cm47 schrieb: Die Identifikation der Straftäter, die sich in der Masse verstecken, sind aber doch das Hauptproblem, wenn ich es richtig mitbekommen habe. Wie und mit welchen rechtsstaatlichen Mitteln soll die gelingen, wenn die Betreffenden alles dafür tun, ihre Identität nicht preiszugeben..?....das Problem stellt sich ja bei jeder Demo auch, wo Vermummte randalieren.. Mir sind Leute, bei aller Berechtigung, höchst suspekt, die andere auf "schwarze Listen" setzen wollen, da hab ich immer ein sehr ungutes Gefühl.....
Wie wäre es mit Bestrafung des kompletten Blocks? Das trifft leider viel zuviele Unschuldige, aber vielleicht kann man dadurch erreichen, dass die wirklich schuldigen auch von Zeugen benannt werden. Denn wenn es einem selbst treffen würde, passiert vielleicht doch etwas!?
Ich bin kein Jurist, also keine Ahnung ob das so überhaupt möglich ist???
cm47 schrieb: Die Identifikation der Straftäter, die sich in der Masse verstecken, sind aber doch das Hauptproblem, wenn ich es richtig mitbekommen habe. Wie und mit welchen rechtsstaatlichen Mitteln soll die gelingen, wenn die Betreffenden alles dafür tun, ihre Identität nicht preiszugeben..?....das Problem stellt sich ja bei jeder Demo auch, wo Vermummte randalieren.. Mir sind Leute, bei aller Berechtigung, höchst suspekt, die andere auf "schwarze Listen" setzen wollen, da hab ich immer ein sehr ungutes Gefühl.....
Wie wäre es mit Bestrafung des kompletten Blocks? Das trifft leider viel zuviele Unschuldige, aber vielleicht kann man dadurch erreichen, dass die wirklich schuldigen auch von Zeugen benannt werden. Denn wenn es einem selbst treffen würde, passiert vielleicht doch etwas!?
Ich bin kein Jurist, also keine Ahnung ob das so überhaupt möglich ist???
gibt es doch jetzt schon, siehe Sa /Schalke
Aber zielführend ist das auch nicht, weil, wie Waeller schon richtig sagt, die völlig Unbeteiligten darunter leiden müssen. Wenn meine Frau fremdgeht, kann ich nicht deshalb die Familie ihres Liebhabers erschlagen.....aber eine Patentlösung hab ich auch nicht.....
Genau genommen dürftest Du nicht einmal Deine Frau oder den Liebhaber selbst erschlagen. Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
cm47 schrieb: Die Identifikation der Straftäter, die sich in der Masse verstecken, sind aber doch das Hauptproblem, wenn ich es richtig mitbekommen habe. Wie und mit welchen rechtsstaatlichen Mitteln soll die gelingen, wenn die Betreffenden alles dafür tun, ihre Identität nicht preiszugeben..?....das Problem stellt sich ja bei jeder Demo auch, wo Vermummte randalieren.. Mir sind Leute, bei aller Berechtigung, höchst suspekt, die andere auf "schwarze Listen" setzen wollen, da hab ich immer ein sehr ungutes Gefühl.....
Wie wäre es mit Bestrafung des kompletten Blocks? Das trifft leider viel zuviele Unschuldige, aber vielleicht kann man dadurch erreichen, dass die wirklich schuldigen auch von Zeugen benannt werden. Denn wenn es einem selbst treffen würde, passiert vielleicht doch etwas!?
Ich bin kein Jurist, also keine Ahnung ob das so überhaupt möglich ist???
gibt es doch jetzt schon, siehe Sa /Schalke
Aber zielführend ist das auch nicht, weil, wie Waeller schon richtig sagt, die völlig Unbeteiligten darunter leiden müssen. Wenn meine Frau fremdgeht, kann ich nicht deshalb die Familie ihres Liebhabers erschlagen.....aber eine Patentlösung hab ich auch nicht.....
Glaub mir, wenn jemand eindeutig des Pyro zündens überführt wird, bekommt er auch heute schon ein Stadionverbot (zum Teil schon für wesentlich geringere Vergehen). Von daher seh ich den Mehrwert nicht so ganz.
Das stimmt doch nicht! Kurz vor dem letzten Urteil des DFB gab es die "Verhandlung" vor dem Vereinsgericht mit verhängten Sozialstunden. Entweder war das gestellt, um beim DFB besser dazustehen oder es gab eben kein Stadionverbot!
SGE-URNA schrieb: Glaub mir, wenn jemand eindeutig des Pyro zündens überführt wird, bekommt er auch heute schon ein Stadionverbot (zum Teil schon für wesentlich geringere Vergehen). Von daher seh ich den Mehrwert nicht so ganz.
Das stimmt doch nicht! Kurz vor dem letzten Urteil des DFB gab es die "Verhandlung" vor dem Vereinsgericht mit verhängten Sozialstunden. Entweder war das gestellt, um beim DFB besser dazustehen oder es gab eben kein Stadionverbot!
Ich kenne die Einzelheiten in diesem Fall leider nicht, daher kann ich das nicht qualifiziert kommentieren. Du kannst aber gern mal die Fanbetreuung fragen, für was es in der Vergangenheit schon alles so Stadionverbote gegeben hat. Bin zwar auch keine Experte für jeden Einzelfall, hätte aber Pyrotechnik durchaus zu den "99.9% Wahrscheinlichkeit für Stadionverbot" Vergehen gezählt.
SGE-URNA schrieb: Glaub mir, wenn jemand eindeutig des Pyro zündens überführt wird, bekommt er auch heute schon ein Stadionverbot (zum Teil schon für wesentlich geringere Vergehen). Von daher seh ich den Mehrwert nicht so ganz.
Das stimmt doch nicht! Kurz vor dem letzten Urteil des DFB gab es die "Verhandlung" vor dem Vereinsgericht mit verhängten Sozialstunden. Entweder war das gestellt, um beim DFB besser dazustehen oder es gab eben kein Stadionverbot!
Ich kenne die Einzelheiten in diesem Fall leider nicht, daher kann ich das nicht qualifiziert kommentieren. Du kannst aber gern mal die Fanbetreuung fragen, für was es in der Vergangenheit schon alles so Stadionverbote gegeben hat. Bin zwar auch keine Experte für jeden Einzelfall, hätte aber Pyrotechnik durchaus zu den "99.9% Wahrscheinlichkeit für Stadionverbot" Vergehen gezählt.
**Wahrscheinlich reicht es schon wenn du laut Furzt um ein SV zu bekommen. Theoretisch kannst du bei jdem Verstoß gg die Stadionordnung mit eine SV belegt werden .
Ich habe schon von fällen gehört das es reicht wenn du im Rahmen eines Fußballspiels in eine Polizeikontrolle kommst und deine Personalien aufgenommen wurden, Da kamen besonders in der Zeit vor der WM 2006 viele Fans in die Datei Gewaltäter Fußball obwohl diese überhaupt nix gemacht haben. Dabei sind aber auch Leute in den genuß einens SV gekommen die bisher nie bei einen Stadion waren. **
ohne es zu wissen, behaupte (im Sinne von vermuten) ich mal, dass das wohl der Familienblock gewesen sein muss, der pickepackevoll mit pöbelnden Nazis der BFC-Fraktion war. Bevor jetzt wieder jemand sagt, ich würde relativieren: ist nicht meine Absicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Böller auf Familien geworfen werden ... und hoffe, dass ich mich nicht irre
Habe heut beim 1.FC Magdeburg angerufen.Familienblöcke sind Block 8 und 10 Wollt von den mal wissen warum sie einen Sicherheitsdienst beschäftigen der sich blendent mit den Nazis aus Berlin versteht und die Berliner immer neben den Gästeblock hocken.Der Verantwortliche dort war sehr reseviert gewesen,hat aber versprochen das nachzugehen.Stand selbst im Steher und hab gesehen wie so ein Nazi sich die blaue Jacke vom Sicherheitsdienst anzog und den Innenraum betreten hat.
Ordner in blauen Shirts bei Blau als Vereinsfarbe war/ ist auch selten dämlich!
ouzo15 schrieb:
Habe heut beim 1.FC Magdeburg angerufen.Familienblöcke sind Block 8 und 10 Wollt von den mal wissen warum sie einen Sicherheitsdienst beschäftigen der sich blendent mit den Nazis aus Berlin versteht und die Berliner immer neben den Gästeblock hocken.Der Verantwortliche dort war sehr reseviert gewesen,hat aber versprochen das nachzugehen.Stand selbst im Steher und hab gesehen wie so ein Nazi sich die blaue Jacke vom Sicherheitsdienst anzog und den Innenraum betreten hat.
Was kümmert es eine deutsche Eiche wenn sich eine dumme Sau an ihr reibt?
Ja, das ist ein erhabener Standpunkt. Nur haben den nicht alle. Wenn sich jemand dadurch provoziert fühlt, kann ich das durchaus auch verstehen. Vom ziviliesierten Menschen wird dann aber verlangt, das runterzuschlucken. Der Nazi darf aber munter weitermachen, zumindest in einigen deutschen Stadien.
Übrigens will ich mit der Nazi-Diskussion keinesfalls von den Pyros ablenken. Ich bin nunmal davon überzeugt, dass zumindest das Ausmaß mit den Nazis zu tun hat. Eventuell auch schon in der Vorbereitung, weil man ahnte (hoffte?), dass man durch Nazis provoziert wird. In Unterhaching wäre das nicht passiert.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
micl schrieb: In Unterhaching wäre das nicht passiert.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
@Peter: ein sehr guter Beitrag, Du bringst es immer so super auf den Punkt
micl schrieb: In Unterhaching wäre das nicht passiert.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
Deshalb habe ich ja Unterhaching und nicht Darmstadt geschrieben. Ein Derby hat natürlich auch ein erhöhtes Konfliktpotential. Das lässt sich nicht verhindern. Nazi-Hools neben dem Gästeblock ließen sich aber durchaus verhindern, wenn es den Willen auf Seiten der Verantwortlichen gäbe. Solange Magdeburg weiter am Ausbau seines Nazi-Images arbeitet, wird fast jedes Spiel dort ein erhöhtes Konfliktpotential haben und eine super Rechtfertigung für Pyromanen anbieten.
cm47 schrieb: Wenn meine Frau fremdgeht, kann ich nicht deshalb die Familie ihres Liebhabers erschlagen....
ich liebe Deine plastischen Beispiele
Sollte nur der Problemverdeutlichung dienen........fällt mir immer spontan ein, sorry....
alles klar, ab und zu eine kleiner Witz ist doch gut, die letzten Tage als SGE Fan finde ich schrecklich.
@tafel......SGE Fan zu sein, ist das Schönste, was das Fansein hergibt, aus vielerlei Gründen.....ja, wir haben ein Problem mit einer Gruppe hirntoter Krimineller , aber auch deren Handeln, so schlimm es für unseren Verein in jeder Hinsicht auch ist, wird für mich nicht dazu führen, mich meinem Verein zu entfremden. Ich und du sicherlich auch nicht, sind keine "Randalemeister" und die große Mehrheit unserer Fans auch nicht. Lassen wir uns nicht von wenigen in eine Ecke stellen, in die wir nicht gehören.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
micl schrieb: In Unterhaching wäre das nicht passiert.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
@Peter: ein sehr guter Beitrag, Du bringst es immer so super auf den Punkt
Was kümmert es eine deutsche Eiche wenn sich eine dumme Sau an ihr reibt?
Ja, das ist ein erhabener Standpunkt. Nur haben den nicht alle. Wenn sich jemand dadurch provoziert fühlt, kann ich das durchaus auch verstehen. Vom ziviliesierten Menschen wird dann aber verlangt, das runterzuschlucken. Der Nazi darf aber munter weitermachen, zumindest in einigen deutschen Stadien.
Übrigens will ich mit der Nazi-Diskussion keinesfalls von den Pyros ablenken. Ich bin nunmal davon überzeugt, dass zumindest das Ausmaß mit den Nazis zu tun hat. Eventuell auch schon in der Vorbereitung, weil man ahnte (hoffte?), dass man durch Nazis provoziert wird. In Unterhaching wäre das nicht passiert.
Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Vielen Dank für die Ausführungen. Wie sieht es denn mit Landfriedensbruch oder versuchter Körperverletzung aus. Da könnte man doch sicher auch vorgehen (vorausgesetzt der/die Täter werden identifiziert). Braucht es dazu einen Geschädigten oder interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige dafür? Sorry, ich habe halt keine Ahnung.
Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Wenn ich das recht verstanden habe ist das Problem der Kölner, dass sie es eben nicht in ihren AGB haben oder hatten. DIe Eintracht hat ohnehin andere AGB und das OLG Ffm wie du richtig sagst auch nicht unbedingt die Meinung des Kölner OLG.
Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht.
Wenn man die Täter im Ergebnis so aburteilt, wie das zuletzt durch das Amtsgericht Frankfurt bei den EZB-Demo-Tätern gemacht wurde, wird sich m.E. keiner für härtere Strafen für die Stadion-Täter einsetzen. Z.B. "Weil er während der Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März vergangenen Jahres einen Stein auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, ist ein 26-Jähriger aus Bremen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Student sich des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Bewährungsfrist wurde auf drei Jahre festgelegt, außerdem muss der 26-Jährige 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten." (Quelle FR 03.08.16)
cm47 schrieb: Wenn meine Frau fremdgeht, kann ich nicht deshalb die Familie ihres Liebhabers erschlagen....
ich liebe Deine plastischen Beispiele
Sollte nur der Problemverdeutlichung dienen........fällt mir immer spontan ein, sorry....
alles klar, ab und zu eine kleiner Witz ist doch gut, die letzten Tage als SGE Fan finde ich schrecklich.
@tafel......SGE Fan zu sein, ist das Schönste, was das Fansein hergibt, aus vielerlei Gründen.....ja, wir haben ein Problem mit einer Gruppe hirntoter Krimineller , aber auch deren Handeln, so schlimm es für unseren Verein in jeder Hinsicht auch ist, wird für mich nicht dazu führen, mich meinem Verein zu entfremden. Ich und du sicherlich auch nicht, sind keine "Randalemeister" und die große Mehrheit unserer Fans auch nicht. Lassen wir uns nicht von wenigen in eine Ecke stellen, in die wir nicht gehören.
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Vielen Dank für die Ausführungen. Wie sieht es denn mit Landfriedensbruch oder versuchter Körperverletzung aus. Da könnte man doch sicher auch vorgehen (vorausgesetzt der/die Täter werden identifiziert). Braucht es dazu einen Geschädigten oder interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige dafür? Sorry, ich habe halt keine Ahnung.
Da bewegen wir uns im Strafrecht. In Deutschland fließen die verhängten Geldstrafen an den Staat (bzw. die öffentliche Hand) und nicht an Geschädigte. Das ist Sache des Zivilrechts. Soll heißen: aus Landfriedensbruch oder versuchter Körperverletzung können zwar Geldstrafen resultieren. Aber diese fließen dann eben nicht an den DFB.
Aber das war ja streng genommen nicht die Frage, daher dazu: braucht es einen Geschädigten? beim Versuch wird ja gerade niemand geschädigt, den braucht es also nicht. Wenn Anzeige erstattet wird, muss die Staatsanwaltschaft dem aber nachgehen, unabhängig davon, ob sie es von sich aus tun würde/müsste.
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Wenn ich das recht verstanden habe ist das Problem der Kölner, dass sie es eben nicht in ihren AGB haben oder hatten. DIe Eintracht hat ohnehin andere AGB und das OLG Ffm wie du richtig sagst auch nicht unbedingt die Meinung des Kölner OLG.
Wenn ich das recht verstanden habe ist das Problem der Kölner, dass sie es eben nicht in ihren AGB haben oder hatten.
keine Ahnung - aber selbst wenns drin steht, dürfte immer noch abgewogen werden, ob und in welcher Höhe Verbandsstrafen weiter gegeben werden können. Im Prinzip müsste dann ja potenziellen Schädigern der Streit verkündet werden, damit sie sich wehren können. Ne Prognose traue ich mir da nicht wirklich zu.
cm47 schrieb: Die Identifikation der Straftäter, die sich in der Masse verstecken, sind aber doch das Hauptproblem, wenn ich es richtig mitbekommen habe. Wie und mit welchen rechtsstaatlichen Mitteln soll die gelingen, wenn die Betreffenden alles dafür tun, ihre Identität nicht preiszugeben..?....das Problem stellt sich ja bei jeder Demo auch, wo Vermummte randalieren.. Mir sind Leute, bei aller Berechtigung, höchst suspekt, die andere auf "schwarze Listen" setzen wollen, da hab ich immer ein sehr ungutes Gefühl.....
Wie wäre es mit Bestrafung des kompletten Blocks? Das trifft leider viel zuviele Unschuldige, aber vielleicht kann man dadurch erreichen, dass die wirklich schuldigen auch von Zeugen benannt werden. Denn wenn es einem selbst treffen würde, passiert vielleicht doch etwas!?
Ich bin kein Jurist, also keine Ahnung ob das so überhaupt möglich ist???
gibt es doch jetzt schon, siehe Sa /Schalke
Aber zielführend ist das auch nicht, weil, wie Waeller schon richtig sagt, die völlig Unbeteiligten darunter leiden müssen. Wenn meine Frau fremdgeht, kann ich nicht deshalb die Familie ihres Liebhabers erschlagen.....aber eine Patentlösung hab ich auch nicht.....
Genau genommen dürftest Du nicht einmal Deine Frau oder den Liebhaber selbst erschlagen. Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
Genau genommen dürftest Du nicht einmal Deine Frau oder den Liebhaber selbst erschlagen. Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
Ich darf dir versichern, das sich dieses Problem für mich nicht stellt, weder in der einen noch in der anderen Weise.........mich ereilen halt manchmal so krude Vergleiche....
Habe heut beim 1.FC Magdeburg angerufen.Familienblöcke sind Block 8 und 10 Wollt von den mal wissen warum sie einen Sicherheitsdienst beschäftigen der sich blendent mit den Nazis aus Berlin versteht und die Berliner immer neben den Gästeblock hocken.Der Verantwortliche dort war sehr reseviert gewesen,hat aber versprochen das nachzugehen.Stand selbst im Steher und hab gesehen wie so ein Nazi sich die blaue Jacke vom Sicherheitsdienst anzog und den Innenraum betreten hat.
Ordner in blauen Shirts bei Blau als Vereinsfarbe war/ ist auch selten dämlich!
ouzo15 schrieb:
Habe heut beim 1.FC Magdeburg angerufen.Familienblöcke sind Block 8 und 10 Wollt von den mal wissen warum sie einen Sicherheitsdienst beschäftigen der sich blendent mit den Nazis aus Berlin versteht und die Berliner immer neben den Gästeblock hocken.Der Verantwortliche dort war sehr reseviert gewesen,hat aber versprochen das nachzugehen.Stand selbst im Steher und hab gesehen wie so ein Nazi sich die blaue Jacke vom Sicherheitsdienst anzog und den Innenraum betreten hat.
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Vielen Dank für die Ausführungen. Wie sieht es denn mit Landfriedensbruch oder versuchter Körperverletzung aus. Da könnte man doch sicher auch vorgehen (vorausgesetzt der/die Täter werden identifiziert). Braucht es dazu einen Geschädigten oder interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige dafür? Sorry, ich habe halt keine Ahnung.
Da bewegen wir uns im Strafrecht. In Deutschland fließen die verhängten Geldstrafen an den Staat (bzw. die öffentliche Hand) und nicht an Geschädigte. Das ist Sache des Zivilrechts. Soll heißen: aus Landfriedensbruch oder versuchter Körperverletzung können zwar Geldstrafen resultieren. Aber diese fließen dann eben nicht an den DFB.
Aber das war ja streng genommen nicht die Frage, daher dazu: braucht es einen Geschädigten? beim Versuch wird ja gerade niemand geschädigt, den braucht es also nicht. Wenn Anzeige erstattet wird, muss die Staatsanwaltschaft dem aber nachgehen, unabhängig davon, ob sie es von sich aus tun würde/müsste.
Genau genommen dürftest Du nicht einmal Deine Frau oder den Liebhaber selbst erschlagen. Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
Genau genommen dürftest Du nicht einmal Deine Frau oder den Liebhaber selbst erschlagen. Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
Ich darf dir versichern, das sich dieses Problem für mich nicht stellt, weder in der einen noch in der anderen Weise.........mich ereilen halt manchmal so krude Vergleiche....
Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Wenn ich das recht verstanden habe ist das Problem der Kölner, dass sie es eben nicht in ihren AGB haben oder hatten. DIe Eintracht hat ohnehin andere AGB und das OLG Ffm wie du richtig sagst auch nicht unbedingt die Meinung des Kölner OLG.
Ist das nicht inzwischen beim BGH? Das Urteil, sofern der FC recht bekommt, kann dann schon wegweisend sein. Unabhängig von den AGB.
also wenn der BGH das entscheidet, wird sich kaum ein AG trauen da ein eigenes Süppchen zu kochen. Ich kenne den Fall einfach nicht. Hab die Tage nur mal gehört, dass da eine Entscheidung erwartet werde. Aber welche Instanz befasst ist und was Inhalt der Entscheidung ist, weiß ich nicht.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
micl schrieb: In Unterhaching wäre das nicht passiert.
in darmstadt auch nicht? und die letzten strafen gab es wohl auch nur weil nazis "uns" provoziert haben. ganz bestimmt. das sind ja eigentlich alles ganz liebe kerle und die wollen nur spielen, da muss man nur ihre mutti fragen, aber wenn die nazis sehen, dann drehen sie halt durch. da muss man doch verständnis für haben.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
Deshalb habe ich ja Unterhaching und nicht Darmstadt geschrieben. Ein Derby hat natürlich auch ein erhöhtes Konfliktpotential. Das lässt sich nicht verhindern. Nazi-Hools neben dem Gästeblock ließen sich aber durchaus verhindern, wenn es den Willen auf Seiten der Verantwortlichen gäbe. Solange Magdeburg weiter am Ausbau seines Nazi-Images arbeitet, wird fast jedes Spiel dort ein erhöhtes Konfliktpotential haben und eine super Rechtfertigung für Pyromanen anbieten.
Solange Magdeburg weiter am Ausbau seines Nazi-Images arbeitet, wird fast jedes Spiel dort ein erhöhtes Konfliktpotential haben und eine super Rechtfertigung für Pyromanen anbieten
Solange Magdeburg weiter am Ausbau seines Nazi-Images arbeitet, wird fast jedes Spiel dort ein erhöhtes Konfliktpotential haben und eine super Rechtfertigung für Pyromanen anbieten.
deswegen schreibe ich doch: passt super in "andere vereine".
Deshalb habe ich ja Unterhaching und nicht Darmstadt geschrieben. Ein Derby hat natürlich auch ein erhöhtes Konfliktpotential. Das lässt sich nicht verhindern.
Na das ging ja schnell micl. Jetzt kommt die Rechtfertigung, dass es am 10.09. in Darmstadt knallt schon zweieinhalb Wochen vorher. Ist halt nen Derby.
Und Magdeburg mit Unterhaching zu vergleichen ist so wie die Eintracht mit dem FSV sorry.
Dreh es dir wie´s dir gefällt, weißt du nicht weiter micl hilft.
Deshalb habe ich ja Unterhaching und nicht Darmstadt geschrieben. Ein Derby hat natürlich auch ein erhöhtes Konfliktpotential. Das lässt sich nicht verhindern.
Oh Mann. Wenn man sein Gehirn einschaltet, kann man so etwas sehr wohl verhindern.
Was gibt es denn schöneres als ein Derby mit einer gesunden Rivalität. Aber muss man denn gleich aufeinander einprügeln oder sich mit Raketen beschiessen?
Adler_Steigflug schrieb: Sollte der Täter identifiziert werden können, kann dann der Verein Eintracht Frankfurt denjenigen sogar verklagen? Zumindest Schadenersatzansprüche müssten ja geltend gemacht werden können, oder?
Hier lesen einige mit juristischer Bildung mit, die ich nicht habe. Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
so dürfte es wohl sein. Wer einen Schaden anrichtet, ist - untechnisch gesprochen - zu Wiedergutmachung verpflichtet, hat also für den entstandenen Schaden aufzukommen. Das kann der Ersatz einer zu Bruch gegangenen Brille sein, die Reinigung einer Jacke oder auch das Tragen der entstandenen Behandlungskosten (von mir aus nach einem Hörsturz wegen Böllerns oder auch die Nasenkorrektur, wenn man einem auf die Mappe gehauen hat). Geregelt ist das Ganze in den §§ 823 ff BGB. Da steht auch was von Gesamtschuldnerischer Haftung, dass also wenn mehrere Beteiligte ursächlich für den entstandenen Schaden sind, jeder in voller Höhe Anspruch genommen werden kann (er darf dann intern die anderen in Regress nehmen). Die Schwierigkeit liegt darin, die Ursächlichkeit jedes Einzelnen nachzuweisen.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken). Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht.
Wenn man die Täter im Ergebnis so aburteilt, wie das zuletzt durch das Amtsgericht Frankfurt bei den EZB-Demo-Tätern gemacht wurde, wird sich m.E. keiner für härtere Strafen für die Stadion-Täter einsetzen. Z.B. "Weil er während der Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März vergangenen Jahres einen Stein auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, ist ein 26-Jähriger aus Bremen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Student sich des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Bewährungsfrist wurde auf drei Jahre festgelegt, außerdem muss der 26-Jährige 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten." (Quelle FR 03.08.16)
verstehe den Einwand (?) nicht. Stefank ging es im Zweifel darum, dass neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Strafe durchs Hintertürchen über die Verbände hinzu kommt. Und ich wage mal die Prognose, dass dem DFB piepegal wäre, ob ein Täter auch eine Strafe aus dem Strafrecht erwartet, wenn im Stadion Steine fliegen. Da würde aller Voraussicht nach der Verein dann trotzdem belangt werden - und wenn der das weiter geben darf (unabhängig davon, ob jemand verletzt worden ist - und die Frage hat er ja aufgeworfen, schließlich gehts um die nicht zu beziffernde Verbandsstrafe) stünde dann eben eine weitere "Strafe" zu Buche.
Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
**Wahrscheinlich reicht es schon wenn du laut Furzt um ein SV zu bekommen. Theoretisch kannst du bei jdem Verstoß gg die Stadionordnung mit eine SV belegt werden .
Ich habe schon von fällen gehört das es reicht wenn du im Rahmen eines Fußballspiels in eine Polizeikontrolle kommst und deine Personalien aufgenommen wurden, Da kamen besonders in der Zeit vor der WM 2006 viele Fans in die Datei Gewaltäter Fußball obwohl diese überhaupt nix gemacht haben. Dabei sind aber auch Leute in den genuß einens SV gekommen die bisher nie bei einen Stadion waren. **
Wollt von den mal wissen warum sie einen Sicherheitsdienst beschäftigen der sich blendent mit den Nazis aus Berlin versteht und die Berliner immer neben den Gästeblock hocken.Der Verantwortliche dort war sehr reseviert gewesen,hat aber versprochen das nachzugehen.Stand selbst im Steher und hab gesehen wie so ein Nazi sich die blaue Jacke vom Sicherheitsdienst anzog und den Innenraum betreten hat.
Übrigens will ich mit der Nazi-Diskussion keinesfalls von den Pyros ablenken. Ich bin nunmal davon überzeugt, dass zumindest das Ausmaß mit den Nazis zu tun hat. Eventuell auch schon in der Vorbereitung, weil man ahnte (hoffte?), dass man durch Nazis provoziert wird. In Unterhaching wäre das nicht passiert.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
Lassen wir uns nicht von wenigen in eine Ecke stellen, in die wir nicht gehören.
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
Übrigens will ich mit der Nazi-Diskussion keinesfalls von den Pyros ablenken. Ich bin nunmal davon überzeugt, dass zumindest das Ausmaß mit den Nazis zu tun hat. Eventuell auch schon in der Vorbereitung, weil man ahnte (hoffte?), dass man durch Nazis provoziert wird. In Unterhaching wäre das nicht passiert.
Bzgl. Schadensersatz bin ich mir nicht soo sicher, ich habe verstanden, dass in einem Monat dazu ein Urteil erwartet wird, in dem genau das der FC Köln versucht, aber das ist wohl nicht so einfach.
Wenn es eine geschädigte Person gibt (im Magdeburger Block), denke ich als Laie, sollte es möglich sein, Anzeige zu erstatten und dann greift normales Zivilrecht. Dann hat man den ganzen Firlefanz mit Sportgerichtsbarkeit nicht.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
DA
Z.B.
"Weil er während der Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März vergangenen Jahres einen Stein auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, ist ein 26-Jähriger aus Bremen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Student sich des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Bewährungsfrist wurde auf drei Jahre festgelegt, außerdem muss der 26-Jährige 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten." (Quelle FR 03.08.16)
Lassen wir uns nicht von wenigen in eine Ecke stellen, in die wir nicht gehören.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Aber das war ja streng genommen nicht die Frage, daher dazu: braucht es einen Geschädigten? beim Versuch wird ja gerade niemand geschädigt, den braucht es also nicht. Wenn Anzeige erstattet wird, muss die Staatsanwaltschaft dem aber nachgehen, unabhängig davon, ob sie es von sich aus tun würde/müsste.
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
DA
Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
Wollt von den mal wissen warum sie einen Sicherheitsdienst beschäftigen der sich blendent mit den Nazis aus Berlin versteht und die Berliner immer neben den Gästeblock hocken.Der Verantwortliche dort war sehr reseviert gewesen,hat aber versprochen das nachzugehen.Stand selbst im Steher und hab gesehen wie so ein Nazi sich die blaue Jacke vom Sicherheitsdienst anzog und den Innenraum betreten hat.
Aber das war ja streng genommen nicht die Frage, daher dazu: braucht es einen Geschädigten? beim Versuch wird ja gerade niemand geschädigt, den braucht es also nicht. Wenn Anzeige erstattet wird, muss die Staatsanwaltschaft dem aber nachgehen, unabhängig davon, ob sie es von sich aus tun würde/müsste.
Es sei denn, Du bist so vermummt, dass man Dich nicht identifizieren kann....
DA
anders herum wird ein schuh draus, die haben wahrscheinlich gedacht in magdeburg kann man mal so richtig die sau raus lassen und das hinterher zur antifaschistischen aktion erklären. der doktor und der micl werden es schon richten.
Und Magdeburg mit Unterhaching zu vergleichen ist so wie die Eintracht mit dem FSV sorry.
Dreh es dir wie´s dir gefällt, weißt du nicht weiter micl hilft.
Was gibt es denn schöneres als ein Derby mit einer gesunden Rivalität. Aber muss man denn gleich aufeinander einprügeln oder sich mit Raketen beschiessen?
Hier gehts ferner darum, dass ja kein Schaden im zivilrechtlichen Sinne entstanden ist, dass also der Verband eine relativ willkürliche Strafe festlegt und allein die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben. Ob das über die AGB auf der Eintrittskarte auf die Besucher abgewälzt werden kann, dürfte wohl Inhalt der Entscheidung sein, die wohl irgendwie im Zuge eines Prozesses rund um Vorfälle beim FC Köln geklärt werden soll (und die auch nicht zwingend bindend ist in anderen Gerichtsbezirken).
Nun hat ja stefank gestern schon die Frage aufgeworfen, warum denn z.B. jemand, der im Zuge eines Fußballspiels eine Rakete abfeuert schlechter gestellt werden soll als jemand, der dies auf einer Demo tut. Das BGB gibt das nicht her und rein objektiv betrachtet, ist es wohl auch kein gesteigertes Unrecht. Lassen wir uns also überraschen, wie das entschieden wird und welche Gerichte sich in welcher Form künftig anschließen werden oder einen anderen Weg gehen.
Z.B.
"Weil er während der Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März vergangenen Jahres einen Stein auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, ist ein 26-Jähriger aus Bremen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Student sich des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Die Bewährungsfrist wurde auf drei Jahre festgelegt, außerdem muss der 26-Jährige 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten." (Quelle FR 03.08.16)