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2015/16 Silvestervorfälle in Köln [und Folgen]


Thread wurde von SGE_Werner am Samstag, 05. Oktober 2024, 23:47 Uhr um 23:47 Uhr gesperrt weil:
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hawischer schrieb:

§ 177Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person


  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!


http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.

du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.

Nochmal greifen kann hier  der §177 . Wenn gewollt.

Ansonsten,  guten Tag.
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Ffm60ziger schrieb:  


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.


du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.


Nochmal greifen kann hier  der §177 . Wenn gewollt.


Ansonsten,  guten Tag.

Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.
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Ffm60ziger schrieb:  


pelo schrieb:  


Wedge schrieb:  


brockman schrieb:
Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:


(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


Heiko Maas sprich von einem Jahr.


Z.B. hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-uebergriffen-von-koeln-heiko-maas-haelt-ausweisung-der-taeter-fuer-denkbar/12800214.html


Die Politiker reden u. erzählen viel- handeln aber meistens nicht.


Unsinn. Frage ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  

Gude Pelo hier noch mal auf vielfachen Wunsch die Frage.

Ist der Rechtsstaat in deiner Welt schon abgeschafft?  
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Ja, es ist jetzt ein Links-Staat!
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Emmkay schrieb:

Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?


Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?

Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen.
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.

Passt das dann so für dich?
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FrankenAdler schrieb:  


Emmkay schrieb:
Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?


Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?


Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen.
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.


Passt das dann so für dich?

Was bist du denn für einer? Hat im von dir zitierten Beitrag keiner geschrieben.

Aber gut, ich gebe zu, ich habe einen Fehler in meinem Text gemacht. Ich hätte verurteilte, ausländische Kriminelle schreiben sollen, dass es solche Hirne wie du auch verstehen
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Emmkay schrieb:

Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?


Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?

Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen.
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.

Passt das dann so für dich?
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FrankenAdler schrieb:  


Emmkay schrieb:
Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?


Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?


Ich bin da ganz bei dir. Sofort ALLE abschieben wenn auch nur der VERDACHT auf eine Straftat besteht. Und deutsche Assis sofort in Arbeitslager internieren. Ausländer die man nicht sofort abschieben kann natürlich auch konzentriert in Lagern unterbringen.
Ach ja. Ganz wichtig noch: Rechtsstaat SOFORT komplett in die Tonne klopfen. Braucht keine Sau so einen umständlichen Mist. Wir ersetzen das mit dem gesunden Volksempfinden! Nach Möglichkeit versuchen wir an unsere vielfältigen Vorerfahrungen anzuknüpfen.


Passt das dann so für dich?

bin sonst allermeist Deiner Meinung, aber die Frage nach Abschiebemöglichkeiten von verurteilten Ausländern finde ich berechtigt.
Allerdings sollten wir nicht in Massenhysterie ausbrechen, den Eindrucken gewinnt man ein bisschen, wenn man die Medien verfolgt
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Ffm60ziger schrieb:  


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.


du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.


Nochmal greifen kann hier  der §177 . Wenn gewollt.


Ansonsten,  guten Tag.

Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.
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hawischer schrieb:

Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.

Bei Handlungen die die sexueller Selbstbestimmung betreffen greift der 177 nicht? Echt jetzt? Wie wäre dann anfassen gegen den Willen einer Person im StGB verortet?
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hawischer schrieb:

Wer sind denn die Täter von Köln, bitte?

Dem Vernehmen nach junge Männer mit nordafrikanisch-arabischem Aussehen, die mit Asylanträgen gewedelt haben sollen, aber erst seit kurzer Zeit in D sind. So mein Kenntnisstand.
Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Dem Vernehmen nach junge Männer mit nordafrikanisch-arabischem Aussehen, die mit Asylanträgen gewedelt haben sollen, aber erst seit kurzer Zeit in D sind. So mein Kenntnisstand.
Also sind es keine anerkannten Asylbewerber, also ist der oben zitierte Paragraph irrelevant.

Also doch aktuelle Flüchtlinge? Aber sowas kann und darf doch gar nicht sein, oder?
Geh mal davon aus, dass da sowohl solche (eher zum kleinen Teil) und kriminelle Banden ihr Unwesen trieben. Der Paragraph wird auf einige anwendbar sein, auf andere nicht. Ist aber auch völlig wurscht. Das Verhalten geht so oder so nicht!
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hawischer schrieb:

§ 177Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person


  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!


http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.

du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.

Nochmal greifen kann hier  der §177 . Wenn gewollt.

Ansonsten,  guten Tag.
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Ffm60ziger schrieb:  


hawischer schrieb:
§ 177Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person


mit Gewalt,
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!


http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.


du hast noch gefehlt in dem Kreis der besorgten Bürger. Euch ist jetzt aufgefallen das es da Veränderngen geben müsste, Jetzt.


Nochmal greifen kann hier  der §177 . Wenn gewollt.


Ansonsten,  guten Tag.

Erstens war ich schon immer für die Einführung dieses § alleine schon im Interesse der vielen Frauen,die sich täglich ,in Büros,. Arbeitstätten  u. der Freizeit solche Belästigungen gefallen lassen.müssen-  mit Ausländern, Asylbewerbern, Migranten oä. hat das überhaupt nichts zu tun-

und Zweitens , ist  es zwar nicht schlimm ,wenn man etwas mal nicht weiss,was  Strafgesetzparagraphen betrifft-

blöd ist nur ,wenn man wie du keine Ahnung hat,bereits eingestellte Gesetzesauszüge, worüber schon gesprochen wurde, nochmal einstellt u. hier den Nötigungs §  erneut anführt, obwohl dieser zu sexuellen Belästigungen eben nicht greift. , trotzdem auf seiner falschen Meinung beharrt u- diese noch als  " Krönung " als Argument verwendet um den Usern hier fremdenfeindliche Motive zu unterstellen . Das ist einfach schäbig.

Keinen guten Tag noch von mir.Du bleibst ja leider doch hier.
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hawischer schrieb:

Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.

Bei Handlungen die die sexueller Selbstbestimmung betreffen greift der 177 nicht? Echt jetzt? Wie wäre dann anfassen gegen den Willen einer Person im StGB verortet?
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FrankenAdler schrieb:  


hawischer schrieb:
Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.


Bei Handlungen die die sexueller Selbstbestimmung betreffen greift der 177 nicht? Echt jetzt? Wie wäre dann anfassen gegen den Willen einer Person im StGB verortet?

Im Zweifel garnicht.
"Beispiel: Ein Mann greift einer Frau an den Busen oder an den Po, bringt schlechte Anmachsprüche oder bespannt die Frau in der Umkleidekabine... etc...

In solchen, wie auch zahlreichen anderen Fällen sexueller Handlungen oder sexueller Anspielungen / Belästigungen, sind oftmals die Straftatbestände des Sexualrechts wie z.B. eine sexuelle Nötigung nicht erreicht, sei es weil keine Nötigungshandlung (Drohung / Gewalt / Ausnutzen einer hilflosen Lage) im Spiel ist, oder weil die sexuelle Handlung einfach noch nicht den für die Erfüllung einer Strafbarkeit nötige Intensität erreicht hat. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers muss die sexuelle Handlung eine gewisse Erheblichkeit aufweisen. Dies deshalb, weil der Begriff der sexuellen Handlung so weit gefasst ist, dass jede denkbare auf das Geschlecht bezogene Handlung (selbst das charmante Nachpfeifen einer Frau) schon unter den Begriff der sexuellen Handlung fällt."
Quelle: Anwalt.de

Übrigend. Das Gleichstellungsgesetz geht da weiter, aber das ist hier nicht das Thema.
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XXX schrieb:

das ist doch gerade mein Punkt, jeder der in Deutschland für ein Verbrechen bestraft wird sollte das gleiche Strafmaß erwarten können - nicht eine Personengruppe Haft oder Geldstrafe X und eine andere Personengruppe die Abschiebung

Warum sollte man ausländische kriminelle weiterhin hier dulden? Auf das Sie noch zig Straftaten begehen können und dem Staat, egal ob als Strafgefangener oder Leistungsbezieher, auf der Tasche liegen?

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?
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Emmkay schrieb:

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?

Himmel, natürlich ist das mein Ernst.
Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.

Wenn jemand aus einem unsicheren Herkunftsland geflohen ist und da um Leib und Leben fürchten muss, dann darf er nicht abgeschoben werden - das kann unter Umständen der Todesstrafe gleichkommen - Das ist ein Teil der Genfer Konvention ("Non-Refoulement-Prinzip&quot

Ich finde es auch nicht geil, wenn ausländische Kriminelle nach Deutschland kommen - ich finde auch Kriminelle, die hier geboren sind nicht geil - da gibts auch genug Pack was zeitlebens Leistungsempfänger ist und überhauptnichts zur Gesellschaft beiträgt - Nochmal, Gesetze sind für alle in Deutschland gleich und das ist gut so - löst man den Gleichheitsgrundsatz auf kann man auch schnell auf andere Ideen kommen .. zB könnte man sagen "naja, wenn jemand SEHR arm ist und in den Knast kommt (zB ein Obdachloser) - dann ist das ja fast wie Urlaub für den - dann könnte der ja die volle Haftstrafe absitzen wärend jemand, der sehr reich ist, nur einen Bruchteil absitzen muss - denn für ihn, der sonst seine 800m² Villa gewöhnt ist, bedeutet der Knast ja eine viel schlimmere Einschränkung! Weil die Strafe also für ihn subjektiv schlimmer ist, ist es nur fair wenn sie kürzer ausfällt!"..
Das wäre auch irgendwie "logisch" oder emotional nachvollziehbar aber so funktioniert Rechtsprechung gottlob nicht
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Emmkay schrieb:

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?

Himmel, natürlich ist das mein Ernst.
Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.

Wenn jemand aus einem unsicheren Herkunftsland geflohen ist und da um Leib und Leben fürchten muss, dann darf er nicht abgeschoben werden - das kann unter Umständen der Todesstrafe gleichkommen - Das ist ein Teil der Genfer Konvention ("Non-Refoulement-Prinzip&quot

Ich finde es auch nicht geil, wenn ausländische Kriminelle nach Deutschland kommen - ich finde auch Kriminelle, die hier geboren sind nicht geil - da gibts auch genug Pack was zeitlebens Leistungsempfänger ist und überhauptnichts zur Gesellschaft beiträgt - Nochmal, Gesetze sind für alle in Deutschland gleich und das ist gut so - löst man den Gleichheitsgrundsatz auf kann man auch schnell auf andere Ideen kommen .. zB könnte man sagen "naja, wenn jemand SEHR arm ist und in den Knast kommt (zB ein Obdachloser) - dann ist das ja fast wie Urlaub für den - dann könnte der ja die volle Haftstrafe absitzen wärend jemand, der sehr reich ist, nur einen Bruchteil absitzen muss - denn für ihn, der sonst seine 800m² Villa gewöhnt ist, bedeutet der Knast ja eine viel schlimmere Einschränkung! Weil die Strafe also für ihn subjektiv schlimmer ist, ist es nur fair wenn sie kürzer ausfällt!"..
Das wäre auch irgendwie "logisch" oder emotional nachvollziehbar aber so funktioniert Rechtsprechung gottlob nicht
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XXX schrieb:

Himmel, natürlich ist das mein Ernst.
Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.

Man ist Teil der deutschen Gesellschaft.....nicht Staatsbürger. Das macht den Unterschied
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FrankenAdler schrieb:  


hawischer schrieb:
Nein der §177 greift nicht, auch wenn Du es willst.


Bei Handlungen die die sexueller Selbstbestimmung betreffen greift der 177 nicht? Echt jetzt? Wie wäre dann anfassen gegen den Willen einer Person im StGB verortet?

Im Zweifel garnicht.
"Beispiel: Ein Mann greift einer Frau an den Busen oder an den Po, bringt schlechte Anmachsprüche oder bespannt die Frau in der Umkleidekabine... etc...

In solchen, wie auch zahlreichen anderen Fällen sexueller Handlungen oder sexueller Anspielungen / Belästigungen, sind oftmals die Straftatbestände des Sexualrechts wie z.B. eine sexuelle Nötigung nicht erreicht, sei es weil keine Nötigungshandlung (Drohung / Gewalt / Ausnutzen einer hilflosen Lage) im Spiel ist, oder weil die sexuelle Handlung einfach noch nicht den für die Erfüllung einer Strafbarkeit nötige Intensität erreicht hat. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers muss die sexuelle Handlung eine gewisse Erheblichkeit aufweisen. Dies deshalb, weil der Begriff der sexuellen Handlung so weit gefasst ist, dass jede denkbare auf das Geschlecht bezogene Handlung (selbst das charmante Nachpfeifen einer Frau) schon unter den Begriff der sexuellen Handlung fällt."
Quelle: Anwalt.de

Übrigend. Das Gleichstellungsgesetz geht da weiter, aber das ist hier nicht das Thema.
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Thx
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§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
   1.  mit Gewalt,
   2.  durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
   3.  unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!

http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
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hawischer schrieb:

§ 177Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person


  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!


http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.

Nun, für die sexuelle Handlung nach § 177 StGB reicht hier schon aus das Betasten der Geschlechtsteile auch beim bekleideten Opfer oder der weiblichen Brust; das dürfte ebenso wie Gewalt in Köln regelmäßig gegeben gewesen sein, da wüßte ich jetzt nicht warum das nicht anwendbar sein sollte.
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hawischer schrieb:

§ 177Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung


(1) Wer eine andere Person


  1. mit Gewalt,
  2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
  3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Sorry Pelo, ich kann nix dafür.
Du und viele andere hier und da, wollen einfach "ein Fass aufmachen"!


http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


Pelo hat recht und Du mal wieder nicht. Es gibt keinen § gegen sexuelle Beleidigung und nur davon hat er gesprochen. Der Gesetzgeber kennt nur die „normale" Beleidigung, also jeden Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.

Nun, für die sexuelle Handlung nach § 177 StGB reicht hier schon aus das Betasten der Geschlechtsteile auch beim bekleideten Opfer oder der weiblichen Brust; das dürfte ebenso wie Gewalt in Köln regelmäßig gegeben gewesen sein, da wüßte ich jetzt nicht warum das nicht anwendbar sein sollte.
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Maabootsche schrieb:

Nun, für die sexuelle Handlung nach § 177 StGB reicht hier schon aus das Betasten der Geschlechtsteile auch beim bekleideten Opfer oder der weiblichen Brust; das dürfte ebenso wie Gewalt in Köln regelmäßig gegeben gewesen sein, da wüßte ich jetzt nicht warum das nicht anwendbar sein sollte.

Siehe meinen Beitrag Nr. 448
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Maabootsche schrieb:

Nun, für die sexuelle Handlung nach § 177 StGB reicht hier schon aus das Betasten der Geschlechtsteile auch beim bekleideten Opfer oder der weiblichen Brust; das dürfte ebenso wie Gewalt in Köln regelmäßig gegeben gewesen sein, da wüßte ich jetzt nicht warum das nicht anwendbar sein sollte.

Siehe meinen Beitrag Nr. 448
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hawischer schrieb:  


Maabootsche schrieb:
Nun, für die sexuelle Handlung nach § 177 StGB reicht hier schon aus das Betasten der Geschlechtsteile auch beim bekleideten Opfer oder der weiblichen Brust; das dürfte ebenso wie Gewalt in Köln regelmäßig gegeben gewesen sein, da wüßte ich jetzt nicht warum das nicht anwendbar sein sollte.


Siehe meinen Beitrag Nr. 448

Da hier die Gewalt durch Dritte, die man sich für seine eigene Tat zu eigen macht, schon ausreicht, habe ich eher weniger Probleme, das bei einem weiblichen Opfer als gegeben anzusehen, wenn es sich von mehreren Männern körperlich bedrängt sieht.
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Emmkay schrieb:

Das ist jetzt nicht wirklich dein Ernst, oder?

Himmel, natürlich ist das mein Ernst.
Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.

Wenn jemand aus einem unsicheren Herkunftsland geflohen ist und da um Leib und Leben fürchten muss, dann darf er nicht abgeschoben werden - das kann unter Umständen der Todesstrafe gleichkommen - Das ist ein Teil der Genfer Konvention ("Non-Refoulement-Prinzip&quot

Ich finde es auch nicht geil, wenn ausländische Kriminelle nach Deutschland kommen - ich finde auch Kriminelle, die hier geboren sind nicht geil - da gibts auch genug Pack was zeitlebens Leistungsempfänger ist und überhauptnichts zur Gesellschaft beiträgt - Nochmal, Gesetze sind für alle in Deutschland gleich und das ist gut so - löst man den Gleichheitsgrundsatz auf kann man auch schnell auf andere Ideen kommen .. zB könnte man sagen "naja, wenn jemand SEHR arm ist und in den Knast kommt (zB ein Obdachloser) - dann ist das ja fast wie Urlaub für den - dann könnte der ja die volle Haftstrafe absitzen wärend jemand, der sehr reich ist, nur einen Bruchteil absitzen muss - denn für ihn, der sonst seine 800m² Villa gewöhnt ist, bedeutet der Knast ja eine viel schlimmere Einschränkung! Weil die Strafe also für ihn subjektiv schlimmer ist, ist es nur fair wenn sie kürzer ausfällt!"..
Das wäre auch irgendwie "logisch" oder emotional nachvollziehbar aber so funktioniert Rechtsprechung gottlob nicht
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XXX schrieb:

Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.

Wer in Deutschland eine Straftat begeht, wird immer nach deutschen Gesetz bestraft. Auch wenn der Asylantrag nicht bewilligt wird und sogar, wenn man nur als Tourist hier ist.
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Was für eine schräge Diskussion um §. Wenns da Verbesserurgen braucht, bitte machen. Sehe ich in dem Fall auch so " Sex. Belästigungen am Arbeitplatz, Schule, Sportverein, usw.

Nochmal §177 reicht aus wenn gebraucht! Ein ander zusätzlich gerne.
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XXX schrieb:

Himmel, natürlich ist das mein Ernst.
Man kann nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen - Wenn der negativ ausfällt geht es wieder zurück, wenn zB festgestellt wird, dass aus einem sicheren Herkunftsland geflohen wird.
Wenn der Asylantrag bewilligt wird, ist man Teil der Deutschen Gesellschaft und wird nach Deutschen Gesetzen, die für alle hier gleichermaßen gelten bestraft.

Man ist Teil der deutschen Gesellschaft.....nicht Staatsbürger. Das macht den Unterschied
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Emmkay schrieb:

Man ist Teil der deutschen Gesellschaft.....nicht Staatsbürger. Das macht den Unterschied

Was für einen Unterschied und für wen? Für Dich? Für Recht und Gesetz macht's eben keinen Unterschied

Raggamuffin schrieb:

Wer in Deutschland eine Straftat begeht, wird immer nach deutschen Gesetz bestraft. Auch wenn der Asylantrag nicht bewilligt wird und sogar, wenn man nur als Tourist hier ist.

Absolut richtig, war von mir unklar geschrieben..
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Hier beschreibt ein Opfer ihre Erlebnisse. Laut ihrer Aussage interessierten sich die Männer einen Dreck für ihr Smartphone oder sonstige Wertgegenstände:
https://www.youtube.com/watch?v=eirC7HeIFuA
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Emmkay schrieb:

Man ist Teil der deutschen Gesellschaft.....nicht Staatsbürger. Das macht den Unterschied

Was für einen Unterschied und für wen? Für Dich? Für Recht und Gesetz macht's eben keinen Unterschied

Raggamuffin schrieb:

Wer in Deutschland eine Straftat begeht, wird immer nach deutschen Gesetz bestraft. Auch wenn der Asylantrag nicht bewilligt wird und sogar, wenn man nur als Tourist hier ist.

Absolut richtig, war von mir unklar geschrieben..
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Mal unabhängig von der Widerlichkeit der Taten bin ich doch erstaunt und erfreut, wie viele hier im Forum sich für Frauenrechte einsetzen.

Da waren wir deutlich weniger weit bevor sich die Flüchtlingszahlen so drastisch erhöhten.

Prima!
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Es wäre vielleicht sinnvoller in eine Universitätsbibliothek zu fahren und die gängigen Kommentierungen zu § 177 StGB zu lesenals hier unentwegt darüber zu streiten ob und inwieweit er andwendbar wäre, ist, oder auch sein kann. Wir drehen uns in dieser Frage doch im Kreis.


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