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User SGE-Sascha

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Internet-Team schrieb:
Franzler schrieb:
Stadionverbote können übrigens nur nach einer gültigen Rechtsnorm ausgesprochen werden und die, ist bezüglich des Eintrittskartenverkaufs, nicht vorhanden. Daran ändern auch die AGB der Eintracht nichts, denn diese müssen sich ebenfalls an höherrangigem Recht orientieren.


Wenn Du den Thread komplett durchgelesen hast, wirst Du feststellen, dass hier ein hinreichender Tatverdacht des Eingehungsbetruges gemäß § 263 StGB vorliegt.

Viele Grüße,

Alex


@Alex
Passt .

Zudem hätte ein aufmerksamer Franzler in meinem Beitrag auch das Wort "Hausverbot" entdeckt.
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Franzler schrieb:
lt.commander schrieb:

Warum bekommen bei dünnster Beweislage Personen bundesweit Stadionverbot für 6 oder x Jahre  


Es gilt immer noch in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, insofern wird gegenüber keiner Person aufgrund einer DÜNNEN Beweislage ein Stadionverbot verhängt. Es muss schon ein fundierter Tatbestand (gewalttätige Ausschreitungen) vorliegen, um ein solches auszusprechen.

Stadionverbote können übrigens nur nach einer gültigen Rechtsnorm ausgesprochen werden und die, ist bezüglich des Eintrittskartenverkaufs, nicht vorhanden. Daran ändern auch die AGB der Eintracht nichts, denn diese müssen sich ebenfalls an höherrangigem Recht orientieren.


wie geil ist das denn... da glaubst du doch nicht wirklich dran, oder? oh je  

Rechtsstaat - ah ja ?! Wo, wann, wie...?
Unschuldsvermutung - na klar
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Nach deiner Unschuldsvermutungstheorie nach, würde es bis heute keinen einzigen mit Stadionverbot geben. Also kann da was net stimmen.
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Franzler schrieb:
lt.commander schrieb:

Warum bekommen bei dünnster Beweislage Personen bundesweit Stadionverbot für 6 oder x Jahre  


Es gilt immer noch in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, insofern wird gegenüber keiner Person aufgrund einer DÜNNEN Beweislage ein Stadionverbot verhängt. Es muss schon ein fundierter Tatbestand (gewalttätige Ausschreitungen) vorliegen, um ein solches auszusprechen.

Stadionverbote können übrigens nur nach einer gültigen Rechtsnorm ausgesprochen werden und die, ist bezüglich des Eintrittskartenverkaufs, nicht vorhanden. Daran ändern auch die AGB der Eintracht nichts, denn diese müssen sich ebenfalls an höherrangigem Recht orientieren.



Wenn´s nicht so traurig wäre, müsste man ja drüber lachen. Es gab Fälle, in denen bekamen Leute SV´s, weil sie irgendwo am Wegrand gegen einen Baum gepinkelt haben.

Die Eintracht ist als Mieter quasi Hausherr und kann im Waldstadion Stadionverbote aussprechen, viel schwerer wiegen aber glaube ich die Stadionverbote, die man auswärts erhält (Köln, Schalke, Ahlen, etc.). Diese müssen nämlich gemäß DFL-Bestimmungen 1:1 von allen Vereinen der 1., 2. und 3. Liga umgesetzt werden.

Ich weiß nicht, wo Du Deine Informationen herhast, aber stimmen tun sie nicht.

Ich vertraue da auch in unsere Fanbetreuer. Soviel ich weiß, sind die an den Fällen dran. Dürfte aber schwierig sein, dem Verein LR Ahlen beispielsweise klar zu machen, dass dieser oder jene Fan nichts gemacht hat.
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Klar ist dies ein ernsthaftes Thema, aber Ihr solltet mit euerem Nebenkriegsschauplatz "Stadionverbot" vielleicht nicht vom Thema ablenken......
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Nur aus Interesse - ist das Geld da?
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norwegerr schrieb:
Nur aus Interesse - ist das Geld da?


würde mich auch mal interessieren!
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Es gilt immer noch in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, insofern wird gegenüber keiner Person aufgrund einer DÜNNEN Beweislage ein Stadionverbot verhängt. Es muss schon ein fundierter Tatbestand (gewalttätige Ausschreitungen) vorliegen, um ein solches auszusprechen.



Schlicht und einfach falsch, alleine deswegen, weil bei einem SV keine Unschuldsvermutung gilt, sondern es bei Einleitung eines Verfahrens ausgesprochen werden kann.
In dem Falle muss der "Täter" nämlich nachweisen, dass er nichts gemacht hat, sonst bleibt das SV.
Bitte mit dem Thema auseinandersetzen und keinen Unsinn erzählen.

Ansonsten: Es kann mir ja mal jemand den vollen Namen von dem Kerl per PN senden, dann werd ichs mal weiterleiten.
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Ja, was issen nu? Hat er bezahlt?
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Meldet dem Admin den Username und raus mit dem Hühnerfi...!
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SgeBasti85 schrieb:
Meldet dem Admin den Username und raus mit dem Hühnerfi...!


Hast du auch nur 1 Wort in diesem Thread gelesen oder einfach nur nichts verstanden?
Allerdings könnte man den Sticky mal wegmachen.

Im Gegensatz zu dem beim "Uralte unbehobene Fehler des nicht mehr so neuen Forums" Thread *grml*

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wer ihm mal ins gästebuch schreiben möchte!

http://www.meinewebseite.net/bigmc2006
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scheint ja wieder ne neue DK zu haben. Und seinen alten EFC mag er auch sehr
http://www.meinewebseite.net/cgi-bin/designs/hackz/index.cgi?page=ins&typ=guestbook&userid=100143505
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Das ist ja mal echt die Story des Jahres... habe mir Zeit genommen und den ganzen Kram hier gelesen. Unglaublich! Die Jugend von heute hat es knüppeldick drauf! Bin vor einigen Tagen selbst von einem 15 Jährigen verarscht worden, der mit seinem Kumpel dicke Knete machen wollte... Anruf über Beziehungen bei der Polizei, die haben dem Knaben dann man einen Besuch abgestattet. Anzeige war natürlich auch schon gemacht worden.
Dann die Wende: Heulend rief mich der Kerl an, hat mir das Geld überwiesen, und wollte, dass ich die Anzeige zurückziehe.  
Die Polizei teilte mir dann auch mit, dass auch der Versuch des Betruges strafbar sei.

Die Bildchen hat SGE-Sascha ja schön aus dem Profil damals genommen, auf seiner tollen Homepage kann man ihn aber noch genießen  
Wie blö.... muß man sein, um im eigenen Gästebuch dann noch mit einer neuen DK zu prahlen ?
Solche Leute gehören vor's Gericht gezerrt und dann ab in den Steinbruch zum Steinekloppen, oder Omis Popo im Altenheim putzen!
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"61. Was hasst du?
Leute, die das Glück von anderen nicht akzeptieren und Leute die net ehrlich sind"


Aha...
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Ich habe da auch was sehr interessantes.
Schaut mal im FFH Chat unter  *Hessebub*
Schönen Feiertag noch


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