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Frankfurt am Main wählt in einer Direktwahl den Oberbürgermeister ab

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hawischer schrieb:

Eine Abwahl ist schwierig. Nicht, dass es an einer Mehrheit fehlen würde, das Quorum von 30% Wahlbeteiligung ist das Problem. Bei der Stichwahl 2018 lag die Beteiligung bei 30,2%>

Verurteilt ist Feldmann auch noch nicht. Würde das Urteil keine Verurteilung sein, auch eins zweiter Klasse, bleibt er im Amt.

Was ist denn ein Urteil zweiter Klasse?
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Brady74 schrieb:

hawischer schrieb:

Eine Abwahl ist schwierig. Nicht, dass es an einer Mehrheit fehlen würde, das Quorum von 30% Wahlbeteiligung ist das Problem. Bei der Stichwahl 2018 lag die Beteiligung bei 30,2%>

Verurteilt ist Feldmann auch noch nicht. Würde das Urteil keine Verurteilung sein, auch eins zweiter Klasse, bleibt er im Amt.

Was ist denn ein Urteil zweiter Klasse?

Bis das EuGH sagte: Freispruch ist Freispruch, war es nicht unüblich einen Freispruch "in dubio pro reo" auszusprechen. Dann hat das Gericht einen Angeklagten freigesprochen, obwohl es starke Zweifel hatte die Tat aber nicht beweisen konnte und dies im Urteil auch so niederschrieb.
Also, es kann sein, dass Feldmann freigesprochen wird, weil es an der Beweisfähigkeit fehlte. Also ein Freispruch "zweiter Klasse". Erster Klasse wäre, seine Unschuld wurde bewiesen.
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War ja klar, dass du es dir mal wieder leicht machst, nachdem du hier anderen ein "alles falsch gemacht" an den Kopf haust..
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derUlukai schrieb:

War ja klar, dass du es dir mal wieder leicht machst, nachdem du hier anderen ein "alles falsch gemacht" an den Kopf haust..

Ich hätte genauso gut antworten können, dass ich Frau Weyland gewählt habe. Dann wäre ich fein draußen gewesen. Das wäre dann wirklich leicht gemacht gewesen. Und Du hättest wahrscheinlich nicht einmal gecheckt, dass das gar nicht geht.

Rhein mit Feldmann zu verhindern war sicher richtig. Feldmann nochmal zu wählen war halt ein Fehler.
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Brady74 schrieb:

hawischer schrieb:

Eine Abwahl ist schwierig. Nicht, dass es an einer Mehrheit fehlen würde, das Quorum von 30% Wahlbeteiligung ist das Problem. Bei der Stichwahl 2018 lag die Beteiligung bei 30,2%>

Verurteilt ist Feldmann auch noch nicht. Würde das Urteil keine Verurteilung sein, auch eins zweiter Klasse, bleibt er im Amt.

Was ist denn ein Urteil zweiter Klasse?

Bis das EuGH sagte: Freispruch ist Freispruch, war es nicht unüblich einen Freispruch "in dubio pro reo" auszusprechen. Dann hat das Gericht einen Angeklagten freigesprochen, obwohl es starke Zweifel hatte die Tat aber nicht beweisen konnte und dies im Urteil auch so niederschrieb.
Also, es kann sein, dass Feldmann freigesprochen wird, weil es an der Beweisfähigkeit fehlte. Also ein Freispruch "zweiter Klasse". Erster Klasse wäre, seine Unschuld wurde bewiesen.
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hawischer schrieb:

Brady74 schrieb:

hawischer schrieb:

Eine Abwahl ist schwierig. Nicht, dass es an einer Mehrheit fehlen würde, das Quorum von 30% Wahlbeteiligung ist das Problem. Bei der Stichwahl 2018 lag die Beteiligung bei 30,2%>

Verurteilt ist Feldmann auch noch nicht. Würde das Urteil keine Verurteilung sein, auch eins zweiter Klasse, bleibt er im Amt.

Was ist denn ein Urteil zweiter Klasse?

Bis das EuGH sagte: Freispruch ist Freispruch, war es nicht unüblich einen Freispruch "in dubio pro reo" auszusprechen. Dann hat das Gericht einen Angeklagten freigesprochen, obwohl es starke Zweifel hatte die Tat aber nicht beweisen konnte und dies im Urteil auch so niederschrieb.
Also, es kann sein, dass Feldmann freigesprochen wird, weil es an der Beweisfähigkeit fehlte. Also ein Freispruch "zweiter Klasse". Erster Klasse wäre, seine Unschuld wurde bewiesen.

Freispruch ist Freispruch.
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hawischer schrieb:

Brady74 schrieb:

hawischer schrieb:

Eine Abwahl ist schwierig. Nicht, dass es an einer Mehrheit fehlen würde, das Quorum von 30% Wahlbeteiligung ist das Problem. Bei der Stichwahl 2018 lag die Beteiligung bei 30,2%>

Verurteilt ist Feldmann auch noch nicht. Würde das Urteil keine Verurteilung sein, auch eins zweiter Klasse, bleibt er im Amt.

Was ist denn ein Urteil zweiter Klasse?

Bis das EuGH sagte: Freispruch ist Freispruch, war es nicht unüblich einen Freispruch "in dubio pro reo" auszusprechen. Dann hat das Gericht einen Angeklagten freigesprochen, obwohl es starke Zweifel hatte die Tat aber nicht beweisen konnte und dies im Urteil auch so niederschrieb.
Also, es kann sein, dass Feldmann freigesprochen wird, weil es an der Beweisfähigkeit fehlte. Also ein Freispruch "zweiter Klasse". Erster Klasse wäre, seine Unschuld wurde bewiesen.

Freispruch ist Freispruch.
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Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.
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Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.
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Freigesprochen ist freigesprochen. Damit gilt man vor dem Gesetz als unschuldig. Egal, ob die Unschuld bewiesen wurde oder ob die Schuld nicht bewiesen werden konnte. Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied.
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Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.
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WürzburgerAdler schrieb:

Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.

Freispruch ist Freispruch.
klick:
https://www.ferner-alsdorf.de/strafprozessrecht-freispruch-zweiter-klasse-rechtswidrig/
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WürzburgerAdler schrieb:

Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.

Freispruch ist Freispruch.
klick:
https://www.ferner-alsdorf.de/strafprozessrecht-freispruch-zweiter-klasse-rechtswidrig/
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Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.

Freispruch ist Freispruch.
klick:
https://www.ferner-alsdorf.de/strafprozessrecht-freispruch-zweiter-klasse-rechtswidrig/

Die Tatsache, dass ein "Freispruch zweiter Klasse" rechtswidrig ist, beweist doch nur, dass es solch eine Klassifizierung gibt resp. gab. Sonst könnte man diese ja nicht als rechtswidrig einstufen.
Im Übrigen hast du eine Frage gestellt, die der hawischer freundlicherweise erklärt hat. Sollte diese Frage lediglich rhetorischer Natur gewesen sein, hat sich der hawischer die Mühe umsonst gemacht.
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Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Brady74 schrieb:

Freispruch ist Freispruch.

Natürlich. Die Klassifizierung von Freisprüchen gibt es gleichwohl und ich finde, hawischer hat das sehr gut erklärt.

Freispruch ist Freispruch.
klick:
https://www.ferner-alsdorf.de/strafprozessrecht-freispruch-zweiter-klasse-rechtswidrig/

Die Tatsache, dass ein "Freispruch zweiter Klasse" rechtswidrig ist, beweist doch nur, dass es solch eine Klassifizierung gibt resp. gab. Sonst könnte man diese ja nicht als rechtswidrig einstufen.
Im Übrigen hast du eine Frage gestellt, die der hawischer freundlicherweise erklärt hat. Sollte diese Frage lediglich rhetorischer Natur gewesen sein, hat sich der hawischer die Mühe umsonst gemacht.
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Außerdem: in dem Artikel ist die Rede von Richtern, die ihr eigenes Urteil als "Freispruch zweiter bzw. dritter Klasse" bezeichnen. Davon hat hawischer aber nicht gesprochen, sondern davon, dass ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
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Eine Abwahl ist schwierig. Nicht, dass es an einer Mehrheit fehlen würde, das Quorum von 30% Wahlbeteiligung ist das Problem. Bei der Stichwahl 2018 lag die Beteiligung bei 30,2%>

Verurteilt ist Feldmann auch noch nicht. Würde das Urteil keine Verurteilung sein, auch eins zweiter Klasse, bleibt er im Amt.
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Ich gehe davon aus, dass ein Abwahl Antrag im Römer in den nächsten Tagen gestellt wird.
Ich halte das für absolut richtig, trotz des von Dir beschriebenen Risiko.
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Außerdem: in dem Artikel ist die Rede von Richtern, die ihr eigenes Urteil als "Freispruch zweiter bzw. dritter Klasse" bezeichnen. Davon hat hawischer aber nicht gesprochen, sondern davon, dass ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
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WürzburgerAdler schrieb:

ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Der Unterschied ist jedoch völlig irrelevant. Es ist wie im Fußball. Gewinnst Du z.B. 1:0 in einem Ligaspiel, bekommst Du drei Punkte.
Ob das Tor nun durch einen schön herausgespielten, souverän vorgetragenen Angriff zustande kam, irgendwie reingestolpert wurde oder gar durch einem umstrittenen Elfmeter, ist völlig egal. Drei Punkte bleiben drei Punkte.
Ja, beim Urteil gibt es ggf eine Revison.
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1. Lasst den Mist, immer und immer wieder bestimmte User wo es nur geht zu provozieren, oder dumm anzumachen. Wer nix zur Sache beizutragen hat, der lässt die Finger halt mal vom Smartphone oder der Tastatur.

2. Solche Spielchen mit Frage - Antwort - Link - Geposte um die Beteiligten dumm aussehen zu lassen sollte man direkt bleiben lassen.
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WürzburgerAdler schrieb:

ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Der Unterschied ist jedoch völlig irrelevant. Es ist wie im Fußball. Gewinnst Du z.B. 1:0 in einem Ligaspiel, bekommst Du drei Punkte.
Ob das Tor nun durch einen schön herausgespielten, souverän vorgetragenen Angriff zustande kam, irgendwie reingestolpert wurde oder gar durch einem umstrittenen Elfmeter, ist völlig egal. Drei Punkte bleiben drei Punkte.
Ja, beim Urteil gibt es ggf eine Revison.
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SamuelMumm schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Der Unterschied ist jedoch völlig irrelevant. Es ist wie im Fußball. Gewinnst Du z.B. 1:0 in einem Ligaspiel, bekommst Du drei Punkte.
Ob das Tor nun durch einen schön herausgespielten, souverän vorgetragenen Angriff zustande kam, irgendwie reingestolpert wurde oder gar durch einem umstrittenen Elfmeter, ist völlig egal. Drei Punkte bleiben drei Punkte.
Ja, beim Urteil gibt es ggf eine Revison.

Auch an dich gerne eine Antwort: der Fußballvergleich trifft es sehr gut. Man spricht hier auch von "verdient" und "unverdient". Nichts anderes hat hawischer versucht zu erklären. Er hat nicht davon gesprochen, dass - um beim Vergleich zu bleiben - die siegreiche Mannschaft keine drei Punkte bekommt.
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SamuelMumm schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Der Unterschied ist jedoch völlig irrelevant. Es ist wie im Fußball. Gewinnst Du z.B. 1:0 in einem Ligaspiel, bekommst Du drei Punkte.
Ob das Tor nun durch einen schön herausgespielten, souverän vorgetragenen Angriff zustande kam, irgendwie reingestolpert wurde oder gar durch einem umstrittenen Elfmeter, ist völlig egal. Drei Punkte bleiben drei Punkte.
Ja, beim Urteil gibt es ggf eine Revison.

Auch an dich gerne eine Antwort: der Fußballvergleich trifft es sehr gut. Man spricht hier auch von "verdient" und "unverdient". Nichts anderes hat hawischer versucht zu erklären. Er hat nicht davon gesprochen, dass - um beim Vergleich zu bleiben - die siegreiche Mannschaft keine drei Punkte bekommt.
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WürzburgerAdler schrieb:

SamuelMumm schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

ein Freispruch mangels Beweisen gemeinhin als "Freispruch zweiter Klasse" bezeichnet wurde im Gegensatz zum "erstklassigen" Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Der Unterschied ist jedoch völlig irrelevant. Es ist wie im Fußball. Gewinnst Du z.B. 1:0 in einem Ligaspiel, bekommst Du drei Punkte.
Ob das Tor nun durch einen schön herausgespielten, souverän vorgetragenen Angriff zustande kam, irgendwie reingestolpert wurde oder gar durch einem umstrittenen Elfmeter, ist völlig egal. Drei Punkte bleiben drei Punkte.
Ja, beim Urteil gibt es ggf eine Revison.

Auch an dich gerne eine Antwort: der Fußballvergleich trifft es sehr gut. Man spricht hier auch von "verdient" und "unverdient". Nichts anderes hat hawischer versucht zu erklären. Er hat nicht davon gesprochen, dass - um beim Vergleich zu bleiben - die siegreiche Mannschaft keine drei Punkte bekommt.

Danke für Deine Anmerkungen.
Freispruch ist Freispruch. Na, klar und ist auch ok.
Aber....
Wenn der Nachbar, dir mit einem Hammer eine Beule in das Auto haut, du ihn dabei beobachtest, ihn anzeigst, er aber die Tat bestreitet und du keine Beweise hast (Aussage gegen Aussage) wird der Nachbar freigesprochen.
Und wie fühlst du dich dann?
Erstklassig..?
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Das Peterle hat es auch ins Fernsehen geschafft.

Wie war das? Über Frankfurt lacht die Sonne.....
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Der Abwahlantrag im Stadt Parlament wird kommen. ich sehe keine Alternative, da der OB nicht abtreten will.

https://www.fr.de/frankfurt/abwahl-von-frankfurter-oberbuergermeister-rueckt-naeher-91576120.html
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Die 24 Strafkammer am Landgericht Frankfurt am Main hat am 27.05.2022 eine entsprechende Anklage, wegen des Verdachts der Vorteilsannahme, zugelassen.
Ich begrüße diese Entscheidung übrigens sehr.
Auch Peter Feldmann (so die Hessenschau) begrüßt diese Entscheidung ebenfalls!

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/landgericht-l%C3%A4sst-anklage-gegen-oberb%C3%BCrgermeister-der-stadt-frankfurt-am-main-zu



https://www.hessenschau.de/politik/korruptionsvorwuerfe-frankfurter-oberbuergermeister-feldmann-muss-vor-gericht,anklage-feldmann-zugelassen-100.html

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Die 24 Strafkammer am Landgericht Frankfurt am Main hat am 27.05.2022 eine entsprechende Anklage, wegen des Verdachts der Vorteilsannahme, zugelassen.
Ich begrüße diese Entscheidung übrigens sehr.
Auch Peter Feldmann (so die Hessenschau) begrüßt diese Entscheidung ebenfalls!

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/landgericht-l%C3%A4sst-anklage-gegen-oberb%C3%BCrgermeister-der-stadt-frankfurt-am-main-zu



https://www.hessenschau.de/politik/korruptionsvorwuerfe-frankfurter-oberbuergermeister-feldmann-muss-vor-gericht,anklage-feldmann-zugelassen-100.html

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Immer noch kein Rücktritt?
Dafür hoffentlich bald der Abwahl Antrag
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am 09.06. werden die Römer Koalitions Parteien Feldmann via Misstrauensantrag zum Rücktritt aufffordern.
Sollte er sich dem widersetzen, wovon auszugehen ist, wird das Abwahlverfahren in Gang gesetzt.

Dieses Vorgehen begrüße ich.



https://www.hessenschau.de/politik/roemer-koalition-will-feldmann-per-antrag-zum-ruecktritt-auffordern,feldmann-frankfurt-spd-amt-abwahl-100.html
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Nun soll es einen letzten Versuch der Stadtverordnetenversammlung geben, Feldmann zum Rücktritt aufzufordern. Falls das nicht erfolgt, wird die Abwahl gestartet.
Alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken und "Der Fraktion" haben zugestimmt. Die Linken haben Probleme lt ihrem Vorsitzenden, dass Feldmann "das Messer auf die Brust gesetzt wird".
"Die Fraktion" hat sich nicht geäußert.
Eine Abwahl erfordert ein Quorum von 30%. Um das zu erreichen muss eine Art Wahlkampf gemacht werden, um die Bürger an die Urnen zu kriegen.
Eigentlich ein für Frankfurt schlimmer Vorgang und man kann nur hoffen, dass Feldmann in letzter Minute noch einlenkt, um diesen Imageschaden der Stadt zu ersparen.
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Nun soll es einen letzten Versuch der Stadtverordnetenversammlung geben, Feldmann zum Rücktritt aufzufordern. Falls das nicht erfolgt, wird die Abwahl gestartet.
Alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken und "Der Fraktion" haben zugestimmt. Die Linken haben Probleme lt ihrem Vorsitzenden, dass Feldmann "das Messer auf die Brust gesetzt wird".
"Die Fraktion" hat sich nicht geäußert.
Eine Abwahl erfordert ein Quorum von 30%. Um das zu erreichen muss eine Art Wahlkampf gemacht werden, um die Bürger an die Urnen zu kriegen.
Eigentlich ein für Frankfurt schlimmer Vorgang und man kann nur hoffen, dass Feldmann in letzter Minute noch einlenkt, um diesen Imageschaden der Stadt zu ersparen.
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hawischer schrieb:

Eine Abwahl erfordert ein Quorum von 30%.

Also wird er bis zum Ende seiner regulären Amtszeit Oberbürgermeiter bleiben, oder?


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