Ein internes Protokoll der Polizei offenbart das ganze Ausmaß der Kölner Silvesterübergriffe. Laut dem Report, der dem SPIEGEL vorliegt, befürchteten die Beamten Tote. Der Autor schildert die Situation als "chaotisch und beschämend".
Dem Bericht zufolge trafen die Beamten auf zahlreiche verstörte, weinende, verängstigte Passanten, insbesondere Frauen und Mädchen. Diese hätten "Schlägereien, Diebstähle, sex. Übergriffe an Frauen usw." gemeldet. Als Täter wurden immer wieder männliche Migrantengruppen genannt.
◾Beamte wurden demnach durch enge Menschenringe daran gehindert, zu Hilferufenden vorzudringen ◾Ein Mann wird zitiert: "Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen."
Der Verfasser des Berichts zieht ein düsteres Fazit: Den Maßnahmen der Beamten sei mit einer Respektlosigkeit begegnet worden, "wie ich sie in 29 Dienstjahren noch nicht erlebt habe".
◾Ein Mann wird zitiert: "Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen."
Und dann ist das vermutlich einer?
Ich sehe nach wie vor das Hauptversagen bei der Polizei - wenn "Zivilisten" eine solche Situation nicht schnell erfassen, geschenkt - aber Polizisten sollten schon bevor etwas derartig eskaliert Antennen dafür haben wie sich eine Lage entwickelt und ein beschissener Menschenring kann doch kein Grund sein die Arbeit einzustellen, dann hat man den Ring zu sprengen!
Haliaeetus schrieb: Auch sind Sanktionen nicht allein eine Strafe (auch wenn der Begriff Strafgesetzbuch das suggerieren mag) sondern auch dazu gedacht, den Täter zu rehabilitieren
Und was ist mit den Opfern...würdest du auch so reden wollen wenn es um eine die sehr nahstehende Person ginge!!
Haliaeetus schrieb: Auch sind Sanktionen nicht allein eine Strafe (auch wenn der Begriff Strafgesetzbuch das suggerieren mag) sondern auch dazu gedacht, den Täter zu rehabilitieren
Und was ist mit den Opfern...würdest du auch so reden wollen wenn es um eine die sehr nahstehende Person ginge!!
Auch habe es wohl doch Festnahmen gegeben. Diese Personen seien "definitiv erst wenige Tage oder Wochen" in Deutschland gewesen, schreibt der "Kölner Express". "Von diesen Personen waren 14 aus Syrien und eine aus Afghanistan. Das ist die Wahrheit. Auch wenn sie schmerzt."
Wundert mich dann doch sehr, dass nachdem es bisher immer hieß, hauptsächlich Nordafrikaner, nun alle festgenommenen aus Syrien kommen sollen, diese erst wenige Tage in Deutschland sind, aber ja scheinbar (entsprechend der oben gemachten Zitate) toll in deutscher Sprache die Polizisten verhöhnen können.
Passt irgendwie überhaupt nicht zu den bisherigen Berichten und Zeugenaussagen, so dass entweder bisher ein Großteil Falschmeldungen war oder es sich hier um eine Falschmeldung handelt.
Auch habe es wohl doch Festnahmen gegeben. Diese Personen seien "definitiv erst wenige Tage oder Wochen" in Deutschland gewesen, schreibt der "Kölner Express". "Von diesen Personen waren 14 aus Syrien und eine aus Afghanistan. Das ist die Wahrheit. Auch wenn sie schmerzt."
Wundert mich dann doch sehr, dass nachdem es bisher immer hieß, hauptsächlich Nordafrikaner, nun alle festgenommenen aus Syrien kommen sollen, diese erst wenige Tage in Deutschland sind, aber ja scheinbar (entsprechend der oben gemachten Zitate) toll in deutscher Sprache die Polizisten verhöhnen können.
Passt irgendwie überhaupt nicht zu den bisherigen Berichten und Zeugenaussagen, so dass entweder bisher ein Großteil Falschmeldungen war oder es sich hier um eine Falschmeldung handelt.
Nun ja, bei den Tausend Leuten die sich auf dem Domvorplatz aufgehalten haben sollen, waren sicher viele verschiedene Nationalitäten dabei.
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
Bedauerlich ist, dass für die betroffenen Frauen, die in Köln sexuell bedrängt wurden u. Anzeigen erstatteten,wie angrabschen an Brust u. Po u. selbst in den Schritt greifen ,leider strafrechtsmässig kaum etwas dabei herauskommt,selbst wenn die Täter dingfesst gemacht werden u. identifiziert sind.
Nur bei den 2 Vergewaltigen Frauen besteht Hoffnung ,dass die Täter angeklagt u. verurteilt werden,sollte man deren habhaft werden.
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Gute Chancen auf Verurteilung haben nur die Frauen ,welche bestohlen wurden, sollten die Täter gefasst u. identifiziert werden.
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
Das stimmt u. ist mir auch bekannt. Ich meinte aber damit nicht zum Beispiel das Festhalten einer Frau u.dann die massive Bedrohung o.ä,, sondern die ganz"normale " Belästigung ,wie sie offenbar in Köln in grossem Maß geschehen ist.
Beispiel : viele Frauen haben ausgesagt , " ich wurde begrapscht, mir wurde im vorbeigehen an den Po oder in den Schritt gegriffen, ich wurde an der Brust angelangt " , dann greift eben§ 177 leider nicht.
Es gab zu solchen Vorfällen schon zahlreiche Gerichtsverhandlungen . Die Täter wurden in der Regel freigesprochen.
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
Ich bin - wieder mal - sprachlos.
Die hier zitierte Aussage bezieht sich lediglich und ausnahmslos auf bereits abgeschlossene Asylverfahren, bei denen festgestellt wurde, dass eine Abschiebung nicht möglich ist. Sie gilt nicht für Asyl bewerber!
Von mir betreuten Asyl bewerbern wurde bereits die Abschiebung angedroht, weil wie ihre Residenzpflicht verletzt hatten, weil sie mit mir unterwegs waren.
Ich kenne das Zitat von TdM nicht. Hat er es tatsächlich so gesagt, ist das an Unfähigkeit / bösem Willen (sucht euch was aus) nicht mehr zu überbieten. Wurde die Aussage aber nicht so getätigt oder aus dem Zusammenhang gerissen, gilt dasselbe für Blablablubb.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung". Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe. Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Blablablubb schrieb: TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung? Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder? Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch? Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Blablablubb schrieb: TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Ich finde es richtig - nicht "emotional" richtig aber rational richtig, denn jeder deutsche, der sowas macht, darf auch in Deutschland bleiben - wenn man den Gleichheitsgrundsatz aufweicht macht man juristisch ein ziemliches Fass auf..
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Naja. Wie schon gesagt. Ich halte es da tatsächlich mit dem Gesetz. Wenn eine Straftat eine Konsequenz wie Abschiebung nach den gültigen Gesetzen hergibt Bitte schön. Ich verlange ja auch keine Freiheitsstrafen wo eine geringere Sanktion angezeigt ist. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich eine positive Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit habe.
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
pelo schrieb: Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
Das stimmt u. ist mir auch bekannt. Ich meinte aber damit nicht zum Beispiel das Festhalten einer Frau u.dann die massive Bedrohung o.ä,, sondern die ganz"normale " Belästigung ,wie sie offenbar in Köln in grossem Maß geschehen ist.
Beispiel : viele Frauen haben ausgesagt , " ich wurde begrapscht, mir wurde im vorbeigehen an den Po oder in den Schritt gegriffen, ich wurde an der Brust angelangt " , dann greift eben§ 177 leider nicht.
Es gab zu solchen Vorfällen schon zahlreiche Gerichtsverhandlungen . Die Täter wurden in der Regel freigesprochen.
anzufügen als Großveranstaltung ist noch das Museumsuferfest wo es rund um das Fest schon zu etlichen tödlichen Auseinandersetzungen kam. Ich(Esel) meine und viele andere auch vollkommen zu Recht, das muss bestraft bzw. geandet werden. Und das eben Rechtsstaatlich. Aber da gibts ja in der BRD keine zwei Meinungen.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung? Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder? Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch? Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Nein, natürlich nicht. Da müsste man sich auf gewisse gravierende Straftaten festlegen. Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung? Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder? Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch? Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
naja, da könnte man ja grds. schon mal unterscheiden zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Inwiefern dann eine Absenkung des zur Abschiebung berechtigenden Strafmaßes mit internationalen Übereinkünften vereinbar ist, wäre dann wieder eine andere Sache. Aber von Rotlichtverstößen oder Geschwindgkeitsüberschreitungen hat nun wirklich niemand gesprochen
Blablablubb schrieb: TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Ich finde es richtig - nicht "emotional" richtig aber rational richtig, denn jeder deutsche, der sowas macht, darf auch in Deutschland bleiben - wenn man den Gleichheitsgrundsatz aufweicht macht man juristisch ein ziemliches Fass auf..
Taunusabbel schrieb: Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Ich finde es richtig - nicht "emotional" richtig aber rational richtig, denn jeder deutsche, der sowas macht, darf auch in Deutschland bleiben - wenn man den Gleichheitsgrundsatz aufweicht macht man juristisch ein ziemliches Fass auf..
Deutsche kannst Du auch nicht abschieben wenn sie einen Mord begehen, was für ein dämlicher Vergleich
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung? Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder? Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch? Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Nein, natürlich nicht. Da müsste man sich auf gewisse gravierende Straftaten festlegen. Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
Ich kann das wie gesagt emotional total verstehen, aber wenn man anfängt Gesetze von Leuten aufgrund von Emotionen zu ändern (zudem hier auch gleich das Grundgesetz..) dann hat man auch schnell eine Gesetzgebung zusammen wie in Ländern aus denen Menschen aus guten Gründen flüchten.. Ich lese auch oft genug von Fällen und entsprechenden Urteilen wo ich denke "was? mehr nicht? Sein Sack müsst man auf de Küchetisch nachele, ich würd ihm die lange Fonduestäbchen durch die Ohrn stechen, dann die Zung rausreisse,.. etc" - aber das liegt daran, dass Recht und Gesetz nicht so einfach sind und ich von den Zusammenhängen keine Ahnung habe..
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Nein, natürlich nicht. Da müsste man sich auf gewisse gravierende Straftaten festlegen. Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung? Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder? Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch? Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung? Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder? Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch? Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
naja, da könnte man ja grds. schon mal unterscheiden zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Inwiefern dann eine Absenkung des zur Abschiebung berechtigenden Strafmaßes mit internationalen Übereinkünften vereinbar ist, wäre dann wieder eine andere Sache. Aber von Rotlichtverstößen oder Geschwindgkeitsüberschreitungen hat nun wirklich niemand gesprochen
Blablablubb schrieb: TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
Naja. Wie schon gesagt. Ich halte es da tatsächlich mit dem Gesetz. Wenn eine Straftat eine Konsequenz wie Abschiebung nach den gültigen Gesetzen hergibt Bitte schön. Ich verlange ja auch keine Freiheitsstrafen wo eine geringere Sanktion angezeigt ist. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich eine positive Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit habe.
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
Ein internes Protokoll der Polizei offenbart das ganze Ausmaß der Kölner Silvesterübergriffe. Laut dem Report, der dem SPIEGEL vorliegt, befürchteten die Beamten Tote. Der Autor schildert die Situation als "chaotisch und beschämend".
Dem Bericht zufolge trafen die Beamten auf zahlreiche verstörte, weinende, verängstigte Passanten, insbesondere Frauen und Mädchen. Diese hätten "Schlägereien, Diebstähle, sex. Übergriffe an Frauen usw." gemeldet. Als Täter wurden immer wieder männliche Migrantengruppen genannt.
◾Beamte wurden demnach durch enge Menschenringe daran gehindert, zu Hilferufenden vorzudringen
◾Ein Mann wird zitiert: "Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen."
Der Verfasser des Berichts zieht ein düsteres Fazit: Den Maßnahmen der Beamten sei mit einer Respektlosigkeit begegnet worden, "wie ich sie in 29 Dienstjahren noch nicht erlebt habe".
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-das-steht-im-internen-polizeibericht-zur-silvesternacht-a-1070837.html
Ich sehe nach wie vor das Hauptversagen bei der Polizei - wenn "Zivilisten" eine solche Situation nicht schnell erfassen, geschenkt - aber Polizisten sollten schon bevor etwas derartig eskaliert Antennen dafür haben wie sich eine Lage entwickelt und ein beschissener Menschenring kann doch kein Grund sein die Arbeit einzustellen, dann hat man den Ring zu sprengen!
Passt irgendwie überhaupt nicht zu den bisherigen Berichten und Zeugenaussagen, so dass entweder bisher ein Großteil Falschmeldungen war oder es sich hier um eine Falschmeldung handelt.
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
Nur bei den 2 Vergewaltigen Frauen besteht Hoffnung ,dass die Täter angeklagt u. verurteilt werden,sollte man deren habhaft werden.
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.
Gute Chancen auf Verurteilung haben nur die Frauen ,welche bestohlen wurden, sollten die Täter gefasst u. identifiziert werden.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
Das stimmt u. ist mir auch bekannt. Ich meinte aber damit nicht zum Beispiel das Festhalten einer Frau u.dann die massive Bedrohung o.ä,, sondern die ganz"normale " Belästigung ,wie sie offenbar in Köln in grossem Maß geschehen ist.
Beispiel : viele Frauen haben ausgesagt , " ich wurde begrapscht, mir wurde im vorbeigehen an den Po oder in den Schritt gegriffen, ich wurde an der Brust angelangt " , dann greift eben§ 177 leider nicht.
Es gab zu solchen Vorfällen schon zahlreiche Gerichtsverhandlungen . Die Täter wurden in der Regel freigesprochen.
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
Die hier zitierte Aussage bezieht sich lediglich und ausnahmslos auf bereits abgeschlossene Asylverfahren, bei denen festgestellt wurde, dass eine Abschiebung nicht möglich ist. Sie gilt nicht für Asyl bewerber!
Von mir betreuten Asyl bewerbern wurde bereits die Abschiebung angedroht, weil wie ihre Residenzpflicht verletzt hatten, weil sie mit mir unterwegs waren.
Ich kenne das Zitat von TdM nicht. Hat er es tatsächlich so gesagt, ist das an Unfähigkeit / bösem Willen (sucht euch was aus) nicht mehr zu überbieten.
Wurde die Aussage aber nicht so getätigt oder aus dem Zusammenhang gerissen, gilt dasselbe für Blablablubb.
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).
Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.
Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.
Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
Das stimmt u. ist mir auch bekannt. Ich meinte aber damit nicht zum Beispiel das Festhalten einer Frau u.dann die massive Bedrohung o.ä,, sondern die ganz"normale " Belästigung ,wie sie offenbar in Köln in grossem Maß geschehen ist.
Beispiel : viele Frauen haben ausgesagt , " ich wurde begrapscht, mir wurde im vorbeigehen an den Po oder in den Schritt gegriffen, ich wurde an der Brust angelangt " , dann greift eben§ 177 leider nicht.
Es gab zu solchen Vorfällen schon zahlreiche Gerichtsverhandlungen . Die Täter wurden in der Regel freigesprochen.
anzufügen als Großveranstaltung ist noch das Museumsuferfest wo es rund um das Fest schon zu etlichen tödlichen Auseinandersetzungen kam.
Ich(Esel) meine und viele andere auch vollkommen zu Recht, das muss bestraft bzw. geandet werden.
Und das eben Rechtsstaatlich. Aber da gibts ja in der BRD keine zwei Meinungen.
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen
Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen
Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
Ich lese auch oft genug von Fällen und entsprechenden Urteilen wo ich denke "was? mehr nicht? Sein Sack müsst man auf de Küchetisch nachele, ich würd ihm die lange Fonduestäbchen durch die Ohrn stechen, dann die Zung rausreisse,.. etc" - aber das liegt daran, dass Recht und Gesetz nicht so einfach sind und ich von den Zusammenhängen keine Ahnung habe..
Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen
Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.
Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html