

Knueller
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Knueller
Deswegen waren vorhin auch alle Mods auf einmal on. Hab ich mir schon gedacht, dass da was im Anmarsch ist.
stefank schrieb:Knueller schrieb:
Aha, danke. Aber trotzdem. In meinen Augen führt eine solche Aussageverweigerung doch gerade dazu, dass man misstrauisch beäugt wird. Auch wenn einem nix nachzuweisen ist.
Das stimmt. Deswegen kann in einem Rechtsstaat auch niemand verurteilt werden, weil man ihn misstrauisch beäugt, sondern nur derjenige, dem die Tat ohne erheblichen Zweifel nachgewiesen wird.
Aber man macht sich doch verdächtig dadurch, oder?
Hesse1979 schrieb:yeboah1981 schrieb:
In einer U-Bahn, im Bus oder in der Straßenbahn setzen sich alle Leute so weit wie möglich auseinander. Nur wenn kein Platz mehr frei ist, setzt man sich auch mal neben einen Fremden. In anderen Ländern ist das genau andersrum, da setzen sich die Leute erstmal alle zueinander.
Wobei ich persönlich es für eine höflichere Geste halte bei freier Platzwahl erstmal eine gewisse Distanz zu wildfremden Menschen zu halten anstatt mich mit Gewallt neben sie zu hocken/stellen. Jeder Mensch hat sowas wie eine persönliche Distanzgrenze ab der es für ihn unangenehm wird wenn fremde Personen sie unterschreiten, siehe Fahrstuhlsituation. Andere Menschen nicht in diese doch eher unangenehme Situation zu bringen halte ich für selbstverständlich, Leute die das nicht respektieren eher für dreist oder aber einfach für total schmerzfrei ,-)
Lies mal "Masse und Macht" von Elias Canetti (Y1981 hat das wahrscheinlich schon hinter sich). Da steht dieses Phänomen ausführlich begründet. zB dass und wieso wir in der U-Bahn oder in der Warteschlange Distanz zu unseren Nachbarn halten, auf Rockkonzerten, Demos oder beim Fußball aber genau auch genau auf diese körperliche Nähe abfahren.
stefank schrieb:
Es ist im Grunde einfach: Wenn der Zeuge sich durch die Beantworung der Frage selbst belasten würde, hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht. Würde die Inanspruchnahme dieses Rechts auf eine Einzelfrage ("Waren Sie etwa selbst der Täter?") schon für sich genommen eine Selbstbelastung darstellen, kann der Zeuge das Aussageverweigerungsrecht auf den gesamten in Frage stehenden Tatkomplex ausdehnen oder insgesamt jegliche Aussage verweigern.
Aha, danke. Aber trotzdem. In meinen Augen führt eine solche Aussageverweigerung doch gerade dazu, dass man misstrauisch beäugt wird. Auch wenn einem nix nachzuweisen ist.
propain schrieb:pipapo schrieb:
Muss derKnuellerStaatsanwalt/Richter die Frage dann so lange wiederholen bis er die Antwort bekommt die er möchte?
Ich verstehe aber das er mir nicht unbedingt glaubt, ich bin ja nicht vom Fach, sondern habe das Ding als Zeuge nur mal angewendet.
Wollt grad schreiben. Als Laie kennste dich aber ganz schön gut aus
FFMBasser schrieb:
Ich hab auch die ganze Zeit zu kompliziert gedacht.
Aber da fällt mir ein anderes Rätsel ein:
Es gibt da einen Raum, der hat 2 Ausgänge. Beide Ausgänge werden von einem Wächter bewacht. Der eine LÜGT immer, der andere sagt immer die WAHRHEIT.
Das Problem: hinter der einen Tür ist die Hölle, hinter der anderen das Paradis.
Die Person die in dem Raum ist (abgesehen von den Wächtern) hat nur EINE einzige Frage (egal zu wem) um zu wissen welche die richtige Tür ist.
Wie lautet die Frage?
"Lügst du, wenn du sagst, dass du der Wächter zur Hölle bist?"
Moin,
habe heute nacht aus Langeweile vorm Einpennen die Wiederholung von so ner Gerichtssendung gesehen (hatte leider kein gutes Buch zur Hand).
Da kommt bei Zeugenbefragungen immer "Sie müssen nicht antworten, wenn sie bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst belasten" Nach §5 StPo oder so.
Frage: Wenn der Zeuge auf eine Frage dann nicht antwortet, ist das doch dann automatisch der Beweis, dass er irgendwie Dreck am Stecken hat oder?
"Haben sie XY umgebracht?"
"Auf diese Frage antworte ich nicht!"
habe heute nacht aus Langeweile vorm Einpennen die Wiederholung von so ner Gerichtssendung gesehen (hatte leider kein gutes Buch zur Hand).
Da kommt bei Zeugenbefragungen immer "Sie müssen nicht antworten, wenn sie bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst belasten" Nach §5 StPo oder so.
Frage: Wenn der Zeuge auf eine Frage dann nicht antwortet, ist das doch dann automatisch der Beweis, dass er irgendwie Dreck am Stecken hat oder?
"Haben sie XY umgebracht?"
"Auf diese Frage antworte ich nicht!"
lappen schrieb:
ok is wohl doch zu einfach.
aber wer auf dieser seit: http://www.delta-project.de/ weit kommt ist gut.
So einfach ist es auch nicht, ich musste schonmal überlegen udn das will was heissen