dusty_4rx
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dusty_4rx
der reif tut als würden wir die ohne ende brutal umholzen, was zur hölle
Ich denke schon, das wenn es GÄNGIGE Praxis werden sollte, Pyrostrafen u.ä auf die Verursacher umlegen zu können, die Strafen in diesem Falle in ZUKUNFT, monetär betrachtet, weniger drastisch ausfallen werden. Deren momentane Höhe orientiert sich nämlich NOCH an den finanziellen Möglichkeiten eines Fußballvereins und nicht denen einer Privatperson.
paluschke schrieb:theonlylegend schrieb:
süd-derby... - allein wenn ich das schon höre, möchte in den tv aus dem fenster schmeißen.
Jawoll, der Begriff ist sowas von überverwendet. Genau wie eben das "Nordderby", das nervt mich genau so.
Grundsätzlich stimmts ja mit der überzogenen Verwendung des Derby-Begriffes. Aber bei HSV-Werder finde ich Nord-Derby schon angemssen
Basaltkopp schrieb:dusty_4rx schrieb:
Grad noch mal gelesen, ist zugegenermaßen Unsinn, was ich da jetzt geschrieben habe. Denn wenn überhaupt, ist das ja GERADE ein Argument, nicht die EIntracht, sondern die Zündler haftbar zu machen
Der DFB kann die Zündler doch gar nicht bestrafen. Zudem werden die Zündler ja auch keineswegs bestraft, sie werden nur schadenersatzpflichtig gemacht. Eine Strafe ist da noch gar nicht enthalten. Obacht!
Gut, haste in der Tat recht. Meinte Schadensersatz.
dusty_4rx schrieb:Exil-Adler-NRW schrieb:dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc. durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.
Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.
Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".
Naja, ein Zuschauer im Stadion ist aber nicht ganz vergleichbar mit einem Subunternehmer in der Baubranche. Die Zuschauer kann sich die Eintracht nicht aussuchen, der Unternehmer den Subunternehmer schon. Die Eintracht beschäftigt ja nicht Zuschauer um ihren Vertragspflichten gegenüber der DFL/dem DFB nachzukommen, di eim Übrigen ja nicht nur im-nicht-Abbrennen-von-Pyrotechnik bestehen, wohingegen in der Baubranche ja wohl die ordnungsgemäße Verrichtung der baulichen Maßnahmen gewissermaßen ja gerade der Sinn des Vrtrags zwischen Besteller und Unternehmer sind.
Aber wie gesagt: Bin Laie, das führ vermutlich zu nichts, wenn ich hier nach Bauchgefühl argumentiere
Grad noch mal gelesen, ist zugegenermaßen Unsinn, was ich da jetzt geschrieben habe. Denn wenn überhaupt, ist das ja GERADE ein Argument, nicht die EIntracht, sondern die Zündler haftbar zu machen
Exil-Adler-NRW schrieb:dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde. Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc. durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.
Nachdem es auch umstritten war, gibt es meines Erachtens nun ähnliche BGH-Rechtsprechung im Baurecht.
Dort gibt es auch oft vereinbarte Vetragsstrafen zwischen dem Besteller und dem Unternehmer. Wenn diese nun anfällt, weil ein Subunternehmer mist gebaut hat, kann der Subunternehmer auch nicht sagen "ist doch nicht mein Problem, wenn Du ne Vertragsstrafe vereinbarst".
Naja, ein Zuschauer im Stadion ist aber nicht ganz vergleichbar mit einem Subunternehmer in der Baubranche. Die Zuschauer kann sich die Eintracht nicht aussuchen, der Unternehmer den Subunternehmer schon. Die Eintracht beschäftigt ja nicht Zuschauer um ihren Vertragspflichten gegenüber der DFL/dem DFB nachzukommen, di eim Übrigen ja nicht nur im-nicht-Abbrennen-von-Pyrotechnik bestehen, wohingegen in der Baubranche ja wohl die ordnungsgemäße Verrichtung der baulichen Maßnahmen gewissermaßen ja gerade der Sinn des Vrtrags zwischen Besteller und Unternehmer sind.
Aber wie gesagt: Bin Laie, das führ vermutlich zu nichts, wenn ich hier nach Bauchgefühl argumentiere
wedro27 schrieb:dusty_4rx schrieb:
Es ist irgendwie eine vertrakte Situation: Die Eintracht hat sich als Mitglied zwar der DFB-Gerichtsbarkeit unterworfen, aber mit staatlicher Gerichtsbarkeit hat das nichts zu tun. Der DFB kann die Eintracht zwar zu Strafen im Rahmen dieser Gerichtsbarkeit verurteilen, aber eben nur, weil die Eintracht diese Regeln anerkannt hat um am Spielbetrieb teilnehmen zu können und bei Nichtzahlung vermutlich ausgeschlossen würde.
da liegst Du durchaus richtig. Verbands-Gerichtbarkeit ist wohl zulässig und auch noch nie in Frage gestellt worden..dusty_4rx schrieb:
Der Pyrozündler hat als Privatperson eigentlich gar nichts mit diesen Regelungen und auch dem finanziellen Schaden bei der Eintracht zu tun im zivilrechtlichen Sinne. Ist ja sozusagen nicht das Problem des Zündlers, dass die Eintracht sich freiwillig verpflichtet hat, eine Gerichtsbarkeit anzuerkennen, die ihr im Falle des Zündens von Pyro etc. durch Dritte finanzielle Strafen auferlegt.
Das ist jetzt großer Unsinn, den Du da verzapfst. Selbstverständlich hat der Zündler im zivilrechtlichen Sinne mit dem der Eintracht dadurch entstandenen finanziellen schaden zu tun und deshalb kann die Eintracht diesen finanziellen Schaden, der ihr aus einem Verstoß gegen die Stadionordnungentstanden ist -auch Leverkusen hat sicher eine solche, die das Abbrennen von Pyro verbietet- auf zivilrechtlichem Wege geltend machen.
Ich hab hier einen großen Teil der Beiträge gelesen -nein, nicht alle- aber ich wundere mich über manche Meinung, die von völliger Ahnungslosigkeit zeugt.
Das hab ich ja in einem späteren Beitrag auch erwähnt.
"Völlige Ahnungslosigkeit" finde ich etwas hart Klar bin ich Laie und reime mir das irgendwie so zusammen und andere tun das auch, aber ich behaupte ja auch nicht Fachmann zu sein und dass nicht jeder juristischer Experte ist, ist ja klar.
Ergänzung: Könnte mir als Lösung für solche Fälle vorstellen, dass beispielsweise die Stadionordnung, die man durch Kauf der Eintrittskarte konkludent anerkennt, beinhaltet, dass der Stadionbesucher für durch von ihm verübte Handlungen während des Stadionbesuchs verursachte Strafen für die beteiligten Vereine, zu haften hat. Ist ja vielleicht auch schon so. Bin ja auch nur Laie