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niemiec

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Schoppenpetzer schrieb:
Eintracht-Laie schrieb:
Schoppenpetzer schrieb:
Solange die Nachgeburt gegen das Papamobil fliegt, soll es mir recht sein.


Was arme Kommentare    


Christ sein kann man auch ohne Personenkult. In der Bibel steht nichts von einem Stellvertreter Jesu auf Erden. Eigentlich könnte man den Papst wegen Amtsanmaßung verklagen.



Hier ging es eben um Nivea äh niveau das fehlte. Ma egal wem das Mobil gehört.

Verstehste
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@Propain

JA , noch lacht er. Aber auch am Grill muss man sich mühe geben.
Und WIR werden da ganz genau drauf achten.

Auszug aus der BARO

Anwaltshaftung
Man unterscheidet die Anwaltshaftung gegenüber dem Mandanten bei Pflichtverletzungen aus dem Anwaltsvertrag und die Haftung gegenüber Nichtmandanten, d.h. Drittschädigung durch anwaltliche Fehlleistung am Grill. In beiden Fällen ist der Rechtsanwalt zu Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Rechtsanwalt verjährt innerhalb der so genannten regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die frühere Sonderregelung in § 51b BRAO ist seit 15.12.2004 weggefallen.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 250.000 EUR pro Versicherungsfall abzuschließen (§ 51 BRAO).


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@Propain

JA , noch lacht er. Aber auch am Grill muss man sich mühe geben.
Und WIR werden da ganz genau drauf achten.

Auszug aus der BARO

Anwaltshaftung
Man unterscheidet die Anwaltshaftung gegenüber dem Mandanten bei Pflichtverletzungen aus dem Anwaltsvertrag und die Haftung gegenüber Nichtmandanten, d.h. Drittschädigung durch anwaltliche Fehlleistung am Grill. In beiden Fällen ist der Rechtsanwalt zu Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Rechtsanwalt verjährt innerhalb der so genannten regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die frühere Sonderregelung in § 51b BRAO ist seit 15.12.2004 weggefallen.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 250.000 EUR pro Versicherungsfall abzuschließen (§ 51 BRAO).
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adlerkadabra schrieb:


In diesem Zusammenhang bat mich HeinzGründel, hier einmal



So so, der hetzer mit der schwarzen Robe mal wieder.  Dann werden wir dem Anwalt im Nadelstreifen fürs nächste GD Fest wohl mal eine andere Arbeit zuweisen. Anstatt die Damen zu begrüssen .........gehts an den Grill.



Denn Advokat is Kebabs Liebling

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zwerg_nase schrieb:
na niemiec? suchfunktion???    

http://www.eintracht.de/fans/forum/15/11102924/?page=1

erste platte, zweites lied, und tschüß niemiec!    


Ich dummerle, nächstes mal frag ich das Orakel, Obi oder dich !

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lt.commander schrieb:


Sowas im Internet zu finden wirft bei mir schon Fragen auf. Das es der Niemiec war, beantwortet diese Fragen dann aber schon wieder



du glaubst garnet was sich da alles '' Nachrichten'' nennen darf und was fürn dreck wir uns da so reinlesen......

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB%3A%3AARTICLE%3A%3A91699&hxmain_category=%3A%3Apjsub%3A%3Aopinio%3A%3A/koerper_gesundheit

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Die Menschin hat hier schon lange nicht mehr geantwortet.

 
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EintrachtAdler88 schrieb:
20.000 Leute in Obis Profil ?

Wenn da mal nicht einer ständig aktualisiert hat    


NervöserFinger.de

 

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Schobberobber72 schrieb:
Das befürchte ich allerdings auch.....


Warum genau????




   
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Auch von mir alles gute
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UffdieFresse schrieb:
p.s.wer mich erkennt,kriegt en schoppe!!    



Detlef D Soost ?
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Mittelbucher schrieb:
und dann noch das 4:0. Patzer Kahn.

Und alles nur weil die "armen" Bayern sowenig von den Fernsehgeldern bekommen.  ,-)  



Eben hätte das 5:0 fallen MÜSSEN!
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Ich hoffe eure Reisepässe sind noch gültig sonst gibts evtl. glasige Augen Freunde.
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3:0

Sind die scheisse