retrufknarf schrieb: Laut focus-ticker sagt Hoeness´ Verteidiger: "Eine wirksame Selbstanzeige wurde nur knapp verfehlt."
Das heißt doch klipp und klar, dass er in den Knast wandert, da sie damit nicht wirksam ist. Egal, wie nah sie dran waren. Wenn ich meinen Elfer an den Pfosten schieße, kann ich auch nicht sagen "ich war nah dran, der zählt trotzdem"...
Kommt halt drauf an, wie sehr strafmildernd die Selbstanzeige gewertet wird. Oder: Was wurde im Kämmerchen vereinbart, außer, dass man nicht weiter ermittelt woher das Geld kommt und wieviel es tatsächlich ist.
Da die Selbstanzeige weder wirklich rechtzeitig noch umfassend war, dürfte sie bei der Festsetzung der Strafe eigentlich keine Rolle spielen.
Rechtzeitig schon. Ob vollumfänglich: Wohl eher nicht. Selbst die Verteidigung fordert ne Bewährungsstrafe.
Aber du glaubst gar nicht, was alles in deutschen Gerichten strafmildernd wirkt.
HappyAdlerMeenz schrieb: Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre
Milde. Sehr milde.
Wieso? 10 Jahre sind nun mal das absolute Maximum und dass ein bisschen was an strafmildernden Dingen vorliegt, ist doch wohl unstrittig, oder? Immerhin gab es Selbstanzeige und Geständnis. Für mich kann da maximal 5-6 Jahre rauskommen.
Minimal stellt das Gericht fest, dass die Selbstanzeige (a) im wesentlichen vollständig war und (b) ohne konkreten Verfolgungsdruck durch die Steuerfahndung entstand und lässt Wurstuli daher mit einer dicken Geldstrafe und Bewährung davonkommt. Das ist auch nicht auszuschließen. Was eine Bewährungsstrafe für die zukünftige Steuerehrlichkeit der anständigen Steuerzahler in Deutschland bedeuten würde, mag ich mir allerdings nicht vorstellen.
Außerdem ist es mir egal, ob er nun 2 Jahre und 3 Monate oder 4 Jahre im Gefängnis sitzt (minus ein Drittel wahrscheinlich zur Bewährung). Hauptsache er sitzt ein. Und am besten sollte er gleich noch ne Therapie mitmachen bzgl. Spielsucht und seinem Geltungsdrang.
Und die noch zu begleichende Steuerschuld sollte direkt als Staatsgeschenk an die Eintracht Frankfurt Fußball AG gehen.
HappyAdlerMeenz schrieb: Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre
Milde. Sehr milde.
(b) ohne konkreten Verfolgungsdruck durch die Steuerfahndung entstand und lässt Wurstuli daher mit einer dicken Geldstrafe und Bewährung davonkommt. Das ist auch nicht auszuschließen. Was eine Bewährungsstrafe für die zukünftige Steuerehrlichkeit der anständigen Steuerzahler in Deutschland bedeuten würde, mag ich mir allerdings nicht vorstellen.
Nö, sie haben doch selbst eingeräumt dass die Recherche des Stern ausschlaggebend war, also nicht der plötzlichen Ehrlichkeit sondern der Angst vor Entdeckung geschuldet.
retrufknarf schrieb: Hoeness´ Verteidiger: "Eine wirksame Selbstanzeige wurde nur knapp verfehlt." [...] Wenn ich meinen Elfer an den Pfosten schieße, kann ich auch nicht sagen "ich war nah dran, der zählt trotzdem"...
Müsste man bei Hoeneß nicht eher sagen: "Wenn ich meinen Elfer knapp über die Latte in den Belgrader Himmel donnere, ..."
Taunusabbel schrieb: Nö, sie haben doch selbst eingeräumt dass die Recherche des Stern ausschlaggebend war, also nicht der plötzlichen Ehrlichkeit sondern der Angst vor Entdeckung geschuldet.
Soweit ich das mitbekommen habe, ist das irrelevant. Es zählt nur, ob die Steuerfahndung ihm auf der Spur war. Wie der Prozess ergeben hat, war sie das nicht. Der Punkt geht an die Verteidigung von Wurstuli (bzw. wirkt sich entsprechend strafmildernd aus).
Taunusabbel schrieb: Nö, sie haben doch selbst eingeräumt dass die Recherche des Stern ausschlaggebend war, also nicht der plötzlichen Ehrlichkeit sondern der Angst vor Entdeckung geschuldet.
Soweit ich das mitbekommen habe, ist das irrelevant. Es zählt nur, ob die Steuerfahndung ihm auf der Spur war. Wie der Prozess ergeben hat, war sie das nicht. Der Punkt geht an die Verteidigung von Wurstuli (bzw. wirkt sich entsprechend strafmildernd aus).
Soweit ich weiß ist es relevant. Letztes Jahr als das Thema noch frisch war, haben alle gesagt, dass die Frage ist ob er das gemacht hat in der Befürchtung vor einer Aufdeckung, oder ob er es so gemacht hat. Aber mal davon abgesehen, finde ich es ein Witz eine Selbstanzeige von rund 3Mio zu schreiben und angeblich in den Text so was zu schreiben wie, es kann auch mehr sein. Und dann vor Gericht auf zudecken, dass es fast das zehnfache ist. Aber selbst vor Gericht war er nicht ehrlich. Er hat dann von 18Mio gesprochen und eine Zeugin kam dann mit 27Mio. Dass da ernsthaft noch von Strafbefreiung oder Bewehrung gesprochen wird, ist doch ein Witz.
Trotzdem würde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschüttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten Anwälte leisten kann, scheitert?
dj_chuky schrieb: Aber mal davon abgesehen, finde ich es ein Witz eine Selbstanzeige von rund 3Mio zu schreiben und angeblich in den Text so was zu schreiben wie, es kann auch mehr sein. Und dann vor Gericht auf zudecken, dass es fast das zehnfache ist. Aber selbst vor Gericht war er nicht ehrlich. Er hat dann von 18Mio gesprochen und eine Zeugin kam dann mit 27Mio.
Vorsicht. Erstens ist die konkrete Berechnung solcher Steuerschuld enorm kompliziert, erst recht mit unvollständigen Unterlagen, sprich: da ist "grob abschätzen" nicht verwerflich, sondern oft das einzig mögliche Verfahren. Zweitens kann das durchaus in dem Sinne zusammenpassen, dass von den 18 bzw 27 Mios tatsächlich nur noch die 3.5 Mio sicher belegbaren, nicht verjährten Steuerschulden übrigbleiben (die schließlich auch nicht von Uli selbst, sondern von der Anklage kamen!). Wo wieviel Zinsen eingerechnet sind, wissen wir auch nicht sicher.
Jetzt im Strafverfahren geht's auch gar nicht so sehr um die konkrete Summe. Die rechnet das Finanzamt schon noch später exakt aus. Jetzt geht's erstmal nur um die Größenordnung und die ist enorm hoch, egal ob 3 oder 30 Mio; beides wäre jenseits bekannter Präzedenzfalle. Wenn da das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Selbstanzeige in soweit vollständig war, dass keine unversteuerten Gewinne oder Schweizer Schwarzgeldkonten verschwiegen wurde, dann spielt es nicht mehr die allergrößte Rolle, zu welchem Rechenergebnis wer wann kam (Anklage auf 3.5 Mio + 5 Mio, Uli im Geständnis zu Prozessbeginn auf 18 Mio, Steuerbeamtin auf 22 Mio + 5 Mio. Die inflationäre Steigerung der Summen hat in den Medien ein enormes Echo erzeugt, das überhaupt nicht der Bedeutung in diesem Strafprozess entspricht.
Das wirklich Entscheidende für Uli ist jetzt: war die Selbstanzeige hinreichend vollständig oder nicht? Falls ja, kommt er billig weg. So billig, dass es einen gewaltigen landesweiten Aufschrei geben wird. Falls nein, wird der Richter vor Abzug strafmildernder Umstände in jedem Falle sehr weit oben in der Skala der möglichen Strafmaße einsteigen. Soll heißen: nahe bei den maximal möglichen 10 Jahren, wovon er aber noch mit sehr guten Gründen einiges runterrechnen kann.
da die Selbstanzeige nur dann strafbefreiend ist wenn sie vollständig ist und alle unverjährten Steuerstraftaten umfassend und endgültig aufklärt kommt das wohl bei Wurst Uli nicht in Betracht. Ansonsten hätte die Verteidigung auch Freispruch und nicht wie geschehen Bewährung gefordert.
OK. Selbst die Verteidigung beantragt nicht mehr Freispruch. Alles andere als eine Haftstrafe ohne Bewährung würde mich doch schwer wundern.
Wie ich schon die ganze Zeit schrieb.
Entweder Freispruch (wenn Selbstanzeige ausreichend) oder Haftstrafe ohne Bewährung. Alles dazwischen wäre ein viel zu deutlicher Promi-Bonus, den das Gericht sicher nicht erteilen wollen wird.
Nach dem Urteil wird es meiner Ansicht nach sowieso in die nächste Instanz gehen.
Ich bleib beim § 41 StGB: Geldstrafe neben der Bewährungsstrafe. Da sind doch alle "glücklich" Uli wird bestraft, muss aber nicht in Gefängnis. Bei entsprechender Tagessatzhöhe trifft man sich genau in der Mitte der beantragten 2 bzw. 5 Jahre und 6 Monate. Und bald kräht kein Hahn mehr danach.
Ich gehe davon aus, dass der Wurst Uli das Urteil akzeptieren wird. Sollte er in Berufung gehen wird bis zum nächsten Prozess am Ende noch mehr entdeckt....
MrBoccia schrieb: wo ist die Strafe bei einer Bewährung? Nirgends. Der zahlt die lächerliche Strafe, geht raus und lässt sich feiern.
Das hast du aber bei ner Bewährungsstrafe immer. Egal ob Ladendieb oder Schläger. Das der was merkt kann man einzig über Bewährungsauflagen erreichen. Wird aber kaum gemacht, da man es überwachen muss
MrBoccia schrieb: wo ist die Strafe bei einer Bewährung? Nirgends. Der zahlt die lächerliche Strafe, geht raus und lässt sich feiern.
Das hast du aber bei ner Bewährungsstrafe immer. Egal ob Ladendieb oder Schläger. Das der was merkt kann man einzig über Bewährungsauflagen erreichen. Wird aber kaum gemacht, da man es überwachen muss
daher ist Bewährung keine Strafe sondern Freispruch mit bisserl erhobenem "dudu, das macht man aber nicht"-Zeigefinger.
Glückskrawatten?
Wieso? 10 Jahre sind nun mal das absolute Maximum und dass ein bisschen was an strafmildernden Dingen vorliegt, ist doch wohl unstrittig, oder? Immerhin gab es Selbstanzeige und Geständnis. Für mich kann da maximal 5-6 Jahre rauskommen.
Minimal stellt das Gericht fest, dass die Selbstanzeige (a) im wesentlichen vollständig war und (b) ohne konkreten Verfolgungsdruck durch die Steuerfahndung entstand und lässt Wurstuli daher mit einer dicken Geldstrafe und Bewährung davonkommt. Das ist auch nicht auszuschließen. Was eine Bewährungsstrafe für die zukünftige Steuerehrlichkeit der anständigen Steuerzahler in Deutschland bedeuten würde, mag ich mir allerdings nicht vorstellen.
Und die noch zu begleichende Steuerschuld sollte direkt als Staatsgeschenk an die Eintracht Frankfurt Fußball AG gehen.
Nö, sie haben doch selbst eingeräumt dass die Recherche des Stern ausschlaggebend war, also nicht der plötzlichen Ehrlichkeit sondern der Angst vor Entdeckung geschuldet.
Müsste man bei Hoeneß nicht eher sagen: "Wenn ich meinen Elfer knapp über die Latte in den Belgrader Himmel donnere, ..."
Soweit ich das mitbekommen habe, ist das irrelevant. Es zählt nur, ob die Steuerfahndung ihm auf der Spur war. Wie der Prozess ergeben hat, war sie das nicht. Der Punkt geht an die Verteidigung von Wurstuli (bzw. wirkt sich entsprechend strafmildernd aus).
Soweit ich weiß ist es relevant. Letztes Jahr als das Thema noch frisch war, haben alle gesagt, dass die Frage ist ob er das gemacht hat in der Befürchtung vor einer Aufdeckung, oder ob er es so gemacht hat. Aber mal davon abgesehen, finde ich es ein Witz eine Selbstanzeige von rund 3Mio zu schreiben und angeblich in den Text so was zu schreiben wie, es kann auch mehr sein. Und dann vor Gericht auf zudecken, dass es fast das zehnfache ist. Aber selbst vor Gericht war er nicht ehrlich. Er hat dann von 18Mio gesprochen und eine Zeugin kam dann mit 27Mio. Dass da ernsthaft noch von Strafbefreiung oder Bewehrung gesprochen wird, ist doch ein Witz.
O_O
Hallo Uli!
Vorsicht. Erstens ist die konkrete Berechnung solcher Steuerschuld enorm kompliziert, erst recht mit unvollständigen Unterlagen, sprich: da ist "grob abschätzen" nicht verwerflich, sondern oft das einzig mögliche Verfahren. Zweitens kann das durchaus in dem Sinne zusammenpassen, dass von den 18 bzw 27 Mios tatsächlich nur noch die 3.5 Mio sicher belegbaren, nicht verjährten Steuerschulden übrigbleiben (die schließlich auch nicht von Uli selbst, sondern von der Anklage kamen!). Wo wieviel Zinsen eingerechnet sind, wissen wir auch nicht sicher.
Jetzt im Strafverfahren geht's auch gar nicht so sehr um die konkrete Summe. Die rechnet das Finanzamt schon noch später exakt aus. Jetzt geht's erstmal nur um die Größenordnung und die ist enorm hoch, egal ob 3 oder 30 Mio; beides wäre jenseits bekannter Präzedenzfalle. Wenn da das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Selbstanzeige in soweit vollständig war, dass keine unversteuerten Gewinne oder Schweizer Schwarzgeldkonten verschwiegen wurde, dann spielt es nicht mehr die allergrößte Rolle, zu welchem Rechenergebnis wer wann kam (Anklage auf 3.5 Mio + 5 Mio, Uli im Geständnis zu Prozessbeginn auf 18 Mio, Steuerbeamtin auf 22 Mio + 5 Mio. Die inflationäre Steigerung der Summen hat in den Medien ein enormes Echo erzeugt, das überhaupt nicht der Bedeutung in diesem Strafprozess entspricht.
Das wirklich Entscheidende für Uli ist jetzt: war die Selbstanzeige hinreichend vollständig oder nicht? Falls ja, kommt er billig weg. So billig, dass es einen gewaltigen landesweiten Aufschrei geben wird. Falls nein, wird der Richter vor Abzug strafmildernder Umstände in jedem Falle sehr weit oben in der Skala der möglichen Strafmaße einsteigen. Soll heißen: nahe bei den maximal möglichen 10 Jahren, wovon er aber noch mit sehr guten Gründen einiges runterrechnen kann.
Ansonsten hätte die Verteidigung auch Freispruch und nicht wie geschehen Bewährung gefordert.
Wie ich schon die ganze Zeit schrieb.
Entweder Freispruch (wenn Selbstanzeige ausreichend) oder Haftstrafe ohne Bewährung. Alles dazwischen wäre ein viel zu deutlicher Promi-Bonus, den das Gericht sicher nicht erteilen wollen wird.
Nach dem Urteil wird es meiner Ansicht nach sowieso in die nächste Instanz gehen.
Das hast du aber bei ner Bewährungsstrafe immer. Egal ob Ladendieb oder Schläger. Das der was merkt kann man einzig über Bewährungsauflagen erreichen. Wird aber kaum gemacht, da man es überwachen muss
daher ist Bewährung keine Strafe sondern Freispruch mit bisserl erhobenem "dudu, das macht man aber nicht"-Zeigefinger.