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Urteil für Daschner heute gefällt!

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Das interessante an diesem Fall ist doch folgendes.
Herr Daschner wußte ja ,dass er Unrecht handelte. Aus diesem Grunde hat er ja eine Aktennotiz geschrieben um sein handeln später gerichtlich überprüfen zu lassen..
Ohne diese Aktennotiz wäre es nicht zum Prozeß gekommen. So etwas gibt es eigentlich nur in deutschen Amtsstuben.

Auf einem Polizeipräsidium in Madrid oder Paris hätte Herr Gäfgen wahrscheinlich das örtliche Telefonbuch  mehrfach in die Fresse bekommen und es hätte niemand gestört.
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Brady schrieb:

Ich könnte diese ganze Aufregung um dieses Rialo ja verstehen...wenn er wirklich gefoltert worden wäre.......


Und Du glaubst, man hat im die vor Androhung der Folter darüber aufgeklärt, daß man diese nicht durchführen wird?
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Bigbamboo schrieb:
Brady schrieb:

Ich könnte diese ganze Aufregung um dieses Rialo ja verstehen...wenn er wirklich gefoltert worden wäre.......


Und Du glaubst, man hat im die vor Androhung der Folter darüber aufgeklärt, daß man diese nicht durchführen wird?  
Was wäre wenn...es zählen die Fakten....Folter angedroht...aber keine durchgeführt...das ist Fakt...über alles andere kannste gerne spekulieren...
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tutzt schrieb:
Es ist eine theoretische Diskussion, die hier ohnehin keiner versteht.


Ich glaub, dass ist der geilste Satz den ich je in einer Diskussion gehørt/gelesen habe. Dennoch schreibst du danach einen ganzen Roman
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Brady schrieb:
Was wäre wenn...es zählen die Fakten....Folter angedroht...aber keine durchgeführt...das ist Fakt...über alles andere kannste gerne spekulieren...



Ja - und auch die Androhung von Folter ist verboten!
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tutzt schrieb:
...
Es geht um den theoretisch möglichen Fall, dass eine Würdeverletzung unumgänglich ist, und wann dies der Fall sein könnte und wie, bzw. ob, dies zu lösen ist. Hochkomplexes Verfassungsrecht eben.


Die Verfassung ist in diesem Bereich sehr einfach gestrickt. Die Würde ist unantastbar, Art. 104 I 2 GG verbietet die Mißhandlung festgehaltener Personen. Im akademischen Elfenbeinturm mag man sich hier vielleicht noch über "abwägungsoffene Randbereiche des Schutzbereichs" unterhalten, die verfassungsrechtliche Wirklichkeit wird hier vom BVerfG sehr eindeutig skizziert;
die Würde einzelner Menschen ist nicht abwägbar, nicht gegenüberstellbar und erst recht nicht in eine wertende Relation zu setzen. Denn damit würde schon die prinzipielle Entscheidung des GG-Gesetzgebers unterlaufen, den Menschen nicht zum Objekt des Staates zu machen oder ihn derart zu behandeln, daß seine Eigenschaft als Subjekt prinzipiell in Frage gestellt ist.
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Bigbamboo schrieb:

Ja - und auch die Androhung von Folter ist verboten!
Jo deswegen isser ja auch zu recht verurteilt worden...
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HeinzGründel schrieb:
Das interessante an diesem Fall ist doch folgendes.
Herr Daschner wußte ja ,dass er Unrecht handelte. Aus diesem Grunde hat er ja eine Aktennotiz geschrieben um sein handeln später gerichtlich überprüfen zu lassen..
Ohne diese Aktennotiz wäre es nicht zum Prozeß gekommen. So etwas gibt es eigentlich nur in deutschen Amtsstuben.

Auf einem Polizeipräsidium in Madrid oder Paris hätte Herr Gäfgen wahrscheinlich das örtliche Telefonbuch  mehrfach in die Fresse bekommen und es hätte niemand gestört.


Da ist sicher auch was dran.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es das hier nicht auch hin und wieder gibt. Ich meine mich noch an einen Fall aus Mühlheim erinnern zu können, wo die diensthabenden Beamten den Verdächtigen auf dem Lauf der Dienstpistole rumkauen ließen.
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Maabootsche schrieb:

die Würde einzelner Menschen ist nicht abwägbar, nicht gegenüberstellbar und erst recht nicht in eine wertende Relation zu setzen. Denn damit würde schon die prinzipielle Entscheidung des GG-Gesetzgebers unterlaufen, den Menschen nicht zum Objekt des Staates zu machen oder ihn derart zu behandeln, daß seine Eigenschaft als Subjekt prinzipiell in Frage gestellt ist.

Ok, du verstehst es wirklich nicht. Dadurch, dass du beständig die Rechtsgrundlagen wiederholst, löst du das Problem aber nicht, sondern skizzierst nur seine Ursache, eben die Unantastbarkeit der Würde als höchstes Schutzgut.
Evtl. weißt du auch einfach nicht, dass es eben nicht nur einen Achtungsanspruch, sondern gleichzeitig eine Schutzverpflichtung des Staates gibt, dann wäre natürlich klar, warum du das Problem nicht erkennst.
Oder, da du ihn schon erwähnst, du vertrittst die Meinung, die Väter des GG hätten das Problem sehr wohl erkannt, und die Abwägung durch Art. 104 GG vorgenommen. Ist aber glaube ich eine Mindermeinung, die das Problem eigentlich nur verdrängt, da Art. 1 GG ja dem Art. 104 GG dennoch vorgeht und sich der Hund irgendwie in den Schwanz beißt. Zumal Art. 104 GG nicht der Ewigkeitsgarantie unterliegt.


HeinzGründel schrieb:
Das interessante an diesem Fall ist doch folgendes.
Herr Daschner wußte ja ,dass er Unrecht handelte. Aus diesem Grunde hat er ja eine Aktennotiz geschrieben um sein handeln später gerichtlich überprüfen zu lassen..
Ohne diese Aktennotiz wäre es nicht zum Prozeß gekommen. So etwas gibt es eigentlich nur in deutschen Amtsstuben.

Auf einem Polizeipräsidium in Madrid oder Paris hätte Herr Gäfgen wahrscheinlich das örtliche Telefonbuch  mehrfach in die Fresse bekommen und es hätte niemand gestört.

Hmm, weiß nicht, kann mir vorstellen, dass das auch in Deutschland auch vorkommt. Zwar nicht so, wie in amerikanischen Filmen, aber Folter im weiteren Sinne(also nicht Daumenschrauben oder Streckbank) kommen vereinzelt unentdeckt und ungemeldet vielleicht schon vor. Ich würde das nicht ausschließen.
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Maabootsche schrieb:

Da ist sicher auch was dran.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es das hier nicht auch hin und wieder gibt. Ich meine mich noch an einen Fall aus Mühlheim erinnern zu können, wo die diensthabenden Beamten den Verdächtigen auf dem Lauf der Dienstpistole rumkauen ließen.

Vielleicht hat er an Eisenmangel gelitten und sie wollten ihm nur helfen...
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tutzt schrieb:
Ok, du verstehst es wirklich nicht.



Schon hart. Niemand versteht dich.
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tutzt schrieb:
propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.

Wie gesagt, du verstehst es nicht. kreuzbuerger ohnehin nicht, da er offenbar die Bedeutung des Wortes "theoretisch" nicht kennt. Denn um Wahrscheinlichkeiten geht es gerade nicht. Es ist eine theoretische Diskussion, die hier ohnehin keiner versteht.
Es die Grundlage des Gedankenspiels ist natürlich die Kenntnis von der Tätereigenschaft.

Du redest wirr. Und du kennst die Bedeutung des Wortes theoretisch anscheinend auch nicht, denn das Grundgesetz ist die Theorie, wie es praktisch aussieht zeigte uns der Fall Daschner.
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HeinzGründel schrieb:

Auf einem Polizeipräsidium in Madrid oder Paris hätte Herr Gäfgen wahrscheinlich das örtliche Telefonbuch  mehrfach in die Fresse bekommen und es hätte niemand gestört.

Das wird hier doch auch gemacht, hier heisst es halt das derjenige die Treppe runter gefallen ist. Komisch nur das man dabei immer blaue Augen und ähnliches davon trägt, schon lustig das man auf den Treppen eines Polizeireviers völlig andere Verletzungen davon trägt, wie auf Treppen ausserhalb der Polizeireviere.
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propain schrieb:
tutzt schrieb:
propain schrieb:
tutzt schrieb:
peter schrieb:
@tutzt

entweder einigt sich eine gesellschaft auf spielregeln oder man kann das ganze system in die tonne treten. entweder man hat klar definierte positionen oder man hat die nicht. ich habe die.

peter


Du verstehst das Problem offenbar ebensowenig, wie kreuzbuerger, da euch da die tiefere Kenntnis fehlt:

Es ist ja gerade das Problem, dass eine Situation -theoretisch- denkbar ist, in der ein Dilemma dahingehend entstehen kann, dass der Staat gezwungen ist, die Würde des einen Menschen gegen die eines anderen abzuwägen (um Unverletzlichkeit des Körpers geht es nicht, demgegenüber würde natürlich das Leben des Kindes/der Opfer höher wiegen als das Recht des Täters/Folteropfers) .
Das ist vom Grundgesetz eigentlich nicht vorgesehen("Die Würde des Menschen ist unantastbar."), aber -theoretisch- möglich.
Ob es im vorliegenden Fall (Daschner) so war, ist umstritten. Wie das Dilemma generell zu lösen ist, bzw. ob, erst Recht.  


Du verstehst nicht, denn wenn ich jemanden anfange zu foltern, weil ich was zu einem Fall wissen will, habe ich ihn schon vorverurteilt. Aber Urteile spricht nur ein Gericht aus und nicht irgendein dahergelaufener Vizepolizeipräsident oder sonst irgend jemand. Fange ich aber an zu foltern, ist das nicht mehr gut zu machen wenn ich einen Unschuldigen treffe, der könnte einen Schaden für das ganze Leben bekommen.

Ich gönne es jedem der Folter befürwortet, das er mal selber Opfer von Folter wird, mal gucken ob er dann immer noch so einen Mist erzählt.

Wie gesagt, du verstehst es nicht. kreuzbuerger ohnehin nicht, da er offenbar die Bedeutung des Wortes "theoretisch" nicht kennt. Denn um Wahrscheinlichkeiten geht es gerade nicht. Es ist eine theoretische Diskussion, die hier ohnehin keiner versteht.
Es die Grundlage des Gedankenspiels ist natürlich die Kenntnis von der Tätereigenschaft.

Du redest wirr. Und du kennst die Bedeutung des Wortes theoretisch anscheinend auch nicht, denn das Grundgesetz ist die Theorie, wie es praktisch aussieht zeigte uns der Fall Daschner.

Weil du etwas partout nicht verstehst redet dein Gegenüber wirr. Interessant. So kann man's auch machen.  
Das Grundgesetz ist keine Theorie, sondern Grundlage unseres gesamten Rechtssystems und es geht gerade um seine praktische Anwendung im theoretischen Fall. Du verstehst das Wort "theoretisch" offenbar auch nicht.
Und was du überhaupt nicht verstehst ist, dass es eine theoretische Diskussion ist, und keine Einschätzung der Realität.
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Kann man hier irgendwo Versteher werden?
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Stoppdenbus schrieb:
tutzt schrieb:
Ok, du verstehst es wirklich nicht.



Schon hart. Niemand versteht dich.





Das ist hier auch kaum verwunderlich. Verwunderlicher ist, dass fast jeder  hier meint, er würde mehr von der Thematik verstehen, als Verfassungsrechtler, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt haben.
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pipapo schrieb:
Kann man hier irgendwo Versteher werden?

Viel interessanter:
Kann man irgendwo sinnfreie Beiträge, die nichts zum Thema beitragen verkaufen? Dann wirst du evtl. reich.
Aber Hauptsache was gesagt, ohne was gesagt zu haben...
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Ja scheiße auch. Haben hier doch tatsächlich Nicht-Verfassungsrechtler eine eigene Meinung.
Dabei sind Verfassungsrechtler doch unfehlbar und haben qua Berufung schon recht.
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propain schrieb:
HeinzGründel schrieb:

Auf einem Polizeipräsidium in Madrid oder Paris hätte Herr Gäfgen wahrscheinlich das örtliche Telefonbuch  mehrfach in die Fresse bekommen und es hätte niemand gestört.

Das wird hier doch auch gemacht, hier heisst es halt das derjenige die Treppe runter gefallen ist. Komisch nur das man dabei immer blaue Augen und ähnliches davon trägt, schon lustig das man auf den Treppen eines Polizeireviers völlig andere Verletzungen davon trägt, wie auf Treppen ausserhalb der Polizeireviere.




Durchaus möglich. Daschner war halt ein braver Polizeibeamter.
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Hältst du die permanente Wiederholung von "ihr habt alle keine Ahnung" tatsächlich für gewinnbringend in der Diskussion?
Das wiederum ist für mich das Gegenteil von reich.


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