Hier mal ein interessanter Artikel, der die Brücke zwischen der Zensur für amerikanische Beamte und den angedachten Internetsperren von Zensursula zieht. Das in dem Artikel verwandte Argument, das geschaffene Infrastrukturen zweckentfremdet werden könnten, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen. Wenn solche Möglichkeiten bestehen, werden sie im "Bedarfsfall" auch genutzt.
Die grundsätzliche Frage, wie viel Kontrolle Staaten darüber ausüben dürfen sollten, was ihre Bürger im Netz sehen und lesen dürfen und was nicht, stellt sich in diesen Tagen dringlicher denn je.
Immerhin "stellt sich" für den Spiegel diese "Frage". Er hält sich bei dieser Frage sozusagen selbst den Spiegel vor.
Denn wenn die Pressefreiheit eben nicht mehr nur die "Freiheit von 200 reichen Leuten" sein soll, "ihre Meinung zu verbreiten", wie Paul Sethe, der Gründungsherausgeber der FAZ, mitte der 60er als Leserbrief in eben dem Spiegel schrieb, dann ist es mit dieser "Freiheit", wie mit jedem anderen der "Grundrechte" eben auch mal ganz schnell Feierabend.
Das ist in den USA nicht anders als in Deutschland. Auch hier gilt die Pressefreiheit eben nicht schrankenlos.
Der jeweilige "Absatz 2" hinter Grundrechten, auch hinter dem betreffend die Pressefreiheit, ist nicht nur dazu da, um etwa den Eigentümer einer Hauswand vor dem Geschreibsel von GrafFitti zu schützen. Die "Absätze 2" ermöglichen vielmehr die Einschränkung durch "allgemeine Gesetze" so weit, wie - nach der jeweiligen Ansicht des Bundesverfassungsgerichts - der "Kernbestand" des Grundrechts betroffen ist.
Also das bloße Knochenskelett einer "Pressefreiheit" muß dann eben - je nach Lage der Dinge - für uns ausreichen..
Das wird auch bald sämtliche Illusionen zerstören, die für viele mit der Freiheit im Internet noch verbunden sind.
Auch für die Macher von WikiLeaks kommt diese Stunde der Zensur der Wahrheit als Wahrheit der Zensur eben dann, wenn die Interessen der mächtigen Oligarchien dieser Welt durch die Offenbarung ihrer Machenschaften gefährdet werden.
Hingegen gehören übrigens Friedrich Wilhelm von Preußens "althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums" mit ihrem Maulkorb zum Kernbereich des betreffenden Art."33".
(Auch ich selbst habe Einschränkungen solcher Art ja sogar hier schon zu spüren bekommen, die - weil sie ja nicht staatlicherseits sondern privatrechtlich verfügt wurden - noch nicht einmal so ein Knochenskelett von dem übrig lassen mußten, was ich zum Thema Israel so von mir gab und noch geben wollte..)
die engländer wollten das nicht, die schweden auch nicht. wie in aller welt konnte der mann dann festgesetzt werden? irgendjemand muss das doch irgendwie begründet und irgend etwas unterschrieben haben.
Assange ist soeben gegen 200.000,- Britische Pfund Kaution und hohe Auflagen, wie Fußfessel und zeitweiser Ausgangssperre vom High Court bis zur Entscheidung über den schwedischen Auslieferungsantrag aus der Haft entlassen worden.
Damit wurde die Beschwerde der Britischen Kron-Staatsanwälte gegen seine Haftentlassung vom obersten Gericht abgelehnt.
Zovor war es so dargestellt worden, daß die schwedische Staatsanwaltschaft die Beschwerde führte. Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen.
Über den schwedischen Auslieferungsantrag wird sodann wohl im Januar entschieden.
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Die Kaution wurde von verschiedenen Assange unterstützenden Prominenten, wie zB dem Journalisten John Pilger oder Michael Moore gestellt.
ABC-Australia veröffentlichte einen offenen Brief an die Assange ebenfalls verfolgende Premierministerin Australiens Julia Gillard, deren Staatsbürger Assange ist, u.a. unterzeichnet von zahlreichen international bekannten Persönlichkeiten, Journalisten, Juristen, Professoren, denen man sich online anschließen kann :
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Oder sie sind noch nicht fertig. Wie Maabootsche geschrieben hat, soll Assange Verschwörung zur Last gelegt werden - dazu brauchen sie den Nachweis, dass Assange Manning zur Herausgabe der Daten "ermutigt" oder "unterstützt" hat. Eine derartige Aussage von Manning wird nicht ausgeschlossen, da der unter Bedingungen gefangen gehalten wird, die nach Völkerrecht als Folter gewertet werden. http://www.heise.de/tp/blogs/8/148946
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Ein richtiges Eiern kann ich eigentlich nicht feststellen: In Schweden fühlt sich eine Staatsanwältin berufen, jemand prominentem den Prozeß zu machen. Da man da gerne zeigt wie gewissenhaft man arbeitet, werden in solchen Fällen gerne mal Hebel gezogen, die sonst nicht immer einsetzt werden. Bei uns wurde ja auch bspw. ein in Frankfurt spielender Fußballprofi auf Rollschuhen bei einer TV-Show in München auf Betreiben der Mannheimer StA verhaftet. Hier sehe ich eigentlich wenig Platz für ein größeres Hintertreiben durch die USA, auch daß sich Fr. Ny hier Gedanken um eine Durchreichung an die Vereinigten Staaten gemacht hat, halte ich eher für einen normalen Vorgang bei dem Bohei, das hier veranstaltet wird. Und bevor jetzt wieder einer mit den angebliche CIA-Kontakten der Opfer kommt, das hier sollte man da auch gelesen haben: http://rpzine.de/2010/12/das-cia-geruecht-im-infokrieg-julian-assanges-falsche-freunde/ gefunden via BildBlog
In England haben wir dann die Verhaftung aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Das jetzige Auslieferungsverfahren erinnert dann auch an das von Polanski, wenn auch, wie Pedro oben schon schrieb, hier auf europäischer Ebene einer Auslieferung wesentlich weniger Hürden in den Weg gelegt sind. Dementsprechend läuft auch das Verfahren wohl recht zügig, bei Polanski wurde das Haftentlassungsgesuch in gut 1 Monat entschieden, hier in einer Woche; hier ist eine Entscheidung über die Auslieferung auf den 11. Januar gelegt, bei Polanski dauerte das bald ein 3/4 Jahr.
Die USA hatten seit der Verhaftung von Manning im Mai durchaus Zeit alle Hinweise zu sichten und in Hinsicht auf eine erfolgreiche Anklage zu beurteilen, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger glaube ich daran, daß hier tatsächlich noch eine solche erfolgen wird. Die Sprüche mit "...und jetzt prüfen wir noch auf..." halte ich dann eher wieder für ausgegebene Symbole der eigenen Arbeitsmoral.
Natürlich kann das alles auch hinter den Kulissen ganz anders aussehen , im Moment finde ich aber die obige Bewertung als die wahrscheinlichste...
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Ein richtiges Eiern kann ich eigentlich nicht feststellen: In Schweden fühlt sich eine Staatsanwältin berufen, jemand prominentem den Prozeß zu machen. Da man da gerne zeigt wie gewissenhaft man arbeitet, werden in solchen Fällen gerne mal Hebel gezogen, die sonst nicht immer einsetzt werden. Bei uns wurde ja auch bspw. ein in Frankfurt spielender Fußballprofi auf Rollschuhen bei einer TV-Show in München auf Betreiben der Mannheimer StA verhaftet. Hier sehe ich eigentlich wenig Platz für ein größeres Hintertreiben durch die USA, auch daß sich Fr. Ny hier Gedanken um eine Durchreichung an die Vereinigten Staaten gemacht hat, halte ich eher für einen normalen Vorgang bei dem Bohei, das hier veranstaltet wird. Und bevor jetzt wieder einer mit den angebliche CIA-Kontakten der Opfer kommt, das hier sollte man da auch gelesen haben: http://rpzine.de/2010/12/das-cia-geruecht-im-infokrieg-julian-assanges-falsche-freunde/ gefunden via BildBlog
In England haben wir dann die Verhaftung aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Das jetzige Auslieferungsverfahren erinnert dann auch an das von Polanski, wenn auch, wie Pedro oben schon schrieb, hier auf europäischer Ebene einer Auslieferung wesentlich weniger Hürden in den Weg gelegt sind. Dementsprechend läuft auch das Verfahren wohl recht zügig, bei Polanski wurde das Haftentlassungsgesuch in gut 1 Monat entschieden, hier in einer Woche; hier ist eine Entscheidung über die Auslieferung auf den 11. Januar gelegt, bei Polanski dauerte das bald ein 3/4 Jahr.
Die USA hatten seit der Verhaftung von Manning im Mai durchaus Zeit alle Hinweise zu sichten und in Hinsicht auf eine erfolgreiche Anklage zu beurteilen, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger glaube ich daran, daß hier tatsächlich noch eine solche erfolgen wird. Die Sprüche mit "...und jetzt prüfen wir noch auf..." halte ich dann eher wieder für ausgegebene Symbole der eigenen Arbeitsmoral.
Natürlich kann das alles auch hinter den Kulissen ganz anders aussehen , im Moment finde ich aber die obige Bewertung als die wahrscheinlichste...
Du lässt bei deiner Eunschätzung außer Betracht, daß das Verfahren gegen Assange in Schweden bereits als gegenstandslos niedergeschlagen und Assange legal und mit Wissen der Staatsanwaltschaft von dort ausgereist war.
Da zeigt man nicht, daß man gewissenhaft arbeitet, sondern man kramt eine bereits erledigte Sache hervor und besteht nach der legalen Ausreise Assanges auf dessen zwangsweiser Rückführung nach Schweden. Gewissenhaftigkeit hätte man zuvor, bei der damaligen Untersuchung zeigen können. Jetzt zeigt man als Schwedische Staatsanwaltschaft lediglich vor der gesamten Welt, daß man damals - nach eigener Einschätzung der Staatsanwaltschaft (!)- eben nicht gewissenhaft gearbeitet hat und Assange vielmehr zuerst - sozusagen gewissenlos - laufen ließ.
Das soll dann gewissenhafte Arbeit aufzeigen ? Das Gegenteil wird ganz offensichtlich in Kauf genommen. Die Ny macht sich, wie die gesamte schwedische Strafverfolgung, sehenden Auges lächerlich.
Und das nach Ny nur, um ihn - ohne hinreichenden Tatverdacht ! - zu "befragen", wobei dies angeblich unbedingt mit seiner physischen Präsenz im Büro der Staatsanwältn zu geschehen habe und eine telefonische oder per Videokonferenz durchzuführende Befragung für die Staatsanwältin Ny ausscheidet.
Wenn das kein "Eiern" ist, was denn..
Der Druck der USA ist evident. Sonst hätte man sich seitens der schwedischen Justiz niemals diese Blöße gegeben.
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Ein richtiges Eiern kann ich eigentlich nicht feststellen: In Schweden fühlt sich eine Staatsanwältin berufen, jemand prominentem den Prozeß zu machen. Da man da gerne zeigt wie gewissenhaft man arbeitet, werden in solchen Fällen gerne mal Hebel gezogen, die sonst nicht immer einsetzt werden. Bei uns wurde ja auch bspw. ein in Frankfurt spielender Fußballprofi auf Rollschuhen bei einer TV-Show in München auf Betreiben der Mannheimer StA verhaftet. Hier sehe ich eigentlich wenig Platz für ein größeres Hintertreiben durch die USA, auch daß sich Fr. Ny hier Gedanken um eine Durchreichung an die Vereinigten Staaten gemacht hat, halte ich eher für einen normalen Vorgang bei dem Bohei, das hier veranstaltet wird. Und bevor jetzt wieder einer mit den angebliche CIA-Kontakten der Opfer kommt, das hier sollte man da auch gelesen haben: http://rpzine.de/2010/12/das-cia-geruecht-im-infokrieg-julian-assanges-falsche-freunde/ gefunden via BildBlog
In England haben wir dann die Verhaftung aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Das jetzige Auslieferungsverfahren erinnert dann auch an das von Polanski, wenn auch, wie Pedro oben schon schrieb, hier auf europäischer Ebene einer Auslieferung wesentlich weniger Hürden in den Weg gelegt sind. Dementsprechend läuft auch das Verfahren wohl recht zügig, bei Polanski wurde das Haftentlassungsgesuch in gut 1 Monat entschieden, hier in einer Woche; hier ist eine Entscheidung über die Auslieferung auf den 11. Januar gelegt, bei Polanski dauerte das bald ein 3/4 Jahr.
Die USA hatten seit der Verhaftung von Manning im Mai durchaus Zeit alle Hinweise zu sichten und in Hinsicht auf eine erfolgreiche Anklage zu beurteilen, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger glaube ich daran, daß hier tatsächlich noch eine solche erfolgen wird. Die Sprüche mit "...und jetzt prüfen wir noch auf..." halte ich dann eher wieder für ausgegebene Symbole der eigenen Arbeitsmoral.
Natürlich kann das alles auch hinter den Kulissen ganz anders aussehen , im Moment finde ich aber die obige Bewertung als die wahrscheinlichste...
Du lässt bei deiner Eunschätzung außer Betracht, daß das Verfahren gegen Assange in Schweden bereits als gegenstandslos niedergeschlagen und Assange legal und mit Wissen der Staatsanwaltschaft von dort ausgereist war.
Da zeigt man nicht, daß man gewissenhaft arbeitet, sondern man kramt eine bereits erledigte Sache hervor und besteht nach der legalen Ausreise Assanges auf dessen zwangsweiser Rückführung nach Schweden. Gewissenhaftigkeit hätte man zuvor, bei der damaligen Untersuchung zeigen können. Jetzt zeigt man als Schwedische Staatsanwaltschaft lediglich vor der gesamten Welt, daß man damals - nach eigener Einschätzung der Staatsanwaltschaft (!)- eben nicht gewissenhaft gearbeitet hat und Assange vielmehr zuerst - sozusagen gewissenlos - laufen ließ.
Das soll dann gewissenhafte Arbeit aufzeigen ? Das Gegenteil wird ganz offensichtlich in Kauf genommen. Die Ny macht sich, wie die gesamte schwedische Strafverfolgung, sehenden Auges lächerlich.
Und das nach Ny nur, um ihn - ohne hinreichenden Tatverdacht ! - zu "befragen", wobei dies angeblich unbedingt mit seiner physischen Präsenz im Büro der Staatsanwältn zu geschehen habe und eine telefonische oder per Videokonferenz durchzuführende Befragung für die Staatsanwältin Ny ausscheidet.
Wenn das kein "Eiern" ist, was denn..
Der Druck der USA ist evident. Sonst hätte man sich seitens der schwedischen Justiz niemals diese Blöße gegeben.
Nun, den Link poste ich wohl jetzt zum dritten Mal: http://www.sueddeutsche.de/politik/haftbefehl-gegen-wikileaks-gruender-eine-frau-auf-der-jagd-nach-assange-1.1030995 Frau Ny leitet ein "Entwicklungszentrum der Anklagebehörden", also eine Stelle, die nach schwedischem Recht u.a. dafür geschaffen ist, eine Art Berufungsinstanz für staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zu bilden, in denen diese also überprüft werden. Höherinstanzliche Kremien sind halt nunmal in der Regel dafür da, die Entscheidungen aus den niedrigen Instanzen zu revidieren, wenn diese für falsch befunden werden. Ich sage hier nichts über die Richtigkeit der Entscheidung, aber so wie ich den schwedischen Apparat dann begriffen habe, dürfte sowas eher zu häufig vorkommen, als daß hier tatsächlich die schwedische Strafverfolgung lächerlich gemacht wird - oder werden hierzulande von höherinstanzlichen Gerichten nie Urteile der Vorinstanzen kassiert?
Daß im schwedischen Strafrecht darüber hinaus eine etwas rigide Auffasung bzgl. Straftaten betreffend der sexuellen Selbstbestimmung vorherrscht, dürfte sich allein aus der Rechtssetzung bzgl. Prostitution ergeben oder auch aus der von Frau Ny selbst geschilderten Sichtweise von Vergewaltigung:
FAZ schrieb: ...Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. ...
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Ein richtiges Eiern kann ich eigentlich nicht feststellen: In Schweden fühlt sich eine Staatsanwältin berufen, jemand prominentem den Prozeß zu machen. Da man da gerne zeigt wie gewissenhaft man arbeitet, werden in solchen Fällen gerne mal Hebel gezogen, die sonst nicht immer einsetzt werden. Bei uns wurde ja auch bspw. ein in Frankfurt spielender Fußballprofi auf Rollschuhen bei einer TV-Show in München auf Betreiben der Mannheimer StA verhaftet. Hier sehe ich eigentlich wenig Platz für ein größeres Hintertreiben durch die USA, auch daß sich Fr. Ny hier Gedanken um eine Durchreichung an die Vereinigten Staaten gemacht hat, halte ich eher für einen normalen Vorgang bei dem Bohei, das hier veranstaltet wird. Und bevor jetzt wieder einer mit den angebliche CIA-Kontakten der Opfer kommt, das hier sollte man da auch gelesen haben: http://rpzine.de/2010/12/das-cia-geruecht-im-infokrieg-julian-assanges-falsche-freunde/ gefunden via BildBlog
In England haben wir dann die Verhaftung aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Das jetzige Auslieferungsverfahren erinnert dann auch an das von Polanski, wenn auch, wie Pedro oben schon schrieb, hier auf europäischer Ebene einer Auslieferung wesentlich weniger Hürden in den Weg gelegt sind. Dementsprechend läuft auch das Verfahren wohl recht zügig, bei Polanski wurde das Haftentlassungsgesuch in gut 1 Monat entschieden, hier in einer Woche; hier ist eine Entscheidung über die Auslieferung auf den 11. Januar gelegt, bei Polanski dauerte das bald ein 3/4 Jahr.
Die USA hatten seit der Verhaftung von Manning im Mai durchaus Zeit alle Hinweise zu sichten und in Hinsicht auf eine erfolgreiche Anklage zu beurteilen, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger glaube ich daran, daß hier tatsächlich noch eine solche erfolgen wird. Die Sprüche mit "...und jetzt prüfen wir noch auf..." halte ich dann eher wieder für ausgegebene Symbole der eigenen Arbeitsmoral.
Natürlich kann das alles auch hinter den Kulissen ganz anders aussehen , im Moment finde ich aber die obige Bewertung als die wahrscheinlichste...
Du lässt bei deiner Eunschätzung außer Betracht, daß das Verfahren gegen Assange in Schweden bereits als gegenstandslos niedergeschlagen und Assange legal und mit Wissen der Staatsanwaltschaft von dort ausgereist war.
Da zeigt man nicht, daß man gewissenhaft arbeitet, sondern man kramt eine bereits erledigte Sache hervor und besteht nach der legalen Ausreise Assanges auf dessen zwangsweiser Rückführung nach Schweden. Gewissenhaftigkeit hätte man zuvor, bei der damaligen Untersuchung zeigen können. Jetzt zeigt man als Schwedische Staatsanwaltschaft lediglich vor der gesamten Welt, daß man damals - nach eigener Einschätzung der Staatsanwaltschaft (!)- eben nicht gewissenhaft gearbeitet hat und Assange vielmehr zuerst - sozusagen gewissenlos - laufen ließ.
Das soll dann gewissenhafte Arbeit aufzeigen ? Das Gegenteil wird ganz offensichtlich in Kauf genommen. Die Ny macht sich, wie die gesamte schwedische Strafverfolgung, sehenden Auges lächerlich.
Und das nach Ny nur, um ihn - ohne hinreichenden Tatverdacht ! - zu "befragen", wobei dies angeblich unbedingt mit seiner physischen Präsenz im Büro der Staatsanwältn zu geschehen habe und eine telefonische oder per Videokonferenz durchzuführende Befragung für die Staatsanwältin Ny ausscheidet.
Wenn das kein "Eiern" ist, was denn..
Der Druck der USA ist evident. Sonst hätte man sich seitens der schwedischen Justiz niemals diese Blöße gegeben.
Nun, den Link poste ich wohl jetzt zum dritten Mal: http://www.sueddeutsche.de/politik/haftbefehl-gegen-wikileaks-gruender-eine-frau-auf-der-jagd-nach-assange-1.1030995 Frau Ny leitet ein "Entwicklungszentrum der Anklagebehörden", also eine Stelle, die nach schwedischem Recht u.a. dafür geschaffen ist, eine Art Berufungsinstanz für staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zu bilden, in denen diese also überprüft werden. Höherinstanzliche Kremien sind halt nunmal in der Regel dafür da, die Entscheidungen aus den niedrigen Instanzen zu revidieren, wenn diese für falsch befunden werden. Ich sage hier nichts über die Richtigkeit der Entscheidung, aber so wie ich den schwedischen Apparat dann begriffen habe, dürfte sowas eher zu häufig vorkommen, als daß hier tatsächlich die schwedische Strafverfolgung lächerlich gemacht wird - oder werden hierzulande von höherinstanzlichen Gerichten nie Urteile der Vorinstanzen kassiert?
Daß im schwedischen Strafrecht darüber hinaus eine etwas rigide Auffasung bzgl. Straftaten betreffend der sexuellen Selbstbestimmung vorherrscht, dürfte sich allein aus der Rechtssetzung bzgl. Prostitution ergeben oder auch aus der von Frau Ny selbst geschilderten Sichtweise von Vergewaltigung:
FAZ schrieb: ...Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. ...
Ich glaube nicht, daß die gute Frau sich solche Aussagen aus den Fingern saugt, um der USA zu gefallen...
Ich habe deine Links auch schon vorher sehr wohl gelesen.
Wenn Ny nicht für die erneute Befassung mit dem Fall auch zuständig wäre, würde ja auch gar nichts gehen.
Bloß will der Fall so wirklich nichts wesentliches hergeben, was es rechtfertigen würde, gegen Assange nach seiner Ausreise erneut - aber diesmal mit den Spezialitäten einer Spezialistin für Besonderheiten und Schrulligkeiten der schwedischen Sexualdelinquenz in "minder schweren Fällen" zu konfrontieren, die diesen auch in ihren Augen minder schweren Fall für jedenfalls schwer genug befindet, um weltweit nach Assange fahnden zu lassen und damit ebenfalls weltweit für Schlagzeilen, Debatten, Unterschriftensammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen um Pressefreiheit und juristische Staatsexamen im Menschen- und Auslieferungsrecht, sowie für den Verruf der schwedischen Justiz als Instrument der politischen Konspiration mit den USA zu sorgen.
"Die Fotografin bekam dann offenbar Gewissensbisse und rief die Sozialdemokratin an, um sich zu beraten, ob man Assange zu einem Aids-Test überreden könnte. So erfuhr die Politikerin vom Seitensprung Assanges. Sie überredete die junge Frau, mit ihr zur Polizei zu gehen und sich gemeinsam zu offenbaren. Aus dem Gespräch heraus formulierte eine Polizistin eine Strafanzeige gegen Assange, die am 20. August aufgenommen wurde. Daraufhin wurde eine Fahndung, auch wegen Vergewaltigungsverdachts, eingeleitet, die aber am Tag darauf eingestellt wurde. Es ging dann nur noch um den Verdacht der Belästigung. Obwohl Assange sich danach über mehrere Wochen in Schweden aufhielt, wurde er nicht vernommen. Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. Von der Sozialdemokratin ist bekannt, dass sie am 12. Januar 2010 eine Übersetzung von „7 Steps to Legal Revenge“ - einem Ratgeber, wie man es schafft, dass gegen einen Mann Anklage erhoben wird - in ihren Blog einstellte. Dieser Text wurde aber, wie der ganze Blog, am 21. August gelöscht."
Nein, Ny saugt sich das nicht aus den Fingern. Aber ihre Finger kleben voller Tinte aus diesem armseligen Inhalt der Akte, aus der sie irgendwie ihr Vorgehen gegen Assange kratzen muß, um seiner im Auftrag ihrer Regierung, die widerum mit den USA konspiriert, habhaft zu werden.
Pedrogranata schrieb: Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen. ...
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Ein richtiges Eiern kann ich eigentlich nicht feststellen: In Schweden fühlt sich eine Staatsanwältin berufen, jemand prominentem den Prozeß zu machen. Da man da gerne zeigt wie gewissenhaft man arbeitet, werden in solchen Fällen gerne mal Hebel gezogen, die sonst nicht immer einsetzt werden. Bei uns wurde ja auch bspw. ein in Frankfurt spielender Fußballprofi auf Rollschuhen bei einer TV-Show in München auf Betreiben der Mannheimer StA verhaftet. Hier sehe ich eigentlich wenig Platz für ein größeres Hintertreiben durch die USA, auch daß sich Fr. Ny hier Gedanken um eine Durchreichung an die Vereinigten Staaten gemacht hat, halte ich eher für einen normalen Vorgang bei dem Bohei, das hier veranstaltet wird. Und bevor jetzt wieder einer mit den angebliche CIA-Kontakten der Opfer kommt, das hier sollte man da auch gelesen haben: http://rpzine.de/2010/12/das-cia-geruecht-im-infokrieg-julian-assanges-falsche-freunde/ gefunden via BildBlog
In England haben wir dann die Verhaftung aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Das jetzige Auslieferungsverfahren erinnert dann auch an das von Polanski, wenn auch, wie Pedro oben schon schrieb, hier auf europäischer Ebene einer Auslieferung wesentlich weniger Hürden in den Weg gelegt sind. Dementsprechend läuft auch das Verfahren wohl recht zügig, bei Polanski wurde das Haftentlassungsgesuch in gut 1 Monat entschieden, hier in einer Woche; hier ist eine Entscheidung über die Auslieferung auf den 11. Januar gelegt, bei Polanski dauerte das bald ein 3/4 Jahr.
Die USA hatten seit der Verhaftung von Manning im Mai durchaus Zeit alle Hinweise zu sichten und in Hinsicht auf eine erfolgreiche Anklage zu beurteilen, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger glaube ich daran, daß hier tatsächlich noch eine solche erfolgen wird. Die Sprüche mit "...und jetzt prüfen wir noch auf..." halte ich dann eher wieder für ausgegebene Symbole der eigenen Arbeitsmoral.
Natürlich kann das alles auch hinter den Kulissen ganz anders aussehen , im Moment finde ich aber die obige Bewertung als die wahrscheinlichste...
Du lässt bei deiner Eunschätzung außer Betracht, daß das Verfahren gegen Assange in Schweden bereits als gegenstandslos niedergeschlagen und Assange legal und mit Wissen der Staatsanwaltschaft von dort ausgereist war.
Da zeigt man nicht, daß man gewissenhaft arbeitet, sondern man kramt eine bereits erledigte Sache hervor und besteht nach der legalen Ausreise Assanges auf dessen zwangsweiser Rückführung nach Schweden. Gewissenhaftigkeit hätte man zuvor, bei der damaligen Untersuchung zeigen können. Jetzt zeigt man als Schwedische Staatsanwaltschaft lediglich vor der gesamten Welt, daß man damals - nach eigener Einschätzung der Staatsanwaltschaft (!)- eben nicht gewissenhaft gearbeitet hat und Assange vielmehr zuerst - sozusagen gewissenlos - laufen ließ.
Das soll dann gewissenhafte Arbeit aufzeigen ? Das Gegenteil wird ganz offensichtlich in Kauf genommen. Die Ny macht sich, wie die gesamte schwedische Strafverfolgung, sehenden Auges lächerlich.
Und das nach Ny nur, um ihn - ohne hinreichenden Tatverdacht ! - zu "befragen", wobei dies angeblich unbedingt mit seiner physischen Präsenz im Büro der Staatsanwältn zu geschehen habe und eine telefonische oder per Videokonferenz durchzuführende Befragung für die Staatsanwältin Ny ausscheidet.
Wenn das kein "Eiern" ist, was denn..
Der Druck der USA ist evident. Sonst hätte man sich seitens der schwedischen Justiz niemals diese Blöße gegeben.
Nun, den Link poste ich wohl jetzt zum dritten Mal: http://www.sueddeutsche.de/politik/haftbefehl-gegen-wikileaks-gruender-eine-frau-auf-der-jagd-nach-assange-1.1030995 Frau Ny leitet ein "Entwicklungszentrum der Anklagebehörden", also eine Stelle, die nach schwedischem Recht u.a. dafür geschaffen ist, eine Art Berufungsinstanz für staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zu bilden, in denen diese also überprüft werden. Höherinstanzliche Kremien sind halt nunmal in der Regel dafür da, die Entscheidungen aus den niedrigen Instanzen zu revidieren, wenn diese für falsch befunden werden. Ich sage hier nichts über die Richtigkeit der Entscheidung, aber so wie ich den schwedischen Apparat dann begriffen habe, dürfte sowas eher zu häufig vorkommen, als daß hier tatsächlich die schwedische Strafverfolgung lächerlich gemacht wird - oder werden hierzulande von höherinstanzlichen Gerichten nie Urteile der Vorinstanzen kassiert?
Daß im schwedischen Strafrecht darüber hinaus eine etwas rigide Auffasung bzgl. Straftaten betreffend der sexuellen Selbstbestimmung vorherrscht, dürfte sich allein aus der Rechtssetzung bzgl. Prostitution ergeben oder auch aus der von Frau Ny selbst geschilderten Sichtweise von Vergewaltigung:
FAZ schrieb: ...Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. ...
Ich glaube nicht, daß die gute Frau sich solche Aussagen aus den Fingern saugt, um der USA zu gefallen...
Ich habe deine Links auch schon vorher sehr wohl gelesen.
Wenn Ny nicht für die erneute Befassung mit dem Fall auch zuständig wäre, würde ja auch gar nichts gehen.
Bloß will der Fall so wirklich nichts wesentliches hergeben, was es rechtfertigen würde, gegen Assange nach seiner Ausreise erneut - aber diesmal mit den Spezialitäten einer Spezialistin für Besonderheiten und Schrulligkeiten der schwedischen Sexualdelinquenz in "minder schweren Fällen" zu konfrontieren, die diesen auch in ihren Augen minder schweren Fall für jedenfalls schwer genug befindet, um weltweit nach Assange fahnden zu lassen und damit ebenfalls weltweit für Schlagzeilen, Debatten, Unterschriftensammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen um Pressefreiheit und juristische Staatsexamen im Menschen- und Auslieferungsrecht, sowie für den Verruf der schwedischen Justiz als Instrument der politischen Konspiration mit den USA zu sorgen.
"Die Fotografin bekam dann offenbar Gewissensbisse und rief die Sozialdemokratin an, um sich zu beraten, ob man Assange zu einem Aids-Test überreden könnte. So erfuhr die Politikerin vom Seitensprung Assanges. Sie überredete die junge Frau, mit ihr zur Polizei zu gehen und sich gemeinsam zu offenbaren. Aus dem Gespräch heraus formulierte eine Polizistin eine Strafanzeige gegen Assange, die am 20. August aufgenommen wurde. Daraufhin wurde eine Fahndung, auch wegen Vergewaltigungsverdachts, eingeleitet, die aber am Tag darauf eingestellt wurde. Es ging dann nur noch um den Verdacht der Belästigung. Obwohl Assange sich danach über mehrere Wochen in Schweden aufhielt, wurde er nicht vernommen. Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt. Von der Sozialdemokratin ist bekannt, dass sie am 12. Januar 2010 eine Übersetzung von „7 Steps to Legal Revenge“ - einem Ratgeber, wie man es schafft, dass gegen einen Mann Anklage erhoben wird - in ihren Blog einstellte. Dieser Text wurde aber, wie der ganze Blog, am 21. August gelöscht."
Nein, Ny saugt sich das nicht aus den Fingern. Aber ihre Finger kleben voller Tinte aus diesem armseligen Inhalt der Akte, aus der sie irgendwie ihr Vorgehen gegen Assange kratzen muß, um seiner im Auftrag ihrer Regierung, die widerum mit den USA konspiriert, habhaft zu werden.
Nun, wie ich schon vorher schrieb, mir zumindest fehlen tiefere Einsichten in Kommentierung und Rechtsprechung bzgl. der schwedischen Auffassung von Vergewaltigung. Man kann wohl zugrunde legen, daß die von Fr. Ny geäußerte Rechtsansicht durchaus eine für dortige Verhältnisse vertretbare ist - es ging wohl auch kein Aufschrei durch die schwedische Presse, daß dem nicht so wäre. (Das habe ich mir jetzt erstmal für Schweden gemerkt: Wenn man(n) zu früh einschläft, kann es sein, daß man in Handschellen wieder aufwacht. )
Hier stellt sich dann die Frage, was sie als Staatsanwältin hätte tun sollen. Bei einem derart prominenten Zeitgenossen als Verdächtigen schaut nunmal die Presse und die sonstigen Medien genau hin. Daß ein Staatsanwalt hier die ganze Klaviatur der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um im Auge der Öffentlichkeit nicht als inkompetent, gleichgültig oder faul dazustehen, halte ich für verständlich. Dies im Zusammenhang mit der alten Binsenweisheit: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz - erst handeln, dann denken!" gesehen, führt zumindest mich dazu, hier keinen sonderlich bemerkenswertn Vorgang zu sehen, sondern eher einen typischen, soweit es um möglicherweise straffällige Prominente geht.
Auch in Schweden gibt es im Strafprozeßrecht die Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens wegen "geringer Schuld" auch unter (je nach dem kostspieligen) Auflagen.
Ny hätte doch, wenn es ihr wirklich nur um die pflichtmäßige Bearbeitung dieses "Falles" (datailreiche Darstellung hier) gegangen wäre, die Einstellung oder eine Buße Assanges mit seinen Anwälten aushandeln können.
Aber nein, der (von ihr selbst als minderschwer eingestufte) Fall wurde von ihr voll wiederaufgerollt und Assange durch ihre angebliche bloße Hartnäckigkeit bei Interpol so eben mal auf die "Liste der meistgesuchten Personen der Welt" gesetzt.
Interessant ist es in diesem Zusammenhang auch, daß Ny, die sich ja im übrigen mit Stellungnahmen ziemlich zurückhält, schon einräumte, daß eine Auslieferung aus Schweden in die USA für sie ein Möglichkeit darstelle. Und das, obwohl, wie ich schon weiter oben ausführte, Art. 27 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl dem klar entgegensteht.
Das ganze weltweit große Geläut passiert aber selbstverständlich nur deshalb, weil Ny es nicht durchgehen läßt, daß zwei Schwedinnen sich nach dem Sex mit Assange "unwohl" fühlten, schon klar..
Pedrogranata schrieb: Auch in Schweden gibt es im Strafprozeßrecht die Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens wegen "geringer Schuld" auch unter (je nach dem kostspieligen) Auflagen.
Ny hätte doch, wenn es ihr wirklich nur um die pflichtmäßige Bearbeitung dieses "Falles" (datailreiche Darstellung hier) gegangen wäre, die Einstellung oder eine Buße Assanges mit seinen Anwälten aushandeln können.
Aber nein, der (von ihr selbst als minderschwer eingestufte) Fall wurde von ihr voll wiederaufgerollt und Assange durch ihre angebliche bloße Hartnäckigkeit bei Interpol so eben mal auf die "Liste der meistgesuchten Personen der Welt" gesetzt.
Interessant ist es in diesem Zusammenhang auch, daß Ny, die sich ja im übrigen mit Stellungnahmen ziemlich zurückhält, schon einräumte, daß eine Auslieferung aus Schweden in die USA für sie ein Möglichkeit darstelle. Und das, obwohl, wie ich schon weiter oben ausführte, Art. 27 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl dem klar entgegensteht.
Das ganze weltweit große Geläut passiert aber selbstverständlich nur deshalb, weil Ny es nicht durchgehen läßt, daß zwei Schwedinnen sich nach dem Sex mit Assange "unwohl" fühlten, schon klar..
Schöner Link, derart detailreich hatte ich das noch nicht gelesen. Interessant fand ich dann natürlich die Passage:
dailymail schrieb: ...The two women then instructed Claes Borgstrom, a so-called ‘gender lawyer’ who is a leading supporter of a campaign to extend the legal definition of rape to help bring more rapists to justice.
As a result, in September the case was reopened by the authorities, and last month Interpol said Assange was wanted for ‘sex crimes’. ...
die dann eher dafür spricht, daß die Wiederaufnahme auf eine direkte Einflußnahme dieses(r?) Claes Borgstrom bzw. dieser Organisation zur Ausweitung der Vergewaltigungsbestrafung zurückzuführen ist, und nicht etwa auf ein Betreiben der USA.
Die Aussage von Fr. Ny bezüglich einer Auslieferung scheint Dir nicht zur Gänze vorzuliegen:
SZ schrieb: ...In einer Stellungnahme erklärte Staatsanwältin Marianne Ny, eine Auslieferung sei möglich, sollte Großbritannien bei der Übergabe Assanges dieser zustimmen. Allerdings müssten auch andere Faktoren abgewogen werden. ...
Quelle Das erscheint mir doch dann schon in Übereinstimmung mit Art. 28 IV zu stehen, wonach nur mit Zustimmung des ausliefernden Staates eine weitere Auslieferung an einen Drittstaat möglich ist.. Art. 27 II behandelt hier -soweit ich das sehe-, die Strafverfolgung in dem Land, in welches ausgeliefert wird, die weitere Übergabe an einen Drittstaat nach Art. 28 dürfte damit nichts zu tun haben.
Die schwedische Staatsanwaltschaft ist direkt dem schwedischen Justizministerium unterstellt. Das ist das Einfallstor für die politische Einflussnahme auf das konkrete Vorgehen von Ny (mag der Aufnahme von Ny's Tätigkeit auch eine Beschwerde Bergströms gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Assange vorausgegangen sein, die Bergström aber keinen Einfluss auf das weitere konkrete Vorgehen von Ny - nämlich den Erlass des EH's, die Ausschreibung der Interpol-Fahndung und das Auslieferungsverfahren - gibt) durch die schwedischen Regierung, die widerum - für mich zweifelsfrei - unter dem Einfluss der USA steht.
Die Rahmenvorschriften sind in jedem Mitgliedsstaat durch ein EH-Gesetz ausgefüllt. Die diesbezüglichen britischen und schwedischen Gesetze kenn isch net.
Die schwedische Staatsanwaltschaft ist direkt dem schwedischen Justizministerium unterstellt. Das ist das Einfallstor für die politische Einflussnahme auf das konkrete Vorgehen von Ny (mag der Aufnahme von Ny's Tätigkeit auch eine Beschwerde Bergströms gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Assange vorausgegangen sein, die Bergström aber keinen Einfluss auf das weitere konkrete Vorgehen von Ny - nämlich den Erlass des EH's, die Ausschreibung der Interpol-Fahndung und das Auslieferungsverfahren - gibt) durch die schwedischen Regierung, die widerum - für mich zweifelsfrei - unter dem Einfluss der USA steht.
Die Rahmenvorschriften sind in jedem Mitgliedsstaat durch ein EH-Gesetz ausgefüllt. Die diesbezüglichen britischen und schwedischen Gesetze kenn isch net.
Die grundsätzliche Frage, wie viel Kontrolle Staaten darüber ausüben dürfen sollten, was ihre Bürger im Netz sehen und lesen dürfen und was nicht, stellt sich in diesen Tagen dringlicher denn je.
Immerhin "stellt sich" für den Spiegel diese "Frage". Er hält sich bei dieser Frage sozusagen selbst den Spiegel vor.
Denn wenn die Pressefreiheit eben nicht mehr nur die "Freiheit von 200 reichen Leuten" sein soll, "ihre Meinung zu verbreiten", wie Paul Sethe, der Gründungsherausgeber der FAZ, mitte der 60er als Leserbrief in eben dem Spiegel schrieb, dann ist es mit dieser "Freiheit", wie mit jedem anderen der "Grundrechte" eben auch mal ganz schnell Feierabend.
Das ist in den USA nicht anders als in Deutschland.
Auch hier gilt die Pressefreiheit eben nicht schrankenlos.
Der jeweilige "Absatz 2" hinter Grundrechten, auch hinter dem betreffend die Pressefreiheit, ist nicht nur dazu da, um etwa den Eigentümer einer Hauswand vor dem Geschreibsel von GrafFitti zu schützen.
Die "Absätze 2" ermöglichen vielmehr die Einschränkung durch "allgemeine Gesetze" so weit, wie - nach der jeweiligen Ansicht des Bundesverfassungsgerichts - der "Kernbestand" des Grundrechts betroffen ist.
Also das bloße Knochenskelett einer "Pressefreiheit" muß dann eben - je nach Lage der Dinge - für uns ausreichen..
Das wird auch bald sämtliche Illusionen zerstören, die für viele mit der Freiheit im Internet noch verbunden sind.
Auch für die Macher von WikiLeaks kommt diese Stunde der Zensur der Wahrheit als Wahrheit der Zensur eben dann, wenn die Interessen der mächtigen Oligarchien dieser Welt durch die Offenbarung ihrer Machenschaften gefährdet werden.
Hingegen gehören übrigens Friedrich Wilhelm von Preußens
"althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums" mit ihrem Maulkorb zum Kernbereich des betreffenden Art."33".
(Auch ich selbst habe Einschränkungen solcher Art ja sogar hier schon zu spüren bekommen, die - weil sie ja nicht staatlicherseits sondern privatrechtlich verfügt wurden - noch nicht einmal so ein Knochenskelett von dem übrig lassen mußten, was ich zum Thema Israel so von mir gab und noch geben wollte..)
http://taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/appell-gegen-die-angriffe-auf-wikileaks/
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,735044,00.html
die engländer wollten das nicht, die schweden auch nicht. wie in aller welt konnte der mann dann festgesetzt werden? irgendjemand muss das doch irgendwie begründet und irgend etwas unterschrieben haben.
vom High Court bis zur Entscheidung über den schwedischen Auslieferungsantrag aus der Haft entlassen worden.
Damit wurde die Beschwerde der Britischen Kron-Staatsanwälte gegen seine Haftentlassung vom obersten Gericht abgelehnt.
Zovor war es so dargestellt worden, daß die schwedische Staatsanwaltschaft die Beschwerde führte. Das es tatsächlich die britischen Kron-Anwälte waren, die das Rechtsmittel gegen Assanges Freilassung einlegten, erhärtet die Vermutung von der Federführung der USA hinter den Kulissen.
Über den schwedischen Auslieferungsantrag wird sodann wohl im Januar entschieden.
Die schwedische Staatsanwältin Ny hat inzwischen erklärt, daß eine Auslieferung Assanges an die USA nach seinem Eintreffen in Schweden denkbar sei. Damit hat sie ebenfalls sehr deutlich zu verstehen gegeben, daß Obama und die USA hinter ihrer "Vergewaltigungs"-Inszenierung stecken.
Die Kaution wurde von verschiedenen Assange unterstützenden Prominenten, wie zB dem Journalisten John Pilger oder Michael Moore gestellt.
Michael Moore:
http://zmag.de/artikel/warum-ich-fuer-julian-assange-buerge
John Pilger:
http://zmag.de/artikel/unterstuetzung-fuer-julian-assange
ABC-Australia veröffentlichte einen offenen Brief an die Assange ebenfalls verfolgende Premierministerin Australiens Julia Gillard, deren Staatsbürger Assange ist, u.a. unterzeichnet von zahlreichen international bekannten Persönlichkeiten, Journalisten, Juristen, Professoren, denen man sich online anschließen kann :
http://www.abc.net.au/unleashed/41914.html
Ob Schweden oder England, die USA stecken immer dahinter
ich glaube das ist tatsächlich so.
Ich schätze, die sind sicher hervorragend informiert und haben dabei auch schon die möglichen alternativen Enden der Geschichte durchdacht. Für eine direkte Einflußnahme ist mir das ganze Hin und Her aber ein wenig zu inkohärent.
in meiner einschätzung glühen die diplomatischen drähte. die usa bekommen lediglich, auf grund ihrer eigenen gesetzgebung, keinen wirklichen auslieferungsgrund zusammengebastelt. und da dem so ist eiern schweden und england ziemlich auffällig herum.
Oder sie sind noch nicht fertig. Wie Maabootsche geschrieben hat, soll Assange Verschwörung zur Last gelegt werden - dazu brauchen sie den Nachweis, dass Assange Manning zur Herausgabe der Daten "ermutigt" oder "unterstützt" hat. Eine derartige Aussage von Manning wird nicht ausgeschlossen, da der unter Bedingungen gefangen gehalten wird, die nach Völkerrecht als Folter gewertet werden.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/148946
Ein richtiges Eiern kann ich eigentlich nicht feststellen:
In Schweden fühlt sich eine Staatsanwältin berufen, jemand prominentem den Prozeß zu machen. Da man da gerne zeigt wie gewissenhaft man arbeitet, werden in solchen Fällen gerne mal Hebel gezogen, die sonst nicht immer einsetzt werden. Bei uns wurde ja auch bspw. ein in Frankfurt spielender Fußballprofi auf Rollschuhen bei einer TV-Show in München auf Betreiben der Mannheimer StA verhaftet.
Hier sehe ich eigentlich wenig Platz für ein größeres Hintertreiben durch die USA, auch daß sich Fr. Ny hier Gedanken um eine Durchreichung an die Vereinigten Staaten gemacht hat, halte ich eher für einen normalen Vorgang bei dem Bohei, das hier veranstaltet wird. Und bevor jetzt wieder einer mit den angebliche CIA-Kontakten der Opfer kommt, das hier sollte man da auch gelesen haben:
http://rpzine.de/2010/12/das-cia-geruecht-im-infokrieg-julian-assanges-falsche-freunde/
gefunden via BildBlog
In England haben wir dann die Verhaftung aufgrund eines europäischen Haftbefehls. Das jetzige Auslieferungsverfahren erinnert dann auch an das von Polanski, wenn auch, wie Pedro oben schon schrieb, hier auf europäischer Ebene einer Auslieferung wesentlich weniger Hürden in den Weg gelegt sind. Dementsprechend läuft auch das Verfahren wohl recht zügig, bei Polanski wurde das Haftentlassungsgesuch in gut 1 Monat entschieden, hier in einer Woche; hier ist eine Entscheidung über die Auslieferung auf den 11. Januar gelegt, bei Polanski dauerte das bald ein 3/4 Jahr.
Die USA hatten seit der Verhaftung von Manning im Mai durchaus Zeit alle Hinweise zu sichten und in Hinsicht auf eine erfolgreiche Anklage zu beurteilen, je länger ich darüber nachdenke, desto weniger glaube ich daran, daß hier tatsächlich noch eine solche erfolgen wird.
Die Sprüche mit "...und jetzt prüfen wir noch auf..." halte ich dann eher wieder für ausgegebene Symbole der eigenen Arbeitsmoral.
Natürlich kann das alles auch hinter den Kulissen ganz anders aussehen , im Moment finde ich aber die obige Bewertung als die wahrscheinlichste...
Du lässt bei deiner Eunschätzung außer Betracht, daß das Verfahren gegen Assange in Schweden bereits als gegenstandslos niedergeschlagen und Assange legal und mit Wissen der Staatsanwaltschaft von dort ausgereist war.
Da zeigt man nicht, daß man gewissenhaft arbeitet, sondern man kramt eine bereits erledigte Sache hervor und besteht nach der legalen Ausreise Assanges auf dessen zwangsweiser Rückführung nach Schweden. Gewissenhaftigkeit hätte man zuvor, bei der damaligen Untersuchung zeigen können. Jetzt zeigt man als Schwedische Staatsanwaltschaft lediglich vor der gesamten Welt, daß man damals - nach eigener Einschätzung der Staatsanwaltschaft (!)- eben nicht gewissenhaft gearbeitet hat und Assange vielmehr zuerst - sozusagen gewissenlos - laufen ließ.
Das soll dann gewissenhafte Arbeit aufzeigen ? Das Gegenteil wird ganz offensichtlich in Kauf genommen. Die Ny macht sich, wie die gesamte schwedische Strafverfolgung, sehenden Auges lächerlich.
Und das nach Ny nur, um ihn - ohne hinreichenden Tatverdacht ! - zu "befragen", wobei dies angeblich unbedingt mit seiner physischen Präsenz im Büro der Staatsanwältn zu geschehen habe und eine telefonische oder per Videokonferenz durchzuführende Befragung für die Staatsanwältin Ny ausscheidet.
Wenn das kein "Eiern" ist, was denn..
Der Druck der USA ist evident. Sonst hätte man sich seitens der schwedischen Justiz niemals diese Blöße gegeben.
Nun, den Link poste ich wohl jetzt zum dritten Mal:
http://www.sueddeutsche.de/politik/haftbefehl-gegen-wikileaks-gruender-eine-frau-auf-der-jagd-nach-assange-1.1030995
Frau Ny leitet ein "Entwicklungszentrum der Anklagebehörden", also eine Stelle, die nach schwedischem Recht u.a. dafür geschaffen ist, eine Art Berufungsinstanz für staatsanwaltschaftliche Entscheidungen zu bilden, in denen diese also überprüft werden. Höherinstanzliche Kremien sind halt nunmal in der Regel dafür da, die Entscheidungen aus den niedrigen Instanzen zu revidieren, wenn diese für falsch befunden werden.
Ich sage hier nichts über die Richtigkeit der Entscheidung, aber so wie ich den schwedischen Apparat dann begriffen habe, dürfte sowas eher zu häufig vorkommen, als daß hier tatsächlich die schwedische Strafverfolgung lächerlich gemacht wird - oder werden hierzulande von höherinstanzlichen Gerichten nie Urteile der Vorinstanzen kassiert?
Daß im schwedischen Strafrecht darüber hinaus eine etwas rigide Auffasung bzgl. Straftaten betreffend der sexuellen Selbstbestimmung vorherrscht, dürfte sich allein aus der Rechtssetzung bzgl. Prostitution ergeben oder auch aus der von Frau Ny selbst geschilderten Sichtweise von Vergewaltigung:
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E87EEE82032EB4D1785FF2CA29EE4814D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Ich glaube nicht, daß die gute Frau sich solche Aussagen aus den Fingern saugt, um der USA zu gefallen...
Ich habe deine Links auch schon vorher sehr wohl gelesen.
Wenn Ny nicht für die erneute Befassung mit dem Fall auch zuständig wäre, würde ja auch gar nichts gehen.
Bloß will der Fall so wirklich nichts wesentliches hergeben, was es rechtfertigen würde, gegen Assange nach seiner Ausreise erneut - aber diesmal mit den Spezialitäten einer Spezialistin für Besonderheiten und Schrulligkeiten der schwedischen Sexualdelinquenz in "minder schweren Fällen" zu konfrontieren, die diesen auch in ihren Augen minder schweren Fall für jedenfalls schwer genug befindet, um weltweit nach Assange fahnden zu lassen und damit ebenfalls weltweit für Schlagzeilen, Debatten, Unterschriftensammlungen, Kundgebungen und Demonstrationen um Pressefreiheit und juristische Staatsexamen im Menschen- und Auslieferungsrecht, sowie für den Verruf der schwedischen Justiz als Instrument der politischen Konspiration mit den USA zu sorgen.
"Die Fotografin bekam dann offenbar Gewissensbisse und rief die Sozialdemokratin an, um sich zu beraten, ob man Assange zu einem Aids-Test überreden könnte. So erfuhr die Politikerin vom Seitensprung Assanges. Sie überredete die junge Frau, mit ihr zur Polizei zu gehen und sich gemeinsam zu offenbaren. Aus dem Gespräch heraus formulierte eine Polizistin eine Strafanzeige gegen Assange, die am 20. August aufgenommen wurde. Daraufhin wurde eine Fahndung, auch wegen Vergewaltigungsverdachts, eingeleitet, die aber am Tag darauf eingestellt wurde. Es ging dann nur noch um den Verdacht der Belästigung. Obwohl Assange sich danach über mehrere Wochen in Schweden aufhielt, wurde er nicht vernommen. Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.
Von der Sozialdemokratin ist bekannt, dass sie am 12. Januar 2010 eine Übersetzung von „7 Steps to Legal Revenge“ - einem Ratgeber, wie man es schafft, dass gegen einen Mann Anklage erhoben wird - in ihren Blog einstellte. Dieser Text wurde aber, wie der ganze Blog, am 21. August gelöscht."
Nein, Ny saugt sich das nicht aus den Fingern.
Aber ihre Finger kleben voller Tinte aus diesem armseligen Inhalt der Akte, aus der sie irgendwie ihr Vorgehen gegen Assange kratzen muß, um seiner im Auftrag ihrer Regierung, die widerum mit den USA konspiriert, habhaft zu werden.
Nun, wie ich schon vorher schrieb, mir zumindest fehlen tiefere Einsichten in Kommentierung und Rechtsprechung bzgl. der schwedischen Auffassung von Vergewaltigung.
Man kann wohl zugrunde legen, daß die von Fr. Ny geäußerte Rechtsansicht durchaus eine für dortige Verhältnisse vertretbare ist - es ging wohl auch kein Aufschrei durch die schwedische Presse, daß dem nicht so wäre. (Das habe ich mir jetzt erstmal für Schweden gemerkt: Wenn man(n) zu früh einschläft, kann es sein, daß man in Handschellen wieder aufwacht. )
Hier stellt sich dann die Frage, was sie als Staatsanwältin hätte tun sollen.
Bei einem derart prominenten Zeitgenossen als Verdächtigen schaut nunmal die Presse und die sonstigen Medien genau hin. Daß ein Staatsanwalt hier die ganze Klaviatur der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um im Auge der Öffentlichkeit nicht als inkompetent, gleichgültig oder faul dazustehen, halte ich für verständlich. Dies im Zusammenhang mit der alten Binsenweisheit: "Die Staatsanwaltschaft ist die Kavallerie der Justiz - erst handeln, dann denken!" gesehen, führt zumindest mich dazu, hier keinen sonderlich bemerkenswertn Vorgang zu sehen, sondern eher einen typischen, soweit es um möglicherweise straffällige Prominente geht.
Aber da kommen wir wohl nicht mehr zusammen...
Ny hätte doch, wenn es ihr wirklich nur um die pflichtmäßige Bearbeitung dieses "Falles" (datailreiche Darstellung hier) gegangen wäre, die Einstellung oder eine Buße Assanges mit seinen Anwälten aushandeln können.
Aber nein, der (von ihr selbst als minderschwer eingestufte) Fall wurde von ihr voll wiederaufgerollt und Assange durch ihre angebliche bloße Hartnäckigkeit bei Interpol so eben mal auf die "Liste der meistgesuchten Personen der Welt" gesetzt.
Interessant ist es in diesem Zusammenhang auch, daß Ny, die sich ja im übrigen mit Stellungnahmen ziemlich zurückhält, schon einräumte, daß eine Auslieferung aus Schweden in die USA für sie ein Möglichkeit darstelle. Und das, obwohl, wie ich schon weiter oben ausführte, Art. 27 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl dem klar entgegensteht.
Das ganze weltweit große Geläut passiert aber selbstverständlich nur deshalb, weil Ny es nicht durchgehen läßt, daß zwei Schwedinnen sich nach dem Sex mit Assange "unwohl" fühlten, schon klar..
Schöner Link, derart detailreich hatte ich das noch nicht gelesen.
Interessant fand ich dann natürlich die Passage:
die dann eher dafür spricht, daß die Wiederaufnahme auf eine direkte Einflußnahme dieses(r?) Claes Borgstrom bzw. dieser Organisation zur Ausweitung der Vergewaltigungsbestrafung zurückzuführen ist, und nicht etwa auf ein Betreiben der USA.
Die Aussage von Fr. Ny bezüglich einer Auslieferung scheint Dir nicht zur Gänze vorzuliegen:
Quelle
Das erscheint mir doch dann schon in Übereinstimmung mit Art. 28 IV zu stehen, wonach nur mit Zustimmung des ausliefernden Staates eine weitere Auslieferung an einen Drittstaat möglich ist..
Art. 27 II behandelt hier -soweit ich das sehe-, die Strafverfolgung in dem Land, in welches ausgeliefert wird, die weitere Übergabe an einen Drittstaat nach Art. 28 dürfte damit nichts zu tun haben.
Die Rahmenvorschriften sind in jedem Mitgliedsstaat durch ein EH-Gesetz ausgefüllt. Die diesbezüglichen britischen und schwedischen Gesetze kenn isch net.
Die Rahmenvorschriften sind in jedem Mitgliedsstaat durch ein EH-Gesetz ausgefüllt. Die diesbezüglichen britischen und schwedischen Gesetze kenn isch net.
Kann natürlich auch alles nur Zufall sein.