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"Nichts und niemand steht über dem Verein..."

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Zumindest die zweite Satzhälfte ist Fakt. Siehe Unterrangsperre (war das damals nicht auch Herne West?) und die Vertreibung der echten Fans unter Androhung von Gewalt.
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Basaltkopp schrieb:

Zumindest die zweite Satzhälfte ist Fakt. Siehe Unterrangsperre (war das damals nicht auch Herne West?) und die Vertreibung der echten Fans unter Androhung von Gewalt.


Absolut. Hier ging es aber darum das unschuldige halt Pech haben. Das kann ja nicht der Anspruch an ein Rechtssystem sein.
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Basaltkopp schrieb:

Zumindest die zweite Satzhälfte ist Fakt. Siehe Unterrangsperre (war das damals nicht auch Herne West?) und die Vertreibung der echten Fans unter Androhung von Gewalt.


Absolut. Hier ging es aber darum das unschuldige halt Pech haben. Das kann ja nicht der Anspruch an ein Rechtssystem sein.
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sgevolker schrieb:

Basaltkopp schrieb:

Zumindest die zweite Satzhälfte ist Fakt. Siehe Unterrangsperre (war das damals nicht auch Herne West?) und die Vertreibung der echten Fans unter Androhung von Gewalt.


Absolut. Hier ging es aber darum das unschuldige halt Pech haben. Das kann ja nicht der Anspruch an ein Rechtssystem sein.

Strafprozessuale Maßnahmen richten sich in der Regel immer gegen Tatverdächtige. Die Maßnahme selbst (Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder eben Öffentlichkeitsfahndung) ist keine Strafe. Wenn also hier gemutmaßt wird, dass eine solche Maßnahme nicht zulässig sein soll, weil die Betroffenen ja “unschuldig” sein könnten, dann können wir Teile der Strafprozessordnung eigentlich wegwerfen. Denn dann wären ja nur noch Maßnahmen gegen rechtskräftig Verurteilte möglich, was dann aber ziemlich sinnlos ist.
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sgevolker schrieb:

Basaltkopp schrieb:

Zumindest die zweite Satzhälfte ist Fakt. Siehe Unterrangsperre (war das damals nicht auch Herne West?) und die Vertreibung der echten Fans unter Androhung von Gewalt.


Absolut. Hier ging es aber darum das unschuldige halt Pech haben. Das kann ja nicht der Anspruch an ein Rechtssystem sein.

Strafprozessuale Maßnahmen richten sich in der Regel immer gegen Tatverdächtige. Die Maßnahme selbst (Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder eben Öffentlichkeitsfahndung) ist keine Strafe. Wenn also hier gemutmaßt wird, dass eine solche Maßnahme nicht zulässig sein soll, weil die Betroffenen ja “unschuldig” sein könnten, dann können wir Teile der Strafprozessordnung eigentlich wegwerfen. Denn dann wären ja nur noch Maßnahmen gegen rechtskräftig Verurteilte möglich, was dann aber ziemlich sinnlos ist.
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Dann hoffen wir mal das gut recherchiert wurde und alle nach denen da öffentlich gefahndet wird auch direkt beteiligt waren.
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Dann hoffen wir mal das gut recherchiert wurde und alle nach denen da öffentlich gefahndet wird auch direkt beteiligt waren.
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Das hoffe ich auch. So eine Öffentlichkeitsfahndung ist schon eine ziemlich massive Maßnahme und kann, wenn mich nicht alles täuscht, nicht durch Polizei oder Staatsanwaltschaft angeordnet werden, sondern nur durch einen Richter. Und den muss man erstmal von der Sinnhaftigkeit und der Verhältnismäßigkeit! überzeugt haben.
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Sarkasmus ist nicht Jedermanns Sache.
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Im übrigen werden Bilder von Personen von der jewels zuständigen Polizeidienststelle nicht ohne Rechtsgrundlage veröffentlicht. Hierfür ist, wie auch im Text erwähnt, ein richterlicher Beschluß notwendig, welcher von der Staatsanwaltschaft Essen beantragt wurde. Das Amtsgericht entscheidet vermutlich anhand StPO.
Möglich wären hier folgende Rechtsgrundlagen:

Strafprozeßordnung (StPO) schrieb:

§ 131b Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen
(1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
(2) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Zeugen und Hinweise auf das der Veröffentlichung zugrunde liegende Strafverfahren sind auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere die Feststellung der Identität des Zeugen, auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist.
(3) § 131 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2 gilt entsprechend.


Strafprozeßordnung (StPO) schrieb:

§ 131c Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen
(1) Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
(2) In Fällen andauernder Veröffentlichung in elektronischen Medien sowie bei wiederholter Veröffentlichung im Fernsehen oder in periodischen Druckwerken tritt die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) nach Absatz 1 Satz 1 außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von dem Richter bestätigt wird. Im Übrigen treten Fahndungsanordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden.


Aber als Laie sind das nur aus den Veröffentlichungen recherchierte § und somit Vermutungen meinerseits.
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Ich bin ja selbst oft hart in der Sache, wenn es um Fans geht, die sich falsch verhalten, aber manches Vokabular geht einfach über eine Grenze hinaus, erinnert eher an dunkle Zeiten und hat hier nichts zu suchen. Entsprechend wurde hier gewischt plus die Folgebeiträge, die sich daraus ergeben haben.
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Sarkasmus ist nicht Jedermanns Sache.
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SamuelMumm schrieb:

Sarkasmus ist nicht Jedermanns Sache.


Scheinbar, wenn ihn kaum einer als solchen erkannt hat.
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https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/polizei-gelsenkirchen-sucht-mit-fahndungsfotos-nach-eintracht-fans-19672931.html

dem Bericht zur Folge, sind derartige Fahndungen auch in Frankfurt möglich, insofern ein richterlicher Beschluss vorliegt. In NRW sind derartig öffentliche Suche nach Gewalttätern im Fussball nicht unüblich.
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Diegito schrieb:


Hat natürlich immer ein Geschmäckle. Die Leute stehen ja nur unter Verdacht. Könnte sein das einige davon unschuldig sind... und dann stehste mit so nem Bild da drin und dein Chef sieht es.... suboptimal        

Kollateralschäden müssen in Kauf genommen werden, das sehen die Prügler und Randalierer nicht anders.
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SamuelMumm schrieb:

Kollateralschäden müssen in Kauf genommen werden, das sehen die Prügler und Randalierer nicht anders

Vielleicht hättest Du den Beitrag ja auch als Sarkasmus kennzeichnen müssen? Damit jeder versteht, dass Du beides nicht okay findest?

Es gibt nämlich Menschen, für die die Einschränkung der Menschenrechte, die man frei Schnauze unter Generalverdacht stellt, völlig normal und die logischdte Sache der Welt ist, aber die Identifikation von möglichen Straftätern mit allen Mitteln des Rechtssystems verbindet werden muss.

Die werden schon nicht Bilder von wahllos ausgesuchten Stadionbesuchern veröffentlichen. Es kann aber auch nicht sein, dass man Straftäter nicht ermitteln darf, sondern darauf warten muss, dass sie sich selbst stellen.

Das hat auch mit law and order nichts zu tun, sondern einfach damit, dass wir ein Rechtssystem haben, an das man sich halten muss.
Interessant ist dabei auch, für welche Leute law and order (Gesetz bzw Recht und Ordnung) negativ behaftet ist.
Recht gilt nur, wenn es der eigenen Meinung entspricht?

Ich hoffe, dass jeder identifiziert wird. Ihm eine Straftat nachzuweisen ist dann Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und wenn die das nicht kann, wird er freigesprochen.
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SamuelMumm schrieb:

Kollateralschäden müssen in Kauf genommen werden, das sehen die Prügler und Randalierer nicht anders

Vielleicht hättest Du den Beitrag ja auch als Sarkasmus kennzeichnen müssen? Damit jeder versteht, dass Du beides nicht okay findest?

Es gibt nämlich Menschen, für die die Einschränkung der Menschenrechte, die man frei Schnauze unter Generalverdacht stellt, völlig normal und die logischdte Sache der Welt ist, aber die Identifikation von möglichen Straftätern mit allen Mitteln des Rechtssystems verbindet werden muss.

Die werden schon nicht Bilder von wahllos ausgesuchten Stadionbesuchern veröffentlichen. Es kann aber auch nicht sein, dass man Straftäter nicht ermitteln darf, sondern darauf warten muss, dass sie sich selbst stellen.

Das hat auch mit law and order nichts zu tun, sondern einfach damit, dass wir ein Rechtssystem haben, an das man sich halten muss.
Interessant ist dabei auch, für welche Leute law and order (Gesetz bzw Recht und Ordnung) negativ behaftet ist.
Recht gilt nur, wenn es der eigenen Meinung entspricht?

Ich hoffe, dass jeder identifiziert wird. Ihm eine Straftat nachzuweisen ist dann Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Und wenn die das nicht kann, wird er freigesprochen.
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Basaltkopp schrieb:

Mitteln des Rechtssystems verbindet werden muss.


Verhindert
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Sarkasmus ist nicht Jedermanns Sache.
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Für den einen wäre ein Smiley natürlich hilfreich gewesen (wobei mir nicht ganz klar ist, welcher nun Sarkasmus darstellt)
Der andere nimmt die Gelegenheit wahr und springt über's Stöckchen.
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Rum und Ähre der Gruppe Stadionbrot
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Tafelberg schrieb:

gemäß des Berichts sind schon 27 Tatverdächtige ermittelt

Zusammen mit den zuvor bereits ermittelten 143 sind es nun 170.
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heeeenschau.de schrieb:
Nach der Partie war es dereinst zu Ausschreitungen gekommen, bei denen laut Polizei eine Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes, mehrere Polizisten und mindestens 18 weitere, zumeist unbeteiligte Zuschauerinnen und Zuschauer verletzt wurden.
Womit wir beim Thema in Kauf genommene Kollateralschäden wären.
Vermutlich wurden alle Verletzungen durch Polizei Maßnahmen verursacht, die kennt ja keine Kollateralschäden.


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