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Inhaftierter Schüler in der Türkei

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Dortelweil-Adler schrieb:
Schobberobber72 schrieb:
peter schrieb:
ich bin mir sicher gelesen zu haben, dass das mädchen nicht alkoholisiert war. gibt es zu "besoffen" eine quelle?

peter


Ich hatte es so in Erinnerung, dass sie in diesem Club das Bändchen hatte, welches zum Alkoholkonsum berechtig. Ob sie alkoholisiert war?! Ich dachte, es gelesen zu haben. Hab aber jetzt zugegebenermaßen nicht nochmal nachgelesen. Jedoch alleine das Bändchen, welches sie ja nur mit Einwilligung ihrer Eltern bekommen haben kann, signalisiert doch ganz klar "Ich bin mindestens 16" ....eher 18.  

Einspruch. Hörensagen. Wie alles andere hier auch.

DA


Einspruch abgelehnt, da irrelevant!
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Luzbert schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
59 schrieb:
@nicole: sorry für meine wortwahl, aber du weisst nicht wie es in mir kocht...

um meine meinung mal auf einen satz zu reduzieren:

es gibt keinen "Fall" !

Ich finde Deine Meinung doof.
Nur weil die Mutter mal Schläge verdient hat, und ggf. auch die Tochter hat der Junge nicht an was rumzufummeln was nicht im fummelbaren Alter ist.
Vielleciht ist meine Meinung dadurch verklärt dass ich im Gegensatz zu Dir Töchter habe.

DA



Das ist gewissermaßen die Gretchenfrage:
Wusste er, dass sie nicht im fummelbaren Alter ist?
Hat sie gesagt sie sei im fummelbaren Alter?
War es ihm scheißegal?

Falls der zweite Punkt zutrifft ist das eine ganz schwierige Sache. Ich wüsste nicht, inwieweit man ihm das zum Verhängnis machen kann und soll.
In den anderen Fällen muss er mit den Konsequenzen leben, auch wenn es ihn härter trifft als dies der Fall sein sollte.

Ob ich das mit eigenen Töchtern anders sehen würde? Mit Sicherheit!
Aber möglicherweise wäre ich dann auch für ein Sexverbot vor der Ehe  ,-)  


Deine Grätchenfrage kann ich wie der Rest hier auch nicht beantworten, aber ich denke die Tatsache, dass die heutigen Jugendlichen die 13 sind sehr oft schon so reif sind und sich auch noch so alt schminken wie 16 jährige, lässt zumindest sehr stark vermuten, dass er gedacht hat sie sei älter. Die Eltern gehören in den Knast, nicht der Bub.
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Freecastle_Adler schrieb:
Luzbert schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
59 schrieb:
@nicole: sorry für meine wortwahl, aber du weisst nicht wie es in mir kocht...

um meine meinung mal auf einen satz zu reduzieren:

es gibt keinen "Fall" !

Ich finde Deine Meinung doof.
Nur weil die Mutter mal Schläge verdient hat, und ggf. auch die Tochter hat der Junge nicht an was rumzufummeln was nicht im fummelbaren Alter ist.
Vielleciht ist meine Meinung dadurch verklärt dass ich im Gegensatz zu Dir Töchter habe.

DA



Das ist gewissermaßen die Gretchenfrage:
Wusste er, dass sie nicht im fummelbaren Alter ist?
Hat sie gesagt sie sei im fummelbaren Alter?
War es ihm scheißegal?

Falls der zweite Punkt zutrifft ist das eine ganz schwierige Sache. Ich wüsste nicht, inwieweit man ihm das zum Verhängnis machen kann und soll.
In den anderen Fällen muss er mit den Konsequenzen leben, auch wenn es ihn härter trifft als dies der Fall sein sollte.

Ob ich das mit eigenen Töchtern anders sehen würde? Mit Sicherheit!
Aber möglicherweise wäre ich dann auch für ein Sexverbot vor der Ehe  ,-)  


Deine Grätchenfrage kann ich wie der Rest hier auch nicht beantworten, aber ich denke die Tatsache, dass die heutigen Jugendlichen die 13 sind sehr oft schon so reif sind und sich auch noch so alt schminken wie 16 jährige, lässt zumindest sehr stark vermuten, dass er gedacht hat sie sei älter. Die Eltern gehören in den Knast, nicht der Bub.


es scheint niemand einen beleg dafür zu finde, dass das mädel alkoholisiert war. wieso wird es dann behauptet und als schuldzuweisung formuliert?

peter
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peter schrieb:
Freecastle_Adler schrieb:
Luzbert schrieb:
Dortelweil-Adler schrieb:
59 schrieb:
@nicole: sorry für meine wortwahl, aber du weisst nicht wie es in mir kocht...

um meine meinung mal auf einen satz zu reduzieren:

es gibt keinen "Fall" !

Ich finde Deine Meinung doof.
Nur weil die Mutter mal Schläge verdient hat, und ggf. auch die Tochter hat der Junge nicht an was rumzufummeln was nicht im fummelbaren Alter ist.
Vielleciht ist meine Meinung dadurch verklärt dass ich im Gegensatz zu Dir Töchter habe.

DA



Das ist gewissermaßen die Gretchenfrage:
Wusste er, dass sie nicht im fummelbaren Alter ist?
Hat sie gesagt sie sei im fummelbaren Alter?
War es ihm scheißegal?

Falls der zweite Punkt zutrifft ist das eine ganz schwierige Sache. Ich wüsste nicht, inwieweit man ihm das zum Verhängnis machen kann und soll.
In den anderen Fällen muss er mit den Konsequenzen leben, auch wenn es ihn härter trifft als dies der Fall sein sollte.

Ob ich das mit eigenen Töchtern anders sehen würde? Mit Sicherheit!
Aber möglicherweise wäre ich dann auch für ein Sexverbot vor der Ehe  ,-)  


Deine Grätchenfrage kann ich wie der Rest hier auch nicht beantworten, aber ich denke die Tatsache, dass die heutigen Jugendlichen die 13 sind sehr oft schon so reif sind und sich auch noch so alt schminken wie 16 jährige, lässt zumindest sehr stark vermuten, dass er gedacht hat sie sei älter. Die Eltern gehören in den Knast, nicht der Bub.


es scheint niemand einen beleg dafür zu finde, dass das mädel alkoholisiert war. wieso wird es dann behauptet und als schuldzuweisung formuliert?

peter

Weil alle Frauen (außer Mutti) und die Engländerinnen sowieso Schlampen sind?

Ich finde auch zwei andere "Tatsachen" "lustig": Alle sind sich einig dass die ******** Engländerin älter aussieht (weil das ja bei allen 13-Jährigen so ist). Man kann mithin davon ausgehen, dass alle die wie 16-18 aussehen in Wirklichkeit 12-15 sind. Nur der Inhaftierte, der hat scheinbar noch nie davon gehört. Schon komisch.

DA
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******** --> ********

Warum gibt es eigentlich keinen striketrough Button?

SeiD wann kann man eigentlich wieder ******** schreiben?

DA
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@DA:

ob und wieso das arme Mädel besoffen war oder nicht spielt hier glaub ich keine Rolle, nur insoweit als es ein Indiz, wie auch kolportierte Zeugenaussagen, dafür ist, daß sie eben nicht als 13-jährige durchgeht/ging!
weil der Junge sie nämlich vorgeblich aus der Disse kannte mit dem Säufer-Armband (Ü16) und sie sich selbst als 15 ausgab!

In einer Sache geb ich dir allerdings recht:
auf dem Land scheint die Zeit stehengeblieben zu sein und deshalb sehen die Landeier auch heute noch wie Landeier und die 13-jährigen wie 13-jährige aus  
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Jetzt hätte es natürlich *klick* machen können, wenn sie ein Ü16 Bändchen trägt und sagt sie ist 15 ... aber was soll's

DA
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Schon schlimm...der wollte halt ma B...sen und dann sowas*kopfschüttel*
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[font=Arial]In diesem Falle glaube ich mal an die Richtigkeit der Meldungen von t-online.

http://www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/12/05/41/76/12054176.html

Die armen Eltern.
[/font]
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59 schrieb:
du kennst das Mädchen also? und weisst auch schon daß es sich um eine Straftat gehandelt hat? Chapeau!


StGB schrieb:
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern


(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

- 1.  sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

- 2.  ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,

- 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder

- 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


Marco selbst hat zugegeben, dass es zu "Zärtlichkeiten" kam! Der Gutachter stellte Spermaspuren fest! Somit kam es zu einer sexuellen Handlung, zwischen ihm und dem 13 jährigen Mädchen! Hierbei ist erstmal unerheblich, ob sie wollte oder nicht, denn allein dies ist strafbar und dies absolut zu recht!

Lediglich die Frage der Vergewaltigung ist offen, aber dass er eine Straftat begangen hat, ist somit unstrittig und die Höhe der Strafe wird davon abhängen, ob er das Gericht überzeugen kann, dass er nicht wusste, dass sie erst 13 Jahre alt ist, bzw. er dies auch nicht hätte wissen oder erkennen müssen. Vor einer Strafe schützen, wird ihn aber auch dies nicht!
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mein lieber ZoLo, ich komme gegen diese starken argumente nicht an.
ich werde in zukunft sehr vorsichtig sein wenn ich jemand mit "bussi" begrüsse, zärtlichkeiten sind ja neuerdings strafbar.

ehrlich gesagt keine welt in der ich leben möchte.
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59 schrieb:
ehrlich gesagt keine welt in der ich leben möchte.


Ich schon, denn wenn es sich, wie in diesem Fall um ein Kind handelt, und dies ist und bleibt nun mal ein Fakt, dann muss das Gesetz dieses auch schützen.

Ich habe selbst zwei Nichten in dem Alter und die finden sich auch schon ganz toll erwachsen, aber weißt Du was - Sie sind es noch lange nicht!

Frag mal HG und Bernie, deren Töchter auch in einem ähnlichem Alter sind, wie toll erwachsen die sich wohl finden und dann frag wie die beiden Papas das wohl sehen!

Ich finde es wirklich sehr abstrus, dass über solch eine Geschichte überhaupt so kontrovers und Teils arg niveaulos diskutiert wird (********, etc.), denn unabhängig davon, dass der Junge es vielleicht wirklich nicht wusste, unabhängig davon, dass die Eltern womöglich auf ganzer Linie versagt haben und im Falle dessen auch entsprechend bestraft gehören und ebenso unabhängig ob das Mädel nun vielleicht einen auf große Frau machen wollte, so bleibt es doch sexueller Missbrauch eines Kindes und handelt sich nicht um irgendeinen Kavaliersdelikt oder eine Nichtigkeit und dies gehört, wie auch immer, bestraft!



P.s.: ....und zudem besteht ja durchaus noch eine 50/50 Chance, dass die Geschichte des Mädchens oder zumindest ein Tel davon stimmt, oder etwa nicht?
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Geschütztes Rechtsgut des § 176 StGB ist die Gesamtentwicklung von Kindern, welche von sexuellen Erlebnissen freigehalten werden soll, die nicht der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Motiven Erwachsener begründet sind. Freilich handelt es sich bei dem 17-jährigen Marco selbst nicht um einen Erwachsenen.
Auch die typische Tatkonstellation der Ausnutzung enger Beziehungen, wie die Schutzbefohlenheit des Opfers zum Täter, die dieser ausnutzt, ist nicht gegeben. Vielmehr handelt es sich um eine Zufallsbekanntschaft zweier jugendlicher Touristen, die durch den elterlicherseits unbeaufsichtigten und von dem Diskobetreiber widerrechtlich geduldeten Diskobesuch des Mädchens begünstigt wurde. Das Mädchen gehört aber auch im vierzehnten Lebensjahr gerade noch so zum geschützten Personenkreis des Straftatbestandes.
Die Umstände, soweit sie bekannt sind, deuten daher insgesamt auf einen eher minderschweren Fall hin.
Auch könnte die türkische Regierung oder Justiz kein besonderes Interesse daran haben, die heimische Tourismusbranche oder die Beziehungen zu Deutschland wegen einer eher harmlosen Straftat in Mitleidenschaft zu ziehen.
Die lange Untersuchungshaft Marcos ist nach deutschen, aber wohl auch nach türkischen Rechtsmaßstäben unverhältnismäßig. Der 17-jährige sitzt wegen des auf ihm lastenden Verdachts einer minderschweren Straftat seit Monaten in einem Gefängnis für 600 Insassen, welches ständig mit etwa 1600 Häftlingen überbelegt ist, was ebenfalls keine geeignete Werbung für die Justiz in der Türkei darstellt. Man könnte denken: Ist der Ruf (und der EU-Beitritt) erst ruiniert, knastet sich's ganz ungeniert...

Was sind also die Gründe für die Energie und Hartnäckigkeit der türkischen Justizbehörden, mit welcher sie diesen Fall behandelt, den sie, ähnlich wie die Praxis in Deutschland, im Strafbefehlsverfahren hätte schnell abschließen können ?

Es ist die unverfrorene Einmischungspolitik deutscher Spitzenpolitiker und deutscher Medien, die ohne Rücksicht auf die zu erwartende Reaktion in der Türkei und ohne Rücksicht auf die Interessen Marcos die Geduldsfäden der türkischen Justiz reißen ließ. Sie forderten unablässig die Freilassung des deutschen Sexualtäters aus den Verließen und Klauen der prüden muselmanischen Willkürjustiz, nachdem sie im selben Atemzug lebenslängliche Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter in Deutschland propagierten. Am deutschen Justizwesen soll mal wieder die Welt genesen. Es sind dieselben Politiker, die mit ihren schmutzigen Fingern auf die Behörden der Türkei deuten, welche tatenlos zusahen, als der CIA von deutschem Boden aus Entführungen in seine Folterlager durchführte.

Im Fall Marco war die geräuschlose Arbeit der deutschen kosularischen Vertretung in der Türkei gefordert, wie dies bei im Ausland einsitzenden deutschen Untersuchungshäftlingen üblich ist und nicht das Gegeifere Merkels und die Vermischung des Falles mit dem türkischen Eintrittsbegehren in die EU, die als massive Einmischung in die inneren Angelegenheiten der nationalstolzen Türkei auf dem Rücken des 17-jährigen anzusehen ist.

Nach der anmaßenden Forderung der Bundesregierung nach der Freilassung Marcos stellte der türkische Staatsanwalt zu Recht die Frage, was denn deutsche Justizbehörden wohl sagen würden, wenn sich türkische Regierungsmitglieder in einem ähnlichen Fall auf deutschem Boden mit derartigen Forderungen melden würden. Das Riesenaufgebot deutscher Journalisten und Kameras vor dem Knast in Antalya wurde von ihm als Beeinflussung des Verfahrens gewertet und mit einer Nachrichtensperre beantwortet. Die Unterstellungen von Zweifeln an der Unabhängigkeit seiner Entscheidungen findet kein Richter oder Staatsanwalt
der Welt besonders witzig. Soll mir keiner erzählen, daß die Bundesregierung das nicht weiß.
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Pedrogranata schrieb:
Geschütztes Rechtsgut des § 176 StGB ist die Gesamtentwicklung von Kindern, welche von sexuellen Erlebnissen freigehalten werden soll, die nicht der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Motiven Erwachsener begründet sind.


danke daß das nochmal herausgestellt wurde.

es scheint also nicht um das rechtsgut der öffentlichen empörung oder der (mehr oder weniger) schmutzigen fantasie bestimmter gesellschaftlicher gruppen zu gehen  

p.s.: mache sich jeder seine eigenen Gedanken zum "Freihalten von sexuellen Erlebnissen" Jugendlicher/Kinder im 21. Jahrhundert...
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ZoLo schrieb:
59 schrieb:
ehrlich gesagt keine welt in der ich leben möchte.


Ich schon, denn wenn es sich, wie in diesem Fall um ein Kind handelt, und dies ist und bleibt nun mal ein Fakt, dann muss das Gesetz dieses auch schützen.


Genau hier, bei der Definition Kind, dürfte zumindest ein Teil des Hasens im Pfeffer liegen: In der starren Altersgrenze. Ein 13jährige kann in der persönlichen Entwicklung durchaus auf dem Niveau eines 17jährigen sein. Wie man das allerdings besser lösen könnte, weiß ich auch nicht. Und ja, bei meiner eigenen Tochter wäre ich auch für eine Altersgrenze von mind. 35!  
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ZoLo schrieb:
59 schrieb:
ehrlich gesagt keine welt in der ich leben möchte.


Ich schon, denn wenn es sich, wie in diesem Fall um ein Kind handelt, und dies ist und bleibt nun mal ein Fakt, dann muss das Gesetz dieses auch schützen.

Ich habe selbst zwei Nichten in dem Alter und die finden sich auch schon ganz toll erwachsen, aber weißt Du was - Sie sind es noch lange nicht!

Frag mal HG und Bernie, deren Töchter auch in einem ähnlichem Alter sind, wie toll erwachsen die sich wohl finden und dann frag wie die beiden Papas das wohl sehen!

Ich finde es wirklich sehr abstrus, dass über solch eine Geschichte überhaupt so kontrovers und Teils arg niveaulos diskutiert wird (********, etc.), denn unabhängig davon, dass der Junge es vielleicht wirklich nicht wusste, unabhängig davon, dass die Eltern womöglich auf ganzer Linie versagt haben und im Falle dessen auch entsprechend bestraft gehören und ebenso unabhängig ob das Mädel nun vielleicht einen auf große Frau machen wollte, so bleibt es doch sexueller Missbrauch eines Kindes und handelt sich nicht um irgendeinen Kavaliersdelikt oder eine Nichtigkeit und dies gehört, wie auch immer, bestraft!


ich wiederhole mich gern, in so einer welt möchte ich nicht leben:

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=472398
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=632205

besonders schockierend dieser Artikel:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/5/5865/1.html

gute nacht Johnboy ZoLo, und hände schön über der bettdecke lassen  
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59 schrieb:
gute nacht Johnboy ZoLo, und hände schön über der bettdecke lassen    


Willst Du mich wieder langweilen oder welchen, mir verborgenen Effekt erhoffst Du mit solchen Sprüchen zu erzielen?

Wir haben ja alle verstanden, dass Du es voll klasse findest, wenn auch schon 13 jährige Mädels Sex mit älteren Jungs haben und dass die blöde englische "Schl****" ja ohnehin selbst dran schuld ist, versteht sich ja von selber, Du gesteht mir aber doch wohl zu, dass ich, in Anbetracht dessen, dass ich zwei Nichten in diesem Alter habe, welche ebenso wie deren Freundinnen, weit davon entfernt sind, die nötige Reife für solche Dinge aufzuweisen, eine andere Meinung darüber zu haben und über das Gesetz sollten wir erst gar nicht reden, denn dieses ist in diesem Punkt eindeutig. *Ja, ja, ich weiß - blödes Gesetz, gelle?*

P.s.: Da Du ja so gerne Zeitungsartikel postest, hier mal einer für Dich....

http://www.n-tv.de/673471.html
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Die Amis haben einen Schuss. Ihre doppelmoralischen Grundsätze, die sich durch ihre Gesellschaft ziehen sind gestört. Sie stellen aber nichts da zu den Holländern, die die Gründung einer Pädophilen Partei zumindest ansatzweise  toleriert. Jeder vierte Holländer hat kein Problem mit so einer Partei.. das ist einfach nur ekelhaft. Für mich gehören pädophile Menschen weggesperrt und zwar für immer.
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Sag mal ZoLo, hast Du eigentlich kapiert was 59 Dir mit den Links mitteilen wollte?
Dein Beitrag dazu macht mich ernsthaft fassungslos.
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Luzbert schrieb:
Sag mal ZoLo, hast Du eigentlich kapiert was 59 Dir mit den Links mitteilen wollte?
Dein Beitrag dazu macht mich ernsthaft fassungslos.


Das macht Dich fassungslos? Ich erkläre Dir mal, was mich fassungslos macht:

59 schrieb:
ich werde in zukunft sehr vorsichtig sein wenn ich jemand mit "bussi" begrüsse, zärtlichkeiten sind ja neuerdings strafbar.

ehrlich gesagt keine welt in der ich leben möchte.


59 schrieb:
In einer Sache geb ich dir allerdings recht:
auf dem Land scheint die Zeit stehengeblieben zu sein und deshalb sehen die Landeier auch heute noch wie Landeier und die 13-jährigen wie 13-jährige aus    


59 schrieb:
nicole: bullshit!

wenn ich der vater von dem jungen wär, ich würd die mutter von der englischen ******** aufsuchen und ihr die fresse polieren!


59 schrieb:
um meine meinung mal auf einen satz zu reduzieren:

es gibt keinen "Fall" !


59 schrieb:
@HG und Schoppepetzer:
habt ihr euch hier nicht ein bisschen verrannt?

das ganze hat sehr wohl etwas mit EU zu tun und darüberhinaus ist die juristische argumentation einfach nur erbärmlich!



Dies und nichts anderes habe ich zusammengefasst, oder siehst Du dies anders?

Nun kommt er noch mit irgendwelchen Links, welche nichts mit dem Fall zu tun habe und Du fragst mich, ob ich nicht verstanden habe, was er mir damit sagen will? Zumindest nichts zum eigentlichem Thema, oder sehe ich dies falsch?

Was empört Dich also wirklich? Was macht Dich denn so fassungslos, etwa dass ich damit argumentiere, dass laut Gesetz, und zwar unabhängig davon ob man nun das deutsche oder türkische nimmt, auf jeden Fall eine Straftat vorliegt und/oder ich persönlich sage, dass 13 jährige Kinder definitiv noch nicht reif für solche Dinge sind und dies obwohl ich sicherlich alles andere als prüde bin, aber auch dies versucht er ja in seiner sicherlich argumentativ "hochwertigen Art" und irgendwie "eloquent", mal so nebenbei  zum Thema zu machen:

59 schrieb:
gute nacht Johnboy ZoLo, und hände schön über der bettdecke lassen    



Warum also nicht einfach bei den Fakten bleiben?

Der einzigen Fakten, die bisher und unbestritten bekannt sind, ist dass ein 17 jähriger Junge etwas mit einem 13 jährigen Mädel angefangen hat, was laut deutschem und türkischem Gesetz verboten ist und man an ihr, seine Spermaspuren gefunden hat.

Die Umstände, wie es dazu kam, wie weit dies ging und ob vielleicht gar Gewalt im Spiel war, sind bisher reine Interpretationssache, denn die Geschichten sind doch recht unterschiedlich und somit ist es Sache des Gerichts, diese (hoffentlich sehr gründlich) aufzuklären.

Somit hat sich der Junge definitiv strafbar gemacht, lediglich die Härte dieser Strafe hängt von den Umständen ab und sollte die Version des Jungen stimmen, dann war das, was er jetzt durchmachen muss, zumindest meiner Meinung nach, sicherlich Strafe genug, bzw. vielleicht schon zu viel, aber man muss dem Gericht eben auch die Zeit geben, die Sache gründlich aufzuklären und dies geht sicherlich schneller und besser, wenn nicht irgendwelche Politiker und Medien weiteren Druck aufbauen.


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