Der Verkehr (Alles rund um Verkehrspolitik / Autoverkehr etc.)
Thread wurde von skyeagle am Donnerstag, 31. Oktober 2024, 16:02 Uhr um 16:02 Uhr gesperrt weil:
Siehe: https://community.eintracht.de/forum/diskussionen/141794
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Wenn nicht , was bekommen die dann ?
Hier hat wohl kaum einer eine Glaskugel. Und nur die allerwenigsten eine juristische Ausbildung plus Praxis im Strafrecht.
-
Die Kernfrage ist, ob jetzt nur noch wegen Mord oder Freispruch revidiert wird. Kann mir da einer aushelfen? Wäre nämlich äußerst schlecht, wenn die letztlich rechtskräftig freigesprochen werden. Wegen eines Verbrechens kann man einen Menschen nicht zweimal anklagen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn nicht , was bekommen die dann ?
Hier hat wohl kaum einer eine Glaskugel. Und nur die allerwenigsten eine juristische Ausbildung plus Praxis im Strafrecht.
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Die Kernfrage ist, ob jetzt nur noch wegen Mord oder Freispruch revidiert wird. Kann mir da einer aushelfen? Wäre nämlich äußerst schlecht, wenn die letztlich rechtskräftig freigesprochen werden. Wegen eines Verbrechens kann man einen Menschen nicht zweimal anklagen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn das Urteil nicht bestehen bleibt, wird es an die Vorinstanz zurück gegeben und in anderer richterlicher Zusammensetzung wird dann erneut entschieden.
Jura wurde doch nicht vom DFB erfunden. Das sind oft Jahrhunderte alte Erfahrungswerte. Und wie praktikabel wäre denn die von Dir befürchtete Konstellation? Dann würde der Täter ja quasi auf ein möglichst hartes, gar überzogenes Urteil hoffen, weil er dann unterm Strich gänzlich straflos aus der Sache raus kommt. Logisches Denken gebietet eigentlich, dass es so niemals sein kann. Aber gut, dass Du fragst. Am Ende schwirren in anderer Leute Oberstübchen ähnliche Gedankengänge herum.
da kann man wirklich nur den Kopf schütteln
Haliaetus hat aber schon das passende geschrieben
Hier hat wohl kaum einer eine Glaskugel. Und nur die allerwenigsten eine juristische Ausbildung plus Praxis im Strafrecht.
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Die Kernfrage ist, ob jetzt nur noch wegen Mord oder Freispruch revidiert wird. Kann mir da einer aushelfen? Wäre nämlich äußerst schlecht, wenn die letztlich rechtskräftig freigesprochen werden. Wegen eines Verbrechens kann man einen Menschen nicht zweimal anklagen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Wenn das Urteil nicht bestehen bleibt, wird es an die Vorinstanz zurück gegeben und in anderer richterlicher Zusammensetzung wird dann erneut entschieden.
Jura wurde doch nicht vom DFB erfunden. Das sind oft Jahrhunderte alte Erfahrungswerte. Und wie praktikabel wäre denn die von Dir befürchtete Konstellation? Dann würde der Täter ja quasi auf ein möglichst hartes, gar überzogenes Urteil hoffen, weil er dann unterm Strich gänzlich straflos aus der Sache raus kommt. Logisches Denken gebietet eigentlich, dass es so niemals sein kann. Aber gut, dass Du fragst. Am Ende schwirren in anderer Leute Oberstübchen ähnliche Gedankengänge herum.
Die hören auf Dich im fernen Berlin.
Autofasten rules.
Wer das bis Ostern hinkriegt, wird sportlicher, heiterer, lebensfroher sein.
Dazu können die Langstreckenpendler endlich mal wieder ein gutes Buch lesen.
Pro Autofasten!
Die hören auf Dich im fernen Berlin.
Autofasten rules.
Wer das bis Ostern hinkriegt, wird sportlicher, heiterer, lebensfroher sein.
Dazu können die Langstreckenpendler endlich mal wieder ein gutes Buch lesen.
Pro Autofasten!
Respekt.
Ich kenne (berufstätige) Menschen, die beim Fasten geblieben sind. Zum Teil schon mehrere Jahre. Einen Teil des eingesparten Geldes haben sie in Super-Fahrräder investiert. Einen anderen in günstige Bahn-Abos. Wieder einen anderen in geile Urlaube. Und einen Teil in die Altersvorsorge.
Der Rest geht für Nutten und Alk drauf.
Hier hat wohl kaum einer eine Glaskugel. Und nur die allerwenigsten eine juristische Ausbildung plus Praxis im Strafrecht.
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Die Kernfrage ist, ob jetzt nur noch wegen Mord oder Freispruch revidiert wird. Kann mir da einer aushelfen? Wäre nämlich äußerst schlecht, wenn die letztlich rechtskräftig freigesprochen werden. Wegen eines Verbrechens kann man einen Menschen nicht zweimal anklagen, wenn ich das richtig verstanden habe.
da kann man wirklich nur den Kopf schütteln
Haliaetus hat aber schon das passende geschrieben
Autofasten rules.
Wer das bis Ostern hinkriegt, wird sportlicher, heiterer, lebensfroher sein.
Dazu können die Langstreckenpendler endlich mal wieder ein gutes Buch lesen.
Pro Autofasten!
Respekt.
Ich kenne (berufstätige) Menschen, die beim Fasten geblieben sind. Zum Teil schon mehrere Jahre. Einen Teil des eingesparten Geldes haben sie in Super-Fahrräder investiert. Einen anderen in günstige Bahn-Abos. Wieder einen anderen in geile Urlaube. Und einen Teil in die Altersvorsorge.
Der Rest geht für Nutten und Alk drauf.
Aber dieser Fall ist auch extrem. Mehrfach schon aufgefallen und dann mit 160 durch Berlin... Das ist schon etwas anderes, als wenn man beim Ausparken oder beim Abbiegen im toten Winkel einen Menschen übersieht.
ja, aber es wird nicht zu einem Freispruch kommen, wie hier spekuliert wurde
Aber dieser Fall ist auch extrem. Mehrfach schon aufgefallen und dann mit 160 durch Berlin... Das ist schon etwas anderes, als wenn man beim Ausparken oder beim Abbiegen im toten Winkel einen Menschen übersieht.
ja, aber es wird nicht zu einem Freispruch kommen, wie hier spekuliert wurde
Natürlich nicht. Wenn der Mord "kassiert" wird, bleibt immer noch fahrlässige Tötung. Und damit vor allem beim Haupttäter eine Strafe im Bereich von schätzungsweise 4 Jahren.
ja, aber es wird nicht zu einem Freispruch kommen, wie hier spekuliert wurde
Natürlich nicht. Wenn der Mord "kassiert" wird, bleibt immer noch fahrlässige Tötung. Und damit vor allem beim Haupttäter eine Strafe im Bereich von schätzungsweise 4 Jahren.
Zum einem habe ich leichte Bauchschmerzen bei der Annahme des Mordmerkmals des gemeingefährlichen Mittels, ohne da wirklich den Finger genau darauf legen zu können.
Bliebe noch Totschlag, also eine vorsätzliche Tötung, wenn hier der Vorsatz vom Gericht rechtsfehlerfrei festgestellt worden wäre.
Der BGH stellt hier aber regelmäßig darauf ab, ob auf der Täterseite der eigene Tod ebenfalls billigend in Kauf genommen wird, da ein entsprechender Unfall ja eben auch tödlich für den "Rennfahrer" ausgehen kann. Stellt er eine derart selbstmörderische Tendenz nicht fest, schließt er damit auch den Vorsatz aus, so bliebe dann nur ein Fahrlässigkeitsvorwurf. Das ist mE eine durchaus nachvollziehbare Argumentation.
Da bin ich mal auf den weiteren Gang der Geschichte durchaus gespannt...
Auch wenn es schwerfällt : Das gesunde Volksempfinden fällt keine Urteil ,bzw sollte nicht.
Ich möchte nicht der sein , der hier zu urteilen hat. Da wird doch bei Abschwächung ein Pressesturm losgetreten.
Ich habe kein Mitleid mit denen. Wenn die Gesetzeslage die Höchststrafe bedingt : Her damit. Wenn nicht : Dann nicht.
Wenn es aus irgendwelchen Gründen nur 2 Jahre auf Bewährung werden : Zähneknirschen und zur Kenntnis nehmen.
Mit Totschlag tue ich mich schon schwer. Hier kommt es auf die Abgrenzung "Bedingter Vorsatz" und "bewusste Fahrlässigkeit" an. Der Unterschied ist, ob er trotz Kenntnis des Risikos, darauf vertraut hatte, das nichts passiert. Schon durch den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" würde ich wohl in den meisten Konstellationen davon ausgehen, dass bei so einem Rennen die Deppen davon ausgehen, dass schon nicht passieren wird.
Kenne jetzt aber auch nicht die Details der Sache. Das Mordmerkmal kann man dann tatsächlich sehen, wenn man einen Tötungsvorsatz sieht, da "ich töte jemanden, um ein Rennen zu gewinnen" wohl unter niederer Beweggrund zusammengefasst werden kann.
Warum hier oben jemand was davon faselt, dass die Alternative Freispruch wäre, verstehe ich jetzt aber auch nicht.
Auch wenn es schwerfällt : Das gesunde Volksempfinden fällt keine Urteil ,bzw sollte nicht.
Ich möchte nicht der sein , der hier zu urteilen hat. Da wird doch bei Abschwächung ein Pressesturm losgetreten.
Ich habe kein Mitleid mit denen. Wenn die Gesetzeslage die Höchststrafe bedingt : Her damit. Wenn nicht : Dann nicht.
Wenn es aus irgendwelchen Gründen nur 2 Jahre auf Bewährung werden : Zähneknirschen und zur Kenntnis nehmen.
Mit Totschlag tue ich mich schon schwer. Hier kommt es auf die Abgrenzung "Bedingter Vorsatz" und "bewusste Fahrlässigkeit" an. Der Unterschied ist, ob er trotz Kenntnis des Risikos, darauf vertraut hatte, das nichts passiert. Schon durch den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" würde ich wohl in den meisten Konstellationen davon ausgehen, dass bei so einem Rennen die Deppen davon ausgehen, dass schon nicht passieren wird.
Kenne jetzt aber auch nicht die Details der Sache. Das Mordmerkmal kann man dann tatsächlich sehen, wenn man einen Tötungsvorsatz sieht, da "ich töte jemanden, um ein Rennen zu gewinnen" wohl unter niederer Beweggrund zusammengefasst werden kann.
Warum hier oben jemand was davon faselt, dass die Alternative Freispruch wäre, verstehe ich jetzt aber auch nicht.
Die sind an die Grenze des machbaren gegangen , bezüglich des Urteils. Aber wohl nicht substanzlos. Die schriftliche Urteilsbegründung fehlt.
Allerdings : Es könnte schädlich sein , wenn seitens der Juristerei in einem laufenden Verfahren Kaffesatz gelesen wird. Lassen wir den Gerichten ihre Arbeit.
Zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr geraten Raser verstärkt ins Visier der Geschwindigkeitsmesser.
"Europäischer Speedmarathon" - Hessische Polizei und Kommunen im Einsatz gegen Temposünder
http://hessenschau.de/wirtschaft/aartalbahn-kommt-endgueltig-aufs-abstellgleis,abfuhr-aartalbahn-102.html
Citybahn statt Touristenfahrten Aartalbahn kommt endgültig aufs Abstellgleis
Deutlich günstiger käme die Instandsetzung der Aartalstrecke für den touristischen Verkehr daher. Der Kreis müsste rund eine Million Euro dafür locker machen, plus etwa 50.000 Euro jährlich für die Instandhaltung. Einem Gutachten zufolge würden sich die Investitionen mit Blick auf die Landesgartenschau als "bedeutende regionalwirtschaftliche Maßnahme" lohnen, wie der Wiesbadener Kurier berichtete.
Kennt jemand eine oder mehrere Studien bzgl. eines Vergleichs zwischen Trolleybussen und E-Bussen in Bezug auf alle relevanten Kosten und natürlich die Umweltbilanz?
Hab da was bei Wikipedia gefunden, aber mir reicht das nicht.
Wäre super, wenn da jemand etwas hinklatschen könnte. Falls die Quelle geschlossen oder nicht-elektronisch ist, dann reicht mir die Literaturangabe selbst aus, keine Frage.
http://hessenschau.de/wirtschaft/aartalbahn-kommt-endgueltig-aufs-abstellgleis,abfuhr-aartalbahn-102.html
Citybahn statt Touristenfahrten Aartalbahn kommt endgültig aufs Abstellgleis
Deutlich günstiger käme die Instandsetzung der Aartalstrecke für den touristischen Verkehr daher. Der Kreis müsste rund eine Million Euro dafür locker machen, plus etwa 50.000 Euro jährlich für die Instandhaltung. Einem Gutachten zufolge würden sich die Investitionen mit Blick auf die Landesgartenschau als "bedeutende regionalwirtschaftliche Maßnahme" lohnen, wie der Wiesbadener Kurier berichtete.
Kennt jemand eine oder mehrere Studien bzgl. eines Vergleichs zwischen Trolleybussen und E-Bussen in Bezug auf alle relevanten Kosten und natürlich die Umweltbilanz?
Hab da was bei Wikipedia gefunden, aber mir reicht das nicht.
Wäre super, wenn da jemand etwas hinklatschen könnte. Falls die Quelle geschlossen oder nicht-elektronisch ist, dann reicht mir die Literaturangabe selbst aus, keine Frage.
Für E-Busse dürfte es, meines Erachtens nach, noch keine wirklich belastbaren Zahlen (z.B. für Reparaturkosten) geben. Dafür sind diese erst zu kurz auf dem Markt (von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge mal ganz abgesehen). Bis Ende 2014 / Anfang 2015 gab es (von Pilotprojekten mal abgesehen) lediglich Hybrid-Busse im dauerhaften Linien-Einsatz.
Kennt jemand eine oder mehrere Studien bzgl. eines Vergleichs zwischen Trolleybussen und E-Bussen in Bezug auf alle relevanten Kosten und natürlich die Umweltbilanz?
Hab da was bei Wikipedia gefunden, aber mir reicht das nicht.
Wäre super, wenn da jemand etwas hinklatschen könnte. Falls die Quelle geschlossen oder nicht-elektronisch ist, dann reicht mir die Literaturangabe selbst aus, keine Frage.
Für E-Busse dürfte es, meines Erachtens nach, noch keine wirklich belastbaren Zahlen (z.B. für Reparaturkosten) geben. Dafür sind diese erst zu kurz auf dem Markt (von der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge mal ganz abgesehen). Bis Ende 2014 / Anfang 2015 gab es (von Pilotprojekten mal abgesehen) lediglich Hybrid-Busse im dauerhaften Linien-Einsatz.
Eine Urlauberguppe mit 46 Personen im Bus, soll aus Dresden gekommen sein und war auf dem Weg zum Gardasee.
Frankenpost dazu.
PS Ich/wir hatten im letzten Herbst auch so eine Fahrt zum Gardasee unternommen, aus Ffm allerdings. Dort wurde auch über das Thema LKW/BUS Abstandswarnsystem heftig diskutiert.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/polizei-bestaetigt-mehrere-tote-nach-busunfall-15088529.html