Misanthrop
21402
IQ20 schrieb:
Ich lebe gottseidank in einer realen Welt und verspüre immer noch einen gewissen Gerechtigkeitssinn, der dem einen oder anderen hier abhanden gekommen zu sein scheint.
Gab es hier irgendjemanden, der das namens und im Auftrag der Firma Jako an den Tag gelegte Verhalten gebilligt hat?
municadler schrieb:
Wartet doch noch mal ein paar Spiele ab das muss si8ch alles finden..
Da hast Du die hinter dem Thread stehende Frage vielleicht nicht richtig gedeutet.
Es wurde gestern mit Lincoln verhandelt. Intensiv. Nicht von den Anhängern. Vom Vorstand.
Weshalb?
Tuess schrieb:
Man könnte hier genauso einen Thread über Selim Teber eröffnen oder über Meier, der das Tor nicht trifft.
Könnte man. Würde aber nicht den gleichen Sinn ergeben.
Von Caio wird mehr erwartet. E basta. Ob einem der Bub dafür leid tut, ist völlig egal.
Caio war eine Investition in die Zukunft des Clubs. Entweder als sportlicher "Heilsbringer" (please mind the Anführungszeichen!) auf längere Zeit oder als Spekulationsobjekt.
frankblack schrieb:
Aber eine Mär könnt Ihr Euch abschminken, denkt doch bitte nicht, dass da irgendeine andere Firma anders (fairer, besonnener) reagieren würde, ...
Es gibt da einen Herrn Hellmann. Der ist Funktionär bei der Eintracht. Der ist aber auch Anwalt. Bei der Kanzlei Winterstein in Frankfurt.
Herr Hellmann kauft wahrscheinlich keine Ed Hardy-Mützchen und -Leibchen bei Ebay. Andere schon.
Wer googeln mag, der kann.
stefank schrieb:Misanthrop schrieb:GregorEintrachtFan schrieb:
Hier mal ein Beschwerdebrief-Versuch:
Selbstverständlich würden Sie gegen die Firma Google nicht vorgehen, da sie möglicherweise, durch ihre hohe Marktakzeptanz, erheblichen Imageschaden bei Ihnen verursachen könnte, deshalb wenden sie sich lieben an die "Schwachen" und versuchen dort ihr Kapital heraus zu schlagen.
Das tut vorliegend nicht JAKO.
Du solltest nicht glauben, dass dort RA-Kosten von einigen Tausend Euro für ein Vorgehene gegen einen recht unbekannte Blogger ausgegeben würden.
So funktioniert das Abmahn(un)wesen nicht.
Doch, so funktioniert es. Auch für das Abmahnen braucht der Anwalt ein Mandat, dass vom Markeninhaber erteilt werden muss. Die geforderte Vertragsstrafe geht auch direkt an Jako.
Natürlich braucht er ein Mandat, also einen Auftrag.
Dieser liegt darin, die Belange der Fa. Jako umfänglich in markenrechtlichen Angelegenheiten zu wahren.
Dazu gehört das Tätigwerden gegen Baade. Auch ohne vorhergehende Nachfrage beim Auftraggeber.
+ Rechtschreibung
GregorEintrachtFan schrieb:
Hier mal ein Beschwerdebrief-Versuch:
Selbstverständlich würden Sie gegen die Firma Google nicht vorgehen, da sie möglicherweise, durch ihre hohe Marktakzeptanz, erheblichen Imageschaden bei Ihnen verursachen könnte, deshalb wenden sie sich lieben an die "Schwachen" und versuchen dort ihr Kapital heraus zu schlagen.
Das tut vorliegend nicht JAKO.
Du solltest nicht glauben, dass dort RA-Kosten von einigen Tausend Euro für ein Vorgehene gegen einen recht unbekannte Blogger ausgegeben würden.
So funktioniert das Abmahn(un)wesen nicht.
frankblack schrieb:
Vielleicht sollte man aber doch ein wenig differenzieren, dass JAKO, wenn hier auch ziemlich unverhältnismäßig, seine Firmeninteressen zu schützen versucht, halte ich nicht für verwerflich.
Das ist in der Tat ein Aspekt, der bislang völlig untergegangen ist.
Bin mir ziemlich sicher, dass der Rechtsanwalt bei der zweiten Abmahnung ohne direkten Auftrag JAKOs gehandelt hat.
Du würdest sogar sicher richtig liegen, wenn Du davon ausgingst, das auch die erste Abmahnung nicht explizit auf Veranlassung von JAKO ausging, sondern auf einer generellen Vollmacht zum Tätigwerden im Namen der Firma beruhte.
tobago schrieb:
Er hatte einen schlechten Tag“, sagte Skibbe am Montag knapp. Das komme vor, ändere aber nichts an seiner Wertschätzung. „Er ist ein guter Spieler, und er wird auch weiterhin spielen.“
Wo? ,-)
realdeal schrieb:
Um Caio abschließend beurteilen zu können sollte man ihn wenigstens die Vorrunde mal spielen lassen dann sieht man ob er es in der Bundesliga schafft.
Ich denke, Skibbe bringt einige Erfahrung bei der Einschätzung von Talenten mit. Vor allem was deren charkterliche Voraussetzungen anbetrifft.
Von daher macht mich das Buhlen um Lincoln nachdenklich.
Niemand kann ernsthaft annehmen, dass die Eintracht bereits auf einem Level ist, dass ein 3,5 Mio-Backup Caio für Lincoln angedacht war.
Ich persönlich nehme auch nicht an, dass Skibbe mit einem Talent 2 Jahre Geduld aufbringen wird bzw. aufbringen kann.
tobago schrieb:
Er ist ein guter Fussballer das ist für mich keine Frage, er muss es nur zeigen.
Für mich ist er bisher ein talentierter Fussballer. Ein guter ist er, wenn er es über eine längere Phase gezeigt hat.
Es wird hier des Häufigeren über ehemalige Eintrachtler gefrotzelt, von denen einige richtig talentiert waren. Nur gut waren sie eben nicht.
Was sagen Aldi und Lidl eigentlich zu dem Vergleich? Sich durch einen solchen herabgewürdigt bzw. gar geschädigt zu sehen, würdigt doch ...
Allez, Abmahnanwälte! Es ist noch nicht alles hinreichend rechtlich gewürdigt.
Allez, Abmahnanwälte! Es ist noch nicht alles hinreichend rechtlich gewürdigt.
gereizt schrieb:
"Trainer Bade" hat seinen Blogeintrag sofort vom Netz genommen. Dennoch schwirrte seine Formulierung noch in irgendeiner Suchmaschine rum (also kopiert). Das Auffinden der Formulierung gilt „als eigene Veröffentlichung“!!, denn der Blogger hat es unterlassen das Internet sorgfältig zu prüfen!!
(http://www.allesaussersport.de/archiv/2009/09/01/wie-jako-anderen-leuten-das-letzte-trikot-auszieht/ im 13. Absatz). Na bravo. Bin kein Jurist, aber das macht schon Angst.
Es gibt da durchaus verschiedene Auffassungen in der Rechtsprechung. Habe mal einen etwas länegeren Auszug aus einer Entscheidung des LG Saarbrücken kopiert:
LG Saarbrücken, Urteil vom 10.12.2008 -Az. 9 O 258/08 schrieb:
aa) Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH ZIP 2006, 1777, 1778). Ein davon abweichender Wille der Parteien auf rückwirkende Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe ist im Streitfall weder dem Wortlaut der getroffenen Vereinbarung noch den Umständen zu entnehmen.
Der Schuldner muss allerdings nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGHZ 120, 73, 77 f.). Dazu gehört auch die Einwirkung auf Dritte, soweit deren Handeln in seinem Einflussbereich liegt und ihm wirtschaftlich zugute kommt. Der Schuldner kann sich nicht darauf berufen, dass der Wettbewerbsverstoß ohne sein Zutun erfolgt sei (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG 26. Aufl. § 12 Rn. 6.7). Ist dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung seiner Homepage untersagt worden, so muss er nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar ist (OLG Köln GRUR-RR 2001, 24; Köhler, aaO). Auch wenn Inhalte komplett vom eigenen Server des Unterlassungsschuldners gelöscht sind, finden sich diese oft noch auf anderen Rechnern wieder, so z. B. im Cache von Suchmaschinen. Webseiten werden von den Crawlern (Computerprogrammen, die automatisch das World Wide Web durchsuchen und Webseiten analysieren) von Suchmaschinen aufgesucht, analysiert und zwischengespeichert. Bei Google findet sich z. B. bei den meisten Suchergebnissen ein als „Im Cache“ bezeichneter Link. Hierüber ist eine Version der Webseite, wie sie zu dem Zeitpunkt ihrer letzten Erfassung bestand, aufrufbar. Ein Inhalt kann also längst von einer Webseite entfernt worden, aber über den Cache-Link noch immer zugänglich sein (Ott WRP 2007, 605, 606). Die Suchmaschine Google bietet – wie die Klägerin im Schriftsatz vom 14.11.2008, S. 2 Mitte zutreffend dargelegt und durch Vorlage eines Auszugs der von Google dazu veröffentlichten Hinweise (Anlage zu diesem Schriftsatz) belegt hat – die Möglichkeit an, im Cache gespeicherte Seiten zu entfernen bzw. deren Anzeige zu verhindern (Ott WRP 2007, 605, 607). Der Beklagte war vorliegend nach dem Vergleich verpflichtet, die Entfernung des im Cache gespeicherten Textes zu veranlassen, was er schuldhaft unterlassen hat. Freilich wird die Reichweite der Pflichten des Unterlassungsschuldners nicht einheitlich beurteilt.
(1) In der Rechtsprechung hielt das LG Mannheim (MMR 1998, 217) im Rahmen der verbotenen Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe den Schuldner für verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass seine Webseite unter den betreffenden Suchbegriffen nicht mehr in den Suchergebnissen erscheint, weil die Suchmaschinen noch auf die in ihrem Cache gespeicherte ältere Version der Webseite zurückgreifen. Das LG Frankfurt a. M. (MMR 2000, 493) sieht denjenigen, der durch Unterlassungsverpflichtungserklärung zugestanden hat, zur Nutzung einer Marke im Internet zur Kennzeichnung von Produkten auf seiner Homepage nicht berechtigt zu sein, als verpflichtet an, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Suchmaschinen weiterhin eine Verbindung zu seiner Homepage durch Schaltung entsprechender Links herstellen, wenn die betreffende Marke als Suchbegriff eingegeben wird.
(2) Teilweise wird dagegen angenommen, der Schuldner, dessen Website gerichtlich verboten worden sei, könne sich nach vollständiger Löschung der Seite grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen und müsse nicht damit rechnen, dass sich eine von ihm bereits gelöschte Seite für längere Zeit weiterhin im Speicher eines dritten Servers befinde und dort noch aufgerufen werden könne. Der Schuldner sei nicht verpflichtet, den ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben, um nach verbotenen Verwendungen zu suchen (OLG Hamburg OLGR 2003, 234; Ullmann jurisPK-UWG/Hess, 1. Aufl. § 12 Rn. 171).
(3) Nach Auffassung des LG Hamburg (MMR 2006, 697) hat der zur Unterlassung von Bildern verpflichtete Schuldner neben der Entfernung der Bilder aus dem eigenen Internetauftritt konkret zu prüfen, ob sich von ihm eingestellte Bilder in der Bildersuche jedenfalls der gängigen Suchmaschinen befanden.
(4) Der zuletzt genannten, vermittelnden Auffassung, wonach der Schuldner neben der Entfernung aus dem eigenen Internetauftritt konkret zu prüfen hat, ob sich die von ihm eingestellten Daten jedenfalls in den gängigen Suchmaschinen befinden, schließt sich das Gericht an. Diese Ansicht erscheint praktikabel und praxisnah. Es entspricht der Rechtsprechung zu § 890 ZPO, von einem Schuldner zu fordern, nicht nur alles zu unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles von ihm zu verlangen, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern. Dazu zählt auch die Einwirkung auf Dritte. Der Schuldner ist verpflichtet, aktiv tätig zu werden, um bestehende Gefahrenlagen sicher zu beseitigen und darf sich nicht auf ein bloßes Nichtstun beschränken. Gegenüber diesen strengen Maßstäben erscheint die vorstehend unter (2) wiedergegebene Ansicht zu großzügig, zumal eine Aktualisierung des Index der Suchmaschine durchaus einige Monate in Anspruch nehmen kann. Je nach Wertigkeit des betroffenen Rechtsgutes kann es für den Verletzten unzumutbar sein, über einen längeren Zeitraum weiterhin der Rechtsverletzung ausgesetzt zu sein. Deshalb kann zumindest eine Löschung aus dem Cache von Google verlangt werden, zumal dieser Suchmaschinenanbieter in Deutschland der mit Abstand wichtigste ist (Ott WRP 2007, 605, 608). Dieser Verpflichtung ist der Beklagte schuldhaft erst nach Aufforderung im Anwaltsschreiben vom 27.05.2008 nachgekommen.
Es ist also, wie so häufig, eine Frage des Einzelfalles, ob einem Unterlassungsschuldner mehr als das Geleistete abverlangt werden kann. Dann ist er zur Zahlung einer vereinbarten vertragsstrafe verpflichtet. Andernfalls eben nicht.
realdeal schrieb:
Wer Wittmann den Blutsauger als Berater hat der lässt auch für 5 euro weniger sich nicht auf einen Vertrag ein.
Das ist in unlogisch:
Woran verdient ein Berater denn? Am Verbleib beim alten Verein nicht.
Mik schrieb:
btw: Lincol ist doch vereinslos, d.h. doch das er auch nach der Transferperiode verpflichtet werden könnte, oder?
Einen Grund wird es sicher gehabt haben, dass er plötzlich auf der Transferliste auftauchte und die Eintracht fast bis Mitternacht des letzten Transfertages mit ihm verhandelte.
Oben wurde ja bereits erwähnt, dass er wohl "nur" suspendiert ist.
sotirios005 schrieb:Misanthrop schrieb:sotirios005 schrieb:
Lincoln steht (überraschend) auf der aktuellen Transferliste seit der Mittagszeit, melden diverse Medien. Er kann also bis heute 24.00 Uhr noch nach Deutschland wechseln. Abwarten und Tee trinken...
Du hattest den Thread bis hierher jetzt nicht völlig, gänzlich, umfassend, lückenlos und komplett gelesen, gell? ,-)
Ja, Du hast mich ertappt! Sorry!....
Ich fasste also nur mal den Diskussionsstand aktuell zusammen...
Das ist lieb von Dir.
sotirios005 schrieb:
Lincoln steht (überraschend) auf der aktuellen Transferliste seit der Mittagszeit, melden diverse Medien. Er kann also bis heute 24.00 Uhr noch nach Deutschland wechseln. Abwarten und Tee trinken...
Du hattest den Thread bis hierher jetzt nicht völlig, gänzlich, umfassend, lückenlos und komplett gelesen, gell? ,-)
FanTomas schrieb:
Propain, dein Realitätssinn macht hier Alles kaputt!
Propain raus.
Nikolov
Rafinha - Chris - Vasi - Spycher
Bajramovic - Lincoln - Schwegler
Amanatidis - Larsen - Fenin
0:5
Rafinha - Chris - Vasi - Spycher
Bajramovic - Lincoln - Schwegler
Amanatidis - Larsen - Fenin
0:5
Mein Gefühl sagt mir, Skibbe gibt Caio einige Zeit unter Wettbewerbsbedingungen. Vielleicht auch nach schwächeren Spielen. Aber er ist gewillt, den Kader, den er nicht zusammengestellt hat, herzhaft "auszumisten", wenn er bessere Alternativen sieht.
Sein Vorgehen seit Amtsantritt (z.B. das sofortige Aussortieren einiger Spieler) spricht für eine solche These.
Ich sage nur Bellaid.