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Corona-Virus (Teil IV) - (Wichtige Infos in #1)


Thread wurde von SGE_Werner am Freitag, 05. November 2021, 18:40 Uhr um 18:40 Uhr gesperrt weil:
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@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.
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@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.
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WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.

Ich behaupte die Anzahl derer die nicht geimpft werden dürfen und Eintracht Fans sind und ins Stadion wollen, wird eher marginal sein.
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WürzburgerAdler schrieb:

Jetzt häng dich doch nicht an den Behinderten auf. War doch nur ein Beispiel. Nimm halt Moslems, Frauen, AfDler oder Ausländer, wenn dir das besser gefällt. Auch die fallen unter das AGG.
Bin da nicht überzeugt. Ich denke, dass ein Ungeimpfter mit einem Attest und gültigem PCR-Test sowie MNS auf Diskriminierung klagen könnte, wenn er aufgrund 2G keinen Zutritt erhält.

Vielleicht klärt das ja mal jemand, dann wissen wir es.


Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl? Du weißt schon, dass es in einem Rechtsstaat nicht ausreicht, Opfer einer gefühlten Diskriminierung zu sein, sondern dass es dafür eine gesetzliche Grundlage geben muss? Welche Norm, z.B. vom AGG, siehst du in dem Fall denn einschlägig? Also um es der Eintracht entgegen zu halten.

Gegenüber Behörde könnte er z.B. Art. 3 GG bemühen. Dann müsste die Behörde einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung anführen. Sicherlich möglich, ebenso wie ein anderes Ergebnis. Nur selbst mit letzterem ist dieser Mensch noch nicht im Stadion.
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Sledge_Hammer schrieb:

Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl?

Was heißt da Bauchgefühl. Jeder hat doch ein gewisses Rechtsempfinden, was sich - insbesondere bei Älteren - auch auf gemachte Erfahrungen stützt.
Beispiel: Bei einem Besuch in einem TV-Studio trug ein Gast eine Mütze und wurde aufgefordert, diese abzunehmen. Er konnte glaubhaft machen, dass er die Mütze aus medizinischen Gründen tragen musste und durfte sie daraufhin aufbehalten.

Das AGG hat nun einmal den Sinn, eine Gleichbehandlung herzustellen. Wenn nun ein Mensch sich gerne impfen lassen würde, das aber nicht geht und er darüber ein Attest plus PCR-Test plus MNS mit sich führt, dürfte er eigentlich nicht abgewiesen werden.
Falls doch hat das AGG halt ein Loch.
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WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.

Ich behaupte die Anzahl derer die nicht geimpft werden dürfen und Eintracht Fans sind und ins Stadion wollen, wird eher marginal sein.
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Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.

Ich behaupte die Anzahl derer die nicht geimpft werden dürfen und Eintracht Fans sind und ins Stadion wollen, wird eher marginal sein.

Mag sein, die Anzahl hat aber keine Relevanz für das Recht, worüber wir hier diskutieren. Die Zahl der Mörder ist, gemessen an der Gesamtbevölkerung, auch marginal.
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Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.

Ich behaupte die Anzahl derer die nicht geimpft werden dürfen und Eintracht Fans sind und ins Stadion wollen, wird eher marginal sein.

Mag sein, die Anzahl hat aber keine Relevanz für das Recht, worüber wir hier diskutieren. Die Zahl der Mörder ist, gemessen an der Gesamtbevölkerung, auch marginal.
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WürzburgerAdler schrieb:

Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.

Ich behaupte die Anzahl derer die nicht geimpft werden dürfen und Eintracht Fans sind und ins Stadion wollen, wird eher marginal sein.

Mag sein, die Anzahl hat aber keine Relevanz für das Recht, worüber wir hier diskutieren. Die Zahl der Mörder ist, gemessen an der Gesamtbevölkerung, auch marginal.

Also Schotten dicht bei 25.000 Zuschauern damit drei unfreiwillig ungeimpfte ins Stadion dürfen oder Schotten auf bei 2G und volle Hütte?
Was wird da wohl ein Gericht entscheiden?
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Sledge_Hammer schrieb:

Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl?

Was heißt da Bauchgefühl. Jeder hat doch ein gewisses Rechtsempfinden, was sich - insbesondere bei Älteren - auch auf gemachte Erfahrungen stützt.
Beispiel: Bei einem Besuch in einem TV-Studio trug ein Gast eine Mütze und wurde aufgefordert, diese abzunehmen. Er konnte glaubhaft machen, dass er die Mütze aus medizinischen Gründen tragen musste und durfte sie daraufhin aufbehalten.

Das AGG hat nun einmal den Sinn, eine Gleichbehandlung herzustellen. Wenn nun ein Mensch sich gerne impfen lassen würde, das aber nicht geht und er darüber ein Attest plus PCR-Test plus MNS mit sich führt, dürfte er eigentlich nicht abgewiesen werden.
Falls doch hat das AGG halt ein Loch.
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WürzburgerAdler schrieb:

Sledge_Hammer schrieb:

Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl?

Was heißt da Bauchgefühl. Jeder hat doch ein gewisses Rechtsempfinden, was sich - insbesondere bei Älteren - auch auf gemachte Erfahrungen stützt.
Beispiel: Bei einem Besuch in einem TV-Studio trug ein Gast eine Mütze und wurde aufgefordert, diese abzunehmen. Er konnte glaubhaft machen, dass er die Mütze aus medizinischen Gründen tragen musste und durfte sie daraufhin aufbehalten.

Das AGG hat nun einmal den Sinn, eine Gleichbehandlung herzustellen. Wenn nun ein Mensch sich gerne impfen lassen würde, das aber nicht geht und er darüber ein Attest plus PCR-Test plus MNS mit sich führt, dürfte er eigentlich nicht abgewiesen werden.
Falls doch hat das AGG halt ein Loch.


Worüber reden wir? Du hast trotz gefühlt 80 Jahren Lebenserfahrung juristisch kaum eine Ahnung, allein schon der Satz, dass das AGG Sinn hat, eine Gleichbehandlung herzustellen. Nein, hat es nicht.

Man sollte sich, auch wenn es dennoch mit dem Verständnis schwer wird, schon mal die Mühe machen, den Gesetzestext zu lesen (und nicht nur aufsagen, wie das Gesetz heißt). Ansonsten könntest du dich ja mal fragen, warum ein 30-jähriger an einer Tür eines Nachtclubs abgelehnt werden darf, während ein anderer mit nahezu gleichen Eigenschaften reinkommt. Analog zu Millionen weiteren Beispielen. Woran könnte das liegen? Ist das vielleicht alles Ausfluss des Eigentum-Grundrechts aus Art. 14? Nein, es muss alles gleich behandelt werden. Wo ist eigentlich dieser deutsche Sozialismus-Staat, wenn man ihn braucht?
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In Leipzig waren am Wochenende 34.000 Zuschauer zugelassen (~ 72% Auslastung).
Daher wird auch das vermutlich ziemlich individuell von Bundesland zu Bundesland sein.
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Crung schrieb:

In Leipzig waren am Wochenende 34.000 Zuschauer zugelassen (~ 72% Auslastung).
Daher wird auch das vermutlich ziemlich individuell von Bundesland zu Bundesland sein.

Ich dachte die Bundesländer hätten sich auf Max. 25000 geeinigt ?

Darf die Eintracht überhaupt 2G mit Vollauslastung machen ?
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WürzburgerAdler schrieb:

Sledge_Hammer schrieb:

Und deine Ansicht ist einfach mal ein Bauchgefühl?

Was heißt da Bauchgefühl. Jeder hat doch ein gewisses Rechtsempfinden, was sich - insbesondere bei Älteren - auch auf gemachte Erfahrungen stützt.
Beispiel: Bei einem Besuch in einem TV-Studio trug ein Gast eine Mütze und wurde aufgefordert, diese abzunehmen. Er konnte glaubhaft machen, dass er die Mütze aus medizinischen Gründen tragen musste und durfte sie daraufhin aufbehalten.

Das AGG hat nun einmal den Sinn, eine Gleichbehandlung herzustellen. Wenn nun ein Mensch sich gerne impfen lassen würde, das aber nicht geht und er darüber ein Attest plus PCR-Test plus MNS mit sich führt, dürfte er eigentlich nicht abgewiesen werden.
Falls doch hat das AGG halt ein Loch.


Worüber reden wir? Du hast trotz gefühlt 80 Jahren Lebenserfahrung juristisch kaum eine Ahnung, allein schon der Satz, dass das AGG Sinn hat, eine Gleichbehandlung herzustellen. Nein, hat es nicht.

Man sollte sich, auch wenn es dennoch mit dem Verständnis schwer wird, schon mal die Mühe machen, den Gesetzestext zu lesen (und nicht nur aufsagen, wie das Gesetz heißt). Ansonsten könntest du dich ja mal fragen, warum ein 30-jähriger an einer Tür eines Nachtclubs abgelehnt werden darf, während ein anderer mit nahezu gleichen Eigenschaften reinkommt. Analog zu Millionen weiteren Beispielen. Woran könnte das liegen? Ist das vielleicht alles Ausfluss des Eigentum-Grundrechts aus Art. 14? Nein, es muss alles gleich behandelt werden. Wo ist eigentlich dieser deutsche Sozialismus-Staat, wenn man ihn braucht?
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Na schön, dass du wieder in deine arrogante Belehrungsmethodik verfällst.
Nimm einfach zur Kenntnis, dass zu meiner gefühlt 80-jährigen Lebenserfahrung auch eine Menge Juristen gehört, die im Brustton der Überzeugung und mit beispielloser Arroganz Empfehlungen und Prognosen abgegeben haben, die ihnen von Richtern anschließend um die Ohren gehauen wurden. Die hatten einen ähnlichen Jargon drauf wie du, bevor sie von Schamesröte und Kleinlautigkeit übermannt wurden.

Du könntest ja Laien wie mich mit deinem grenzenlosen Wissen erhellen, anstatt Kindergartenangeberei wie "wenn es mit dem Verständnis schon schwer wird" abzulassen. Zum Beispiel erklären, welchen Sinn das AGG haben sollte, wenn nicht den, Benachteiligungen aufgrund diverser Kriterien zu verbieten?

Es ist ja durchaus möglich, dass die Eintracht das Recht hat, unfreiwillig Ungeimpften den Zutritt zu verweigern. Die Frage war aber doch, ob man Eintrachtverantwortlichen Untreue vorwerfen kann, wenn sie es aus nachvollziehbaren Gründen nicht tut.

Das kannst du ab sofort aber gerne mit dir selbst diskutieren.
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WürzburgerAdler schrieb:

Brady74 schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.

Ich behaupte die Anzahl derer die nicht geimpft werden dürfen und Eintracht Fans sind und ins Stadion wollen, wird eher marginal sein.

Mag sein, die Anzahl hat aber keine Relevanz für das Recht, worüber wir hier diskutieren. Die Zahl der Mörder ist, gemessen an der Gesamtbevölkerung, auch marginal.

Also Schotten dicht bei 25.000 Zuschauern damit drei unfreiwillig ungeimpfte ins Stadion dürfen oder Schotten auf bei 2G und volle Hütte?
Was wird da wohl ein Gericht entscheiden?
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Brady74 schrieb:

Also Schotten dicht bei 25.000 Zuschauern damit drei unfreiwillig ungeimpfte ins Stadion dürfen oder Schotten auf bei 2G und volle Hütte?
Was wird da wohl ein Gericht entscheiden?

Nein.
Volle Hütte, obwohl die Eintracht nachweislich unfreiwillig Ungeimpften unter bestimmten Voraussetzungen, die ich genannt habe, den Zutritt gewährt.
Und vor allem kein Untreuevorwurf deswegen.
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Jojo1994 schrieb:

Diegito schrieb:

Interpretiere ich die neuen Corona-Regeln richtig das mit einer 2G Option: Keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln und keine Kapazitätsbeschränkung mehr bei Veranstaltungen vorgeschrieben sind?
Hieße das rein theoretisch ein ausverkauftes Stadion sei möglich, sollte sich die Eintracht für diese Option entscheiden?


Ist jetzt offtopic aber:

Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.

Ansonsten gilt ja jetzt die Hospitalitierungsrate. Leider gibts irgendwie dazu keine Webseite (ähnlich wie bei den Inzidenzen). Vielleicht weiß da einer was?

Für Hessen werden die Zahlen täglich hier aufbereitet:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/taegliche-uebersicht-der-bestaetigten-sars-cov-2-faelle

Im Bulletin vom 14.09. heißt es: "Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der daraus folgenden Anpassung der Landesregelungen mit Blick auf die Ablösung der Inzidenz als alleinigem Leitindikator werden derzeit auch die Datengrundlagen neu gefasst. Ziel ist, künftig an dieser Stelle den Impfstatus der in Hessen Hospitalisierten separat auszuweisen."
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sonofanarchy schrieb:

Jojo1994 schrieb:

Diegito schrieb:

Interpretiere ich die neuen Corona-Regeln richtig das mit einer 2G Option: Keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln und keine Kapazitätsbeschränkung mehr bei Veranstaltungen vorgeschrieben sind?
Hieße das rein theoretisch ein ausverkauftes Stadion sei möglich, sollte sich die Eintracht für diese Option entscheiden?


Ist jetzt offtopic aber:

Die Eintracht hat ja gesagt, das sie die 2G Regel nicht einführen wollen. Den Rest wird man dann sehen. Denke es bleibt soweit alles beim alten.

Ansonsten gilt ja jetzt die Hospitalitierungsrate. Leider gibts irgendwie dazu keine Webseite (ähnlich wie bei den Inzidenzen). Vielleicht weiß da einer was?

Für Hessen werden die Zahlen täglich hier aufbereitet:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/taegliche-uebersicht-der-bestaetigten-sars-cov-2-faelle

Im Bulletin vom 14.09. heißt es: "Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der daraus folgenden Anpassung der Landesregelungen mit Blick auf die Ablösung der Inzidenz als alleinigem Leitindikator werden derzeit auch die Datengrundlagen neu gefasst. Ziel ist, künftig an dieser Stelle den Impfstatus der in Hessen Hospitalisierten separat auszuweisen."


Ich danke dir vielmals, sowas habe ich gesucht!
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Crung schrieb:

In Leipzig waren am Wochenende 34.000 Zuschauer zugelassen (~ 72% Auslastung).
Daher wird auch das vermutlich ziemlich individuell von Bundesland zu Bundesland sein.

Ich dachte die Bundesländer hätten sich auf Max. 25000 geeinigt ?

Darf die Eintracht überhaupt 2G mit Vollauslastung machen ?
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Bis jetzt nicht. Hier wird aber ein Sachverhalt diskutiert, der die Vollauslastung unter 2G voraussetzt.
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@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.
Bei den freiwillig Ungeimpften geht es eher um eine persönliche Abwägung zwischen der Spaltung der Gesellschaft, Rücksicht auf Ängstliche etc. und dem Druck auf Impfverweigerer.
Das war aber nicht mein Thema.
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WürzburgerAdler schrieb:

@ Werner und Andreas85
Ich sprach doch ausdrücklich von unfreiwillig Ungeimpften.

Richtig, das mit dem Attest hatte ich überlesen.
Für diese Personen, aber eben nur für diese, soll es bei der 2G-Regel ja dann womöglich Ausnahmen geben. Zumindest war das mal im Gespräch. Bin mir aber grad auch nicht sicher ob das jetzt in den anderen Bereichen, wo 2G angewendet wird, so ist.
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Bis jetzt nicht. Hier wird aber ein Sachverhalt diskutiert, der die Vollauslastung unter 2G voraussetzt.
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Ein Aspekt, der bislang auch noch nicht vorkam, ist, ob es strategisch so klug ist bei 2g vorzupreschen und dann vielleicht viele Leute für immer zu verlieren, nur um so schnell wie möglich die Hütte vollzukriegen. In jedem Fall eine Entscheidung, die einer gründlichen Abwägung bedarf.
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Na schön, dass du wieder in deine arrogante Belehrungsmethodik verfällst.
Nimm einfach zur Kenntnis, dass zu meiner gefühlt 80-jährigen Lebenserfahrung auch eine Menge Juristen gehört, die im Brustton der Überzeugung und mit beispielloser Arroganz Empfehlungen und Prognosen abgegeben haben, die ihnen von Richtern anschließend um die Ohren gehauen wurden. Die hatten einen ähnlichen Jargon drauf wie du, bevor sie von Schamesröte und Kleinlautigkeit übermannt wurden.

Du könntest ja Laien wie mich mit deinem grenzenlosen Wissen erhellen, anstatt Kindergartenangeberei wie "wenn es mit dem Verständnis schon schwer wird" abzulassen. Zum Beispiel erklären, welchen Sinn das AGG haben sollte, wenn nicht den, Benachteiligungen aufgrund diverser Kriterien zu verbieten?

Es ist ja durchaus möglich, dass die Eintracht das Recht hat, unfreiwillig Ungeimpften den Zutritt zu verweigern. Die Frage war aber doch, ob man Eintrachtverantwortlichen Untreue vorwerfen kann, wenn sie es aus nachvollziehbaren Gründen nicht tut.

Das kannst du ab sofort aber gerne mit dir selbst diskutieren.
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WürzburgerAdler schrieb:

Na schön, dass du wieder in deine arrogante Belehrungsmethodik verfällst.
Nimm einfach zur Kenntnis, dass zu meiner gefühlt 80-jährigen Lebenserfahrung auch eine Menge Juristen gehört, die im Brustton der Überzeugung und mit beispielloser Arroganz Empfehlungen und Prognosen abgegeben haben, die ihnen von Richtern anschließend um die Ohren gehauen wurden. Die hatten einen ähnlichen Jargon drauf wie du, bevor sie von Schamesröte und Kleinlautigkeit übermannt wurden.

Du könntest ja Laien wie mich mit deinem grenzenlosen Wissen erhellen, anstatt Kindergartenangeberei wie "wenn es mit dem Verständnis schon schwer wird" abzulassen. Zum Beispiel erklären, welchen Sinn das AGG haben sollte, wenn nicht den, Benachteiligungen aufgrund diverser Kriterien zu verbieten?

Es ist ja durchaus möglich, dass die Eintracht das Recht hat, unfreiwillig Ungeimpften den Zutritt zu verweigern. Die Frage war aber doch, ob man Eintrachtverantwortlichen Untreue vorwerfen kann, wenn sie es aus nachvollziehbaren Gründen nicht tut.

Das kannst du ab sofort aber gerne mit dir selbst diskutieren.


Das Problem ist, dass du ständig meinst, über alle Themen auf Augenhöhe diskutieren zu können und überall Kompetenz zu haben. Hast du nur leider nicht. Ebenso wenig spreche ich mit Architekten über Statik. Aber deine Texte zeigen ja schon, wie du umher irrst: Aus Ungeimpften werden auf einmal Behinderte, als du merkst, das du auf dem falschen Dampfer bist und aus "alle gleich behandeln" wird "Benachteiligungen aufgrund diverser Kriterien zu verbieten." Ist was völlig anderes. Und wenn du jetzt noch mal nachliest, welche Fallgruppen das im AGG betrifft, bist du sogar auf der richtigen Spur. Du verstehst das gesamte Rechtssystem nicht und tust aber so, dass Lebenserfahrung und Juristen kennen das kompensiert. Lächerlich. Aber mal zugeben, dass man sich komplett verrannt hat, wäre wahrscheinlich zu viel verlangt.
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WürzburgerAdler schrieb:

Na schön, dass du wieder in deine arrogante Belehrungsmethodik verfällst.
Nimm einfach zur Kenntnis, dass zu meiner gefühlt 80-jährigen Lebenserfahrung auch eine Menge Juristen gehört, die im Brustton der Überzeugung und mit beispielloser Arroganz Empfehlungen und Prognosen abgegeben haben, die ihnen von Richtern anschließend um die Ohren gehauen wurden. Die hatten einen ähnlichen Jargon drauf wie du, bevor sie von Schamesröte und Kleinlautigkeit übermannt wurden.

Du könntest ja Laien wie mich mit deinem grenzenlosen Wissen erhellen, anstatt Kindergartenangeberei wie "wenn es mit dem Verständnis schon schwer wird" abzulassen. Zum Beispiel erklären, welchen Sinn das AGG haben sollte, wenn nicht den, Benachteiligungen aufgrund diverser Kriterien zu verbieten?

Es ist ja durchaus möglich, dass die Eintracht das Recht hat, unfreiwillig Ungeimpften den Zutritt zu verweigern. Die Frage war aber doch, ob man Eintrachtverantwortlichen Untreue vorwerfen kann, wenn sie es aus nachvollziehbaren Gründen nicht tut.

Das kannst du ab sofort aber gerne mit dir selbst diskutieren.


Das Problem ist, dass du ständig meinst, über alle Themen auf Augenhöhe diskutieren zu können und überall Kompetenz zu haben. Hast du nur leider nicht. Ebenso wenig spreche ich mit Architekten über Statik. Aber deine Texte zeigen ja schon, wie du umher irrst: Aus Ungeimpften werden auf einmal Behinderte, als du merkst, das du auf dem falschen Dampfer bist und aus "alle gleich behandeln" wird "Benachteiligungen aufgrund diverser Kriterien zu verbieten." Ist was völlig anderes. Und wenn du jetzt noch mal nachliest, welche Fallgruppen das im AGG betrifft, bist du sogar auf der richtigen Spur. Du verstehst das gesamte Rechtssystem nicht und tust aber so, dass Lebenserfahrung und Juristen kennen das kompensiert. Lächerlich. Aber mal zugeben, dass man sich komplett verrannt hat, wäre wahrscheinlich zu viel verlangt.
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Ist recht, gehab dich wohl.
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Ein Aspekt, der bislang auch noch nicht vorkam, ist, ob es strategisch so klug ist bei 2g vorzupreschen und dann vielleicht viele Leute für immer zu verlieren, nur um so schnell wie möglich die Hütte vollzukriegen. In jedem Fall eine Entscheidung, die einer gründlichen Abwägung bedarf.
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Motoguzzi999 schrieb:

Ein Aspekt, der bislang auch noch nicht vorkam, ist, ob es strategisch so klug ist bei 2g vorzupreschen und dann vielleicht viele Leute für immer zu verlieren, nur um so schnell wie möglich die Hütte vollzukriegen. In jedem Fall eine Entscheidung, die einer gründlichen Abwägung bedarf.

Soll ein Restaurantbesitzer nur die Hälfte seines Geschäftes nutzen nur weil es Impfverweigerer gibt? Dann lieber voll Hütte mit 2G und ein Schild "Wir müssen draußen bleiben" an die Tür für die Impferweigerer. Ich finde das man auf die Impfverweigerer keinerlei Rücksicht nehmen sollte, die haben dann halt des öfteren einfach nur noch Pech und können bestimmte Dinge einfach nicht mehr tun.

Es hatte jetzt jeder genug Zeit sich impfen zu lassen, viele Impfzentren mussten viele Impfdosen weg schmeißen weil die Leute nicht kamen. Schon deshalb sollte es vorbei sein mit der Rücksichtnahme auf Ungeimpfte. Ausnahme sind Kinder, die konnten noch nicht geimpft werden, wären aber einigermaßen geschützt wenn jeder Erwachsene und Teenager geimpft ist.
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Motoguzzi999 schrieb:

Ein Aspekt, der bislang auch noch nicht vorkam, ist, ob es strategisch so klug ist bei 2g vorzupreschen und dann vielleicht viele Leute für immer zu verlieren, nur um so schnell wie möglich die Hütte vollzukriegen. In jedem Fall eine Entscheidung, die einer gründlichen Abwägung bedarf.

Soll ein Restaurantbesitzer nur die Hälfte seines Geschäftes nutzen nur weil es Impfverweigerer gibt? Dann lieber voll Hütte mit 2G und ein Schild "Wir müssen draußen bleiben" an die Tür für die Impferweigerer. Ich finde das man auf die Impfverweigerer keinerlei Rücksicht nehmen sollte, die haben dann halt des öfteren einfach nur noch Pech und können bestimmte Dinge einfach nicht mehr tun.

Es hatte jetzt jeder genug Zeit sich impfen zu lassen, viele Impfzentren mussten viele Impfdosen weg schmeißen weil die Leute nicht kamen. Schon deshalb sollte es vorbei sein mit der Rücksichtnahme auf Ungeimpfte. Ausnahme sind Kinder, die konnten noch nicht geimpft werden, wären aber einigermaßen geschützt wenn jeder Erwachsene und Teenager geimpft ist.
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Ergänze, plus die Menschen die sich nicht impfen lassen können.
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Motoguzzi999 schrieb:

Ein Aspekt, der bislang auch noch nicht vorkam, ist, ob es strategisch so klug ist bei 2g vorzupreschen und dann vielleicht viele Leute für immer zu verlieren, nur um so schnell wie möglich die Hütte vollzukriegen. In jedem Fall eine Entscheidung, die einer gründlichen Abwägung bedarf.

Soll ein Restaurantbesitzer nur die Hälfte seines Geschäftes nutzen nur weil es Impfverweigerer gibt? Dann lieber voll Hütte mit 2G und ein Schild "Wir müssen draußen bleiben" an die Tür für die Impferweigerer. Ich finde das man auf die Impfverweigerer keinerlei Rücksicht nehmen sollte, die haben dann halt des öfteren einfach nur noch Pech und können bestimmte Dinge einfach nicht mehr tun.

Es hatte jetzt jeder genug Zeit sich impfen zu lassen, viele Impfzentren mussten viele Impfdosen weg schmeißen weil die Leute nicht kamen. Schon deshalb sollte es vorbei sein mit der Rücksichtnahme auf Ungeimpfte. Ausnahme sind Kinder, die konnten noch nicht geimpft werden, wären aber einigermaßen geschützt wenn jeder Erwachsene und Teenager geimpft ist.
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Ich würde da noch einen Unterschied machen. Ein Restaurantbesitzer hat keine gesellschaftliche Verantwortung, die Eintracht schon. So blöd das klingt, man kann es vielleicht ein bisschen mit einer Kirche vergleichen. Die werden sich ja auch schwer tun in dieser Frage.
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Ich würde da noch einen Unterschied machen. Ein Restaurantbesitzer hat keine gesellschaftliche Verantwortung, die Eintracht schon. So blöd das klingt, man kann es vielleicht ein bisschen mit einer Kirche vergleichen. Die werden sich ja auch schwer tun in dieser Frage.
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Motoguzzi999 schrieb:

Ich würde da noch einen Unterschied machen. Ein Restaurantbesitzer hat keine gesellschaftliche Verantwortung, die Eintracht schon. So blöd das klingt, man kann es vielleicht ein bisschen mit einer Kirche vergleichen. Die werden sich ja auch schwer tun in dieser Frage.


Das ist das was du dir wünschst, für kurze Zeit wird das auch noch klappen aber dann kommt das große Erwachen das die Eintracht ein Wirtschaftsunternehmen ist.
Das die Eintracht viele Angestellte hat die bezahlt werden müssen.dss die Eintracht laufende Kosten und Verbindlichkeiten hat die bedient werden müssen.

Wenn 2G volle Auslastung garantiert kann die Eintracht gar nicht an 3G festhalten ... So lange der Herbst und Winter vor der Tür steht und die Pandemie nochmal aufblüht und vermutlich bis Frühjahr/Sommer nicht dran denkt freundlicher zu werden.
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Motoguzzi999 schrieb:

Ich würde da noch einen Unterschied machen. Ein Restaurantbesitzer hat keine gesellschaftliche Verantwortung, die Eintracht schon. So blöd das klingt, man kann es vielleicht ein bisschen mit einer Kirche vergleichen. Die werden sich ja auch schwer tun in dieser Frage.


Das ist das was du dir wünschst, für kurze Zeit wird das auch noch klappen aber dann kommt das große Erwachen das die Eintracht ein Wirtschaftsunternehmen ist.
Das die Eintracht viele Angestellte hat die bezahlt werden müssen.dss die Eintracht laufende Kosten und Verbindlichkeiten hat die bedient werden müssen.

Wenn 2G volle Auslastung garantiert kann die Eintracht gar nicht an 3G festhalten ... So lange der Herbst und Winter vor der Tür steht und die Pandemie nochmal aufblüht und vermutlich bis Frühjahr/Sommer nicht dran denkt freundlicher zu werden.
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Ich meinte damit nur, dass die Entscheidung nicht so leicht fällt, wie bei meinem Friseur.


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