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;ilhouse van Hou

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Wo ist denn die offizielle Liste von heute? beim DFB finde ich nur die vom 30.01.2013
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losgelöst von der grundsätzlichen "Sexismus-Debatte" ist die aktuelle Diskussion ja allein schon dadurch seltsam, dass der "Vorfall" nicht neu ist, sondern sich alles schon vor ca. 1 Jahr ereignet haben soll.
Somit wird das Verhalten von Brüderle ja offenbar zielgerichtet eingesetzt. Wieso kommen diese Vorwürfe erst jetzt in die Presse? War es letztes Jahr noch ok, wie sich Brüderle verhalten hat? Und jetzt ist es nicht mehr ok? Zumindest hat es allen Betroffenen wohl ein Jahr lang nichts ausgemacht, aber jetzt gehört es zum Schlimmsten, was ein Politiker machen kann.

Wer hat dafür gesorgt, dass es damals nicht publik wurde? Wer verantwortet, dass es jetzt publik wird? Hat sie es selber ein Jahr lang nicht öffentlich gemacht? Und sollte es jemand anderes verhindert haben, dass sie es schon damals veröffentlicht, dann ist das auch ein Missbrauch an der Journalistin, denn ihre Würde und sie selber werden für das Verlagshaus und dessen Interessen instrumentalisert.
Sollte es gegen Ihren Willen damals nicht öffentlich gemacht worden sein, dann ist dies ja wohl auch eine Machtdemonstarion ihrer Vorgesetzten und in meinen Augen moralisch extrem verwerflich.
Egal wie es in diesem konkreten Fall weiter gehen wird, die Journalistin wird mit dem größten Schaden aus der Sache raus gehen. Und dass ihr eigener Arbeitgeber einen Anteil daran hat, finde ich erschreckend.
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Hier http://www.eintracht.de/aktuell/40007/ nach zu lesen.
gibt tatsächlich kein Licher, sondern Krombacher. Wie man gerade auf DAS Bier gekommen sind, erschließt sich mir jedoch nicht.
 ,-)
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Im Kasten selber sind noch mehrere Fäche, von denen eins rot ist.
Ich glaube beim Treffen in den Kasten gibts einen Preis und wenn das rote Fach getroffen wird, etwas besonderes. Aber genau weiß ichs nicht, zumal man am Videowürfel sehen kann, welches der Fächer rot ist. Nur treffen muss man es dann halt immernoch.
Mehr weiß ich aber auch nicht. Bestimmt kann man auch Bier gewinnen, Licher oder so.
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sge_verliert_nicht schrieb:
Basaltkopp schrieb:
5:0 für uns

Lakic macht drei Tore, wird nach 70 Minuten mit standing ovations ausgewechselt. Für ihn kommt Olli rein, der jetzt völlig frei aufspielen kann und noch einen Doppelpack macht. Meier geht leider leer aus.


klingt wie bei Fenin damals gegen Hertha ..


Ich hatte auch schon an 3 Buden von Lakic zum Auftakt gedacht, aber aufgrund der weiteren Entwicklung von Fenin diesen Gedanken dann wieder verworfen
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WuerzburgerAdler schrieb:
Muggefug schrieb:
Ich möchte das nächste mal mein Malkasten mitnehmen,
ist das erlaubt?



Mit Staffelei?    


Nee, Ei ist schlecht - kann man werfen
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Wem der Hase wegläuft, nimmt den Spatz in die Hand
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Aufstellung gegen HH dann im klassichen 4-3-3

Özer
Djakpa - Butscher - Kempf - Wille
Kittel - Stendera - Matmour
Hoffer - Occean - Nikolov
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Also Rode und Jung verkaufen ist ok. Das bringt viel Geld.
Außerdem noch:
[ulist]
  • Trapp, den haben wir günstig bekommen und können ihn mit Gewinn verkaufen.
  • Meier, so gut wie im Moment war er noch nie und damit auch noch nie so teuer
  • Schwegler, der wird wohl wieder Nationalspieler und bringt sicher viel Geld in seiner heutigen Form
  • Anderson und Zambrano, gut eingespielt und nur gemeinsam zu verkaufen, bringt sicher ein paar Milliönchen. Dazu Russ als Backup für einen der beiden
  • Inui, Japaner sind wieder gefragt
  • Oczipka, allein damit der neue Verein und potentielle Gegener mit dem Schreiben des Namens beschäftigt ist.
  • Aigner, wegen der Nordwand
  • und Lakic, is' eh klar
  • Lanig und Celozzi, damit die Trainingseinheiten einfach übersichtlicher werden
  • [/ulist]
    Ja, so machen wir das. Herr Hübner, Herr Bruchhagen, bitte handeln Sie.
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    mickmuck schrieb:
    Milhouse van H. schrieb:

    Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein.  


    bin relativ sicher, dass es eine langjährige gefängnisstrafe geben würde.



    ja, da hast Du in diesem Fall Recht! Langjährige Gefängnisstrafe wäre da wirklich angemessen.
    #
    prothurk schrieb:
    Milhouse van H. schrieb:
    Basaltkopp schrieb:
    Milhouse van H. schrieb:
    Basaltkopp schrieb:
    SGE_Werner schrieb:
    Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

    Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

    Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

    Sowas eben?!


    Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?


    Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


    Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.


    Ja schon,  aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.

    Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro.
    Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.


    Wenn die Vase mutwillig bzw. vorsätzlich zerstört wird, hat aber u. U. die Versicherung Anspruch auf Erstattung der nun fälligen Versicherungssumme von dem pösen Pupen!  


    Nee, glaube ich auch dann nicht. Vor Gericht sind alle Vasen gleich.  
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    Basaltkopp schrieb:
    Milhouse van H. schrieb:
    Basaltkopp schrieb:
    SGE_Werner schrieb:
    Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

    Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

    Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

    Sowas eben?!


    Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?


    Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.


    Wenn man die Strafen für Pyro sieht, dann sind 5.000 Euro in meinen Augen schon verhältnismäßig. Zudem steht ja jedem frei, sich eine Karte zu kaufen.


    Ja schon,  aber diese horrenden Summen, mit denen der Verein gestraft wird, begründet sich einzig und allein auf der Absprache der Vereine untereinander, vertreten durch den DFB und sind nicht wirklich auf Privatpersonen übertragbar.

    Ich versuche auch mal ein Beispiel zu konstruieren. Wenn Person A eine Vase besitzt, die einen effektiven Wert von 500 Euro hat, aber Person A einen ganz hohen ideellen Wert in der Vase sieht, dann findet er sicher eine Versicherung, die das Ding mit 50.000 Euro versichert. Mit entsprechend hoher Versicherungsprämie natürlich. Wenn ich nun diese Vase runter werfe, dann kann auch nicht die Versicherung kommen und von mir die 50.000 Euro fordern, sondern lediglich die 500 Euro.
    Das ist schon ziemlich konstruiert, soll aber den Unterschied zwischen "echtem" Schaden (500 Euro) und "nicht echtem" Schade (der nämlich nur zischen A und der Versicherung abgesprochen wurde) verdeutlichen.
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    Basaltkopp schrieb:
    SGE_Werner schrieb:
    Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

    Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

    Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

    Sowas eben?!


    Müsste eigentlich gehen. Haben nicht beispielsweise die Bayern (?) in ihren AGB stehen, dass beim Verkauf von Eintrittkarten eine Vertragsstrafe i. H. v. 2.000 (?) Euro fällig wird? Ich meine mal, so etwas gelesen zu haben. Demnach müsste eine solche Vertragsstrafe auch in den AGB zu verankern sein, oder?


    Denke schon, aber die Höhe dieser Gebühr/ Strafe muss natürlich auch verhätnismäßig sein und zumindest einigermaßen dem Aufwand der Täterermittlung gerecht werden. Benaglio abbrennen und 50.000 Euro zahlen müssen, wird zuviel sein. Vielleicht 500-1000 Euro maximal.
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    SGE_Werner schrieb:
    Wieder einmal die Frage, ich hab sie m.E. noch nicht beantwortet bekommen beim letzten Mal.

    Ist es möglich, Vertragsstrafen in die AGB eines Heimatvereins bzw. Stadionbetreibers zu setzen, die für bestimmte Vergehen einen bestimmten Betrag verlangen.

    Sprich "Der Karteninhaber erkennt die bestehenden Regelungen an, dass bei Abbrennen eines Bengalos im Stadioninnenraum eine Vertragsstrafe von 5000 Euro wirksam wird"

    Sowas eben?!


    Ja, das wiederum halte ich für möglich. Bspw. erkenne ich beim Betreten eines Supermarktes auch an, dass beim Begehen eines Ladendiebstahl durch mich zusätzlich zu den juristischen Mitteln eine Gebühr von 100 Euro vom Supermarktbetreiber gefordert wird. Über die Höhe der von Dir genannten Strafe kann ich nix sagen, aber dass sowas grundsätzlich geht, halte ich für möglich.
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    Das DFB-Gericht ist lediglich ein Gremium dass die Interessen des DFBs und der Veriene vertritt und sicherstellen soll, dass sowas wie die AGBs des DFBs eingehalten werden. Es ist einzig und allein eine Sache zwischen DFB und den Vereinen. Das hat nichts mit Gerichten zu tun, vor denen sich normale Menschen wie bspw. die Pyro-Werfer zu verantworten haben. Die können vor einem ordentlichen Gericht nur nach den "normalen" Gesetzen verurteilt werden.
    Ein "Umlegen" der Strafe geht schon mal gar nicht einfach so. Wenn, dann muss der Verein den/die Täter auf Schadenersatz verklagen. Und dann sehe ich es genauso wie oben im Beispiel mit dem verliehenden Auto.

    Und ein Stadionverbot ist ja nichts anderes als ein Ausüben eines Hausrechts der Vereine. Hat auch nix mit ordentlichen Gerichten zu tun. Das kann einem in jeder Kneipe, Disko oder Supermarkt passieren.
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    Natürlich ist die Achse des Erfolges zur Zeit Trapp, Jung, Zambrano, Anderson, Schwegler, Rode, Meier.
    Warum sollte man die nicht spielen lassen, wenn sie fit sind?
    Vehs große Leistung ist meiner Ansicht nach auch die Spieler bei Laune und motioviert zu halten, wenn sie mal längere Zeit nicht spielen. So z.B. ja mit Butscher geschehen.
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    Mann, Mann, Mann, jetzt hab ich doch glatt "Säue der Eintracht" gelesen ... diese ganze Pyro-Kacke macht offenbar ganz schön fertig  
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    Der Punktabzug ist ja schon wie erwartet vom Tisch und ich rechne auch nicht mit einem Geisterspiel, da im Gegensatz zu einigen Usern hier im Forum der DFB erkannt hat, dass Kollektivstrafen auch unsinnig sind.
    Einen Ausschluss bei einem Auswärtsspiel. Dazu gab es letzte Saison schon eine Aussage seitens des DFB, dass solche Strafen nicht mehr verhängt werden, da sie nicht durchsetzbar sind.
    Aber warum gibt es keinen Ausschluss der Fans der Auswärtsmannschaft mehr?
    Weil die Fans über die Vereinsbrille hinaus zusammen gehalten haben!
    Und genau das muss nun auch intern bei uns passieren. Die großen Fanvereinigungen müssen sich klar werden, wie sie in Zukunft mit solchen Vollidioten im Block umgehen werden, denn machen wir uns nix vor, wenn ich alleine im Block stehe und um mich rum machen 5-15 Leute ein Bengalo an und/oder werfen Böller, schießen Leuchraketen usw., da fang ich doch nicht an mit denen zu diskutieren, wie manche Sofa-Fans es hier verlangen. Wer sagt mir denn dass ein Nebenstehender mich unterstützt, wenn ich Stress bekomme? Und Ordner/Polizei kommt doch in so einen Block wie in Lev gar nicht rein.
    Also, die großen Gruppen, wo sich einer der Unterstützung des anderen sicher sein kann, die können gegen die einzelnen Schachköppe vorgehen und das müssen sie offen darstellen, dann kann man das in den Griff bekommen.
    Insofern: Null Toleranz, selbst wenns der eigene Fan-Club-Kollege oder Kumpel ist.
    Die Scheiße muss aufhören, und wir Fans haben es selbst in der Hand, aber nur gemeinsam.

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    Bevor hier zu gesperrt wird ...
    3 liegen gelassene Punkte in München sehe ich nicht.
    Gegen Lev waren aber 1 oder sogar 3 Punkte drin.