SGE_Werner schrieb: Übrigens zur Ergänzung , die aktuelle Bild-Umfrage
Halten Sie die Urteile gegen die U-Bahn-Schläger für gerecht?
4 % Die Urteile sind viel zu hart!
Da schließe ich mich an. Ein von der BILD-Zeitung angefachter Schauprozeß. Kommen die alten Zeiten wieder, oder was? Dann sollten wir schnell noch ein paar Gefängnisse bauen, wie in den USA, die kommen auch kaum nach.
Interessant für mich in einem Fußballforum ist, dass noch niemand erkannt hat das der Mann sofort zu Boden gegangen ist. Wer liegt, der liegt. Da lässt man von ab. Wer da noch nachtritt hat wirklich nichts verstanden.
Heidi58 schrieb: Natürlich wären sie da besser weg gekommen ohne Überwachungsvideo............toll gell...........
der Rentner hatte Glück in diesem unserem Überwachungsstaat *Ironie an*
was meinste was die Bürschchen für ne Märchenstunde abgehalten hatten....ohne das Video...........
mannmannmann....................die hätten den alten Mann durch ihre Anwälte (aufgemerkt)...........zur Schnecke gemacht............
alles Lüge, ausländerfeidlich...............armer alter Mann, konnte halt den Mund nich halten..................haben halt nur ein bißchen gestubbst...........he war nich bös gemeint.............hingefalle...........
na und Lichterketten ohne Ende..................*Ironie aus*
ich hasse Videoüberwachung....................aber die hat sich endlich mal wirklich für ein Opfer gelohnt.............
also Äpfel mit Birnen vergleichen................
leider lese ich keine Bild und kann das nicht beurteilen was hier rumschwirrt, aber das war so abscheulich auf dem Video anzusehen.....nein Danke ...............leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.......
Entschuldigt bitte, aber das hat mich etwas aufgeregt jetzt
So, ich kenne noch nicht mal das Video. Ich kenne noch nicht mal den Fall richtig. Interessiert mich auch alles nicht. Ganz ehrlich nicht. Deshalb habe ich auch mit keinem Wort inhaltlich das Urteil kommentiert. Kann ich gar nicht. Und - wie gesagt - interessiert mich auch nicht.
Mein Punkt ist der, dass die (nicht nur in diesem Fall rassistisch argumentierende) Bild-Zeitung ihren Anteil am Strafmaß hat. Punkt. Gleichbehandlung ist was anderes.
P.S.: Achja, inwiefern lohnt sich ein hartes Urteil für ein Opfer? Diese Art des Lohns sieht ein Rechtsstaat durch ihren Strafvollzug nicht vor. (Nur um noch ein bisschen zu provozieren zum Nachdenken anzuregen.)
tutzt schrieb: Is scho recht. Die Richter sind rassistisch, die Medien sind rassistisch, die Staatsanwälte rassistisch ...
Also du kannst mir ja vieles erzählen, aber wenn du heute nur ansatzweise auf die Bildzeitung geschielt hast, dann wüsstest du wie es um deinen zweiten Punkt hier bestellt ist.
Ansonsten halte ich es mit Sabine. Ohne Medienrummel wären die beiden "besser weggekommen". Ob das gut oder schlecht ist lasse ich mal dahin gestellt. Aber eine Gleichbehandlung ist das sicher nicht.
Und die Blöd ist "die Medien" Aha. Wieder was gelernt.
Und das kannst du womit(?) belegen?
ad 1) Wie hoch war gleich nochmal die Auflage der Bild? Ja, "die Medien" bestehen in Deutschland zu einem guten Teil aus Springer-Medien. Und die halte ich nicht nur latent für rassistisch (s.z.B.o.).
Aha, und "die Bild" ist "die Springer Medien" sind "die Medien". Alles klar.
Komisch, da finde ich gar keine konkrete Alternativprognose, eben so wenig wie vergleichbare Fälle und deren Strafen und auch sonst: Nichts. Merke: Ein Link ersetzt keine Argumentation.
SGE_Werner schrieb: Übrigens zur Ergänzung , die aktuelle Bild-Umfrage
Halten Sie die Urteile gegen die U-Bahn-Schläger für gerecht?
4 % Die Urteile sind viel zu hart!
Da schließe ich mich an. Ein von der BILD-Zeitung angefachter Schauprozeß. Kommen die alten Zeiten wieder, oder was? Dann sollten wir schnell noch ein paar Gefängnisse bauen, wie in den USA, die kommen auch kaum nach.
Was für ein völliger Unsinn. Aber da du ja Richter, Professor oder wenigstens Strafverteidiger bist, kannst du sicher begründen, warum es sich um "einen Schauprozess" handelt und die Strafen ja "viel zu hart" sind. Bin ich ja mal gespannt.
Und stell dir vor, tatsächlich stand die Verurteilung vorher fest, da die Täter ja schon vor Prozessbeginn die Tat gestanden hatten. Leugnen war angesichts des Videos auch wenig sinnvoll. Darum hast du natürlich recht. Ein klassischer Schauprozess.
tutzt schrieb: Aha, und "die Bild" ist "die Springer Medien" sind "die Medien". Alles klar.
Wir sind uns aber schon einig, dass der Springer-Konzern einige Medien kontrolliert (u.a. Welt, bild (u. die polnischen Zeitungen, die die Köpfe von Ballak und Löw auf dem Titel hatte)) oder? Und das diese (allen voran die bild) durchaus meinungsbildend sind, sogar eine Meinungsführerschaft für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung haben oder?
tutzt schrieb: Is scho recht. Die Richter sind rassistisch, die Medien sind rassistisch, die Staatsanwälte rassistisch ...
Also du kannst mir ja vieles erzählen, aber wenn du heute nur ansatzweise auf die Bildzeitung geschielt hast, dann wüsstest du wie es um deinen zweiten Punkt hier bestellt ist.
Ansonsten halte ich es mit Sabine. Ohne Medienrummel wären die beiden "besser weggekommen". Ob das gut oder schlecht ist lasse ich mal dahin gestellt. Aber eine Gleichbehandlung ist das sicher nicht.
Und die Blöd ist "die Medien" Aha. Wieder was gelernt.
Und das kannst du womit(?) belegen?
ad 1) Wie hoch war gleich nochmal die Auflage der Bild? Ja, "die Medien" bestehen in Deutschland zu einem guten Teil aus Springer-Medien. Und die halte ich nicht nur latent für rassistisch (s.z.B.o.).
Aha, und "die Bild" ist "die Springer Medien" sind "die Medien". Alles klar.
Komisch, da finde ich gar keine konkrete Alternativprognose, eben so wenig wie vergleichbare Fälle und deren Strafen und auch sonst: Nichts. Merke: Ein Link ersetzt keine Argumentation.
Das dir dieses Urteil gefällt, mußtest du nicht ausdrücklich schreiben. Solcherlei Urteile für die Bild-Leser und CSU-Heinis lassen schließlich die Entscheider die Beförderungsleiter hinauffliegen. Derartiger Strategien wirst du angesichts deiner mehrfach erwiesenen äußerst dürftigen fachlichen Eignung in deiner juristischen Karriere, sollte diese überhaupt stattfinden dürfen, sicher auch bedürfen.
Komisch, da finde ich gar keine konkrete Alternativprognose, eben so wenig wie vergleichbare Fälle und deren Strafen und auch sonst: Nichts. Merke: Ein Link ersetzt keine Argumentation.
Letzteres hast du richtig bemerkt. Allerdings halte ich es für arg verschwendete Zeit Argumente für dich zurechtzulegen. Ganz ehrlich.
Aber mit ein bisschen Stöbern auf obiger Seite, wirst du so einiges finden, was die rassistische Grundhaltung belegt. Allein die Online-Umfrage, die hier zitiert wurde, reicht mir da schon aus.
tutzt schrieb: Aha, und "die Bild" ist "die Springer Medien" sind "die Medien". Alles klar.
Wir sind uns aber schon einig, dass der Springer-Konzern einige Medien kontrolliert (u.a. Welt, bild (u. die polnischen Zeitungen, die die Köpfe von Ballak und Löw auf dem Titel hatte)) oder? Und das diese (allen voran die bild) durchaus meinungsbildend sind, sogar eine Meinungsführerschaft für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung haben oder?
Und das bedeutet für seine Behauptung? Nichts, richtig. Diese Meinungsführerschaft wird von BLÖD gerne behauptet, aber "die Medien" ist NICHT, nie und immer noch nicht BILD:
tutzt schrieb:
JaNik schrieb:
tutzt schrieb:
JaNik schrieb: [quote=tutzt]Is scho recht. Die Richter sind rassistisch, die Medien sind rassistisch, die Staatsanwälte rassistisch ...
Also du kannst mir ja vieles erzählen, aber wenn du heute nur ansatzweise auf die Bildzeitung geschielt hast, dann wüsstest du wie es um deinen zweiten Punkt hier bestellt ist.
Ansonsten halte ich es mit Sabine. Ohne Medienrummel wären die beiden "besser weggekommen". Ob das gut oder schlecht ist lasse ich mal dahin gestellt. Aber eine Gleichbehandlung ist das sicher nicht.
Und die Blöd ist "die Medien" Aha. Wieder was gelernt.
Und das kannst du womit(?) belegen?
ad 1) Wie hoch war gleich nochmal die Auflage der Bild? Ja, "die Medien" bestehen in Deutschland zu einem guten Teil aus Springer-Medien. Und die halte ich nicht nur latent für rassistisch (s.z.B.o.).
Ich rede von "die Medien" er kommt mit einer Zeitung, der BILD. Dann plötzlich sind es "die Springer Medien". Wo er schon jeden Beweis schuldig bleibt, dass ALLE Springer Medien gleich wie die BILD berichteten. Also sind für ihn alle Medien rassistisch(oder zumindest die überwiegende Mehrzahl, sonst könnte man kaum pauschal von "die Medien" reden), da die Springer-Medien rassistisch sind, zu denen die BILD gehört, welche rassistisch ist. Also, letztlich sind "die Medien" rassistisch, weil eine Zeitung mit einer Auflage von nicht einmal 3,5 Mio Exemplaren seiner Meinung nach rassistisch ist. Das nennt man nicht Argumentation, dass nennt man sich verrannt.
Komisch, da finde ich gar keine konkrete Alternativprognose, eben so wenig wie vergleichbare Fälle und deren Strafen und auch sonst: Nichts. Merke: Ein Link ersetzt keine Argumentation.
Letzteres hast du richtig bemerkt. Allerdings halte ich es für arg verschwendete Zeit Argumente für dich zurechtzulegen. Ganz ehrlich.
Aber mit ein bisschen Stöbern auf obiger Seite, wirst du so einiges finden, was die rassistische Grundhaltung belegt. Allein die Online-Umfrage, die hier zitiert wurde, reicht mir da schon aus.
Nochmal: Was hat das mit "den Medien" zu tun? Ich warte auf die Argumente, dass BILD="die Medien". Sonst hat der Link leider nichts zur Diskussion beigetragen.
Pedrogranata schrieb:
tutzt schrieb:
JaNik schrieb:
tutzt schrieb:
JaNik schrieb:
tutzt schrieb: Is scho recht. Die Richter sind rassistisch, die Medien sind rassistisch, die Staatsanwälte rassistisch ...
Also du kannst mir ja vieles erzählen, aber wenn du heute nur ansatzweise auf die Bildzeitung geschielt hast, dann wüsstest du wie es um deinen zweiten Punkt hier bestellt ist.
Ansonsten halte ich es mit Sabine. Ohne Medienrummel wären die beiden "besser weggekommen". Ob das gut oder schlecht ist lasse ich mal dahin gestellt. Aber eine Gleichbehandlung ist das sicher nicht.
Und die Blöd ist "die Medien" Aha. Wieder was gelernt.
Und das kannst du womit(?) belegen?
ad 1) Wie hoch war gleich nochmal die Auflage der Bild? Ja, "die Medien" bestehen in Deutschland zu einem guten Teil aus Springer-Medien. Und die halte ich nicht nur latent für rassistisch (s.z.B.o.).
Aha, und "die Bild" ist "die Springer Medien" sind "die Medien". Alles klar.
Komisch, da finde ich gar keine konkrete Alternativprognose, eben so wenig wie vergleichbare Fälle und deren Strafen und auch sonst: Nichts. Merke: Ein Link ersetzt keine Argumentation.
Das dir dieses Urteil gefällt, mußtest du nicht ausdrücklich schreiben. Solcherlei Urteile für die Bild-Leser und CSU-Heinis lassen schließlich die Entscheider die Beförderungsleiter hinauffliegen. Derartiger Strategien wirst du angesichts deiner mehrfach erwiesenen äußerst dürftigen fachlichen Eignung in deiner juristischen Karriere, sollte diese überhaupt stattfinden dürfen, sicher auch bedürfen.
Was hat dein unsäglich dummes und mal wieder nichts als Beleidigungen enthaltendes Geschreibsel mit der Diskussion zu tun, ob BILD="die Medien"? Nichts, richtig. Aber von dir kann man ja sonst auch nichts erwarten.
Aber du kannst ja die Anwälte der Täter beglücken, indem du ihnen die Revisionsbegründung schreibst, hast du doch sicher sehr gute Argumente, wenn du das Urteil für völlig unbegründet hältst.
tutzt schrieb: Ich rede von "die Medien" er kommt mit einer Zeitung, der BILD. Dann plötzlich sind es "die Springer Medien". Wo er schon jeden Beweis schuldig bleibt, dass ALLE Springer Medien gleich wie die BILD berichteten. Also sind für ihn alle Medien rassistisch(oder zumindest die überwiegende Mehrzahl, sonst könnte man kaum pauschal von "die Medien" reden), da die Springer-Medien rassistisch sind, zu denen die BILD gehört, welche rassistisch ist. Also, letztlich sind "die Medien" rassistisch, weil eine Zeitung mit einer Auflage von nicht einmal 3,5 Mio Exemplaren seiner Meinung nach rassistisch ist. Das nennt man nicht Argumentation, dass nennt man sich verrannt.
Was ist das denn jetzt für eine Korinthenkacke... Ein User meinte, die Medien seien nicht rassistisch. Daraufhin schrieb JaNik, manche seien es eben doch und führte gleich die Berichterstattung der Bild als Beispiel an... Er hat nie behauptet alle Medien seien rassistisch!!!
Und was heißt "nicht einmal 3,5 Mio Exemplare"??? Hast Du Dir mal die Auflagen aller sonstigen überregionalen Tageszeitungen angeschaut???
Was hat dein unsäglich dummes und mal wieder nichts als Beleidigungen enthaltendes Geschreibsel mit der Diskussion zu tun, ob BILD="die Medien"? Nichts, richtig. Aber von dir kann man ja sonst auch nichts erwarten.
Aber du kannst ja die Anwälte der Täter beglücken, indem du ihnen die Revisionsbegründung schreibst, hast du doch sicher sehr gute Argumente, wenn du das Urteil für völlig unbegründet hältst.
Deine Beurteilung meiner Polemik als "Beleidigungen" bestätigt aufs neue meine Feststellungen bezüglich deiner fachlichen Kompetenz. Was die Anwälte der Täter betrifft, so sind diese sicherlich selbst zur Begründung ihrer durchaus aussichtsreichen Revision in der Lage.
Deine Beurteilung meiner Polemik als "Beleidigungen" bestätigt aufs neue meine Feststellungen bezüglich deiner fachlichen Kompetenz. Was die Anwälte der Täter betrifft, so sind diese sicherlich selbst zur Begründung ihrer durchaus aussichtsreichen Revision in der Lage.
Net in Bayern mein Guudster, da wett ich en Schobbe, das BayOLG wird bestätigen,
eintrachtfrankfurt2005 schrieb: Das Urteil hat Signalwirkung. In Bayern wird eben durchgegriffen. In Berlin hätte man zu sowas nicht den Mumm gehabt.
Das ist eine Behauptung zu der ich schon gerne ein Argument oder gar Zahlen gehabt hätte. Ansonsten bitte noch die kommenden Lottozahlen. Lebst Du in Berlin oder liest wenigstens eine Berliner Zeitung?
Die hiesigen Gefängnisse sind ziemlich voll, auch der Jugendknast bei mir umma Ecke.
Scheinbar ist man ein Rassist, wenn man die Möglichkeit der Abschiebung eines ausländischen Straftäters gerne ausgeschöpft wüßte und man ist auf keinen Fall zu resozialisieren, wenn man nach einer deftigen Urteilsverkündung den Mittelfinger zeigt. :neutral-face
Weder lese oder schätze ich die Blöd, noch halte ich das Urteil für zu hart, aber so mancher Post hier geht ziemlich weit, in diese oder jene Richtung.
So, jetzt können die Juristen wieder mit der Langstrecken-Zitate-WM weitermachen.
Serkan A. hat noch Glück gehabt. Die Jugendkammer hat davon abgesehen, gegen Serkan eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen . Die Richter haben von der zusätzlichen Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, die das das Jugendgerichtsgesetz für Täter vorsieht, die zur Tatzeit älter als 18 Jahre, aber jünger als 21 Jahre sind und nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. In solchen Fällen kann das Gericht statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren verhängen. Mit einer Freiheitstrafe von zwölf Jahren, die Serkan verbüßen soll, ist die Jugendkammer in der unteren Hälfte dieses Strafrahmens geblieben
@Pedro Da Du ja die Revision aussichtsreich siehst ... ich habe hier auch so meine Zweifel.
1. Auch wenn die beiden äußerst brutal vorgehen, kann ich den Vorsatz zum Töten doch nicht eindeutig nachweisen.
2. Was ist in diesem Fall das besondere Merkmal das für Mord qualifiziert? Heimtücke? Grausamkeit? Und komme ich denn überhaupt dazu das zu prüfen, wenn ich schon vorher zu dem Schluss komme, dass der Tod "nur" billigend in Kauf genommen wurde?
3. Wäre es nicht klüger gewesen, gefährliche Körperverletzung anzuklagen, da habe ich nicht das Versuchsproblem, nicht das Vorsatzproblem und auch immer noch ein ordentliches Strafmaß?
Nun, das dürften die sonstige niedrige Beweggründe sein.
Die herrschende Meinung versteht unter diesem Begriff solche Motive, die sittlich auf niedrigster Stufe angesiedelt sind und nach den Wertmaßstäben des deutschen Kulturkreises besonders verwerflich oder gar verachtenswert sind. Darunter fallen z. B. Neid, Rassenhass und Rachsucht. So genannte normal-psychologische Verhaltensweisen wie zum Beispiel Wut und Eifersucht sind dann niedrige Beweggründe, wenn die Motive, auf die sie sich gründen, als niedrige Beweggründe einzustufen sind, also wenn z. B. Grund der Eifersucht eine erhebliche Eigensucht oder übersteigertes Ehrgefühl .
Dürfte vorliegen.
Und das sie den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen haben dürfte einem unbefangenen Betrachter des Videos auch nicht entgangen sein. (Na wenn schon, dann krepiert er halt)
HeinzGründel schrieb: Nun, das dürften die sonstige niedrige Beweggründe sein.
Die herrschende Meinung versteht unter diesem Begriff solche Motive, die sittlich auf niedrigster Stufe angesiedelt sind und nach den Wertmaßstäben des deutschen Kulturkreises besonders verwerflich oder gar verachtenswert sind. Darunter fallen z. B. Neid, Rassenhass und Rachsucht. So genannte normal-psychologische Verhaltensweisen wie zum Beispiel Wut und Eifersucht sind dann niedrige Beweggründe, wenn die Motive, auf die sie sich gründen, als niedrige Beweggründe einzustufen sind, also wenn z. B. Grund der Eifersucht eine erhebliche Eigensucht oder übersteigertes Ehrgefühl .
Dürfte vorliegen.
Und das sie den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen haben dürfte einem unbefangenen Betrachter des Videos auch nicht entgangen sein. (Na wenn schon, dann krepiert er halt)
Dürfte? Wat is mit In dubio pro reo?
Reicht billigend in Kauf nehmen plus niedrige Beweggründe für Mord?
Interessant für mich in einem Fußballforum ist, dass noch niemand erkannt hat das der Mann sofort zu Boden gegangen ist. Wer liegt, der liegt. Da lässt man von ab. Wer da noch nachtritt hat wirklich nichts verstanden.
Netter Versuch. Ist aber nicht mal mehr beim Fussball gültig.
So, ich kenne noch nicht mal das Video. Ich kenne noch nicht mal den Fall richtig. Interessiert mich auch alles nicht. Ganz ehrlich nicht. Deshalb habe ich auch mit keinem Wort inhaltlich das Urteil kommentiert. Kann ich gar nicht. Und - wie gesagt - interessiert mich auch nicht.
Mein Punkt ist der, dass die (nicht nur in diesem Fall rassistisch argumentierende) Bild-Zeitung ihren Anteil am Strafmaß hat. Punkt. Gleichbehandlung ist was anderes.
P.S.: Achja, inwiefern lohnt sich ein hartes Urteil für ein Opfer? Diese Art des Lohns sieht ein Rechtsstaat durch ihren Strafvollzug nicht vor. (Nur um noch ein bisschen
zu provozierenzum Nachdenken anzuregen.)Aha, und "die Bild" ist "die Springer Medien" sind "die Medien". Alles klar.
Komisch, da finde ich gar keine konkrete Alternativprognose, eben so wenig wie vergleichbare Fälle und deren Strafen und auch sonst: Nichts.
Merke: Ein Link ersetzt keine Argumentation.
Was für ein völliger Unsinn. Aber da du ja Richter, Professor oder wenigstens Strafverteidiger bist, kannst du sicher begründen, warum es sich um "einen Schauprozess" handelt und die Strafen ja "viel zu hart" sind. Bin ich ja mal gespannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schauprozess
Und stell dir vor, tatsächlich stand die Verurteilung vorher fest, da die Täter ja schon vor Prozessbeginn die Tat gestanden hatten. Leugnen war angesichts des Videos auch wenig sinnvoll.
Darum hast du natürlich recht. Ein klassischer Schauprozess.
Und das diese (allen voran die bild) durchaus meinungsbildend sind, sogar eine Meinungsführerschaft für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung haben oder?
Das dir dieses Urteil gefällt, mußtest du nicht ausdrücklich schreiben. Solcherlei Urteile für die Bild-Leser und CSU-Heinis lassen schließlich die Entscheider die Beförderungsleiter hinauffliegen. Derartiger Strategien wirst du angesichts deiner mehrfach erwiesenen äußerst dürftigen fachlichen Eignung in deiner juristischen Karriere, sollte diese überhaupt stattfinden dürfen, sicher auch bedürfen.
Letzteres hast du richtig bemerkt. Allerdings halte ich es für arg verschwendete Zeit Argumente für dich zurechtzulegen. Ganz ehrlich.
Aber mit ein bisschen Stöbern auf obiger Seite, wirst du so einiges finden, was die rassistische Grundhaltung belegt. Allein die Online-Umfrage, die hier zitiert wurde, reicht mir da schon aus.
Und das bedeutet für seine Behauptung? Nichts, richtig. Diese Meinungsführerschaft wird von BLÖD gerne behauptet, aber "die Medien" ist NICHT, nie und immer noch nicht BILD:
Ich rede von "die Medien" er kommt mit einer Zeitung, der BILD.
Dann plötzlich sind es "die Springer Medien". Wo er schon jeden Beweis schuldig bleibt, dass ALLE Springer Medien gleich wie die BILD berichteten.
Also sind für ihn alle Medien rassistisch(oder zumindest die überwiegende Mehrzahl, sonst könnte man kaum pauschal von "die Medien" reden), da die Springer-Medien rassistisch sind, zu denen die BILD gehört, welche rassistisch ist.
Also, letztlich sind "die Medien" rassistisch, weil eine Zeitung mit einer Auflage von nicht einmal 3,5 Mio Exemplaren seiner Meinung nach rassistisch ist. Das nennt man nicht Argumentation, dass nennt man sich verrannt.
Nochmal: Was hat das mit "den Medien" zu tun? Ich warte auf die Argumente, dass BILD="die Medien". Sonst hat der Link leider nichts zur Diskussion beigetragen.
Was hat dein unsäglich dummes und mal wieder nichts als Beleidigungen enthaltendes Geschreibsel mit der Diskussion zu tun, ob BILD="die Medien"? Nichts, richtig. Aber von dir kann man ja sonst auch nichts erwarten.
Aber du kannst ja die Anwälte der Täter beglücken, indem du ihnen die Revisionsbegründung schreibst, hast du doch sicher sehr gute Argumente, wenn du das Urteil für völlig unbegründet hältst.
Ein User meinte, die Medien seien nicht rassistisch.
Daraufhin schrieb JaNik, manche seien es eben doch und führte gleich die Berichterstattung der Bild als Beispiel an...
Er hat nie behauptet alle Medien seien rassistisch!!!
Und was heißt "nicht einmal 3,5 Mio Exemplare"???
Hast Du Dir mal die Auflagen aller sonstigen überregionalen Tageszeitungen angeschaut???
Deine Beurteilung meiner Polemik als "Beleidigungen" bestätigt aufs neue meine Feststellungen bezüglich deiner fachlichen Kompetenz. Was die Anwälte der Täter betrifft, so sind diese sicherlich selbst zur Begründung ihrer durchaus aussichtsreichen Revision in der Lage.
Net in Bayern mein Guudster, da wett ich en Schobbe, das BayOLG wird bestätigen,
Ich trinke schon mal aane uff Dich
Gruß
Uli
daß das Urteil zu weniger Gewalttaten gegen einzelne führen würde, die nur ihre Meinung sagten und sich nur schlecht wehren konnten.
daß das Urteil weder von der Herkunft der Täter noch von sonstwas beeinflußt wurde.
daß die Bild-Zeitung als wohl meistzitiertestes Presseorgan Deutschlands weniger Einfluß besäße.
Knapp vorne liegt erstmal Wunsch #1.
Den Schobbe haste schon verloren. Das BayObLG gibt es nicht mehr.
Hier die Ansprache des BGH-Präsi Hirsch zur Auflösung
http://www.bundesgerichtshof.de/bgh/praesidenten/hirsch_rede_2006_06_28.php
Zuständig ist das OLG München. Ist natürlich auch Bayern. Aber unterschätz mir die Bajuwaren mal nicht.
Das ist eine Behauptung zu der ich schon gerne ein Argument oder gar Zahlen gehabt hätte. Ansonsten bitte noch die kommenden Lottozahlen. Lebst Du in Berlin oder liest wenigstens eine Berliner Zeitung?
Die hiesigen Gefängnisse sind ziemlich voll, auch der Jugendknast bei mir umma Ecke.
Scheinbar ist man ein Rassist, wenn man die Möglichkeit der Abschiebung eines ausländischen Straftäters gerne ausgeschöpft wüßte und man ist auf keinen Fall zu resozialisieren, wenn man nach einer deftigen Urteilsverkündung den Mittelfinger zeigt. :neutral-face
Weder lese oder schätze ich die Blöd, noch halte ich das Urteil für zu hart, aber so mancher Post hier geht ziemlich weit, in diese oder jene Richtung.
So, jetzt können die Juristen wieder mit der Langstrecken-Zitate-WM weitermachen.
Die Jugendkammer hat davon abgesehen, gegen Serkan eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen .
Die Richter haben von der zusätzlichen Milderungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, die das das Jugendgerichtsgesetz für Täter vorsieht, die zur Tatzeit älter als 18 Jahre, aber jünger als 21 Jahre sind und nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. In solchen Fällen kann das Gericht statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe von zehn bis 15 Jahren verhängen.
Mit einer Freiheitstrafe von zwölf Jahren, die Serkan verbüßen soll, ist die Jugendkammer in der unteren Hälfte dieses Strafrahmens geblieben
Da Du ja die Revision aussichtsreich siehst ... ich habe hier auch so meine Zweifel.
1. Auch wenn die beiden äußerst brutal vorgehen, kann ich den Vorsatz zum Töten doch nicht eindeutig nachweisen.
2. Was ist in diesem Fall das besondere Merkmal das für Mord qualifiziert? Heimtücke? Grausamkeit? Und komme ich denn überhaupt dazu das zu prüfen, wenn ich schon vorher zu dem Schluss komme, dass der Tod "nur" billigend in Kauf genommen wurde?
3. Wäre es nicht klüger gewesen, gefährliche Körperverletzung anzuklagen, da habe ich nicht das Versuchsproblem, nicht das Vorsatzproblem und auch immer noch ein ordentliches Strafmaß?
Die herrschende Meinung versteht unter diesem Begriff solche Motive, die sittlich auf niedrigster Stufe angesiedelt sind und nach den Wertmaßstäben des deutschen Kulturkreises besonders verwerflich oder gar verachtenswert sind. Darunter fallen z. B. Neid, Rassenhass und Rachsucht. So genannte normal-psychologische Verhaltensweisen wie zum Beispiel Wut und Eifersucht sind dann niedrige Beweggründe, wenn die Motive, auf die sie sich gründen, als niedrige Beweggründe einzustufen sind, also wenn z. B. Grund der Eifersucht eine erhebliche Eigensucht oder übersteigertes Ehrgefühl .
Dürfte vorliegen.
Und das sie den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen haben dürfte einem unbefangenen Betrachter des Videos auch nicht entgangen sein. (Na wenn schon, dann krepiert er halt)
Dürfte? Wat is mit In dubio pro reo?
Reicht billigend in Kauf nehmen plus niedrige Beweggründe für Mord?