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Urteil für Daschner heute gefällt!

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tutzt schrieb:
Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen... Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  
Theoretisch ist alles denkbar...
Das BVerfG hat aber gerade erst entschieden (Abschuss von entführten Flugzeugen), dass Menschenwürde eben nicht abwägbar ist! Weder, was die Zahl, noch den "Wert" der Menschen angeht!

Davon abgesehen bleibt für mich klar:
Ich kann Daschner verstehen, hätte vielleicht sogar genauso (oder ähnlich) agiert!
Dass Daschner aber veruteilt wurde (wobei das Strafmaß ja quasi Feispruch war) ist vollkommen richtig!
Niemand, erst recht nicht der Staat und seine Angestellten, darf foltern! Niemals!
Verdächtig oder "überführt", das darf nur ein Richter nach einem ordentlichen Verfahren samt Anhörung und Anwalt entscheiden (also in D, in Guantanamo ist das anders, auch beim Thema Folter...)!!!
Wenn eine Folter-Androhung also aus hehren Motiven erfolgte und nicht in die Tat umgesetzt wurde, dann haben die Richter, wie ja im Fall Daschner, die Möglichkeit, einen Mittelweg zu gehen!

Zu Gäfgen und seinem Anwalt (nicht, weil er die Verteidigung übernommen hat, sondern wegen seiner Art, diesen A.sch zu vertreten) fehlen mir die Worte!
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peter schrieb:
[quote=tutzt][quote=peter]@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt





Meine tiefere Kenntnis sagt mir, dass da einer noch nicht viel verstanden hat. Schade, denn einige Laien hier an Bord haben das anscheinend intus, aber Du musst es erst lernen. Hoffentlich kommt es noch dazu.
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miep0202 schrieb:
Ich empfinde es als grotesk, einem erwiesenen Kindesmörder körperliche Unversertheit zuzubilligen. Sorry.


Dito, aber wir leben nunmal (den Göttern sei Dank) in einem Rechtsstaat und Unrecht, egal wie moralisch richtig es war, bleibt Unrecht. Das Gericht hat ja relativ milde geurteilt und Herr Daschner wurde extenziell nicht ruiniert!

Viel wichtiger fand ich das  Urteil des europäischen Gerichtshofes, welches die Lebenslänglische Haftstrafe dieses Untiers, welches ein Kind ermordet hat, bestätigte!
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ElStefano schrieb:
Noch ist das Thema leider nicht ganz abgehakt da der RA evtl. in Berufung gehen wird  
Ist mir persönlich immer wieder schleierhaft das RA gibbet die solche Monster überhaupt noch verteidigen..  


Erstens gings hier nicht darum ihn zu verteidigen, das war in seinem Strafprozess. Hier war diese *zensur* Kläger.

Einerseits ist es für mich unerträglich, dass sich der Kindsmörder hier noch Jahre nach der Tat in die Opferrolle drängt, was ein Hohn für die Familie von Metzler sein muss.

Andererseits kotzt es mich tierisch an, dass ich für die Prozessgeilheit dieses Habenichts mitzahlen muss.

Man darf nicht vergessen, dass ihm kein Härchen gekrümmt würde und dieser Satz nur fiel, weil Daschner das Leben von Jakob retten wollte, was bekanntermaßen ja eh schon zu spät war..... Aber davon redet dieser ******** ***** ********** nicht!

Hoffentlich bekommt er in der Jahren, die er noch im Knast hat, den geballten Hass aller Mithäftlinge so richtig zu spüren.
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tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:
in der tat fehlt mir die tiefere kenntnis von codes die terroristen haben, während gerade ein flugzeug als waffe missbraucht wird...   könnte allerdings ein spannender nebenstrang von "24" sein. da wäre ich mir aber sicher, dass jack bauer das problem innerhalb weniger minuten gelöst hätte...

nur schade, dass das leben keine fernsehserie ist...  
du bist soooo lächerlich!
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tutzt schrieb:
...So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. ...


Doch, ist es.
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Worschtsuppekönich schrieb:
miep0202 schrieb:
Ich empfinde es als grotesk, einem erwiesenen Kindesmörder körperliche Unversertheit zuzubilligen. Sorry.


Dem kann ich mich nur 100% anschließen.




Ich kann diesen Gedankengang zwar auch nachvollziehen, aber wo kämen wir denn hin, wenn solche Formen von Gewalt Legal wären. Was ist wenn der Täter gar nicht der Täter ist? Wie sieht ein Allgemeingültiges Gesetz aus, welches das auch unterscheidet?
Außerdem wären wir auch nicht besser als diese Leute. Ist genauso wie mit der Todesstrafe. Warum jemand mit den Mitteln bestrafen, auf Grund derer er diese Strafe bekommt. Wäre doch irgendie nicht logisch.
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tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.
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propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.


Aber drehen wir den Spieß mal um,was wäre wenn dein Kind betroffen wäre und der Täter auf der Polizeiwache sitzen würde und partout nicht auspacken wollte.Hast du Kinder?Ich habe eins und würde alles,aber auch wirklich alles ! menschenmögliche tun um herauszubekommen wo es steckt.
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Für mich bleibt der Gewissenskonflikt unauflösbar:

Als Staatsbürger und Verfechter eines menschenwürdigen Rechtssystems muss ich Folter ohne Wenn und Aber ablehnen.

Als Vater eines entführten Kindes wünsche ich mir jemanden, der dem Entführer so lange in die Schnauze haut, bis er sagt, wo mein Kind ist.
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Worschtsuppekönich schrieb:
propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.


Aber drehen wir den Spieß mal um,was wäre wenn dein Kind betroffen wäre und der Täter auf der Polizeiwache sitzen würde und partout nicht auspacken wollte.Hast du Kinder?Ich habe eins und würde alles,aber auch wirklich alles ! menschenmögliche tun um herauszubekommen wo es steckt.

Woher weisst du das es der Täter ist? Das kannst du garnicht wissen und die Polizei kann es auch nicht zu 100% sagen, das können die auch erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und dann noch nicht mal wirklich, denn dafür gibt es Gerichtsverhandlungen auf denen noch sehr viel passieren kann. Und das man immer wieder mit der Begründung entführte Kinder kommt um Folter schön zu reden, das ist doch die Pistole auf die Brust gesetzt um Unrecht durchzusetzen. Aber das ist heutzutage leider normal, der Schäuble macht es ja vor mit seinen angeblichen Antiterrorbespitzelungsgesetzen.

Und was ein Familienvater in seiner Verzweiflung alles tun würde, das steht auf einem ganz anderen Papier, denn der ist den Umständen entsprechend nicht mehr ganz zurechnungsfähig, was aber auch normal ist und auch ich würde dann alles versuchen mein Kind wieder zu bekommen. Nur darf sowas nicht als Begründung herhalten Folter zu rechtfertigen, wir leben net mehr im Mittelalter und da war die Folter schon umstritten.
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Worschtsuppekönich schrieb:

Aber drehen wir den Spieß mal um,was wäre wenn dein Kind betroffen wäre und der Täter auf der Polizeiwache sitzen würde und partout nicht auspacken wollte.Hast du Kinder?Ich habe eins und würde alles,aber auch wirklich alles ! menschenmögliche tun um herauszubekommen wo es steckt.

In der Diskussion hier geht es doch um das generelle Folterverbot des Staates und nicht um die Empfindung Einzelner.

Grabi65 hat dazu eigentlich alles gesagt:

Grabi65 schrieb:
Für mich bleibt der Gewissenskonflikt unauflösbar:

Als Staatsbürger und Verfechter eines menschenwürdigen Rechtssystems muss ich Folter ohne Wenn und Aber ablehnen.

Als Vater eines entführten Kindes wünsche ich mir jemanden, der dem Entführer so lange in die Schnauze haut, bis er sagt, wo mein Kind ist.

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propain schrieb:
Worschtsuppekönich schrieb:
propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.


Aber drehen wir den Spieß mal um,was wäre wenn dein Kind betroffen wäre und der Täter auf der Polizeiwache sitzen würde und partout nicht auspacken wollte.Hast du Kinder?Ich habe eins und würde alles,aber auch wirklich alles ! menschenmögliche tun um herauszubekommen wo es steckt.

Woher weisst du das es der Täter ist? Das kannst du garnicht wissen und die Polizei kann es auch nicht zu 100% sagen, das können die auch erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und dann noch nicht mal wirklich, denn dafür gibt es Gerichtsverhandlungen auf denen noch sehr viel passieren kann. Und das man immer wieder mit der Begründung entführte Kinder kommt um Folter schön zu reden, das ist doch die Pistole auf die Brust gesetzt um Unrecht durchzusetzen. Aber das ist heutzutage leider normal, der Schäuble macht es ja vor mit seinen angeblichen Antiterrorbespitzelungsgesetzen.

Und was ein Familienvater in seiner Verzweiflung alles tun würde, das steht auf einem ganz anderen Papier, denn der ist den Umständen entsprechend nicht mehr ganz zurechnungsfähig, was aber auch normal ist und auch ich würde dann alles versuchen mein Kind wieder zu bekommen. Nur darf sowas nicht als Begründung herhalten Folter zu rechtfertigen, wir leben net mehr im Mittelalter und da war die Folter schon umstritten.


Also wer das nicht versteht, dem ist nicht mehr zu helfen
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Grabi65 schrieb:
Für mich bleibt der Gewissenskonflikt unauflösbar:

Als Staatsbürger und Verfechter eines menschenwürdigen Rechtssystems muss ich Folter ohne Wenn und Aber ablehnen.

Als Vater eines entführten Kindes wünsche ich mir jemanden, der dem Entführer so lange in die Schnauze haut, bis er sagt, wo mein Kind ist.

DaZke...
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Irgendwie sind hier doch alle der selben Meinung (bis auf tutzt vielleicht).

Folter ist aus gutem Grund verboten, aber in diesem konkreten Fall hat jeder Verständnis für Herrn Daschner.

Mir dreht sich auch der Magen um, wenn ich daran denke, dass dieser Gäfgen vielleicht noch etliche Jahre auf Staatskosten in Schwalmstadt residiert...

...der Kopf sagt, dass es die bestmögliche Lösung ist, was der Bauch sagt, ist in einer Demokratie nicht spruchreif.
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Bigbamboo schrieb:
Worschtsuppekönich schrieb:

Aber drehen wir den Spieß mal um,was wäre wenn dein Kind betroffen wäre und der Täter auf der Polizeiwache sitzen würde und partout nicht auspacken wollte.Hast du Kinder?Ich habe eins und würde alles,aber auch wirklich alles ! menschenmögliche tun um herauszubekommen wo es steckt.

In der Diskussion hier geht es doch um das generelle Folterverbot des Staates und nicht um die Empfindung Einzelner.

Grabi65 hat dazu eigentlich alles gesagt:

Grabi65 schrieb:
Für mich bleibt der Gewissenskonflikt unauflösbar:

Als Staatsbürger und Verfechter eines menschenwürdigen Rechtssystems muss ich Folter ohne Wenn und Aber ablehnen.

Als Vater eines entführten Kindes wünsche ich mir jemanden, der dem Entführer so lange in die Schnauze haut, bis er sagt, wo mein Kind ist.

ganz genau! und der versuch der projektion ins persönliche hilft bei der debatte kein stück weiter.

ich finde, dass daschner richtig gehandelt hat. es ist aber auch richtig, dass er dafür bestraft wurde - mit dem geringstmöglichen strafmaß!
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kreuzbuerger schrieb:

ich finde, dass daschner richtig gehandelt hat.

Das hat er auch nur gemacht weil der die Familie des Opfers kannte.......
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kreuzbuerger schrieb:
...
ich finde, dass daschner richtig gehandelt hat. es ist aber auch richtig, dass er dafür bestraft wurde - mit dem geringstmöglichen strafmaß!



Ich finde nicht, daß er richtig gehandelt nicht - Folter ist für einen Vize-Polizeipräsidenten keine Option. Dem Strafmaß kann ich mich auch anschließen.
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propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.

Wie gesagt, du verstehst es nicht. kreuzbuerger ohnehin nicht, da er offenbar die Bedeutung des Wortes "theoretisch" nicht kennt. Denn um Wahrscheinlichkeiten geht es gerade nicht. Es ist eine theoretische Diskussion, die hier ohnehin keiner versteht.
Es die Grundlage des Gedankenspiels ist natürlich die Kenntnis von der Tätereigenschaft.

Maabootsche schrieb:
tutzt schrieb:
...So einfach ist das mit dem absoluten Folterverbot nicht. ...


Doch, ist es.


Nein. Eben nicht. Es ist ganz im Gegensatz sehr kompliziert.


peter schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

 


gratuliere zu deinen tieferen kenntnissen. ich bin nur ein ganz einfacher mensch, der an menschenrechte und gesetze glaubt.

peter



Wie gesagt. Du verstehst es nicht. Dabei hab ich versucht es so einfach wie möglich zu erklären. Wenn es ausführlicher werden soll, kannst du dich ja an die einschlägigen Diskutanten im Straf-und Verfassungsrecht wenden, so weit gehen meine Kenntnisse dieser höchstkomplexen Materie auch nicht. Du kannst es dir aber auch einfach machen und - wie bisher - im trotzig besserwisserischer Ahnungslosigkeit verharren.


juherbst schrieb:
tutzt schrieb:
Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen... Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  
Theoretisch ist alles denkbar...
Das BVerfG hat aber gerade erst entschieden (Abschuss von entführten Flugzeugen), dass Menschenwürde eben nicht abwägbar ist!

Auch du hast nicht verstanden, worum es geht, bzw. eigentlich schon, aber dann doch nicht.
Es geht um den theoretisch möglichen Fall, dass eine Würdeverletzung unumgänglich ist, und wann dies der Fall sein könnte und wie, bzw. ob, dies zu lösen ist. Hochkomplexes Verfassungsrecht eben.
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Bigbamboo schrieb:
kreuzbuerger schrieb:
...
ich finde, dass daschner richtig gehandelt hat. es ist aber auch richtig, dass er dafür bestraft wurde - mit dem geringstmöglichen strafmaß!



Ich finde nicht, daß er richtig gehandelt nicht - Folter ist für einen Vize-Polizeipräsidenten keine Option. Dem Strafmaß kann ich mich auch anschließen.  

Ich könnte diese ganze Aufregung um dieses Rialo ja verstehen...wenn er wirklich gefoltert worden wäre.......


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