Neuer Vertrag für Ben Manga! Das ist doch 'mal eine richtig gute Nachricht. Hoffentlich wird aus dem "soll unterschreiben" bald ein "hat unterschrieben".
Neuer Vertrag für Ben Manga! Das ist doch 'mal eine richtig gute Nachricht. Hoffentlich wird aus dem "soll unterschreiben" bald ein "hat unterschrieben".
Würde mich persönlich auch freuen da er an vielen "Schuld" ist was hier die letzten jahre positives passiert ist.
gibt es bei Gacinovic nicht auch so ein Vertragskonstrukt mit Limasol, wo wir die Hälfte(?) der Ablöse abgeben müssten? Korrigiert mich, wenn das falsch ist
Ich hoffe auch, dass das mit Mijat nur eine Ente ist. Das man Ihn wegschickt kann ich mir nicht vorstellen, man ja hat vor noch nicht allzu langer Zeit erst mit ihm verlängert. Seitdem ist nun nichts passiert, das Eintracht veranlassen könnte Ihn weg zu schicken. Die Frage ist auch wohin er wechseln könnte. So Eingeschlagen wie etwa Jovic oder Haller hat er wieder auch nicht. International kann er auch bei uns Spielen. Der soll mal schön hierbleiben.
gibt es bei Gacinovic nicht auch so ein Vertragskonstrukt mit Limasol, wo wir die Hälfte(?) der Ablöse abgeben müssten? Korrigiert mich, wenn das falsch ist
gibt es bei Gacinovic nicht auch so ein Vertragskonstrukt mit Limasol, wo wir die Hälfte(?) der Ablöse abgeben müssten? Korrigiert mich, wenn das falsch ist
Ich habe jetzt wieder gelesen, dass Jovics ehemaliger Club im Verkaufsfall 30 % bekäme. Dacht immer es wären 20 %. Wären ja bei 60 Millionen immerhin noch 6 Millionen weniger für uns. Weiß man da mittlerweile was genaueres ?
gibt es bei Gacinovic nicht auch so ein Vertragskonstrukt mit Limasol, wo wir die Hälfte(?) der Ablöse abgeben müssten? Korrigiert mich, wenn das falsch ist
[quote=Holzfaeller] Ich fände das nicht so dolle, wenn man Mijat nicht mehr will. Er identifiziert sich mit der SGE, einer der sich gut integriert hat und schon richtig gut deutsch kann, im Gegensatz zu unserem Capitano...
Für die ic-Fraktion, sofern sie bleibt, dürfte das auch nicht unbedingt positiv wirken... quote]
von der ic-Fraktion wird nix mehr beliben, ich rechne fest damit,dass Kostic auch geht
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass man Mijat loswerden will. Auch Adi Hütter hat mal auf einer PK geäußert, dass er für ihn ein wichtiger Spieler ist. Wie hier schon gesagt wurde, Mijat identifiziert sich komplett mit der SGE und hat hier einen festen Platz.
Gaci ist flexibel einsetzbar, gibt immer 100% und ist meistens ein belebendes Element oder rennt den Gegner in Grund und Boden. Da müssten ca. 15 andere Spieler vorher gehen, bevor man solche Gedanken verfolgen würde. Absolute Ente, sofern nicht ein dickes Angebot für ihn vorliegt.
Gaci ist flexibel einsetzbar, gibt immer 100% und ist meistens ein belebendes Element oder rennt den Gegner in Grund und Boden. Da müssten ca. 15 andere Spieler vorher gehen, bevor man solche Gedanken verfolgen würde. Absolute Ente, sofern nicht ein dickes Angebot für ihn vorliegt.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich plötzlich entschieden hat Mijat einen Wechsel nahe zu legen.
Gaci ist flexibel einsetzbar, gibt immer 100% und ist meistens ein belebendes Element oder rennt den Gegner in Grund und Boden. Da müssten ca. 15 andere Spieler vorher gehen, bevor man solche Gedanken verfolgen würde. Absolute Ente, sofern nicht ein dickes Angebot für ihn vorliegt.
Also man muss nach den neuesten SAW's feststellen, alle guten Spieler wollen weg/müssen weg und die Leihspieler können nicht gehalten werden. Noch keine Neuzugänge verpflichtet. Der ultimative Superstar wechselt lieber in die Türkei. Fraglich ob überhaupt ein Spieler zu uns wechseln möchte. Ich bin dafür wir stellen am besten den Spielbetrieb ein. Nächste Saison droht uns nur eine Saison voller Negativrekorde. Wir werden 0 Punkte nach 34 Spieltagen haben mit einem Torverhältnis von 2:167. Das sollten wir uns ersparen
(Ironie aus)
P.S. Morgen in Bild Plus. Hellmann und Bobic haben unser ganzes Geld der Eintracht beim Pokern mit Uli Hoeneß verloren . Der gibt es aber nicht den Bayern, sondern kauft sich davon eine Yacht.
Also man muss nach den neuesten SAW's feststellen, alle guten Spieler wollen weg/müssen weg und die Leihspieler können nicht gehalten werden. Noch keine Neuzugänge verpflichtet. Der ultimative Superstar wechselt lieber in die Türkei. Fraglich ob überhaupt ein Spieler zu uns wechseln möchte. Ich bin dafür wir stellen am besten den Spielbetrieb ein. Nächste Saison droht uns nur eine Saison voller Negativrekorde. Wir werden 0 Punkte nach 34 Spieltagen haben mit einem Torverhältnis von 2:167. Das sollten wir uns ersparen
Ich kenne einen, der sitzt gerade in Bad Marienberg und kann sich ein stolzes Lächeln trotz aller Bemühung nicht verkneifen.
Gude Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen: Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Gude Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen: Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Wenn dies so einfach wäre, würde wohl kein Verein mehr eine Ablöse bekommen.
Gude Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen: Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
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Während im normalen Arbeitsleben Kündigungen – in der Regel unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen – gang und gäbe sind, stellen sie im Fußball eine absolute Ausnahme dar. Die zu überwindenden verbands- und arbeitsrechtlichen Hürden sind so hoch, dass in der Praxis kaum Fälle denkbar sind, in denen eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Und dies gilt sowohl für den Verein als auch für den Spieler. Verträge mit Fußballspielern sind befristet und können daher nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Soweit der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden soll, geht dies nur im Zusammenspiel beider Vertragsparteien im Wege der einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eben durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Man spricht hier auch von einer außerordentlichen Kündigung.
Es stellt sich dann die Frage, was aus Sicht des Spielers oder der des Vereins ein wichtiger Grund sein kann, der zur Kündigung berechtigt. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass ein solcher dann vorliegt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Auf Grundlage dieser allgemein gehaltenen Definition lassen sich Fallgruppen für Verein und Spieler herausarbeiten.
Spieler werden insbesondere dann an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung interessiert sein, wenn sich ihnen interessante Alternativen bieten. In der Praxis führt der Weg in aller Regel über eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung, die sich der abgebende Verein entsprechend bezahlen lässt. Allein daran zeigt sich schon, dass die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Spieler de facto kaum eine Rolle spielt und rechtlich bis auf wenige Ausnahmefälle auch nicht begründet werden kann. Als Kündigungsgründe kommen für den Spieler vor allem in Betracht:
Vernachlässigung der Beschäftigungspflicht
Zahlungsverzug
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung, dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Dabei richtet sich der Umfang dieser Beschäftigungspflicht nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Während ein Mannschaftssportler unstreitig keinen Anspruch auf den Einsatz bei Wettkämpfen hat, muss ihm aber zweifellos die Trainingsteilnahme ermöglicht werden. Ob dies zwingend die Teilnahme am Training der Mannschaft, für die er verpflichtet wurde, sein muss, oder aber auch eine Versetzung in eine andere Mannschaft in Betracht kommt, ist streitig. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim zur "Trainingsgruppe 2" der TSG 1899 Hoffenheim spricht vieles dafür, dass ein Trainingsbetrieb, der eine Rückkehr in die angestammte Mannschaft von vornherein ausschließt, dem Beschäftigungsanspruch jedenfalls nicht gerecht wird und möglicherweise den Spieler auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vergleichsweise unproblematisch und rechtlich geklärt ist, dass der Spieler zur außerordentlichen Kündigung dann berechtigt ist, wenn der Verein die fällige Vergütung für längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug entrichtet. Auch hier ist aber zunächst die Abmahnung des Vereins durch den Spieler erforderlich.
Gude Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen: Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Gude Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Eigenkündigung. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in § 622 BGB Abs. 1 geregelt. Demnach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen bis zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beendet werden.
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen: Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Wenn dies so einfach wäre, würde wohl kein Verein mehr eine Ablöse bekommen.
Das kann der Spieler eben wohl gegen die Zahlung einer Entschädigung für die ausbleibende Vertragserfüllung. Ich erinnere mich an einen 26jährigen, der eine solche über 222 Millionen Euro gezahlt hat.
Gaci ist flexibel einsetzbar, gibt immer 100% und ist meistens ein belebendes Element oder rennt den Gegner in Grund und Boden. Da müssten ca. 15 andere Spieler vorher gehen, bevor man solche Gedanken verfolgen würde. Absolute Ente, sofern nicht ein dickes Angebot für ihn vorliegt.
Gaci ist flexibel einsetzbar, gibt immer 100% und ist meistens ein belebendes Element oder rennt den Gegner in Grund und Boden. Da müssten ca. 15 andere Spieler vorher gehen, bevor man solche Gedanken verfolgen würde. Absolute Ente, sofern nicht ein dickes Angebot für ihn vorliegt.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich plötzlich entschieden hat Mijat einen Wechsel nahe zu legen.
Gacinovic passt aufgrund seiner Schnelligkeit und Vielseitigkeit perfekt in Hütters System, man ist nicht auf eine Ablöse angewiesen und zudem müsste man diese auch noch zur Hälfte abtreten.
totaler Schwachsinn, glaube ich nie im Leben (es sei denn, er wollte selbst weg und es wäre dafür ein irres Angebot eingegangen, aber auch das glaube ich nicht).
totaler Schwachsinn, glaube ich nie im Leben (es sei denn, er wollte selbst weg und es wäre dafür ein irres Angebot eingegangen, aber auch das glaube ich nicht).
keine Ahnung, wer jetzt die große Schatulle aufmachen soll... lass ihn mal schön da.
Allein gegen Leverkusen hat man gesehen, dass er mit ein Stammspieler ist. Da fallen mir mind. 5 ausm Mittelfeld ein, die leichter zu verkraften wären.
Hoffentlich wird aus dem "soll unterschreiben" bald ein "hat unterschrieben".
Würde mich persönlich auch freuen da er an vielen "Schuld" ist was hier die letzten jahre positives passiert ist.
Korrigiert mich, wenn das falsch ist
Die Frage ist auch wohin er wechseln könnte. So Eingeschlagen wie etwa Jovic oder Haller hat er wieder auch nicht. International kann er auch bei uns Spielen. Der soll mal schön hierbleiben.
Korrigiert mich, wenn das falsch ist
Korrigiert mich, wenn das falsch ist
Korrigiert mich, wenn das falsch ist
Ich fände das nicht so dolle, wenn man Mijat nicht mehr will. Er identifiziert sich mit der SGE, einer der sich gut integriert hat und schon richtig gut deutsch kann, im Gegensatz zu unserem Capitano...
Für die ic-Fraktion, sofern sie bleibt, dürfte das auch nicht unbedingt positiv wirken...
quote]
von der ic-Fraktion wird nix mehr beliben, ich rechne fest damit,dass Kostic auch geht
Wirklich sowas von unrealistisch, dass alle verkauft werden.
Wie hier schon gesagt wurde, Mijat identifiziert sich komplett mit der SGE und hat hier einen festen Platz.
Blödes Sommerloch
Es heißt ja er SOLL weg, und nicht er WILL weg.
Deshalb schließe ich mal das mit dem dicken Angebot aus. Rein Formal.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich plötzlich entschieden hat Mijat einen Wechsel nahe zu legen.
Allein das ist meiner Meinung nach ein Indiz, dass er nicht abgegeben werden soll. Es sei denn, es kommt ein Mörderangebot.
Der Spezialist, der meinte, Jovic, Rebic, Mijat und Kostic würden gehen, den würde ich gerne noch mal in der Sache am 2. September lesen.
Es heißt ja er SOLL weg, und nicht er WILL weg.
Deshalb schließe ich mal das mit dem dicken Angebot aus. Rein Formal.
Kein Dementi, keine Bestätigung, überhaupt kein Kommentar der Offiziellen.
Ebensowenig eine Begründung des Schmierblatts.
Ich würde diesem Gerücht nicht all zu viel beimessen.
Noch keine Neuzugänge verpflichtet.
Der ultimative Superstar wechselt lieber in die Türkei.
Fraglich ob überhaupt ein Spieler zu uns wechseln möchte.
Ich bin dafür wir stellen am besten den Spielbetrieb ein. Nächste Saison droht uns nur eine Saison voller Negativrekorde.
Wir werden 0 Punkte nach 34 Spieltagen haben mit einem Torverhältnis von
2:167.
Das sollten wir uns ersparen
(Ironie aus)
P.S.
Morgen in Bild Plus.
Hellmann und Bobic haben unser ganzes Geld der Eintracht beim Pokern mit Uli Hoeneß verloren .
Der gibt es aber nicht den Bayern, sondern kauft sich davon eine Yacht.
Aber psssst . Ist noch nicht offiziell.
Ich kenne einen, der sitzt gerade in Bad Marienberg und kann sich ein stolzes Lächeln trotz aller Bemühung nicht verkneifen.
Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen:
Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Wenn dies so einfach wäre, würde wohl kein Verein mehr eine Ablöse bekommen.
Also so ganz und gar nicht.
War doch Spaß, oder?
Falls nicht: nein! Schön, dass ich helfen konnte.
Während im normalen Arbeitsleben Kündigungen – in der Regel unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen – gang und gäbe sind, stellen sie im Fußball eine absolute Ausnahme dar. Die zu überwindenden verbands- und arbeitsrechtlichen Hürden sind so hoch, dass in der Praxis kaum Fälle denkbar sind, in denen eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Und dies gilt sowohl für den Verein als auch für den Spieler. Verträge mit Fußballspielern sind befristet und können daher nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Soweit der befristete Arbeitsvertrag vorzeitig beendet werden soll, geht dies nur im Zusammenspiel beider Vertragsparteien im Wege der einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder eben durch fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Man spricht hier auch von einer außerordentlichen Kündigung.
Es stellt sich dann die Frage, was aus Sicht des Spielers oder der des Vereins ein wichtiger Grund sein kann, der zur Kündigung berechtigt. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass ein solcher dann vorliegt, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist. Auf Grundlage dieser allgemein gehaltenen Definition lassen sich Fallgruppen für Verein und Spieler herausarbeiten.
Spieler werden insbesondere dann an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung interessiert sein, wenn sich ihnen interessante Alternativen bieten. In der Praxis führt der Weg in aller Regel über eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsauflösung, die sich der abgebende Verein entsprechend bezahlen lässt. Allein daran zeigt sich schon, dass die fristlose Kündigung des Vertrags durch den Spieler de facto kaum eine Rolle spielt und rechtlich bis auf wenige Ausnahmefälle auch nicht begründet werden kann. Als Kündigungsgründe kommen für den Spieler vor allem in Betracht:
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung, dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Dabei richtet sich der Umfang dieser Beschäftigungspflicht nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Während ein Mannschaftssportler unstreitig keinen Anspruch auf den Einsatz bei Wettkämpfen hat, muss ihm aber zweifellos die Trainingsteilnahme ermöglicht werden. Ob dies zwingend die Teilnahme am Training der Mannschaft, für die er verpflichtet wurde, sein muss, oder aber auch eine Versetzung in eine andere Mannschaft in Betracht kommt, ist streitig. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim zur "Trainingsgruppe 2" der TSG 1899 Hoffenheim spricht vieles dafür, dass ein Trainingsbetrieb, der eine Rückkehr in die angestammte Mannschaft von vornherein ausschließt, dem Beschäftigungsanspruch jedenfalls nicht gerecht wird und möglicherweise den Spieler auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Vergleichsweise unproblematisch und rechtlich geklärt ist, dass der Spieler zur außerordentlichen Kündigung dann berechtigt ist, wenn der Verein die fällige Vergütung für längere Zeit nicht oder wiederholt nur unter Verzug entrichtet. Auch hier ist aber zunächst die Abmahnung des Vereins durch den Spieler erforderlich.
Ich hab mal eine Frage an die Informierten hier.
Kann ein Fussballprofi seinem Arbeitgeber einfach so kündigen wie ein normaler Arbeitnehmer?
von Google:
Darf man in einen Arbeitsvertrag Klauseln schreiben die gegen diese Regelung verstoßen würden. Also ala "keine Eigenkündigung möglich"? Meiner Meinung nach sicherlich nicht sonst kannste das Gesetz ja vergessen. Bin auch kein Jurist aber ich meine dass durch das reinschreiben illegaler Sachen der Vertrag garnicht rechtsverbindlich etc ist also in dem Fall dann kein Arbeitsverhältnis vorlag.
Um die Brücke zum Tagesgeschäft zu schlagen:
Könnte Hinteregger bei Augsburg "nicht einfach kündigen"?
Grüße
Wenn dies so einfach wäre, würde wohl kein Verein mehr eine Ablöse bekommen.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich plötzlich entschieden hat Mijat einen Wechsel nahe zu legen.
Völliger Unsinn
keine Ahnung, wer jetzt die große Schatulle aufmachen soll... lass ihn mal schön da.
Allein gegen Leverkusen hat man gesehen, dass er mit ein Stammspieler ist. Da fallen mir mind. 5 ausm Mittelfeld ein, die leichter zu verkraften wären.