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Zivilcourage - Nein Danke?

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stefank schrieb:
miraculix250 schrieb:
(...) zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht


"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich.
Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.


neuverhandlung, revision... einerlei, ihr wisst ja was ich meine

trotzdem danke für die aufklärung, wieder was gelernt
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miraculix250 schrieb:
stefank schrieb:
miraculix250 schrieb:
(...) zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht


"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich.
Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.


neuverhandlung, revision... einerlei, ihr wisst ja was ich meine

trotzdem danke für die aufklärung, wieder was gelernt


Schön, einem jungen Menschen auf seinem harten, steinigen Weg nu Erkenntnis, hoherer Bildung und...einerlei, ihr wisst, ja, was ich meine...

Ernsthaft, der Unterschied ist viel gravierender, als man denkt. Während die Berufung ja ohne jede Prüfung zur Neuverhandlung führt (wo man in vielen Fällen zumindest eine Senkung des Strafmaßes erreichen kann), wird die Revison in 80 Prozent der Fälle zurückverwiesen. Das ist auf eine Besonderheit des Strafprozeßrechts zurückzuführen. Während nämlich die Stattgabe der Revison ausführlichst in der Entscheidung begründet werden muss, erfolgt die Abweisung ohne jegliche Begründung. Nun hat das Gericht die Wahl: Viele Stunden harten Arbeit zur Abfassung der Begründung, oder Abweisung ohne diese Arbeit.
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stefank schrieb:
miraculix250 schrieb:
stefank schrieb:
miraculix250 schrieb:
(...) zum konkreten urteil an sich: unter garantie wird da einsrpuch eingelegt, und ich denke - als gerichts-noob - das da keine unerhebliche chance auf neuverhandlung besteht


"Einspruch", der direkt zu einer Neuverhandlung vor der nächsthöheren Instanz führt, heißt im Strafrecht Berufung. Dies ist aber gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz nicht möglich.
Hier bleibt nur die Möglichkeit der Revision, die ohne Neuverhandlung rein nach Aktenlage das erstinstanzliche Urteil auf Rechts- oder Verfahrensfehler prüft. Liegt ein solcher Fehler vor, wird die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des erstinanzlichen Gerichts zurückverwiesen, wo es dann zur Neuverhandlung mit kompletter Beweisaufnahme kommt.


neuverhandlung, revision... einerlei, ihr wisst ja was ich meine

trotzdem danke für die aufklärung, wieder was gelernt


Schön, einem jungen Menschen auf seinem harten, steinigen Weg nu Erkenntnis, hoherer Bildung und...einerlei, ihr wisst, ja, was ich meine...

Ernsthaft, der Unterschied ist viel gravierender, als man denkt. Während die Berufung ja ohne jede Prüfung zur Neuverhandlung führt (wo man in vielen Fällen zumindest eine Senkung des Strafmaßes erreichen kann), wird die Revison in 80 Prozent der Fälle zurückverwiesen. Das ist auf eine Besonderheit des Strafprozeßrechts zurückzuführen. Während nämlich die Stattgabe der Revison ausführlichst in der Entscheidung begründet werden muss, erfolgt die Abweisung ohne jegliche Begründung. Nun hat das Gericht die Wahl: Viele Stunden harten Arbeit zur Abfassung der Begründung, oder Abweisung ohne diese Arbeit.


auch das war mir neu

noch ein paar posts von dir, und ich muss mir im fall der fälle nicht mal mehr nen anwalt suchen, das mach ich dann einfach selbst  

spass beiseite... das "einerlei" bezog sich auf meine persönliche situation, hab mich schließlich dazu entschlossen wissenschaftler - und nicht jurist - zu werden

das für fachleute da sehr wohl erhebliche unterschiede zu treffen sind war zu erwarten

und ich bleib dabei: an der stelle unwichtig, solange ihr wisst was gemeint war... der dank für weitere informationen war dennoch ernst gemeint, man erlangt ja auch gerne mal einblicke in prozesse, die einen nicht unmittelbar selbst betreffen
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"...wird die Revison in 80 Prozent der Fälle zurückverwiesen."

Es muss selbstverständlich "abgewiesen" heißen.
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Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.
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stefank schrieb:
dawiede schrieb:
kasi1981 schrieb:
7 und 9 jahre sollen eine hohe strafe sein?
ich weiss ja nicht


Du bist 29?
Ueberleg mal wie du mit 20 warst und was seit dem passiert ist.  


Realistischerweise kann man von einer Zweidrittel-Strafverbüßung und Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ausgehen.  

Trotzdem ist das Strafmaß, besonders für den zweiten Angeklagten, im Vergleich hoch ausgefallen. Wäre statt der Verurteilung wegen Mordes das Urteil auch beim Haupttäter auf Körperverletzung mit Todesfolge ausgespochen worden, so hätte dieser mit 7 Jahren (und auch das ist relativ hoch) rechnen können. Dann aber hätte das Strafmaß des zweiten Angeklagten aufgrund des geringeren Tatbeitrags dieselbe Differenz wie im tatsächlichen Urteil aufweisen müssen, also 2 Jahre 10 Monate weniger. Das wären dann 4 Jahre 2 Monate, und da Gerichte in der Regel so krumme Zahlen nicht auswerfen, wohl glatt 4 Jahre. Ein erheblicher, nicht nur quantitativer Unterschied, gerade bei einem Heranwachsenden.



ich stimme deinen Ausführungen im Prinzip zu.
Ich war auch leicht überrascht,dass der Mordvorwurf aufrecht erhalten wurde.

Wenn man allerdings in Betracht zieht,dass der zweite Täter  bei 4jahren u.der von dir angesprochenen Zweidrittel-
Strafverbüßung nach etwa 32 Monaten wieder auf freien Fuss käme,fände ich das nach meinem Gerechtigkeits -Empfinden,als entschieden zu wenig.
Immerhin verlor ein Mensch sein Leben.
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propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Ja aber nur weil alle denken sie würden nicht erwischt.
Miraculix hat mehere Gründe in seinem Beitag gut beschrieben.
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pelo schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Ja aber nur weil alle denken sie würden nicht erwischt.
Miraculix hat mehere Gründe in seinem Beitag gut beschrieben.  

Ein Punkt fehlt noch, Überheblichkeit, denn es gibt Leute die meinen sich alles erlauben zu können und ihnen wird schon nix passieren, sowas kommt in den sogenannten besseren Kreisen vor.
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propain schrieb:
pelo schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Ja aber nur weil alle denken sie würden nicht erwischt.
Miraculix hat mehere Gründe in seinem Beitag gut beschrieben.  

Ein Punkt fehlt noch, Überheblichkeit, denn es gibt Leute die meinen sich alles erlauben zu können und ihnen wird schon nix passieren, sowas kommt in den sogenannten besseren Kreisen vor.


Rischtisch Propain
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Mein subjektives Empfinden sagt mir, dass die Strafen angemessen sind. Schätze aber mal, dass die in die Berufung gehen und am Ende bleiben dann 2 Jahre für beide übrig...
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propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
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Mal nicht der Fall Brunner

Wer von Zivilcourage redet, der sollte folgendes wissen
http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/report-risiko-zivilcourage-ID1272016698616.xml
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Mainhattan00 schrieb:
Mein subjektives Empfinden sagt mir, dass die Strafen angemessen sind. Schätze aber mal, dass die in die Berufung gehen und am Ende bleiben dann 2 Jahre für beide übrig...


Lesen bildet: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11166498,154016/goto/
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peter schrieb:
KroateAusFfm schrieb:
peter schrieb:
das urteil:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,715828,00.html


Für mich als Aussenstehenden, der den Prozess lediglich über die Medien verfolgen konnte, ein Fehlurteil. Vieleicht nicht im Strafmaß, aber im Urteilstenor. Die Beweislage sprach für mich eher für Körperverletzung mit Todesfolge. Mal schauen ob Rechtsmittel eingelegt werden.


ich teile deine einschätzung, bin allerdings auch nur zuschauer und kein jurist.


Eigentlich sollte doch jeder Richter im Hinblick auf seine Laufbahn ein Interesse daran haben, daß ihm sein Urteil in der nächsten Instanz nicht um die Ohren fliegt. Insofern könnte man vermuten, daß in der Urteilsbegründung nähere Umstände zwecks Belegung des Mordes doch noch aufgezeigt werden.

Oder sind andere Gründe als  möglichst wasserdichte Urteile für das Ansehen eines Richters maßgebend?Ich kann und mag es mir nicht vorstellen.

So nach dem Motto; "Harte Hunde braucht die welt" oder "Richter X hat endlich mal einen differenzierten Blick auf die Dinge, dies befähigt ihn für höhere Aufgaben.Haltbarkeit der Urteile is nett sooo wichtig"
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stefank schrieb:
Mainhattan00 schrieb:
Mein subjektives Empfinden sagt mir, dass die Strafen angemessen sind. Schätze aber mal, dass die in die Berufung gehen und am Ende bleiben dann 2 Jahre für beide übrig...


Lesen bildet: http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11166498,154016/goto/


 
stefank schrieb:
Mainhattan00 schrieb:
Mein subjektives Empfinden sagt mir, dass die Strafen angemessen sind. Schätze aber mal, dass die in die Berufung gehen und am Ende bleiben dann 2 Jahre für beide übrig...



Lesen bildet:          http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11166498,154016/goto/
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Hab heute noch mal in der FR die insoweit zusammengestellten Fakten gelesen.

Teilweise wird von Zeugen ausgesagt, daß Brunner vor der U-Bahn tänzelnd in Boxerhaltung "Stellung" genommen hat.Das Gericht glaubt mehr den Zeugen, die dagegen Aussagen ,daß die Jugendlichen bedrohlich auf Brunner zugegangen sind und er deshalb zuerst zugeschlagen hat.

Ist schon merkwürdig, daß hier der Begriff Mord so "weit" ausgelegt wird.

Für die Bevölkerung bleibt doch deshalb die Frage,ob hier   die öffentliche Diskussion über Zivilcourage und die Diskussion über ein härteres Strafmaß für Jugendliche ursächlich sein könnten.

Eigenartig, daß die Entscheidung "Mord" zwar allgemein überrascht, aber o.g. Fragen bislang zumindest nicht gestellt wird.

Mit Interesse habe ich deshalb auch eine dieser schwachsinnigen TV -Abstimmungen z:K. genommen.

Es wurde tunlichst die Akzeptanz des Strafmaßes und nicht die Entscheidungsfindung "Mord " zur Abstimmung gestellt :neutral-face
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Ergänzen möchte ich noch, daß mich auch meine FR etwas ratlos gemacht hat.

Im späteren Bericht werden zwar noch mal die Fakten aufgezeigt.

Die Titelseite aber lautet

"Es war Mord aus Rache"


"Es wurde auf mord aus Rache entschieden " hätte ich mir insofern von meiner Tageszeitung gewünscht.
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gude. Du bist also der meinung...daß sich das gericht von den medien usw usf hat beeinflussen lassen? Unabhängige Grüße
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HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

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Brady schrieb:
gude. Du bist also der meinung...daß sich das gericht von den medien usw usf hat beeinflussen lassen? Unabhängige Grüße


Nicht wörtlich.

Richter, Gutachter, usw.usw. .. sie und wir sind alle Menschen, die sich eine Meinung bilden(manche auch müßen).

Entscheidungträger sind Menschen, die sehr wohl öffentliche und polit. Diskussion mitbekommen. Letztendlich auch einen Standpunkt dazu haben.

Das berühmte Beispiel: Ein Richter der gegen Autofahren ist und ein Richter der leidenschaftlicher Autofahrer ist ,entscheiden über Verkehrsdelikte. usw. usw.

Selbstverständlich sind alle um  gerechte Urteile bemüht........aber letztendlich aus ihrer Sicht. Und ein Ermessensspielraum- hier sogar vermutlich auch Beurteilungsspielraum-ist doch vorhanden.

Nicht die Unabhängigkeit,aber der Standpunkt sollte   auch bei einem Urteil hinterfragt werden. Selbstverständlich auch immer die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.


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