ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
So ist es leider. Ist schon vorgekommen das Bildmaterial „aus Versehen“ gelöscht wurde.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
So ist es leider. Ist schon vorgekommen das Bildmaterial „aus Versehen“ gelöscht wurde.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Da laufen genug frei rum weil nicht richtig ermittelt wurde. Bestes Beispiel der Mord in einer Gefängniszelle an Oury Jalloh und 2 weiteren Männern vor diesem Vorfall im gleichen Revier. Es sind gerade mal ca. 3% der Fälle die vor Gericht landen, wieviel davon verurteilt werden wird nicht festgehalten.
Wie groß oder klein das Interesse der Polizei an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei der Polizei ist, durfte man ja jüngst erst wieder bestaunen rund um die Vorfälle in Augsburg. Eventuell aber auch nur linke Ideologie.
Cops können machen was sie wollen, es wird nie ermittelt, kein eigenes Fehlverhalten auch nur angedeutet.
Da könnte ich mir glatt ein Monogramm in den ****** beißen! Wenn ich das früher gewusst hätte (ich Dummerchen glaubte immer, dass die sich an die Gesetze halten müssten...), dann wäre ich auch "Cop" geworden. Aber naiv wie ich bin, bedanke ich mich auch noch bei denen und diesen Menschen in Bundeswehruniform diesen "potentiellen Mördern" für deren Dienst für unser Ländchen. Sei so gut und teil so was demnächst n bisschen früher mit, dann ist mein Leben nicht ganz so versaut.
Ich bin Dir - trotz der zu spät gemachten Feststellungen dankbar, dass Du mich wachgerüttelt hast.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Vielen Dank, dann war und ist meine "obrigkeitshörige Denkweise" und mein Wissensstand diesbezüglich doch nicht so heruntergekommen wie ich dachte.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Da laufen genug frei rum weil nicht richtig ermittelt wurde. Bestes Beispiel der Mord in einer Gefängniszelle an Oury Jalloh und 2 weiteren Männern vor diesem Vorfall im gleichen Revier. Es sind gerade mal ca. 3% der Fälle die vor Gericht landen, wieviel davon verurteilt werden wird nicht festgehalten.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Da laufen genug frei rum weil nicht richtig ermittelt wurde. Bestes Beispiel der Mord in einer Gefängniszelle an Oury Jalloh und 2 weiteren Männern vor diesem Vorfall im gleichen Revier. Es sind gerade mal ca. 3% der Fälle die vor Gericht landen, wieviel davon verurteilt werden wird nicht festgehalten.
Meine Zahlen stimmen, hatte vor dem Schreiben des Beitrags noch mal nachgeschaut. Wenn Krawallmacher ermittelt werden geht es vor Gericht und endet mit einem Urteil, das ist bei Polizisten meist nicht der Fall, da gehen die wenigsten Fälle vor Gericht.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird? Ganz einfach, so lässt sich viel einfacher einiges verschleiern wenn man keine Zahlen angibt.
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Meine Zahlen stimmen, hatte vor dem Schreiben des Beitrags noch mal nachgeschaut. Wenn Krawallmacher ermittelt werden geht es vor Gericht und endet mit einem Urteil, das ist bei Polizisten meist nicht der Fall, da gehen die wenigsten Fälle vor Gericht.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird? Ganz einfach, so lässt sich viel einfacher einiges verschleiern wenn man keine Zahlen angibt.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird?
Ich hatte vorhin hier einen Link zur hessenschau gepostet, da steht dass die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des HR diese Angaben gemacht hat. Ich weiss, was Du meinst und es ist vermutlich auch in einigen Fällen so, wie sonst könnten rund 200 Verletzte erklärt werden, die es an deisem Tag gegeben hat?
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Meine Zahlen stimmen, hatte vor dem Schreiben des Beitrags noch mal nachgeschaut. Wenn Krawallmacher ermittelt werden geht es vor Gericht und endet mit einem Urteil, das ist bei Polizisten meist nicht der Fall, da gehen die wenigsten Fälle vor Gericht.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird? Ganz einfach, so lässt sich viel einfacher einiges verschleiern wenn man keine Zahlen angibt.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird?
Ich hatte vorhin hier einen Link zur hessenschau gepostet, da steht dass die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des HR diese Angaben gemacht hat. Ich weiss, was Du meinst und es ist vermutlich auch in einigen Fällen so, wie sonst könnten rund 200 Verletzte erklärt werden, die es an deisem Tag gegeben hat?
Oh, stimmt, sie haben mittlerweile eine Zahl genannt. Es sind gerade mal 3 Polizisten gegen die ermittelt wird. Ist in dem Fall aber auch schwierig für die Zeugen, weil alle gleich aussehen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Naja, ganz so brav waren viele "Fans" wohl eher nicht. Vielleicht hast Du da etwas nicht ganz richtig verstanden?
Ich war nicht dabei, habe nur wenige Augenzeugenberichte gehört und das, was ich gelesen habe, zeigt mir eigentlich deutlich, dass es (wie immer) 2 Seiten der Medaille gibt. Was der Auslöser war und weshalb es direkt zur Eskalation kam, ist halt nur die eine Seite. Der Umgang mit der Krisensituation ist die andere ...
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Hat niemand behauptet. Aber ich will dich nicht weiter stören beim unterstellen, kannst ja sonst nix.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird?
Ich hatte vorhin hier einen Link zur hessenschau gepostet, da steht dass die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des HR diese Angaben gemacht hat. Ich weiss, was Du meinst und es ist vermutlich auch in einigen Fällen so, wie sonst könnten rund 200 Verletzte erklärt werden, die es an deisem Tag gegeben hat?
Oh, stimmt, sie haben mittlerweile eine Zahl genannt. Es sind gerade mal 3 Polizisten gegen die ermittelt wird. Ist in dem Fall aber auch schwierig für die Zeugen, weil alle gleich aussehen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Naja, ganz so brav waren viele "Fans" wohl eher nicht. Vielleicht hast Du da etwas nicht ganz richtig verstanden?
Ich war nicht dabei, habe nur wenige Augenzeugenberichte gehört und das, was ich gelesen habe, zeigt mir eigentlich deutlich, dass es (wie immer) 2 Seiten der Medaille gibt. Was der Auslöser war und weshalb es direkt zur Eskalation kam, ist halt nur die eine Seite. Der Umgang mit der Krisensituation ist die andere ...
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Hat niemand behauptet. Aber ich will dich nicht weiter stören beim unterstellen, kannst ja sonst nix.
Wenn ich das richtig verstanden habe, lag das wie immer einzig und allein an der Polizei. Die Fans haben sich definitiv vorbildlich verhalten. Eine gute halbe Stunde lang.
Naja, ganz so brav waren viele "Fans" wohl eher nicht. Vielleicht hast Du da etwas nicht ganz richtig verstanden?
Ich war nicht dabei, habe nur wenige Augenzeugenberichte gehört und das, was ich gelesen habe, zeigt mir eigentlich deutlich, dass es (wie immer) 2 Seiten der Medaille gibt. Was der Auslöser war und weshalb es direkt zur Eskalation kam, ist halt nur die eine Seite. Der Umgang mit der Krisensituation ist die andere ...
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Polizist:innen stehen eher selten vor Gericht: Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre es Dir sicher aufgefallen, dass ich nicht die Zahlen in Zweifel gezogen habe sondern die Methodik und Schlussfolgerung. Aber ich versuche das nächste mal einfacher zu schreiben, sorry.
ich habe gelesen, dass gegen Beamte sehr wohl ermittelt wird, Quelle leider nicht im nachlassenden Gedächtnis verschwunden
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Wie groß oder klein das Interesse der Polizei an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei der Polizei ist, durfte man ja jüngst erst wieder bestaunen rund um die Vorfälle in Augsburg. Eventuell aber auch nur linke Ideologie.
Wie groß oder klein das Interesse der Polizei an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei der Polizei ist, durfte man ja jüngst erst wieder bestaunen rund um die Vorfälle in Augsburg. Eventuell aber auch nur linke Ideologie.
Kann man so sehen. Ich tausche mal paar Wörter aus: Wie groß oder klein das Interesse den Ultras an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei den Ultras ist, durfte man ja jedes mal bestaunen rund um alle Vorfälle die uns zum Randale-Weltmeister machen. Eventuell aber auch nur irgendeine Ideologie. Frohe Gedanken
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre es Dir sicher aufgefallen, dass ich nicht die Zahlen in Zweifel gezogen habe sondern die Methodik und Schlussfolgerung. Aber ich versuche das nächste mal einfacher zu schreiben, sorry.
Warum diskutieren wir eigentlich schon wieder über das Fehlverhalten der Polizei, das es ohne jeden Zweifel gibt? Das kann doch niemand ernsthaft bestreiten.
Aber hier ging es doch eigentlich um eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung, zu der die Eintracht am Montag in Person von Herrn Reschke eine m. E. nicht sehr geschickte Positionierung vorgenommen hat. Da es in dieser Angelegenheit keine Gefahr im Verzüge geben dürfte, wurde diese Öffentlichkeitsfahndung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter entschieden. Die Polizei ist zu diesem Zeitpunkt raus.
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
So ist es leider. Ist schon vorgekommen das Bildmaterial „aus Versehen“ gelöscht wurde.
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
So ist es leider. Ist schon vorgekommen das Bildmaterial „aus Versehen“ gelöscht wurde.
Bei dem in aller Regel herauskommt, dass kein Fehlverhalten festgestellt werden konnte
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Da laufen genug frei rum weil nicht richtig ermittelt wurde. Bestes Beispiel der Mord in einer Gefängniszelle an Oury Jalloh und 2 weiteren Männern vor diesem Vorfall im gleichen Revier. Es sind gerade mal ca. 3% der Fälle die vor Gericht landen, wieviel davon verurteilt werden wird nicht festgehalten.
https://www.deutschlandfunk.de/verfahren-schuss-bundesliga-moenchengladbach-100.html
Cops können machen was sie wollen, es wird nie ermittelt, kein eigenes Fehlverhalten auch nur angedeutet.
Da könnte ich mir glatt ein Monogramm in den ****** beißen!
Wenn ich das früher gewusst hätte (ich Dummerchen glaubte immer, dass die sich an die Gesetze halten müssten...), dann wäre ich auch "Cop" geworden.
Aber naiv wie ich bin, bedanke ich mich auch noch bei denen und diesen Menschen in Bundeswehruniform diesen "potentiellen Mördern" für deren Dienst für unser Ländchen.
Sei so gut und teil so was demnächst n bisschen früher mit, dann ist mein Leben nicht ganz so versaut.
Ich bin Dir - trotz der zu spät gemachten Feststellungen dankbar, dass Du mich wachgerüttelt hast.
Selbstverständlich wird gegen Polizeibeamte ermittelt, wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht. Das muss sogar gemacht werden, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Polizei hat dafür eigene Dienststellen und einen zwingend einzuhaltenden Ablauf.
Vielen Dank, dann war und ist meine "obrigkeitshörige Denkweise" und mein Wissensstand diesbezüglich doch nicht so heruntergekommen wie ich dachte.
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Da laufen genug frei rum weil nicht richtig ermittelt wurde. Bestes Beispiel der Mord in einer Gefängniszelle an Oury Jalloh und 2 weiteren Männern vor diesem Vorfall im gleichen Revier. Es sind gerade mal ca. 3% der Fälle die vor Gericht landen, wieviel davon verurteilt werden wird nicht festgehalten.
Da laufen genug frei rum weil nicht richtig ermittelt wurde. Bestes Beispiel der Mord in einer Gefängniszelle an Oury Jalloh und 2 weiteren Männern vor diesem Vorfall im gleichen Revier. Es sind gerade mal ca. 3% der Fälle die vor Gericht landen, wieviel davon verurteilt werden wird nicht festgehalten.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird? Ganz einfach, so lässt sich viel einfacher einiges verschleiern wenn man keine Zahlen angibt.
Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird? Ganz einfach, so lässt sich viel einfacher einiges verschleiern wenn man keine Zahlen angibt.
Ich hatte vorhin hier einen Link zur hessenschau gepostet, da steht dass die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des HR diese Angaben gemacht hat. Ich weiss, was Du meinst und es ist vermutlich auch in einigen Fällen so, wie sonst könnten rund 200 Verletzte erklärt werden, die es an deisem Tag gegeben hat?
Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Warum wohl macht die Polizei keine Angaben gegen wieviel Polizisten wegen des Stuttgartspiels ermittelt wird? Ganz einfach, so lässt sich viel einfacher einiges verschleiern wenn man keine Zahlen angibt.
Ich hatte vorhin hier einen Link zur hessenschau gepostet, da steht dass die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des HR diese Angaben gemacht hat. Ich weiss, was Du meinst und es ist vermutlich auch in einigen Fällen so, wie sonst könnten rund 200 Verletzte erklärt werden, die es an deisem Tag gegeben hat?
Naja, ganz so brav waren viele "Fans" wohl eher nicht. Vielleicht hast Du da etwas nicht ganz richtig verstanden?
Ich war nicht dabei, habe nur wenige Augenzeugenberichte gehört und das, was ich gelesen habe, zeigt mir eigentlich deutlich, dass es (wie immer) 2 Seiten der Medaille gibt. Was der Auslöser war und weshalb es direkt zur Eskalation kam, ist halt nur die eine Seite. Der Umgang mit der Krisensituation ist die andere ...
Hat niemand behauptet. Aber ich will dich nicht weiter stören beim unterstellen, kannst ja sonst nix.
Ich hatte vorhin hier einen Link zur hessenschau gepostet, da steht dass die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage des HR diese Angaben gemacht hat. Ich weiss, was Du meinst und es ist vermutlich auch in einigen Fällen so, wie sonst könnten rund 200 Verletzte erklärt werden, die es an deisem Tag gegeben hat?
Naja, ganz so brav waren viele "Fans" wohl eher nicht. Vielleicht hast Du da etwas nicht ganz richtig verstanden?
Ich war nicht dabei, habe nur wenige Augenzeugenberichte gehört und das, was ich gelesen habe, zeigt mir eigentlich deutlich, dass es (wie immer) 2 Seiten der Medaille gibt. Was der Auslöser war und weshalb es direkt zur Eskalation kam, ist halt nur die eine Seite. Der Umgang mit der Krisensituation ist die andere ...
Wie immer.
Hat niemand behauptet. Aber ich will dich nicht weiter stören beim unterstellen, kannst ja sonst nix.
Naja, ganz so brav waren viele "Fans" wohl eher nicht. Vielleicht hast Du da etwas nicht ganz richtig verstanden?
Ich war nicht dabei, habe nur wenige Augenzeugenberichte gehört und das, was ich gelesen habe, zeigt mir eigentlich deutlich, dass es (wie immer) 2 Seiten der Medaille gibt. Was der Auslöser war und weshalb es direkt zur Eskalation kam, ist halt nur die eine Seite. Der Umgang mit der Krisensituation ist die andere ...
Wie immer.
Wie die Statistik zeigt, wurden in den letzten Jahren in Deutschland durchschnittlich etwa 4.400 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete abgeschlossen. Dabei kam es am Ende allerdings nur recht selten zu einem Strafverfahren oder gar zu einer Verurteilung. So gab es im Jahr 2022 in Deutschland 96 an Amtsgerichten erledigte Strafverfahren gegen Polizeibedienstete (2,2%). Wie oft es dabei zu einer Verurteilung gekommen ist, geht aus der amtlichen Statistik nicht hervor.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1281590/umfrage/ermittlungsverfahren-gegen-polizeibedienstete/
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Diese sog. Statistik sagt eigentlich recht wenig aus. Es fehlt z. B. ein Vergleich mit Nichtpolizeibeamten, es gibt keine Aussagen über die Art der Straftaten im Vergleich zu Straftaten/Verurteilungen sagen wir mal im Umfeld von Gewalttaten Sport deshalb ist auch die Gesamtbewertung “stehen eher selten” für mich subjektiv bzw. vielleicht sogar ideologisch verfärbt. Sowas benutzen Leute, denen sonst die Argumente fehlen.
Aber all diese Sachen haben wir in den letzten Jahren doch schon bis zum Erbrechen zigmal im Kreis diskutiert, ohne Ergebnis. Deshalb könnte ich hier locker sagen, du hast völlig recht und ich meine Ruhe.
Ausgangspunkt waren aktuell aber die Öffentlichkeitsfahndung und deren Rechtmäßig- bzw. Sinnhaftigkeit. Wer daran wirklich ein Interesse hat, sollte sich die Paragraphen 163b, 131a, b und c der Strafprozessordnung mal zu Gemüte führen. Das gilt auch für die Vertreter unseres Vereins - am Besten vor! dem Verfassen von Statements im Namen des Vereins/der AG.
Ich denke wir sind jetzt an der Stelle in der Diskussion, an der wie üblich die ersten Beleidigungen gegen Verfasser unliebsamer Beiträge gezogen werden. Aber das ist ja auch nur noch ermüdende Routine.
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre es Dir sicher aufgefallen, dass ich nicht die Zahlen in Zweifel gezogen habe sondern die Methodik und Schlussfolgerung. Aber ich versuche das nächste mal einfacher zu schreiben, sorry.
Das kann dann “ in der Regel” so nur die Staatsanwaltschaft feststellen. Es wurden in der Vergangenheit Beamte in Folge von nachgewiesenem Fehlverhalten von Beförderungen ausgeschlossen, versetzt und wenn die Strafe eine bestimmte Höhe hatte (glaube über einem Jahr Freiheitsstrafe) auch entlassen. Und über die Disziplinarverfahren haben wir noch gar nicht gesprochen, da braucht es noch nicht mal eine Straftat, da genügt Fehlverhalten. Bin mir sicher, dass gerade die Polizei als Teil der Exekutive kein übergroßes Interesse daran hat, Straftäter in ihren Reihen zu haben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
https://www.deutschlandfunk.de/verfahren-schuss-bundesliga-moenchengladbach-100.html
Kann man so sehen. Ich tausche mal paar Wörter aus:
Wie groß oder klein das Interesse den Ultras an Straftätern in den eigenen Reihen ist, und wie ausgeprägt der Korpsgeist gerade bei den Ultras ist, durfte man ja jedes mal bestaunen rund um alle Vorfälle die uns zum Randale-Weltmeister machen. Eventuell aber auch nur irgendeine Ideologie.
Frohe Gedanken
Die Zahlen sind von der Polizei. Welche Ideologie dahinter stecken soll weißt wohl nur du.
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre es Dir sicher aufgefallen, dass ich nicht die Zahlen in Zweifel gezogen habe sondern die Methodik und Schlussfolgerung. Aber ich versuche das nächste mal einfacher zu schreiben, sorry.
Aber hier ging es doch eigentlich um eine aktuelle Öffentlichkeitsfahndung, zu der die Eintracht am Montag in Person von Herrn Reschke eine m. E. nicht sehr geschickte Positionierung vorgenommen hat. Da es in dieser Angelegenheit keine Gefahr im Verzüge geben dürfte, wurde diese Öffentlichkeitsfahndung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Richter entschieden. Die Polizei ist zu diesem Zeitpunkt raus.