Bei mir hat es auch knapp 3 wochen gedauert bis ich die post bekommen habe...also kannste vll. doch noch was lesen...wünsc dir aber trotzdem glück, dass du keene post bekommn tus
Also heute hab ich Post vom Polizeipräsidium Frankfurt erhalten.(Ermittlungsgruppe Fußball). Ich habe eine "Vorladung" bekommen wegen gefährlicher Körperverletzung. Ich soll aber nich vorbei kommen,sondern den Sacharbeiter anrufen. "Es ist beabsichtigt,Sie als Beschuldigten zu vernehmen."
So,also nun ist es bittere Realität. Heute kam ein Brief aus Dortmund. Ich werde beschuldigt,einen vollen Becher auf einen Ordner geworfen zu haben. Ich habe 3 Jahre SV bekommen.
anno-nym schrieb: So,also nun ist es bittere Realität. Heute kam ein Brief aus Dortmund. Ich werde beschuldigt,einen vollen Becher auf einen Ordner geworfen zu haben. Ich habe 3 Jahre SV bekommen.
Lesen sollte man lernen: Ich habe sogar 5 Jahre SV bekommen.
anno-nym schrieb: So,also nun ist es bittere Realität. Heute kam ein Brief aus Dortmund. Ich werde beschuldigt,einen vollen Becher auf einen Ordner geworfen zu haben. Ich habe 3 Jahre SV bekommen.
Lesen sollte man lernen: Ich habe sogar 5 Jahre SV bekommen.
Geh' dagegen vor. Tipps gab's hier ja schon zur Genüge!
anno-nym schrieb: So,also nun ist es bittere Realität. Heute kam ein Brief aus Dortmund. Ich werde beschuldigt,einen vollen Becher auf einen Ordner geworfen zu haben. Ich habe 3 Jahre SV bekommen.
Lesen sollte man lernen: Ich habe sogar 5 Jahre SV bekommen.
Lies Dir hier mal §§ 5 und 5a durch. Könnte sehr hilfreich für Dich sein.
Ich würde Dir raten wohl zu der Vernehmung zu gehen! Nach Abschluss des Ermittlungen geht das ganze Aktenpaket zur Staatsanwaltschaft und zum Richter und der entscheidet dann abschließend über die Strafe. Richter lesen es nicht gerne, wenn man ohne Angabe von Gründen nicht zur Vernehmung erscheint!
unsinn, zur polizeilichen vorladung braucht man nicht gehen, wenn die staatsanwaltschaft vorlädt, dann schon. am stadionverbot wird das in beiden fällen nix ändern, die skb's verarschen einen da bei der vorladung eh nur.
wenn der richter wirklich ohne weitere staatsanwaltschaftliche verhörung ne strafe ausspricht, kann man immer noch einspruch einlegen.
Maxfanatic schrieb: unsinn, zur polizeilichen vorladung braucht man nicht gehen, wenn die staatsanwaltschaft vorlädt, dann schon. am stadionverbot wird das in beiden fällen nix ändern, die skb's verarschen einen da bei der vorladung eh nur.
wenn der richter wirklich ohne weitere staatsanwaltschaftliche verhörung ne strafe ausspricht, kann man immer noch einspruch einlegen.
Da hast du vollkommen Recht. Nochwas zur Vorladung, wenn man nicht hingeht, dann können sie einem auch keine Wörter im Mund rumdrehen wie sie es sehr gerne machen.
Also ich habe mir jetzt mal einen Forumsbekannten Anwalt geholt. Wenn es was wichtiges neues gibt,melde ich mich wieder im Forum. Leider muss ich jetz die Fahrt nach Duisburg absagen.
5 Jahre Stadionverbot für einen geworfenen Becher?? Selbst wenn du es wirklich gewesen wärst, ticken die noch ganz richtig? Was machen die eigentlich wenn wirklich mal einer etwas schlimmeres im Stadion anstellt?
Dschalalabad schrieb: Ich persönlich würde es ihm nur raten...
Warum? Es gibt keinen vernünftigen Grund zu solch einer Vorladung zu gehen, ausser man hat einen Anwalt dabei und macht dann was der sagt und meistens rät einem der Anwalt dann erstmal nix zu sagen.
NIE NIE NIE zu polizeilichen Vorladungen gehen. Kann einem nix positives bringen (als beschuldigter) und gaaaaanz viel negatives einbrocken. Gerade Fussballpolizisten drehen einem doch gerne mal das ein oder andere Wort im Munde um und am Ende unterschreibt man ne Aussage die man so gar nicht getroffen hat.
Mein Tipp wie die Story ausgeht. Stadionverbot wird natürlich erstmal aufrecht erhalten. Wo kämen wir denn hin wenn du erst NACH einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung die Strafe seitens des DFB bekommen würdest. Nee, nee dass muss schon mal präventiv erfolgen! (vorsicht ironie)
Nächstes Jahr so zwischen Juni und September bekommst du nen Schreiben, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde. Das kannst Du dann mal an den DFB und die Hohlbirnen von Borussia Dortmund schicken. Wenn Du Glück hast darfst du dann wieder ins Stadion gehen. Muss aber nicht sein.
Strafrechtlich wirst du nix zu befürchten haben. Kleiner Tipp noch am Rande, für alle Fälle solltest Du noch ein paar Zeugen haben, dass du nix geschmissen hast. Da du sicherlich nicht alleine im Stadion warst und gute Kumpels mit dir da waren, dürfte das ja kein Problem sein.
wie schon in einem anderen thread nach NÜrnberg geschrieben wurde, sagte dort der Einsatzleiter wohl: "Mit dem Kauf einer Fussballkarte, verliert man einen Teil seiner Menschenrechte"....Treffender hätte er sich kaum atikulieren können.
Ich glaube, wenn man in "Ruhe" ein Spiel gucken will, dann entweder bei der anderen Kutte mit Frau und Kind oder in der Kneipe um der Ecke, bei rauchfreier Luft auf Premiere.
Man müsste sich wirklich mal was gegen diese ganze Pozileiwillkühr unternehmen
SeltenerGast schrieb: Strafrechtlich wirst du nix zu befürchten haben. Kleiner Tipp noch am Rande, für alle Fälle solltest Du noch ein paar Zeugen haben, dass du nix geschmissen hast. Da du sicherlich nicht alleine im Stadion warst und gute Kumpels mit dir da waren, dürfte das ja kein Problem sein.
Und genau da ist das Problem. Meine Kumpels standen zu der Zeit nicht in meiner Nähe. Ich kam ja vom Getränkestand,direkt danach ist das 1:0 gefallen und du weißt ja was dann im Block abgeht. Es war also nicht mehr daran zu denken zu meinen Freunden zu kommen,also stellte ich in den Eingangsbereich und dann passierte es.
Dschalalabad schrieb: Ich würde Dir raten wohl zu der Vernehmung zu gehen! Nach Abschluss des Ermittlungen geht das ganze Aktenpaket zur Staatsanwaltschaft und zum Richter und der entscheidet dann abschließend über die Strafe. Richter lesen es nicht gerne, wenn man ohne Angabe von Gründen nicht zur Vernehmung erscheint!
Bei dieser Aussage von Dir, besonders im Zusammenhang mit den anderen haltlosen Äußerungen die Du in diesem Thema bereits von Dir gegeben hast, dampft es gerade gewaltig aus meinen Ohren.
Nochmal für alle: Einer Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei MUSS NICHT Folge geleistet werden! Im Grundgesetz ist festgeschrieben, daß man sich als Beschuldigter nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Daher darf ein Nichterscheinen bei der Polizei in einem eventuell folgenden Urteil auch nicht gegen den Beschuldigten ausgelegt werden! Deslhalb, wie schon von einigen hier erläutert, nicht hingehen. Sollte man schon bei denen sein, vorallem keinerlei Äußerungen zu Sache machen.
Ich habe eine "Vorladung" bekommen wegen gefährlicher Körperverletzung.
Ich soll aber nich vorbei kommen,sondern den Sacharbeiter anrufen.
"Es ist beabsichtigt,Sie als Beschuldigten zu vernehmen."
Na klasse.
Sachbearbeiter macht auf Kumpel und würgt dir hinten rum einen rein.
Bist nicht verpflichtet zu ner polizeilichen Vorladung zu gehen oder am Telefon mit denen zu reden.
Heute kam ein Brief aus Dortmund. Ich werde beschuldigt,einen vollen Becher auf einen Ordner geworfen zu haben.
Ich habe 3 Jahre SV bekommen.
Lesen sollte man lernen: Ich habe sogar 5 Jahre SV bekommen.
Geh' dagegen vor. Tipps gab's hier ja schon zur Genüge!
Lies Dir hier mal §§ 5 und 5a durch. Könnte sehr hilfreich für Dich sein.
Nach Abschluss des Ermittlungen geht das ganze Aktenpaket zur Staatsanwaltschaft und zum Richter und der entscheidet dann abschließend über die Strafe.
Richter lesen es nicht gerne, wenn man ohne Angabe von Gründen nicht zur Vernehmung erscheint!
am stadionverbot wird das in beiden fällen nix ändern, die skb's verarschen einen da bei der vorladung eh nur.
wenn der richter wirklich ohne weitere staatsanwaltschaftliche verhörung ne strafe ausspricht, kann man immer noch einspruch einlegen.
Da hast du vollkommen Recht. Nochwas zur Vorladung, wenn man nicht hingeht, dann können sie einem auch keine Wörter im Mund rumdrehen wie sie es sehr gerne machen.
Wenn es was wichtiges neues gibt,melde ich mich wieder im Forum.
Leider muss ich jetz die Fahrt nach Duisburg absagen.
Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet!
Zur Vernehmung muss man nicht gehen, das stimmt!
Ich persönlich würde es ihm nur raten...
toi, toi, toi
Warum? Es gibt keinen vernünftigen Grund zu solch einer Vorladung zu gehen, ausser man hat einen Anwalt dabei und macht dann was der sagt und meistens rät einem der Anwalt dann erstmal nix zu sagen.
Leider bekommt man kaum die gelegenheit sich zu wehren.
Bullen haben eh keine Freunde ( und ich weiß es genau, da meine ex schwiedermutter einer ist )
Kann einem nix positives bringen (als beschuldigter) und gaaaaanz viel negatives einbrocken.
Gerade Fussballpolizisten drehen einem doch gerne mal das ein oder andere Wort im Munde um und am Ende unterschreibt man ne Aussage die man so gar nicht getroffen hat.
Mein Tipp wie die Story ausgeht.
Stadionverbot wird natürlich erstmal aufrecht erhalten. Wo kämen wir denn hin wenn du erst NACH einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung die Strafe seitens des DFB bekommen würdest. Nee, nee dass muss schon mal präventiv erfolgen! (vorsicht ironie)
Nächstes Jahr so zwischen Juni und September bekommst du nen Schreiben, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde.
Das kannst Du dann mal an den DFB und die Hohlbirnen von Borussia Dortmund schicken. Wenn Du Glück hast darfst du dann wieder ins Stadion gehen. Muss aber nicht sein.
Strafrechtlich wirst du nix zu befürchten haben.
Kleiner Tipp noch am Rande, für alle Fälle solltest Du noch ein paar Zeugen haben, dass du nix geschmissen hast. Da du sicherlich nicht alleine im Stadion warst und gute Kumpels mit dir da waren, dürfte das ja kein Problem sein.
wie schon in einem anderen thread nach NÜrnberg geschrieben wurde, sagte dort der Einsatzleiter wohl: "Mit dem Kauf einer Fussballkarte, verliert man einen Teil seiner Menschenrechte"....Treffender hätte er sich kaum atikulieren können.
Ich glaube, wenn man in "Ruhe" ein Spiel gucken will, dann entweder bei der anderen Kutte mit Frau und Kind oder in der Kneipe um der Ecke, bei rauchfreier Luft auf Premiere.
Man müsste sich wirklich mal was gegen diese ganze Pozileiwillkühr unternehmen
Und genau da ist das Problem. Meine Kumpels standen zu der Zeit nicht in meiner Nähe. Ich kam ja vom Getränkestand,direkt danach ist das 1:0 gefallen und du weißt ja was dann im Block abgeht. Es war also nicht mehr daran zu denken zu meinen Freunden zu kommen,also stellte ich in den Eingangsbereich und dann passierte es.
Bei dieser Aussage von Dir, besonders im Zusammenhang mit den anderen haltlosen Äußerungen die Du in diesem Thema bereits von Dir gegeben hast, dampft es gerade gewaltig aus meinen Ohren.
Nochmal für alle: Einer Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei MUSS NICHT Folge geleistet werden!
Im Grundgesetz ist festgeschrieben, daß man sich als Beschuldigter nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten. Daher darf ein Nichterscheinen bei der Polizei in einem eventuell folgenden Urteil auch nicht gegen den Beschuldigten ausgelegt werden!
Deslhalb, wie schon von einigen hier erläutert, nicht hingehen. Sollte man schon bei denen sein, vorallem keinerlei Äußerungen zu Sache machen.