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Zivilcourage - Nein Danke?

#
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo
#
peter schrieb:
soviel zum thema prävention durch abschreckung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,716170,00.html


Geistig minderbemittelte Idioten,schreckt eben nichts ab.
Leider.
#
pelo schrieb:
peter schrieb:
soviel zum thema prävention durch abschreckung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,716170,00.html


Geistig minderbemittelte Idioten,schreckt eben nichts ab.
Leider.


Eben. "Strafe bessert den, der straft", d.h. auch das höchste Strafmaß verhindert bestenfalls, dass man von einer Bande von Pfadfindern vermöbelt wird.
#
pelo schrieb:
peter schrieb:
soviel zum thema prävention durch abschreckung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,716170,00.html


Geistig minderbemittelte Idioten,schreckt eben nichts ab.
Leider.


ja, genau das ist das problem. aber es gibt ja immernoch die aussagen hohe strafen würden andere abhalten. ich halte das bei solchen menschen für extrem unwahrscheinlich.
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pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.
#
Guden frankeadler. 2 jahre auf bewährung hätten auch gereicht, dafür das sie so schwer zusammen gedroschen wurden und jetzt ein knacks weg haben wegen den schmerzen. Mildernde grüße
#
Verteidiger kündigen Revisionsantrag an:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/nach-brunner-urteil-verteidiger-legen-revision-tz-909090.html

Obwohl der Artikel aus der "tz" ist, beschreibt er völlig richtig den Gang des Revisionsverfahrens sowie schätzt m.E. die Erfolgschancen der Revision richtig als gering ein. Bemerkenswert, dass noch nie ein Urteil des Vorsitzenden der Münchner Kammer aufgehoben wurde. Das spricht für seine Fähigkeit, ein Urteil "revisionsfest" zu machen, d.h. die Verhandlung so zu leiten und das Urteil so zu begründen, dass keinerlei Rechts- oder Verfahrensfehler festgestellt werden.
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FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  
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pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.
#
stefank schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.


Ja. Und vor allem war für mich die Frage der Strafzumessung im Endeffekt nie im Vordergrund gestanden.
Für mich ist es wichtig, dass die Justiz bei solchen Geschichten einigermaßen emotionslos bleibt.
Und das dürfte bei so einer Geschichte und dem entsprechenden öffentlichen Druck nicht wirklich leicht sein.
Die unverhohlenen Ausgedrückten Erwartungen der Politik will ich gar nicht weiter erwähnen.  

Wenn mich in Deutschland eines einigermaßen ruhig schlafen lässt, dann ist es das Wissen darum, dass hier eine unabhängige Justiz existiert, die sich viel Mühe gibt diese Unabhängigkeit auch zu leben.
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stefank schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.


Aber die genauen Urteilsgründe kennen wir doch alle nicht.
Meine Frage betraf ja auch nicht die juristische Seite seiner Meinung,sondern die menschliche.
Und Frankenadler ist doch ein Mensch oder??
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HeinzGründel schrieb:
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Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.


Aber die genauen Urteilsgründe kennen wir doch alle nicht.
Meine Frage betraf ja auch nicht die juristische Seite seiner Meinung,sondern die menschliche.
Und Frankenadler ist doch ein Mensch oder??


Ok, es muss jetzt raus. Ich bin eine virtuelle Lebensform! Ich wurde von bekennenden Linksradikalen programmiert um in Fußballforen linksradikales Halbwissen zu streuen.  

Nein Spaß bei Seite.
Nach dem was ich von den Jungs so gehört hatte hätte ich mir für den Haupttäter tatsächlich eine Haftstrafe deutlich über fünf Jahren gewünscht.
Für den Kleineren wäre IMHO irgendwas um die zwei bis drei Jahren ausreichend gewesen.
Lang genug für einen Schulabschluss, kurz genug um danach noch ne Chance zu haben hier wieder rein zu kommen.
Das ist jetzt mein ganz subjektiver Film. Allerdings wird da denke ich auch klar, dass mich dieses ganz Rache Ding nicht wirklich interessiert.
Ich finde klar, dass es für so ein Ding auf jeden Fall nicht komplett ohne ein Zeichen abgehen darf, aber das alles bitte ohne "gesundem Volksempfinden" Rechnung zu tragen.
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pelo schrieb:
stefank schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
pelo schrieb:
FrankenAdler schrieb:
HeinzGründel schrieb:
propain schrieb:
Frankfurter-Bub schrieb:
endlich eine angemessene und abschreckende bestrafung. es gibt doch noch richter mit zivilcourage.



Was soll denn da abschrecken? Selbst als es die Todesstrafe gab schreckte es die Leute nicht ab.


Es geht nicht nur um Abschreckung. Es gibt auch die negative Spezialprävention.  Sie zäilt auf den Täter ab. Damit möchte man die Allgemeinheit vor dem Täter schützen und den Täter durch Strafe davon abbringen, nochmals eine Tat zu begehen.
 Darum gehts hier.
In den nächsten paar Jahren schlagen die niemand mehr zu Brei.
 


Zu Brei geschlagen haben sie ja erwiesenermaßen niemanden! Es war wohl eher so, dass des Helden Herz versagt hat.
Das Argument mit der Spezialprävention ist in der Theorie ein gutes, in der Praxis muss man leider sagen, dass die die erst mal eingesessen sind, in der Zukunft überproportional oft zu Wiederholungstätern werden.

Wie der Johnny Cash so schön gesungen hat:
Johnny schrieb:
San Quentin, what good do you think you do?
Do you think that I'll be different when you're through?
You bend my heart and mind and you warp my soul,
Your stone walls turn my blood a little cold.


Letztlich bleibt das ein Urteil, das der öffentlichen Meinung geschuldet ist und in der nächsten Instanz kassiert werden wird.
Hoffentlich.

Außerdem muss mir mal einer erklären, welcher Spielraum da noch bleibt, wenn einer einen vorsätzlichen Mord begeht.
Wenn so eine Sache zu 2 Monaten unter Höchststrafe führt, was passiert dann, wenn jemand sich eine Knarre besorgt und dann gezielt irgendwo hingeht um jemanden eiskalt ins Nirvana zu befördern?

 


Ich hoffe nicht dass das Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird-wie du schreibst.
Ein in der Höhe der Strafzumessung gutes Urteil,nach meinem
Empfinden.
Grüßle Pelo


Ich finde halt, dass da nicht so wirklich klar war, ob der Hr. Brunner nicht doch einen recht guten Anteil an der Eskalation gehabt hat. Scheinbar hat das Gericht den Zeugen, die derartiges beobachtet haben keinen Glauben geschenkt und ist weiterhin davon ausgegangen, dass die Jungs Brunner auf dem Bahnsteig ohne Not weiter angegangen wären.
Nun, ich war nicht dabei und ich war auch bei dem Prozess nicht dabei, ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein "Körperverletzung mit Todesfolge" da angebrachter gewesen wäre als "Mord".
Denn wenn Brunner auf dem Bahnsteig von sich aus nochmal die Konfrontation gesucht hat, und da deutet einiges drauf hin, dann ist dieses Urteil einfach daneben.


Danke für deine Antwort-obwohl du nicht meine Frage beantwortest hast,was denn deiner Meinung nach die richtige Höhe für die Strafzumessung wäre

Nochmals Grüßle  


Das liegt daran, dass Frankenadler, obschon kein Jurist, diesbezüglich genügend juristische Kenntnisse hat um zu wissen, dass eine solche Frage ohne Kenntnis der Urteilsgründe, eigentlich sogar ohne komplette Akteneinsicht, und letztendlich ohne persönlicher Anwesenheit bei der Beweiserhebung nicht zu beantworten ist.


Aber die genauen Urteilsgründe kennen wir doch alle nicht.
Meine Frage betraf ja auch nicht die juristische Seite seiner Meinung,sondern die menschliche.
Und Frankenadler ist doch ein Mensch oder??


Interessant. Du hast also eine Methode gefunden, ohne Rechts-und Verfahrenskentnisse, ohne Wissen um die näheren Tat- und Täterumstände, rein "menschlich", zu einem angemessenen Strafmaß zu gelangen?
#
@stefan:machst du das eigentlich extra,die leute hier falsch zu verstehen?
#
@FrankenAdler

Nach dem was ich von den Jungs so gehört hatte hätte ich mir für den Haupttäter tatsächlich eine Haftstrafe deutlich über fünf Jahren gewünscht.
Für den Kleineren wäre IMHO irgendwas um die zwei bis drei Jahren ausreichend gewesen.
Lang genug für einen Schulabschluss, kurz genug um danach noch ne Chance zu haben hier wieder rein zu kommen.
Das ist jetzt mein ganz subjektiver Film. Allerdings wird da denke ich auch klar, dass mich dieses ganz Rache Ding nicht wirklich interessiert.
Ich finde klar, dass es für so ein Ding auf jeden Fall nicht komplett ohne ein Zeichen abgehen darf, aber das alles bitte ohne "gesundem Volksempfinden" Rechnung zu tragen.


könnte von mir sein.

ohne jetzt genau zu wissen, welche juristischen details in einer wertung wie zum tragen kommen.

jemand, der einem anderen mehrfach gegen den kopf tritt, nimmt schwere verletzungen und den tod des opfers in kauf.

nicht so ganz schlau werde ich mit dem urteil bei dem jüngeren. körperverletzung scheint ja fest zu stehen, aber ich hätte erwartet, dass die tatsache, dass er versucht hat den anderen ab zu halten deutlich größeren einfluß auf das urteil nehmen würde. ich finde das urteil in seinem fall ziemlich hart.

aber wahrscheinlich hat stefank recht, er ist da im sog des haupttäters mit untergegangen. und man weiß nie ob ein anderer richter nicht anders geurteilt hätte, aber der hat im rahmen seiner juristischen möglichkeiten entschieden, sollte eine revision abgewiesen werden.

meine meinung, als mitbürger.
#
Brady schrieb:
@stefan:machst du das eigentlich extra,die leute hier falsch zu verstehen?


Ich freue mich, dir das endlich mal erklären zu können. Ich verwende eine Sprachfigur, die sich "Satire" nennt. Kennzeichnend ist, um das "Titanic"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu zitieren,der "charakteristische Stil der Beiträge, der nicht nur durch Verzerrung oder Überzeichnung, sondern auch durch eine erkennbar unernste, durch Wortwitze bis hin zu Albernheiten geprägte Sprache gekennzeichnet war. Ziel war es ersichtlich auch, zum Lachen zu reizen, was ein typisches Ziel der Satire ist; dieser ist es wesenseigen, daß sie mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]). "

Hoffe geholfen zu haben.
#
wenn gar nix mehr hilft,kommst du immer mit der satirekeule. Naja irgend eine keule hast du ja immer im gepäck.
#
peter schrieb:
@FrankenAdler

Nach dem was ich von den Jungs so gehört hatte hätte ich mir für den Haupttäter tatsächlich eine Haftstrafe deutlich über fünf Jahren gewünscht.
Für den Kleineren wäre IMHO irgendwas um die zwei bis drei Jahren ausreichend gewesen.
Lang genug für einen Schulabschluss, kurz genug um danach noch ne Chance zu haben hier wieder rein zu kommen.
Das ist jetzt mein ganz subjektiver Film. Allerdings wird da denke ich auch klar, dass mich dieses ganz Rache Ding nicht wirklich interessiert.
Ich finde klar, dass es für so ein Ding auf jeden Fall nicht komplett ohne ein Zeichen abgehen darf, aber das alles bitte ohne "gesundem Volksempfinden" Rechnung zu tragen.


könnte von mir sein.

ohne jetzt genau zu wissen, welche juristischen details in einer wertung wie zum tragen kommen.

jemand, der einem anderen mehrfach gegen den kopf tritt, nimmt schwere verletzungen und den tod des opfers in kauf.

nicht so ganz schlau werde ich mit dem urteil bei dem jüngeren. körperverletzung scheint ja fest zu stehen, aber ich hätte erwartet, dass die tatsache, dass er versucht hat den anderen ab zu halten deutlich größeren einfluß auf das urteil nehmen würde. ich finde das urteil in seinem fall ziemlich hart.

aber wahrscheinlich hat stefank recht, er ist da im sog des haupttäters mit untergegangen. und man weiß nie ob ein anderer richter nicht anders geurteilt hätte, aber der hat im rahmen seiner juristischen möglichkeiten entschieden, sollte eine revision abgewiesen werden.

meine meinung, als mitbürger.


Wenn du bei einem Diebstahl anwesend bist, davon weißt und, obwohl du darauf hingewiesen hast, dass das keine gute Idee ist, bei der Durchführung dabei bleibst, dann hast du zwar nicht selbst geklaut, aber du hast es zumindest billigend in Kauf genommen, dass geklaut wird, schließlich hast du es nicht verhindert.
Dein Strafmaß wird wohl geringer ausfallen als das des/der Diebe, aber auf den Sack bekommst du trotzdem einen.
Es reicht nicht ab einem gewissen Punkt irgendwas nicht mehr gut zu finden.
#
FrankenAdler schrieb:
peter schrieb:
@FrankenAdler

Nach dem was ich von den Jungs so gehört hatte hätte ich mir für den Haupttäter tatsächlich eine Haftstrafe deutlich über fünf Jahren gewünscht.
Für den Kleineren wäre IMHO irgendwas um die zwei bis drei Jahren ausreichend gewesen.
Lang genug für einen Schulabschluss, kurz genug um danach noch ne Chance zu haben hier wieder rein zu kommen.
Das ist jetzt mein ganz subjektiver Film. Allerdings wird da denke ich auch klar, dass mich dieses ganz Rache Ding nicht wirklich interessiert.
Ich finde klar, dass es für so ein Ding auf jeden Fall nicht komplett ohne ein Zeichen abgehen darf, aber das alles bitte ohne "gesundem Volksempfinden" Rechnung zu tragen.


könnte von mir sein.

ohne jetzt genau zu wissen, welche juristischen details in einer wertung wie zum tragen kommen.

jemand, der einem anderen mehrfach gegen den kopf tritt, nimmt schwere verletzungen und den tod des opfers in kauf.

nicht so ganz schlau werde ich mit dem urteil bei dem jüngeren. körperverletzung scheint ja fest zu stehen, aber ich hätte erwartet, dass die tatsache, dass er versucht hat den anderen ab zu halten deutlich größeren einfluß auf das urteil nehmen würde. ich finde das urteil in seinem fall ziemlich hart.

aber wahrscheinlich hat stefank recht, er ist da im sog des haupttäters mit untergegangen. und man weiß nie ob ein anderer richter nicht anders geurteilt hätte, aber der hat im rahmen seiner juristischen möglichkeiten entschieden, sollte eine revision abgewiesen werden.

meine meinung, als mitbürger.


Wenn du bei einem Diebstahl anwesend bist, davon weißt und, obwohl du darauf hingewiesen hast, dass das keine gute Idee ist, bei der Durchführung dabei bleibst, dann hast du zwar nicht selbst geklaut, aber du hast es zumindest billigend in Kauf genommen, dass geklaut wird, schließlich hast du es nicht verhindert.
Dein Strafmaß wird wohl geringer ausfallen als das des/der Diebe, aber auf den Sack bekommst du trotzdem einen.
Es reicht nicht ab einem gewissen Punkt irgendwas nicht mehr gut zu finden.


ich wollte ja auch nicht auf straffreiheit hinaus, ganz sicher nicht. aber so wie ich die darstellung der tat wahrgenommen habe hat er ab einem gewissen punkt versucht das schlimmste zu verhindern.

das wurde vom gericht gewürdigt, die frage die sich mir, völlig subjektiv aus dem bauch heraus, stellt ist, ob man das nicht stärker in das urteil hätte einbeziehen können (nicht müssen).
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stefank schrieb:
Brady schrieb:
@stefan:machst du das eigentlich extra,die leute hier falsch zu verstehen?


Ich freue mich, dir das endlich mal erklären zu können. Ich verwende eine Sprachfigur, die sich "Satire" nennt. Kennzeichnend ist, um das "Titanic"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu zitieren,der "charakteristische Stil der Beiträge, der nicht nur durch Verzerrung oder Überzeichnung, sondern auch durch eine erkennbar unernste, durch Wortwitze bis hin zu Albernheiten geprägte Sprache gekennzeichnet war. Ziel war es ersichtlich auch, zum Lachen zu reizen, was ein typisches Ziel der Satire ist; dieser ist es wesenseigen, daß sie mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (vgl. BVerfGE 75, 369 [377]). "

Hoffe geholfen zu haben.


Die ist aber bei dir-u.ich kenne dich ja nicht persönlich-
nicht unbedingt immer leicht zu erkennen.


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