauch aus Sicht des gesunden Menschenverstands.
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Raggamuffin schrieb:
friseurin schrieb:
Ich rechtfertige den Schusswaffengebrauch an sich und nicht das Ergebnis des Schusses. Kleiner, aber feiner Unterschied...aber man liest, was man lesen will.


Du rechtfertigst den Schusswaffengebrauch aus Sicht des Gesetzes. Ich kritisiere den Schusswaffengebrauch aus Sicht des gesunden Menschenverstands.

Der gesunde Menschenverstand hier im Forum sollte erstmal sagen "solange ich nicht weiß, warum der Haftbefehl erging, sollte nicht so wertend hinterfragt werden, warum geschossen wurde". Mal abgesehen davon, dass man die Vorgeschichte des Toten nicht kennt.

Sieh "Eingangs"post: da wird schon gesagt, er sei ja harmlos gewesen u.ä., daher war der Schuss schon absolut überflüssig. Dann entgegne ich solchen Leuten, dass den Polizisten in solchen Situationen freigestellt ist, ob sie schießen. Immerhin soll da jemand verhaftet werden, bevor er, im schlimmsten Fall, komplett untertaucht.

Natürlich sollte abgewogen werden, ob jetzt ein einfacher Ladendieb damit gestoppt werden muss, Stichwort: Verhältnismäßigkeit.

Aber nehmen wir jetzt mal den Extremfall des Foley-Henkers. Er würde in UK gesichtet, deutsche Gesetze werden angewendet. Er ist unbewaffnet, an sich auch harmlos und fängt an zu rennen. Trotzdem nicht schießen?
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unfassbar
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friseurin schrieb:

Der gesunde Menschenverstand hier im Forum sollte erstmal sagen "solange ich nicht weiß, warum der Haftbefehl erging, sollte nicht so wertend hinterfragt werden, warum geschossen wurde". Mal abgesehen davon, dass man die Vorgeschichte des Toten nicht kennt.


Hast du den Artikel eigentlich gelesen? Da steht doch:

BR schrieb:
Laut Polizeipräsidium Rosenheim handelt es sich bei dem erschossenen Mann um einen mutmaßlichen Drogenhändler. Nach dem 33-Jährigen war nach Polizeiangaben seit längerem gefahndet worden. Zivilfahnder waren am Freitag in Burghausen auf ihn aufmerksam geworden. Im Hinterhof eines Anwesens sollte er schließlich festgenommen werden.

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Dann hätten wir den allgemeinen Grund. Müsste noch hinterfragt werden, ob es ein großer Fisch war, wie seine Vorgeschichte ist und ob er hätte ins Ausland verschwinden können.
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friseurin schrieb:
Dann hätten wir den allgemeinen Grund. Müsste noch hinterfragt werden, ob es ein großer Fisch war, wie seine Vorgeschichte ist und ob er hätte ins Ausland verschwinden können.


Und was genau davon würde die Erschießung rechtfertigen?
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friseurin schrieb:
Dann hätten wir den allgemeinen Grund. Müsste noch hinterfragt werden, ob es ein großer Fisch war, wie seine Vorgeschichte ist und ob er hätte ins Ausland verschwinden können.


Aus dem Blöd-Artikel zum Thema, den ich natürlich nicht verlinken will, geht hervor:

BILD schrieb:
Nach einer fünfjährigen Gefängnisstrafe hatte André B. wieder mit Marihuana und Cannabis gehandelt – erneut Haftbefehl.


In dem Fall war es wohl Cannabishandel, der in Bayern auch bei geringeren Mengen schnell zu fünf Jahren Bau führen kann. Und dann war es wieder Cannabishandel. Gerechtfertigt das in deinen Augen eine Erschießung aus fünf Metern Entfernung von hinten (in den Kopf)?

Wenn nein, dann sind wir uns doch einig. Wenn doch wäre vielleicht eine andere Gegend der Welt passender für dein Rechtsempfinden.
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Raggamuffin schrieb:


Wenn nein, dann sind wir uns doch einig. Wenn doch wäre vielleicht eine andere Gegend der Welt passender für dein Rechtsempfinden.


Bayern?  
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SGE_Werner schrieb:
Raggamuffin schrieb:


Wenn nein, dann sind wir uns doch einig. Wenn doch wäre vielleicht eine andere Gegend der Welt passender für dein Rechtsempfinden.


Bayern?    


Touché!  
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Brodowin schrieb:
friseurin schrieb:
Dann hätten wir den allgemeinen Grund. Müsste noch hinterfragt werden, ob es ein großer Fisch war, wie seine Vorgeschichte ist und ob er hätte ins Ausland verschwinden können.


Und was genau davon würde die Erschießung rechtfertigen?

Alter, wo genau hab ich das Erschießen rechtfertigt?

Raggamuffin schrieb:

In dem Fall war es wohl Cannabishandel, der in Bayern auch bei geringeren Mengen schnell zu fünf Jahren Bau führen kann.

Und die Behauptung kannste auch untermauern? Ich behaupte jetzt, ebenfalls ohne Belege, das Gegenteil, nämlich, dass man auch in Bayern für 5 Jahre Bau wegen Cannabishandels entweder entsprechend vorbestraft sein müsste oder die gehandelte Menge ist extrem hoch. Beides kombiniert treibt es natürlich auf die Spitze.
Raggamuffin schrieb:
Und dann war es wieder Cannabishandel. Gerechtfertigt das in deinen Augen eine Erschießung aus fünf Metern Entfernung von hinten (in den Kopf)?

...wie oft denn noch?
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friseurin schrieb:

Raggamuffin schrieb:

In dem Fall war es wohl Cannabishandel, der in Bayern auch bei geringeren Mengen schnell zu fünf Jahren Bau führen kann.

Und die Behauptung kannste auch untermauern? Ich behaupte jetzt, ebenfalls ohne Belege, das Gegenteil, nämlich, dass man auch in Bayern für 5 Jahre Bau wegen Cannabishandels entweder entsprechend vorbestraft sein müsste oder die gehandelte Menge ist extrem hoch. Beides kombiniert treibt es natürlich auf die Spitze.


§29 BtMG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.    Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt (...)


Wenn dazu noch gewerbsmäßiger Handel festgestellt wird, an Minderjährige verkauft wurde oder doch noch das alte Stilett vom Opa in der Schublade gefunden wird, dann wird das schnell ne heftige Geschichte. Und Bayern ist diesbezüglich nicht zu Unrecht berüchtigt.

Außerdem steht doch im Bildungszeitungartikel, dass er wieder Cannabis gedealt hat. Was willst du ihm denn unterstellen? Wenn er ein Schläger oder ein Mörder war, dann hätte uns das die Polizei und die Bild sicher nicht vorenthalten.
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Warum antwortet Ihr eigentlich noch alle auf dieses Geschreibsel. Nichts anderes als provozieren ist gewollt. Ignoriert es doch bitte endlich.

Wenn der Elter wieder da ist hat sich das Thema hoffentlich erledigt. Er hat genug Eier um diesen Troll zumindest mal für eine Weile zu sperren.
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friseurin schrieb:
Im Übrigen ist der Schusswaffengebrauch an sich bei einer Festnahme erlaubt, nämlich, wenn sich die Person einer Festnahme entziehen will, sie aber eines Verbrechens dringend verdächtig ist. Zumindest wäre der Schuss in das Bein damit wohl gerechtfertigt.
§54 PolG, Absatz 1, Satz 2, Teilsatz b

Abseits des ganzen Blabla: Leider das falsche Gesetz ergoogled. Bin mir relativ sicher, dass die bayrische Polizei nicht nach dem Polizeigesetz BaWü arbeitet.
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friseurin schrieb:
Raggamuffin schrieb:
friseurin schrieb:
Ich rechtfertige den Schusswaffengebrauch an sich und nicht das Ergebnis des Schusses. Kleiner, aber feiner Unterschied...aber man liest, was man lesen will.


Du rechtfertigst den Schusswaffengebrauch aus Sicht des Gesetzes. Ich kritisiere den Schusswaffengebrauch aus Sicht des gesunden Menschenverstands.

Der gesunde Menschenverstand hier im Forum sollte erstmal sagen "solange ich nicht weiß, warum der Haftbefehl erging, sollte nicht so wertend hinterfragt werden, warum geschossen wurde". Mal abgesehen davon, dass man die Vorgeschichte des Toten nicht kennt.



in jedem fall in dem ein mensch erschossen worden ist, sollte wertend hinterfragt werden, was da passiert ist.

das gebietet die menschlichkeit.
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friseurin schrieb:

Der gesunde Menschenverstand hier im Forum sollte erstmal sagen "solange ich nicht weiß, warum der Haftbefehl erging, sollte nicht so wertend hinterfragt werden, warum geschossen wurde". Mal abgesehen davon, dass man die Vorgeschichte des Toten nicht kennt.


friseurin schrieb:

Aber nehmen wir jetzt mal den Extremfall des Foley-Henkers. Er würde in UK gesichtet, deutsche Gesetze werden angewendet. Er ist unbewaffnet, an sich auch harmlos und fängt an zu rennen. Trotzdem nicht schießen?



Es ist vollkommen wurscht was in dem Haftbefehl steht. Polizisten tragen ihre Dienstwaffe zur Selbstverteidigung und nix anderem, weil es nun einmal in der Natur der Sache liegt, dass sie in ihrem Job mit Leuten zu tun haben, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass eben jene lebensgefaehrliche Gewalt gegen Polizisten einsetzen. Daher ist es fuer mich auch vollkommen legitim wenn Polizisten Dienstwaffen bei sich tragen, solange sie professionel daran ausgebildet sind und bleiben.

Wenn jetzt aber jemand wegrennt haben Polizisten keine Rechtfertigung auch nur einen Warnschuss abzugeben, und wenn er der Foley-Henker ist. Polizisten sollen naemlich professionell handeln, und nicht emotional. Ein Haftbefehl ist ein Haftbefehl und nicht "Wenn du nicht mitkommst verletzen/toeten wir dich halt"-Befehl
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Raggamuffin schrieb:
friseurin schrieb:

Raggamuffin schrieb:

In dem Fall war es wohl Cannabishandel, der in Bayern auch bei geringeren Mengen schnell zu fünf Jahren Bau führen kann.

Und die Behauptung kannste auch untermauern? Ich behaupte jetzt, ebenfalls ohne Belege, das Gegenteil, nämlich, dass man auch in Bayern für 5 Jahre Bau wegen Cannabishandels entweder entsprechend vorbestraft sein müsste oder die gehandelte Menge ist extrem hoch. Beides kombiniert treibt es natürlich auf die Spitze.


§29 BtMG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.    Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt (...)


Wenn dazu noch gewerbsmäßiger Handel festgestellt wird, an Minderjährige verkauft wurde oder doch noch das alte Stilett vom Opa in der Schublade gefunden wird, dann wird das schnell ne heftige Geschichte. Und Bayern ist diesbezüglich nicht zu Unrecht berüchtigt.

Außerdem steht doch im Bildungszeitungartikel, dass er wieder Cannabis gedealt hat. Was willst du ihm denn unterstellen? Wenn er ein Schläger oder ein Mörder war, dann hätte uns das die Polizei und die Bild sicher nicht vorenthalten.  

BIS ZU fünf Jahren!!!
Du kannst mir gern nachweisen, dass die Bayern da deutlich eher dazu bereit sind, die Maximalstrafe zu geben. Ansonsten bitte ich dich, deine Fantasie ausnahmsweise ruhen zu lassen.
Ich behaupte da immernoch dagegen, dass man auch in Bayern ganz schön was ausgefressen haben muss, um für 5 Jahre wegen BtM, v.a. Cannabis, ins Kittchen zu gehen.

Die Polizei KÖNNTE ihn als Gewalttäter hinstellen, darf sie aber nicht, jedenfalls nicht offiziell. Und der Bild-Artikel klingt nicht gerade polizeifreundlich.
EvilRabbit schrieb:
friseurin schrieb:
Im Übrigen ist der Schusswaffengebrauch an sich bei einer Festnahme erlaubt, nämlich, wenn sich die Person einer Festnahme entziehen will, sie aber eines Verbrechens dringend verdächtig ist. Zumindest wäre der Schuss in das Bein damit wohl gerechtfertigt.
§54 PolG, Absatz 1, Satz 2, Teilsatz b

Abseits des ganzen Blabla: Leider das falsche Gesetz ergoogled. Bin mir relativ sicher, dass die bayrische Polizei nicht nach dem Polizeigesetz BaWü arbeitet.

Hast recht.
Hab sogar vorhin noch versucht rauszufinden, ob das korrekt ist. Polizeigesetze dürften ja immernoch Landessache sein.

Ich korrigiere:
§67 PAG, entweder Satz 3 oder 4, wohl 4a)

SGEMoe schrieb:
friseurin schrieb:

Der gesunde Menschenverstand hier im Forum sollte erstmal sagen "solange ich nicht weiß, warum der Haftbefehl erging, sollte nicht so wertend hinterfragt werden, warum geschossen wurde". Mal abgesehen davon, dass man die Vorgeschichte des Toten nicht kennt.


friseurin schrieb:

Aber nehmen wir jetzt mal den Extremfall des Foley-Henkers. Er würde in UK gesichtet, deutsche Gesetze werden angewendet. Er ist unbewaffnet, an sich auch harmlos und fängt an zu rennen. Trotzdem nicht schießen?



Es ist vollkommen wurscht was in dem Haftbefehl steht. Polizisten tragen ihre Dienstwaffe zur Selbstverteidigung und nix anderem, weil es nun einmal in der Natur der Sache liegt, dass sie in ihrem Job mit Leuten zu tun haben, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass eben jene lebensgefaehrliche Gewalt gegen Polizisten einsetzen. Daher ist es fuer mich auch vollkommen legitim wenn Polizisten Dienstwaffen bei sich tragen, solange sie professionel daran ausgebildet sind und bleiben.

Wenn jetzt aber jemand wegrennt haben Polizisten keine Rechtfertigung auch nur einen Warnschuss abzugeben, und wenn er der Foley-Henker ist. Polizisten sollen naemlich professionell handeln, und nicht emotional. Ein Haftbefehl ist ein Haftbefehl und nicht "Wenn du nicht mitkommst verletzen/toeten wir dich halt"-Befehl  

Nur weil DU sagst, dass sie die Dienstwaffe nur zur SV tragen, heißt es noch lange ist, dass das juristisch auch so ist, siehe Paragraph, den ich durchgegeben hab.

Und ich wüsste nicht, warum ein gefährlicher mutmaßlicher Gewaltvebrecher erst per Warnschuss, denn per Schuss ins Bein gestoppt werden soll.
Soll man ihn lieber nervös rumlaufen lassen, damit er auf seiner Flucht weitere Menschenleben gefährdet? Vielleicht gerät deine Mutter oder dein Vater ihm aus Versehen in die Quere, wird zur Geisel und da sie ihn identifizieren können, kannste dir denken, was er macht. Ein Ableben deiner Verwandten dürfte er wahrscheinlich in Kauf nehmen.
Würdest dann immernoch was von deiner eigenen Interpretation faseln? Oder den sch... Bul... lieber vorwerfen, dass sie nicht alle Mittel ausnutzten, die ihnen legal zur Verfügung standen?

Denk mal drüber nach.

Ich kann mich nur wiederholen:
es muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Aber gerade wenn es um Verbrecher geht, denen Leib und Leben Anderer am Allerwertesten vorbei geht, bin ich eines Tages sicher froh, wenn ein Polizist denjenigen untödlich stoppt, statt sich darüber Gedanken zu machen, ob ihn die Staatsanwaltschaft oder die Verwandten aufn Sack gehen werden.
Xaver08 schrieb:
friseurin schrieb:
Raggamuffin schrieb:
friseurin schrieb:
Ich rechtfertige den Schusswaffengebrauch an sich und nicht das Ergebnis des Schusses. Kleiner, aber feiner Unterschied...aber man liest, was man lesen will.


Du rechtfertigst den Schusswaffengebrauch aus Sicht des Gesetzes. Ich kritisiere den Schusswaffengebrauch aus Sicht des gesunden Menschenverstands.

Der gesunde Menschenverstand hier im Forum sollte erstmal sagen "solange ich nicht weiß, warum der Haftbefehl erging, sollte nicht so wertend hinterfragt werden, warum geschossen wurde". Mal abgesehen davon, dass man die Vorgeschichte des Toten nicht kennt.



in jedem fall in dem ein mensch erschossen worden ist, sollte wertend hinterfragt werden, was da passiert ist.

das gebietet die menschlichkeit.


Selbstverständlich sollte dies aufgeklärt werden, so wie jedem Ableben auf den Grund gegangen werden sollte.
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Man denkt jedes mal man hat schon alles von ihr/ihm/es gelesen und dann haut er/sie/es wieder was neues raus. Unglaublich. Ich glaube ja insgeheim, dass das ein Fakeaccount ist und sich jemand daran aufgeilt wenn er sachliche Diskussionen mit Bullsh*t zerschmettert. Anders ist das alles net zu erklären.

Friseuse, guck ma net so viel Fernseh und komm klar in der Realität. Du stellst den Cop als "Held" dar, kann es sein dass du zufällig mit ihm verwandt bist und ihn deshalb schützen willst !?   Ist es so schwer zu verstehen und zuzugeben, dass er da absolute Scheisse gebaut hat ? Unabhängig von irgendwelchen Paragraphen. Und dass du irgendwelche komischen Bild-artiken Artikel als Untermauerung deiner Thesen hier postest, sagt schon alles über deinen manipulierten Schädel aus. Rauch lieber mal weniger von dem Crack, es tut dir net so gut.
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Gute Güte, lese erst jetzt diese, ich nenne sie mal scherzhaft, Diskussion.

Bevor Du, liebe Friseurin, hier mit der Angabe von Paragraphen untermauern willst, dass man durchaus eine Schusswaffe hat verwenden dürfen, empfehle ich Dir mal zu googlen, was überhaupt als Verbrechen zählt. Dann dürfte Dir relativ schnell aufgehen, dass der Tatbestand nicht mal im Ansatz gegeben war.

In mir keimt nämlich ein wenig der Verdacht, dass Du versuchst durch das Zitieren von Paragraphen Autorität vorzutäuschen, um User damit bewusst zu täuschen. Und jetzt noch mal eindringlich: lass dem Mist!
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adlerjunge23FFM schrieb:
Man denkt jedes mal man hat schon alles von ihr/ihm/es gelesen und dann haut er/sie/es wieder was neues raus. Unglaublich. Ich glaube ja insgeheim, dass das ein Fakeaccount ist und sich jemand daran aufgeilt wenn er sachliche Diskussionen mit Bullsh*t zerschmettert. Anders ist das alles net zu erklären.

Friseuse, guck ma net so viel Fernseh und komm klar in der Realität. Du stellst den Cop als "Held" dar, kann es sein dass du zufällig mit ihm verwandt bist und ihn deshalb schützen willst !?   Ist es so schwer zu verstehen und zuzugeben, dass er da absolute Scheisse gebaut hat ? Unabhängig von irgendwelchen Paragraphen. Und dass du irgendwelche komischen Bild-artiken Artikel als Untermauerung deiner Thesen hier postest, sagt schon alles über deinen manipulierten Schädel aus. Rauch lieber mal weniger von dem Crack, es tut dir net so gut.

ISt das so schwer zu verstehen, dass ich den Schuss in den Kopf mit keiner Silbe verteidigt hab? Wie oft soll ich das noch erwähnen?
Also vllt hab ich tatsächlich zu viel Crack geraucht, aber ich kann mich nicht daran erinnern, einen Bild-Artikel hier gepostet zu haben.
Haliaeetus schrieb:
Gute Güte, lese erst jetzt diese, ich nenne sie mal scherzhaft, Diskussion.

Bevor Du, liebe Friseurin, hier mit der Angabe von Paragraphen untermauern willst, dass man durchaus eine Schusswaffe hat verwenden dürfen, empfehle ich Dir mal zu googlen, was überhaupt als Verbrechen zählt. Dann dürfte Dir relativ schnell aufgehen, dass der Tatbestand nicht mal im Ansatz gegeben war.

In mir keimt nämlich ein wenig der Verdacht, dass Du versuchst durch das Zitieren von Paragraphen Autorität vorzutäuschen, um User damit bewusst zu täuschen. Und jetzt noch mal eindringlich: lass dem Mist!

Nichts für ungut, Herr Mod. Aber zumindest einer der letzten User sagte, dass so eine Dienstwaffe seiner Meinung nach nur zum SV verwendet werden soll.
Ich hab diesem User versucht einerseits per Paragraph und andererseits per mögliche Realität versucht aufzuzeigen, wann die Dienstwaffe sonst noch zum Einsatz kommen kann, darf und soll.
Der besagte Paragraph liest sich meiner Meinung auch recht eindeutig. Außerdem ist es absolut unlogisch zu glauben, dass ein Vebrechen nachgewiesenermaßen stattgefunden haben muss, außer wenn sie dieses beobachtet haben. Darüber entscheiden die Polizisten ja nicht, das tun die Gerichte. Die Polizeibeamten führen Anordnungen aus, nehmen Anzeigen auf etc., sind aber grds. ausführend und nicht richtend, bis auf vllt Ausnahmen a la Platzverweise und was es da noch alles gibt.


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