supicha schrieb: Ich würde gerne mal von denen wissen, die im Block und nahe dran stehen, warum man sie nicht einfach am Kragen packen und den Ordnungsdiensten übergeben kann? Alle regen sich auf und wollen sie nicht haben, dennoch gibt es dann noch zahlreiche Applaudierer in den Reihen. Klingt für mich wie ein widerspruch. Ich verstehe es nicht, sie hätten es doch in der Hand. Oder sind das alles 2,50 Meter Hühnen, die keiner anpacken kann? Unbelehrbar sind sie allemal, aber ohne die Hilfe derer, die herumstehen, wird man sie nie bekommen.
Geh mal in eine Angels-Kneipe und versuch da einen raus zu ziehen und guck was passiert
Mal davon abgesehen gibt es immernoch einen Ehrenkodex...
Der Ehrenkodex hat aber für Dich scheinbar nur eine Seite - den anderen zu decken. Dass zu so einem Kodex auf gehört oder gehören sollte, dass man seinem Verein nicht vorsätzlich schaden sollte, ist Dir entweder nicht geläufig oder völlig egal.
Du faselst von Ehrenkodex - lächerlich!
Einfach mal anders gefragt. Verpfeiffst du deinen Kumpel wenn er Mist baut? wenn ja, können sich deine freunde ja glücklich schätzen.
Und nein, ich kenne keinen der Pyro-Zündler persönlich.
Aber jeder der schonmal im Block stande kann die Frage warum da keiner eingreift nicht wirklich ernst meinen.
Wenn mein Kumpel sich strafbar macht, dann komme ich schon ins Überlegen, zumal ich mich dann ggf. mit strafbar mache.
Um das für Mr. Ehrenkodex und Ordnungswidrigkeit mal etwas deutlicher zu machen:
hr-online schrieb: Die Pyro-Vorfälle beim Eintracht-Spiel in Leverkusen haben nach Video-Auswertungen zu insgesamt 17 Strafanzeigen geführt. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am Montag bekannt. Zwölf der Täter wurden demnach bereits identifiziert. Fünf Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz richten sich noch gegen unbekannte Täter.
Ich weiss zwar, dass Du es eh nicht begreifen wirst, aber ich habe mal ein paar Schlüsselwörter für Dich markiert. Geh mal zu einem Erwachsenen und lass es Dir bitte erklären.
Um das für Mr. Ehrenkodex und Ordnungswidrigkeit mal etwas deutlicher zu machen:
hr-online schrieb: Die Pyro-Vorfälle beim Eintracht-Spiel in Leverkusen haben nach Video-Auswertungen zu insgesamt 17 Strafanzeigen geführt. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am Montag bekannt. Zwölf der Täter wurden demnach bereits identifiziert. Fünf Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz richten sich noch gegen unbekannte Täter.
Ich weiss zwar, dass Du es eh nicht begreifen wirst, aber ich habe mal ein paar Schlüsselwörter für Dich markiert. Geh mal zu einem Erwachsenen und lass es Dir bitte erklären.
Wie Strafanzeige?! Zündeln ist doch nur ne Ordnungswidrigkeit...unfair!!!
Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren. Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.
Fehlt da nicht noch der Verstoss gegen irgendwelche Sprengstoffgesetze, weil die DInger meistens nicht aus D-Land kommen und deswegen ohne bestimmtes Siegel blabla ausgestattet sind?! Und das soll nur eine Interessensfrage sein, an der Diskussion habe ich jetzt nicht wirklich viel interesse, zumindest nicht hier...gerne auch per PN, mir egal! Gruß
Bengalo, selbst polnische, fallen nicht unter das deutsche Sprengstoffgesetz, da diese keine explosionsgefährlichen Stoffe wie z. B. Schwarzpulver oder Schwefel enthalten und mit Kaliumnitrat (KNO3) als Sauerstoffzulieferer produziert werden. Vielen Leute wissen das aber nicht richtig, weil sie Kaliumnitrat (KNO3) mit Kaliumchlorat (KCIO3) verwechseln.
Also wie Maxfanatic schon sagte, eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat!
Um das für Mr. Ehrenkodex und Ordnungswidrigkeit mal etwas deutlicher zu machen:
hr-online schrieb: Die Pyro-Vorfälle beim Eintracht-Spiel in Leverkusen haben nach Video-Auswertungen zu insgesamt 17 Strafanzeigen geführt. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am Montag bekannt. Zwölf der Täter wurden demnach bereits identifiziert. Fünf Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz richten sich noch gegen unbekannte Täter.
Ich weiss zwar, dass Du es eh nicht begreifen wirst, aber ich habe mal ein paar Schlüsselwörter für Dich markiert. Geh mal zu einem Erwachsenen und lass es Dir bitte erklären.
Wie Strafanzeige?! Zündeln ist doch nur ne Ordnungswidrigkeit...unfair!!!
Jedenfalls dürfte das Ausfindig-Machen der Täter, die angekündigte Einzelbestrafung von Seiten des Vereins sowie die Banner vorgestern dazu geführt haben, dass ein vollumfängliches Geisterspiel ausbleiben wird.
Aineias schrieb: Nun ja, es kommen auch noch eine ganze Menge andere Straftaten jenseits des Sprengstoffgesetzes in Betracht, wenn die Dinger geworfen werden ...
Es kommt im Prinzip erstmal jeder dafür in Betracht. Es wird erstmal auf alles, was möglich ist angezeigt, weil es ja ein ausländisches Produkt gewesen sein könnte. Kann man dem Täter dies dann nicht nachweisen, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit.
SGE_Werner schrieb: Jedenfalls dürfte das Ausfindig-Machen der Täter, die angekündigte Einzelbestrafung von Seiten des Vereins sowie die Banner vorgestern dazu geführt haben, dass ein vollumfängliches Geisterspiel ausbleiben wird.
Aineias schrieb: Nun ja, es kommen auch noch eine ganze Menge andere Straftaten jenseits des Sprengstoffgesetzes in Betracht, wenn die Dinger geworfen werden ...
Es kommt im Prinzip erstmal jeder dafür in Betracht. Es wird erstmal auf alles, was möglich ist angezeigt, weil es ja ein ausländisches Produkt gewesen sein könnte. Kann man dem Täter dies dann nicht nachweisen, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Leuchtspur auf jeden Fall eine Straftat. Und wenn Bengalos geworfen werden, könnte man daraus eine versuchte (schwere?) Körperverletzung konstruieren. Wobei ich hier das Wort konstruieren schon bewusst gewählt haben.
Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren. Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.
Fehlt da nicht noch der Verstoss gegen irgendwelche Sprengstoffgesetze, weil die DInger meistens nicht aus D-Land kommen und deswegen ohne bestimmtes Siegel blabla ausgestattet sind?! Und das soll nur eine Interessensfrage sein, an der Diskussion habe ich jetzt nicht wirklich viel interesse, zumindest nicht hier...gerne auch per PN, mir egal! Gruß
Bengalo, selbst polnische, fallen nicht unter das deutsche Sprengstoffgesetz, da diese keine explosionsgefährlichen Stoffe wie z. B. Schwarzpulver oder Schwefel enthalten und mit Kaliumnitrat (KNO3) als Sauerstoffzulieferer produziert werden. Vielen Leute wissen das aber nicht richtig, weil sie Kaliumnitrat (KNO3) mit Kaliumchlorat (KCIO3) verwechseln.
Also wie Maxfanatic schon sagte, eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat!
Woher nimmst du diese Info?
Ich kenne nur folgende Regelung: Wenn keine BAM-Zulassung gegeben ist, darf das Zeug in Deutschland nicht abgebrannt werden - ohne Ausnahme bzw. Einschränkungen bzgl. der Inhaltsstoffe. Wenn doch, ist das ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, welches Verfahren zur Zulassung, Lagerung , Vertreiben und Überlassen, Fachkunde sowie Prüfungsverfahren für alle Sprengstoffe - dazu zählen auch alle Klassen der Feuerwerkskörper - regelt. Damit unterliegt diesem Gesetz auch der Einsatz von Pyrotechnik und somit auch der von Bengalos (Feuerwerksklasse T1).
Und Verstöße gegen dieses Gesetz führen zur Strafanzeige (§ 40 SprenG), so gesehen und geschehen bei der Vierschanzen-Tournee, bei Hertha vs. DD (da gabs sogar ne Bewährungsstrafe, weil der Richter von versuchter gefährlicher Körperverletzung ausgegangen ist) und jetzt wieder im Umgang mit unseren Zündlern.
Wenn die BAM-Bengalos abgebrannt haben, ist eine Ordnungswidrigkeit - aber nicht wegen des Abbrennens von bestimmten Inhaltsstoffen an sich, sondern weils innerhalb des Stadions verboten ist.
Aineias schrieb: Nun ja, es kommen auch noch eine ganze Menge andere Straftaten jenseits des Sprengstoffgesetzes in Betracht, wenn die Dinger geworfen werden ...
Es kommt im Prinzip erstmal jeder dafür in Betracht. Es wird erstmal auf alles, was möglich ist angezeigt, weil es ja ein ausländisches Produkt gewesen sein könnte. Kann man dem Täter dies dann nicht nachweisen, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Leuchtspur auf jeden Fall eine Straftat. Und wenn Bengalos geworfen werden, könnte man daraus eine versuchte (schwere?) Körperverletzung konstruieren. Wobei ich hier das Wort konstruieren schon bewusst gewählt haben.
Ja, genau das sage ich. Der "einfache Bengalozünder" begeht eventuell nur eine Ordnungswidrigkeit. Bei Leuchtspuren sieht das anders aus. Ich bezweifle aber, dass jemand wegen Leuchtspurgeschossen identifiziert wird. Ist imho nur sehr sehr schwer möglich.
Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren. Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.
Fehlt da nicht noch der Verstoss gegen irgendwelche Sprengstoffgesetze, weil die DInger meistens nicht aus D-Land kommen und deswegen ohne bestimmtes Siegel blabla ausgestattet sind?! Und das soll nur eine Interessensfrage sein, an der Diskussion habe ich jetzt nicht wirklich viel interesse, zumindest nicht hier...gerne auch per PN, mir egal! Gruß
Bengalo, selbst polnische, fallen nicht unter das deutsche Sprengstoffgesetz, da diese keine explosionsgefährlichen Stoffe wie z. B. Schwarzpulver oder Schwefel enthalten und mit Kaliumnitrat (KNO3) als Sauerstoffzulieferer produziert werden. Vielen Leute wissen das aber nicht richtig, weil sie Kaliumnitrat (KNO3) mit Kaliumchlorat (KCIO3) verwechseln.
Also wie Maxfanatic schon sagte, eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat!
Woher nimmst du diese Info?
Ich kenne nur folgende Regelung: Wenn keine BAM-Zulassung gegeben ist, darf das Zeug in Deutschland nicht abgebrannt werden - ohne Ausnahme bzw. Einschränkungen bzgl. der Inhaltsstoffe. Wenn doch, ist das ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, welches Verfahren zur Zulassung, Lagerung , Vertreiben und Überlassen, Fachkunde sowie Prüfungsverfahren für alle Sprengstoffe - dazu zählen auch alle Klassen der Feuerwerkskörper - regelt. Damit unterliegt diesem Gesetz auch der Einsatz von Pyrotechnik und somit auch der von Bengalos (Feuerwerksklasse T1).
Und Verstöße gegen dieses Gesetz führen zur Strafanzeige (§ 40 SprenG), so gesehen und geschehen bei der Vierschanzen-Tournee, bei Hertha vs. DD (da gabs sogar ne Bewährungsstrafe, weil der Richter von versuchter gefährlicher Körperverletzung ausgegangen ist) und jetzt wieder im Umgang mit unseren Zündlern.
Wenn die BAM-Bengalos abgebrannt haben, ist eine Ordnungswidrigkeit - aber nicht wegen des Abbrennens von bestimmten Inhaltsstoffen an sich, sondern weils innerhalb des Stadions verboten ist.
Man konnte erkennen das es Seenotfackeln der Marke Comet waren und somit haben die ein BAM Zeichen und sind in Deutschland legal.
Man könnte die Täter auch einfach vor ein ordentliches Gericht stellen und dann wird er wegen abbrennen von feuerwerks und was da sonst noch ist zu x- Tagessätzen verurteilt.
Das zeigt wieder, das viele nicht wissen, worüber sie reden. Als ob so jemand wegen irgendwelchen anderen Dingen vor der strafrechtlichen Belangung geschützt ist. Natürlich gibt es da ein Verfahren. Aber, so blöd die Wuthansel das hier finden mögen, ein "ordentlich" abgebranntes Bengalo ist nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit. Da kommt dann vll. noch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Vermummungsverbot) dazu, das wars aber auch normalerweise. 50 Jahre Gulag, wie sich einige hier wünschen, ist jedenfalls ned vorgesehen.
Fehlt da nicht noch der Verstoss gegen irgendwelche Sprengstoffgesetze, weil die DInger meistens nicht aus D-Land kommen und deswegen ohne bestimmtes Siegel blabla ausgestattet sind?! Und das soll nur eine Interessensfrage sein, an der Diskussion habe ich jetzt nicht wirklich viel interesse, zumindest nicht hier...gerne auch per PN, mir egal! Gruß
Bengalo, selbst polnische, fallen nicht unter das deutsche Sprengstoffgesetz, da diese keine explosionsgefährlichen Stoffe wie z. B. Schwarzpulver oder Schwefel enthalten und mit Kaliumnitrat (KNO3) als Sauerstoffzulieferer produziert werden. Vielen Leute wissen das aber nicht richtig, weil sie Kaliumnitrat (KNO3) mit Kaliumchlorat (KCIO3) verwechseln.
Also wie Maxfanatic schon sagte, eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat!
Woher nimmst du diese Info?
Ich kenne nur folgende Regelung: Wenn keine BAM-Zulassung gegeben ist, darf das Zeug in Deutschland nicht abgebrannt werden - ohne Ausnahme bzw. Einschränkungen bzgl. der Inhaltsstoffe. Wenn doch, ist das ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, welches Verfahren zur Zulassung, Lagerung , Vertreiben und Überlassen, Fachkunde sowie Prüfungsverfahren für alle Sprengstoffe - dazu zählen auch alle Klassen der Feuerwerkskörper - regelt. Damit unterliegt diesem Gesetz auch der Einsatz von Pyrotechnik und somit auch der von Bengalos (Feuerwerksklasse T1).
Und Verstöße gegen dieses Gesetz führen zur Strafanzeige (§ 40 SprenG), so gesehen und geschehen bei der Vierschanzen-Tournee, bei Hertha vs. DD (da gabs sogar ne Bewährungsstrafe, weil der Richter von versuchter gefährlicher Körperverletzung ausgegangen ist) und jetzt wieder im Umgang mit unseren Zündlern.
Wenn die BAM-Bengalos abgebrannt haben, ist eine Ordnungswidrigkeit - aber nicht wegen des Abbrennens von bestimmten Inhaltsstoffen an sich, sondern weils innerhalb des Stadions verboten ist.
Man konnte erkennen das es Seenotfackeln der Marke Comet waren und somit haben die ein BAM Zeichen und sind in Deutschland legal.
Dann gibt es - Emotionen ausgeschaltet - für das bloße Abfackeln de jure tatsächlich keine Grundlage einer Strafverfolgung. Denke mal, dass hier die Konstruktion vom Herrn Basaltkopp durchaus naheliegend ist (unterstellte versuchte gefährliche Körperverletzung, weil Pyro den Block unkontrolliert verlassen hat), weil Leuchtspur ungleich Bengalo ist, weil hier mal pauschal abgeurteilt wird - es könnte ja einer der pyrotechnischen Gegenstände ohne BAM-Ziffer gewesen sein oder aber eine Mischung aus vorgenanntem...
Wenn mein Kumpel sich strafbar macht, dann komme ich schon ins Überlegen, zumal ich mich dann ggf. mit strafbar mache.
Und was hat das mit dem Thema zu tun?
http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=38120&key=standard_document_41431325
Um das für Mr. Ehrenkodex und Ordnungswidrigkeit mal etwas deutlicher zu machen:
Ich weiss zwar, dass Du es eh nicht begreifen wirst, aber ich habe mal ein paar Schlüsselwörter für Dich markiert. Geh mal zu einem Erwachsenen und lass es Dir bitte erklären.
Wie Strafanzeige?! Zündeln ist doch nur ne Ordnungswidrigkeit...unfair!!!
Bengalo, selbst polnische, fallen nicht unter das deutsche Sprengstoffgesetz, da diese keine explosionsgefährlichen Stoffe wie z. B. Schwarzpulver oder Schwefel enthalten und mit Kaliumnitrat (KNO3) als Sauerstoffzulieferer produziert werden.
Vielen Leute wissen das aber nicht richtig, weil sie Kaliumnitrat (KNO3) mit Kaliumchlorat (KCIO3) verwechseln.
Also wie Maxfanatic schon sagte, eine Ordnungswidrigkeit, jedoch keine Straftat!
Bengalo-Zündler = Ordnungswidrigkeit
Leuchtspur-Zündler = Strafttat
Erklärung siehe meinen letzten Beitrag!
Also Teilausschluss oder Auswärtsblock-Sperre.
Es kommt im Prinzip erstmal jeder dafür in Betracht. Es wird erstmal auf alles, was möglich ist angezeigt, weil es ja ein ausländisches Produkt gewesen sein könnte. Kann man dem Täter dies dann nicht nachweisen, bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit.
Alles andere wäre wirklich eine Farce!
Wenn mich nicht alles täuscht, ist die Leuchtspur auf jeden Fall eine Straftat. Und wenn Bengalos geworfen werden, könnte man daraus eine versuchte (schwere?) Körperverletzung konstruieren. Wobei ich hier das Wort konstruieren schon bewusst gewählt haben.
Woher nimmst du diese Info?
Ich kenne nur folgende Regelung:
Wenn keine BAM-Zulassung gegeben ist, darf das Zeug in Deutschland nicht abgebrannt werden - ohne Ausnahme bzw. Einschränkungen bzgl. der Inhaltsstoffe.
Wenn doch, ist das ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, welches Verfahren zur Zulassung, Lagerung , Vertreiben und Überlassen, Fachkunde sowie Prüfungsverfahren für alle Sprengstoffe - dazu zählen auch alle Klassen der Feuerwerkskörper - regelt. Damit unterliegt diesem Gesetz auch der Einsatz von Pyrotechnik und somit auch der von Bengalos (Feuerwerksklasse T1).
Und Verstöße gegen dieses Gesetz führen zur Strafanzeige (§ 40 SprenG), so gesehen und geschehen bei der Vierschanzen-Tournee, bei Hertha vs. DD (da gabs sogar ne Bewährungsstrafe, weil der Richter von versuchter gefährlicher Körperverletzung ausgegangen ist) und jetzt wieder im Umgang mit unseren Zündlern.
Wenn die BAM-Bengalos abgebrannt haben, ist eine Ordnungswidrigkeit - aber nicht wegen des Abbrennens von bestimmten Inhaltsstoffen an sich, sondern weils innerhalb des Stadions verboten ist.
Ja, genau das sage ich.
Der "einfache Bengalozünder" begeht eventuell nur eine Ordnungswidrigkeit. Bei Leuchtspuren sieht das anders aus. Ich bezweifle aber, dass jemand wegen Leuchtspurgeschossen identifiziert wird. Ist imho nur sehr sehr schwer möglich.
Man konnte erkennen das es Seenotfackeln der Marke Comet waren und somit haben die ein BAM Zeichen und sind in Deutschland legal.
Save Our Soules - hat schon was Tragik-Komisches.
Auf der Titanic hat ja die Bordkapelle auch bis zum Schluß gespielt...
Wie erkennt man sowas?
Das kann man sich ja nun an wenigen Finger abzählen :neutral-face
Aber wer zur Hölle kommt auf die Idee, dass man am 19. Januar gegen 15:45 im Leverkusener Stadion in Seenot war?
Dann gibt es - Emotionen ausgeschaltet - für das bloße Abfackeln de jure tatsächlich keine Grundlage einer Strafverfolgung.
Denke mal, dass hier die Konstruktion vom Herrn Basaltkopp durchaus naheliegend ist (unterstellte versuchte gefährliche Körperverletzung, weil Pyro den Block unkontrolliert verlassen hat), weil Leuchtspur ungleich Bengalo ist, weil hier mal pauschal abgeurteilt wird - es könnte ja einer der pyrotechnischen Gegenstände ohne BAM-Ziffer gewesen sein oder aber eine Mischung aus vorgenanntem...
...mer waas es net, mer mungelts nur