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BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht

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Handkäs_mit_musik schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
S04-Sebi schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
Hat wirklich jemand ein anderes Urteil erwartet? Hier geht es nicht um Strafprozesse, sondern um das Hausrecht. Da konnte das Gericht garnicht anders entscheiden, sonst hätten sie das Hausrecht auch gleich ganz abschaffen gekonnt.

Du hast das Urteil nicht gelesen oder? Das Hausrecht gilt nur eingeschränkt und einem Verein ist es verboten, ein SV willkürlich auszusprechen.


Habe ich, aber es ging hier nicht um Willkür, sondern darum, dass die ASrgumentation vieler hier dahin geht, dass man bei einem SV eine Beweiskette wie in einem Strafprozess führen müsste und das ist schlicht und ergreifend falsch.

Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.

"Es geht nicht um Strafrecht, es geht um den Ausschluss potenzieller Störer", sagte der Senatsvorsitzende Krüger bei der Urteilsverkündung. Allerdings hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand: "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."

Das Schlüsselwort ist von mir nochmal fett und in rot hervorgehoben.


Dann verrate mir mal bitte, wie du einen potentiellen Störer identifizieren willst, der noch KEINE Gewalttat bzw. anderweitige Störung des Hausrechtes begangen hat!


Ich habe nicht gesagt, dass ich dieses Urteil toll finde, sondern nur, dass ich mich darüber wundere, dass anscheinend so viele Fans damit gerechnet habe, dass das aktuelle Stadienverbotsprinzip einfach mal vom Gericht über den Haufen geworfen wird.
Viele gingen nun mal davon aus, dass es wie bei einem Strafprozess erstmal eine Verurteilung über alle Zweifel geben müsste. Dass das aber nicht der Fall ist, war doch schon lange bekannt. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
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Wuschelblubb schrieb:
Handkäs_mit_musik schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
S04-Sebi schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
Hat wirklich jemand ein anderes Urteil erwartet? Hier geht es nicht um Strafprozesse, sondern um das Hausrecht. Da konnte das Gericht garnicht anders entscheiden, sonst hätten sie das Hausrecht auch gleich ganz abschaffen gekonnt.

Du hast das Urteil nicht gelesen oder? Das Hausrecht gilt nur eingeschränkt und einem Verein ist es verboten, ein SV willkürlich auszusprechen.


Habe ich, aber es ging hier nicht um Willkür, sondern darum, dass die ASrgumentation vieler hier dahin geht, dass man bei einem SV eine Beweiskette wie in einem Strafprozess führen müsste und das ist schlicht und ergreifend falsch.

Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.

"Es geht nicht um Strafrecht, es geht um den Ausschluss potenzieller Störer", sagte der Senatsvorsitzende Krüger bei der Urteilsverkündung. Allerdings hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand: "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."

Das Schlüsselwort ist von mir nochmal fett und in rot hervorgehoben.


Dann verrate mir mal bitte, wie du einen potentiellen Störer identifizieren willst, der noch KEINE Gewalttat bzw. anderweitige Störung des Hausrechtes begangen hat!


Ich habe nicht gesagt, dass ich dieses Urteil toll finde, sondern nur, dass ich mich darüber wundere, dass anscheinend so viele Fans damit gerechnet habe, dass das aktuelle Stadienverbotsprinzip einfach mal vom Gericht über den Haufen geworfen wird.
Viele gingen nun mal davon aus, dass es wie bei einem Strafprozess erstmal eine Verurteilung über alle Zweifel geben müsste. Dass das aber nicht der Fall ist, war doch schon lange bekannt. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.


Ok, einigen wir uns drauf: das Urteil is shice ,-) !
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Wuschelblubb schrieb:
Handkäs_mit_musik schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
S04-Sebi schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
Hat wirklich jemand ein anderes Urteil erwartet? Hier geht es nicht um Strafprozesse, sondern um das Hausrecht. Da konnte das Gericht garnicht anders entscheiden, sonst hätten sie das Hausrecht auch gleich ganz abschaffen gekonnt.

Du hast das Urteil nicht gelesen oder? Das Hausrecht gilt nur eingeschränkt und einem Verein ist es verboten, ein SV willkürlich auszusprechen.


Habe ich, aber es ging hier nicht um Willkür, sondern darum, dass die ASrgumentation vieler hier dahin geht, dass man bei einem SV eine Beweiskette wie in einem Strafprozess führen müsste und das ist schlicht und ergreifend falsch.

Sie dürften den Zutritt zu den Stadien verweigern, wenn es für das Hausverbot sachliche Gründe gebe. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger betonte, dass die Vereine im Interesse aller Zuschauer für einen störungsfreien Ablauf der Spiele zu sorgen hätten.

"Es geht nicht um Strafrecht, es geht um den Ausschluss potenzieller Störer", sagte der Senatsvorsitzende Krüger bei der Urteilsverkündung. Allerdings hätten die Vereine nicht vollkommen freie Hand: "Ein willkürlicher Ausschluss ist rechtswidrig."

Das Schlüsselwort ist von mir nochmal fett und in rot hervorgehoben.


Dann verrate mir mal bitte, wie du einen potentiellen Störer identifizieren willst, der noch KEINE Gewalttat bzw. anderweitige Störung des Hausrechtes begangen hat!


Ich habe nicht gesagt, dass ich dieses Urteil toll finde, sondern nur, dass ich mich darüber wundere, dass anscheinend so viele Fans damit gerechnet habe, dass das aktuelle Stadienverbotsprinzip einfach mal vom Gericht über den Haufen geworfen wird.
Viele gingen nun mal davon aus, dass es wie bei einem Strafprozess erstmal eine Verurteilung über alle Zweifel geben müsste. Dass das aber nicht der Fall ist, war doch schon lange bekannt. Mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.


Ich glaube die meisten haben eigentlich an einen Rechtsstaat Deutschland geglaubt.
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Das ist Diktatur PUR!!
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RedZone schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Ganz davon abgesehen war sich der BGH wahrscheinlich auch darüber im klaren, dass dann auch bei anderen Hausverboten, z.B Ladendiebstählen, bei denen ja auch ein Hausverbot erteilt wird, bei Ketten oft ja auch für andere Läden der Kette, dieses dann keinen Bestand mehr hätte.

Ich erhalte als Kunde aber kein Hausverbot, wenn ich zufällig neben dem Dieb am Wühltisch stehe.




Meiner Meinung nach ein hervorragender Vergleich  

Mit Berufung auf das BGH-Urteil und dessen hanebüchener Interpretation des Hausrechts - aufgepasst im Peek & Cloppenburg und Saturn, es könnte euer letzter Besuch in einem Großmarkt sein.
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nicole1611983 schrieb:

Er hätte doch mit einer anderen Entscheidung dafür gesorgt, dass man eben Verfahren nicht so schnell einstellt und auf alle Fälle eine gerichtliche Entscheidung herbei führt. Hier hat Heinz Gründel ja schon erwähnt, dass ein Freispruch selten ist.
Wie sollen aber die Berge von Strefverfahren jedes Wochenende, anders als durch Einstellung, gehändelt werden? Dafür fehlt es an Personal und Geld für Neueinstellung ist nicht da. Man würde sich quasi den schnellen und leichten Weg der Stadionverbotsverhängung verbauen, denn auch die Gerichte würden dann nicht mehr so schnell, nach Prozessbeginn, einstellen.



Mit anderen Worten stellt das Stadionverbot de facto dann doch die Strafe dar, weil die Gerichte zu faul sind strafrechtlich korrekt zu ermitteln, wenn das von dir genannte tatsächlich die Praxis ist?
Hat dann mit Präventiv ja nicht mehr viel zu tun.
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RedZone schrieb:
nicole1611983 schrieb:
Ganz davon abgesehen war sich der BGH wahrscheinlich auch darüber im klaren, dass dann auch bei anderen Hausverboten, z.B Ladendiebstählen, bei denen ja auch ein Hausverbot erteilt wird, bei Ketten oft ja auch für andere Läden der Kette, dieses dann keinen Bestand mehr hätte.

Ich erhalte als Kunde aber kein Hausverbot, wenn ich zufällig neben dem Dieb am Wühltisch stehe.




Red Zone, aber du musst dir über die Konsequenzen, die ein Ausspruch, ein Ausübung des privaten Hausrechts sei im öffentlichen Raum nur möglich, wenn eine Verurteilung vorliegt (das wäre ja die Konsequenz gewesen, wenn man das Vorgehen für unzulässig erklärt) würde dies ja nicht nur für Fußballfans, sondern eben generell für die Ausübung des Hausrechts gelten.
Somit könnte bei sämtlichen Strafverfahren, die nach §153 f. StPo eingestellt würden und bei deren Straftatbegehung Tatort ein öffentlicher zugänglicher Raum ist, kein Hausverbot mehr ausgesprochen werden. Heißt, du würdest hier ziemlich in das Recht des Hausherren eingreifen.
Oder man müsste eben sämtliche eingeleitete Verfahren Anklagen und dann einen Prozess darüber führen, damit der Hausrechtsinhaber bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen sein Hausverbot ausüben könnte. Das ist weder im Interesse des Staates, noch im Interesse derjenigen die eigentlich von den Einstellungen proftieren, weil es eben nicht zu einer Verurteilung kommt.
Außerdem stellt der BGH doch klar, dass den Veranstalter vertragrechtliche und Verkehrsicherungspflichten gegenüber dem Zuschauer treffen.  Das heißt, er impliziert doch damit, dass wenn etwas passiert der Veranstalter seine vertraglichen /Verkehrsicherungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies heißt wiederum, man kann gegen ihn vorgehen. Im Prinzip sagt der BGH doch mit dem Urteil, die durch den Kauf mit der Eintrittskarte entstehenden Pflichten sowie die für ihn bestehenden Verkehrssicherungspflichten, in Form der Gefahrenabwehr für den Zuschauer könnte der Veranstalter gar nicht nachkommen, wenn er nicht die Möglichkeit hat von seinem Hausrecht gebrauch zu machen.

Das hat nichts damit zu tun, dass vielleicht willkürlich Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Da verlassen wir ja gerade den Bereich des Privatrechts.


Vielmehr hat der BGH auch festgestellt, dass ein Stadionverbot auch bei Verdacht nicht willkürlich erteilt werden darf. Er sagt somit quasi, dass auch bei der Einstellung nach § 153 f. StPO eine Überprüfung des Einzellfalls durchgeführt werden muss. Allerdings zählt das Ermittlungsverfahren als Indiz. Ich würde sogar soweit gehen, dass der BGH das ganze als Vermutungstatbestand sieht, der vom Hausrechtsbetroffenen wiederlegt werden muss.
Aber auch das ist im Zivilrecht nichts ungewöhnliches.

Ich denke man muss halt sauber trennen zwischen dem Strafverfahren und dem zivilrechtlichen Hausverbot. Eigentlich geht es bei der SV-Diskussion doch weniger um den zivilrechtlichen Rahmen des Hausverbots, also vielmehr um die Einleitung und den Abschluss den Strafverfahrens. Und der Zivilsenat des BGH hat nicht die Kompetenz sich in Dinge des Strafverfahren einzuschalten.
Ich denke hier müsste der Ansatzpunkt liegen, nämlich in der Aufnahme und dem Abschluss von Strafverfahren.
Wobei man auch fairer Weise sagen sollte, dass nach § 153 f. StPO eben nicht nur Verfahren mit ungewisser Beweislage eingestellt werden. Es kommen doch sehr sehr viele in den Genuss, dass sie sich strafbar gemacht haben, aber auf Grund von § 153 und §153a StOP auf eine Anklage verzichtet wird. Ob diesen damit geholfen wäre, wenn Einstellungen nur noch restriktiv gehandhabt würden (ok, wird nicht passieren) ist die andere Frage. Ne Einstellung macht sich in der Vita doch besser als eine Verurteilung.
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Maxfanatic schrieb:
nicole1611983 schrieb:

Er hätte doch mit einer anderen Entscheidung dafür gesorgt, dass man eben Verfahren nicht so schnell einstellt und auf alle Fälle eine gerichtliche Entscheidung herbei führt. Hier hat Heinz Gründel ja schon erwähnt, dass ein Freispruch selten ist.
Wie sollen aber die Berge von Strefverfahren jedes Wochenende, anders als durch Einstellung, gehändelt werden? Dafür fehlt es an Personal und Geld für Neueinstellung ist nicht da. Man würde sich quasi den schnellen und leichten Weg der Stadionverbotsverhängung verbauen, denn auch die Gerichte würden dann nicht mehr so schnell, nach Prozessbeginn, einstellen.





Mit anderen Worten stellt das Stadionverbot de facto dann doch die Strafe dar, weil die Gerichte zu faul sind strafrechtlich korrekt zu ermitteln, wenn das von dir genannte tatsächlich die Praxis ist?
Hat dann mit Präventiv ja nicht mehr viel zu tun.


Es ist für den Betroffenen eine Strafe. Rechtlich gesehen ist und bleibt es doch die Ausübung des Hausrechts. Zum Rest verweise ich auf mein vorangegangenes Post.

Und Max, du kannst da den Vorwurf des "es wird nich genügend ermittelt" nicht den Gerichten oder der StA machen. Die müssen ihre Fälle erledigen und haben dabei Fristen zu beachten. Würde man jeden Fall bis zum Ende ermitteln und dann anzeigen würde ein großer Teil der Straftaten verjähren. Das kann auch nicht Sinn und zweck sein. Den Vorwurf müsste man dann den Regierungen machen, die die gängige Praxis mit den Einstellungen (und es werden in der BRD ja nicht wenige Vergehen nach § 153 und §153a StPO eingestellt, nicht nur im Bereich Fußball) tolerieren und eigentlich mit dem Personalabbau fördern.
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Jetzt ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Vielen Dank BGH!
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Maxfanatic schrieb:
nicole1611983 schrieb:

Er hätte doch mit einer anderen Entscheidung dafür gesorgt, dass man eben Verfahren nicht so schnell einstellt und auf alle Fälle eine gerichtliche Entscheidung herbei führt. Hier hat Heinz Gründel ja schon erwähnt, dass ein Freispruch selten ist.
Wie sollen aber die Berge von Strefverfahren jedes Wochenende, anders als durch Einstellung, gehändelt werden? Dafür fehlt es an Personal und Geld für Neueinstellung ist nicht da. Man würde sich quasi den schnellen und leichten Weg der Stadionverbotsverhängung verbauen, denn auch die Gerichte würden dann nicht mehr so schnell, nach Prozessbeginn, einstellen.



Mit anderen Worten stellt das Stadionverbot de facto dann doch die Strafe dar, weil die Gerichte zu faul sind strafrechtlich korrekt zu ermitteln, wenn das von dir genannte tatsächlich die Praxis ist?
Hat dann mit Präventiv ja nicht mehr viel zu tun.


Das ganze hat sowieso meiner Meinung nach jeglichen Anspruch auf Präventiv schon längst verloren und ist eigetnlich sogar schon Präemtiv.
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nicole1611983 schrieb:
Somit könnte bei sämtlichen Strafverfahren, die nach §153 f. StPo eingestellt würden und bei deren Straftatbegehung Tatort ein öffentlicher zugänglicher Raum ist, kein Hausverbot mehr ausgesprochen werden. Heißt, du würdest hier ziemlich in das Recht des Hausherren eingreifen.

Und selbst wenn ein Hausverbot statthaft wäre, wer in aller Welt will hier Scharfrichter spielen und 2 Jahre SV verhängen, wenn die Beweise nicht zu einer Verurteilung ausreichen bzw. das Verfahren mangels Beweisen eingestellt wurde?
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Es darf also weiterhin ein Aumann oder sonstwer, der gerade zufällig die Aufgabe übertragen bekommen hat Menschen ihr Hobby verbieten. Super.
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Damit wären also Stadionverbote für alle in Bremen damals festgesetzten richterlich legitimiert - man hätte sich ja von der Gruppe entfernen können.
Bei mir herrscht die totale Untergangsstimmung - das war es endgültig für "meinen" Fußball.
Eine Masseningewahrsamnahme ist schnell inszeniert.
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Witzigmann schrieb:
Damit wären also Stadionverbote für alle in Bremen damals festgesetzten richterlich legitimiert - man hätte sich ja von der Gruppe entfernen können.
Bei mir herrscht die totale Untergangsstimmung - das war es endgültig für "meinen" Fußball.
Eine Masseningewahrsamnahme ist schnell inszeniert.


Yep mal schauen was bei den Vorfällen in Bremen rauskommt.

Incoming SV für alle Auswärtsfahrer
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ein schlechter tag für fussballfans.
ein schlechter tag für menschen, die an "gerechtigkeit" in unserem "rechtssystem" glauben oder geglaubt haben.
ein guter tag für die moogs dieses landes...

für mich persönlich ein weiterer kleiner mosaikstein, der am ende dazu führen wird, dass ich nicht mehr zum fussball gehen werde, weil es irgendwann einfach keinen spaß mehr macht, ich nicht weiter dazu beitragen will, diesen ganzen schei.ssdreck auch noch mit am leben zu halten.

traurig was aus unserem land geworden ist bzw. wird...
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http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/516506/artikel_Stadionverbote-auf-Verdacht-zulaessig.html

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wurde noch deutlicher: "Wäre das Verbot gekippt worden, hätte sich die Polizei vom Fußball verabschieden können." Dennoch sieht Wendt derzeit keine ausreichende Sicherheit in deutschen Stadien gewährleistet: "In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr."


da fehlen einem die worte.....  
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Vertrauen schaffen nennt man das. Deeskalation durch professionelle Öffentlichkeitsarbeit.

Oder auch ganz anders.

Herr Wendt, Sie sind ein Zündler.
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lieber_gott schrieb:
http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/516506/artikel_Stadionverbote-auf-Verdacht-zulaessig.html

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wurde noch deutlicher: "Wäre das Verbot gekippt worden, hätte sich die Polizei vom Fußball verabschieden können." Dennoch sieht Wendt derzeit keine ausreichende Sicherheit in deutschen Stadien gewährleistet: "In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr."


da fehlen einem die worte.....    



Mir auch. Wieviele Todesopfer gab es in Fußballstadien die letzten 10 Jahre und wieviele schwer Verletzte? Wieviele schwer Verletzte gab es in 10 Jahren 1. und 2. Bundesliga mit knapp 130-140 Mio Besuchern?

P.S. Den Teil danach sollte man auch erwähnen.

"Das will die Deutsche Fußball-Liga (DFL) so natürlich nicht stehen lassen. "Das ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen friedlicher Fußballfans. Diese Aussagen sind unverantwortlich und Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung. Die Bundesliga weiß die Arbeit der Polizei zu schätzen und steht jederzeit für einen offenen Dialog zur Verfügung - aber nicht auf dieser Basis", konterte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung."
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lieber_gott schrieb:
http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/516506/artikel_Stadionverbote-auf-Verdacht-zulaessig.html

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wurde noch deutlicher: "Wäre das Verbot gekippt worden, hätte sich die Polizei vom Fußball verabschieden können." Dennoch sieht Wendt derzeit keine ausreichende Sicherheit in deutschen Stadien gewährleistet: "In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr."


da fehlen einem die worte.....    


Stimmt doch auch! Die Gesetzeshüter bringen mich in Lebensgefahr, so wie Gabriele Sandri in Italien oder unsere Fans damals in Ahlen.
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http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/516506/artikel_Stadionverbote-auf-Verdacht-zulaessig.html

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wurde noch deutlicher: "Wäre das Verbot gekippt worden, hätte sich die Polizei vom Fußball verabschieden können." Dennoch sieht Wendt derzeit keine ausreichende Sicherheit in deutschen Stadien gewährleistet: "In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr."

Ich habe von offizieller Seite bezüglich Sicherheit im Fussball noch nie einen größeren Schwachsinn gelesen als diesen Satz.

tobago


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