
FanTomas
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Bigbamboo schrieb:FanTomas schrieb:
...
Sorry, aber wer minderjährig Nachts im öffentlichen Raum säuft bzw. schon besoffen ist und pöbelt, brauch sich nicht wundern. Ist dir der Ausspruch "eine dicke Lippe riskieren" ein Begriff? Jetzt weißt du, woher die Redewendung kommt....
Vielleicht wäre es ja, wenn ihr aufgeräumt und die Veranstaltung aufgelöst hättet, bei einer Verwarnung geblieben. Aber euer Kumpel musste ja noch einen Draufsetzen..
Genau. Wir brauchen mal wieder einen der richtig aufräumt in Deutschland. Immer feste druff!! Am besten gleich in's Arbeitslager mit dem Pack!
Sonst ist aber alles noch in Ordnung? Es geht mir halt auf den Sack, wenn die Polizei wegen solchem Muckefug anrücken muss, wenn ich 92 geboren bin, sollte ich halt nicht "mit 15 Freunden in der Gasse nachts" saufen, sondern dezent im Partykeller. Wenn dann die Rotzlöffel (sie Selbstbezichtigung Ausgangsbeitrag) dann auch noch mangels Respekt vor Erwachsenen/Ordnungsamt/Polizei frech werden, diese Lapalie eskaliert, die Aufbereitung des Vorfalls auf Kosten der Allgemeinheit (Steuergelder) aufgebauscht wird, ärgert mich das ungemein. Ich war zwar nicht dabei, du aber genausowenig!!!
Eintrachtfan-1992 schrieb:
Nene, ich die zwei Polizisten kamen an und sagten: Kirminalpolizei, können wir mal ihre Ausweise haben? ........
Haben die auch ihre Namen genannt? So von wegen Stefan oder Harry?
Sorry, aber wer minderjährig Nachts im öffentlichen Raum säuft bzw. schon besoffen ist und pöbelt, brauch sich nicht wundern. Ist dir der Ausspruch "eine dicke Lippe riskieren" ein Begriff? Jetzt weißt du, woher die Redewendung kommt....
Vielleicht wäre es ja, wenn ihr aufgeräumt und die Veranstaltung aufgelöst hättet, bei einer Verwarnung geblieben. Aber euer Kumpel musste ja noch einen Draufsetzen..
Bachwatz schrieb:
Hi,
na ich weiß nicht ob das Gigantisch wird, doe C-Arena hat eine ganz beschissene Akustik, da dröhnt es eher als das man das Konzert geniessen kann.
Bekannte die beim Gröhlemeyer waren, fanden gerade die Akustik gut....
Außer sehr hohe Frauenstimmen gehen gerade noch(Celine Dion 2008 war noch erträglich) aber herbert Grönemeyer war grausam und das nicht wegen der Musik.
Sorry, aber Celine Dion geht akustisch sogar in einem Opernhaus nicht....
Lehrjahre sind keine Herrenjahre!
Hast du im Herbst erst angefangen? Wie lange hast du noch Lehrzeit? Sind das wirklich für den Zeitpunkt untypische Arbeiten? Kannst du sicher sein, daß es in einem anderen Job/Firma besser läuft? Kannst du vielleicht den Ausbildungsbetrieb wechseln, um die Lehre durchzuziehen? Koch kannst du danach immernoch lernen. Wie ist da die Ausbildungssituation?
Hast du im Herbst erst angefangen? Wie lange hast du noch Lehrzeit? Sind das wirklich für den Zeitpunkt untypische Arbeiten? Kannst du sicher sein, daß es in einem anderen Job/Firma besser läuft? Kannst du vielleicht den Ausbildungsbetrieb wechseln, um die Lehre durchzuziehen? Koch kannst du danach immernoch lernen. Wie ist da die Ausbildungssituation?
Brady schrieb:dawiede schrieb:Knueller schrieb:
Ich geh jetzt mal in die Gruppe "Eintracht Frankfurt Forenelite"
Extra für knueller:
http://www.youtube.com/watch?v=MJ5NoEiRWAE
Ne, des isser:
http://www.youtube.com/watch?v=OhaoGtKxL38
Zieht seinen Beitritt freiwillig zurück...
puppe schrieb:Steinschlag schrieb:
Nun ich drück dir mal die Daumen, vielleicht klappt es ja mit dem Kennenlernen!
Der Nickname puppe hat ja scheinbar hier einige aus der Fassung gebracht und war deinem Anliegen nicht unbedingt dienlich.
Steinchen
Dankeschön. Na mir ist nichts auf der schnelle eingefallen. Und ich wollte es mal probieren, man weiß ja nie. Das war so ne ziemliche Blitzidee.
Schnapsidee triffts wohl ehr....
lakalutschi schrieb:
Ich meine zu wissen es gibt die EHZ nur einmal im Leben, auch wenn Du vor den 8 Jahren ausziehst.
Also erstmal Grundlegendes:
Die Eigenheimzulage beträgt 8 Jahre für Objekte, die vor dem 01.01.2006 angeschafft wurden.
Wenn du
Du erhältst für das 1. Objekt EHZ für die Jahre, in denen du darin gewohnt hast. Für das Haus stünde dir die EHZ für die restlichen Jahre bis du für beide Objekte 8 Jahre erhalten hast, die EHZ zu, da du dieses vor dem 01.01.2006 gekauft, fertiggestellt und bezogen hast. Als Ehepaar hat man dann (da zwei Personen) Anspruch auf EHZ für zwei Objekte, muss aber dann als Ehepaar beantragt sein, bzw. von jeweils einem Ehepartner. Du alleine auf deinen Namen darfst nicht 2x beantragen.
Hier in deinem Fall:
Dass du/ihr die EHZ für die Eigentumswohnung zurückzahlen musst, ist also korrekt. Wenn ihr als Ehepartner die EHZ bezogen habt, musst du also nur deine Hälfte zurückzahlen, die Andere ist eigentlich das Problem deiner Frau.
Jetzt kommt aber dein eigentliches Problem, daß du nach einem Jahr (in 2007) wieder aus dem Haus ausgezogen bist, und zudem hierfür noch keine Zulage beantragt hast, und dies als Ehepaar auch nicht mehr kannst, da ihr ja geschieden seid.
Du hast eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Du fragst direkt das Finanzamt, das kostet nix.
Oder du gehst zu einem Steuerberater. Da dies hier ein Sondersonderfall ist (nachträgliche Beantragung für ein nichtgenutztes Objekt bei Geschiedenen), kann ich dir keine Lösung aus dem Stehgreif anbieten. Dies macht eine Vertiefung des Themas nötig, was dann auch bei den Fachkräften zu Zeitaufwand und somit zu Kosten führt, die dir dann weiterberechnet werden....
Wenn du die Bude nicht selbst nutzt, kannst du auch hierfür keine Eigenheimzulage erhalten, da diese für selbstgenutzten Wohnraum gwährt wird. DU wohnst definitiv nicht mehr drinnen....
So wie ich das lese, musst du das Geld für die Eigentumswohnung beim einen Finanzamt zurückzahlen, und beim anderen für das Haus beantragen. Frage: Das Haus ist ja ein Folgeobjekt auf die Eigentumswohnung. Wieviele Jahre hast du da Eigenheimzulage bekommen? Hast du überhaupt einen Anspruch für das 2. Objekt?
Wenn ja, kannst du beim Finanzamt praktisch eine EHZ für Bezug bis Auszug aus dem Haus beantragen.
Bezieht deine Exfrau diese dann weiter?
So wie ich das lese, musst du das Geld für die Eigentumswohnung beim einen Finanzamt zurückzahlen, und beim anderen für das Haus beantragen. Frage: Das Haus ist ja ein Folgeobjekt auf die Eigentumswohnung. Wieviele Jahre hast du da Eigenheimzulage bekommen? Hast du überhaupt einen Anspruch für das 2. Objekt?
Wenn ja, kannst du beim Finanzamt praktisch eine EHZ für Bezug bis Auszug aus dem Haus beantragen.
Bezieht deine Exfrau diese dann weiter?
Es läuft wohl auf Freitag den 13. raus....
Oder müssen se noch 15 Stund warten?