FAZ schrieb: ...Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. ...
FAZ schrieb: ...Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. ...
Pedrogranata schrieb: ... Und das ist das perfide an der Sache und belegt für mich die tatsächlichen Absichten Schwedens und der hinter dem Vorgehen steckenden USA.
...
Halte ich eher für unwahrscheinlich, soweit man hier SPON glauben kann. Danach gibt es zwischen GB und den USA ein vereinfachtes Auslieferungsverfahren, d.h. es wäre wohl für die Amis leichter Assange von den Engländern ausgeliefert zu bekommen als von den Schweden. Der Punkt dabei ist wohl, daß man sich bisher in den USA eher unsicher ist, auch das juristische Rüstzeug zu haben, um Assange den Prozeß zu machen. (Quelle)
Die Schweden hingegen scheinen hier dann eher ihr eigenes Süppchen zu kochen basierend auf ihrer merkwürdigen Rechtsetzung im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung.
zu aller erst müssten die usa anklage erheben. meines wissens ist dem aber nicht so. und ohne anklage gibt es keinen auslieferungsantrag.
Assange hat Glück, dass er Australier ist. Bei ca. 3000 Menschen haben die USA bereits alle rechtsstaatlichen Verfahren, u.a. Habeas Corpus und normale Justiz vermieden. Wie sich bei El Masri zeigte, werden die gesuchten Leute (auch innerhalb der EU) observiert, irgendwo in einen Lieferwagen gezerrt, von anonymen Flugzeugen ausgeflogen, um dann wie in Abu Ghraib oder von "befreundeten" Geheimdiensten gefoltert zu werden. "Torture by Proxy" und "Extraordinary Renditions" (http://assembly.coe.int/Documents/WorkingDocs/Doc07/edoc11302.pdf http://www.ecchr.eu/id-2007.307/articles/rendition_workshop.html http://en.wikipedia.org/wiki/Extraordinary_rendition_by_the_United_States).
Ich schätze eher, daß die USA sich schwertun würden, Assange die Rolle eines illegalen Kombattanten anzuhängen, nicht zuletzt aufgrund seines Prominentenstatus. Dies ist aber meines Wissens die rechtliche Grundlage für die "außerordentliche" Behandlung von Leuten wie El Masri...
Für die Auslieferungs- und Auslandsstrafrechtler unter uns die einschlägigen §§ (USA + Schweden):
Hab mal im Espionage-Act gewühlt..
§ 798. Disclosure of classified information
(a) Whoever knowingly and willfully communicates, furnishes, transmits, or otherwise makes available to an unauthorized person, or publishes, or uses in any manner prejudicial to the safety or interest of the United States or for the benefit of any foreign government to the detriment of the United States any classified information— (1) concerning the nature, preparation, or use of any code, cipher, or cryptographic system of the United States or any foreign government; or (2) concerning the design, construction, use, maintenance, or repair of any device, apparatus, or appliance used or prepared or planned for use by the United States or any foreign government for cryptographic or communication intelligence purposes; or (3) concerning the communication intelligence activities of the United States or any foreign government; or (4) obtained by the processes of communication intelligence from the communications of any foreign government, knowing the same to have been obtained by such processes— Shall be fined under this title or imprisoned not more than ten years, or both
Darunter kann man "Cablegate" schon mal subsumieren. Und bis 10 Jahre sind auch kein Pappenstiel.
Die Beweisführung der Anklage, daß Assange persönlich in die Veröffentlichung einbezogen ist, dürfte bei der Undurchdringlichkeit der Wikileaks-Strukturen totgeboren sein. Na ja, für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, dessen - wohl negativen - Ausgang dann Assange nach seiner Auslieferung aber schon mal im US-U-Knast abzuwarten hätte, könnte es reichen.. Assanges Show nach der Einstellung des Verfahrens wird sich aber kaum ein U.S.Attorney General geben wollen. Obwohl..
Was den Europäischen Haftbefehl betrifft, so kann der ersuchende Staat dann auf seinen Erlass Einfluss nehmen, wenn es sich bei den Anklagebehörden um einen Teil der Exekutive dieses Staates handelt. Das ist in Schweden der Fall. Und deshalb dürften die Beziehungen Schwedens zu den USA sehr wohl ein wichtiger Bestandteil des schwedischen Vorgehens sein. Vor Inkrafttreten dr Regeln des Europäischen Haftbefehls war eine solche Einflussnahme nur zwischen zwei beteiligten Staaten möglich. Das hat sich geändert. Ein politisch motiviertes Dreiecksverhältnis, welches die Anwälte von Assange befürchten, ist jetzt durchaus (auch durch einen einflussreichen außereuropäischen Staat wie die USA) möglich. Und die USA haben von dieser Möglichkeit auch schon Gebrauch gemacht, wie Wikileaks beweisen konnte. Am 17.4.09 brüstete sich der US-Botschafter in Madrid damit, mit Erfolg Einfluss auf die spanischen Anklagebehörden genommen zu haben. Spaniens Justiz arbeitet bei Folter oder Kriegsverbrechen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit. Aber der spanische Generalstaatsanwalt hatte ein zuvor eröffnetes Verfahren gegen Waterboarding-Verantwortliche von Folter-Bush auf Drängen des Gesandten Obamas eingestellt.
Anzunehmen, daß "demokratische" Staaten wechselseitig stets die Unabhängigkeit ihrer Justiz akzeptieren würden, ist naiv.
Ob aber tatsächlich die USA auf Schweden Druck ausübte, um das Verfahren gegen Assange wieder aufzunehmen, kann man zur Zeit nur vermuten. Der schwedische Außenminister Bildt hat das natürlich bestritten..
Aber ein zunächst nach den Aussagen der beiden Frauen nach einem Tag eingestelltes Ermittlungsverfahren wieder zu eröffnen, muß schon zu denken geben..
Es passt halt alles zu gut: Vergewaltigung ist eines von 32 Delikten, bei denen es beim Europäischen Haftbefehl nicht darauf ankommt, ob die Strafbarkeit im konkreten Fall beiderseitig ist, also etwa auch in GB gegeben ist. GB muß also ausliefern. Der EH sieht außerdemnur eine formelle Prüfung des Auslieferungsgrundes vor. Nicht kommt es bei der Entscheidung über die Auslieferung darauf an, ob der angeblich hinreichende Tatverdacht tatsächliche Grundlagen hat. Nur "evident missbräuchliche" Anträge können abgelehnt werden. Diese Evidenz liegt hier sicher nicht vor, denn jedenfalls gebietet es der außenpolitische Ton zwischen beiden Ländern, daß Großbritannien der schwedischen Justiz mißbräuchliches Vorgehen unterstellt.
Allerdings steht der Auslieferung Assanges durch Schweden an die USA nach derzeit in Juristenkreisen herrschender Auffassung Art. 28 IV des EU-Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl entgegen. Dort heißt es:
Ungeachtet des Absatzes 1 darf eine Person, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurde, nicht ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der die Person übergeben hat, an einen Drittstaat ausgeliefert werden. Die Zustimmung ist gemäß den Übereinkommen, die diesen Mitgliedstaat binden, sowie gemäß seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu geben.
Ob die (eventuell auch unter "weiter Auslegung" seiner "innerstaatlichen Rechtsvorschriften" zu erteilende) mögliche Zustimmung GB's zur Auslieferung an die USA wirklich versagt wird, halte ich aber eher für eine Frage des politischen Druckes der Wikileaks und Assange unterstützenden Menschen in Europa. Denn wenn Sarah Palin den Assange für vogelfrei erklären kann, dann ist das durchaus auch David Cameron zuzutrauen, wenn der Sarah entgegen diesen Whistleblowern statt Todd auch selbst mal ihre Fußnägel lackieren will..
Die schwedischen Vorschriften:
Wer einen Menschen durch Mißhandlung oder sonstwie mit Gewalt oder durch Androhung von Verbrechen zum Geschlechtsverkehr oder dazu zwingt, eine andere sexuelle [körperliche] Handlung vorzunehmen oder an sich zu dulden, die im Hinblick auf die Art der Erniedrigung und die Umstände mit Geschlechtsverkehr zu vergleichen ist, wird wegen Vergewaltigung zu mindestens zwei und höchstens sechs Jahren verurteilt. Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 6, §1
Wer in einem anderen Fall, als in §1 [Vergewaltigung] gemeint, durch gesetzeswidrigen Zwang [Nötigung, Erpressung] eine Person dazu bringt, eine sexuelle Handlung durchzuführen oder zu erdulden, wird für sexuellen Zwang mit Gefängnis bis zu zwei Jahren verurteilt. Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 6, §2
Dasselbe gilt für den, der sich vor einem anderen auf eine Art und Weise entblößt, die geeignet ist, Unbehagen zu erzeugen, oder sonstwie durch Worte oder Handeln einen Menschen auf eine Art und Weise belästigt, die geeignet ist, die sexuelle Integrität dieses Menschen zu verletzen. Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 6, §10
Interessant ist im Zusammenhang mit Wikileaks, dass ihr alle auf Assange fixiert sein.
Der Informant Manning ist dagegen uninteressant. Er hat ja auch nur die Daten gesammelt und moeglicherweise ist es heute wichtiger, wer an der Spitze steht und Dinge veroeffentlich....nicht der, der die Drecksarbeit macht.
@dawiede Tja, jeder liebt den Verrat, aber keiner den Verräter...
@Pedro Schöne Auflistung, gerade bei dem "Telefonmitschnitt" habe ich herzhaft gelacht. Bei einem case-law-orientiertem Rechtssystem wie dem amerikanischen ist es halt nur selten damit getan, eine einzelne Rechtsvorschrift zu zitieren. In diesem Zusammenhang schätze ich tatsächlich, daß es den Amis schwerfällt, irgendetwas hieb- und stichfestes gegen Assange zusammenzuzimmern, gerade wenn man sich hier bspw. die Rechtsprechung zu den Pentagon-Papieren in Bezug auf Espionage Act contra Pressefreiheit zu Gemüte führt. Allein der Punkt, daß von Seiten der USA bislang keinerlei offizielles Ersuchen irgendeiner Art bzgl. Assange vorliegt, spricht da m.E. schon Bände.
Eine Beeinflussung und erst recht einen Informationsaustausch hinter den Kulissen kann man natürlich nicht ausschließen, und sei es auch nur, um Zeit zu gewinnen. Weiter könnte man sich seitens der USA natürlich auch überlegen, daß ein entsprechender Prozeß mit Verurteilung wegen Vergewaltigung in Schweden die Person Assange wesentlich mehr beschädigen kann als einer mit unsicheren Erfolgsaussichten wegen Spionage in den USA - man vergibt sich ja auch erstmal nichts damit...
Die beiden schwedischen Frauen als offene Sympathisanten von WL erscheinen mir da aber bisher eher unverdächtig in Bezug auf eine größere Verschwörung und eine Aussage wie die von StAin Ny (wie oben zitiert) kommt dabei wohl nicht von ungefähr, auch wenn mir natürlich tiefere Kenntnis von Kommentierung und Rechtsprechung zu den schwedischen Vorschriften fehlen.
...Die grassierende Geheimniskrämerei, die die Welt im Namen der Sicherheit nicht erst nach dem 11. September 2001 befiel, hat ihre vorläufige Grenze in der Digitalisierung aller Informationsabläufe gefunden. Natürlich werden nun neue Hürden errichtet, die Schlampereien beim Umgang mit sensiblen Informationen abgebaut und, wenn die Hardliner in den Vereinigten Staaten ihren Willen durchsetzen, zur Abschreckung ein paar Vorreiter ans Kreuz genagelt. Aber der Geist ist aus der Flasche. Überall auf der Welt sprießen Wikileaks-Alternativen aus dem Netz. … Die schmutzige Wahrheit ist, dass das Internet kein öffentlicher Raum ist und die Öffentlichkeit im Netz zu einem guten Teil von der Gnade der Firmen abhängt, die die Server beherbergen, Datenströme weiterleiten und Geldflüsse transportieren. … Falls die Vereinigten Staaten mit den von „Anti-Terror-Operationen“ gewohnten außergesetzlichen Methoden wie Entführungen, geheimdienstlichen Tötungen, Zersetzung und Sabotage agieren, wie von diversen Politikern dort verlangt, wird das der Auslöser für eine weltweite Protestbewegung sein, die sich auch gegen europäische Regierungen wenden wird. … Wer, sobald es ihn selbst betrifft, die Ideale der Aufklärung und das Grundrecht der Meinungsfreiheit schleift, wird sich nicht wieder auf sie berufen können. In den kommenden Auseinandersetzungen mit Russland und China wird es nicht zuletzt um die Attraktivität des Gesellschaftssystems gehen. … Die nahezu vollständige Abwesenheit von Ehrlichkeit in Politik und Geschäftsleben. All das führt unweigerlich zu einem Aufbegehren. Es braucht Öffentlichkeit, die reinigende Kraft des Sonnenlichts, um Korruption, schattige Deals und ethische Verkommenheit im Zaum zu halten.
Die Frage, die ich mir bei dieser Debatte immer stelle: Warum sollte ich ein Recht darauf haben, zu wissen, was die Vertretung des amerikanischen Volkes im stillen Kämmerchen treibt. Mit Sicherheit sollte jeder amerikanische Staatsbürger an dieser Stelle mehr (alle) Rechte haben in gewisse Vorgänge, Dokumente, etc. einzusehen, um bewerten zu können wer und wie da so rumregiert, aber ich doch nicht. Der Staat repräsentiert doch nur die, die auch tatsächlichen Bezug dazu haben. Ich finde, dass in diesem keine "Privatsphäre" existieren sollte. Nach außen jedoch schon! Dasselbe gilt natürlich entsprechend für andere Staaten. Durchzusetzen ist das allerdings nicht. Jedenfalls könnte ich mir nicht vorstellen, wie nur jeder Staatsbürger seines Staates etwas wissen könnte, was für jeden anderen in dem Falle privates Gedankengut darstellt.
Ist zwar komisch geschrieben, liefert aber hoffentlich einen neuen Denkansatz.
Desweiteren finde ich die Methoden von Wikileaks sehr seltsam. Was genau ist ihr Ziel? Warum veröffentlichen sie nicht alle Dokumente, sondern erpressen Staaten und Unternehmen und schädigen diese (z.B. hacken von z.B Amazon), weil sie nicht im Stande sind ihre Geschäftsbedingungen einzuhalten oder ihre Meinung teilen, was ja im Prinzip ihr Ziel sein müsste; mehr Geltung der Meinungsfreiheit...
welcher Staaten und Unternehmen hat WikiLeaks erpresst und/oder gehackt? Und welche Geschäftsbedingungen hat WikiLeaks bei welchen Unternehmen nicht eingehalten?
Ok, da will ich mich nicht versteifen, aber ich meine gelesen zu haben, dass ihnen die Nutzung von Servern versagt wurde, weil sie gegen die AGB's im Sinne von urheberrechtlichen Geschichten verstoßen haben (weil die Daten ja im Ursprung nicht von ihnen sind. Die Sache mit dem Komplettpaket, das im Netz rumgeistert und mit nem Passwort freigeschaltet wird falls was bestimmtes Passiert, geht für mich Richtung Erpressung. In meinen Augen versuchen da welche sich der Strafverfolgung mit ominösen Daten zu entziehen. Inwieweit da Aktionen von einzelnen der ganzen Konstrukt von Wikileaks zuzurechnen sind, weiß ich nicht. So wie der Jugendliche, der wegen des Hackens verhaftet wurde. Das sollte aber ohnehin nicht der Kern meines Postings sein. Mir kommt die ganze Sache im ganzen einfach nur etwas seltsam vor und ich kann mich da nicht ganz so leicht positionieren.
SN@ff! schrieb: (...) Mir kommt die ganze Sache im ganzen einfach nur etwas seltsam vor und ich kann mich da nicht ganz so leicht positionieren.
Deine Ansichten sind angesicht des Sachverhalts nicht haltbar. Du solltest vielleicht erstmal die Fakten studieren (durchaus auch durch die zahlreichen Verweise hier im Thread), bevor du Unfug schreibst.
ich habe meiner "Hausbank" in Bezug "Visacard"!Fragen! gestellt! die sie mir nur, mit blablaa geschäftsmäßig abgebügelt hat nun habe ich Schwierigkeiten ein a n d e r e s feetback war aber so was von schnell es geht hier nicht um eine blonde Lichtgestalt sondern um d a s Internet an sich das macht Mächtigen Angst, weil so kleine Scheixxxer tatsächlich ähhhm etwas hmm "Unwohlsein" produzieren könnten jess we can
Begründung: Es gebe keine Anklage, sondern die Auslieferung solle lediglich zur Befragung Assanges dienen. Dies sei aber gegen die Regeln des Europäischen Haftbefehls.
Natürlich wäre es völlig unverhältnismäßig, einen Haftbefehl zu erlassen, wenn Assange, der ja mit ausdrücklicher Erlaubnis der Staatsanwaltschaft Schweden verließ, wie seine Anwälte sagen, mehrfach seine Befragung per Telefon oder Skype anbot, was die schwedische Staatsanwältin aber ablehnte.
Interessant wäre es zu erfahren, was genau in dem Haftbefehl steht. Wo bleibt der Whistleblower..
Ich bleibe aber bei meiner Vermutung, daß das Gericht in GB sich jedenfalls nicht trauen wird, selbst aus guten Gründen das schwedische Auslieferungsersuchen abzulehnen und damit den Schweden einen "offensichtlichen Mißbrauch" zu attestieren.
Es sei denn man möchte in GB Assange viel lieber einfach gleich mal den USA ausliefern, weshalb Schweden eben zurückstecken müßte..
Hier mal ein interessanter Artikel, der die Brücke zwischen der Zensur für amerikanische Beamte und den angedachten Internetsperren von Zensursula zieht. Das in dem Artikel verwandte Argument, das geschaffene Infrastrukturen zweckentfremdet werden könnten, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen. Wenn solche Möglichkeiten bestehen, werden sie im "Bedarfsfall" auch genutzt.
die spinnen, die schweden.
Ja, wehe man(n) war nicht gut oder hat sich nicht genügend Mühe gegeben...
Assange hat Glück, dass er Australier ist. Bei ca. 3000 Menschen haben die USA bereits alle rechtsstaatlichen Verfahren, u.a. Habeas Corpus und normale Justiz vermieden. Wie sich bei El Masri zeigte, werden die gesuchten Leute (auch innerhalb der EU) observiert, irgendwo in einen Lieferwagen gezerrt, von anonymen Flugzeugen ausgeflogen, um dann wie in Abu Ghraib oder von "befreundeten" Geheimdiensten gefoltert zu werden. "Torture by Proxy" und "Extraordinary Renditions" (http://assembly.coe.int/Documents/WorkingDocs/Doc07/edoc11302.pdf
http://www.ecchr.eu/id-2007.307/articles/rendition_workshop.html
http://en.wikipedia.org/wiki/Extraordinary_rendition_by_the_United_States).
Ich schätze eher, daß die USA sich schwertun würden, Assange die Rolle eines illegalen Kombattanten anzuhängen, nicht zuletzt aufgrund seines Prominentenstatus.
Dies ist aber meines Wissens die rechtliche Grundlage für die "außerordentliche" Behandlung von Leuten wie El Masri...
Hab mal im Espionage-Act gewühlt..
§ 798. Disclosure of classified information
(a) Whoever knowingly and willfully communicates, furnishes, transmits, or otherwise makes available to an unauthorized person, or publishes, or uses in any manner prejudicial to the safety or interest of the United States or for the benefit of any foreign government to the detriment of the United States any classified information—
(1) concerning the nature, preparation, or use of any code, cipher, or cryptographic system of the United States or any foreign government; or
(2) concerning the design, construction, use, maintenance, or repair of any device, apparatus, or appliance used or prepared or planned for use by the United States or any foreign government for cryptographic or communication intelligence purposes; or
(3) concerning the communication intelligence activities of the United States or any foreign government; or
(4) obtained by the processes of communication intelligence from the communications of any foreign government, knowing the same to have been obtained by such processes—
Shall be fined under this title or imprisoned not more than ten years, or both
Darunter kann man "Cablegate" schon mal subsumieren. Und bis 10 Jahre sind auch kein Pappenstiel.
Die Beweisführung der Anklage, daß Assange persönlich in die Veröffentlichung einbezogen ist, dürfte bei der Undurchdringlichkeit der Wikileaks-Strukturen totgeboren sein.
Na ja, für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, dessen - wohl negativen - Ausgang dann Assange nach seiner Auslieferung aber schon mal im US-U-Knast abzuwarten hätte, könnte es reichen..
Assanges Show nach der Einstellung des Verfahrens wird sich aber kaum ein U.S.Attorney General geben wollen. Obwohl..
Was den Europäischen Haftbefehl betrifft, so kann der ersuchende Staat dann auf seinen Erlass Einfluss nehmen, wenn es sich bei den Anklagebehörden um einen Teil der Exekutive dieses Staates handelt. Das ist in Schweden der Fall.
Und deshalb dürften die Beziehungen Schwedens zu den USA sehr wohl ein wichtiger Bestandteil des schwedischen Vorgehens sein.
Vor Inkrafttreten dr Regeln des Europäischen Haftbefehls war eine solche Einflussnahme nur zwischen zwei beteiligten Staaten möglich. Das hat sich geändert. Ein politisch motiviertes Dreiecksverhältnis, welches die Anwälte von Assange befürchten, ist jetzt durchaus (auch durch einen einflussreichen außereuropäischen Staat wie die USA) möglich. Und die USA haben von dieser Möglichkeit auch schon Gebrauch gemacht, wie Wikileaks beweisen konnte. Am 17.4.09 brüstete sich der US-Botschafter in Madrid damit, mit Erfolg Einfluss auf die spanischen Anklagebehörden genommen zu haben. Spaniens Justiz arbeitet bei Folter oder Kriegsverbrechen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit. Aber der spanische Generalstaatsanwalt hatte ein zuvor eröffnetes Verfahren gegen Waterboarding-Verantwortliche von Folter-Bush auf Drängen des Gesandten Obamas eingestellt.
Anzunehmen, daß "demokratische" Staaten wechselseitig stets die Unabhängigkeit ihrer Justiz akzeptieren würden, ist naiv.
Ob aber tatsächlich die USA auf Schweden Druck ausübte, um das Verfahren gegen Assange wieder aufzunehmen, kann man zur Zeit nur vermuten. Der schwedische Außenminister Bildt hat das natürlich bestritten..
Aber ein zunächst nach den Aussagen der beiden Frauen nach einem Tag eingestelltes Ermittlungsverfahren wieder zu eröffnen, muß schon zu denken geben..
Es passt halt alles zu gut: Vergewaltigung ist eines von 32 Delikten, bei denen es beim Europäischen Haftbefehl nicht darauf ankommt, ob die Strafbarkeit im konkreten Fall beiderseitig ist, also etwa auch in GB gegeben ist. GB muß also ausliefern. Der EH sieht außerdemnur eine formelle Prüfung des Auslieferungsgrundes vor. Nicht kommt es bei der Entscheidung über die Auslieferung darauf an, ob der angeblich hinreichende Tatverdacht tatsächliche Grundlagen hat. Nur "evident missbräuchliche" Anträge können abgelehnt werden. Diese Evidenz liegt hier sicher nicht vor, denn jedenfalls gebietet es der außenpolitische Ton zwischen beiden Ländern, daß Großbritannien der schwedischen Justiz mißbräuchliches Vorgehen unterstellt.
Allerdings steht der Auslieferung Assanges durch Schweden an die USA nach derzeit in Juristenkreisen herrschender Auffassung Art. 28 IV des EU-Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl entgegen. Dort heißt es:
Ungeachtet des Absatzes 1 darf eine Person, die aufgrund
eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurde, nicht
ohne die Zustimmung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats,
der die Person übergeben hat, an einen Drittstaat ausgeliefert
werden. Die Zustimmung ist gemäß den Übereinkommen,
die diesen Mitgliedstaat binden, sowie gemäß seinen
innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu geben.
Ob die (eventuell auch unter "weiter Auslegung" seiner "innerstaatlichen Rechtsvorschriften" zu erteilende) mögliche Zustimmung GB's zur Auslieferung an die USA wirklich versagt wird, halte ich aber eher für eine Frage des politischen Druckes der Wikileaks und Assange unterstützenden Menschen in Europa.
Denn wenn Sarah Palin den Assange für vogelfrei erklären kann, dann ist das durchaus auch David Cameron zuzutrauen, wenn der Sarah entgegen diesen Whistleblowern statt Todd auch selbst mal ihre Fußnägel lackieren will..
Die schwedischen Vorschriften:
Wer einen Menschen durch Mißhandlung oder sonstwie mit Gewalt oder durch Androhung von Verbrechen zum Geschlechtsverkehr oder dazu zwingt, eine andere sexuelle [körperliche] Handlung vorzunehmen oder an sich zu dulden, die im Hinblick auf die Art der Erniedrigung und die Umstände mit Geschlechtsverkehr zu vergleichen ist, wird wegen Vergewaltigung zu mindestens zwei und höchstens sechs Jahren verurteilt.
Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 6, §1
Wer in einem anderen Fall, als in §1 [Vergewaltigung] gemeint, durch gesetzeswidrigen Zwang [Nötigung, Erpressung] eine Person dazu bringt, eine sexuelle Handlung durchzuführen oder zu erdulden, wird für sexuellen Zwang mit Gefängnis bis zu zwei Jahren verurteilt.
Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 6, §2
Dasselbe gilt für den, der sich vor einem anderen auf eine Art und Weise entblößt, die geeignet ist, Unbehagen zu erzeugen, oder sonstwie durch Worte oder Handeln einen Menschen auf eine Art und Weise belästigt, die geeignet ist, die sexuelle Integrität dieses Menschen zu verletzen.
Schwedisches Strafgesetzbuch, Kapitel 6, §10
Der Informant Manning ist dagegen uninteressant. Er hat ja auch nur die Daten gesammelt und moeglicherweise ist es heute wichtiger, wer an der Spitze steht und Dinge veroeffentlich....nicht der, der die Drecksarbeit macht.
Naja, Bradley Manning sitzt seit Mai in Isolationshaft und weiss wahrscheinlich gar nicht, was er ausgeloest hat. Dem erst 23jaehrigen drohen nun 52 Jahre Haft!!!!
http://www.neues-deutschland.de/artikel/186153.bradley-manning-drohen-52-jahre-haft.html
Ich weiß, ist ein wenig pillepalle. Mir ist nichts besseres eingefallen.
War auf Phoenix. http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/ereignisse/historische_ereignisse/343455?datum=2010-12-12.
Mehr habe ich leider nicht. Evtl. gibts was in der Mediathek?
Tja, jeder liebt den Verrat, aber keiner den Verräter...
@Pedro
Schöne Auflistung, gerade bei dem "Telefonmitschnitt" habe ich herzhaft gelacht.
Bei einem case-law-orientiertem Rechtssystem wie dem amerikanischen ist es halt nur selten damit getan, eine einzelne Rechtsvorschrift zu zitieren.
In diesem Zusammenhang schätze ich tatsächlich, daß es den Amis schwerfällt, irgendetwas hieb- und stichfestes gegen Assange zusammenzuzimmern, gerade wenn man sich hier bspw. die Rechtsprechung zu den Pentagon-Papieren in Bezug auf Espionage Act contra Pressefreiheit zu Gemüte führt.
Allein der Punkt, daß von Seiten der USA bislang keinerlei offizielles Ersuchen irgendeiner Art bzgl. Assange vorliegt, spricht da m.E. schon Bände.
Eine Beeinflussung und erst recht einen Informationsaustausch hinter den Kulissen kann man natürlich nicht ausschließen, und sei es auch nur, um Zeit zu gewinnen. Weiter könnte man sich seitens der USA natürlich auch überlegen, daß ein entsprechender Prozeß mit Verurteilung wegen Vergewaltigung in Schweden die Person Assange wesentlich mehr beschädigen kann als einer mit unsicheren Erfolgsaussichten wegen Spionage in den USA - man vergibt sich ja auch erstmal nichts damit...
Die beiden schwedischen Frauen als offene Sympathisanten von WL erscheinen mir da aber bisher eher unverdächtig in Bezug auf eine größere Verschwörung und eine Aussage wie die von StAin Ny (wie oben zitiert) kommt dabei wohl nicht von ungefähr, auch wenn mir natürlich tiefere Kenntnis von Kommentierung und Rechtsprechung zu den schwedischen Vorschriften fehlen.
http://www.faz.net/s/RubCEB3712D41B64C3094E31BDC1446D18E/Doc~E386955099A614DE2A1881621FDE9538C~ATpl~Ecommon~Scontent.html
...Die grassierende Geheimniskrämerei, die die Welt im Namen der Sicherheit nicht erst nach dem 11. September 2001 befiel, hat ihre vorläufige Grenze in der Digitalisierung aller Informationsabläufe gefunden. Natürlich werden nun neue Hürden errichtet, die Schlampereien beim Umgang mit sensiblen Informationen abgebaut und, wenn die Hardliner in den Vereinigten Staaten ihren Willen durchsetzen, zur Abschreckung ein paar Vorreiter ans Kreuz genagelt. Aber der Geist ist aus der Flasche. Überall auf der Welt sprießen Wikileaks-Alternativen aus dem Netz.
…
Die schmutzige Wahrheit ist, dass das Internet kein öffentlicher Raum ist und die Öffentlichkeit im Netz zu einem guten Teil von der Gnade der Firmen abhängt, die die Server beherbergen, Datenströme weiterleiten und Geldflüsse transportieren.
…
Falls die Vereinigten Staaten mit den von „Anti-Terror-Operationen“ gewohnten außergesetzlichen Methoden wie Entführungen, geheimdienstlichen Tötungen, Zersetzung und Sabotage agieren, wie von diversen Politikern dort verlangt, wird das der Auslöser für eine weltweite Protestbewegung sein, die sich auch gegen europäische Regierungen wenden wird.
…
Wer, sobald es ihn selbst betrifft, die Ideale der Aufklärung und das Grundrecht der Meinungsfreiheit schleift, wird sich nicht wieder auf sie berufen können. In den kommenden Auseinandersetzungen mit Russland und China wird es nicht zuletzt um die Attraktivität des Gesellschaftssystems gehen.
…
Die nahezu vollständige Abwesenheit von Ehrlichkeit in Politik und Geschäftsleben. All das führt unweigerlich zu einem Aufbegehren.
Es braucht Öffentlichkeit, die reinigende Kraft des Sonnenlichts, um Korruption, schattige Deals und ethische Verkommenheit im Zaum zu halten.
Durchzusetzen ist das allerdings nicht. Jedenfalls könnte ich mir nicht vorstellen, wie nur jeder Staatsbürger seines Staates etwas wissen könnte, was für jeden anderen in dem Falle privates Gedankengut darstellt.
Ist zwar komisch geschrieben, liefert aber hoffentlich einen neuen Denkansatz.
Desweiteren finde ich die Methoden von Wikileaks sehr seltsam. Was genau ist ihr Ziel? Warum veröffentlichen sie nicht alle Dokumente, sondern erpressen Staaten und Unternehmen und schädigen diese (z.B. hacken von z.B Amazon), weil sie nicht im Stande sind ihre Geschäftsbedingungen einzuhalten oder ihre Meinung teilen, was ja im Prinzip ihr Ziel sein müsste; mehr Geltung der Meinungsfreiheit...
Fragen über Fragen...
Die Sache mit dem Komplettpaket, das im Netz rumgeistert und mit nem Passwort freigeschaltet wird falls was bestimmtes Passiert, geht für mich Richtung Erpressung. In meinen Augen versuchen da welche sich der Strafverfolgung mit ominösen Daten zu entziehen.
Inwieweit da Aktionen von einzelnen der ganzen Konstrukt von Wikileaks zuzurechnen sind, weiß ich nicht. So wie der Jugendliche, der wegen des Hackens verhaftet wurde.
Das sollte aber ohnehin nicht der Kern meines Postings sein.
Mir kommt die ganze Sache im ganzen einfach nur etwas seltsam vor und ich kann mich da nicht ganz so leicht positionieren.
Deine Ansichten sind angesicht des Sachverhalts nicht haltbar. Du solltest vielleicht erstmal die Fakten studieren (durchaus auch durch die zahlreichen Verweise hier im Thread), bevor du Unfug schreibst.
die sie mir nur, mit blablaa geschäftsmäßig abgebügelt hat
nun habe ich Schwierigkeiten
ein a n d e r e s feetback war aber so was von schnell
es geht hier nicht um eine blonde Lichtgestalt
sondern um d a s Internet an sich
das macht Mächtigen Angst, weil so kleine Scheixxxer
tatsächlich ähhhm etwas hmm "Unwohlsein" produzieren könnten
jess we can
http://www.guardian.co.uk/media/2010/dec/08/julian-assange-extradition-attempt
Begründung: Es gebe keine Anklage, sondern die Auslieferung solle lediglich zur Befragung Assanges dienen. Dies sei aber gegen die Regeln des Europäischen Haftbefehls.
http://www.guardian.co.uk/media/2010/dec/14/european-arrest-warrant-julian-assange
Natürlich wäre es völlig unverhältnismäßig, einen Haftbefehl zu erlassen, wenn Assange, der ja mit ausdrücklicher Erlaubnis der Staatsanwaltschaft Schweden verließ, wie seine Anwälte sagen, mehrfach seine Befragung per Telefon oder Skype anbot, was die schwedische Staatsanwältin aber ablehnte.
Interessant wäre es zu erfahren, was genau in dem Haftbefehl steht. Wo bleibt der Whistleblower..
Ich bleibe aber bei meiner Vermutung, daß das Gericht in GB sich jedenfalls nicht trauen wird, selbst aus guten Gründen das schwedische Auslieferungsersuchen abzulehnen und damit den Schweden einen "offensichtlichen Mißbrauch" zu attestieren.
Es sei denn man möchte in GB Assange viel lieber einfach gleich mal den USA ausliefern, weshalb Schweden eben zurückstecken müßte..
Hier mal ein interessanter Artikel, der die Brücke zwischen der Zensur für amerikanische Beamte und den angedachten Internetsperren von Zensursula zieht. Das in dem Artikel verwandte Argument, das geschaffene Infrastrukturen zweckentfremdet werden könnten, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen. Wenn solche Möglichkeiten bestehen, werden sie im "Bedarfsfall" auch genutzt.
So weit man hier der Presse trauen kann, ist wohl eine Auslieferung an die USA von GB aus einfacher als von Schweden; aus SPON hatte ich da ja schon was verlinkt , hier nochmal ähnlich aus der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-festnahme-von-julian-assange-spion-journalist-high-tech-terrorist-1.1033818
Hierin werden auch die Schwierigkeiten seitens der USA geschildert, einen passenden, strafrechtlich relevanten Vorwurf (Spionage, illegales Handeln mit Regierungseigentum, Urheberrecht - alles wohl nicht sehr erfolgversprechend) gegen Assange zu finden, obwohl diese sich damit wohl schon seit den Irak-Leaks damit beschäftigen.
Mittlerweile scheint man den Vorwurf der Verschwörung genauer zu prüfen, dafür wäre es aber nötig, daß Assange Manning angestiftet oder ihn sonstwie unterstützt hatte.
http://www.sueddeutsche.de/politik/usa-pruefen-anklage-gegen-wikileaks-gruender-die-manning-connection-assange-der-verschwoerer-1.1036914
Apropos Manning:
In Berkeley liegt dem Stadtrat der Antrag vor, Manning zum Helden zu erklären (was es bei den Amis alles gibt...), die Entscheidung darüber ist aber erst mal aufgeschoben worden:
http://onaired.com/2010/12/bradley-manning-berkeley-hero-declare-review-alleged-source-of-wikileaks/