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2015/16 Silvestervorfälle in Köln [und Folgen]

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Dazu bedarf es keiner weiteren Worte mehr!!!

Ein internes Protokoll der Polizei offenbart das ganze Ausmaß der Kölner Silvesterübergriffe. Laut dem Report, der dem SPIEGEL vorliegt, befürchteten die Beamten Tote. Der Autor schildert die Situation als "chaotisch und beschämend".

Dem Bericht zufolge trafen die Beamten auf zahlreiche verstörte, weinende, verängstigte Passanten, insbesondere Frauen und Mädchen. Diese hätten "Schlägereien, Diebstähle, sex. Übergriffe an Frauen usw." gemeldet. Als Täter wurden immer wieder männliche Migrantengruppen genannt.

◾Beamte wurden demnach durch enge Menschenringe daran gehindert, zu Hilferufenden vorzudringen
◾Ein Mann wird zitiert: "Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen."

Der Verfasser des Berichts zieht ein düsteres Fazit: Den Maßnahmen der Beamten sei mit einer Respektlosigkeit begegnet worden, "wie ich sie in 29 Dienstjahren noch nicht erlebt habe".

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-das-steht-im-internen-polizeibericht-zur-silvesternacht-a-1070837.html
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DougH schrieb:

◾Ein Mann wird zitiert: "Ich bin Syrer, ihr müsst mich freundlich behandeln! Frau Merkel hat mich eingeladen."

Und dann ist das vermutlich einer?

Ich sehe nach wie vor das Hauptversagen bei der Polizei - wenn "Zivilisten" eine solche Situation nicht schnell erfassen, geschenkt - aber Polizisten sollten schon bevor etwas derartig eskaliert Antennen dafür haben wie sich eine Lage entwickelt und ein beschissener Menschenring kann doch kein Grund sein die Arbeit einzustellen, dann hat man den Ring zu sprengen!
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DougH schrieb:  


Haliaeetus schrieb:
Auch sind Sanktionen nicht allein eine Strafe (auch wenn der Begriff Strafgesetzbuch das suggerieren mag) sondern auch dazu gedacht, den Täter zu rehabilitieren


Und was ist mit den Opfern...würdest du auch so reden wollen wenn es um eine die sehr nahstehende Person ginge!!

Was sollte man mit den Tätern machen?
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Brady schrieb:  


DougH schrieb:  


Haliaeetus schrieb:
Auch sind Sanktionen nicht allein eine Strafe (auch wenn der Begriff Strafgesetzbuch das suggerieren mag) sondern auch dazu gedacht, den Täter zu rehabilitieren


Und was ist mit den Opfern...würdest du auch so reden wollen wenn es um eine die sehr nahstehende Person ginge!!


Was sollte man mit den Tätern machen?

....
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DougH schrieb:

Ergänzung: Ohne Worte


"14 aus Syrien und eine aus Afghanistan"


Auch habe es wohl doch Festnahmen gegeben. Diese Personen seien "definitiv erst wenige Tage oder Wochen" in Deutschland gewesen, schreibt der "Kölner Express". "Von diesen Personen waren 14 aus Syrien und eine aus Afghanistan. Das ist die Wahrheit. Auch wenn sie schmerzt."


http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76571508/geheimer-einsatzbericht-von-koeln-spiessrutenlauf-durch-maennermassen-.html

Wundert mich dann doch sehr, dass nachdem es bisher immer hieß, hauptsächlich Nordafrikaner, nun alle festgenommenen aus Syrien kommen sollen, diese erst wenige Tage in Deutschland sind, aber ja scheinbar (entsprechend der oben gemachten Zitate) toll in deutscher Sprache die Polizisten verhöhnen können.

Passt irgendwie überhaupt nicht zu den bisherigen Berichten und Zeugenaussagen, so dass entweder bisher ein Großteil Falschmeldungen war oder es sich hier um eine Falschmeldung handelt.
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Exil-Adler-NRW schrieb:  


DougH schrieb:
Ergänzung: Ohne Worte


"14 aus Syrien und eine aus Afghanistan"


Auch habe es wohl doch Festnahmen gegeben. Diese Personen seien "definitiv erst wenige Tage oder Wochen" in Deutschland gewesen, schreibt der "Kölner Express". "Von diesen Personen waren 14 aus Syrien und eine aus Afghanistan. Das ist die Wahrheit. Auch wenn sie schmerzt."


http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_76571508/geheimer-einsatzbericht-von-koeln-spiessrutenlauf-durch-maennermassen-.html


Wundert mich dann doch sehr, dass nachdem es bisher immer hieß, hauptsächlich Nordafrikaner, nun alle festgenommenen aus Syrien kommen sollen, diese erst wenige Tage in Deutschland sind, aber ja scheinbar (entsprechend der oben gemachten Zitate) toll in deutscher Sprache die Polizisten verhöhnen können.


Passt irgendwie überhaupt nicht zu den bisherigen Berichten und Zeugenaussagen, so dass entweder bisher ein Großteil Falschmeldungen war oder es sich hier um eine Falschmeldung handelt.

Nun ja, bei den Tausend Leuten die sich auf dem Domvorplatz aufgehalten haben sollen, waren sicher viele verschiedene Nationalitäten dabei.
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pelo schrieb:

Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.

schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an
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Tafelberg schrieb:  


pelo schrieb:
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.


schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an

Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung".
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
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Tafelberg schrieb:  


pelo schrieb:
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.


schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an

Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung".
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
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FrankenAdler schrieb:  


Tafelberg schrieb:  


pelo schrieb:
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.


schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an


Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung".
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.

Danke für die Konkretisierung
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Bedauerlich ist, dass für die betroffenen  Frauen, die in Köln sexuell bedrängt wurden u. Anzeigen erstatteten,wie angrabschen an Brust u. Po u. selbst in den Schritt greifen ,leider strafrechtsmässig  kaum etwas dabei herauskommt,selbst wenn die Täter dingfesst gemacht werden u. identifiziert sind.

Nur bei den 2 Vergewaltigen   Frauen besteht Hoffnung ,dass die Täter angeklagt u. verurteilt werden,sollte man deren habhaft werden.

Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.

Gute Chancen auf Verurteilung haben nur die Frauen ,welche  bestohlen wurden, sollten die Täter gefasst u. identifiziert werden.
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pelo schrieb:

Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.

Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.

Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).

Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.

Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.

Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
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pelo schrieb:

Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.

Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.

Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).

Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.

Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.

Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
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Exil-Adler-NRW schrieb:  


Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.

TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
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Tafelberg schrieb:  


pelo schrieb:
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.


schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an

Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung".
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.
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FrankenAdler schrieb:  


Tafelberg schrieb:  


pelo schrieb:
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.


schon wieder ein Pelo Beitrag dem ich zustimmen kann, das neue Jahr fängt gut an


Es gibt den 177 StGB "Sexueller Nötigung".
Abs.5 definiert den minderschweren Fall und sagt was von 6 Monaten Freiheitsstrafe.
Schwierig ist es halt immer zu belegen was genau tatsächlich passiert ist. Egal ob Oktoberfest oder Kölner Silvester.

Danke dir fürs auffinden.
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Exil-Adler-NRW schrieb:  


Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.

TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.
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Blablablubb schrieb:

TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.

... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
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Blablablubb schrieb:

TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.

... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
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FrankenAdler schrieb:

... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar

Straffällige? Natürlich! Ansonsten laber Rhabarber...
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Blablablubb schrieb:

TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.

... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar
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FrankenAdler schrieb:  


Blablablubb schrieb:
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.


... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar

Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
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pelo schrieb:

Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.

Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.

Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).

Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.

Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.

Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.
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Exil-Adler-NRW schrieb:  


pelo schrieb:
Hier müsste meiner Meinung nach dringend eine Gesetzesänderung erfolgen,denn einen Straftatbestand  "Sexuelle Belästigung " gibt es im Deutschen Strafrecht nicht.


Wobei man bei den Vorfällen wohl durchaus auch den § 177 Abs.1 StGB anwenden kann. Dieser beschreibt die sexuelle Nötigung, bei der durch Gewalt, drohen mit Gewalt oder Ausnutzen einer schutzlos ausgelieferten Lage die Duldung von sexuellen Handlungen an sich genötigt wird. Zumindest in der Köln Situation, wo die Frauen auch festgehalten wurden, dürfte man wohl den Gewaltbegriff haben.


Die Vergewaltigung ist im übrigen ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, wobei halt das Eindringen in den Körper beschrieben wird (mit dem Finger reicht übrigens, worum es bei den aktuellen Fällen gehen dürfte).


Da die sexuelle Nötigung hier in den Fällen wohl gemeinschaftlich begangen wurde, haben wir hier sogar einen besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung, der das selbe Strafmaß hat, wie die tatsächliche Vergewaltigung und bei 2 Jahren Knast beginnt.


Soviel zur schönen Theorie, die wohl schon an der Ermittlung der Täter und der Zurechnung einzelner Tatbeiträge scheitern wird.


Aber die Gesetze zur Bestrafung sind schon da.

Das stimmt u. ist mir auch bekannt. Ich meinte aber damit nicht zum Beispiel das Festhalten einer Frau u.dann die massive Bedrohung o.ä,, sondern die ganz"normale " Belästigung ,wie sie offenbar in Köln in grossem Maß geschehen ist.

Beispiel : viele Frauen haben ausgesagt , "  ich wurde begrapscht, mir wurde im vorbeigehen an den Po oder in den Schritt gegriffen, ich wurde an der Brust angelangt " , dann greift eben§ 177 leider nicht.

Es gab zu solchen Vorfällen schon zahlreiche Gerichtsverhandlungen . Die Täter wurden in der Regel freigesprochen.
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Straftaten. Ob Oktoberfest oder Kölner Silvester;

anzufügen als Großveranstaltung ist noch das Museumsuferfest wo es rund um das Fest schon zu etlichen tödlichen Auseinandersetzungen kam.
Ich(Esel) meine und viele andere auch vollkommen zu Recht, das muss bestraft bzw. geandet werden.
Und das eben Rechtsstaatlich. Aber da gibts ja in der BRD keine zwei Meinungen.
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FrankenAdler schrieb:

... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar

Straffällige? Natürlich! Ansonsten laber Rhabarber...
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Blablablubb schrieb:

Straffällige? Natürlich! Ansonsten laber Rhabarber...

Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
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FrankenAdler schrieb:  


Blablablubb schrieb:
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.


... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar

Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
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Taunusabbel schrieb:

Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?

Ich finde es richtig - nicht "emotional" richtig aber rational richtig, denn jeder deutsche, der sowas macht, darf auch in Deutschland bleiben - wenn man den Gleichheitsgrundsatz aufweicht macht man juristisch ein ziemliches Fass auf..
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Blablablubb schrieb:

Straffällige? Natürlich! Ansonsten laber Rhabarber...

Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
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FrankenAdler schrieb:

Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?

Nein, natürlich nicht. Da müsste man sich auf gewisse gravierende Straftaten festlegen.
Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen
Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
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FrankenAdler schrieb:

Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?

Nein, natürlich nicht. Da müsste man sich auf gewisse gravierende Straftaten festlegen.
Aber sowas wie in Köln würde mir da schon reichen. Und Tafelberg scheinbar auch, dessen
Frage du leider noch nicht beantwortet hast!
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Korrektur: Nicht Tafelberg sondern Taunussabbel
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Blablablubb schrieb:

Straffällige? Natürlich! Ansonsten laber Rhabarber...

Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?
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FrankenAdler schrieb:  


Blablablubb schrieb:
Straffällige? Natürlich! Ansonsten laber Rhabarber...


Straffällig? Also auch Schwarzfahren = Abschiebung?
Du bist dir aber schon klar darüber, dass es kein extra Strafrecht für Migranten geben kann, sollten wir den Grundsatz "Gleichheit vor dem Gesetz" aufrecht erhalten wollen, oder?
Natürlich könnte man festlegen dass JEDE noch so geringe Straftat sofort zur Abschiebung führt. Ist das dein Wunsch?
Wie gesagt: einmal Schwarzfahren, ab nach Syrien?

naja, da könnte man ja grds. schon mal unterscheiden zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Inwiefern dann eine Absenkung des zur Abschiebung berechtigenden Strafmaßes mit internationalen Übereinkünften vereinbar ist, wäre dann wieder eine andere Sache. Aber von Rotlichtverstößen oder Geschwindgkeitsüberschreitungen hat nun wirklich niemand gesprochen
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FrankenAdler schrieb:  


Blablablubb schrieb:
TdM sagte gestern, dass sich Straftaten erst dann auf das Asylverfahren auswirken, wenn das Strafmaß mindestens 3 Jahre Freiheitsstrafe betrage. Deshalb müsse man überlegen, diese Regelung zu ändern.


... da weiß man dann auch wieder worum es dir in erster Linie geht! Nicht etwa der Schutz von Frauen sondern die Möglichkeit Flüchtlinge los zu werden. War aber klar

Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?
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Taunusabbel schrieb:

Du findest es also richtig wenn Asylbewerber (falls es denn welche waren und es ihnen nachzuweisen ist) die so etwas tun wie an Silvester in D bleiben dürfen ?

Naja. Wie schon gesagt. Ich halte es da tatsächlich mit dem Gesetz. Wenn eine Straftat eine Konsequenz wie Abschiebung nach den gültigen Gesetzen hergibt Bitte schön. Ich verlange ja auch keine Freiheitsstrafen wo eine geringere Sanktion angezeigt ist. Liegt wahrscheinlich daran, dass ich eine  positive Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit habe.
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Aus dem § 60 des Aufenthaltsgesetzes:

(8) Absatz 1 (regelt die Fälle in denen keine Abschiebung möglich ist, Anm d. Verf.) findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt.


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