Ich habe keine Ahnung wie es jetzt wirklich läuft, aber ich vermute mal, dass die Auskunft die Mike vom GA erhalten hat, mehr Hand und Fuß hat als Dein Fachwissen.
Ich habe keine Ahnung wie es jetzt wirklich läuft, aber ich vermute mal, dass die Auskunft die Mike vom GA erhalten hat, mehr Hand und Fuß hat als Dein Fachwissen.
Sicherlich.
Ich habe ja auch da angerufen weil mir nicht klar war wie sich das Ganze auswirkt. Ob ich die richtige Auskunft erhalten habe weiß ich natürlich nicht aber die Auskunft war für mich relativ plausibel. In Leipzig hat man auch einen schon aufgebauten und wohl auch genehmigten Weihnachtsmarkt wieder abgebaut weil sich die Verordnung geändert hat. Ob ein Jurist dann die Verhältnismäßigkeit geprüft hat weiß ich nicht.
Mike, nochmal: ich zweifle nicht an deinen Aussagen. Auch nicht an denen des Gesundheitsamts. Es geht um den Begriff der echten Rückwirkung, mithin ein juristischer Fachbegriff, der nun mal so existiert, auch wenn BK das anders sieht. Vermutlich weiß der Sachbearbeiter genauso wenig wie BK, was das eigentlich ist.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol. Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln. Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Ich habe da meine Zweifel, dass man so schnell aus dem Kaninchenbau kommt. Das geht mittlerweile zu lange und man kommt schwer aus der defensiven Haltung raus. Selbst im März/April wird man noch sehr eingeschränkt in Stadion gehen müssen und ob man in dieser Saison nochmal eine volle Hütte bekommt, daran glaube ich einfach nicht. Und über den kommenden Winter graut es mich schon jetzt, weil man dann wahrscheinlich wieder einen ähnlichen Kurs fahren wird.
Zitat von Herrn Drosten: Deutschland habe schon "ein ganzes Stück dieses Weges geschafft über Impfungen", müsse ihn jetzt aber "zu Ende gehen, damit wir im Laufe des Jahres 2022 in die endemische Phase kommen und den pandemischen Zustand für beendet erklären können".....
Im nächsten Winter rechne er aber noch einmal mit einer starken Inzidenz-Erhöhung. "Und wir werden wohl auch wieder Masken tragen müssen in Innenräumen, weil der Übertragungsschutz noch einmal ein wenig sinken wird und die Vulnerablen in der Bevölkerung geschützt werden müssen."
Ich fürchte das wird noch mindestens 2 - 3 Jahre so weitergehen!
Ich habe da meine Zweifel, dass man so schnell aus dem Kaninchenbau kommt. Das geht mittlerweile zu lange und man kommt schwer aus der defensiven Haltung raus. Selbst im März/April wird man noch sehr eingeschränkt in Stadion gehen müssen und ob man in dieser Saison nochmal eine volle Hütte bekommt, daran glaube ich einfach nicht. Und über den kommenden Winter graut es mich schon jetzt, weil man dann wahrscheinlich wieder einen ähnlichen Kurs fahren wird.
Zitat von Herrn Drosten: Deutschland habe schon "ein ganzes Stück dieses Weges geschafft über Impfungen", müsse ihn jetzt aber "zu Ende gehen, damit wir im Laufe des Jahres 2022 in die endemische Phase kommen und den pandemischen Zustand für beendet erklären können".....
Im nächsten Winter rechne er aber noch einmal mit einer starken Inzidenz-Erhöhung. "Und wir werden wohl auch wieder Masken tragen müssen in Innenräumen, weil der Übertragungsschutz noch einmal ein wenig sinken wird und die Vulnerablen in der Bevölkerung geschützt werden müssen."
Ich fürchte das wird noch mindestens 2 - 3 Jahre so weitergehen!
Sollten wir weiterhin aus Angst vor Querdenkern auf die Einführung einer Impfpflicht verzichten(zumindest für die Ü60 jährigen) wird das in der Tat noch ein paar Jährchen so weitergehen... Dann werde ich allerdings auf der Straße stehen. Ohne Maske und ohne Abstand. Mit Mistgabel in der Hand. Meine Solidarität endet in dem Moment wo ich das Gefühl habe der Staat hat nicht alles erdenkliche getan seine Bürger zu schützen, vor Krankheit und weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
Dann werde ich allerdings auf der Straße stehen. Ohne Maske und ohne Abstand. Mit Mistgabel in der Hand. Meine Solidarität endet in dem Moment wo ich das Gefühl habe der Staat hat nicht alles erdenkliche getan seine Bürger zu schützen, vor Krankheit und weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
gut, dass Du es nochmal erwähnt hast
dass am Fr 1.000 Zuschauer kommen dürfen, stimmt? Ich habe es nur in einem anderen Blog ohne Quelle gelesen
Ich habe keine Ahnung wie es jetzt wirklich läuft, aber ich vermute mal, dass die Auskunft die Mike vom GA erhalten hat, mehr Hand und Fuß hat als Dein Fachwissen.
Sicherlich.
Ich habe ja auch da angerufen weil mir nicht klar war wie sich das Ganze auswirkt. Ob ich die richtige Auskunft erhalten habe weiß ich natürlich nicht aber die Auskunft war für mich relativ plausibel. In Leipzig hat man auch einen schon aufgebauten und wohl auch genehmigten Weihnachtsmarkt wieder abgebaut weil sich die Verordnung geändert hat. Ob ein Jurist dann die Verhältnismäßigkeit geprüft hat weiß ich nicht.
Mike, nochmal: ich zweifle nicht an deinen Aussagen. Auch nicht an denen des Gesundheitsamts. Es geht um den Begriff der echten Rückwirkung, mithin ein juristischer Fachbegriff, der nun mal so existiert, auch wenn BK das anders sieht. Vermutlich weiß der Sachbearbeiter genauso wenig wie BK, was das eigentlich ist.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol. Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln. Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen ha
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Ich habe da meine Zweifel, dass man so schnell aus dem Kaninchenbau kommt. Das geht mittlerweile zu lange und man kommt schwer aus der defensiven Haltung raus. Selbst im März/April wird man noch sehr eingeschränkt in Stadion gehen müssen und ob man in dieser Saison nochmal eine volle Hütte bekommt, daran glaube ich einfach nicht. Und über den kommenden Winter graut es mich schon jetzt, weil man dann wahrscheinlich wieder einen ähnlichen Kurs fahren wird.
Zitat von Herrn Drosten: Deutschland habe schon "ein ganzes Stück dieses Weges geschafft über Impfungen", müsse ihn jetzt aber "zu Ende gehen, damit wir im Laufe des Jahres 2022 in die endemische Phase kommen und den pandemischen Zustand für beendet erklären können".....
Im nächsten Winter rechne er aber noch einmal mit einer starken Inzidenz-Erhöhung. "Und wir werden wohl auch wieder Masken tragen müssen in Innenräumen, weil der Übertragungsschutz noch einmal ein wenig sinken wird und die Vulnerablen in der Bevölkerung geschützt werden müssen."
Ich fürchte das wird noch mindestens 2 - 3 Jahre so weitergehen!
Sollten wir weiterhin aus Angst vor Querdenkern auf die Einführung einer Impfpflicht verzichten(zumindest für die Ü60 jährigen) wird das in der Tat noch ein paar Jährchen so weitergehen... Dann werde ich allerdings auf der Straße stehen. Ohne Maske und ohne Abstand. Mit Mistgabel in der Hand. Meine Solidarität endet in dem Moment wo ich das Gefühl habe der Staat hat nicht alles erdenkliche getan seine Bürger zu schützen, vor Krankheit und weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
Dann werde ich allerdings auf der Straße stehen. Ohne Maske und ohne Abstand. Mit Mistgabel in der Hand. Meine Solidarität endet in dem Moment wo ich das Gefühl habe der Staat hat nicht alles erdenkliche getan seine Bürger zu schützen, vor Krankheit und weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
gut, dass Du es nochmal erwähnt hast
dass am Fr 1.000 Zuschauer kommen dürfen, stimmt? Ich habe es nur in einem anderen Blog ohne Quelle gelesen
Unter dem obigen Link nachzulesen: 1000 Zuschauer gegen Bielefeld
"Die Eintracht darf - nach der Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung - bei den kommenden Heimspielen am Freitag gegen Arminia Bielefeld und danach gegen den VfL Wolfsburg jeweils 1000 Zuschauer ins Stadion lassen. Das bestätigte der Verein am Dienstagmittag. Laut Bild wird die Eintracht 500 Sponsoren, denen der Klub vertraglich verpflichtet ist, mit Tickets ausstatten, sowie 500 ausgeloste Dauerkarten-Inhaber zulassen. Zuletzt im Heimspiel gegen Borussia Dortmund durften nur 250 Zuschauer ins Stadion. Genau wie bei Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC am vergangenen Samstag. Auch im nächsten Heimspiel der Lililen Anfang Februar gegen den Hamburger SV ist damit zu rechnen, dass 1000 Zuschauer ins Stadion am Böllenfalltor dürfen."
Unter dem obigen Link nachzulesen: 1000 Zuschauer gegen Bielefeld
"Die Eintracht darf - nach der Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung - bei den kommenden Heimspielen am Freitag gegen Arminia Bielefeld und danach gegen den VfL Wolfsburg jeweils 1000 Zuschauer ins Stadion lassen. Das bestätigte der Verein am Dienstagmittag. Laut Bild wird die Eintracht 500 Sponsoren, denen der Klub vertraglich verpflichtet ist, mit Tickets ausstatten, sowie 500 ausgeloste Dauerkarten-Inhaber zulassen. Zuletzt im Heimspiel gegen Borussia Dortmund durften nur 250 Zuschauer ins Stadion. Genau wie bei Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC am vergangenen Samstag. Auch im nächsten Heimspiel der Lililen Anfang Februar gegen den Hamburger SV ist damit zu rechnen, dass 1000 Zuschauer ins Stadion am Böllenfalltor dürfen."
Logische Rechnung (der Politik): Seit dem BVB Spiel ist die Inzidenz stark angestiegen. Somit macht es natürlich Sinn, 4mal so viele Zuschauer zuzulassen.
Mike, nochmal: ich zweifle nicht an deinen Aussagen. Auch nicht an denen des Gesundheitsamts. Es geht um den Begriff der echten Rückwirkung, mithin ein juristischer Fachbegriff, der nun mal so existiert, auch wenn BK das anders sieht. Vermutlich weiß der Sachbearbeiter genauso wenig wie BK, was das eigentlich ist.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol. Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln. Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen ha
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden. Kann nur ein Jurist beantworten.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen ha
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Wenn Würzi das sagt, dann ist das so. Er weiß es einfach besser.
Dummschwätzer. Immerhin weiß ich im Gegensatz zu dir, worum es hier geht. Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt. Dabei ging es nur darum, ob diese (dein "Fakt") auch rechtens ist. Um nichts anderes. Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter. Deshalb wandte ich mich an Juristen. Wenigstens einer hat geantwortet. Selbst das hast du ignoriert. Aber anderen Besserwisserei vorwerfen. 🙄
Unter dem obigen Link nachzulesen: 1000 Zuschauer gegen Bielefeld
"Die Eintracht darf - nach der Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung - bei den kommenden Heimspielen am Freitag gegen Arminia Bielefeld und danach gegen den VfL Wolfsburg jeweils 1000 Zuschauer ins Stadion lassen. Das bestätigte der Verein am Dienstagmittag. Laut Bild wird die Eintracht 500 Sponsoren, denen der Klub vertraglich verpflichtet ist, mit Tickets ausstatten, sowie 500 ausgeloste Dauerkarten-Inhaber zulassen. Zuletzt im Heimspiel gegen Borussia Dortmund durften nur 250 Zuschauer ins Stadion. Genau wie bei Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC am vergangenen Samstag. Auch im nächsten Heimspiel der Lililen Anfang Februar gegen den Hamburger SV ist damit zu rechnen, dass 1000 Zuschauer ins Stadion am Böllenfalltor dürfen."
Unter dem obigen Link nachzulesen: 1000 Zuschauer gegen Bielefeld
"Die Eintracht darf - nach der Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung - bei den kommenden Heimspielen am Freitag gegen Arminia Bielefeld und danach gegen den VfL Wolfsburg jeweils 1000 Zuschauer ins Stadion lassen. Das bestätigte der Verein am Dienstagmittag. Laut Bild wird die Eintracht 500 Sponsoren, denen der Klub vertraglich verpflichtet ist, mit Tickets ausstatten, sowie 500 ausgeloste Dauerkarten-Inhaber zulassen. Zuletzt im Heimspiel gegen Borussia Dortmund durften nur 250 Zuschauer ins Stadion. Genau wie bei Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC am vergangenen Samstag. Auch im nächsten Heimspiel der Lililen Anfang Februar gegen den Hamburger SV ist damit zu rechnen, dass 1000 Zuschauer ins Stadion am Böllenfalltor dürfen."
Logische Rechnung (der Politik): Seit dem BVB Spiel ist die Inzidenz stark angestiegen. Somit macht es natürlich Sinn, 4mal so viele Zuschauer zuzulassen.
Ich möchte nochmal einen Satz aus dem Brief zitieren den ich vom GA bekommen habe. Seite1 fett gedruckt. : Ihre Testung wurde am 08.01.2022 vorgenommen, daher haben sie sich bis einschließlich 22.01.2022 abzusondern. Das haben Trapp und Kostic mit einem anderen Datum auch bekommen. Der Brief hat 4 eng beschriebene Seiten. Ende Seite 2 steht unter welchen Bedingungen man die Quarantäne abkürzen kann wenn sie erfüllt sind aber nicht vorher.
Wenn Würzi das sagt, dann ist das so. Er weiß es einfach besser.
Dummschwätzer. Immerhin weiß ich im Gegensatz zu dir, worum es hier geht. Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt. Dabei ging es nur darum, ob diese (dein "Fakt") auch rechtens ist. Um nichts anderes. Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter. Deshalb wandte ich mich an Juristen. Wenigstens einer hat geantwortet. Selbst das hast du ignoriert. Aber anderen Besserwisserei vorwerfen. 🙄
Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt.
Nein. Ich habe es als möglichen Fakt bezeichnet, dass die Quarantäneanordnung jetzt statt bis Mittwoch bis Sonntag geht.
WürzburgerAdler schrieb:
Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter.
Ob man mit Würzburger Verstand weiterkommt sei mal dahin gestellt.
WürzburgerAdler schrieb:
Selbst das hast du ignoriert.
Ich habe ihn ja nicht gefragt. Ich habe mich auf die Aussage bezogen, die Mike56 vom GA hat. Die ist für mich Stand jetzt Fakt. Dass c-e selbst eingeräumt hat, dass er sich bei dem Fall noch genauer einlesen müsste, hast Du ignoriert.
Aber wenn Du meinst, dass irgendwas nicht sein kann, dann darf es auch nicht sein.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen ha
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden. Kann nur ein Jurist beantworten.
Letztlich legt dies das GA fest. Und das ist erst einmal bindend. Es sei denn, dass Kostic juristisch dagegen vorgeht. Dann kommt Dein Jurist ins Spiel. Akzeptiert er die Anweisungen vom GA gelten diese!
Wenn Würzi das sagt, dann ist das so. Er weiß es einfach besser.
Dummschwätzer. Immerhin weiß ich im Gegensatz zu dir, worum es hier geht. Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt. Dabei ging es nur darum, ob diese (dein "Fakt") auch rechtens ist. Um nichts anderes. Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter. Deshalb wandte ich mich an Juristen. Wenigstens einer hat geantwortet. Selbst das hast du ignoriert. Aber anderen Besserwisserei vorwerfen. 🙄
Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt.
Nein. Ich habe es als möglichen Fakt bezeichnet, dass die Quarantäneanordnung jetzt statt bis Mittwoch bis Sonntag geht.
WürzburgerAdler schrieb:
Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter.
Ob man mit Würzburger Verstand weiterkommt sei mal dahin gestellt.
WürzburgerAdler schrieb:
Selbst das hast du ignoriert.
Ich habe ihn ja nicht gefragt. Ich habe mich auf die Aussage bezogen, die Mike56 vom GA hat. Die ist für mich Stand jetzt Fakt. Dass c-e selbst eingeräumt hat, dass er sich bei dem Fall noch genauer einlesen müsste, hast Du ignoriert.
Aber wenn Du meinst, dass irgendwas nicht sein kann, dann darf es auch nicht sein.
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden. Kann nur ein Jurist beantworten.
Letztlich legt dies das GA fest. Und das ist erst einmal bindend. Es sei denn, dass Kostic juristisch dagegen vorgeht. Dann kommt Dein Jurist ins Spiel. Akzeptiert er die Anweisungen vom GA gelten diese!
Letztlich legt dies das GA fest. Und das ist erst einmal bindend. Es sei denn, dass Kostic juristisch dagegen vorgeht. Dann kommt Dein Jurist ins Spiel. Akzeptiert er die Anweisungen vom GA gelten diese!
Meine Nerven. Ich habe doch nie das Gegenteil behauptet. Darüber muss man doch nicht diskutieren? Ich weiß gar nicht, warum du wegen einer juristischen Frage meinerseits so ein Fass aufmachst und mir wegen einer Frage Besserwisserei vorwirfst. In Wahrheit geht es dir doch gar nicht um die Klärung meiner Frage, sondern nur darum, mir - wieder einmal - irgendwie ans Bein zu pissen. Wenn dir das Spaß macht - bitte. Ist für andere, die hier mitlesen und sich die Frage vielleicht auch stellen, halt langweilig.
Letztlich legt dies das GA fest. Und das ist erst einmal bindend. Es sei denn, dass Kostic juristisch dagegen vorgeht. Dann kommt Dein Jurist ins Spiel. Akzeptiert er die Anweisungen vom GA gelten diese!
Letztlich legt dies das GA fest. Und das ist erst einmal bindend. Es sei denn, dass Kostic juristisch dagegen vorgeht. Dann kommt Dein Jurist ins Spiel. Akzeptiert er die Anweisungen vom GA gelten diese!
Meine Nerven. Ich habe doch nie das Gegenteil behauptet. Darüber muss man doch nicht diskutieren? Ich weiß gar nicht, warum du wegen einer juristischen Frage meinerseits so ein Fass aufmachst und mir wegen einer Frage Besserwisserei vorwirfst. In Wahrheit geht es dir doch gar nicht um die Klärung meiner Frage, sondern nur darum, mir - wieder einmal - irgendwie ans Bein zu pissen. Wenn dir das Spaß macht - bitte. Ist für andere, die hier mitlesen und sich die Frage vielleicht auch stellen, halt langweilig.
Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt.
Nein. Ich habe es als möglichen Fakt bezeichnet, dass die Quarantäneanordnung jetzt statt bis Mittwoch bis Sonntag geht.
WürzburgerAdler schrieb:
Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter.
Ob man mit Würzburger Verstand weiterkommt sei mal dahin gestellt.
WürzburgerAdler schrieb:
Selbst das hast du ignoriert.
Ich habe ihn ja nicht gefragt. Ich habe mich auf die Aussage bezogen, die Mike56 vom GA hat. Die ist für mich Stand jetzt Fakt. Dass c-e selbst eingeräumt hat, dass er sich bei dem Fall noch genauer einlesen müsste, hast Du ignoriert.
Aber wenn Du meinst, dass irgendwas nicht sein kann, dann darf es auch nicht sein.
Ganz allgemein gibt es das sog. Rückwirkungsverbot. Heißt, man muss auf Gesetze zum Handlungszeitpunkt vertrauen können. Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn man von der Neuregelung ausschließlich besser gestellt ist. Bei diesem Grundsatz geht es zwar eher um Straftaten, aber warum sollte dies hier anders sein?
Wenn ich heute positiv für 14 Tage in Quarantäne muss, morgen die Dauer per Verordnung aber auf 5 Tage reduziert wird (oder freiesten möglich ist, was auch immer) wäre der, der übermorgen positiv ist früher aus der Quarantäne raus als ich. Macht nicht wirklich Sinn, oder?
Letztlich legt dies das GA fest. Und das ist erst einmal bindend. Es sei denn, dass Kostic juristisch dagegen vorgeht. Dann kommt Dein Jurist ins Spiel. Akzeptiert er die Anweisungen vom GA gelten diese!
Meine Nerven. Ich habe doch nie das Gegenteil behauptet. Darüber muss man doch nicht diskutieren? Ich weiß gar nicht, warum du wegen einer juristischen Frage meinerseits so ein Fass aufmachst und mir wegen einer Frage Besserwisserei vorwirfst. In Wahrheit geht es dir doch gar nicht um die Klärung meiner Frage, sondern nur darum, mir - wieder einmal - irgendwie ans Bein zu pissen. Wenn dir das Spaß macht - bitte. Ist für andere, die hier mitlesen und sich die Frage vielleicht auch stellen, halt langweilig.
Ganz allgemein gibt es das sog. Rückwirkungsverbot. Heißt, man muss auf Gesetze zum Handlungszeitpunkt vertrauen können. Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn man von der Neuregelung ausschließlich besser gestellt ist. Bei diesem Grundsatz geht es zwar eher um Straftaten, aber warum sollte dies hier anders sein?
Wenn ich heute positiv für 14 Tage in Quarantäne muss, morgen die Dauer per Verordnung aber auf 5 Tage reduziert wird (oder freiesten möglich ist, was auch immer) wäre der, der übermorgen positiv ist früher aus der Quarantäne raus als ich. Macht nicht wirklich Sinn, oder?
Sicherlich.
Ich habe ja auch da angerufen weil mir nicht klar war wie sich das Ganze auswirkt. Ob ich die richtige Auskunft erhalten habe weiß ich natürlich nicht aber die Auskunft war für mich relativ plausibel. In Leipzig hat man auch einen schon aufgebauten und wohl auch genehmigten Weihnachtsmarkt wieder abgebaut weil sich die Verordnung geändert hat. Ob ein Jurist dann die Verhältnismäßigkeit geprüft hat weiß ich nicht.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol.
Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln.
Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Davon kannst Du gedrost ausgehen: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-drosten-omikron-pandemie-100.html
Zitat von Herrn Drosten:
Deutschland habe schon "ein ganzes Stück dieses Weges geschafft über Impfungen", müsse ihn jetzt aber "zu Ende gehen, damit wir im Laufe des Jahres 2022 in die endemische Phase kommen und den pandemischen Zustand für beendet erklären können".....
Im nächsten Winter rechne er aber noch einmal mit einer starken Inzidenz-Erhöhung. "Und wir werden wohl auch wieder Masken tragen müssen in Innenräumen, weil der Übertragungsschutz noch einmal ein wenig sinken wird und die Vulnerablen in der Bevölkerung geschützt werden müssen."
Ich fürchte das wird noch mindestens 2 - 3 Jahre so weitergehen!
Sollten wir weiterhin aus Angst vor Querdenkern auf die Einführung einer Impfpflicht verzichten(zumindest für die Ü60 jährigen) wird das in der Tat noch ein paar Jährchen so weitergehen...
Dann werde ich allerdings auf der Straße stehen. Ohne Maske und ohne Abstand. Mit Mistgabel in der Hand. Meine Solidarität endet in dem Moment wo ich das Gefühl habe der Staat hat nicht alles erdenkliche getan seine Bürger zu schützen, vor Krankheit und weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
gut, dass Du es nochmal erwähnt hast
dass am Fr 1.000 Zuschauer kommen dürfen, stimmt? Ich habe es nur in einem anderen Blog ohne Quelle gelesen
Diese defensive Haltung ist nur temporär und Faktenbasiert. Das kann in ein paar Wochen komplett umschlagen in brutale Offensive
Ich habe ja auch da angerufen weil mir nicht klar war wie sich das Ganze auswirkt. Ob ich die richtige Auskunft erhalten habe weiß ich natürlich nicht aber die Auskunft war für mich relativ plausibel. In Leipzig hat man auch einen schon aufgebauten und wohl auch genehmigten Weihnachtsmarkt wieder abgebaut weil sich die Verordnung geändert hat. Ob ein Jurist dann die Verhältnismäßigkeit geprüft hat weiß ich nicht.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol.
Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln.
Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Sollten wir weiterhin aus Angst vor Querdenkern auf die Einführung einer Impfpflicht verzichten(zumindest für die Ü60 jährigen) wird das in der Tat noch ein paar Jährchen so weitergehen...
Dann werde ich allerdings auf der Straße stehen. Ohne Maske und ohne Abstand. Mit Mistgabel in der Hand. Meine Solidarität endet in dem Moment wo ich das Gefühl habe der Staat hat nicht alles erdenkliche getan seine Bürger zu schützen, vor Krankheit und weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens.
gut, dass Du es nochmal erwähnt hast
dass am Fr 1.000 Zuschauer kommen dürfen, stimmt? Ich habe es nur in einem anderen Blog ohne Quelle gelesen
Unter dem obigen Link nachzulesen:
1000 Zuschauer gegen Bielefeld
"Die Eintracht darf - nach der Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung - bei den kommenden Heimspielen am Freitag gegen Arminia Bielefeld und danach gegen den VfL Wolfsburg jeweils 1000 Zuschauer ins Stadion lassen. Das bestätigte der Verein am Dienstagmittag. Laut Bild wird die Eintracht 500 Sponsoren, denen der Klub vertraglich verpflichtet ist, mit Tickets ausstatten, sowie 500 ausgeloste Dauerkarten-Inhaber zulassen. Zuletzt im Heimspiel gegen Borussia Dortmund durften nur 250 Zuschauer ins Stadion. Genau wie bei Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC am vergangenen Samstag. Auch im nächsten Heimspiel der Lililen Anfang Februar gegen den Hamburger SV ist damit zu rechnen, dass 1000 Zuschauer ins Stadion am Böllenfalltor dürfen."
Logische Rechnung (der Politik):
Seit dem BVB Spiel ist die Inzidenz stark angestiegen.
Somit macht es natürlich Sinn, 4mal so viele Zuschauer zuzulassen.
Wenn Filip Kostic 5 Tage Quarantäne verordnet bekommen hat, kann diese nicht nachträglich um 2 Tage verlängert werden. Siehe auch das Beispiel von nusol.
Das ginge nur, wenn das InfSchG eine echte Rückwirkung bei seinen Verordnungen entgegen der allgemeinen Rechtsprechung zulässt. Kann sein, dass es so geregelt ist. Ich würde es aber eher anzweifeln.
Wie auch immer. CE hat es ja weiter oben so bestätigt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern: Diskussion überflüssig.
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden.
Kann nur ein Jurist beantworten.
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Dummschwätzer. Immerhin weiß ich im Gegensatz zu dir, worum es hier geht.
Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt. Dabei ging es nur darum, ob diese (dein "Fakt") auch rechtens ist. Um nichts anderes.
Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter. Deshalb wandte ich mich an Juristen. Wenigstens einer hat geantwortet.
Selbst das hast du ignoriert. Aber anderen Besserwisserei vorwerfen. 🙄
Unter dem obigen Link nachzulesen:
1000 Zuschauer gegen Bielefeld
"Die Eintracht darf - nach der Neufassung der Hessischen Corona-Schutzverordnung - bei den kommenden Heimspielen am Freitag gegen Arminia Bielefeld und danach gegen den VfL Wolfsburg jeweils 1000 Zuschauer ins Stadion lassen. Das bestätigte der Verein am Dienstagmittag. Laut Bild wird die Eintracht 500 Sponsoren, denen der Klub vertraglich verpflichtet ist, mit Tickets ausstatten, sowie 500 ausgeloste Dauerkarten-Inhaber zulassen. Zuletzt im Heimspiel gegen Borussia Dortmund durften nur 250 Zuschauer ins Stadion. Genau wie bei Darmstadt 98 gegen den Karlsruher SC am vergangenen Samstag. Auch im nächsten Heimspiel der Lililen Anfang Februar gegen den Hamburger SV ist damit zu rechnen, dass 1000 Zuschauer ins Stadion am Böllenfalltor dürfen."
Logische Rechnung (der Politik):
Seit dem BVB Spiel ist die Inzidenz stark angestiegen.
Somit macht es natürlich Sinn, 4mal so viele Zuschauer zuzulassen.
: Ihre Testung wurde am 08.01.2022 vorgenommen, daher haben sie sich bis einschließlich 22.01.2022 abzusondern.
Das haben Trapp und Kostic mit einem anderen Datum auch bekommen. Der Brief hat 4 eng beschriebene Seiten. Ende Seite 2 steht unter welchen Bedingungen man die Quarantäne abkürzen kann wenn sie erfüllt sind aber nicht vorher.
Dummschwätzer. Immerhin weiß ich im Gegensatz zu dir, worum es hier geht.
Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt. Dabei ging es nur darum, ob diese (dein "Fakt") auch rechtens ist. Um nichts anderes.
Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter. Deshalb wandte ich mich an Juristen. Wenigstens einer hat geantwortet.
Selbst das hast du ignoriert. Aber anderen Besserwisserei vorwerfen. 🙄
Nein. Ich habe es als möglichen Fakt bezeichnet, dass die Quarantäneanordnung jetzt statt bis Mittwoch bis Sonntag geht.
Ob man mit Würzburger Verstand weiterkommt sei mal dahin gestellt.
Ich habe ihn ja nicht gefragt. Ich habe mich auf die Aussage bezogen, die Mike56 vom GA hat. Die ist für mich Stand jetzt Fakt.
Dass c-e selbst eingeräumt hat, dass er sich bei dem Fall noch genauer einlesen müsste, hast Du ignoriert.
Aber wenn Du meinst, dass irgendwas nicht sein kann, dann darf es auch nicht sein.
Das hat er doch ganz sicher nicht. Er hat am Donnerstag 14 Tage Quarantäne bekommen und die INFO das er vorausgesetzt das er 5 Tage weiterhin symptomfrei bleibt eine Abkürzung beantragen kann. Bevor er das konnte ist die Verordnung geändert worden. Wo ist da eine Rückwirkung?
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden.
Kann nur ein Jurist beantworten.
Dummschwätzer. Immerhin weiß ich im Gegensatz zu dir, worum es hier geht.
Du bezeichnest die quasi nachträgliche Quarantäneverlängerung von Filip Kostic als Fakt. Dabei ging es nur darum, ob diese (dein "Fakt") auch rechtens ist. Um nichts anderes.
Da kommt man halt mit dem "gesunden Balsaltkoppschen Menschenverstand" nicht weiter. Deshalb wandte ich mich an Juristen. Wenigstens einer hat geantwortet.
Selbst das hast du ignoriert. Aber anderen Besserwisserei vorwerfen. 🙄
Nein. Ich habe es als möglichen Fakt bezeichnet, dass die Quarantäneanordnung jetzt statt bis Mittwoch bis Sonntag geht.
Ob man mit Würzburger Verstand weiterkommt sei mal dahin gestellt.
Ich habe ihn ja nicht gefragt. Ich habe mich auf die Aussage bezogen, die Mike56 vom GA hat. Die ist für mich Stand jetzt Fakt.
Dass c-e selbst eingeräumt hat, dass er sich bei dem Fall noch genauer einlesen müsste, hast Du ignoriert.
Aber wenn Du meinst, dass irgendwas nicht sein kann, dann darf es auch nicht sein.
Hier:
Und darum ging es überhaupt nicht und wurde auch nicht von mir bezweifelt. Sondern nur darum, ob diese "neue Faktenlage" zu Recht besteht oder nicht.
Gut, darüber kann man streiten. Die einen werden sagen, die Voraussetzungen für eine Freitestung waren noch nicht erfüllt, die anderen werden sagen, die Voraussetzungen wurden rückwirkend geändert, nachdem sie Filip Kostic als verpflichtend bekannt gemacht wurden.
Kann nur ein Jurist beantworten.
Meine Nerven. Ich habe doch nie das Gegenteil behauptet. Darüber muss man doch nicht diskutieren? Ich weiß gar nicht, warum du wegen einer juristischen Frage meinerseits so ein Fass aufmachst und mir wegen einer Frage Besserwisserei vorwirfst.
In Wahrheit geht es dir doch gar nicht um die Klärung meiner Frage, sondern nur darum, mir - wieder einmal - irgendwie ans Bein zu pissen.
Wenn dir das Spaß macht - bitte. Ist für andere, die hier mitlesen und sich die Frage vielleicht auch stellen, halt langweilig.
Meine Nerven. Ich habe doch nie das Gegenteil behauptet. Darüber muss man doch nicht diskutieren? Ich weiß gar nicht, warum du wegen einer juristischen Frage meinerseits so ein Fass aufmachst und mir wegen einer Frage Besserwisserei vorwirfst.
In Wahrheit geht es dir doch gar nicht um die Klärung meiner Frage, sondern nur darum, mir - wieder einmal - irgendwie ans Bein zu pissen.
Wenn dir das Spaß macht - bitte. Ist für andere, die hier mitlesen und sich die Frage vielleicht auch stellen, halt langweilig.
Och. Langweilig würde ich jetzt nicht sagen. Hab mir grad Chips geholt und ein Bier aufgemacht, von mir aus könnt ihr gerne weiter machen!
Nein. Ich habe es als möglichen Fakt bezeichnet, dass die Quarantäneanordnung jetzt statt bis Mittwoch bis Sonntag geht.
Ob man mit Würzburger Verstand weiterkommt sei mal dahin gestellt.
Ich habe ihn ja nicht gefragt. Ich habe mich auf die Aussage bezogen, die Mike56 vom GA hat. Die ist für mich Stand jetzt Fakt.
Dass c-e selbst eingeräumt hat, dass er sich bei dem Fall noch genauer einlesen müsste, hast Du ignoriert.
Aber wenn Du meinst, dass irgendwas nicht sein kann, dann darf es auch nicht sein.
Hier:
Und darum ging es überhaupt nicht und wurde auch nicht von mir bezweifelt. Sondern nur darum, ob diese "neue Faktenlage" zu Recht besteht oder nicht.
Wenn ich heute positiv für 14 Tage in Quarantäne muss, morgen die Dauer per Verordnung aber auf 5 Tage reduziert wird (oder freiesten möglich ist, was auch immer) wäre der, der übermorgen positiv ist früher aus der Quarantäne raus als ich. Macht nicht wirklich Sinn, oder?
Diese Feststellung ist in Bezug auf juristische Belange absolut irrelevant.
Meine Nerven. Ich habe doch nie das Gegenteil behauptet. Darüber muss man doch nicht diskutieren? Ich weiß gar nicht, warum du wegen einer juristischen Frage meinerseits so ein Fass aufmachst und mir wegen einer Frage Besserwisserei vorwirfst.
In Wahrheit geht es dir doch gar nicht um die Klärung meiner Frage, sondern nur darum, mir - wieder einmal - irgendwie ans Bein zu pissen.
Wenn dir das Spaß macht - bitte. Ist für andere, die hier mitlesen und sich die Frage vielleicht auch stellen, halt langweilig.
Och. Langweilig würde ich jetzt nicht sagen. Hab mir grad Chips geholt und ein Bier aufgemacht, von mir aus könnt ihr gerne weiter machen!
Wenn ich heute positiv für 14 Tage in Quarantäne muss, morgen die Dauer per Verordnung aber auf 5 Tage reduziert wird (oder freiesten möglich ist, was auch immer) wäre der, der übermorgen positiv ist früher aus der Quarantäne raus als ich. Macht nicht wirklich Sinn, oder?
Diese Feststellung ist in Bezug auf juristische Belange absolut irrelevant.
War klar, dass du alles wieder besser weißt! 😁
Diese Feststellung ist in Bezug auf juristische Belange absolut irrelevant.
War klar, dass du alles wieder besser weißt! 😁
Ich hoffe man konnte meine humoristische Intention herauslesen.