
Björn
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Björn
in dem thread ist der interaktive krieg ausgebrochen aber nicht zu dolle, sonst gibts wieder schelte
Basaltkopp schrieb:
Bei seinem Intellenzkodent kommt der entweder am falschen Tag zum Treffen oder zum falschen Treffpunkt
wie war das doch gleich? was geht dich deiner mir mich an, kümmer dich um du! da würd ich auch alles drauf verwetten, dass er das verplant...aber davon mal ab. billige anmache, oder?
http://www.partyzentrum.de/news/flashback/2006-01/1135604248/008np.jpg
ich find, der sieht dem irgendwie ähnlich, oder?
ich find, der sieht dem irgendwie ähnlich, oder?
Adlerschorsch schrieb:
Hier bin ich mal gespannt, was bei Euch rauskommt:
http://www.testreich.com/test.php?t=kuolema
Du wirst am 1.12.2057 sterben.
* Du lebst noch 53 Jahre.
* Du stirbst als 76-jähriger.
* Dein BMI (Body Mass Index) ist 24.
eigenheimbesitzer!
Grundsteuer möglicherweise verfassungswidrig
Die Grundsteuer ist unter Umständen teilweise verfassungs-widrig. Jedenfalls sehen das zwei Hauseigentümer so, die im August Verfassungsbeschwerde eingelegt haben (Az.: 1 BvR 1644/05). Sie leben in selbst genutztem Wohneigentum und sehen nicht ein, dass sie dafür in Form von Grundsteuer zur Kasse gebeten werden.
Fachleute räumen der Klage gute Chancen ein. Schon 1995 hatte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch mit der Ver-mögensteuer auseinandergesetzt (Az.: 2 BvL 37/91), der die Grundsteuer systematisch gleich steht. Wie die Vermögen¬steuer ist auch die Grundsteuer eine sog. Sollertragsteuer. Damit sind Steuern gemeint, die nicht den tatsächlichen Ertrag besteuern, sondern vielmehr einen theoretisch möglichen Ertrag unterstellen und diesen besteuern.
Auch dies hält das höchste deutsche Gericht zwar nicht grundsätzlich für ausgeschlossen. Problematisch wird die Sache aber dann, wenn – wie im Falle von selbst genutztem Wohneigentum – ein Ertrag tatsächlich gar nicht erzielt wer-den kann. Dann nämlich könnte es sich um eine „echte“ Sub-stanzbesteuerung handeln und die ist im Grundsatz verboten.
Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1995 ausgeführt, dass die Vermögenssubstanz nicht gefährdet werden dürfe. Genau dieses Risiko bestehe aber bei einer Sollertragsteuer, die tatsächlich eine verdeckte Substanzsteu-er sei. Deshalb sei das persönliche Gebrauchsvermögen, das der eigenverantwortlichen Gestaltung des persönlichen Le-bensbereichs diene, von Sollertragsteuern freizustellen.
Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren be-messen und festgesetzt. Zunächst wird in einem so genann-ten Messbescheid, den das örtliche Finanzamt erlässt, das fragliche Grundstück bewertet. Die Gemeinde erlässt darauf-hin den eigentlichen Grundsteuerbescheid, der die Höhe der Steuer feststellt. Wer seine eigene Immobilie bewohnt und für dieses Grundstück einen Grundsteuermessbescheid erhält, sollte unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantra-gen.
Wichtig: die Steuer, die mit dem Grundsteuerbescheid festge-setzt wird, muss trotzdem zunächst einmal bezahlt werden. Sollte die Verfassungsbeschwerde und somit Ihr Einspruch Erfolg habe, ist nach Änderung des Messbescheides auch der Grundsteuerbescheid zu ändern. Die bezahlte Grundsteuer wird erstattet. Ob es tatsächlich soweit kommt, steht allerdings auf einem anderen Blatt. In der Vergangenheit hat das Bun-desverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen dem Gesetz-geber regelmäßig eine Übergangsfrist gewährt, innerhalb derer eine verfassungsgemäße Regelung getroffen werden musste. Im Klartext: alte Steuerbescheide hatten Bestand.
für alle, die das interessiert hier der link mit widerspruchvorlage:
http://www.mein-eigenheim.de/control/download.php?file=muster_einspruch_grundsteuer.doc
Grundsteuer möglicherweise verfassungswidrig
Die Grundsteuer ist unter Umständen teilweise verfassungs-widrig. Jedenfalls sehen das zwei Hauseigentümer so, die im August Verfassungsbeschwerde eingelegt haben (Az.: 1 BvR 1644/05). Sie leben in selbst genutztem Wohneigentum und sehen nicht ein, dass sie dafür in Form von Grundsteuer zur Kasse gebeten werden.
Fachleute räumen der Klage gute Chancen ein. Schon 1995 hatte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch mit der Ver-mögensteuer auseinandergesetzt (Az.: 2 BvL 37/91), der die Grundsteuer systematisch gleich steht. Wie die Vermögen¬steuer ist auch die Grundsteuer eine sog. Sollertragsteuer. Damit sind Steuern gemeint, die nicht den tatsächlichen Ertrag besteuern, sondern vielmehr einen theoretisch möglichen Ertrag unterstellen und diesen besteuern.
Auch dies hält das höchste deutsche Gericht zwar nicht grundsätzlich für ausgeschlossen. Problematisch wird die Sache aber dann, wenn – wie im Falle von selbst genutztem Wohneigentum – ein Ertrag tatsächlich gar nicht erzielt wer-den kann. Dann nämlich könnte es sich um eine „echte“ Sub-stanzbesteuerung handeln und die ist im Grundsatz verboten.
Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht schon 1995 ausgeführt, dass die Vermögenssubstanz nicht gefährdet werden dürfe. Genau dieses Risiko bestehe aber bei einer Sollertragsteuer, die tatsächlich eine verdeckte Substanzsteu-er sei. Deshalb sei das persönliche Gebrauchsvermögen, das der eigenverantwortlichen Gestaltung des persönlichen Le-bensbereichs diene, von Sollertragsteuern freizustellen.
Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren be-messen und festgesetzt. Zunächst wird in einem so genann-ten Messbescheid, den das örtliche Finanzamt erlässt, das fragliche Grundstück bewertet. Die Gemeinde erlässt darauf-hin den eigentlichen Grundsteuerbescheid, der die Höhe der Steuer feststellt. Wer seine eigene Immobilie bewohnt und für dieses Grundstück einen Grundsteuermessbescheid erhält, sollte unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantra-gen.
Wichtig: die Steuer, die mit dem Grundsteuerbescheid festge-setzt wird, muss trotzdem zunächst einmal bezahlt werden. Sollte die Verfassungsbeschwerde und somit Ihr Einspruch Erfolg habe, ist nach Änderung des Messbescheides auch der Grundsteuerbescheid zu ändern. Die bezahlte Grundsteuer wird erstattet. Ob es tatsächlich soweit kommt, steht allerdings auf einem anderen Blatt. In der Vergangenheit hat das Bun-desverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen dem Gesetz-geber regelmäßig eine Übergangsfrist gewährt, innerhalb derer eine verfassungsgemäße Regelung getroffen werden musste. Im Klartext: alte Steuerbescheide hatten Bestand.
für alle, die das interessiert hier der link mit widerspruchvorlage:
http://www.mein-eigenheim.de/control/download.php?file=muster_einspruch_grundsteuer.doc
es kann doch auch nicht sein, dass jemand für eine tat in einem bundestaat zum tode verurteilt wird, wofür er im nachbarstaat nur ne haftstrafe bekommt... das ist doch absolut lächerlich! die todesstrafe ist die ungerechteste strafe überhaupt. ausserdem finde ich gerade so einer wie tookie, der sich augenscheinlich wirklich geändert hat, hätte es verdient eine begnadigung zu bekommen. von ihm können viele menschen lernen . für mich ist so einer eine bereicherung für die gesellschaft. man sollte nicht stupide auf der vergangenheit rumreiten, sondern sich auch mal die gegenwart vor augen führen. und da kann man sagen, dass er es zum heutigen zeitpunkt nicht verdient hingerichtet zu werden!
100% pro begandigung!!!
100% pro begandigung!!!