
Bigbamboo
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Bigbamboo
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FelixGnadenlos schrieb:
Abfindung: In der Regel pro Arbeitsjahr minimum 1 Monatsgehalt, in dem Fall denke ich mal würde ein Gründel mindestens 2 eher 3 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr rausholen, und im Zweifel mit der Klage auf Wiedereinstellung drohen, darüber hinaus darauf aufmerksam machen, dass die gute Frau keinerlei Chancen (altersbedingt) auf dem Arbeitsmarkt mehr hat.
34 Jahre mal 2,5 Monatsgehälter = 84 Monatsgehälter. Nicht schlecht für eine 59jährige.
Ohne jegliche Wertung des Vorfalls.
FelixGnadenlos schrieb:
Ich persönlich habe ein gewaltiges Problem damit, wenn man sich von langjährigen tariflich bezahlten Mitarbeitern mit so einem Vorwand trennt. Sicherlich in USA, usw. gibt es keinen Kündigungsschutz, aber wir leben ja schließlich im Wohlfahrtsstaat Deutschland.
Zumal es nach Aussagen der Mitarbeiterin ja auch gängige Praxis war, dass sie sich von den von ihr vorbereiteten Buffets bediente.
Ich kenne übrigens auch keine Unternehmen, in dem sowas auch nur ansatzweise verboten wäre. Ganz im Gegenteil: Wenn bei uns irgendwas auf den Tisch käme, von dessen Qualität sich der zuständige Mitarbeiter vorher nicht überzeugt hat, hätte ich damit ein Problem.