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Zivilcourage - Nein Danke?

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FrankenAdler schrieb:
peter schrieb:
@FrankenAdler

Nach dem was ich von den Jungs so gehört hatte hätte ich mir für den Haupttäter tatsächlich eine Haftstrafe deutlich über fünf Jahren gewünscht.
Für den Kleineren wäre IMHO irgendwas um die zwei bis drei Jahren ausreichend gewesen.
Lang genug für einen Schulabschluss, kurz genug um danach noch ne Chance zu haben hier wieder rein zu kommen.
Das ist jetzt mein ganz subjektiver Film. Allerdings wird da denke ich auch klar, dass mich dieses ganz Rache Ding nicht wirklich interessiert.
Ich finde klar, dass es für so ein Ding auf jeden Fall nicht komplett ohne ein Zeichen abgehen darf, aber das alles bitte ohne "gesundem Volksempfinden" Rechnung zu tragen.


könnte von mir sein.

ohne jetzt genau zu wissen, welche juristischen details in einer wertung wie zum tragen kommen.

jemand, der einem anderen mehrfach gegen den kopf tritt, nimmt schwere verletzungen und den tod des opfers in kauf.

nicht so ganz schlau werde ich mit dem urteil bei dem jüngeren. körperverletzung scheint ja fest zu stehen, aber ich hätte erwartet, dass die tatsache, dass er versucht hat den anderen ab zu halten deutlich größeren einfluß auf das urteil nehmen würde. ich finde das urteil in seinem fall ziemlich hart.

aber wahrscheinlich hat stefank recht, er ist da im sog des haupttäters mit untergegangen. und man weiß nie ob ein anderer richter nicht anders geurteilt hätte, aber der hat im rahmen seiner juristischen möglichkeiten entschieden, sollte eine revision abgewiesen werden.

meine meinung, als mitbürger.


Wenn du bei einem Diebstahl anwesend bist, davon weißt und, obwohl du darauf hingewiesen hast, dass das keine gute Idee ist, bei der Durchführung dabei bleibst, dann hast du zwar nicht selbst geklaut, aber du hast es zumindest billigend in Kauf genommen, dass geklaut wird, schließlich hast du es nicht verhindert.
Dein Strafmaß wird wohl geringer ausfallen als das des/der Diebe, aber auf den Sack bekommst du trotzdem einen.
Es reicht nicht ab einem gewissen Punkt irgendwas nicht mehr gut zu finden.


Sorry, aber das ist Unsinn. Wenn du keinerlei Tatbeitrag geleistet hast, hast du dich, sofern keine Garantenstellung (bspw. bei einem Ladendetektiv denkbar, dann wäre die Red von einem sog. "unechten Unterlassungsdelikt") vorliegt, nicht strafbar gemacht. Man kann nicht per se von einer Handlungspflicht ausgehen.
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pelo schrieb:

Die ist aber bei dir-u.ich kenne dich ja nicht persönlich-
nicht unbedingt immer leicht zu erkennen.


Das liegt daran, dass die Satire, entgegen Bradys Annahme, keine Keule, sondern eher ein Florett ist. Auch verwende ich keine Zeichen "Vorsicht!Satire", wie es Tucholsky sarkastisch empfohlen hat. Im Grunde haben Brady und du es ja auch richtig verstanden: Ich wollte die Frage nach dem Strafmaß "so mal als Mensch gesehen" überspitzen, verzerren und verdrehen, um klar zu machen, dass die Findung der Strafhöhe nach den Prinzipien des deutschen Strafprozesses grundsätzlich vorzuziehen ist.
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Gott nimm mir aller,aber lass mir meine ausreden
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Brady schrieb:
Gott nimm mir aller,aber lass mir meine ausreden


*seufz* Ach Brady, dass du Satire nicht erkennen könntest, wenn ich sie dir nackt auf den Bauch binden würde, ist hinlänglich bekannt. Trotzdem langt es nur für Platz zwei auf meiner Liste der satireresistentesten Menschen. Platz eins hat für alle Zeiten der Kassierer im Penny-Markt inne, der mich bat, meine Tasche im Einkaufswagen hochzuheben. Als ich meinte, ich sei doch gar nicht in der Juwelenabteilung gewesen, antwortete er verständnislos: "Aber wir haben doch gar keine Juwelenabteilung..."
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An StefanK und andere RA

Ich bin kein Jurist habe daher die in oder andere Frage.

Fuer Mord gibt es 10 Jahre - warum gibt es hier aber weniger als 10 Jahre?
Sind die 10 Jahre mit lebenslänglich gleich zu setzen?
Gilt it so einem Fall auch die 2/3 Regelung oder entfaellt die bei Mord?

Vielen Dank
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Es ist anders. Für Mord gibt es nach dem StGB lebenslänglich. Das JGG schreibt in § 18 vor, dass für alle Fälle, in denen die Höchststrafe nach dem StGB über zehn Jahre liegt, nach dem JGG maximal 1o Jahre Jugendstrafe verhängt werden dürfen, sonst nur 5 Jahre.

Zu möglichen Haftverkürzungen: https://www.knast.net/article.html?id=734
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stefank schrieb:
Es ist anders. Für Mord gibt es nach dem StGB lebenslänglich. Das JGG schreibt in § 18 vor, dass für alle Fälle, in denen die Höchststrafe nach dem StGB über zehn Jahre liegt, nach dem JGG maximal 1o Jahre Jugendstrafe verhängt werden dürfen, sonst nur 5 Jahre.

Zu möglichen Haftverkürzungen: https://www.knast.net/article.html?id=734


Das verstehe ich nur teilweise.
Verstehe ich es richtig, dass bei Jugendlichen "lebenslänglich" max 10 Jahre sind. Aber wie hier auch weniger sein kann?

Gruß Afrigaaner
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Dein aussage mit dem florett,hast du hier schon fast so oft getätigt, wie es schaf und hühner witze hier im forum gibt. Das ist weder ein florett noch satire sondern die pure arroganz und wenn du zurück ruderst nennst du es satire. Jaja und ich weiß das ich diese meinung exclusive habe.
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Afrigaaner schrieb:
stefank schrieb:
Es ist anders. Für Mord gibt es nach dem StGB lebenslänglich. Das JGG schreibt in § 18 vor, dass für alle Fälle, in denen die Höchststrafe nach dem StGB über zehn Jahre liegt, nach dem JGG maximal 1o Jahre Jugendstrafe verhängt werden dürfen, sonst nur 5 Jahre.

Zu möglichen Haftverkürzungen: https://www.knast.net/article.html?id=734


Das verstehe ich nur teilweise.
Verstehe ich es richtig, dass bei Jugendlichen "lebenslänglich" max 10 Jahre sind. Aber wie hier auch weniger sein kann?

Gruß Afrigaaner  


Richtig. Man spricht hier von einem Strafrahmen, dieser beträgt hier 6 Monate bis 10 Jahre. Die Länge wird in Absatz zwei vorgegeben: "Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist."
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stefank schrieb:
Afrigaaner schrieb:
stefank schrieb:
Es ist anders. Für Mord gibt es nach dem StGB lebenslänglich. Das JGG schreibt in § 18 vor, dass für alle Fälle, in denen die Höchststrafe nach dem StGB über zehn Jahre liegt, nach dem JGG maximal 1o Jahre Jugendstrafe verhängt werden dürfen, sonst nur 5 Jahre.

Zu möglichen Haftverkürzungen: https://www.knast.net/article.html?id=734


Das verstehe ich nur teilweise.
Verstehe ich es richtig, dass bei Jugendlichen "lebenslänglich" max 10 Jahre sind. Aber wie hier auch weniger sein kann?

Gruß Afrigaaner  


Richtig. Man spricht hier von einem Strafrahmen, dieser beträgt hier 6 Monate bis 10 Jahre. Die Länge wird in Absatz zwei vorgegeben: "Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist."



Vielen Dank für die Info.
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KroateAusFfm schrieb:
FrankenAdler schrieb:
peter schrieb:
@FrankenAdler

Nach dem was ich von den Jungs so gehört hatte hätte ich mir für den Haupttäter tatsächlich eine Haftstrafe deutlich über fünf Jahren gewünscht.
Für den Kleineren wäre IMHO irgendwas um die zwei bis drei Jahren ausreichend gewesen.
Lang genug für einen Schulabschluss, kurz genug um danach noch ne Chance zu haben hier wieder rein zu kommen.
Das ist jetzt mein ganz subjektiver Film. Allerdings wird da denke ich auch klar, dass mich dieses ganz Rache Ding nicht wirklich interessiert.
Ich finde klar, dass es für so ein Ding auf jeden Fall nicht komplett ohne ein Zeichen abgehen darf, aber das alles bitte ohne "gesundem Volksempfinden" Rechnung zu tragen.


könnte von mir sein.

ohne jetzt genau zu wissen, welche juristischen details in einer wertung wie zum tragen kommen.

jemand, der einem anderen mehrfach gegen den kopf tritt, nimmt schwere verletzungen und den tod des opfers in kauf.

nicht so ganz schlau werde ich mit dem urteil bei dem jüngeren. körperverletzung scheint ja fest zu stehen, aber ich hätte erwartet, dass die tatsache, dass er versucht hat den anderen ab zu halten deutlich größeren einfluß auf das urteil nehmen würde. ich finde das urteil in seinem fall ziemlich hart.

aber wahrscheinlich hat stefank recht, er ist da im sog des haupttäters mit untergegangen. und man weiß nie ob ein anderer richter nicht anders geurteilt hätte, aber der hat im rahmen seiner juristischen möglichkeiten entschieden, sollte eine revision abgewiesen werden.

meine meinung, als mitbürger.


Wenn du bei einem Diebstahl anwesend bist, davon weißt und, obwohl du darauf hingewiesen hast, dass das keine gute Idee ist, bei der Durchführung dabei bleibst, dann hast du zwar nicht selbst geklaut, aber du hast es zumindest billigend in Kauf genommen, dass geklaut wird, schließlich hast du es nicht verhindert.
Dein Strafmaß wird wohl geringer ausfallen als das des/der Diebe, aber auf den Sack bekommst du trotzdem einen.
Es reicht nicht ab einem gewissen Punkt irgendwas nicht mehr gut zu finden.


Sorry, aber das ist Unsinn. Wenn du keinerlei Tatbeitrag geleistet hast, hast du dich, sofern keine Garantenstellung (bspw. bei einem Ladendetektiv denkbar, dann wäre die Red von einem sog. "unechten Unterlassungsdelikt") vorliegt, nicht strafbar gemacht. Man kann nicht per se von einer Handlungspflicht ausgehen.


Hm, ok. Ich hab hier permanent einen Sack voll Jugendlicher, die einfach nur in einer Gruppe dabei waren, in der geklaut wurde. Aber die werden alle zu Arbeitsstunden verdonnert, zum Großteil ohne Einstellung, also mit Urteil.
Wo steht das genau beschrieben, wie das mit dem "unechten Unterlassungsdelikt" aussieht?

Danke für die Info

Ralf
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§ 13 Strafgestzbuch
Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Was bedeutet das? http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht
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Deinen Jungs hat der Jugendrichter offenkundig nicht abgenommen, dass sie "nur dabei gestanden" haben, sondern hat vielmehr Mittäterschaft angenommen.
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Danke stefank, genau so ist es.
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Danke, wenn das so weiter geht, werde ich mir das lesen hier als Arbeitszeit aufschreiben!  
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Heute jährt sich der Todestag übrigens zum ersten mal.
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Heute war der Prozessauftakt:
Der Angklagte W. gibt an das Okoronwo ein kleines Messer gezogen habe. Dies habe er ihm dann aus der Hand geschlagen/ aufgehoben und zugestochen.

http://www.fr-online.de/frankfurt/prozessauftakt-im-fall-emeka-okoronkwo/-/1472798/7171558/-/item/0/-/index.html


Frau Oberstattanwältin Doris Möller-Scheu wird so zitiert:

Allem Anschein nach war Okoronkwo Verhalten nicht nötig, um die zwei Frauen vor größerem Ungemach zu schützen. Die hatten bereits selbst für die beste Art der Deeskalation gesorgt – indem sie den Männern, die sie angepöbelt hatten, schlicht die kalte Schulter zeigten und weggingen. „Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen muss es nicht unbedingt ein Fall gewesen sein, bei dem ein Eingreifen noch nötig gewesen sein musste“, sagt Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

http://www.fr-online.de/frankfurt/prozessauftakt-im-fall-emeka-okoronkwo/-/1472798/7171558/-/item/1/-/index.html
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766890,00.html

Der Täter kommt für 9 Jahre hinter Gitter.
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Nach fünf Jahren kommt der Erste aus dem Gefängnis!
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Brady schrieb:
Nach fünf Jahren kommt der Erste aus dem Gefängnis!


Hättest aber schon erwähnen können, dass der junge Mann eine Lehre in seiner Haftzeit erfolgreich absolviert hat und er jetzt in Ruhe leben möchte.....


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