Uffstieg2005
19467
Ich hab sex... ähm... ganz sechs davon... ätsch!!!
AdlerEve schrieb:Uffstieg2005 schrieb:
Bier im Schlafzimmer??? Wie unromantisch... Da hätte ich aber mehr Stil von Dir erwartet, Eve... ,-) ,-) ,-)
Kerzenschein... Wein... und dann kann auf den Sieg angestoßen werden!!! ,-)
Ach wat, das kann ja jeder... ,-)
Am Besten noch mit roten Rosen überall!?
Das sagen nur die Frauen, die nicht in den Genuss dessen kommen... ,-)
Ich könnte Dir ja jemanden empfehlen, aber der ist leider schon
AdlerEve schrieb:Uffstieg2005 schrieb:
Bier im Schlafzimmer??? Wie unromantisch... Da hätte ich aber mehr Stil von Dir erwartet, Eve... ,-) ,-) ,-)
Kerzenschein... Wein... und dann kann auf den Sieg angestoßen werden!!! ,-)
Ach wat, das kann ja jeder... ,-)
Am Besten noch mit roten Rosen überall!?
Das sagen nur die Frauen, die nicht in den Genuss dessen kommen... ,-)
adlerfreak89 schrieb:Uffstieg2005 schrieb:AdlerEve schrieb:Uffstieg2005 schrieb:
Genau... er freut sich viel mehr, wenn er nen lustigen Abend mit seinen Jungs hat, nach dem Auswärtssieg nach Hause kommt und von seiner Frau im Schlafzimmer in Empfang genommen wird... mit natürlich so wenig wie möglich an... ,-)
Nischt zu vergässän, die Bier, das so schön prickält in die Bauchnabääl
Bier im Schlafzimmer??? Wie unromantisch... Da hätte ich aber mehr Stil von Dir erwartet, Eve... ,-) ,-) ,-)
Kerzenschein... Wein... und dann kann auf den Sieg angestoßen werden!!! ,-)
eindeutig zweideutig!
Nein... echt jetzt? Na gut, dass Du das sagst... ,-) ,-)
AdlerEve schrieb:Uffstieg2005 schrieb:
Genau... er freut sich viel mehr, wenn er nen lustigen Abend mit seinen Jungs hat, nach dem Auswärtssieg nach Hause kommt und von seiner Frau im Schlafzimmer in Empfang genommen wird... mit natürlich so wenig wie möglich an... ,-)
Nischt zu vergässän, die Bier, das so schön prickält in die Bauchnabääl
Bier im Schlafzimmer??? Wie unromantisch... Da hätte ich aber mehr Stil von Dir erwartet, Eve... ,-) ,-) ,-)
Kerzenschein... Wein... und dann kann auf den Sieg angestoßen werden!!! ,-)
Hunnybunny schrieb:
Fahr nicht hin... am Ende sagt er noch du rennst ihm nach und nervst! VORSICHT!
Aber vergiss nicht - er tut dir weh... wenn du ihn dann belohnst mit Liebesbeweisen kann er ja alles mit dir machen!
Videowürfel ist OK!
Oder warte zu Hause auf ihn und mache es gemütlich.
(Stell n Bier kalt ... )
Genau... er freut sich viel mehr, wenn er nen lustigen Abend mit seinen Jungs hat, nach dem Auswärtssieg nach Hause kommt und von seiner Frau im Schlafzimmer in Empfang genommen wird... mit natürlich so wenig wie möglich an... ,-)
So langsam aber sicher sollten wir die Männer doch durchschaut haben. So schwer ist das doch nicht...
Hm... also bei Dreifachbelastung hab ich zuerst an was ganz anderes gedacht... ,-) ,-) ,-)
Ich klinke mich dann mal lieber wieder aus, bevor es hier noch unanständig wird...
Ich klinke mich dann mal lieber wieder aus, bevor es hier noch unanständig wird...
teezwetschge schrieb:Uffstieg2005 schrieb:
..., dass mein Vermieter Verständnis aufbringt, damit wir nach Mainz ziehen können...
Sorry für meinen unqualifizierten Beitrag, aber bist du dir da sicher?! ,-)
Uuuuuuund ob!!!
Mainz an sich ist ja eine herrliche Stadt. Außerdem kann ich dann ab nächstem Jahr immer singen "Wir singen Mainzer, Mainzer, 2. Liga, oh ist das schön, euch nie mehr zu sehn"
Also wenn ich mal am GD nicht auftauchen sollte, habe ich es nicht bis zum Bahnhof geschafft...
HeinzGründel schrieb:
Bei einem gegenseitigen Verzcht auf Kündigungsrecht kommst du aus der Nummer nicht raus. Hat der BGH kürzlich erst bestätigt.
Das hat im übrigen weder etwas mit der befristeten Verträgen noch mit der 3 Monatsfrist zu tun.
Mein Rat . Versuche dich mt deinem Vermiter zu einigen. Kaufmännisch sinnvolle Lösungen werden gemeinhin akzeptiert. Rechtlich bist Du chancenlos.
Und so schnell kann eine Seifenblase zerplatzen...
Vielen Dank für die Info.
Dann kann ich wohl nur noch hoffen und beten, dass mein Vermieter Verständnis aufbringt, damit wir nach Mainz ziehen können...
Rheinadler schrieb:
Okay, kann sein, dass Du da so einfach nicht rauskommst.
Ich habe aber mal gehört, dass Du Nachmieter suchen könntest. Dein Vermieter darf nur zwei ablehnen, wenn er den dritten auch ablehnt, könnte er nicht mehr auf der Kündigungsfrist beharren.
Vielleicht kann das einer der Experten bestätigen bzw. verneinen.
Hey, das klingt doch schon mal super! Vielen lieben Dank!
Falsches Forum, aber sucht nicht jemand eine gemütliche 2-Zimmer-Wohnung mit 50 qm im Dornbusch mit Einbauküche, Balkon und Badewanne???
Heimscheisser schrieb:
Ich hatte Deine Ausführungen eben nicht gründlich genug gelesen. Sorry!
Das, was ich gerade gepostet habe, ist richtig. Entscheidend ist bei Dir aber wohl die Frage der Zulässigkeit von Klauseln, die das Kündigungsrecht befristet ausschließen. Dies ist seit Einfühung des neuen Schuldrechts umstritten und meiner Meinung nach nicht zulässig. Der BGH führt dazu aber folgendes aus:
http://www.mkvdp.de/en/news/bgh-vertraglicher-ausschluss-des-gesetzlichen-kuendigungsrechts-bei-wohnraummiete-ist-zulaessig-.html
Vielen lieben Dank für Deine Bemühungen Mathias!
Kann ich Dich nicht einfach als meinen Anwalt engagieren??? Ich bin sicher, Du holst mich da wieder raus...
"Kündigungsausschluss
Schon bald nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts diskutierten Mietejuristen die Frage, ob es zulässig ist, für einen bestimmten Zeitraum die Kündigung des Mietverhältnisses auszuschließen. Dies kann entweder durch einen Zeitmietvertrag (nur noch eingeschränkt zulässig) oder durch einen befristeten Kündigungsverzicht geschehen. Zu den Grenzen solcher Kündigungsbeschränkungen hat sich der BGH in mehreren Urteilen geäußert:
- Individualvertraglich vereinbarter einseitiger Kündigungsverzicht: wirksam (VIII ZR 81/03, Urteil vom 22.12.2003)
- formularvertraglicher beiderseitiger Kündigungsausschluss: wirksam, sofern nicht für mehr als 4 Jahre (Urteil vom 30.6.2004 - VIII ZR 379/03; Urteil vom 6.4.2005 - VIII ZR 27/04); wenn für mehr als 4 Jahre: Kündigungsausschluss insgesamt unwirksam"
Ich verzweifle... irgendeinen Ausweg muss es doch geben!!!
Schon bald nach Inkrafttreten des neuen Mietrechts diskutierten Mietejuristen die Frage, ob es zulässig ist, für einen bestimmten Zeitraum die Kündigung des Mietverhältnisses auszuschließen. Dies kann entweder durch einen Zeitmietvertrag (nur noch eingeschränkt zulässig) oder durch einen befristeten Kündigungsverzicht geschehen. Zu den Grenzen solcher Kündigungsbeschränkungen hat sich der BGH in mehreren Urteilen geäußert:
- Individualvertraglich vereinbarter einseitiger Kündigungsverzicht: wirksam (VIII ZR 81/03, Urteil vom 22.12.2003)
- formularvertraglicher beiderseitiger Kündigungsausschluss: wirksam, sofern nicht für mehr als 4 Jahre (Urteil vom 30.6.2004 - VIII ZR 379/03; Urteil vom 6.4.2005 - VIII ZR 27/04); wenn für mehr als 4 Jahre: Kündigungsausschluss insgesamt unwirksam"
Ich verzweifle... irgendeinen Ausweg muss es doch geben!!!
http://www.mieturteile.de/Mietrecht/Top_Themen/Kundigungsausschluss/kundigungsausschluss.html
Also kann ich erst nach 2 Jahren kündigen...
Aber es muss doch irgendwelche Ausnahmen geben können, oder???
Also kann ich erst nach 2 Jahren kündigen...
Aber es muss doch irgendwelche Ausnahmen geben können, oder???
Luzbert schrieb:
Ich hatte bezüglich Mietverträgen schon so ziemlich mit jedem Problem zu kämpfen
Bei meinen letzten Recherchen bin ich auf etwas gestoßen was Dir bei Deinem Problem weiterhelfen dürfte!
Und zwar ist es seit zwei oder drei Jahren nicht mehr Rechtens, zeitlich befristetet Mietverträge abzuschließen die sich nach Ablauf der Frist automatisch verlängern.
Entweder hat man einen Zeitmietvertrag der definitiv nach x Jahren abläuft, oder der Mietvertrag gilt als unbefristet und unterliegt damit der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Quellen kann ich Dir keine nennen, werde aber später nochmal danach suchen!
Vielen lieben Dank, aber ich hatte mich sowohl vor Vertragsabschluss erkundigt und auch jetzt noch mal recherchiert, ob das wirklich erlaubt ist. Leider ja! Das Kündigungsrecht kann tatsächlich für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden. Jedoch finde ich leider nix, wie ich da wieder rauskomme. Zur Not muss ich halt einfach auf die Tränendrüse drücken und mir was einfallen lassen...
Schobberobber72 schrieb:
Moin
Ich glaube, die gleiche Frage wurde kürzlich schonmal gestellt und wenn ich mich recht entsinne, ist so eine Klausel generell nicht bindend! Schau mal über die Suchfunktion, da müsstest Du evtl. was finden!
Bis morsche!?
Moin moin Meister Schobbe
gefunden hab ich über die Suchfunktion leider nix. Hab vorher natürlich schon gesucht, um das Forum nicht mit meinem Anliegen zuzuspamen...
Aber trotzdem danke für Deine Antwort.
Ei sischer sieht man sich morgen!!!
Ich hätte da ein kleines Problemsche und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, der sich im Mietrecht auskennt oder schon mal mit dem gleichen Problem konfrontiert wurde:
Beim Abschließen eines Mietvertrages ist es ja erlaubt, das Kündigungsrecht für einen gewissen Zeitraum auszuschließen – in meinem Falle für zwei Jahre. Ich könnte also frühestens in 21 Monaten kündigen.
Jetzt würde ich aber doch ganz gern schon Anfang nächsten Jahres ausziehen aus Gründen, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar waren.
Sollte ich mich mit meinem Vermieter einigen können, wäre das ja alles gar kein Problem.
Aber bevor ich an ihn herantrete, wollte ich mich lieber erst einmal erkundigen, inwieweit ich trotzdem aus dem Vertrag herauskommen könnte.
Könnte ich meinem Vermieter denn einfach einen neuen Nachmieter präsentieren oder könnte er das verweigern und auf Einhaltung der Mietdauer von 2 Jahren bestehen?
Gäbe es irgendeine andere Möglichkeit, das Mietverhältnis trotz des Kündigungsausschlusses bereits eher zu beenden?
Ich wäre für jeden Tipp, der mir - diesbezüglich - irgendwie weiterhelfen könnte, unendlich dankbar!
Beim Abschließen eines Mietvertrages ist es ja erlaubt, das Kündigungsrecht für einen gewissen Zeitraum auszuschließen – in meinem Falle für zwei Jahre. Ich könnte also frühestens in 21 Monaten kündigen.
Jetzt würde ich aber doch ganz gern schon Anfang nächsten Jahres ausziehen aus Gründen, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar waren.
Sollte ich mich mit meinem Vermieter einigen können, wäre das ja alles gar kein Problem.
Aber bevor ich an ihn herantrete, wollte ich mich lieber erst einmal erkundigen, inwieweit ich trotzdem aus dem Vertrag herauskommen könnte.
Könnte ich meinem Vermieter denn einfach einen neuen Nachmieter präsentieren oder könnte er das verweigern und auf Einhaltung der Mietdauer von 2 Jahren bestehen?
Gäbe es irgendeine andere Möglichkeit, das Mietverhältnis trotz des Kündigungsausschlusses bereits eher zu beenden?
Ich wäre für jeden Tipp, der mir - diesbezüglich - irgendwie weiterhelfen könnte, unendlich dankbar!
Und worüber freuen sich Männer so zu Weihnachten?
Neeeeein, er ist kein Eintracht-Fan... noch nicht...
Neeeeein, er ist kein Eintracht-Fan... noch nicht...
Och, das wechselt bei mir immer von Spiel zu Spiel - je nachdem, wär am besten spielt.... wie auch bei den Mannschaften!
Scheiß Erfolgsfan
Spatz beiseite:
Dominik "gDS" Stroh-Engel ,-)
Oka Nikolov schalalalala...
Albert Streit
Scheiß Erfolgsfan
Spatz beiseite:
Dominik "gDS" Stroh-Engel ,-)
Oka Nikolov schalalalala...
Albert Streit
Jetzt gerade??? Vom Stadion...
Geboren in Sömmerda, aufgewachsen in Greußen und studiert in Ilmenau... durch und durch Thüringerin
...bzw wie Zolo heute so nett am Gleisdreieck gesagt hat: Ossipack ,-)
Hab Dich auch lieb!!! ,-)
Geboren in Sömmerda, aufgewachsen in Greußen und studiert in Ilmenau... durch und durch Thüringerin
...bzw wie Zolo heute so nett am Gleisdreieck gesagt hat: Ossipack ,-)
Hab Dich auch lieb!!! ,-)
*schmelz*
Du kannst die von mir und meinem Schatzi haben... wir können uns auch anderweitig beschäftigen... ,-) ,-) ,-)
PS: Vergiss es!!!