Mit dieser Aktion holt Darmstadt sich erst recht den Ärger ins Haus. Die vernünftigen Fans bleiben weg und die die sowieso nur auf Krawall aus sind und die Eintracht in Ihrem Ruf schädigen werden, sind jetzt erst recht angespornt dort für Ärger zu sorgen.
Auf jeden Fall haben sich die Stadt Darmstadt und die Polizei Südhessen mit dieser Maßnahme gleich doppelt lächerlich gemacht. Einerseits, weil man so getan hat, als würde eine wütende brandschatzende Horde kommen, die die Darmstädter Innenstadt nicht nur zerstören, sonder total pulverisieren will und zweiten weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Auf jeden Fall haben sich die Stadt Darmstadt und die Polizei Südhessen mit dieser Maßnahme gleich doppelt lächerlich gemacht. Einerseits, weil man so getan hat, als würde eine wütende brandschatzende Horde kommen, die die Darmstädter Innenstadt nicht nur zerstören, sonder total pulverisieren will und zweiten weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Die Gefahr die ich sehe ist allerdings, dass einige unserer "Fans" im Zuge der öffentlichen Wahrnehmung dieser Maßnahme nachträglich "legitimieren". Die Medien warten nur auf die entsprechenden Bilder und am Ende hatte die Polizei "Recht" und der Randalemeister ist wieder in den Negativschlagzeilen.
Auf jeden Fall haben sich die Stadt Darmstadt und die Polizei Südhessen mit dieser Maßnahme gleich doppelt lächerlich gemacht. Einerseits, weil man so getan hat, als würde eine wütende brandschatzende Horde kommen, die die Darmstädter Innenstadt nicht nur zerstören, sonder total pulverisieren will und zweiten weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Die Gefahr die ich sehe ist allerdings, dass einige unserer "Fans" im Zuge der öffentlichen Wahrnehmung dieser Maßnahme nachträglich "legitimieren". Die Medien warten nur auf die entsprechenden Bilder und am Ende hatte die Polizei "Recht" und der Randalemeister ist wieder in den Negativschlagzeilen.
Nach dem Ding gestern ist davon auszugehen das mehr über die lustigen Jungs und ihre rennereien nach dem Spiel gesprochen wird als über das Spiel. Aber wenn der ganze Block in Frankfurt "Lilienschweine" gepaart mit einem fröhlichen "Wenn wir wollen schlagen wir euch tod singt" singt ist das ja nur ein Spruch... Es ist nicht nur die Mannschaft und die Verantwortlichen im Verein/AG die mir den Spass am Fussball genommen haben...
Die Eintracht ist doch von der Massnahme gar nicht rechtlich betroffen. Adressat sind nur einzelne Personen. Gerichtlich vorgehen koennen nur die Betroffenen. Also jeder Fan, eagl wo erwohnt, un alle Offiziellen, die nicht Teil der Offiziellen Delegation sind. Diedie Eintracht koennte hoechstens sagen, sie unterstuetzt Fans, die sich juristisch wehren. Wird s aber nicht.
Ins Stadion darf doch eh keiner, kann manns nicht einfach mal hinnehmen und in Frankfurt das Spiel schauen? Nein es ist ja total wichtig in Darmstadt vorm Ferseher zu hängen. Weil nur wenn man in Darmstadt schaut hilft es der SGE. Gibt echt genug Probleme im Moment, als das sich jetzt am Ende noch Juristen mit diesem Pille Palle beschäftigen müssen. Bedanken sollte man sich eher bei den denen die das ganze im Hinspiel angezettelt haben. So schön die Choreos auch sind, aber dieser ganze Ultra Blödsinn wird genau das Gegenteil von dem bewirken was die wollen. Allerdings hätte die Eintracht, wie schon angemerkt, ein Public Viewing gegen kleines Eintrittsgeld(für Unkosten und Polizei oder Security) organisieren können um den Fans einen Anlaufpunkt zu bieten. Sicherlich wären dann auch einige die jetzt auf Krawall um jeden Preis aus sind von der Fahrt nach Da abgehalten worden.
Nein es ist ja total wichtig in Darmstadt vorm Ferseher zu hängen.
ich käme auch nicht auf die Idee von Ffm nach DA deswegen zu fahren. Aber es geht bei diesem seltsamen Beschluss ja darum, dass pauschal alle SGE Fans unter Generalverdacht gestellt werden. Selbst die konservative FAZ hat ein Problem damit. Ich kenne einige SGE Fans die in DA wohnen. Die müssen jetzt konsequent keinen Schal etc. anziehen, sie werden es überleben und um keinen zu provozieren, ist es auch sinnvoll Aber ich finde den Ansatz dennoch skandalös.
Meister2009 schrieb: Es ist einfach nur traurig, diese Leute machen uns unseren Fußball kaputt und schaden unser Eintracht!! Ausgerechnet jetzt, wo die Mannschaft im Abstiegskampf die Unterstützung der Fans brauchen würde, darf wegen denen keiner von uns ins Stadion! Schade dass die Masse der friedlichen Fans es nicht schafft, diese Leute zu eliminieren!
Können wir uns vielleicht allgemein darauf einigen, dass dieses Wort (eliminieren) nicht grade glücklich gewählt ist und man es durch "auszuschließen" ersetzen darf?
Für mich ist das falsche Rücksichtnahme, da fackeln Leute Fahnen ab und dann wird rumgememmt wegen son Wörtchen. Ich finde, Leute, die im Bock Fahnen oder Pyro anzünden oder 90 Minuten lang Großfahnen schwenken gehören aus dem Block ELIMINERT. Wer sich aus Egoismus so verhält dass er anderen den Spass am Fussball nimmt nur um selbst sein kleines Ego aufzupolieren der kann ruhig mit diesem Wort leben, denjenigen schert`s ja auch nicht wie es anderen geht die deren Verhlaten ertragen müssen. Eliminieren ist daher vielleicht nicht glücklich gewählt aber aus meiner Sicht 100% passend;alles andere ist falsche Rücksichtnahme. Allerdings wird es aus den Kreisen der echten Fans niemanden geben, der die Auseinandersetzung mit diesen Leuten sucht - ich äußere meinen Unmut maximal verbal, aber diese Leute sind es mir persönlich nicht wert, dass ich wegen denen eine körperliche Auseinandersetzung riskieren würde.
Traurig finde ich dabei, dass bei so Aktionen gefühlt der halbe Block direkt hinterm Tor mitjubelt. Ohne die zahlreichen Unterstützer hätten Einzelpersonen nciht die Möglichkeit, sich so zu verhalten.
Meister2009 schrieb: Es ist einfach nur traurig, diese Leute machen uns unseren Fußball kaputt und schaden unser Eintracht!! Ausgerechnet jetzt, wo die Mannschaft im Abstiegskampf die Unterstützung der Fans brauchen würde, darf wegen denen keiner von uns ins Stadion! Schade dass die Masse der friedlichen Fans es nicht schafft, diese Leute zu eliminieren!
Können wir uns vielleicht allgemein darauf einigen, dass dieses Wort (eliminieren) nicht grade glücklich gewählt ist und man es durch "auszuschließen" ersetzen darf?
Ich finde, Leute, die im Bock Fahnen oder Pyro anzünden oder 90 Minuten lang Großfahnen schwenken gehören aus dem Block ELIMINERT.
Wenn man im Stehblock ist, muss man auch Großfahnen ertragen können. Der Vergleich mit Pyro verbietet sich m. E. nach völlig!
Ins Stadion darf doch eh keiner, kann manns nicht einfach mal hinnehmen und in Frankfurt das Spiel schauen? Nein es ist ja total wichtig in Darmstadt vorm Ferseher zu hängen. Weil nur wenn man in Darmstadt schaut hilft es der SGE. Gibt echt genug Probleme im Moment, als das sich jetzt am Ende noch Juristen mit diesem Pille Palle beschäftigen müssen. Bedanken sollte man sich eher bei den denen die das ganze im Hinspiel angezettelt haben. So schön die Choreos auch sind, aber dieser ganze Ultra Blödsinn wird genau das Gegenteil von dem bewirken was die wollen. Allerdings hätte die Eintracht, wie schon angemerkt, ein Public Viewing gegen kleines Eintrittsgeld(für Unkosten und Polizei oder Security) organisieren können um den Fans einen Anlaufpunkt zu bieten. Sicherlich wären dann auch einige die jetzt auf Krawall um jeden Preis aus sind von der Fahrt nach Da abgehalten worden.
Nein es ist ja total wichtig in Darmstadt vorm Ferseher zu hängen.
ich käme auch nicht auf die Idee von Ffm nach DA deswegen zu fahren. Aber es geht bei diesem seltsamen Beschluss ja darum, dass pauschal alle SGE Fans unter Generalverdacht gestellt werden. Selbst die konservative FAZ hat ein Problem damit. Ich kenne einige SGE Fans die in DA wohnen. Die müssen jetzt konsequent keinen Schal etc. anziehen, sie werden es überleben und um keinen zu provozieren, ist es auch sinnvoll Aber ich finde den Ansatz dennoch skandalös.
Auf jeden Fall haben sich die Stadt Darmstadt und die Polizei Südhessen mit dieser Maßnahme gleich doppelt lächerlich gemacht. Einerseits, weil man so getan hat, als würde eine wütende brandschatzende Horde kommen, die die Darmstädter Innenstadt nicht nur zerstören, sonder total pulverisieren will und zweiten weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Bin kein Jurist, aber so pauschal würde ich das nicht behaupten wollen. "Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" und zur "Gefahrenabwehr" ist so ziemlich vieles möglich und im rechtlichen Rahmen. Nicht, dass ich das gutheiße, aber unzulässig? Da habe ich meine Zweifel. Denk nur mal an die Maßnahme der "Platzverweise", für die die Polizei auch jederzeit genügend Gründe herbeiführen und auch ohne vorherige gerichtliche Prüfung in 3 Instanzen durchsetzen kann.
Wie gesagt: meine laienhafte Meinung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Polizei Darmstadt da im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn auch nicht gerade im intelligenten Rahmen.
Ich bin am Freitag abend in Darmstadt zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Da ich Eintracht Fan bin müsste ich also eigentlich dies absagen mit der Begründung, dass die Polizei befürchtet, dass ich ja randalierend und brandschatzend durch Darmstadt ziehen könnte.
In wiefern das mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist ist mir schleierhaft.
"Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" und zur "Gefahrenabwehr" ist so ziemlich vieles möglich und im rechtlichen Rahmen.
Das ist richtig. Vieles ist möglich. Dennoch handelt es sich bei dieser Allgemeinverfügung um einen m.E. rechtswidrigen anfechtbaren Verwaltungsakt.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Schützenswert ist das Recht eines Jeden auf körperliche Unversehrtheit etc. Deshalb darf aber nicht - unverhältnismäßig - in Grundrechte eingegriffen werden. Das Recht, sich frei bewegen zu dürfen, ist auch ein Grundrecht. Wir reden hier auch nicht über eine unmittelbar bevorstehende konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bürgern, sondern von einer abstrakten Gefahrenlage. Es liegt im Ermessen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Entscheidungsträger, angemessen, verhältnismäßig auf diese abstrakte Gefahrenlage zu reagieren. Dieses Ermessen darf nicht "Fehl gebraucht" werden.
Ermessensfehlgebrauch und Unverhältnismäßigkeit sind die Gründe, die diesen Verwaltungsakt rechtswirdig werden lassen.
Ich bin sicher, dass genau dieser Fall Gegenstand juristischer Prüfungen für Studenten (Hausarbeit oder Klausur) im Fach Öffentliches Recht werden wird.
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Bin kein Jurist, aber so pauschal würde ich das nicht behaupten wollen. "Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung" und zur "Gefahrenabwehr" ist so ziemlich vieles möglich und im rechtlichen Rahmen. Nicht, dass ich das gutheiße, aber unzulässig? Da habe ich meine Zweifel. Denk nur mal an die Maßnahme der "Platzverweise", für die die Polizei auch jederzeit genügend Gründe herbeiführen und auch ohne vorherige gerichtliche Prüfung in 3 Instanzen durchsetzen kann.
Wie gesagt: meine laienhafte Meinung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Polizei Darmstadt da im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn auch nicht gerade im intelligenten Rahmen.
Ich bin am Freitag abend in Darmstadt zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Da ich Eintracht Fan bin müsste ich also eigentlich dies absagen mit der Begründung, dass die Polizei befürchtet, dass ich ja randalierend und brandschatzend durch Darmstadt ziehen könnte.
In wiefern das mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist ist mir schleierhaft.
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
cm47 schrieb: Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Nee, ist sie nicht, da haste recht.....was spricht dagegen, trotzdem vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu versuchen, eine einstweilige Verfügung seitens der Eintracht dahingehend zu erwirken, das unseren Fans die wirksame Unterstützung unserer Mannschaft ermöglicht wird....??
cm47 schrieb: Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Nun sind Demonstrationen aber grundsätzlich genehmigungspflichtig - der Besuch einer anderen Stadt aber nicht! Oder heutzutage doch?
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Meines Erachtens völlig andere Baustelle. Hier bekommen sogar Darmstädter Bürger ein Aufenthaltsverbot an ihrem Wohnort erteilt, nur weil sie Fan vom falschen Verein sind. Das hat mit angekündigten Aufmärschen und Demonstrationen nichts zu tun.
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
cm47 schrieb: Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Nee, ist sie nicht, da haste recht.....was spricht dagegen, trotzdem vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu versuchen, eine einstweilige Verfügung seitens der Eintracht dahingehend zu erwirken, das unseren Fans die wirksame Unterstützung unserer Mannschaft ermöglicht wird....??
Nee, ist sie nicht, da haste recht.....was spricht dagegen, trotzdem vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu versuchen, eine einstweilige Verfügung seitens der Eintracht dahingehend zu erwirken, das unseren Fans die wirksame Unterstützung unserer Mannschaft ermöglicht wird....??
Na, das Übliche. Sobald man die Sportgerichtsbarkeit (und die hat ja die Blocksperre ausgesprochen) infrage stellt, begibt man sich auf ein Terrain, das jeder Verein scheut. In Einzelfällen (z.B. wenn es um einzelne Spieler geht) hat man das ja versucht.
cm47 schrieb: Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Nee, ist sie nicht, da haste recht.....was spricht dagegen, trotzdem vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu versuchen, eine einstweilige Verfügung seitens der Eintracht dahingehend zu erwirken, das unseren Fans die wirksame Unterstützung unserer Mannschaft ermöglicht wird....??
Nee, ist sie nicht, da haste recht.....was spricht dagegen, trotzdem vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu versuchen, eine einstweilige Verfügung seitens der Eintracht dahingehend zu erwirken, das unseren Fans die wirksame Unterstützung unserer Mannschaft ermöglicht wird....??
Na, das Übliche. Sobald man die Sportgerichtsbarkeit (und die hat ja die Blocksperre ausgesprochen) infrage stellt, begibt man sich auf ein Terrain, das jeder Verein scheut. In Einzelfällen (z.B. wenn es um einzelne Spieler geht) hat man das ja versucht.
Ich denke, dass das pauschale Aufenthaltsverbot für alle Eintracht Fans rechtlich auf so wackligen Füßen steht, dass das wirklich jeder Jurastudent anfechten kann. Insbesondere, da es auch in Darmstadt wohnende Eintacht Fans nicht ausschließt. Das gleicht einem Ausgangsverbot oder einem Zutrittsverbot für die eigene Wohnung und das kann wahrscheinlich nur verhängt werden, wenn der Ausnahmezustand ausgerufen wird. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der (mindestens der in Darmstadt lebenden) Eintracht Fans.
Es wäre absurd, wenn man das nicht kippen könnte und würde mich am Rechsstaat zweifeln lassen!
Das gleicht einem Ausgangsverbot oder einem Zutrittsverbot für die eigene Wohnung und das kann wahrscheinlich nur verhängt werden, wenn der Ausnahmezustand ausgerufen wird.
In Hannover war es den ANwohnern in der Sperrzone sogar verboten, aus dem haus zu gehen, am Fenster zu stehen und rauszuschauen als Obama in der Stadt war.
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
cm47 schrieb: Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Nun sind Demonstrationen aber grundsätzlich genehmigungspflichtig - der Besuch einer anderen Stadt aber nicht! Oder heutzutage doch?
Ich denke, dass das pauschale Aufenthaltsverbot für alle Eintracht Fans rechtlich auf so wackligen Füßen steht, dass das wirklich jeder Jurastudent anfechten kann. Insbesondere, da es auch in Darmstadt wohnende Eintacht Fans nicht ausschließt. Das gleicht einem Ausgangsverbot oder einem Zutrittsverbot für die eigene Wohnung und das kann wahrscheinlich nur verhängt werden, wenn der Ausnahmezustand ausgerufen wird. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der (mindestens der in Darmstadt lebenden) Eintracht Fans.
Es wäre absurd, wenn man das nicht kippen könnte und würde mich am Rechsstaat zweifeln lassen!
Das gleicht einem Ausgangsverbot oder einem Zutrittsverbot für die eigene Wohnung und das kann wahrscheinlich nur verhängt werden, wenn der Ausnahmezustand ausgerufen wird.
In Hannover war es den ANwohnern in der Sperrzone sogar verboten, aus dem haus zu gehen, am Fenster zu stehen und rauszuschauen als Obama in der Stadt war.
cm47 schrieb: Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Nun sind Demonstrationen aber grundsätzlich genehmigungspflichtig - der Besuch einer anderen Stadt aber nicht! Oder heutzutage doch?
Ich bin auch kein Jurist und kann das rechtlich nicht beurteilen, vom Gefühl her halte ich trotzdem die Verhältnismäßigkeit nicht für gegeben, weil in Bezug auf Eintracht-Fans generalisiert wird und auch friedliche Fans unter den Generalverdacht gestellt werden, krawallorientiert zu sein. Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Schon klar. Ich wollte auch gar nicht die Maßnahme als solche würdigen. Und ich halte es auch für denkbar, dass ein Gericht die Verhältnismäßigkeit, wie du auch schreibst, anders beurteilen würde als der Darmstädter Polizeichef. Aber so eindeutig sehe ich das nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Meines Erachtens völlig andere Baustelle. Hier bekommen sogar Darmstädter Bürger ein Aufenthaltsverbot an ihrem Wohnort erteilt, nur weil sie Fan vom falschen Verein sind. Das hat mit angekündigten Aufmärschen und Demonstrationen nichts zu tun.
Meines Erachtens völlig andere Baustelle. Hier bekommen sogar Darmstädter Bürger ein Aufenthaltsverbot an ihrem Wohnort erteilt, nur weil sie Fan vom falschen Verein sind. Das hat mit angekündigten Aufmärschen und Demonstrationen nichts zu tun.
Weiß nicht, ob das mit dem Wohnort ein schlüssiges Argument ist. Zum einen: es geht nicht um den Wohnort, sondern um Gefahrenabwehr einer Gefahr, die von Eintrachtfans ausgeht, egal wo sie wohnen. Anwohner können sich ja zivil kleiden und haben kein Problem. Und zum zweiten: wenn die Polizei der Meinung ist, dass von meiner Anwesenheit eine Gefahr ausgeht, erteilt sie mir als Würzburger Bürger auf dem Bahnhofsplatz in Würzburg einen Platzverweis. Und zwar ohne mit der Wimper zu zucken.
Es widerstrebt mir, hier den advocatus diaboli zu spielen, aber ich sehe die Eindeutigkeit in der Beurteilung dieser Frage eben nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Meines Erachtens völlig andere Baustelle. Hier bekommen sogar Darmstädter Bürger ein Aufenthaltsverbot an ihrem Wohnort erteilt, nur weil sie Fan vom falschen Verein sind. Das hat mit angekündigten Aufmärschen und Demonstrationen nichts zu tun.
Meines Erachtens völlig andere Baustelle. Hier bekommen sogar Darmstädter Bürger ein Aufenthaltsverbot an ihrem Wohnort erteilt, nur weil sie Fan vom falschen Verein sind. Das hat mit angekündigten Aufmärschen und Demonstrationen nichts zu tun.
Weiß nicht, ob das mit dem Wohnort ein schlüssiges Argument ist. Zum einen: es geht nicht um den Wohnort, sondern um Gefahrenabwehr einer Gefahr, die von Eintrachtfans ausgeht, egal wo sie wohnen. Anwohner können sich ja zivil kleiden und haben kein Problem. Und zum zweiten: wenn die Polizei der Meinung ist, dass von meiner Anwesenheit eine Gefahr ausgeht, erteilt sie mir als Würzburger Bürger auf dem Bahnhofsplatz in Würzburg einen Platzverweis. Und zwar ohne mit der Wimper zu zucken.
Es widerstrebt mir, hier den advocatus diaboli zu spielen, aber ich sehe die Eindeutigkeit in der Beurteilung dieser Frage eben nicht.
und die die sowieso nur auf Krawall aus sind und die Eintracht in Ihrem Ruf schädigen werden,
sind jetzt erst recht angespornt dort für Ärger zu sorgen.
Könnte auch durch feindliche Fans passieren.
Einerseits, weil man so getan hat, als würde eine wütende brandschatzende Horde kommen, die die Darmstädter Innenstadt nicht nur zerstören, sonder total pulverisieren will und zweiten weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Aber wenn der ganze Block in Frankfurt "Lilienschweine" gepaart mit einem fröhlichen "Wenn wir wollen schlagen wir euch tod singt" singt ist das ja nur ein Spruch...
Es ist nicht nur die Mannschaft und die Verantwortlichen im Verein/AG die mir den Spass am Fussball genommen haben...
Dies sollte eigentlich dazu dienen, dass es danach wieder um die Sache und nicht um Wortklauberei geht!
Nein es ist ja total wichtig in Darmstadt vorm Ferseher zu hängen.
Weil nur wenn man in Darmstadt schaut hilft es der SGE.
Gibt echt genug Probleme im Moment, als das sich jetzt am Ende noch Juristen mit diesem Pille Palle beschäftigen müssen.
Bedanken sollte man sich eher bei den denen die das ganze im Hinspiel angezettelt haben.
So schön die Choreos auch sind, aber dieser ganze Ultra Blödsinn wird genau das Gegenteil von dem bewirken was die wollen.
Allerdings hätte die Eintracht, wie schon angemerkt, ein Public Viewing gegen kleines Eintrittsgeld(für Unkosten und Polizei oder Security) organisieren können um den Fans einen Anlaufpunkt zu bieten.
Sicherlich wären dann auch einige die jetzt auf Krawall um jeden Preis aus sind von der Fahrt nach Da abgehalten worden.
Aber es geht bei diesem seltsamen Beschluss ja darum, dass pauschal alle SGE Fans unter Generalverdacht gestellt werden. Selbst die konservative FAZ hat ein Problem damit.
Ich kenne einige SGE Fans die in DA wohnen. Die müssen jetzt konsequent keinen Schal etc. anziehen, sie werden es überleben und um keinen zu provozieren, ist es auch sinnvoll
Aber ich finde den Ansatz dennoch skandalös.
Allerdings wird es aus den Kreisen der echten Fans niemanden geben, der die Auseinandersetzung mit diesen Leuten sucht - ich äußere meinen Unmut maximal verbal, aber diese Leute sind es mir persönlich nicht wert, dass ich wegen denen eine körperliche Auseinandersetzung riskieren würde.
Traurig finde ich dabei, dass bei so Aktionen gefühlt der halbe Block direkt hinterm Tor mitjubelt. Ohne die zahlreichen Unterstützer hätten Einzelpersonen nciht die Möglichkeit, sich so zu verhalten.
Nein es ist ja total wichtig in Darmstadt vorm Ferseher zu hängen.
Weil nur wenn man in Darmstadt schaut hilft es der SGE.
Gibt echt genug Probleme im Moment, als das sich jetzt am Ende noch Juristen mit diesem Pille Palle beschäftigen müssen.
Bedanken sollte man sich eher bei den denen die das ganze im Hinspiel angezettelt haben.
So schön die Choreos auch sind, aber dieser ganze Ultra Blödsinn wird genau das Gegenteil von dem bewirken was die wollen.
Allerdings hätte die Eintracht, wie schon angemerkt, ein Public Viewing gegen kleines Eintrittsgeld(für Unkosten und Polizei oder Security) organisieren können um den Fans einen Anlaufpunkt zu bieten.
Sicherlich wären dann auch einige die jetzt auf Krawall um jeden Preis aus sind von der Fahrt nach Da abgehalten worden.
Aber es geht bei diesem seltsamen Beschluss ja darum, dass pauschal alle SGE Fans unter Generalverdacht gestellt werden. Selbst die konservative FAZ hat ein Problem damit.
Ich kenne einige SGE Fans die in DA wohnen. Die müssen jetzt konsequent keinen Schal etc. anziehen, sie werden es überleben und um keinen zu provozieren, ist es auch sinnvoll
Aber ich finde den Ansatz dennoch skandalös.
Einerseits, weil man so getan hat, als würde eine wütende brandschatzende Horde kommen, die die Darmstädter Innenstadt nicht nur zerstören, sonder total pulverisieren will und zweiten weil jeder Jurastudent im ersten Semester problemlos die Unzulässigkeit dieser Maßnahme nachweisen kann.
Wie gesagt: meine laienhafte Meinung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Polizei Darmstadt da im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn auch nicht gerade im intelligenten Rahmen.
In wiefern das mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist ist mir schleierhaft.
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Schützenswert ist das Recht eines Jeden auf körperliche Unversehrtheit etc. Deshalb darf aber nicht - unverhältnismäßig - in Grundrechte eingegriffen werden. Das Recht, sich frei bewegen zu dürfen, ist auch ein Grundrecht. Wir reden hier auch nicht über eine unmittelbar bevorstehende konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bürgern, sondern von einer abstrakten Gefahrenlage. Es liegt im Ermessen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Entscheidungsträger, angemessen, verhältnismäßig auf diese abstrakte Gefahrenlage zu reagieren. Dieses Ermessen darf nicht "Fehl gebraucht" werden.
Ermessensfehlgebrauch und Unverhältnismäßigkeit sind die Gründe, die diesen Verwaltungsakt rechtswirdig werden lassen.
Ich bin sicher, dass genau dieser Fall Gegenstand juristischer Prüfungen für Studenten (Hausarbeit oder Klausur) im Fach Öffentliches Recht werden wird.
Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Wie gesagt: meine laienhafte Meinung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich die Polizei Darmstadt da im rechtlichen Rahmen bewegt. Wenn auch nicht gerade im intelligenten Rahmen.
In wiefern das mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist ist mir schleierhaft.
Das lt. Bruchhagen mit den Eintracht-Verantwortlichen vorher seitens Darmstadt keinerlei offizieller Kontakt aufgenommen wurde, spricht auch für eine aktionistische Maßnahme.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Es wäre absurd, wenn man das nicht kippen könnte und würde mich am Rechsstaat zweifeln lassen!
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Meint ihr nicht, dass die Polizei dem Jurastudenten genügend "wichtige Gründe" entgegenhalten würde, um ihre Maßnahme zu rechtfertigen?
Es wäre absurd, wenn man das nicht kippen könnte und würde mich am Rechsstaat zweifeln lassen!
Meint ihr nicht, dass die Polizei dem Jurastudenten genügend "wichtige Gründe" entgegenhalten würde, um ihre Maßnahme zu rechtfertigen?
Vgl. Nazi-Demos. Die einen Städte verbieten sie, weil sie um die öffentliche Sicherheit und Ordnung fürchten und kommen damit durch, die anderen werden zurückgepfiffen und müssen die Aufm.ärsche zulassen. Du siehst: so klar ist die Sache nicht.
Es widerstrebt mir, hier den advocatus diaboli zu spielen, aber ich sehe die Eindeutigkeit in der Beurteilung dieser Frage eben nicht.
Es widerstrebt mir, hier den advocatus diaboli zu spielen, aber ich sehe die Eindeutigkeit in der Beurteilung dieser Frage eben nicht.