In den Bussen, in denen ich mitgefahren bin, hätte ich die Leute vor Dummheit bewahrt und nicht einen tatfördernden Beitrag geleistet.
wie schobbe schon schrieb, hättest du dir damit auch ein sv einfangen können. außerdem ist das nicht immer durchführbar, wobei das modell des "streetworkers", eine arbeit, wie sie z.b. stephan vom fanprojekt oder gabi von den geiselgangstern durchführen, meines erachtens ausbaufähig. es ist aufgabe der fußballkonzerne, soziale verantwortung zu tragen und sich nicht davor zu drücken. wenn man problemfälle in der fanszene hat, kann man sie innerhalb dieser erreichen. wenn sie da raus fallen, sind sie immer noch problemfälle, bloß ist "moderne fußball konzern" dafür dann nicht mehr verantwortlich. die konsequenz im osten z.b. ist die, dass der ein oder andere halt von den rechten gefangen wird...
ich will damit nicht sagen, dass jeder dann zum nazi mutiert - bloß die problematik verlagert sich außerhalb des fußballs. sie wird aber nicht gelöst. und da brauchen die ags mehr soziale kompetenz und gesellschaftliche verantwortung - leider kümmern sich diese in der regel mehr um werthaltigkeit, logen und sponsoren.
unabhängig davon:
es gab wohl leute, die auf der hinfahrt schalke im bus waren, nicht aber bei der rückfahrt. dennoch sv.
selbst bei einstellung des ermittlungsverfahrens, obliegt es dem aussprechenden verein, ob der das sv zurücknimmt. denkbarer fall: du hast nix gemacht, verfahren wird eingestellt, der verein (z.b köln) sagt nach rücksprache mit den skb: nö, sv bleibt. ergebnis: du bist unschuldig, darfst in köln kein fußball gucken - und auch nicht in ffm oder berlin.
info:
zusätzlich werden die leute, gegen die ermittelt wird (und damit automatisch schon sv bekommen) nach urteil wie jeder andere auch noch bestraft.
Die juristische Unterstützung greift sehr wohl. Werden die Ermittlungsverfahren eingestellt dann gibt es einen Anspruch auf Löschung der SV.
Nicht ganz. Zum einen muss die Einstellung, laut Richtlinien, mit bestimmten Paragraphen erfolgen, zum anderen ist es aktuell so, dass man sich noch weigert, SVs aufzuheben, welche eben mit jenem Paragraphen eingestellt wurden, weil es wohl irgendwo ein anderslautendes Urteil gab.
Allgemein: Das was Bruchhagen sagt, ist schön und gut. Aber ich weiß nichts von irgendeiner Forderung an irgendjemand, sich zu stellen, o.ä.
Auch dürfte eine grobe Differenzierung im Fall Schalke nicht sonderlich schwer fallen- die Leute, die von der Polizei IM Bus kontrolliert wurden, könnte man ja erstmal von jenen trennen, die DRAUßEN aufgegriffen wurden. Dazu muss aber keiner von uns die Petze spielen. Das weiß die Polizei sicherlich. Sollte sie zumindest.
Es geht allerdings mitnichten nur um die Schalke-Verbote, sondern auch um die aus Köln, wo keine Straftaten verübt wurden, bis auf kleinere Sachbeschädigungen, wie sogar die Polizei zugibt, und selbst die kleineren Sachbeschädigungen niemandem nachgewiesen werden können.
Da hier nach der Rechtslage beim Hausrecht gefragt wurde: Das absolute Hausrecht, wie es oben mit dem Beispiel "Schuhe ausziehen" geschildert wurde, gilt nur für die Privatwohnung, denn nur diese ist in Art. 13 GG absolut geschützt. Hier brauche ich nicht einmal eine Begründung, bzw. meine Begründung kann auch diskriminierend sein, z.B. keine Rothaarigen in die Wohnung zu lassen. Schon anders ist dies beim Hausrecht des Gewerbetreibenden, der einen Raum typischerweise zur allgemeinen Nutzung stellt, wie etwa ein Kaufhaus oder eine Gaststätte. Hier gilt u.a. das Diskrimierungsverbot, es wäre rechtswidrig, z.B. generell Ausländenr das Betreten zu verweigern. Noch weniger Schutz durch das Hausrecht geniessen Räumlichkeiten, die zur allgemeinen öffentlichen Nutzung bestimmt sind, etwa Bahnhöfe und Flughäfen. Hier kann zwar mit Hilfe des Hausrechts eine widerrechtliche Nutzung verhindert werden, also etwa ein Demonstrant an die frische Luft gesetzt werden. Kommt dieser jedoch am nächsten Tag wieder, um nach Malle zu fliegen, darf ihm das Betreten nicht verweigert werden.
Genau das darf nicht rechtsstaatliche Praxis werden, sonst hätte diese ihren Namen nicht verdient.
Ist es bereits und nennt sich Teilnahme-Lehre: Täterschaft (Allein- oder Mittäter; Nebentäter) und Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung). Steht teils so im StGB.
Damit setzt Du aber die Anwesenheit (im Bus) mit der Teilnahme gleich. Und das ist meiner Meinung nach Interpretation. Dazu bedarf es Fakten.
Aber noch mal eine Frage: Hier wird vom Hausrecht als ausschlaggebend gesprochen. Wie geht das zusammen mit bundesweiten Stadionverboten? Die scheinen doch verhängt zu werden von einer zentralen Instanz, welche das Hausrecht doch gar nicht besitzt, oder?
selbst bei einstellung des ermittlungsverfahrens, obliegt es dem aussprechenden verein, ob der das sv zurücknimmt. denkbarer fall: du hast nix gemacht, verfahren wird eingestellt, der verein (z.b köln) sagt nach rücksprache mit den skb: nö, sv bleibt. ergebnis: du bist unschuldig, darfst in köln kein fußball gucken - und auch nicht in ffm oder berlin.
Genau das sind die Auswüchse, gegen die ich mich auch grundsätzlich vehement verwahre.
Es kann nicht angehen, daß man aus jugendlicher Unvernunft heraus, die es ja geben soll, gepaart mit ein wenig Cola mit Schuß und Gruppendynamik, auch bei geringer Schuld für 5 Jahre Persona non grata ist und vor einem Stadion den Adler machen muß, wenn man dennoch auftaucht, oder wie in den Fällen Mainz und Hannover, "Stadtverbot" erteilt bekommt.
Träfe es einen 16jährigen, dürfte er bis 21 keinen Fußball mehr im Stadion sehen. Das ist zu kraß. Im extremen Wiederholungsfalle lasse ich es mir noch gefallen, aber dann frage ich mich auch, ob es fünf Jahre sein müssen.
nein, es gibt keine zentrale instanz. ein sv wird vom gastgebenden verein ausgesprochen, welches auf grund der lizenzierungsbedingungen der vereine bundesweit greift.
nein, es gibt keine zentrale instanz. ein sv wird vom gastgebenden verein ausgesprochen, welches auf grund der lizenzierungsbedingungen der vereine bundesweit greift.
Danke für die Antwort. Aber das widerstrebt doch dem Sinn des Hausrechts!?
nein, es gibt keine zentrale instanz. ein sv wird vom gastgebenden verein ausgesprochen, welches auf grund der lizenzierungsbedingungen der vereine bundesweit greift.
Danke für die Antwort. Aber das widerstrebt doch dem Sinn des Hausrechts!?
Nein, die anderen "Hausrechtsinhaber" haben sich darauf verständigt, dass sie die Folgen des "Hausrechts" der anderen einfach auch mit anerkennen. Nicht ganz freiwillig, sondern auf Druck der Dachorganisation der "Hausrechtsinhaber", der DFL.
ChaBum! schrieb: Aber noch mal eine Frage: Hier wird vom Hausrecht als ausschlaggebend gesprochen. Wie geht das zusammen mit bundesweiten Stadionverboten? Die scheinen doch verhängt zu werden von einer zentralen Instanz, welche das Hausrecht doch gar nicht besitzt, oder?
Die Vereine sind laut Richtlinien der DFL verpflichtet, sich gegenseitig zur Ausübung des Hausrechts zu berechtigen und ein von einem Verein ausgesprochenes bundesweites SV zu beachten.
Ich verstehe schon, dass das Vereinbarungen sind, die aufgrund von Richtlinien der DFL von allen Vereinen unterschrieben wurden. Nur kann so etwas trotzdem rechtswidrig sein. Ich hinterfrage das grundsätzlich.
Frankfurt. Eigentlich hatte man das große Transparent auf der Westtribüne beim Spiel gegen Nürnberg nicht übersehen können. Doch Heribert Bruchhagen versichert, dass er es nicht registriert habe. Eintracht-Vorstand und Polizei waren darauf scharf kritisiert worden. Inzwischen nimmt der Eintracht-Chef an, dass eine Gruppe von Anhängern, die mit Stadionverboten belegt sind, diese Aktion initiierten.
Auslöser war auch eine Aktion in Gelsenkirchen. Dort hatte eine Gruppe von Eintracht-Fans eine Schalker Fan-Kneipe demoliert. 12 bis 15 Gewalttäter sind es selbst laut Polizeibericht nur gewesen, aber etwa 40, die gesamte Besatzung des Fan-Busses, erhielten danach Stadionverbote. Ein Zeichen, dass hier viel Willkür im Spiel ist. Bruchhagen war gebeten worden, diese Ungerechtigkeiten anzugehen. Er wiederum forderte, dass die unschuldigen Schalke-Fahrer die Täter namentlich benennen. Was von Fanseite wiederum als Denunziation abgelehnt wurde. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hat Bruchhagen auch bei den „Ultras“ einen schlechten Ruf. Den er jedoch laut Vereinspräsident Peter Fischer, der den Fans von allen Offiziellen am Nächsten steht, nicht verdient hat: „Er setzt sich mehr für die Fans ein als er müsste, hängt es aber nicht an die große Glocke.“ Gestern sprach sich Bruchhagen gegen fünfjährige Stadionverbote aus: „Das ist unverhältnismäßig lang.“
Trotzdem ist das Tischtuch stark angeschnitten. Weshalb seit drei Wochen Heiko Beeck im Vorstand für die Fans zuständig ist. (kv)
es wäre damit zu vergleichen, dass wenn man sich in einer kneipe daneben benimmt, rausfliegt und ein kneipenverbot bekommt (für diese kneipe)- dass man dann in keine kneipe in deustchland mehr reingehen darf, da das verbot bundesweit zählt. was kann also eine kneipe in bochum dafür, wenn du in einer aus wiesbaden rausfliegst und ein verbot bekommst?!
drughi schrieb: es wäre damit zu vergleichen, dass wenn man sich in einer kneipe daneben benimmt, rausfliegt und ein kneipenverbot bekommt (für diese kneipe)- dass man dann in keine kneipe in deustchland mehr reingehen darf, da das verbot bundesweit zählt. was kann also eine kneipe in bochum dafür, wenn du in einer aus wiesbaden rausfliegst und ein verbot bekommst?!
schon etwas sehr überzogen wie ich finde !
Mag sein. Doch hinkt der Vergleich insofern, als daß man bewußt nach Schalke gefahren ist, um dort mal nach dem rechten zu sehen.
Mag sein. Doch hinkt der Vergleich insofern, als daß man bewußt nach Schalke gefahren ist, um dort mal nach dem rechten zu sehen.
Dadurch, dass man es immer wieder wiederholt, wird Unsinn auch nicht sinniger.
Und ich stelle mal die Vermutung in den Raum, dass nicht jedes Stadionverbot, was irgendein Anhänger irgendeines Vereins jemals erhalten hat, mit dem Schalke-Vorfall zu tun hat. Gewagte These, ich weiß.
Ich denke, dass diese Banneraktionen eine nicht sehr große Wirkung haben. Die Kurve muss eine Halbzeit leer bleiben. Auch wenn viele von den Ultras sagen, dass dies nicht funktioniert weil es manchens cheiss egal ist. Ich denke, dass sie viele aus der West solidarisieren würden. Un wenn nur 500 in der Kurve stehen anstatt 7500 dann macht das schon ein unterschied vor allem weil das dann die Leute sind, die sonst eh nicht das maul auf kriegen. Ich selber habe keine Probleme von wegen SV oder so! Nur so kann es nicht weiter gehen!
Die typische Juristen-Antwort: "Jein" oder "Es kommt darauf an".
Das ist der Kern.
wie schobbe schon schrieb, hättest du dir damit auch ein sv einfangen können. außerdem ist das nicht immer durchführbar, wobei das modell des "streetworkers", eine arbeit, wie sie z.b. stephan vom fanprojekt oder gabi von den geiselgangstern durchführen, meines erachtens ausbaufähig. es ist aufgabe der fußballkonzerne, soziale verantwortung zu tragen und sich nicht davor zu drücken. wenn man problemfälle in der fanszene hat, kann man sie innerhalb dieser erreichen. wenn sie da raus fallen, sind sie immer noch problemfälle, bloß ist "moderne fußball konzern" dafür dann nicht mehr verantwortlich. die konsequenz im osten z.b. ist die, dass der ein oder andere halt von den rechten gefangen wird...
ich will damit nicht sagen, dass jeder dann zum nazi mutiert - bloß die problematik verlagert sich außerhalb des fußballs. sie wird aber nicht gelöst. und da brauchen die ags mehr soziale kompetenz und gesellschaftliche verantwortung - leider kümmern sich diese in der regel mehr um werthaltigkeit, logen und sponsoren.
unabhängig davon:
es gab wohl leute, die auf der hinfahrt schalke im bus waren, nicht aber bei der rückfahrt. dennoch sv.
selbst bei einstellung des ermittlungsverfahrens, obliegt es dem aussprechenden verein, ob der das sv zurücknimmt. denkbarer fall: du hast nix gemacht, verfahren wird eingestellt, der verein (z.b köln) sagt nach rücksprache mit den skb: nö, sv bleibt. ergebnis: du bist unschuldig, darfst in köln kein fußball gucken - und auch nicht in ffm oder berlin.
info:
zusätzlich werden die leute, gegen die ermittelt wird (und damit automatisch schon sv bekommen) nach urteil wie jeder andere auch noch bestraft.
Nicht ganz.
Zum einen muss die Einstellung, laut Richtlinien, mit bestimmten Paragraphen erfolgen, zum anderen ist es aktuell so, dass man sich noch weigert, SVs aufzuheben, welche eben mit jenem Paragraphen eingestellt wurden, weil es wohl irgendwo ein anderslautendes Urteil gab.
Allgemein:
Das was Bruchhagen sagt, ist schön und gut. Aber ich weiß nichts von irgendeiner Forderung an irgendjemand, sich zu stellen, o.ä.
Auch dürfte eine grobe Differenzierung im Fall Schalke nicht sonderlich schwer fallen- die Leute, die von der Polizei IM Bus kontrolliert wurden, könnte man ja erstmal von jenen trennen, die DRAUßEN aufgegriffen wurden. Dazu muss aber keiner von uns die Petze spielen. Das weiß die Polizei sicherlich. Sollte sie zumindest.
Es geht allerdings mitnichten nur um die Schalke-Verbote, sondern auch um die aus Köln, wo keine Straftaten verübt wurden, bis auf kleinere Sachbeschädigungen, wie sogar die Polizei zugibt, und selbst die kleineren Sachbeschädigungen niemandem nachgewiesen werden können.
Damit setzt Du aber die Anwesenheit (im Bus) mit der Teilnahme gleich. Und das ist meiner Meinung nach Interpretation. Dazu bedarf es Fakten.
Aber noch mal eine Frage: Hier wird vom Hausrecht als ausschlaggebend gesprochen. Wie geht das zusammen mit bundesweiten Stadionverboten? Die scheinen doch verhängt zu werden von einer zentralen Instanz, welche das Hausrecht doch gar nicht besitzt, oder?
Genau das sind die Auswüchse, gegen die ich mich auch grundsätzlich vehement verwahre.
Es kann nicht angehen, daß man aus jugendlicher Unvernunft heraus, die es ja geben soll, gepaart mit ein wenig Cola mit Schuß und Gruppendynamik, auch bei geringer Schuld für 5 Jahre Persona non grata ist und vor einem Stadion den Adler machen muß, wenn man dennoch auftaucht, oder wie in den Fällen Mainz und Hannover, "Stadtverbot" erteilt bekommt.
Träfe es einen 16jährigen, dürfte er bis 21 keinen Fußball mehr im Stadion sehen. Das ist zu kraß. Im extremen Wiederholungsfalle lasse ich es mir noch gefallen, aber dann frage ich mich auch, ob es fünf Jahre sein müssen.
nein, es gibt keine zentrale instanz. ein sv wird vom gastgebenden verein ausgesprochen, welches auf grund der lizenzierungsbedingungen der vereine bundesweit greift.
Danke für die Antwort. Aber das widerstrebt doch dem Sinn des Hausrechts!?
Nein, die anderen "Hausrechtsinhaber" haben sich darauf verständigt, dass sie die Folgen des "Hausrechts" der anderen einfach auch mit anerkennen. Nicht ganz freiwillig, sondern auf Druck der Dachorganisation der "Hausrechtsinhaber", der DFL.
Die Vereine sind laut Richtlinien der DFL verpflichtet, sich gegenseitig zur Ausübung des Hausrechts zu berechtigen und ein von einem Verein ausgesprochenes bundesweites SV zu beachten.
Donnerstag, 26.10., 20 Uhr rheinmaintv: eintrachtfans.TV
http://www.eintrachtfans.de/themen.html
Dienstag, 31.10., 19 Uhr Radio X: Fanomania
Unverhältnismäßige Stadionverbote
Frankfurt. Eigentlich hatte man das große Transparent auf der Westtribüne beim Spiel gegen Nürnberg nicht übersehen können. Doch Heribert Bruchhagen versichert, dass er es nicht registriert habe. Eintracht-Vorstand und Polizei waren darauf scharf kritisiert worden. Inzwischen nimmt der Eintracht-Chef an, dass eine Gruppe von Anhängern, die mit Stadionverboten belegt sind, diese Aktion initiierten.
Auslöser war auch eine Aktion in Gelsenkirchen. Dort hatte eine Gruppe von Eintracht-Fans eine Schalker Fan-Kneipe demoliert. 12 bis 15 Gewalttäter sind es selbst laut Polizeibericht nur gewesen, aber etwa 40, die gesamte Besatzung des Fan-Busses, erhielten danach Stadionverbote. Ein Zeichen, dass hier viel Willkür im Spiel ist. Bruchhagen war gebeten worden, diese Ungerechtigkeiten anzugehen. Er wiederum forderte, dass die unschuldigen Schalke-Fahrer die Täter namentlich benennen. Was von Fanseite wiederum als Denunziation abgelehnt wurde. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hat Bruchhagen auch bei den „Ultras“ einen schlechten Ruf. Den er jedoch laut Vereinspräsident Peter Fischer, der den Fans von allen Offiziellen am Nächsten steht, nicht verdient hat: „Er setzt sich mehr für die Fans ein als er müsste, hängt es aber nicht an die große Glocke.“ Gestern sprach sich Bruchhagen gegen fünfjährige Stadionverbote aus: „Das ist unverhältnismäßig lang.“
Trotzdem ist das Tischtuch stark angeschnitten. Weshalb seit drei Wochen Heiko Beeck im Vorstand für die Fans zuständig ist. (kv)
schon etwas sehr überzogen wie ich finde !
Mag sein. Doch hinkt der Vergleich insofern, als daß man bewußt nach Schalke gefahren ist, um dort mal nach dem rechten zu sehen.
Tatsächlich ? Ist das so?
Oder vermutest du das nur?
Dadurch, dass man es immer wieder wiederholt, wird Unsinn auch nicht sinniger.
Und ich stelle mal die Vermutung in den Raum, dass nicht jedes Stadionverbot, was irgendein Anhänger irgendeines Vereins jemals erhalten hat, mit dem Schalke-Vorfall zu tun hat.
Gewagte These, ich weiß.
GEGEN GLADBACH SOLLTE DIE KURVE LEER BLEIBEN !!!
Und hat sich Heiko Beeck schon der Sache angenommen, wo er doch seit 3 Wochen für die Fans zuständig ist!?