Basaltkopp schrieb: Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?
Gefährliche, nicht schwere Körperverletzung.
Ja, ich vermute, dass die meisten Richter das so sehen würden. Allerdings halte ich die 3 Monate, die der Düsseldorfer Richter verhängt hat für viel zu hoch und soll wohl reines Abschreckungspotential darstellen.
Basaltkopp schrieb: Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?
Theoretisch kann noch Hausfriedensbruch dazu kommen
Basaltkopp schrieb: Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?
Theoretisch kann noch Hausfriedensbruch dazu kommen
Wieso denn das? Liegt ja kein unerlaubtes Betreten vor.
WIe das juristisch übrigens zu bewerten wäre, wenn man das vorne auf dem Zaun macht (wie in LEV teilweise geschehen), wo ja der Abstand wohl gewahrt wäre, ist dann auch noch ne andere Sache.
Ich vermute, dass beim Abbrennen in einem (über)füllten Stehblock wohl die meisten Gerichte auf eine gefährliche Körperverletzung entscheiden würden.
Soweit es um in der Hand gehaltene Bengalos geht, halte ich eine solche Unterstellung schon aufgrund der bisher glücklicherweise seltenen Vorfälle mit Personenschaden für Lebensfremd. Die Herrschaften werden vielmehr regelmäßig darauf vertrauen, dass schon alles gut gehen wird. Wir bewegen uns daher m.E. im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit.
Soll Deine Einschätzung, dass Gerichte so entscheiden könnten nicht in Abrede stellen, halte eine solche Sichtweise lediglich für falsch.
Basaltkopp schrieb: Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?
Theoretisch kann noch Hausfriedensbruch dazu kommen
Wieso denn das? Liegt ja kein unerlaubtes Betreten vor.
WIe das juristisch übrigens zu bewerten wäre, wenn man das vorne auf dem Zaun macht (wie in LEV teilweise geschehen), wo ja der Abstand wohl gewahrt wäre, ist dann auch noch ne andere Sache.
Kann ein Verstoß gegen die Hausordnung nicht auch als solcher gewertet werden?
Basaltkopp schrieb: Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?
Theoretisch kann noch Hausfriedensbruch dazu kommen
Hausfriedensbruch dürfte eigentlich nur sein wenn die Personen vom Ordnungsdienst des Stadions verwiesen werden und diese dem nicht nachkommen.
Wenn überhaupt könnte man dies als Landfriedensbruch ansehen.
Basaltkopp schrieb: Also würde in diesem Fall in jedem Fall eine Straftat vorliegen, egal ob mit oder ohne BAM. Zwar nicht der Verstoß gegen das Sprenstoffgesetz, dafür aber offensichltich eindeutige versuchte schwere Körperverletzung?
Theoretisch kann noch Hausfriedensbruch dazu kommen
Wieso denn das? Liegt ja kein unerlaubtes Betreten vor.
WIe das juristisch übrigens zu bewerten wäre, wenn man das vorne auf dem Zaun macht (wie in LEV teilweise geschehen), wo ja der Abstand wohl gewahrt wäre, ist dann auch noch ne andere Sache.
Kann ein Verstoß gegen die Hausordnung nicht auch als solcher gewertet werden?
Denke ich nicht. Als Landfriedensbruch könnte man es allerdings sicher erstmal zur Anzeige bringen, das ist ja so schwammig dass man das meist gratis mitgeliefert kriegt.
supicha schrieb: Ich würde gerne mal von denen wissen, die im Block und nahe dran stehen, warum man sie nicht einfach am Kragen packen und den Ordnungsdiensten übergeben kann? Alle regen sich auf und wollen sie nicht haben, dennoch gibt es dann noch zahlreiche Applaudierer in den Reihen. Klingt für mich wie ein widerspruch. Ich verstehe es nicht, sie hätten es doch in der Hand. Oder sind das alles 2,50 Meter Hühnen, die keiner anpacken kann? Unbelehrbar sind sie allemal, aber ohne die Hilfe derer, die herumstehen, wird man sie nie bekommen.
Geh mal in eine Angels-Kneipe und versuch da einen raus zu ziehen und guck was passiert
Mal davon abgesehen gibt es immernoch einen Ehrenkodex...
Witzig. Na dann darf wegen des Ehrenkodex auch keiner jammern, wenn es Geisterspiele gibt. Und alle im Steher sind doch die ersten die sich aufregen, das passt nicht wirklich zusammen. Na dann ist es wohl so, dass die leidenschaftlichen Fans sich von ein paar Ars....... weiterhin terrorisieren lassen müssen. Super.
supicha schrieb: Ich würde gerne mal von denen wissen, die im Block und nahe dran stehen, warum man sie nicht einfach am Kragen packen und den Ordnungsdiensten übergeben kann? Alle regen sich auf und wollen sie nicht haben, dennoch gibt es dann noch zahlreiche Applaudierer in den Reihen. Klingt für mich wie ein widerspruch. Ich verstehe es nicht, sie hätten es doch in der Hand. Oder sind das alles 2,50 Meter Hühnen, die keiner anpacken kann? Unbelehrbar sind sie allemal, aber ohne die Hilfe derer, die herumstehen, wird man sie nie bekommen.
Geh mal in eine Angels-Kneipe und versuch da einen raus zu ziehen und guck was passiert
Mal davon abgesehen gibt es immernoch einen Ehrenkodex...
Witzig. Na dann darf wegen des Ehrenkodex auch keiner jammern, wenn es Geisterspiele gibt. Und alle im Steher sind doch die ersten die sich aufregen, das passt nicht wirklich zusammen. Na dann ist es wohl so, dass die leidenschaftlichen Fans sich von ein paar Ars....... weiterhin terrorisieren lassen müssen. Super.
Liegt dadran dass die Personen die Strafen vom DFB einfach nur übertrieben finden. Was auch zweifelslos auch so ist. Und eigentlich auch gegen geltendes Deutsches Recht verstoßen (Sippenhaft usw.), das Thema hatten wir letzt erst in der letzten Sommerpause, wo eigentlich jeder hier im Forum auch Anti-DFB war.
Ich vermute, dass beim Abbrennen in einem (über)füllten Stehblock wohl die meisten Gerichte auf eine gefährliche Körperverletzung entscheiden würden.
Soweit es um in der Hand gehaltene Bengalos geht, halte ich eine solche Unterstellung schon aufgrund der bisher glücklicherweise seltenen Vorfälle mit Personenschaden für Lebensfremd. Die Herrschaften werden vielmehr regelmäßig darauf vertrauen, dass schon alles gut gehen wird. Wir bewegen uns daher m.E. im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit.
Soll Deine Einschätzung, dass Gerichte so entscheiden könnten nicht in Abrede stellen, halte eine solche Sichtweise lediglich für falsch.
Man kann sicher auch auf bewußte Fahrlässigkeit gehen, ich habe aber bei unseren Gerichten so eine Vermutung.....
Wie diese ganze ,für mich längst überfällige, Diskussion zu einer pseudo-juristischen Korinthenkackerei verkommen kann, ist zwar durch die permanente Präsenz der letzen 2 Wochen nachvollziehbar (man hat ja schon alles gesagt aber man meint, immer noch eins drauflegen zu müssen. ), doch die Situation ist doch eigendlich relativ eindeutig: § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO besagen eindeutig dass das Abbrennen von den Dingern in Stadien es den Straftatbestand der versuchten und gefährlichen Körperverletzung erfüllt, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind.. Wie das im Einzelfall zu behandeln ist, würden dann sicher Richter entscheiden müssen.
Dies ändert allerdings absolut überhauptnix am Imageverlust unseres Vereins(siehe Sponsorensuche), den immer drakonischeren Strafmaßnahmens seitens des DFB (Unsere 2 "kleineren" Vergehen diesbezüglich aus der Vergangenheit wurden zurückgezogen um es zusammen mit LEV zu einem "Großen" Verfahren aufzublasen), und damit unserer finanziellen Situation extrem zu schaden. Wir sind doch durch unsere Vergangenheit dazu geradezu prädestiniert ein Exempel zu statuieren. Daher sollte man meiner Meinung nach weniger nach Ausreden, Ausflüchten und Erklärungen suchen warum diese überflüssige Zündelei sein muß sondern besser mal den Egomanen erklären, daß für sie die Selbstbeweihräucherungs-Plattform Waldstadion ab sofort geschlossen ist. Sie dürfen gerne Schwanzvergleiche anstellen aber nicht im Namen und auf Kosten der SGE und der Menschen, die diesen Verein seit Jahren unterstützen!
Ausserdem stand auf der Fackel im Einspielfilm mit Armin Veh" Ultras never surrender!" Vielleicht sollte man mal bei diesen Herren anfangen zu "überzeugen".
BTW.:Im übrigen wird dieses Thema in nahezu ALLEN Foren der 1. und 2. BuLi diskutiert. Wir sind also in bester Gesellschaft. 99% vs 1% Dieser Konflikt sollte eigendlich gewonnen werden können. ...nur meine Meinung.... MEZ
Ich bin ja irgendwie der Meinung das sowas bei der Sponsoren-Suche nicht wirklich schadet. Denn wie lautet die alte Regel? "Auch schlechte PR, is PR"
Gehen wir davon aus, dass HB am 22.1, drei Tage nach LEV und auf dem Hoch der Diskussion, beispielsweise bei Krombacher zur Verhandlung am Tisch sitzt. Mag sein, dass die Entscheider bei Krombacher insgeheim auch schlechte PR begrüßen (wovon ich erstmal nicht ausgehe). Der potenzielle Sponsor ist aber nicht die Wohlfahrt, insofern werden ihm hier Argumente geliefert, den Preis zu drücken, welche von Eintracht Frankfurt nicht zu entkräften sind. So läuft doch jede Verhandlung, der eine bringt Argumente um den Preis zu treiben und der andere um den Preis zu senken.
Ich finde es echt geil , wie hier darüber diskutiert wird ob Straftat oder Ordnungswiedrigkeit...SUPER,es wird also über falsch und falscher, böse oder böser diskutiert. Für mein empfinden/Verstand ist beides illegal und somit zu unterlassen . Weiß nicht wo da überhaupt ein Grund zur Diskussion ist.
Gefährliche, nicht schwere Körperverletzung.
Ja, ich vermute, dass die meisten Richter das so sehen würden. Allerdings halte ich die 3 Monate, die der Düsseldorfer Richter verhängt hat für viel zu hoch und soll wohl reines Abschreckungspotential darstellen.
Theoretisch kann noch Hausfriedensbruch dazu kommen
Wieso denn das? Liegt ja kein unerlaubtes Betreten vor.
WIe das juristisch übrigens zu bewerten wäre, wenn man das vorne auf dem Zaun macht (wie in LEV teilweise geschehen), wo ja der Abstand wohl gewahrt wäre, ist dann auch noch ne andere Sache.
Soweit es um in der Hand gehaltene Bengalos geht, halte ich eine solche Unterstellung schon aufgrund der bisher glücklicherweise seltenen Vorfälle mit Personenschaden für Lebensfremd. Die Herrschaften werden vielmehr regelmäßig darauf vertrauen, dass schon alles gut gehen wird. Wir bewegen uns daher m.E. im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit.
Soll Deine Einschätzung, dass Gerichte so entscheiden könnten nicht in Abrede stellen, halte eine solche Sichtweise lediglich für falsch.
Kann ein Verstoß gegen die Hausordnung nicht auch als solcher gewertet werden?
Hausfriedensbruch dürfte eigentlich nur sein wenn die Personen vom Ordnungsdienst des Stadions verwiesen werden und diese dem nicht nachkommen.
Wenn überhaupt könnte man dies als Landfriedensbruch ansehen.
Denke ich nicht. Als Landfriedensbruch könnte man es allerdings sicher erstmal zur Anzeige bringen, das ist ja so schwammig dass man das meist gratis mitgeliefert kriegt.
Witzig. Na dann darf wegen des Ehrenkodex auch keiner jammern, wenn es Geisterspiele gibt. Und alle im Steher sind doch die ersten die sich aufregen, das passt nicht wirklich zusammen. Na dann ist es wohl so, dass die leidenschaftlichen Fans sich von ein paar Ars....... weiterhin terrorisieren lassen müssen. Super.
Liegt dadran dass die Personen die Strafen vom DFB einfach nur übertrieben finden. Was auch zweifelslos auch so ist. Und eigentlich auch gegen geltendes Deutsches Recht verstoßen (Sippenhaft usw.), das Thema hatten wir letzt erst in der letzten Sommerpause, wo eigentlich jeder hier im Forum auch Anti-DFB war.
Man kann sicher auch auf bewußte Fahrlässigkeit gehen, ich habe aber bei unseren Gerichten so eine Vermutung.....
§ 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO besagen eindeutig dass das Abbrennen von den Dingern in Stadien es den Straftatbestand der versuchten und gefährlichen Körperverletzung erfüllt, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind.. Wie das im Einzelfall zu behandeln ist, würden dann sicher Richter entscheiden müssen.
Dies ändert allerdings absolut überhauptnix am Imageverlust unseres Vereins(siehe Sponsorensuche), den immer drakonischeren Strafmaßnahmens seitens des DFB (Unsere 2 "kleineren" Vergehen diesbezüglich aus der Vergangenheit wurden zurückgezogen um es zusammen mit LEV zu einem "Großen" Verfahren aufzublasen), und damit unserer finanziellen Situation extrem zu schaden. Wir sind doch durch unsere Vergangenheit dazu geradezu prädestiniert ein Exempel zu statuieren. Daher sollte man meiner Meinung nach weniger nach Ausreden, Ausflüchten und Erklärungen suchen warum diese überflüssige Zündelei sein muß sondern besser mal den Egomanen erklären, daß für sie die Selbstbeweihräucherungs-Plattform Waldstadion ab sofort geschlossen ist. Sie dürfen gerne Schwanzvergleiche anstellen aber nicht im Namen und auf Kosten der SGE und der Menschen, die diesen Verein seit Jahren unterstützen!
Ausserdem stand auf der Fackel im Einspielfilm mit Armin Veh" Ultras never surrender!" Vielleicht sollte man mal bei diesen Herren anfangen zu "überzeugen".
BTW.:Im übrigen wird dieses Thema in nahezu ALLEN Foren der 1. und 2. BuLi diskutiert. Wir sind also in bester Gesellschaft.
99% vs 1%
Dieser Konflikt sollte eigendlich gewonnen werden können.
...nur meine Meinung....
MEZ
Ich bin ja irgendwie der Meinung das sowas bei der Sponsoren-Suche nicht wirklich schadet. Denn wie lautet die alte Regel? "Auch schlechte PR, is PR"
Kann natürlich dennoch sein dass dies manche Firmen vllt. doch abschreckt.
Hm. Wenn ich eine Weile darüber nachdenke... ja, das kann sein.
Gehen wir davon aus, dass HB am 22.1, drei Tage nach LEV und auf dem Hoch der Diskussion, beispielsweise bei Krombacher zur Verhandlung am Tisch sitzt. Mag sein, dass die Entscheider bei Krombacher insgeheim auch schlechte PR begrüßen (wovon ich erstmal nicht ausgehe). Der potenzielle Sponsor ist aber nicht die Wohlfahrt, insofern werden ihm hier Argumente geliefert, den Preis zu drücken, welche von Eintracht Frankfurt nicht zu entkräften sind. So läuft doch jede Verhandlung, der eine bringt Argumente um den Preis zu treiben und der andere um den Preis zu senken.
Und wie soll uns das jetzt weiterbringen?