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Die Welt nackt zu Gast bei Freunden

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@propain: Bezüglichh der Schürung und Benutzung von Terroristenangst zur Begründung staatlicher Repressionsmaßnahmen bin ich mehr als nur deiner Meinung. Im obigen Fall geht es um ein juristisches Argument: Da die Klägerin die Ausgangslage nicht bestritten hat, durfte und konnte das Gericht von keiner anderen Lage ausgehen. Und das ist der Knackpunkt der Entscheidung: Wenn die Polizei zurecht von dem Einschmuggeln von Pyros in genannter Weise ausgeht, gibt es wohl keine andere, weniger einschneidende Überprüfungsmöglichkeit. Die Situation ist vergleichbar mit der Untersuchung beim Zoll, bei der bei Vorliegen von Verdachtsmomenten (dazu reicht "Flug auf typischer Kurierroute" aus!) schon immer die genannte Methode "Ausziehen in Kabine" durch höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig erklärt hat.
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@Michi: Sorry, aber der Verweis auf die Nazis ist im vorliegenden Fall totaler Blödsinn.
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@stefank: War natürlich arg überspitzt formuliert der Vergleich
Trotzdem: Wenn die Polizei demnächst mit dem Hinweis kommt, die Pyro könne man sich ja auch anal einführen, um sie reinzuschmuggeln, kommt dann die Analinspektion für alle? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Zumal doch bekannt sein dürfte, wie solche "polizeilichen Informationen" oft zu stande kommen. Schon vergessen - beim Spiel in Gladbach, wo es hieß, es hätte Vorfälle in der vorigen Saison gegeben (die wir in Liga 2 verbracht haben). Das hohle Argument wurde hier im Forum bloß gestellt, muss mal den Link suchen (weiß auch nicht, ob ich's jetzt 100% korrekt wiedergegeben habe).
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@Michi: Genau so ist es. Die Polizei erzählt tatsächlich liebend gerne Blödsinn zur Rechtfertigung ihrer Maßnahmen. Wenn das so ist, muss man es dem Gericht sagen. Das ist hier nicht geschehen. Urteil also richtig. Jura ist ganz einfach, sobald man über die Anfangsschwierigkeiten der ersten 20 Jahre hinweg ist.  
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Also wenn wir jetzt sarkastisch werden, will ich doch mal fragen, wie weit die Verhältnismäßigkeit der Mittel gehen darf. Angenommen die Staatsgewalt geht plötzlich davon aus, wir hätten die Micro-Begalos geschluckt, um sie im Stadion mittels Rhizinusöl wieder ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Müssen wir potentiell Verdächtigen uns dann alle vor dem Stadionbesuch eine Flasche von dem Zeug hinter die Binde gießen oder gar das Bäuchlein aufschnippeln lassen. Klar, die körperliche Unversehrtheit ist gesetzlich geschützt, die Würde allerdings auch...
Auf die Idee, dass Körperöffnungen als Transportmöglichkeit dienen könnten, sind sie ja schon gekommen. Erwarten uns demnächst schon entsprechende Untersuchungen? Werden diese dann von Ärzten vorgenommen, oder machen das die Cops auch selbst, uff de Gass, hinter einem Duschvorhang?

Dieses Pauschalisieren in diesem Urteil, die Kriminalisierung ALLER Frauen, die zum Fußball gehen, kann meines Erachtens nicht rechtens sein. In allen Stadien wurden schon Pyros abgebrannt, ergo könnten überall Frauen die Teile reingeschmuggelt haben – und es wieder tun. Zumindest können wir diese Ausgangslage nicht bestreiten...  
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Audrey schrieb:
...Zumindest können wir diese Ausgangslage nicht bestreiten...  

Doch, kann man. Hat die Klägerin i.v.F. aber nicht. Rest s.o.
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Das meinte ich mit der von der Polizei frei erfundenen Gefahr und dem Gladbach-Spiel:
http://www.eintracht.de/fans/forum/1/10907375/#f11489053
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Gilt im Verwaltungsverfahren nicht der Amtermittlungsgrundsatz?
Dann ist es doch pipe was ich vortrage oder nicht.
Muß ich nochmal nachschauen.
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stefank schrieb:
Etwas sarkastisch: Schön, dass ihr euch alle so einig seid. Trotzdem bleibe ich bei meiner Frage: Wenn die Polizei davon ausgeht, dass Pyros auf die genannte Art und Weise eingeschmuggelt werden, wie soll sie eurer Meinung nach  denn bitte reagieren? Für das Gericht ist ausschließlichvon dieser Ausgangslage auszugehen, da diese von der Klägerin nicht bestritten wurde.
Bezüglich einer Berufung sieht es vorliegend übrigens auch schlecht aus: Die Kammer hat die Berufung nicht zugelassen, Anträge auf nachträgliche Zulassung an das Oberverwaltungsgericht werden regelmäßig abgewiesen, also nur in Ausnahmefällen zugelassen. Einzig die Begründung "Rechtssache mit allgemeiner Bedeutung" könnte m.E. zum Tragen kommen.


Es gab zahlreiche Anschläge auf Politiker( z. B. Schäuble, Lafontaine) trotzdem würde es nie jemanden einfallen,daß bei polit. Großveranstaltungen die Besucher sich einer entsprechenden "Kontrolle" unterziehen müßten.
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@Stefank: Wenn die Polizei von der Ausgangslage ausgeht, dass Pyrozeuch in weiblichen Dessous ins Stadion geschmuggelt werden -  wie soll ich das bestreiten? Das kann ich höchstens für meine Dessous, aber doch nicht für die all meiner Geschlechtsgenossinnen. Was hätte die Klägerin bestreiten sollen? Bei besagtem Spiel gewesen zu sein und das Feuerwerk erlebt zu haben? Ging ja nicht, offenbar war sie dort. Aber das waren viele andere auch. Ich war übrigens auch im Stadion als der Abschied von der alten Gegentribüne auf dem Programm stand und kann nicht bestreiten, dass Pyros abbrannten. Habs sogar fotografiert, sah geil aus.  ,-)  Und was heißt das nun: Ich war im Stadion, Bengalos waren im Stadion - einen kausalen Zusammenhang darf die Polizei sich daraus zurecht stricken und entsprechend handeln oder was? Never!
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HeinzGründel schrieb:
Gilt im Verwaltungsverfahren nicht der Amtermittlungsgrundsatz?
Dann ist es doch pipe was ich vortrage oder nicht.
Muß ich nochmal nachschauen.  


Selbstverständlich gilt der Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsverfahren. Während er jedoch im StR extensiv auszulegen ist, gilt im Verwaltungsverfahren der Grundsatz nur insoweit, dass das Gericht nicht an den Parteienvortrag gebunden ist. Deswegen wird in der neueren Literatur auch von einer Hinwendung zur Dispositionsmaxime gesprochen. Begründung: Im typischen Verwaltungshandeln und somit auch im -verfahren greift der Staat im Gegensatz zum Strafverfahren regulierend und nicht repressiv ein. Der Bluteimer lässt ausrichten, du mögest die Tage nochmal zur Nachprüfung vorbeischauen.  
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@Audrey: Juristisch heißt das "begründeter Anfangsverdacht" oder "Anscheinsgefahr". Der Witz liegt bei "begründet". Wenn du die Urteilsgründe liest, wirst du sehen, dass die Polizei Dresden hierzu einiges vorgetragen hat, so auch wirkunglose Vorkontrollen etc. Die Polizei muss ihr Ermessen rechtlich einwandfrei ausüben, d.h. nur solche Maßnahmen ergreifen, die auch notwendig sind. Das ist gerichtsüberprüfbar. Und jeder Jurist kann dir sagen, dass die Polizei heutzutage vor Gericht einen schweren Stand hat und regelmäßig auf die Mütze bekommt. Anders ausgedrückt: Die gleiche Maßnahme bezüglich Frankfurter Fans wäre derzeit nie und nimmer vom Gericht bestätigt worden.
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Isch mach feddisch,wenn isch disch erwisch
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Schon klar! Mich würde mal interessieren, was die Polizei bei dieser Aktion in weiblichen Dessous gefunden hat. Muss ja einiges gewesen sein, da dieses Spiel ja im Gegensatz zu den vorausgegangenen ohne Feuerwerk verlief und die Strip-Aktion damit gerechtfertigt wurde. Ohne reichhaltige Funde würde es allerdings keinen Sinn machen, denn dann hätte ja nicht die Stripperei das Feuerwerk verhindert, sondern irgendwas anderes.
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@Audrey:

Im BH wird dann vermutlich nach Rauchpulver in Beuteln gesucht.

Zur Aktion an sich sag ich nix, was ich davon halte, wird man sich denken können.
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Achja: Ich vermute mal, dass nichts gefunden wurde.
Dass diese "Schmuggelmethode" in größerem Ausmaße tatsächlich verwendet wird, halte ich 1. für abstrus und 2. ist es nur normal, dass nach einem brisanten Spiel mit vielen Vorkommnissen, wie es das vorhergegangene Dynamo-Spiel wohl war, die nächste Zeit eher mit Bedacht agiert wird. Ich denke also, dass ohnehin überhaupt keine Pyrotechnik mitgenommen wurde, denn Saarbrücken ist ja nun auch nicht unbedingt ein besonderes Spiel für Dynamo...

Kann mich auch täuschen, würde mich aber hier doch wundern.
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stefank schrieb:

(..)
Anders ausgedrückt: Die gleiche Maßnahme bezüglich Frankfurter Fans wäre derzeit nie und nimmer vom Gericht bestätigt worden.  


Gude,
um mit Altvater Goethe zu sprechen: "Die Nachricht hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube".
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Zum Thema "übertriebene Polizeieinsätze" habe ich noch das hier gefunden.

Allerdings wird hiergegen nun wenigstens ermittelt.
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Nachtrag zum Ursprungsthema:

Im Lawblog findet man nun eine interessante juristische Analyse des Urteils von einem Rechtsanwalt.


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