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2015/16 Silvestervorfälle in Köln [und Folgen]

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Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.

Die Menschenwürde ist unantastbar und ein Eingriff nicht zu rechtfertigen. Sonstige Grundrechte sind prinzipiell einschränkbar. Warum will man das hier nicht verstehen?
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Sledge_Hammer schrieb:

Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.

Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
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Exil-Adler-NRW schrieb:

Naja, viele sind ja derzeit der Meinung, dass wir seit Jahrzehnten eine Links-Grüne Regierung haben.

es ist schon seltsam, von den letzten 25 jahren waren rot-grün genau 7 in der bundesregierung, zuletzt vor 12 jahren 2005. seitdem kanzlert die cdu unter zu hilfenahme der spd. aber irgendwie sind ganz oft die grünen die bösewichte wenn etwas nicht reibungslos funktioniert. das hat bei manchen kritikern schon etwas von verfolgungswahn. dabei müssten bei konservativen doch eigentlich "die linke" dem natürlichen feindbild entsprechen.

aber seit die sich mit der afd um wähler streiten gehören sie wohl in den reigen der etablierten parteien. und da bleiben dann halt nur die grünen, wenn man sich schon über feindbilder definieren möchte.
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peter schrieb:  


Exil-Adler-NRW schrieb:
Naja, viele sind ja derzeit der Meinung, dass wir seit Jahrzehnten eine Links-Grüne Regierung haben.


es ist schon seltsam, von den letzten 25 jahren waren rot-grün genau 7 in der bundesregierung, zuletzt vor 12 jahren 2005. seitdem kanzlert die cdu unter zu hilfenahme der spd. aber irgendwie sind ganz oft die grünen die bösewichte wenn etwas nicht reibungslos funktioniert. das hat bei manchen kritikern schon etwas von verfolgungswahn. dabei müssten bei konservativen doch eigentlich "die linke" dem natürlichen feindbild entsprechen.


aber seit die sich mit der afd um wähler streiten gehören sie wohl in den reigen der etablierten parteien. und da bleiben dann halt nur die grünen, wenn man sich schon über feindbilder definieren möchte.

Da Du mir ja eine besondere Freude oder gar "Verfolgungswahn" unterstellst die Grünen ständig zu zitieren, will ich zu Deiner obigen Aussage doch noch was sagen. Kleinreden sollte man die Grünen nicht. Warum Du es tust, verstehe ich nicht.
Die Grünen stellen in BW den Ministerpräsidenten, sind an den Regierungen in Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Thüringen,Sachsen-Anhalt beteiligt. Im Bund haben sie als relevante Oppositionspartei eine herausragende Position und eine entsprechene Wahrnehmung durch die Medien.
Durch ihre Länderbeteiligung können sie die Bundesgesetzgebung über den Bundesrat massiv beeinflussen und auch blockieren. Siehe ihre Blockade bei der Frage der sicheren Herkunftsländer in Nordafrika.
Wir diskutieren hier über die innere Sicherheit und über Fragen des angemessenen rechtlichen und moralischen Umganges. Da ist die Auseinandersetzung mit einer wichtigen poitischen Partei (siehe oben) bitte nicht nur erlaubt, sondern geboten.
Ich zitiere den Mainzer Politologen Falter der diese Woche sagte:
"Die Grünen sind zwei Parteien in einer" Während Parteichefin Peter eine "verkappte linke Sozialdemokratin" zu sein scheine, stehe Cem Özdemir für den liberal-ökologischen Flügel."
Die Partei müsse den Weg zu einer Sicherheitspolitik mit Augenmaß finden, sagte Falter. Im Gegensatz zu Peter hätten die anderen Mitglieder der Grünen-Führung gemerkt, dass in diesem Jahr eine Bundestagswahl ansteht, bei der die Innere Sicherheit ein Hauptthema sein wird.
"Die Grünen werden hier nicht allein mit Spät-Achtundsechziger-Reflexen wie 'Die wahren Provokateure sind immer die Bullen' erfolgreich sein."
So wie Falter sehe ich das auch. Sollten die Grünen wirklich an der nächsten Bundesregierung beteiligt sein, will ich schon gerne vorher wissen, auf was ich mich als Wähler da einlasse. In Sicherheitsfragen weiß ich es nicht.
Quelle für das Zitat:
http://www.focus.de/politik/deutschland/sicherheitspolitik-politologe-juergen-falter-sicherheitsdebatte-stellt-die-gruenen-vor-zerreissprobe_id_6445552.html
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Sledge_Hammer schrieb:

Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.

Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
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also ich komme jetzt nicht darauf, was Du uns sagen willst. Die Menschenwürde ist ausnahmslos geschützt. Alle anderen Grundrechte können natürlich eingeschränkt werden; entweder ist das im entsprechenden Grundrecht selbst geregelt oder eben im Wege der praktischen Konkordanz, also in Konflikt zu anderen Grundrechten qua Abwägung.

Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
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also ich komme jetzt nicht darauf, was Du uns sagen willst. Die Menschenwürde ist ausnahmslos geschützt. Alle anderen Grundrechte können natürlich eingeschränkt werden; entweder ist das im entsprechenden Grundrecht selbst geregelt oder eben im Wege der praktischen Konkordanz, also in Konflikt zu anderen Grundrechten qua Abwägung.

Und auch wenn es die zugegebenermaßen oftmals überhebliche und belehrende Art von Sledge_Hammer nicht immer leicht macht seinerseits sachlich zu bleiben, wäre es doch im Zweifel vernünftig den Konflikt aufs Inhaltliche zu beschränken und sich Dinge wie "Schlauberger" zu verkneifen.
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Naja, das liegt doch auf der Hand: hier wurde ein Grundrecht eingeschränkt in einer Art, wie es das Grundgesetz verbietet. Dass Grundrechte eingeschränkt sein können, ist mir bekannt; dazu hätte ich aber gerne eine plausible Begründung.

Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
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Naja, das liegt doch auf der Hand: hier wurde ein Grundrecht eingeschränkt in einer Art, wie es das Grundgesetz verbietet. Dass Grundrechte eingeschränkt sein können, ist mir bekannt; dazu hätte ich aber gerne eine plausible Begründung.

Darum geht es doch in der ganzen Diskussion, oder?
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das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
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das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
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ich vergaß: aber natürlich muss man das prüfen dürfen und auch der Staat hat ein Interesse daran, dass mutmaßliche Verstöße überprüft werden können.
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Sledge_Hammer schrieb:

Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.

Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?
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WuerzburgerAdler schrieb:  


Sledge_Hammer schrieb:
Und vor allem immer dieses "grundgesetzwidrig". Sorry Würzburger, aber mit dieser inhaltsleeren und juristisch nicht belegten Aussagen wiederholt rumzuwerfen, ist mehr als peinlich.


Für dich Schlauberger zitiere ich den einschlägigen Artikel 3 nochmals ausführlich:


Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Muss ich weiter ausführen oder kommst du auf den Rest selbst?

Ok, gut. Das ist die Diskussionsgrundlage. Ich verweise gern auf den lieben Haliaeetus, der das sehr schön erklärt hat. Ohne arrogant, überheblich, überschlau, überintelligent, frech usw. zu wirken: Es ist nicht (!) damit getan, das Gesetz oder bestimmte Grundrechte und erst recht nicht nur Teile der Grundrechte zu lesen und seine Schlüsse daraus zu ziehen. Wenn wir die richtige Grundlage bald mal gefunden haben, nehme ich gerne wieder an der Diskussion teil
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das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.
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Haliaeetus schrieb:

das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.

Herrje, darum gehts doch. Eine Gefängnisstrafe schränkt ein, weil jemand etwas verbrochen hat. Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
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Wie sollen wir von Außen eigentlich als Laien wissen, ob hier schon ein Verstoß gegen Artikel 3 GG vorliegt (sprich Racial Profiling)?
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Haliaeetus schrieb:

das mit dem Verbot ist so eine Sache. So ziemlich alles auf der Welt schränkt Grundrechte ein. Das ist dann aber nicht per se grundrechtswidrig. Es muss nur entsprechend rechtfertigt werden können. Eine Gefängnisstrafe beispielsweise schränkt die Freizügigkeit bzw. allg. Handlungsfreiheit ein, ist aber dennoch nicht verboten sondern unter gewissen Voraussetzungen durchaus angezeigt. Genauso verhält es sich mit Personenkontrollen oder Betretungsverboten.

Herrje, darum gehts doch. Eine Gefängnisstrafe schränkt ein, weil jemand etwas verbrochen hat. Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.
Bin ich jetzt vollkommen bescheuert oder was?
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nein, bist Du nicht. Die Aussage ist umfassend richtig.
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Wie sollen wir von Außen eigentlich als Laien wissen, ob hier schon ein Verstoß gegen Artikel 3 GG vorliegt (sprich Racial Profiling)?
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SGE_Werner schrieb:

Wie sollen wir von Außen eigentlich als Laien wissen, ob hier schon ein Verstoß gegen Artikel 3 GG vorliegt (sprich Racial Profiling)?

Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
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nein, bist Du nicht. Die Aussage ist umfassend richtig.
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Haliaeetus schrieb:

nein, bist Du nicht. Die Aussage ist umfassend richtig.

Das ist... beruhigend.
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SGE_Werner schrieb:

Wie sollen wir von Außen eigentlich als Laien wissen, ob hier schon ein Verstoß gegen Artikel 3 GG vorliegt (sprich Racial Profiling)?

Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.

Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...

Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
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Wie sollen wir von Außen eigentlich als Laien wissen, ob hier schon ein Verstoß gegen Artikel 3 GG vorliegt (sprich Racial Profiling)?
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ist ohne nähere Infos schlicht unmöglich das zu beurteilen. Wenn irgendwann weitere Aussagen Unbeteiligter hinzu kommen, verdichtet sich das Ganze möglicherweise zu einem Gesamtbild, das eine Beurteilung zulässt.
Bisher haben wir einen - nennen wir es mal - unglücklichen Tweet und die Aussagen der Polizei. Der Tweet nährt Zweifel, dass die Kontrollen tatsächlich immer anlassbezogen gewesen sind. Aber etwas Gegenteiliges ist eben auch nicht belegt und selbst wenn, wäre ja immer noch eine Abwägung zu treffen und der Polizei ein gewisser Einschätzungsspielraum in Sachen Gefahrenabwehr zuzugestehen.
Unterm Strich dürfte das Handeln wohl im Großen und Ganzen als angemessen durchgehen, weil entsprechende Erfahrungswerte aus dem Vorjahr und Verhaltensmuster bei der Anreise gegeben oder wenigstens von der Polizei ausreichend glaubhaft dargestellt werden können.
Spannend wirds, wenn Videos aus Zügen oder Bahnhöfen auftauchen. Andernfalls wird bei einer Abwägung (und das sage ich jetzt völlig ohne Wertung) zumeist den Polizisten Glauben geschenkt.
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Spielmacher71 schrieb:  


Xaver08 schrieb:
logisch. dann wären sie aber kontrolliert worden, weil sie marodieren.


Falsch! Diese Gruppe wäre kontrolliert worden, weil sie im Vorjahr bereits negativ aufgefallen ist!

wat?

wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?

na dann...
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Xaver08 schrieb:

wat?


wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?


na dann...

Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.

Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...

Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
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Hattest Du Sack nicht gerade noch gefragt? Und dann reitest Du mich unmittelbar in einen CE. Das ist mal nicht die feine Art!
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nein, bist Du nicht. Die Aussage ist umfassend richtig.
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Wie bitte??? Kinners, also so langsam...

Die Aussage

Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.

gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass  ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*

gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
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Wie bitte??? Kinners, also so langsam...

Die Aussage

Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört.

gilt im Grundsatz. Aber selbstverständlich nur im Grundsatz und es ist vielfach vorgekommen, dass  ein Eingriff in Art. 3 Abs. 3

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.*

gerechtfertigt war. Wieso ist das nicht zu verstehen? NUR in die Menschenwürde darf definitiv nicht eingegriffen werden. Alles andere ist insbesondere eine Frage der sachlichen Rechtfertigung / des sachlichen Grundes und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
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ich habe der Aussage:

"Das Grundgesetz verbietet jedoch, jemanden einzuschränken, weil er einer bestimmten Rasse angehört."

zugestimmt. War das falsch? Sorry, ich habe gerade keinen Maunz/Dürig zur Hand. Aber jemanden explizit wegen seiner Rassenzugehörigkeit (und das war die Frage) zu diskriminieren scheint mir dann doch ein Verstoß gegen Art. 3 III GG zu sein.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.

Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...

Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.
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SGE_Werner schrieb:  


WuerzburgerAdler schrieb:
Keine Ahnung. Es sah halt danach aus. Das war ja das, was Frau Peter wissen wollte.


Das ist auch legitim, dass sie das wissen will. Aber ich glaub, dafür braucht es mehr als einzelne Augenzeugen, Polizei-Statements und Außenbetrachtung. Wofür gibts Gerichte und Untersuchungsgremien auf parlamentarischer Ebene...


Weiß nicht, warum wir hier bei so einem eher nicht eindeutigen Fall uns zu Tode diskutieren, wenn wir ohnehin keine klare Antwort aktuell erhalten können.

lach.

ein lustiger ansatz in einem fussballforum, in dem sich über alles zu tode diskutiert wird, und jeder es besser weiss, als die handelnden akteure
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Xaver08 schrieb:

wat?


wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?


na dann...

Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.
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Spielmacher71 schrieb:  


Xaver08 schrieb:
wat?


wenn eine gruppe engländer marodierend durch die stadt zieht, wird sie kontrolliert weil sie letztes jahr negativ aufgefallen ist und nicht weil sie dieses jahr marodiert?


na dann...


Ich denke, Du verstehst genau was ich meine. Sollte die Gewalt damals beispielsweise von gewalttätigen und betrunkenen Engländern ausgegangen sein, gäbe es diese Rassismusdebatte dann auch? Wohl kaum! Die Arbeit der Polizei wäre vermutlich aber die selbe gewesen, wie bei jeder anderen Gruppe.

nein, ich verstehe dich nicht.

hätte es letztes jahr marodierende engländer gegeben, hätte man dieses jahr garantiert nicht alle weisshäutigen, englischsprachigen menschen eingekesselt und nach hause geschickt, sondern man hätte die nachhause geschickt, die wieder marodierend durch die stadt ziehen und zwar vollkommen zu recht.


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