Klopp tritt nach der Saison zurück. und ist somit keine Trainerentlassung
Eigentlich habe ich auf diese Reaktion gewartet, um das zu klären. Verrat mir doch mal wie die Fragestellung war und wann er seinen Rücktritt bekannt gegeben hat.
Boccia hat recht. Klopp ist nicht in der Rückrunde zurückgetreten, sondern zum Saisonende. Es geht nicht um die Ankündigung. Ankündigung zum Rücktritt nach einer Saison ist kein Rücktritt in der Rückrunde. Hatten schon ein Mal die Frage bei einem vorherigen Tippspiel. Es geht wirklich um die, die während der Rückrunde aufhören.
Die paar Leute, die 6 bzw. 7 (nur einer) Trainer-Entlassungen getippt haben, können gerne Einspruch einlegen. Ich würde aber Klopps Rücktritts-Ankündigung nicht als Rücktritt in der Rückrunde ansehen.
SGE_Werner schrieb: Jede Saison die selbe Scheisse. ,-)
Boccia hat recht. Klopp ist nicht in der Rückrunde zurückgetreten, sondern zum Saisonende. Es geht nicht um die Ankündigung. Ankündigung zum Rücktritt nach einer Saison ist kein Rücktritt in der Rückrunde. Hatten schon ein Mal die Frage bei einem vorherigen Tippspiel. Es geht wirklich um die, die während der Rückrunde aufhören.
Die paar Leute, die 6 bzw. 7 (nur einer) Trainer-Entlassungen getippt haben, können gerne Einspruch einlegen. Ich würde aber Klopps Rücktritts-Ankündigung nicht als Rücktritt in der Rückrunde ansehen.
Das Gericht hat getagt und spricht hiermit im Namen des Volkes folgendes Urteil:
Ein Rücktritt zum Saisonende ist kein Rücktritt im Sinne der Fragestellung.
Dieses Urteil ist wegen Nichterreichung des für eine Beschwer erforderlichen Streitwerts nicht anfechtbar und bedarf daher keiner schriftlichen Begründung.
SGE_Werner schrieb: Jede Saison die selbe Scheisse. ,-)
Boccia hat recht. Klopp ist nicht in der Rückrunde zurückgetreten, sondern zum Saisonende. Es geht nicht um die Ankündigung. Ankündigung zum Rücktritt nach einer Saison ist kein Rücktritt in der Rückrunde. Hatten schon ein Mal die Frage bei einem vorherigen Tippspiel. Es geht wirklich um die, die während der Rückrunde aufhören.
Die paar Leute, die 6 bzw. 7 (nur einer) Trainer-Entlassungen getippt haben, können gerne Einspruch einlegen. Ich würde aber Klopps Rücktritts-Ankündigung nicht als Rücktritt in der Rückrunde ansehen.
Das Gericht hat getagt und spricht hiermit im Namen des Volkes folgendes Urteil:
Ein Rücktritt zum Saisonende ist kein Rücktritt im Sinne der Fragestellung.
Dieses Urteil ist wegen Nichterreichung des für eine Beschwer erforderlichen Streitwerts nicht anfechtbar und bedarf daher keiner schriftlichen Begründung.
§77b EFGO (Eintracht Forums Gerichts Ordnung)
Das ist mal eine Gerichtsentscheidung, mit der ich leben kann! ,-)
Etwas mager, aber immerhin Frage 13 richtig.
Angeber. Übrigens führt bei der Frage nach den meisten IV-Einsätzen Madlung und den hat niemand getippt.
WO Pielefeld??
Des gibt´s doch garnet!
Derzeit stehts übrigens bei den Torchancen bei 122:106 für die SGE.
Top-Vorlagengeber sind Inui und Sefe mit je 3.
Sind wir jetzt eigentlich insgesamt bei 5?
Mainz , Hertha, Hannover je ein Mal. Hamburg zwei Mal.
Luhukay, Hjumland, Zinnbauer, Knäbel
Klopp: Rücktritt ? Korkut!
Klopp tritt nach der Saison zurück. und ist somit keine Trainerentlassung
Eigentlich habe ich auf diese Reaktion gewartet, um das zu klären.
Verrat mir doch mal wie die Fragestellung war und wann er seinen Rücktritt bekannt gegeben hat.
Ich persönlich bin da eh draußen!
also zählt der klopp rücktritt dazu steht doch so in der frage.
Sehe ich genauso, das dürfte jedoch zum juristischen Affront ausarten?
Er hat in der Rückrunde seinen Rücktritt zum Ende der Saison bekannt gegeben.
Boccia hat recht. Klopp ist nicht in der Rückrunde zurückgetreten, sondern zum Saisonende. Es geht nicht um die Ankündigung. Ankündigung zum Rücktritt nach einer Saison ist kein Rücktritt in der Rückrunde. Hatten schon ein Mal die Frage bei einem vorherigen Tippspiel. Es geht wirklich um die, die während der Rückrunde aufhören.
Die paar Leute, die 6 bzw. 7 (nur einer) Trainer-Entlassungen getippt haben, können gerne Einspruch einlegen. Ich würde aber Klopps Rücktritts-Ankündigung nicht als Rücktritt in der Rückrunde ansehen.
Das Gericht hat getagt und spricht hiermit im Namen des Volkes folgendes Urteil:
Ein Rücktritt zum Saisonende ist kein Rücktritt im Sinne der Fragestellung.
Dieses Urteil ist wegen Nichterreichung des für eine Beschwer erforderlichen Streitwerts nicht anfechtbar und bedarf daher keiner schriftlichen Begründung.
§77b EFGO (Eintracht Forums Gerichts Ordnung)
Das ist mal eine Gerichtsentscheidung, mit der ich leben kann! ,-)
Heinz Erhard
Der einzige, der noch richtig liegen kann. Alle anderen haben maximal die halbe Miete kassiert.
Und hier die Punkte:
zero points
nœuds
nodi
nodos
Null Punkte